Provinz Brandenburg

Kernland des Königreichs Preußen

Die Provinz Brandenburg war eine Provinz Preußens in der Zeit der Monarchie (1815–1918) und des Freistaats (1918–1947). Sie wurde 1815 im Wesentlichen aus der Mark Brandenburg gebildet und war mit der 1920 herausgelösten Hauptstadt Berlin das Kernland des Staates. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Provinz ab 1939 Mark Brandenburg genannt. Im Zuge der Auflösung Preußens ging sie 1947 im Land Brandenburg auf. Die östlich der Oder-Neiße-Linie gelegenen Teile des Territoriums wurden nach Ende des Zweiten Weltkriegs seitens der sowjetischen Besatzungsmacht der Volksrepublik Polen zur Verwaltung unterstellt.

Preußische Provinz
Brandenburg
Flagge Wappen
Fahne – Landesfarben der preußischen Provinz Brandenburg Wappen der Provinz
Lage in Preußen
Lage der Provinz Brandenburg in Preußen
Bestehen 1815–1947
Provinzhauptstadt Potsdam (bis 1827),
Berlin (1827–1843),
Potsdam (1843–1918),
Berlin (1918–1946)
Fläche 38.274 km² (ohne Berlin, 1939)[1]
Einwohner 3.007.933 (ohne Berlin, Mai 1939)[1]
Bevölkerungsdichte 79 Ew./km² (ohne Berlin)
Kfz-Kennzeichen I E
Entstanden aus Mark Brandenburg
Aufgegangen in Land Brandenburg
Heute Teil von Brandenburg, Berlin, Polen
Karte
Karte der Provinz

Verwaltungsgeschichte

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Mit der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Behörden vom 30. April 1815 wurde das Königreich Preußen in zehn Provinzen eingeteilt: Preußen, Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien, Posen, Sachsen, Westphalen, Kleve Berg und Niederrhein.[2] Die Provinz Brandenburg.[3] umfasste die Mark Brandenburg einschließlich der Neumark östlich der Oder, aber ohne die Altmark westlich der Elbe, die an die Provinz Sachsen angeschlossen worden war. Zur Provinz Brandenburg gehörte ferner die Niederlausitz, die zuvor großenteils in Personalunion mit Kursachsen verbunden gewesen und erst durch den Wiener Kongress zu Preußen gekommen war. Sitz des Oberpräsidiums (= staatliche Provinzialregierung, geleitet vom Oberpräsidenten, für die es heute keine vergleichbare Institution gibt) war zunächst Potsdam, von 1827 bis 1843 Berlin, von 1843 bis 1918 wieder Potsdam und von da an bis 1945 Berlin-Charlottenburg.

Zum 25. März 1816 wurde die Provinz Brandenburg in drei Regierungsbezirke gegliedert: Berlin, Potsdam und Frankfurt. Die Regierungsbezirke Berlin und Potsdam verständigten sich im April 1816 auf die Aufteilung in einen engeren Regierungsbezirk, der sich auf das Weichbild der Stadt Berlin, den Tiergarten und die Hasenheide beschränkte, und einen weiteren Regierungsbezirk, zu dem das übrige Berliner Umland gehörte. Diese Zweiteilung bewährte sich nicht. Deshalb wurde der Regierungsbezirk Berlin zur Verwaltungsvereinfachung und zur Kostenersparnis Ende Dezember 1821 aufgelöst.[4] Die Stadt Berlin war ab dem 1. Januar 1822 eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Potsdam.

Am 1. April 1881 schied Berlin aus dem Provinzialverband Brandenburg aus und erhielt provinzähnliche Rechte, ohne jedoch völlig aus der Provinz auszuscheiden.[5] Im Jahre 1920 wurden weitere Gebiete der Provinz Brandenburg mit fast zwei Millionen Einwohnern nach Groß-Berlin eingemeindet. Die Provinz Brandenburg gliederte sich in die beiden Regierungsbezirke Frankfurt und Potsdam. Die Regierungsbezirke waren in Stadtkreise und Landkreise aufgeteilt. Nach Auflösung der Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen im Jahre 1938 kamen von dort die Kreise Schwerin (Warthe), Meseritz und Bomst (teilweise) zur Provinz Brandenburg, die gleichzeitig die Kreise Friedeberg Nm. und Arnswalde an die Provinz Pommern abgab. Seit dem 21. März 1939 führte die Provinz die offizielle Bezeichnung „Mark Brandenburg“.

