Liste der Baudenkmäler in Sontheim (Schwaben)

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der schwäbischen Gemeinde Sontheim zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Baudenkmäler nach Ortsteilen

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Sontheim

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Hauptstraße 4
(Standort)
Bauernhaus Mittertennbau, zweigeschossiger, giebelständiger Satteldachbau mit dreigeschossigem, durch Gesimse geteilten Giebel, bezeichnet 1788. D-7-78-196-1  
Hauptstraße 23
(Standort)
Ehemaliger Gasthof Zweigeschossiger, giebelständiger Satteldachbau zu zehn Achsen, am Ostgiebel Kielbogennische mit Fresken um 1730, zweite Hälfte 15. Jahrhundert. D-7-78-196-2  
Hauptstraße 24
(Standort)
Stadel Satteldachbau mit giebelseitigen Tennentoren, Anfang 19. Jahrhundert. D-7-78-196-3  
Hauptstraße 33
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Martin Saalbau mit eingezogenem Chor und nördlichem Satteldachturm, im Kern zweite Hälfte 15. Jahrhundert, Umgestaltung 1762, Erweiterung 1883 und 1949; mit Ausstattung. D-7-78-196-4  
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Mindelheimer Straße
(Standort)
Brücke über die Östliche Günz Verputzter Backsteinbau mit drei Bögen, 1710;


Nischenbau mit Walmdach, darin Figur des heiligen Nepomuk, wohl 18. Jahrhundert; auf der Brücke.

D-7-78-196-5  
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Westerheimer Straße 10
(Standort)
Ehemalige Dampfsägehalle Holzkonstruktion auf massivem Untergeschoss mit Halbwalmdach, 1917. D-7-78-196-13  
Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
An der Kapelle
(Standort)
Katholische Kapelle St. Joseph Verschalter Holzbau mit dreiseitigem Schluss und Walmdach, wohl spätes 17. Jahrhundert; mit Ausstattung D-7-78-196-11  
Dorfstraße
(bei Nr. 23)
(Standort)
Steinkreuz Tuffstein, wohl 15./16. Jahrhundert D-7-78-196-12  
Dorfstraße 4
(Standort)
Ehemaliges Bauernhaus Mittertennbau, zweigeschossiger Traufseitbau mit flachem Satteldach über geständertem Kniestock, 18. Jahrhundert. D-7-78-196-8  
Dorfstraße 19
(Standort)
Bauernhaus Mitterstallbau, zweigeschossiger, giebelständiger Satteldachbau mit Giebelgesimsen, 17./18. Jahrhundert. D-7-78-196-7  
Mühlenweg 12
(Standort)
Ehemalige Mühle Zweigeschossiger Satteldachbau mit Giebelgesimsen und Fledermausgauben, wohl um 1800. D-7-78-196-6  
Ottobeurer Straße 14
(Standort)
Ehemaliger Pfarrhof Zweigeschossiger Walmdachbau mit südlichem Mittelrisalit mit Dreiecksgiebel, von Simpert Kramer, 1730; mit Ausstattung. D-7-78-196-9  
Schulweg
(Standort)
Kalkofen Ziegelbau mit Satteldach, zweite Hälfte 19. Jahrhundert. D-7-78-196-15  
Sontheimer Straße
(Standort)
Kriegergedächtniskapelle zylindrischer Putzbau mit Kegeldach, Glockendachreiter und Eingangsvorbau, von Willy Hornung, 1951; mit Ausstattung. D-7-78-196-16 BW
Stephansrieder Straße 22
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Andreas Saalbau mit eingezogenem Chor und nördlichem Satteldachturm, im Kern 2. Hälfte 15. Jahrhundert, Umgestaltung um 1720/30, Erweiterung nach 1800; mit Ausstattung. D-7-78-196-10  
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Stephansrieder Straße 24, 26
(Standort)
Wohnhaus Zweigeschossiger Satteldachbau mit Giebelgesimsen, wohl 18. Jahrhundert. D-7-78-196-14  

Siehe auch

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Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

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