Oberpräsident

Amtsbezeichnung des obersten Beamten einer Provinz in Preussen, Hannover und Holstein
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Oberpräsident (eigentlich: Oberregierungspräsident) war die Amtsbezeichnung des obersten Verwaltungsbeamten in den preußischen Provinzen. Trotz unklarer und wechselnder Kompetenzen war das Amt für einen Verwaltungsjuristen die Krönung der Laufbahn. So häufig wie Oberpräsidenten in politische Führungsaufgaben berufen wurden, so häufig wurden entlassene Politiker mit dem ehrenvollen Amt versorgt.

Adolf von Pommer Esche, Oberpräsident der Rheinprovinz von 1858 bis 1871
Gustav Noske (SPD), Oberpräsident der Provinz Hannover von 1920 bis 1933
Helmuth Brückner (NSDAP), Oberpräsident der Provinz Schlesien 1933/1934

Geschichte

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Der Oberpräsident einer preußischen Provinz war der oberste Repräsentant der preußischen Krone in der Provinz. Bereits im 17. und 18. Jahrhundert wurde er vom Kurfürsten oder König ernannt und war nur diesem verantwortlich.

Ab 1808 bzw. 1815 übte der Oberpräsident im Namen des Königs das Inspektionsrecht, die oberste Aufsicht über die Verwaltung in seiner Provinz, aus. Er war allerdings kein Vorgesetzter der Regierungspräsidenten, die direkt dem preußischen Innenministerium in Berlin unterstanden. Der Oberpräsident hatte das Recht, sich von den Regierungspräsidenten über alle Belange der Provinz unterrichten zu lassen, er konnte in alle Verwaltungsvorgänge Einblick nehmen und durfte bei Gefahr im Verzug auch selbst eingreifen. Er übte gegenüber den Regierungspräsidenten und der Verwaltung eine wichtige rechtsstaatliche Kontrolle aus. Er besaß das Immediatrecht und war lediglich dem preußischen Ministerpräsidenten nachgeordnet. Zur Erfüllung seiner Aufgabe stand ihm nur ein kleiner Stab von Mitarbeitern zur Verfügung. Er war in Aufgabe und Befugnis das zivile Pendant eines preußischen General-Inspizienten.

Neben Ober- und Regierungspräsidenten fungierten als oberste Beamte des Provinzialverbandes die Landeshauptleute, welche die Selbstverwaltungsbefugnisse der Provinzen ausübten und von den Provinziallandtagen gewählt wurden.

Unter dem Nationalsozialismus wurden die Befugnisse der Oberpräsidenten ausgeweitet. Sie nahmen dann auch Reichsinteressen wahr, ähnlich den Befugnissen eines Reichsstatthalters. Als beratendes Gremium wurde außerdem der Preußische Provinzialrat eingerichtet. Der Konflikt zwischen den Befugnissen von Oberpräsidenten und Regierungspräsidenten wurde bis 1945 nicht mehr gelöst.

Sitze der preußischen Oberpräsidenten

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Die preußischen Oberpräsidenten hatten in folgenden Provinzhauptstädten ihren Sitz:

Die Berliner Oberbürgermeister waren seit 1881 den Oberpräsidenten gleichgestellt.

Literatur

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  • Ansgar Weisser: Der Oberpräsident. Im Internetportal Westfälische Geschichte, zuletzt abgerufen am 6. Oktober 2017