Landgericht Riedenburg

Landgericht älterer Ordnung in Bayern
Dies ist die gesichtete Version, die am 23. Mai 2024 markiert wurde. Es existieren 2 ausstehende Änderungen, die noch gesichtet werden müssen.

Das Landgericht Riedenburg war ein von 1803 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Riedenburg im heutigen Landkreis Kelheim. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

Geschichte

Bearbeiten

Riedenburg war schon im Mittelalter Gerichtsort. Es war Sitz eines Pfleggerichts im Rentamt München des Herzogtums Bayern. Das Landgericht älterer Ordnung in Riedenburg entstand 1802/3 im Zuge von Verwaltungsreformen in Bayern. Ab 1862 wurden die administrativen Verwaltungsaufgaben aus den Landgerichten herausgelöst und auf die neu geschaffenen Bezirksämter übertragen. Das Landgericht Riedenburg kam zum Bezirksamt Hemau.[1] 1879 wurde das Gebiet um Riedenburg dem Bezirksamt Beilngries zugeteilt.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 kam es zur Errichtung eines Amtsgerichts in Riedenburg mit demselben Bezirk wie dem gleichzeitig aufgehobenen Landgericht Riedenburg, bestehend aus den Gemeinden Altmannstein, Altmühlmünster, Baiersdorf, Berghausen, Bettbrunn, Breitenhill, Buch, Deising, Dietfurt, Echendorf, Eggersberg, Eutenhofen, Forchheim, Gimpertshausen, Griesstetten, Hagenhill, Hainsberg, Hattenhausen, Hexenagger, Hiendorf, Hüttenhausen, Jachenhausen, Laimerstadt, Lobsing, Mallerstetten, Meihern, Mendorf, Mindelstetten, Mühlbach, Neuenhinzenhausen, Offendorf, Otterzhofen, Perletzhofen, Pondorf, Predlfing, Premerzhofen, Prunn, Riedenburg, Sandersdorf, Schafshill, Schaitdorf, Schamhaupten, Schwabstetten, Sollern, Staadorf, Steinsdorf, Tettenwang, Thann, Unterbürg, Wildenstein, Winden, Wolfsbuch und Zell.[2][3]

Literatur

Bearbeiten

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 493.
  2. Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 379)
  3. Landgericht Riedenburg. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 857–864.