Liste der Baudenkmäler in Niederfüllbach

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberfränkischen Gemeinde Niederfüllbach zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Baudenkmäler nach Ortsteilen

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Niederfüllbach

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Parkstraße 1
(Standort)
Kriegerdenkmal Kriegerdenkmal für 1914/18, quadratischer Stein mit pyramidenförmigen Abschluss D-4-73-153-5  
Parkstraße 1
(Standort)
Schlosspark Schlosspark, um 1820 angelegt, umgrenzt von der Parkstraße, Schlossstraße und dem Füllbach D-4-73-153-6 BW
Schlossstraße, Füllbach
(Standort)
Schlossbrücke Einjochige Sandsteinquaderbrücke, Ende 17. und 19. Jahrhundert; zwischen Schloss und Ökonomiegebäude D-4-73-153-8  
Schlossstraße 5
(Standort)
Ökonomiegebäude Langgestrecktes eingeschossiges Mansarddachhaus, bezeichnet 1799 D-4-73-153-1  
Schloßstraße 9
(Standort)
Schloss Zweiflügelige Anlage mit Eckerker, 1680 (bezeichnet), um 1830 um einen Flügel erweitert D-4-73-153-2  


Schlossstraße 9
(Standort)
Denkmal Klassizistischer Denkstein,

Sandstein, um 1800; im Garten des Schlosses

D-4-73-153-4 BW
Schloßstraße 11
(Standort)
Evangelisch-lutherische Pfarrkirche Saalbau, Satteldach mit Dachreiter, 1695; mit Ausstattung D-4-73-153-3  
weitere Bilder
im Landschaftspark im Pfarrschrott
(Standort)
Steinbank Sandstein, klassizistisch, Ende 18. Jahrhundert D-4-73-153-7  

Siehe auch

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Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

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Commons: Baudenkmäler in Niederfüllbach – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien