Reichlos

Ortsteil der Gemeinde Freiensteinau

Reichlos ist ein Ortsteil der Gemeinde Freiensteinau im Vogelsbergkreis in Osthessen im Bundesland Hessen in der Bundesrepublik Deutschland. Es liegt an den südlichen Ausläufern des Vogelsbergs.

Reichlos
Gemeinde Freiensteinau
Koordinaten: 50° 28′ N, 9° 26′ OKoordinaten: 50° 27′ 43″ N, 9° 25′ 41″ O
Höhe: 495 m ü. NHN
Fläche: 4,33 km² [LAGIS]
Einwohner: 142 (31. Dez. 2015)[1]
Bevölkerungsdichte: 33 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1971
Postleitzahl: 36399
Vorwahl: 0 66 69
Blick auf Reichlos von einer Anlage im Windpark bei Freiensteinau
Blick auf Reichlos von einer Anlage im Windpark bei Freiensteinau

Nachbarorte

Bearbeiten

Der Ort grenzt im Norden an den Ort Jossa, im Osten an den Ort Hauswurz, im Süden an den Ort Weidenau und im Westen an den Ort Gunzenau der Gemeinde Freiensteinau.

Geschichte

Bearbeiten
 
Lage von Reichlos (Reichlec.) auf einer Kartes des Klosters Fulda von 1574
 
Das Dorfgemeinschaftshaus in Reichlos, in dessen Giebel die Dorfglocke hängt.
 
Reichloser Teich

Die Ersterwähnung als „Richolfes“ 1270 stammt aus einem Kopialbuch.[2] „Hencze von Richuôlfs“ wird ein einer Urkunde 1361 genannt.[3] Eine weitere Urkunde von 1485 belegt den Ortsnamen „Reycholß“.[4] 1582 heßt es „Reichles“.[5] Reichlos ist Siedlungsname im Genetiv. Er wurde aus dem Rufnamen „Richolf“ gebildet.[6] Außerdem gibt es eine gleichnamige Wüstung Reichlos zwischen Stockhausen (Herbstein) und Lauterbach.

Der Ort gehörte ursprünglich zur Abtei Fulda. Die Herren von Riedesel trennten ihn in einem langen und konfliktträchtigen Ablösungsprozess von ihrem einstigen Lehnsherren, der Abtei Fulda. Als die Riedesel 1527 die lutherische Konfession annahmen und die Reformation in ihrem Herrschaftsgebiet durchsetzten, kam es zum völligen Bruch mit Fulda. Es entstand das Riedeselsche Junkerland. Hier galten die Riedesel’schen Verordnungen als Partikularrecht. Das Gemeine Recht galt nur, soweit diese Verordnungen keine Bestimmungen enthielten. Dieses Sonderrecht behielt theoretisch seine Geltung auch während der Zugehörigkeit zum Großherzogtum Hessen im 19. Jahrhundert, in der gerichtlichen Praxis wurden aber nur noch einzelne Bestimmungen angewandt. Das Partikularrecht wurde zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst.[7] 1648 wurde die Riedeselsche Herrschaft reichsunmittelbar.

Am 18. Februar 1650 wurde in Reichlos Hermann Otto von Schleifras, der spätere Fuldaer Fürstabt Adalbert von Schleifras geboren. Die Familie war seit Mitte des 15. Jahrhunderts in Reichlos ansässig; bekannt ist, dass 1466 der „1. Herr auf Reichlos, Berthold genannt Schleifras“, starb. Adalbert war der älteste Sohn des Freiherrn Georg Lukas von Schleifras und dessen Gattin Maria Margareta, geb. von Rotzmann. Der Vater trat etwa 1657 in fuldischen Dienst und die gesamte Familie konvertierte daher zum katholischen Glauben. Adalbert prägte das Bistum Fulda durch seine Bautätigkeit. Der Kesselhaken ist im Familienwappen der von Schleifras zu finden. Am 30. September 1656 belehnte Erbmarschall Hermann Riedesel, Berlitt und Steffan Schleyffras mit dem „Richolsffs hoff“.

Neugliederung

Bearbeiten

Am 31. Dezember 1971 wurde der Ort in die Gemeinde Freiensteinau eingegliedert.[8]

Ortsvorsteher ist Ralf Heß.

Persönlichkeiten

Bearbeiten

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Daten und Fakten der Gemeinde Freiensteinau
  2. Georg Landau: Beschreibung des Gaues Wettereiba. Kassel 1855. S. 187.
  3. Heinrich Reimer: Urkundenbuch zur Geschichte der Herren von Hanau. Band 1 – 4. Leipzig 1891 – 1897. Band 3. Nr. 371, S. 410.
  4. Eduard Erwin Becker: Riedeselsches Urkundenbuch. 1200–1500. Offenbach 1924. Regest, Nr. 1412, S. 410.
  5. Eduard Erwin Becker: Riedeselsches Urkundenbuch. Karte, S. 373.
  6. Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. S. 297.
  7. Arthur Benno Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893, S. 29, Anm. 92 und S. 103, Anm. 14.
  8. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27. 5. 1970 bis 31. 12. 1982. W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 367.
Bearbeiten