Das Landgericht Pappenheim war ein von 1852 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Pappenheim im heutigen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Das Landgericht befand sich im Gebäude Graf-Carl-Straße 3.

Ehemaliges Landgericht in Ellingen

1852 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns nach der Abschaffung der Herrschaftsgerichte das Landgericht Pappenheim errichtet, hauptsächlich aus Gemeinden des vormaligen Herrschaftsgerichtes Pappenheim, des Weiteren aus zwei Gemeinden des Landgerichts Monheim (Eßlingen und Solnhofen).[1]

Das Landgericht Pappenheim grenzte im Nordwesten an das Landgericht Heidenheim, im Westen an das Landgericht Oettingen, im Südwesten an das Landgericht Wemding, im Süden an das Landgericht Monheim, im Südosten an das Landgericht Eichstätt und im Norden an das Landgericht Weißenburg.

Struktur

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Im Jahr 1856 war das Landgericht Pappenheim 2,61 Quadratmeilen groß und hatte 8070 Einwohner (7801 Katholiken, 53 Protestanten und 216 Juden). Es gab 51 Ortschaften (1 Stadt, 8 Pfarrdörfer, 3 Kirchdörfer, 4 Dörfer, 13 Weiler und 22 Einöden) und 20 Gemeinden (1 Magistrat 3. Klasse, und 19 Landgemeinden):[2]

Zum 1. Oktober 1857 kamen Graben und Suffersheim vom Landgericht Ellingen, Ochsenhart vom Landgericht Eichstätt sowie Treuchtlingen vom Landgericht Heidenheim hinzu[3], so dass es zuletzt 24 Gemeinden gab, für die das Landgericht Pappenheim zuständig war.[4]

Siehe auch

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Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Bekanntmachung, die Gerichts- und Polizeibehörden in dem Regierungsbezirke von Mittelfranken betr. Vom 24. September 1852 (Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern, Nr. 48/1852, Spalte 1018-1019)
  2. Eduard Vetter (Hrsg.): Statistisches Hand- und Adreßbuch von Mittelfranken im Königreich Bayern. 1856, S. 261ff.
  3. Bekanntmachung, die Landgerichtsformation von Mittelfranken betreffend. Vom 18. April 1857 (Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern, Nr. 20/1857, Spalte 422-424)
  4. Kgl. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Königreichs Bayern. Nach Kreisen, Verwaltungsdistrikten, Gerichts-Sprengeln und Gemeinden unter Beifügung der Pfarrei-, Schul- und Postzugehörigkeit … mit einem alphabetischen General-Ortsregister enthaltend die Bevölkerung nach dem Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1875. Adolf Ackermann, München 1877, OCLC 183234026, 2. Abschnitt (Einwohnerzahlen vom 1. Dezember 1871, Viehzahlen von 1873), Sp. 1269–1272, urn:nbn:de:bvb:12-bsb00052489-4 (Digitalisat).