Liste der Baudenkmäler in Teugn

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der niederbayerischen Gemeinde Teugn zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Baudenkmäler in Teugn

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Bergstraße 3
(Standort)
Bauernhof in Hakenform Wohnhaus, zweigeschossiger Flachsatteldachbau mit Blockbau-Obergeschoss, Laube zur westlichen Traufseite, 18. Jahrhundert

Stadel, eingeschossiger Satteldachbau, Bruchsteinmauerwerk, korbbogige Toreinfahrten, 18./19. Jahrhundert

D-2-73-175-1 BW
Kirchplatz 3; Kirchplatz 12
(Standort)
Katholische Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt Saalkirche mit Satteldach, Chorturm mit Pyramidendach, um 1600, im 18. Jahrhundert barockisiert, Langhaus 1978 erneuert; mit Ausstattung

Friedhofstor, zwei Steinpfeiler mit Kugelaufsätzen, schmiedeeiserne Torflügel, bezeichnet „1883“

Friedhofs-Kruzifix, hölzernes Kruzifix auf neugotischem Steinsockel, bezeichnet „1862“

Kriegerdenkmal, für die Gefallenen beider Weltkriege, segmentförmige Anlage, Christus auf Postament mit niederknieendem Wehrmachtssoldaten, wohl 1950er Jahre

D-2-73-175-2  
weitere Bilder
Kirchplatz 12
(Standort)
Brauereigasthof Zweigeschossiger Walmdachbau mit mittlerem Gurtgesims, um 1830/40 D-2-73-175-3  

Siehe auch

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Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

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Commons: Baudenkmäler in Teugn – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien