Das Landgericht Ellingen war ein von 1852 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Ellingen im heutigen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Das Landgericht befand sich in einem heute als Apotheke dienenden Gebäude an der Neuen Gasse 1.

Ehemaliges Landgericht in Ellingen

Das Landgericht Ellingen grenzte im Süden an das Landgericht Weißenburg und das Landgericht Pappenheim, im Norden an das Landgericht Pleinfeld, im Westen an das Landgericht Gunzenhausen und das Landgericht Heidenheim und im Osten an das Landgericht Greding.[1]

Struktur

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Im Jahr 1852 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns nach der Abschaffung der Herrschaftsgerichte das Landgericht Ellingen errichtet, das ursprünglich deckungsgleich mit dem Herrschaftsgericht Ellingen war.

Im Jahr 1856 war das Landgericht Ellingen 3,02 Quadratmeilen groß und hatte 7961 Einwohner (2455 Katholiken, 5409 Protestanten und 97 Juden). Es gab 62 Ortschaften (1 Stadt, 14 Pfarrdörfer, 5 Kirchdörfer, 13 Dörfer, 6 Weiler und 23 Einöden) und 22 Gemeinden (1 Magistrat 3. Klasse, und 21 Landgemeinden):[2]

Graben wurde an das Landgericht Pappenheim abgetreten und Oberhochstatt an das Landgericht Weißenburg. Massenbach löste sich von Hörlbach und bildete eine eigene Ruralgemeinde.

Vom Landgericht Greding kamen am 1. Oktober 1857 die Gemeinden Bergen, Geyern, Kaltenbuch, Pfraunfeld und Thalmannsfeld hinzu,[3] und vom Landgericht Gunzenhausen die Gemeinde Ramsberg. Zum 1. Oktober 1858 wechselten bei der Verlegung des Landgerichts Pleinfeld nach Roth die Gemeinden Allmannsdorf, Mühlstetten, Pleinfeld und Stirn zum Landgericht Ellingen.[4]

Siehe auch

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Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Eduard Vetter (Hrsg.): Statistisches Hand- und Adreßbuch von Mittelfranken im Königreich Bayern. 1856, S. 102.
  2. Eduard Vetter (Hrsg.): Statistisches Hand- und Adreßbuch von Mittelfranken im Königreich Bayern. 1856, S. 102ff.
  3. Gerhard Hirschmann: Eichstätt. Beilngries — Eichstätt – Greding (= Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken. I, 6). Kommission für Bayerische Landesgeschichte, München 1959 (Digitalisat).
  4. Bekanntmachung, die Verlegung des Landgerichts-Sitzes von Pleinfeld nach Roth betreffend. Vom 9. August 1858 (Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern, Nr. 43/1858, Spalte 1078/1079)