Liste der Baudenkmäler in Karlshuld

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Karlshuld zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Die Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 13. August 2016 wieder und umfasst fünf Baudenkmäler.

Baudenkmäler nach Gemeindeteilen

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Augsburger Straße 29
(Standort)
Evangelisch-lutherisches Pfarrhaus Freistehender zweigeschossiger Walmdachbau mit Ecklisenen und Gurtgesims, 1927. D-1-85-139-3
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BW
Augsburger Straße 31
(Standort)
Evangelisch-lutherische Pfarrkirche Saalkirche mit Dachreiter, 1846; mit Ausstattung. D-1-85-139-2
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Hauptstraße 23
(Standort)
Ehemaliges Kloster, jetzt Gasthaus Dreigeschossiger Satteldachbau mit zwei Seitenrisaliten und Portalarchitektur, Ende 19. Jahrhundert. D-1-85-139-4
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Hauptstraße 63
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Ludwig Neuromanischer Saalbau, errichtet nach Plänen Friedrich von Gärtners, 1832–35; mit Ausstattung. D-1-85-139-1
Wikidata
 
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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Kleinhohenried 40
(Standort)
Kolonistenhaus Eingeschossiges Wohnstallhaus mit Zwerchhaus und Satteldach, drittes Viertel 19. Jahrhundert. D-1-85-139-6
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BW

Siehe auch

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Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

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Commons: Baudenkmäler in Karlshuld – Sammlung von Bildern