- Allmendingen mit den Gemeindeteilen Allmendingen, Ennahofen, Grötzingen, Niederhofen und Weilersteußlingen.
- Altheim mit dem Dorf Altheim.
- Altheim (Alb) mit dem Dorf Altheim (Alb), den Weilern Söglingen und Zähringen und dem Gehöft Märkleshöfe.
- Amstetten mit den Gemeindeteilen Amstetten, Bräunisheim, Hofstett-Emerbuch, Reutti, Schalkstetten und Stubersheim.
- Zu Amstetten das Dorf Amstetten, die Siedlung Amstetten-Bahnhof und der Weiler Steighof (Waldeck).
- Zu Bräunisheim das Dorf Bräunisheim.
- Zu Hofstett-Emerbuch das Dorf Hofstett-Emerbuch.
- Zu Reutti das Dorf Reutti und das Gehöft Wannenhof.
- Zu Schalkstetten das Dorf Schalkstetten.
- Zu Stubersheim das Dorf Stubersheim.
- Asselfingen mit dem Dorf Asselfingen.
- Ballendorf mit dem Dorf Ballendorf und dem Weiler Mehrstetten.
- Balzheim mit den Gemeindeteilen Oberbalzheim und Unterbalzheim.
- Zu Oberbalzheim das Dorf Oberbalzheim.
- Zu Unterbalzheim das Dorf Unterbalzheim und die Höfe Halbertshof und Mühle.
- Beimerstetten mit dem Dorf Beimerstetten und den Weilern Eiselau und Hagen.
- Berghülen mit den Gemeindeteilen Berghülen und Bühlenhausen.
- Zu Berghülen das Dorf Berghülen, der Weiler Treffensbuch, das Gehöft Hinterer Hessenhof und die Häuser Ziegelhütte.
- Zu Bühlenhausen das Dorf Bühlenhausen.
- Bernstadt mit dem Dorf Bernstadt und dem Gehöft Butzenhöfe.
- Blaubeuren mit den Stadtteilen Asch, Beiningen, Blaubeuren, Pappelau, Seißen, Sonderbuch und Weiler.
- Zu Asch das Dorf Asch.
- Zu Beiningen das Dorf Beiningen und das Gehöft Gleißenburg.
- Zu Blaubeuren die Stadt Blaubeuren, der Stadtteil Gerhausen, der Weiler Altental und die Höfe Gleißenburg und Hessenhöfe.
- Zu Pappelau die Dörfer Pappelau, Erstetten, der Ort Sotzenhausen und das Gehöft Ziegelhof.
- Zu Seißen das Dorf Seißen, die Wohnsiedlung Weilerhalde, der Weiler Wennenden, das Gehöft Vorderer Hessenhof und die Häuser Steigziegelhütte.
- Zu Sonderbuch das Dorf Sonderbuch.
- Zu Weiler das Dorf Weiler und die Häuser Sotzenhausen.
- Blaustein mit den Stadtteilen Arnegg, Bermaringen, Ehrenstein, Herrlingen, Klingenstein, Markbronn und Wippingen.
- Zu Arnegg das Dorf Arnegg.
- Zu Bermaringen das Dorf Bermaringen und der Weiler Hohenstein.
- Zu Ehrenstein das Dorf Ehrenstein und das Gehöft Oberberghof.
- Zu Herrlingen die Dörfer Herrlingen und Weidach, Schloss und Häuser Oberherrlingen und die Häuser Brunnenhaus, Giesgraben und Lautertal.
- Zu Klingenstein der Burgweiler Klingenstein.
- Zu Markbronn die Dörfer Markbronn und Dietingen.
- Zu Wippingen das Dorf Wippingen und der Weiler Lautern.
- Börslingen mit dem Dorf Börslingen.
- Breitingen mit dem Dorf Breitingen und den Häusern Schönrain.
- Dietenheim mit den Stadtteilen Dietenheim und Regglisweiler.
- Zu Dietenheim die Stadt Dietenheim und die Höfe Gerthof und Neuhauser Hof.
- Zu Regglisweiler das Dorf Regglisweiler, Schloss und ehemaliger Burgweiler Brandenburg (mit Regglisweiler zusammengewachsen), der Weiler Kreuthöfe (z. T. auch in der Gemarkung Illerrieden-Wangen) und das Gehöft Marienhof.
- Dornstadt mit den Gemeindeteilen Bollingen, Dornstadt, Scharenstetten, Temmenhausen und Tomerdingen.
- Zu Bollingen das Dorf Bollingen und der Weiler Böttingen.
- Zu Dornstadt das Dorf Dornstadt. Zu Scharenstetten das Dorf Scharenstetten.
- Zu Temmenhausen das Dorf Temmenhausen.
- Zu Tomerdingen das Dorf Tomerdingen.
