Liste der Bodendenkmäler in Deiningen

Wikimedia-Liste von Bodendenkmälern

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der schwäbischen Gemeinde Deiningen zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Deiningen

Bearbeiten
Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7129-0048 BW
(Standort) Mittelalterlicher Burgstall. D-7-7129-0062 BW
(Standort) Grabhügel der Hallstattzeit. D-7-7129-0063 BW
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7129-0064 BW
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7129-0065 BW
(Standort) Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7129-0066 BW
(Standort) Siedlung des Neolithikums, der Bronze-, Urnenfelder-, Hallstatt-, Latènezeit D-7-7129-0067 BW
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7129-0068 BW
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7129-0069 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7129-0070 BW
(Standort) Siedlung des Neolithikums, der Bronze-, Urnenfelder-, Hallstatt- und Latènezeit sowie Villa D-7-7129-0071 BW
(Standort) Siedlung der Linearbandkeramik, der Rössener Kultur, der Bronze-, Urnenfelder-, Hallstattzeit D-7-7129-0072 BW
(Standort) Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7129-0073 BW
(Standort) Siedlung der Bronze-, Urnenfelder- und Hallstattzeit. D-7-7129-0074 BW
(Standort) Körpergräber des frühen Mittelalters sowie Siedlung des Neolithikums und der Bronzezeit. D-7-7129-0077 BW
(Standort) Siedlung der späten Latènezeit und Villa rustica der römischen Kaiserzeit. D-7-7129-0078 BW
(Standort) Siedlung der Altheimer Kultur, der Hallstattzeit, der Spätlatènezeit und der römischen Kaiserzeit D-7-7129-0080 BW
(Standort) Straße der römischen Kaiserzeit. D-7-7129-0082 BW
(Standort) Siedlung der Bronze- und der Urnenfelderzeit. D-7-7129-0391 BW
(Standort) Siedlung der Urnenfelder- und der Hallstattzeit. D-7-7129-0392 BW
(Standort) Siedlung des Neolithikums, der Urnenfelder-, Hallstatt- und Latènezeit. D-7-7129-0394 BW
(Standort) Siedlung der Völkerwanderungszeit. D-7-7129-0403 BW
(Standort) Siedlung des Neolithikums, der Urnenfelder- und der Hallstattzeit. D-7-7129-0404 BW
(Standort) Siedlung des Neolithikums. D-7-7129-0469 BW
(Standort) Grabhügel vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7129-0511 BW
(Standort) Siedlung des Neolithikums, der Urnenfelder- und der Hallstattzeit. D-7-7129-0579 BW
(Standort) Siedlung des Neolithikums. D-7-7129-0597 BW
(Standort) Siedlung des Neolithikums und der Hallstattzeit. D-7-7129-0598 BW
(Standort) Siedlung der Hallstatt- und der Latènezeit. D-7-7129-0599 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Pfarrkirche St. Martin D-7-7129-0600 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde D-7-7129-0603 BW
(Standort) Siedlung der Linearbandkeramik und der Hallstattzeit. D-7-7129-0646 BW
(Standort) Siedlungen der vorgeschichtlichen Metallzeiten. D-7-7129-0684 BW

Anmerkungen

Bearbeiten
  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Bearbeiten
Commons: Baudenkmäler in Deiningen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien