Liste der Naturdenkmale in Belgershain
Liste der Naturdenkmäler in der Gemeinde Belgershain im Landkreis Leipzig
In der Liste der Naturdenkmale in Belgershain werden die Einzel-Naturdenkmale, Geotope und Flächennaturdenkmale in der Gemeinde Belgershain im Landkreis Leipzig und ihren Ortsteilen Köhra, Rohrbach und Threna aufgeführt.
Bisher sind laut der angegebenen Quellen 0 Einzel-Naturdenkmal, 0 Geotope und 3 Flächennaturdenkmale bekannt und hier aufgelistet.
Definition
Bearbeiten„Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG), § 28 Naturdenkmäler[1]:
Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
- wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.“
„SächsNatSchG, § 18 Naturdenkmäler (zu § 28 BNatSchG)[2]:
- Die Erklärung nach § 22 Abs. 1 BNatSchG von Teilen von Natur und Landschaft als Naturdenkmal erfolgt durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung.
- Über § 28 Abs. 1 BNatSchG hinaus können Naturdenkmäler zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten von im Bestand gefährdeten oder streng geschützten Arten festgesetzt werden.“
Flächennaturdenkmale
BearbeitenLink zu einem Kartenansichtstool, um Koordinaten zu setzen.
Bild | Bezeichnung | Lage | Beschreibung | Datum | Nummer |
---|---|---|---|---|---|
mehr Fotos | Fotos hochladen |
Wasserwerk Köhra |
Köhra (51° 14′ 46,4″ N, 12° 33′ 40,7″ O ) |
Wasserwerk Köhra (Fläche: 4,6 ha, Umfang: 935 m) ein naturbelassenes Auwaldgebiet am ehemaligen Wasserwerk („Hahneteich“) westlich von Köhra, an das sich im Westen das FND "Streuobstwiese Köhra" anschließt. Das Gebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet "Partheaue" (l 32)[3] |
03.03.1982[4] | l_la: 28
|
mehr Fotos | Fotos hochladen |
Auewald am Wasserwerk II |
Köhra Threna (51° 16′ 2,1″ N, 12° 34′ 4,8″ O ) |
Auewald am Wasserwerk II (Fläche: 8,89 ha, Umfang: 1.582 m): geschütztes Auwaldgebiet am Flusslauf der Threne beim Wasserwerk II (westlich von Naunhof), wobei der westliche Teil zur Gemeinde Belgershain und der östliche Teil zur Gemeinde Naunhof (siehe) gehört. Das Gebiet befindet sich im EU-Vogelschutzgebiet "Laubwaldgebiete östlich Leipzig" (4641-451)[5] und im Landschaftsschutzgebiet "Partheaue" (l 32)[3]. |
03.03.1982[4] | l_la: 35
|
mehr Fotos | Fotos hochladen |
Streuobstwiese am Wasserwerk Köhra |
Köhra (51° 14′ 45″ N, 12° 33′ 28,3″ O ) |
Streuobstwiese am Wasserwerk Köhra (Fläche: 1,24 ha, Umfang: 467 m) offene Streuobstwiese westlich vom Auwald beim Wasserwerk Köhra (an der K8360 zwischen Belgershain und Köhra), das Gebiet befindet sich westlich der Ortslage Köhra im Landschaftsschutzgebiet "Partheaue" (l 32)[3] |
21.11.1996[6] | l_la: 84 |
Weblinks
BearbeitenCommons: Naturdenkmale in Belgershain – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Commons: Wasserwerke Leipzig – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Website der Gemeinde Belgershain
- Geoportal Landkreis Leipzig
- Bekanntmachungen der SG Natur- und Landschaftsschutz
- Schutzgebiete im Geoviewer Sachsen (Daten der FND)
Anmerkungen
Bearbeiten- Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Naturdenkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Naturdenkmal ist oder nicht.
- Dem Geoviewer Sachsen entnommene Flächenangaben entsprechen der Größe der Kartenmarkierung und sind lediglich grobe Annäherungen. Genauere Angaben sind den jeweiligen Verordnungen zu entnehmen.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege – BNatSchG, § 28 Naturdenkmäler
- ↑ Sächsisches Naturschutzgesetz – SächsNatSchG, § 18 Naturdenkmale
- ↑ a b c Zweckverband Partheaue
- ↑ a b Geoviewer Sachsen Schutzgebiete, Beschluss RdK Grimma 483/VIII/82
- ↑ Beschreibung EU-Vogelschutzgebiet "Laubwaldgebiete östlich Leipzig"
- ↑ Geoviewer Sachsen Schutzgebiete, Beschluss Muldentalkreis