- Ehingen (Donau) mit den Stadtteilen Altbierlingen, Altsteußlingen, Berg, Dächingen, Ehingen (Donau), Erbstetten, Frankenhofen, Gamerschwang, Granheim, Herbertshofen, Heufelden, Kirchbierlingen, Kirchen, Mundingen, Nasgenstadt, Rißtissen, Schaiblishausen und Volkersheim.
- Zu Altbierlingen das Dorf Altbierlingen.
- Zu Altsteußlingen das Dorf Altsteußlingen und der Weiler Briel.
- Zu Berg das Dorf Berg und das Gehöft Ernsthof.
- Zu Dächingen das Dorf Dächingen.
- Zu Ehingen (Donau) die Stadt Ehingen (Donau), die Stadtteile Berkach und Dettingen, die Höfe Jägerhof, Käshof, Steinhofleben und Ziegelhof und die Häuser Saurücken.
- Zu Erbstetten das Dorf Erbstetten, der Weiler Unterwilzingen und das Gehöft Vogelhof.
- Zu Frankenhofen das Dorf Frankenhofen, der Weiler Tiefenhülen und das Gehöft Karlshof.
- Zu Gamerschwang das Dorf Gamerschwang.
- Zu Granheim das Dorf Granheim.
- Zu Herbertshofen das Dorf Herbertshofen und der Weiler Dintenhofen.
- Zu Heufelden das Dorf Heufelden und der Weiler Blienshofen.
- Zu Kirchbierlingen das Dorf Kirchbierlingen und die Weiler Sontheim und Weisel.
- Zu Kirchen das Dorf Kirchen, die Weiler Deppenhausen, Mühlen, Schlechtenfeld und Stetten und Schloss und Gehöft Mochental.
- Zu Mundingen das Dorf Mundingen.
- Zu Nasgenstadt das Dorf Nasgenstadt.
- Zu Rißtissen das Dorf Rißtissen.
- Zu Schaiblishausen das Dorf Schaiblishausen und der Weiler Bockighofen.
- Zu Volkersheim das Dorf Volkersheim.
- Emeringen mit dem Dorf Emeringen.
- Emerkingen mit dem Dorf Emerkingen und dem Gehöft Köhlberg.
- Erbach mit den Gemeindeteilen Bach, Dellmensingen, Donaurieden, Erbach, Ersingen und Ringingen.
- Zu Bach das Dorf Bach.
- Zu Dellmensingen das Dorf Dellmensingen.
- Zu Donaurieden das Dorf Donaurieden.
- Zu Erbach das Dorf Erbach, der Weiler Wernau, das Gehöft Maxhof und die Häuser Burren und Riedmühle.
- Zu Ersingen das Dorf Ersingen, das Gehöft Riedhof und die Häuser Stauwehr und Umformstation.
- Zu Ringingen das Dorf Ringingen und der Weiler Steinenfeld.
|
- Griesingen mit dem Dorf Untergriesingen und dem Weiler Obergriesingen.
- Grundsheim mit dem Dorf Grundsheim.
- Hausen am Bussen mit dem Dorf Hausen am Bussen.
- Heroldstatt mit den Gemeindeteilen Ennabeuren und Sontheim und der Wohnsiedlung Breithülen.
- Zu Ennabeuren das Dorf Ennabeuren, die Wohnsiedlung Breithülen und das Gehöft Ziegelhof.
- Zu Sontheim das Dorf Sontheim.
- Holzkirch mit dem Dorf Holzkirch.
- Hüttisheim mit dem Dorf Hüttisheim und dem Weiler Humlangen.
- Illerkirchberg mit den Gemeindeteilen Oberkirchberg und Unterkirchberg.
- Illerrieden mit den Gemeindeteilen Dorndorf, Illerrieden und Wangen.
- Zu Dorndorf das Dorf Dorndorf und das Gehöft Wochenau.
- Zu Illerrieden das Dorf Illerrieden.
- Zu Wangen das Dorf Wangen und der Weiler Kreuthöfe (z. T. in der Gemarkung Dietenheim-Regglisweiler).
- Laichingen mit den Stadtteilen Feldstetten, Laichingen, Machtolsheim und Suppingen.
- Zu Feldstetten das Dorf Feldstetten.
- Zu Laichingen die Stadt Laichingen.
- Zu Machtolsheim das Dorf Machtolsheim.
- Zu Suppingen das Dorf Suppingen.
- Langenau mit den Stadtteilen Albeck, Göttingen, Hörvelsingen und Langenau.
- Zu Albeck die Stadt Albeck, die Weiler Osterstetten und Stuppelau und die Höfe Daunerhof, Kornberghöfe und Staudenhöfe.
- Zu Göttingen das Dorf Göttingen.
- Zu Hörvelsingen das Dorf Hörvelsingen, der Weiler Witthau und das Gehöft St. Nikolaus.
