Liste der Kulturdenkmale in Klein Nordende
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In der Liste der Kulturdenkmale in Klein Nordende sind alle Kulturdenkmale der schleswig-holsteinischen Gemeinde Klein Nordende (Kreis Pinneberg) und ihrer Ortsteile aufgelistet (Stand: 21. Oktober 2024).
Legende
BearbeitenIn den Spalten befinden sich folgende Informationen:
- Objekt-ID: die Nummer des Kulturdenkmales
- Lage: die Adresse des Kulturdenkmales und die geographischen Koordinaten. Kartenansicht, um Koordinaten zu setzen. In der Kartenansicht sind Kulturdenkmale ohne Koordinaten mit einem roten Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Kulturdenkmale ohne Bild sind mit einem blauen Marker gekennzeichnet, Kulturdenkmale mit Bild mit einem grünen Marker.
- Offizielle Bezeichnung: Bezeichnung des Kulturdenkmales
- Beschreibung: die Beschreibung des Kulturdenkmales
- Bild: ein Bild des Kulturdenkmales
Ehemalige Kulturdenkmale
BearbeitenBis zum Inkrafttreten der Neufassung des schleswig-holsteinischen Denkmalschutzgesetzes am 30. Januar 2015 waren in der Gemeinde Klein Nordende nachfolgend aufgeführte Objekte als Kulturdenkmale gemäß §1 des alten Denkmalschutzgesetzes (DSchG SH 1996) geschützt:[1]
Objekt-ID | Lage | Offizielle Bezeichnung | Beschreibung | Bild |
---|---|---|---|---|
Holstendorf 1 (53° 43′ 23″ N, 9° 37′ 58″ O) |
Wohn- und Wirtschaftsgebäude | Fotos hochladen | ||
Rotenlehm 1 (53° 43′ 35″ N, 9° 40′ 43″ O) |
Ehemalige Ziegelei „Rotenlehm“ | Fotos hochladen |
Nicht mehr erhaltene ehemalige Kulturdenkmale
BearbeitenObjekt-ID | Lage | Offizielle Bezeichnung | Beschreibung | Bild |
---|---|---|---|---|
Sandweg 6 (53° 43′ 45″ N, 9° 38′ 41″ O) |
Wohn- und Wirtschaftsgebäude | Erbaut 1750. Bei einem Brand in der Nacht vom 17. auf den 18. Juli 2020 vollständig zerstört. | Fotos hochladen |
Anmerkungen
Bearbeiten- Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Bauwerks oder Ensembles in dieser Liste nicht, dass es sich gegenwärtig um ein eingetragenes Denkmal handelt oder nicht. Eine verbindliche Auskunft erteilt das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein.
- Die amtliche Kulturdenkmalliste ist niemals abgeschlossen. Durch Präzisierungen, Neuaufnahmen oder Streichungen wird sie permanent verändert. Eine Übernahme solcher Änderungen in diese Liste ist nicht sichergestellt, wodurch sich Abweichungen ergeben können.
- Die Denkmaleigenschaft eines Objektes ist nicht von der Eintragung in diese oder die amtliche Liste abhängig. Auch Objekte, die nicht verzeichnet sind, können Denkmale sein.
- Grundsätzlich erstreckt sich die Denkmaleigenschaft auf Substanz und Erscheinungsbild insgesamt, auch des Inneren. Abweichendes gilt dann, wenn ausdrücklich nur Teile geschützt sind (z. B. die Fassade).
Quellen
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Kulturdenkmale im Kreis Pinneberg (Stand: Februar 2009) ( vom 7. Dezember 2010 im Internet Archive)