Liste der Gerichte im Herzogtum Anhalt

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Diese Liste behandelt die Gerichte im Herzogtum Anhalt und der Vorgängerstaaten Herzogtum Anhalt-Dessau, Herzogtum Anhalt-Köthen und Herzogtum Anhalt-Bernburg.

Bis zur Märzrevolution

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Die Deutsche Bundesakte regelte, dass jeder Staat ein Oberappellationsgericht einrichten musste. Die Kleinstaaten mussten gemeinsame Oberappellationsgerichte bilden. Die anhaltinischen Staaten, darunter Anhalt-Dessau, schlossen sich daher zum Oberappellationsgericht Zerbst zusammen. Die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung war in den anhaltinischen Staaten nicht gegeben. Die Justizämter waren daher Teil der für die Verwaltung zuständigen Ämter.

Linie Dessau

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Als Appellationsgerichte diente die herzogliche Regierung in Dessau. Als Eingangsgerichte dienten Landesherrliche und Städtische Gerichte sowie Patrimonialgerichte. Daneben bestand das Militärgericht in Dessau.

Art Gericht Ort Anmerkungen
Herzogliche Gerichte Stadt- und Landgericht Dessau Dessau
Herzogliche Gerichte Justizamt Oranienbaum Oranienbaum
Herzogliche Gerichte Justizamt Qualendorf Qualendorf
Herzogliche Gerichte Justizamt Gröbzig Gröbzig
Herzogliche Gerichte Justizamt Sandersleben Sandersleben
Herzogliche Gerichte Justizamt Großalsleben Großalsleben
Herzogliche Gerichte Justizamt Zerbst Zerbst Das Justizamt und das Stadtgericht Zerbst wurden mit Verordnung vom 20. Juni 1849 zum Stadt- und Landgericht Zerbst vereinigt[1]
Städtische Gerichte Stadtgericht Raguhn Raguhn
Städtische Gerichte Stadtgericht Jeßnitz Jeßnitz
Städtische Gerichte Stadtgericht Sandersleben Sandersleben Das Stadtgericht hatte keine Kompetenzen in Straffällen. Diese wurden vor dem Justizamt Sandersleben behandelt
Städtische Gerichte Stadtgericht Zerbst Zerbst Das Justizamt und das Stadtgericht Zerbst wurden mit Verordnung vom 20. Juni 1849 zum Stadt- und Landgericht Zerbst vereinigt
Patrimonialgerichte Patrimonialgericht Jütrichau Jütrichau Das Rittergut Jütrichau war im Besitz der Familie Oppen
Patrimonialgerichte Patrimonialgericht Grimme Grimme
Patrimonialgerichte Patrimonialgericht Dobritz Dobritz Das Rittergut Dobritz war Stammgut der Familie Kalitsch
Patrimonialgerichte Patrimonialgericht Polenzko Polenzko Das Rittergut Polenzko war im Besitz der Familie Kalitsch
Patrimonialgerichte Patrimonialgericht Golmenglin Golmenglin
Patrimonialgerichte Patrimonialgericht Krakau Krakau Das Rittergut Krakau war im Besitz des Zerbster Rates

[2]

Linie Köthen

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Als Appellationsgerichte diente die herzogliche Landesregierung in Köthen. Als Eingangsgerichte dienten Landesherrliche und Städtische Gerichte sowie Patrimonialgerichte. Daneben bestanden Militärgerichte.

Art Gericht Ort Anmerkungen
Herzogliche Gerichte Justizamt Köthen Köthen
Herzogliche Gerichte Justizamt Nienburg Nienburg
Herzogliche Gerichte Justizamt Wulfen Wulfen
Herzogliche Gerichte Justizamt Warmsdorf Warmsdorf
Herzogliche Gerichte Justizamt Reinsdorf in Köthen
Herzogliche Gerichte Justizamt Roßlau Roßlau
Städtische Gerichte Stadtgericht Köthen Köthen
Patrimonialgerichte Patrimonialgericht Kleinbadegast Kleinbadegast Das Rittergut Kleinbadegast war im Besitz der Familie Salmuth
Patrimonialgerichte Patrimonialgericht Thurau Thurau Das Rittergut Thurau war im Besitz der Familie Wuthenau

1847 ging Anhalt-Köthen in Anhalt-Dessau auf und die Gerichte wurden übernommen. Durch die Zusammenlegung der Zentralbehörden, ging auch die Funktion des Appellationsgerichtes auf die gemeinsame Landesregierung über.

