Liste der Baudenkmäler in Langenmosen

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Langenmosen zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Baudenkmäler nach Ortsteilen

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Langenmosen

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Berg im Gauer Straße 1
(Standort)
Schulhaus Zweigeschossiger langgestreckter Satteldachbau, bezeichnet mit dem Jahr 1853; an der Südseite Haustafel mit Jahrzahl 1556, an der Ostseite Haustafel um 1853. D-1-85-143-3  
Nähe Schrobenhausener Straße
(Standort)
Kapellenbildstock 18./19. Jahrhundert; an der Straße nach Schrobenhausen, am Nordrand des Jahrholzes. D-1-85-143-9 BW
St.-Andreas-Straße 14
(Standort)
St. Andreas Katholische Pfarrkirche, Saalkirche, Turm bezeichnet mit dem Jahr 1354 und Kern des Chores gotisch, Langhausneubau von Franz Anton Kirchgrabner, vor 1780; mit Ausstattung; – Gedächtniskapelle, offener Satteldachbau mit Treppengiebel, Ende 19. Jahrhundert; im Friedhof. D-1-85-143-1  
Von-Mergenthal-Straße 4
(Standort)
Straßenkapelle Kleiner Satteldachbau, bezeichnet mit dem Jahr 1838 (Glasfenster); an der Schrobenhausener Straße. D-1-85-143-7 BW

Grabmühle

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Nähe Grabmühle
(Standort)
Hofkapelle Stattliche neuromanische Kapelle mit Dachreiter, bezeichnet mit dem Jahr 1841; mit Ausstattung. D-1-85-143-10  

Malzhausen

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Malzhausen Ortsstraße
(Standort)
Ortskapelle Kleiner Satteldachbau, 19./20. Jahrhundert. D-1-85-143-11  

Siehe auch

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Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

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Commons: Baudenkmäler in Langenmosen – Sammlung von Bildern