Liste der Baudenkmäler in Sielenbach

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der schwäbischen Gemeinde Sielenbach zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Baudenkmäler nach Ortsteilen

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Sielenbach

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Aichacher Straße 1
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Peter und Paul Saalbau mit Tonnengewölbe mit eingezogenem Chor unter Stichkappengewölbe, südlicher Turm mit geschwungener Haube, im Kern spätgotisch, Umgestaltung 1716 und 1732/33, Turm 1770; mit Ausstattung (siehe auch: Kanzel (St. Peter und Paul, Sielenbach)). D-7-71-165-1  
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Maria-Birnbaum-Straße 51
(Standort)
Ehemaliges Kapuzinerkloster Zweigeschossiger Satteldachbau mit Zwerchhausrisalit, durch Seitentrakt mit der Wallfahrtskirche verbunden, 1869–72, 1905 verlängert. D-7-71-165-14  
Maria-Birnbaum-Straße 53
(Standort)
Katholische Wallfahrtskirche Maria Birnbaum barocker Zentralbau, drei hintereinander angeordnete, pilastergegliederte Kuppelräume mit Türmen, von Constantin Pader, 1661–68; mit Ausstattung D-7-71-165-2  
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Martinstraße 5
(Standort)
Katholische Filialkirche St. Martin flachgedeckter Saalbau mit dreiseitig geschlossenem Chor unter Netzrippengewölbe und Dachreiter, Langhaus 13. Jahrhundert, Chor 16. Jahrhundert; mit Ausstattung D-7-71-165-3  
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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Gollenhof; Gollenhof 1
(Standort)
Hofkapelle Kleiner Rechteckbau mit halbrunder Apsis und Dachreiter, 1860; mit Ausstattung D-7-71-165-5  
Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Morabach 1
(Standort)
Mühle Stattlicher zweigeschossiger Giebelbau mit Satteldach und Barockportal, 18. Jahrhundert. D-7-71-165-6  
Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Oberhaslach 1
(Standort)
Katholische Marienkapelle Schlichter Rechteckbau mit halbrunder Apsis und Dachreiter, 1862/63; mit Ausstattung D-7-71-165-7  
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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Raderstetten 2
(Standort)
Katholische Kapelle St. Maria einschiffig mit stichbogigem Schluss und Giebeltürmchen, wohl zweite Hälfte 18. Jahrhundert. D-7-71-165-16 BW
Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Nähe Holzgruber Straße
(Standort)
Katholische Lourdeskapelle Kleiner Rechteckbau mit Lisenengliederung und halbrunder Apsis, 1894; mit Ausstattung D-7-71-165-15  
Pfarrweg 1
(Standort)
Pfarrhaus Stattlicher Satteldachbau mit geschnitzter Türe, im Kern wohl frühes 17. Jahrhundert, im 18. Jahrhundert umgeformt. D-7-71-165-11  
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Pfarrweg 2
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Katharina pilastergegliederter Saalbau mit Flachtonne und eingezogenem Chor unter Stichkappentonne, nördlicher Satteldachturm mit Treppengiebel, Turm 15. Jahrhundert, 1722/23 erneuert; mit Ausstattung (siehe auch: Kanzel). D-7-71-165-9  
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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Unterschröttenloh 1
(Standort)
Stall Mit Gewölbe, 19. Jahrhundert, Mörtelplastik an der Nordseite, St Leonhard-Darstellung, bezeichnet 1890; Hofkapelle, kleiner halbrund geschlossener Bau mit geschweiftem Giebel und Dachreiter, bezeichnet 1840; mit Ausstattung. D-7-71-165-12 BW

Siehe auch

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Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

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Commons: Baudenkmäler in Sielenbach – Sammlung von Bildern