Liste der Baudenkmäler in Breitenthal (Schwaben)

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der schwäbischen Gemeinde Breitenthal zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Baudenkmäler nach Ortsteilen

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Breitenthal

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Am Kirchplatz
(Standort)
Katholische Pfarrkirche Heilig Kreuz Stattliche frühklassizistische Saalanlage, 1785 ff. nach Plänen von Joseph Dossenberger d. J., Spitzhelm des Turms 1863; mit Ausstattung; mit Friedhofsummauerung, 17./18. Jahrhundert D-7-74-117-1
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Kapellenweg
(Standort)
Kapelle St. Urban Einfacher Satteldachbau mit Polygonalschluss, urspr. 1767, 1955 an verändertem Standort neu errichtet; mit Ausstattung aus dem Vorgängerbau. D-7-74-117-2
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Neue Straße
(bei der Einmündung der Vorderen Dorfstraße, beim Forstamt)
(Standort)
Steinkreuz Steinkreuz, bez.1608.

nicht nachqualifiziert, im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht kartiert

D-7-74-117-8
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Neue Straße 1 a
(Standort)
Pfarrhaus Zweigeschossiger Massivbau mit hohem Walmdach, 1770. D-7-74-117-4
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Waldhausen 1
(Standort)
Waldhauser- oder Glaserhof, ehemaliger Gutshof des Reichsstifts Roggenburg Dreiflügelanlage, 1746 bis 1748, zweigeschossiger Nordflügel, Massivbau mit Satteldach, Kopfbau als Wohnhaus mit Lisenengliederung und Walmdach, Türmchen, 1856; zwei langgestreckte Stall- und Scheunenbauten, im Kern 1746 bis 1748; gleichzeitige Hofmauer mit rundem Eckturm. D-7-74-117-6  
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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Oberdorfer Straße
(Standort)
Katholische Votivkapelle Kleiner Massivbau mit eingezogener Halbrundapsis in neubarocken Formen, um 1900 D-7-74-117-10
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Schloßberg
(auf dem Burgstall)
(Standort)
Kriegergedächtniskapelle kleiner offener Rechteckbau mit polygonalem Schluss, nach 1918 als Kriegergedächtniskapelle errichtet D-7-74-117-11
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Unterdorfer Straße 15
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Laurentius Frühbarocker Saalbau mit eingezogenem Chor mit Dreiseitschluss, Architekturgliederung mit Pilastern, 1674, Turm Ende 15. Jahrhundert; mit Ausstattung D-7-74-117-9
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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Tafertshofer Straße 8
(Standort)
Kapelle Sankt Franziskus Rechteckbau mit eingezogen halbrunder Apsis und hohem Dachreiter, im Kern 1769, 1866 neugotisch überformt; mit Ausstattung D-7-74-117-14
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Ehemalige Baudenkmäler

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In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Nattenhausen
Oberdorfer Straße 12
(Standort)
Bauernhaus Zweigeschossiger Wohnstallbau mit Satteldach, im Kern 18. Jahrhundert, im 19. Jahrhundert verändert. D-7-74-117-12
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Siehe auch

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Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

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  • Bernt von Hagen, Angelika Wegener-Hüssen: Landkreis Günzburg (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. Band VII.91/1). Karl M. Lipp Verlag, München 2004, ISBN 3-87490-589-6, S. 38–48.
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