Nach Einstellung der Kampfhandlungen des Zweiten Weltkriegs wurde das unter Kontrolle der sowjetischen Besatzungsmacht befindliche Gebiet der Provinz östlich der Oder-Neiße-Linie mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete der Volksrepublik Polen zur Verwaltung überlassen. Die Westalliierten hatten auf diese Maßnahme keinerlei Einfluss und mussten den Status quo auf der Potsdamer Konferenz akzeptieren. Das übrige Gebiet der Provinz wurde im Juni 1945 als Provinz Mark Brandenburg in der Sowjetischen Besatzungszone bestätigt.[6] Am 6. Februar 1947 wurde aus der Provinz das Land Brandenburg, das 1949 zu einem Gliedstaat der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurde.[7] Der Freistaat Preußen wurde am 25. Februar 1947 durch das Kontrollratsgesetz Nr. 46 aufgelöst.

Einwohnerentwicklung

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Jahr Einwohner[8][9][10][1]
1816 1.254.177
1846 2.066.993
1871 2.863.229
1880 3.389.155
1890 2.541.783
1900 3.108.554
1910 4.092.616
1925 2.592.292
1933 2.725.697
1939 3.007.933

Die Bevölkerungszahl der Provinz wurde sowohl 1881 durch die Ausgliederung der Stadt Berlin als auch 1920 durch die Vergrößerung von Berlin deutlich verringert.

 
Wappen der Provinz Brandenburg

Blasonierung (ohne Schildhalter):[11] Im silbernen Feld ein roter, goldbewehrter, rotgezungter Adler, der mit dem Kurhut geschmückt ist. In der rechten Klaue hält er einen goldenen Zepter, in der linken ein goldbegrifftes Schwert. Die Flügel sind mit goldenen Kleestängeln besteckt. Auf der Brust liegt ein blaues Herzschild, worin ein aufrecht gestelltes goldenes Zepter (Erzkämmereramt) erscheint.

Im gekrönten Helm ein offener schwarzer, mit goldenen Kleestängeln und auf den Sachsen mit goldenen Herzen belegter Adlerflug. Die Decken sind schwarz-golden.

Verwaltungsgliederung ab 1822

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Kreise (1905)

Regierungsbezirk Frankfurt

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Stadtkreise

Landkreise

Regierungsbezirk Potsdam

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Stadtkreise

Landkreise

Für die – erheblich eingeschränkte – Selbstverwaltung der Provinzen bestanden bis 1875 Provinzialstände, in die vor allem Grundeigentümer und Städte ihre Vertreter entsandten. Als Ausführungsorgan der preußischen königlichen und später Staatsregierung ernannte diese einen Oberpräsidenten. Er folgte Anweisungen der Regierung und überwachte die Umsetzung der zentralen Vorgaben auf allen Verwaltungsebenen in der Provinz. Erst 1875, mit der Stärkung der provinzialen Selbstverwaltung, wurden die Provinzialstände durch den Provinziallandtag ersetzt.

Provinzen hatten seither eine Doppelnatur und doppelte Leitungsgremien, einerseits als Untergliederung des Zentralstaats, andererseits eine Gebietskörperschaft (Provinzialverband) kommunaler Selbstverwaltung höhere Ordnung.[12] Kreistage und Stadträte wählten die Mitglieder des Provinziallandtags; dieser wählte eine Provinzialregierung, den Provinzialausschuss, und ein Provinzialoberhaupt, den Landesdirektor.[13]

Oberpräsidenten

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Quelle: Walther Hubatsch (Hrsg.): Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945. Reihe A Preußen, Band 5 Brandenburg, Marburg 1975, S. 35–37.

Landesdirektoren

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Wahlen zum Provinziallandtag

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in Prozent
 %
40
30
20
10
0
32,6
16,9
16,5
12,4
8,0
6,9
4,2
1,5
1,0
keine
Provinziallandtag 1921
         
Insgesamt 92 Sitze
in Prozent
 %
40
30
20
10
0
31,7
25,0
9,2
7,0
5,9
5,7
4,0
2,7
1,6
7,2
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/Anmerkungen
Anmerkungen:
c 1921: VKPD
Provinziallandtag 1925
            
Insgesamt 97 Sitze
in Prozent
 %
40
30
20
10
0
34,8
29,4
8,8
7,6
6,3
5,6
4,3
1,2
0,9
1,1
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/Anmerkungen
Anmerkungen:
b 1925: DNVP
g Zusammenschluss aus DDP und Zentrum
       
Insgesamt 96 Sitze
in Prozent
 %
60
50
40
30
20
10
0
53,2
20,6
15,2
7,7
1,6
0,5
0,4
0,9
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/Anmerkungen
Anmerkungen:
e 1929: Bund der Mitte
f als Wahlbündnis „Christlich-Nationaler Block“
g 1929: Bund der Mitte
    