- Zu Langenau die Stadt Langenau, der Weiler Riedhöfe und die Höfe Fischerhöfe, Freihof, Sixenmühle und Wasenmeisterei und das Haus Schammensägmühle.
- Lauterach mit dem Dorf Lauterach, den Weilern Neuburg, Reichenstein und Talheim und den Häusern Laufenmühle.
- Lonsee mit den Gemeindeteilen Ettlenschieß, Halzhausen, Lonsee, Luizhausen, Radelstetten und Urspring.
- Zu Ettlenschieß das Dorf Ettlenschieß.
- Zu Halzhausen die Dörfer Halzhausen und Sinabronn.
- Zu Lonsee das Dorf Lonsee.
- Zu Luizhausen das Dorf Luizhausen.
- Zu Radelstetten das Dorf Radelstetten.
- Zu Urspring das Dorf Urspring.
- Merklingen mit dem Dorf Merklingen und dem Weiler Widderstall.
- Munderkingen mit der Stadt Munderkingen und dem Weiler Algershofen.
- Neenstetten mit dem Dorf Neenstetten und den Höfen Eisentalhöfe und Himmelreichhöfe.
- Nellingen mit den Gemeindeteilen Nellingen und Oppingen.
- Zu Nellingen das Dorf Nellingen, der Weiler Aichen und das Haus Raststätte Aichen.
- Zu Oppingen das Dorf Oppingen.
- Nerenstetten mit dem Dorf Nerenstetten und dem Weiler Wettingen.
- Oberdischingen mit dem Dorf Oberdischingen und dem Haus Kraftwerk Öpfingen.
- Obermarchtal mit den Gemeindeteilen Obermarchtal und Reutlingendorf.
- Oberstadion mit den Gemeindeteilen Hundersingen, Moosbeuren, Mundeldingen und Oberstadion.
- Zu Hundersingen das Dorf Hundersingen.
- Zu Moosbeuren das Dorf Moosbeuren.
- Zu Mundeldingen das Dorf Mundeldingen, der Weiler Mühlhausen und das Gehöft Meisterhof.
- Zu Oberstadion das Dorf Oberstadion und der Weiler Rettighofen.
- Öllingen mit dem Dorf Öllingen.
- Öpfingen mit dem Dorf Öpfingen.
- Rammingen mit dem Dorf Rammingen und den Häusern Lindenau.
- Rechtenstein mit dem Dorf Rechtenstein und dem Gehöft Brühlhof.
- Rottenacker mit dem Dorf Rottenacker, dem Weiler Neudorf und dem Gehöft St. Johann.
- Schelklingen mit den Stadtteilen Gundershofen, Hausen, Hütten, Ingstetten, Justingen, Schelklingen, Schmiechen und Sondernach.
- Zu Gundershofen das Dorf Gundershofen und die Häuser Springen.
- Zu Hausen das Dorf Hausen und das Gehöft Muschenwang.
- Zu Hütten das Dorf Hütten, die Weiler Talsteußlingen und Teuringshofen, Schloss und Gehöft Neusteußlingen und das Gehöft Schloßhof.
- Zu Ingstetten das Dorf Ingstetten.
- Zu Justingen das Dorf Justingen und das Gehöft Ziegelhütte.
- Zu Schelklingen die Stadt Schelklingen, der Weiler Urspring, das Gehöft Oberschelklingen und die Häuser Dreikönigsmühle, Herz-Jesu-Berg und Sotzenhausen.
- Zu Schmiechen das Dorf Schmiechen und die Häuser Böllisburren, Umspannwerk und Vohenbrunnen.
- Zu Sondernach das Dorf Sondernach und die Häuser Riedmühle.
- Schnürpflingen mit dem Dorf Schnürpflingen und den Weilern Ammerstetten und Beuren.
- Setzingen mit dem Dorf Setzingen.
- Staig mit den Gemeindeteilen Altheim ob Weihung, Steinberg und Weinstetten.
- Zu Altheim das Dorf Altheim.
- Zu Steinberg das Dorf Steinberg und der Weiler Essendorf.
- Zu Weinstetten die Dörfer Weinstetten und Staig und der Weiler Harthausen.
- Untermarchtal mit dem Dorf Untermarchtal.
- Unterstadion mit dem Dorf Unterstadion und dem Weiler Bettighofen.
- Unterwachingen mit dem Dorf Unterwachingen.
- Weidenstetten mit dem Dorf Weidenstetten und dem Weiler Schechstetten.
- Westerheim mit dem Dorf Westerheim, dem Weiler Heuberg und den Höfen Dornenbuch, Egelsee und Klosterhof.
- Westerstetten mit dem Dorf Westerstetten, den Weilern Hinterdenkental und Vorderdenkental und den Höfen Birkhof (oder Bürghof) und Taublindermühle.
|