Liste der Bodendenkmäler in Huisheim

Wikimedia-Liste von Bodendenkmälern

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der schwäbischen Gemeinde Huisheim zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Huisheim

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Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7130-0048 BW
(Standort) Abgegangene Kapelle des Mittelalters und der frühen Neuzeit. D-7-7130-0049 BW
(Standort) Freilandstation des Mesolithikums, Siedlung des Neolithikums, der Bronzezeit D-7-7130-0050 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des frühneuzeitlichen Schlosses D-7-7130-0051 BW
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7130-0082 BW
(Standort) Burgstall des Mittelalters. D-7-7130-0087 BW
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7130-0088 BW
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7130-0089 BW
(Standort) Villa rustica der römischen Kaiserzeit. D-7-7130-0090 BW
(Standort) Körpergräber des frühen Mittelalters. D-7-7130-0092 BW
(Standort) Gräber oder Siedlung der Hallstattzeit. D-7-7130-0093 BW
(Standort) Villa rustica der römischen Kaiserzeit. D-7-7130-0094 BW
(Standort) Siedlung vorgeschichtlicher und römischer Zeitstellung. D-7-7130-0121 BW
(Standort) Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7130-0122 BW
(Standort) Siedlung der Urnenfelder- und der Hallstattzeit. D-7-7130-0123 BW
(Standort) Siedlung der Urnenfelderzeit, der Hallstattzeit und der Latènezeit. D-7-7130-0124 BW
(Standort) Siedlung der Urnenfelder- und Hallstattzeit. D-7-7130-0125 BW
(Standort) Viereckiges Grabenwerk vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7130-0155 BW
(Standort) Siedlung des Neolithikums und der vorgeschichtlichen Metallzeiten. D-7-7130-0230 BW
(Standort) Höhensiedlung der Altheimer Kultur. D-7-7130-0238 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Pfarrkirche St. Veit D-7-7130-0239 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Sebastianskapelle D-7-7130-0240 BW
(Standort) Siedlung des frühen Mittelalters. D-7-7130-0298 BW
(Standort) Siedlung des Neolithikums und der Latènezeit. D-7-7130-0300 BW
(Standort) Freilandstation des Mittelpaläolithikums. D-7-7130-0343 BW
(Standort) Freilandstation des Mittelpaläolithikums. D-7-7130-0367 BW
(Standort) Freilandstation des Mittelpaläolithikums. D-7-7130-0368 BW
(Standort) Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7130-0373 BW
(Standort) Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7130-0374 BW
(Standort) Siedlung der vorgeschichtlichen Metallzeiten. D-7-7130-0375 BW
(Standort) Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-7-7130-0376 BW
(Standort) Siedlung der vorgeschichtlichen Metallzeiten. D-7-7130-0377 BW
(Standort) Siedlung der vorgeschichtlichen Metallzeiten. D-7-7130-0378 BW

Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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Commons: Baudenkmäler in Huisheim – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien