Liste der Kulturdenkmale in Tangstedt (Kreis Pinneberg)

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In der Liste der Kulturdenkmale in Tangstedt sind alle Kulturdenkmale der schleswig-holsteinischen Gemeinde Tangstedt (Kreis Pinneberg) und ihrer Ortsteile aufgelistet (Stand: 21. Oktober 2024).

In den Spalten befinden sich folgende Informationen:

  • Objekt-ID: die Nummer des Kulturdenkmales
  • Lage: die Adresse des Kulturdenkmales und die geographischen Koordinaten. Kartenansicht, um Koordinaten zu setzen. In der Kartenansicht sind Kulturdenkmale ohne Koordinaten mit einem roten Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Kulturdenkmale ohne Bild sind mit einem blauen Marker gekennzeichnet, Kulturdenkmale mit Bild mit einem grünen Marker.
  • Offizielle Bezeichnung: Bezeichnung des Kulturdenkmales
  • Beschreibung: die Beschreibung des Kulturdenkmales
  • Bild: ein Bild des Kulturdenkmales

Ehemalige Kulturdenkmale

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Bis zum Inkrafttreten der Neufassung des schleswig-holsteinischen Denkmalschutzgesetzes am 30. Januar 2015 waren in der Gemeinde Tangstedt nachfolgend aufgeführte Objekte als Kulturdenkmale gemäß §1 des alten Denkmalschutzgesetzes (DSchG SH 1996) geschützt:[1]

Objekt-ID Lage Offizielle Bezeichnung Beschreibung Bild
Dorfstraße 100
(53° 40′ 41″ N, 9° 50′ 53″ O)
Schule  Fotos hochladen
Dorfstraße 103
(53° 40′ 54″ N, 9° 51′ 14″ O)
Wohn- und Wirtschaftsgebäude  BW
Dorfstraße 112
(53° 40′ 46″ N, 9° 51′ 3″ O)
Wohn- und Wirtschaftsgebäude  Fotos hochladen
Hesterhörn 4
(53° 40′ 45″ N, 9° 51′ 6″ O)
Wirtschaftsgebäude  BW
Mühlenstraße
(53° 41′ 6″ N, 9° 51′ 19″ O)
Straße / Kopfsteinpflasterung  Fotos hochladen
Mühlenstraße 99
(53° 41′ 46″ N, 9° 51′ 1″ O)
Ehemalige Mühlenanlage (ehemalige Scheune und Wirtschaftsgebäude)  BW
Mühlenstraße 99
(53° 41′ 45″ N, 9° 51′ 2″ O)
Ehemalige Mühlenanlage (ehemaliges Müllerhaus)  BW

Wikidata
Wulfsmühle
(53° 41′ 47″ N, 9° 50′ 59″ O)
Ehemalige Mühlenanlage  
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Wulfsmühle
(53° 41′ 45″ N, 9° 51′ 11″ O)
Außenanlagen mit Mühlenteich  BW

Anmerkungen

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  • Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Bauwerks oder Ensembles in dieser Liste nicht, dass es sich gegenwärtig um ein eingetragenes Denkmal handelt oder nicht. Eine verbindliche Auskunft erteilt das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein.
  • Die amtliche Kulturdenkmalliste ist niemals abgeschlossen. Durch Präzisierungen, Neuaufnahmen oder Streichungen wird sie permanent verändert. Eine Übernahme solcher Änderungen in diese Liste ist nicht sichergestellt, wodurch sich Abweichungen ergeben können.
  • Die Denkmaleigenschaft eines Objektes ist nicht von der Eintragung in diese oder die amtliche Liste abhängig. Auch Objekte, die nicht verzeichnet sind, können Denkmale sein.
  • Grundsätzlich erstreckt sich die Denkmaleigenschaft auf Substanz und Erscheinungsbild insgesamt, auch des Inneren. Abweichendes gilt dann, wenn ausdrücklich nur Teile geschützt sind (z. B. die Fassade).
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Einzelnachweise

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  1. Kulturdenkmale im Kreis Pinneberg (Stand: Februar 2009) (Memento vom 7. Dezember 2010 im Internet Archive)