Reichstag zu Worms (1048)

Reichstag zu Worms im Jahr 1048

Der Reichstag zu Worms 1048 war nach 75 Jahren die erste Reichsversammlung[Anm. 1], die wieder in Worms – diesmal unter Kaiser Heinrich III. – stattfand.

Mit den Ottonen, deren Herkunft und Schwerpunkt in Nord-Ost-Deutschland lag, war die bis ins 8. Jahrhundert zurückreichende Reihe von Reichsversammlungen in Worms mit dem Reichstag von Worms 973 abgebrochen. Mit den Saliern war eine Familie an die Macht gekommen, die am Oberrhein begütert war und deren Vorfahren teils in Worms selbst ansässig gewesen waren. Worms wurde damit wieder zu einem häufiger aufgesuchten Tagungsort für Reichsversammlungen. Als Infrastruktur stand dem Kaiser hier die Königspfalz Worms zur Verfügung.

Die Reichsversammlung fand vielleicht schon ab Ende November und dann im Dezember 1048 statt.[1]

Die Beratungen und Verhandlungen auf der Reichsversammlung werden in der Überlieferung von einem Ereignis in den Schatten gestellt: der Designation des Bischofs Bruno von Toul zum Papst.

Am 9. August 1048 war nach nur dreiwöchiger Amtszeit Papst Damasus II. – wohl an Malaria – gestorben. Im Vorfeld einer Nachfolge streckten sich die Verhandlungen über mehrere Monate hin. Zunächst war Erzbischof Halinard von Lyon im Gespräch, der aber das Amt nicht wollte oder nicht antreten sollte. So war zum Jahresende immer noch kein neuer Papst ausgesucht. Auf der von Kaiser Heinrich III. im November 1048 einberufenen Reichsversammlung war auch Bischof Bruno von Toul anwesend, auf den sich alle Parteien, Kaiser, römische Gesandte und der anwesende Hochadel, offenbar sehr schnell einigten.[2] Er nahm die Designation durch den Kaiser an, machte den Amtsantritt aber von der Zustimmung der Römer vor Ort abhängig.[3] Das erfolgte dann erst im Februar 1049, so dass sein Pontifikat, als Leo IX. erst ab diesem Zeitpunkt gerechnet wird. Mitte Dezember begab er sich zunächst von Worms aus nach Toul und von dort aus nach Rom.[4]

Siehe auch

Bearbeiten

Anmerkungen

Bearbeiten
  1. Die begriffliche Unterscheidung zwischen Hof- und Reichstagen sowie Reichsversammlungen war im Mittelalter noch nicht ausgeprägt. Diese Versammlungen waren alle Treffen der Herrscher mit führenden Trägern politischer Macht im Reich.

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Noch am 19. November 1048 urkundet Heinrich III. in Speyer. Nur vom 1. Dezember 1048 liegt eine von ihm in Worms ausgestellte Urkunde vor (Kaiser Heinrich III. schenkt dem Speyerer Dom die Abtei Schwarzach in der Ortenau – [RIplus] Regg. Heinrich III. n. 226, in: Regesta Imperii Online; abgerufen am 29. Oktober 2024) Bereits am 3. (?) Dezember 1048 urkundet er in Winterbach (Kaiser Heinrich III. bestätigt dem Wormser Dom den Königsbann in den Wäldern um Wimpfen und Neckarbischofsheim – [RIplus Regg. Heinrich III. n. 227, in: Regesta Imperii Online; abgerufen am 29. Oktober 2024).
  2. Bischof Bruno von Toul nimmt nach drei Tagen Bedenkzeit unter der Bedingung des einstimmigen Konsenses des römischen Volkes die Nominierung zum Papst an. RI III,5,2 n. 402, in: Regesta Imperii Online; abgerufen am 29. Oktober 2024.
  3. Theodor Lindner: Leo IX., Papst. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB), Band 18. Duncker & Humblot, Leipzig 1883, S. 282–287 (284).
  4. Der zum Papst (Leo IX.) erwählte Bischof Bruno von Toul begibt sich nach der Annahme seiner Wahl von Worms in seine Bischofsstadt Toul (RI III,5,2 n. 405, in: Regesta Imperii Online; abgerufen am 29. Oktober 2024).