Liste der Bodendenkmäler in Hainsfarth

Wikimedia-Liste von Bodendenkmälern

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der schwäbischen Gemeinde Hainsfarth zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]

Bodendenkmäler in Hainsfarth

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Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Siedlung der Urnenfelder-, Hallstatt- und Latènezeit. D-5-7030-0015 BW
(Standort) Straße der römischen Kaiserzeit. D-7-7029-0077 BW
(Standort) Siedlung der Latènezeit und der römischen Kaiserzeit. D-7-7029-0081 BW
(Standort) Siedlung der Bronze- und Urnenfelderzeit, Körpergräber des frühen Mittelalters. D-7-7029-0082 BW
(Standort) Körpergräber des frühen Mittelalters. D-7-7029-0083 BW
(Standort) Siedlung der Urnenfelderzeit. D-7-7029-0084 BW
(Standort) Schanze vor- und frühgeschichtlicher oder mittelalterlicher Zeitstellung. D-7-7029-0085 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7029-0086 BW
(Standort) Siedlung der Latènezeit. D-7-7029-0088 BW
(Standort) Siedlung des Neolithikums, der Urnenfelderzeit und der römischen Kaiserzeit. D-7-7029-0089 BW
(Standort) Straße der römischen Kaiserzeit. D-7-7029-0091 BW
(Standort) Siedlung des Neolithikums, Grabenwerk vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7029-0282 BW
(Standort) Siedlung und Kreisgräben vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7029-0291 BW
(Standort) Siedlung des Neolithikums, der Urnenfelder- und Hallstattzeit, Villa rustica der römischen Kaiserzeit, Gräber des Spätneolithikums, der Spätbronze- und der Urnenfelderzeit. D-7-7029-0387 BW
(Standort) Siedlungen vorgeschichtlicher Zeitstellung, darunter der Bronzezeit. D-7-7029-0389 BW
(Standort) Siedlung der Vorgeschichte. D-7-7029-0402 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7029-0405 BW
(Standort) Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7029-0433 BW
(Standort) Siedlung der Latènezeit. D-7-7029-0470 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Andreas in Hainsfarth und ihrer Vorgängerbauten. D-7-7029-0471 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7029-0482 BW
(Standort) Frühneuzeitliche Befunde im Bereich des ehemaligen Siechenhauses von Oettingen mit zugehörigem Friedhof und der Kapelle St. Anna. D-7-7029-0523 BW
(Standort) Siedlung der römischen Kaiserzeit. D-7-7029-0538 BW
(Standort) Frühneuzeitliche Befunde im Bereich der ehemaligen Synagoge von Hainsfarth, darunter ein Vorgängerbau der Synagoge und eine Mikwe. D-7-7029-0543  
(Standort) Wüstgefallene Hofstelle des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit (Hungerhof). D-7-7029-0544 BW
(Standort) Burgstall des Mittelalters sowie weitere mittelalterliche und neuzeitliche Befunde im Bereich der Burgruine in Steinhart, darunter der jüdische Friedhof. D-7-7030-0002  
(Standort) Grabhügel der Hallstattzeit. D-7-7030-0003 BW
(Standort) Schlagplatz der Steinzeit. D-7-7030-0004 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7030-0134 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der evangelisch-lutherischen Pfarrkirche in Steinhart. D-7-7030-0140 BW

Siehe auch

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Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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Commons: Hainsfarth – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien