Radmühl

Ortsteil der Gemeinde Freiensteinau

Radmühl ist ein Ortsteil in der Gemeinde Freiensteinau im mittelhessischen Vogelsbergkreis.

Radmühl
Gemeinde Freiensteinau
Koordinaten: 50° 25′ N, 9° 22′ OKoordinaten: 50° 24′ 32″ N, 9° 22′ 2″ O
Höhe: 372 m ü. NN
Fläche: 3,07 km² [LAGIS]
Einwohner: 290 (30. Juni 2017)[1]
Bevölkerungsdichte: 94 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. August 1972
Postleitzahl: 36399
Vorwahl: 0 66 66
Luftaufnahme 2017
Luftaufnahme 2017

Geografie

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Der Ort liegt an den südlichen Ausläufern des Vogelsbergs.

Nachbarorte

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Radmühl grenzt im Norden an den Ort Salz, im Nordosten an den Ort Freiensteinau, im Südosten an den Ort Fleschenbach, im Süden an den Ort Rebsdorf, im Südwesten an den Ort Oberreichenbach und im Nordwesten an den Ort Wettges.

Geschichte

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Territorialgeschichte

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Zwei Dörfer

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Die beiden Teile des Ortes westlich und östlich des Salzbachs gehörten bis zur Gebietsreform in Hessen zu verschiedenen Verwaltungseinheiten und historisch zu unterschiedlichen Staaten.

Bis zum Jahr 1806 gehörte der östliche Teil jahrhundertelang zum Gebiet der Herrschaft Riedesel unter den Freiherren Riedesel zu Eisenbach, der westliche Teil zur Grafschaft Isenburg-Birstein. Der östliche Teil kam 1806 an das Großherzogtum Hessen, der westliche 1806 zum Rheinbund-Staat Isenburg und nach dessen Mediatisierung zu Österreich und 1816 an das Kurfürstentum Hessen, das 1866 wiederum vom Königreich Preußen annektiert wurde.

Nach 1945 wurde die Doppelortschaft Teil des Landes Hessen, blieb aber administrativ weiterhin geteilt durch die Zuordnung des westlichen Teils zum Landkreis Gelnhausen und des östlichen Teils zum Landkreis Lauterbach.

Gebietsreform und Vereinigung

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Am 1. August 1972 kamen die bis dahin selbstständigen Gemeinden im Zuge der Gebietsreform in Hessen durch Landesgesetz als Ortsteile zur Großgemeinde Freiensteinau und zum Vogelsbergkreis.[2][3] Während Radmühl I sich freiwillig mit Freiensteinau zusammenschließen ließ, musste Radmühl II gegen den Willen der Bevölkerung per Landesgesetz nach Freiensteinau eingemeindet werden. Noch bis 2006 bildeten die beiden Hälften von Radmühl zwei getrennte Ortsbezirke von Freiensteinau mit zwei getrennten Ortsvorstehern, erst danach wurden die Ortsbezirke zusammengelegt.

Nachwirkungen

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Umgangssprachlich wird die östliche Ortshälfte bis heute Hessisch Radmühl, die westliche Preußisch Radmühl genannt, obwohl die Zeit zwischen 1866 und 1945 im Vergleich zur riedeselisch/isenburgischen Zeit eher ein kurzer Abschnitt der Ortsgeschichte war. Die offizielle Bezeichnung des östlichen Teils ist Radmühl I, die des westlichen Radmühl II.

Die jahrelange Trennung zeigt sich bis heute. So haben beide Ortsteile eine getrennte Wasser- und Stromversorgung mit unterschiedlichen Grundversorgern und eine unterschiedliche Straßenbeleuchtung. Auch kirchlich ist der Ort bis heute geteilt: Radmühl I gehört zur Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und dort zur Pfarrei Freiensteinau, Radmühl II gehört zur Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und dort zur Pfarrei Birstein-Unterreichenbach.[4] Radmühler werden immer noch je nach ehemaliger Landeshälfte auf zwei getrennten Friedhöfen bestattet.

Rechtsgeschichte

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Im riedeselschen Radmühl galten die Riedesel’schen Verordnungen als Partikularrecht. Das Gemeine Recht galt nur, soweit diese Verordnungen keine Bestimmungen enthielten. Dieses Sonderrecht behielt theoretisch seine Geltung auch während der Zugehörigkeit des Ortes zum Großherzogtum Hessen im 19. Jahrhundert, in der gerichtlichen Praxis wurden aber nur noch einzelne Bestimmungen angewandt. Das Partikularrecht wurde zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst.[5]

Ortsvorsteher ist Heiko Wahn.[6]

Literatur

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Commons: Radmühl – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Daten & Fakten – Einwohnerzahlen im Internetauftritt der Gemeinde Freiensteinau
  2. Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Alsfeld und Lauterbach (GVBl. II 330-12) vom 1. August 1972. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1972 Nr. 17, S. 215, §§ 5 und 12 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
  3. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27. 5. 1970 bis 31. 12. 1982. W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart und Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 368.
  4. Befreit von alten Grenzen: In Radmühl wächst zusammen, was zusammengehört - Lauterbacher Anzeiger
  5. Arthur Benno Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893, S. 29, Anm. 92 und S. 103, Anm. 14.
  6. Ortsvorsteher und Ortsbeiräte. In: Internetauftritt der Gemeinde Freiensteinau. Abgerufen am 25. Dezember 2017.