Scheibhalden

Naturschutzgebiet in Baden-Württemberg

Die Scheibhalden ist ein vom Regierungspräsidium Tübingen am 28. Juni 1985 durch Verordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Stadt Meßstetten im Zollernalbkreis.

Naturschutzgebiet „Scheibhalden“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Blick auf das Naturschutzgebiet Scheibhalden

Blick auf das Naturschutzgebiet Scheibhalden

Lage Meßstetten, Zollernalbkreis, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 11,6 ha
Kennung 4.123
WDPA-ID 165374
Geographische Lage 48° 11′ N, 8° 54′ OKoordinaten: 48° 10′ 43″ N, 8° 54′ 5″ O
Scheibhalden (Baden-Württemberg)
Scheibhalden (Baden-Württemberg)
Meereshöhe von 803 m bis 894 m
Einrichtungsdatum 28. Juni 1985
Verwaltung Regierungspräsidium Tübingen

Das Naturschutzgebiet Scheibhalden liegt östlich des Meßstettener Ortsteils Oberdigisheim. Das Gebiet gehört zum Naturraum Hohe Schwabenalb. Die Kreisstraße 7146 durchschneidet das Gebiet.

Schutzzweck

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Der Schutzzweck ist laut Schutzgebietsverordnung „die Erhaltung der reichen Flora mit ihren geschützten Orchideen und ihrer artenreichen Pilzflora, ferner die Erhaltung des Landschaftsbildes, welches hier durch den relativ reichen Baumbestand der Wacholder‑Forchenheide und der Laubholz-Wacholderheide mit den typischen Weidebäumen bestimmt ist.“[1]

Landschaftscharakter

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Das Naturschutzgebiet liegt an einem südwest-exponierten Hang. Die nicht bewaldeten Bereiche werden von Magerrasen und mageren Flachland-Mähwiesen mit einzelnen Gehölzen geprägt. Im Westen befindet sich ein bewaldeter Bereich.

Flora und Fauna

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Im Schutzgebiet wachsen zahlreiche seltene und geschützte Pflanzenarten, darunter der Frühlings-Enzian, die Fliegen-Ragwurz, die Gelbe Spargelerbse, die Küchenschelle, das Glanz-Labkraut, die Knollige Kratzdistel und das Kleine Mädesüß. Auch zahlreiche Schmetterlings-Arten, wie der Himmelblaue Bläuling, der Feurige Perlmuttfalter, der Silberfleck-Perlmuttfalter, der Östliche Scheckenfalter, der Lilagold-Feuerfalter und der Esparsetten-Bläuling sind im Gebiet nachgewiesen.

Zusammenhängende Schutzgebiete

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Das Naturschutzgebiet ist Bestandteil des FFH-Gebiets Östlicher Großer Heuberg. Im Westen und Osten schließt das Landschaftsschutzgebiet Großer Heuberg an.

Siehe auch

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Literatur

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  • Regierungspräsidium Tübingen (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Tübingen. Thorbecke, Stuttgart 2006, ISBN 978-3-7995-5175-5.
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Einzelnachweise

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  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Naturschutzgebiet »Scheibhalden« vom 28. Juni 1985 (GBl. v. 31.07.1985, S. 225). Abgerufen am 14. Juni 2019.