Liste der Baudenkmäler in Amberg (Schwaben)

Liste

Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der schwäbischen Gemeinde Amberg zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Amberg von Osten

Baudenkmäler nach Ortsteilen

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Bartholomäus-Welser-Straße 9
(Standort)
Bauernhaus Zweigeschossiger Satteldachbau mit Wiederkehr, Giebelfeld mit zwei halben und einem ganzen Rundbogenfenster, Mitte 19. Jahrhundert. D-7-78-111-2
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Kirchplatz 4
(Standort)
Katholische Pfarrkirche Mariä Heimsuchung Saalbau mit eingezogenem Chor und nördlichem Turm mit Spitzhelm, im Kern spätgotisch, Umbau im 17. oder frühen 18. Jahrhundert, Umbau durch Joseph Miller um 1865; mit Ausstattung;

Friedhofsmauer, östlicher Teil mit Stützpfeilern.

D-7-78-111-4
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Mühlweg 1
(Standort)
Ehemalige Mühle Zweigeschossiger Satteldachbau mit Kastengesims und Putzgliederung, Anfang 19. Jahrhundert. D-7-78-111-5
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Salzweg
(Ecke Frühlingstraße)
(Standort)
Geißelheiland Gefasste Holzfigur, Mitte 18. Jahrhundert; in modernem Bildstock. D-7-78-111-3
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Ehemalige Baudenkmäler

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In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Amberg
Schlichteile
(Standort)
Feldkreuz Corpus Mitte 18. Jahrhundert. D-7-78-111-6
Wikidata
 

Siehe auch

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Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

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