Insgesamt 96 Sitze

Siehe auch

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Literatur

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  • Königliches Statistisches Bureau: Die Gemeinden und Gutsbezirke der Provinz Brandenburg und ihre Bevölkerung. Nach den Urmaterialien der allgemeinen Volkszählung vom 1. December 1871 bearbeitet und zusammengestellt. Berlin 1873 (Google Books).
  • Königl. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vorläufige Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1890 im Königreiche Preußen sowie in den Fürstenthümern Waldeck und Pyrmont, Berlin 1891, S. 7–14 (Google Books)
  • Gemeindelexikon für das Königreich Preußen. Auf Grund der Materialien der Volkszählung vom 1. Dezember 1885 und anderer amtlicher Quellen. Band III: Stadtkreis Berlin und Provinz Brandenburg, Berlin 1888 (Google Books).
  • Handbuch des Grundbesitzes im Deutschen Reiche. Nach amtlichen und authentischen Quellen bearbeitet von Paul Ellerholz, E. Kirstein, Traug. Müller, W. Gerland und Georg Volger. Erste Lieferung: Provinz Brandenburg. Dritte verbesserte Auflage bearbeitet von Georg Volger. Nicolai, Berlin 1896 (Google Books).
  • Franz Heinrich Ungewitter: Die preußische Monarchie nach den zuverlässigsten Quellen geographisch, statistisch, topographisch und historisch ausführlich und übersichtlich dargestellt. Ein Handbuch für Staats- und Communalbehörden, so wie zum Privatgebrauch. Nicolai, Berlin 1859, 702–733 (Google Books).
  • Pestalozziverein der Provinz Brandenburg (Hrsg.): Die Provinz Brandenburg in Wort und Bild. Berlin W 9, Verlag von Julius Klinkhardt, 1900 (Reprint: Weltbild Verlag, Augsburg 1999, ISBN 3-86047-209-7)
  • Fabian Scheffczyk: Der Provinzialverband der preußischen Provinz Brandenburg 1933–1945. Regionale Leistungs- und Lenkungsverwaltung im Nationalsozialismus. Mohr Siebeck, Tübingen 2008, ISBN 3-16-149761-9
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Commons: History of Brandenburg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. a b c Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich 1939/40
  2. Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1815, S. 93 ff.
  3. Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Behörden vom 30. April 1815. In: Gesetz-Sammlung für die königlichen Preußischen Staaten, Nr. 9 vom 8. Juli 1815, S. 85 ff., Digitalisat und weitere Informationen im Internet-Portal "Westfälische Geschichte".
  4. Elfi Bendikat: Öffentliche Nahverkehrspolitik in Berlin und Paris 1890–1914. Strukturbedingungen, politische Konzeptionen und Realisierungsprobleme. de Gruyter, Berlin 1999, ISBN 3-11-015383-1, S. 64–65.
  5. Änderung der Provinzialordnung, Paragraf 2, im Jahr 1881, abgerufen am 4. Februar 2022.
  6. Vergleiche Geschichte Brandenburgs #SBZ und Land Brandenburg (1945 bis 1952) sowie Beispiel für die Bezeichnung: „Schulordnung für die Provinz Mark Brandenburg“ vom 15. Februar 1947.
  7. Verfassung für die Mark Brandenburg vom 6. Februar 1947. (Memento des Originals vom 4. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.verfassungen.de
  8. Christian Gottfried Daniel Stein: Handbuch der Geographie und Statistik des preußischen Staats. Vossische Buchhandlung, Berlin 1819, Die Provinz Brandenburg, S. 186 (books.google.de).
  9. Königliches Statistisches Bureau (Hrsg.): Mittheilungen des Statistischen Bureau’s in Berlin. Einwohnerzahlen. Band 2, S. 313 ff. (books.google.de).
  10. Michael Rademacher: P_brandenburg. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  11. Maximilian Gritzner: Lands- und Wappenkunde der brandenburgisch-preußischen Monarchie, Berlin 1894
  12. Vgl. Artikel: Provinzialverband. In: Der Große Brockhaus: Handbuch des Wissens in zwanzig Bänden: 21 Bände. 15. Auflage. Brockhaus, Leipzig 1928–1935; Band 15 (1933), S. 187 f.
  13. In anderen Provinzen war nach 1918 die Bezeichnung Landeshauptmann üblich, aber Brandenburg behielt den alten Titel bei. Vgl. Artikel: Landesdirektor. In: Der Große Brockhaus: Handbuch des Wissens in zwanzig Bänden: 21 Bände. 15. Auflage. Brockhaus, Leipzig 1928–1935; Band 11 (1932), S. 71.