Linie Bernburg

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Als Appellationsgerichte diente die herzogliche Landesregierung in Bernburg. Als Eingangsgerichte dienten Landesherrliche und Städtische Gerichte sowie Patrimonialgerichte. Daneben hatten einige Behörden richterliche Funktion.

Art Gericht Ort Anmerkungen
Herzogliche Gerichte Justizamt Ballenstedt Ballenstedt
Herzogliche Gerichte Justizamt Hoym Hoym
Herzogliche Gerichte Justizamt Gernrode Gernrode
Herzogliche Gerichte Justizamt Harzgerode in Harzgerode
Herzogliche Gerichte Justizamt Güntersberge Güntersberge
Herzogliche Gerichte Justizamt Bernburg Bernburg
Herzogliche Gerichte Justizamt Plötzkau Plötzkau
Herzogliche Gerichte Justizamt Mühlingen Renaissanceschloss Großmühlingen für die Exklave Grafschaft Mühlingen
Herzogliche Gerichte Justizamt Coswig Coswig
Stadtgerichte Stadtgericht Bernburg Bernburg Verantwortlich für den Teil der Stadt links der Saale
Patrimonialgerichte Patrimonialgericht Ballenstedt Ballenstedt
Patrimonialgerichte Patrimonialgericht Hohenerxleben Hohenerxleben Das Rittergut Hohenerxleben war im Besitz der Familie Krosigk
Patrimonialgerichte Patrimonialgericht Klieken Klieken Das Rittergut Klieken war im Besitz der Familie Lattorff
Patrimonialgerichte Patrimonialgericht Leau Leau
Patrimonialgerichte Patrimonialgericht Schlewipp-Gröna Schlewipp-Gröna Das Rittergut Schlewipp-Gröna war im Besitz der Familie Krosigk
Patrimonialgerichte Patrimonialgericht Hecklingen und Gänsefurth Schloss Hecklingen Die Rittergüter Patrimonialgericht Hecklingen und Gänsefurth waren im Besitz der Familie Trotha
Patrimonialgerichte Patrimonialgericht Osmarsleben Osmarsleben Das Rittergut Osmarsleben war im Besitz der Familie Kraatz
Patrimonialgerichte Patrimonialgericht Rathmannsdorf Rathmannsdorf Das Rittergut Rathmannsdorf war im Besitz der Familie Krosigk
Patrimonialgerichte Patrimonialgericht Waldau Waldau Das Rittergut Waldau war im Besitz der Familie Weinschenk. Die Gerichtsbarkeit des Patrimonialgerichts bezog sich nur auf das Rittergut selbst

Behörden mit Gerichtsfunktion waren das Hofmarschallamt in Bernburg (für die Bediensteten des Hofes), das herzogliche Forstamt in Harzgerode (für die Forstbediensteten und Forstsachen), die Bergwerkskommission in Harzgerode (für die Bergleute) und die Eisenhüttenkommission in Mägdesprung (für das betreffende Personal).

1834 ging die Rechtsprechung des Forstamts Harzgerode auf die Justizämter über. Im Jahr 1847 wurde das Stadt- und Landgericht Bernburg als "Untergericht mit kollegialischer Verfassung" und erweiterten Befugnissen gebildet. Es übernahm die Aufgaben die Justizämter Bernburg, Plötzkau und Mühlingen sowie des Stadtgerichts Bernburg.[3]

Neuorganisation 1849/50

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Mit der Märzrevolution war eine umfassende Verwaltungs- und Justizreform verbunden. Die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung wurde eingeführt und die Patrimonialgerichte abgeschafft. Die Verwaltungsaufgaben übernahmen die Kreisdirektionen und die Gerichtsfunktionen die Kreisgerichte und Kreisgerichtskommissionen.[4] Als Instanzengericht wurde das Oberlandesgericht Dessau gebildet. Das Oberappellationsgericht Zerbst wurde 1849 aufgelöst. Danach übernahm das Oberappellationsgericht Jena diese Funktion für Anhalt-Dessau (mit Köthen). Für Anhalt-Bernburg entstand das Oberlandesgericht Bernburg, als Oberappellationsgericht diente hier das Preußische Obertribunal.

Nach der Vereinigung 1863

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1863 ging Anhalt-Bernburg in Anhalt-Dessau auf und ein gemeinsames Herzogtum Anhalt entstand. In diesem Kontext erfolgte erneut eine Neuordnung der Justiz. Das Oberappellationsgericht Jena war nun für das ganze Herzogtum zuständig. Eingangsinstanz bildeten die fünf Kreisgerichte Dessau, Köthen, Zerbst (Landesteil Dessau-Köthen) und Bernburg und Ballenstedt (Landesteil Bernburg).

Nach der Einführung der Reichsjustizgesetze 1879

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Nach der Einführung der Reichsjustizgesetze 1879 entstand die Gerichtsstruktur, die bis zum Ende des Staates Bestand haben sollte.[5] An der Spitze des Instanzenzugs stand nun das Reichsgericht, dem das gemeinsame Oberlandesgericht Naumburg nachgeordnet war. Das Herzogtum Anhalt bildete den Sprengel des Landgerichts Dessau. Darunter befanden sich folgende Amtsgerichte:

Gericht Ort Anmerkungen
Amtsgericht Ballenstedt Ballenstedt
Amtsgericht Bernburg Bernburg
Amtsgericht Köthen Köthen
Amtsgericht Coswig Coswig
Amtsgericht Dessau Dessau Mit Gerichtstag in Quellendorf. Auch Elbzollgericht
Amtsgericht Harzgerode Harzgerode
Amtsgericht Jeßnitz Jeßnitz Gerichtstag in Raguhn
Amtsgericht Oranienbaum Oranienbaum Gerichtstag in Wörlitz
Amtsgericht Roßlau Roßlau
Amtsgericht Sandersleben Sandersleben
Amtsgericht Zerbst Zerbst

Verwaltungsgerichtsbarkeit

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Seit dem 1. April 1888 bestand eine Verwaltungsgerichtsbarkeit.[6] Auf Ebene der Kreise wurden Kreisverwaltungsgerichte eingerichtet, daneben bestand ein Landesverwaltungsgericht. Revisionsinstanz war das Oberverwaltungsgericht. Die Kreisverwaltungsgerichte wurden durch die Kreisausschüsse gebildet. Das Landesverwaltungsgericht bestand aus dem Regierungspräsidenten und vier Mitgliedern, das Oberverwaltungsgericht aus dem Staatsminister und sechs Mitgliedern.

Literatur

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  • Johann Friedrich Kratzsch: Tabellarische Übersicht des Justiz-Organismus der sämtlichen Deutschen Bundesstaaten, 1836, S. 17 f. (Bernburg), 27 f. (Dessau und Köthen), online
  • Staatliche Archive der Länder Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt, 2016, ISBN 978-3-11-096702-9, S. 512 Digitalisat
  • Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 450 ff. online
  • Hof- und Staats-Handbuch für das Herzogtum Anhalt, 1894, S. 208 f., Digitalisat.

Einzelnachweise

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  1. Ferdinand Siebigk, Das Herzogtum Anhalt, Dessau 1867, S. 296
  2. Für die Besitzer der Rittergüter siehe: Ferdinand Siebigk: Das Herzogtum Anhalt, Dessau 1867, S. 127 ff. online
  3. Behördengeschichte beim Landesarchiv.
  4. Verordnung über die Aufhebung der Patrimonial-Gerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes, so wie über die anderweitige Organisation der Gerichtsbehörden vom 28. August 1850; in: Gesetzessammlung für das Herzogtum Anhalt-Dessau, S. 1841 f., Digitalisat
  5. Gesetz, die Organisation der Gerichsbehörden betreffend vom 12. April 1879; in: Gesetzessammlung für das Herzogtum Anhalt-Dessau, S. 403 f., Digitalisat
  6. Gesetz vom 27. März 1888; in: Gesetzessammlung für das Herzogtum Anhalt-Dessau, Nr. 777