Schlacht (Wasserbauwerk)

Umschlagsanlage am Flusslauf

Die Schlacht – im Gebiet der Weser und ihrer Quellflüsse auch Schlagd oder Schlagde – ist ein Flussbauwerk, das einen stabilen Anlegeplatz für die Flussschiffe (Binnenhafen) und einen Umschlagplatz für die zu stapelnden Waren bildet. Es kann aus Pfählen, Faschinenwerk, Gatterwerk oder Mauerung gebaut sein. Bei Verwendung von Mauerwerk wird ein solcher Anlegeplatz Kai genannt.

Schlagd mit Fachwerkhäusern in Wanfried

Funktionen

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Sprachliches

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Synonyme und Wortherkunft

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Weitere Synonyme sind Schlachte, Bschlacht, Beschlacht, Beschlächt, Beschlachtung oder Verschlagung.

Die Wörter Schlagd und Schlagde werden gleich ausgesprochen wie Schlacht und Schlachte, es handelt sich also um Schreibvarianten.

All diese Wörter leiten sich von schlagen oder niederdeutsch slait ab. Zur Befestigung von Flussuferbereichen wurden schwere zugespitzte Holzstämme in den Grund geschlagen,[7] um einen stabilen Anlegeplatz für die Flussschiffe und einen Umschlagplatz für die zu stapelnden Waren zu schaffen.

Abgeleitete Begriffe

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Das Wort Schlacht hat sich im Begriff Uferbeschlachtung erhalten, der vor allem in Österreich verwendet wird.[9] Beschlachtung oder Schlachtenwand[10] werden auch nur die landseitig eingebauten waagrechten Pfosten, Halbschnitte oder Schwartlinge genannt, die zwischen den in die Erde gerammten Pfählen einer Uferverbauung stecken.[11]

Von Schlacht im Sinne von „Schiffslände“ sind abgeleitet:

  • Schlachtzettel, Verzeichnis der Ladung eines Schiffes, nach dem das Schlachtgeld bezahlt wurde[12]
  • Schlachtgeld, der Betrag, der für das Anländen an einer Schlacht bezahlt wurde[13]
  • worüber der Schlachtschreiber Buch führte[13][12]
  • Schlachtpferde und Schlachtwagen, die den Transport der angeländeten Waren übernahmen[12]
  • der Schlachtvoigt oder Schlachtvogt beaufsichtigte die Schlacht[13] und die dort liegenden Schiffe[12]
  • die Eigentümer waren die Schlachtherren[13]

Ob die Begriffe oberschlächtig und unterschlächtig (bei der Wasserzuführung zum Wasserrad einer Wassermühle) von deren Schlacht (im Sinne von Wehr oder Überlauf) abgeleitet sind, ist unklar. Die Synonyme oberschlägig und unterschlägig[14] beziehen sich auf den Schlag des Wassers auf die Schaufeln des Wasserrades.

Bestehendes „Beschlacht“

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  • Regensburg: Am Beschlacht (Beschlächt): ein ca. 500 m langer und ca. 10 m breiter Steindamm, seit 1388. Das Beschlächt ist ein begehbarer Damm, der im Bereich der Altstadt von Regensburg Donauinseln verbindet. Das Beschlächt ist auch Teil der Basis für die Steinerne Brücke, deren Pfeiler zusätzlich von kleineren umfassenden Beschlächten eingefasst sind. Die Beschlächte waren seit dem Mittelalter Standorte für alle Arten von durch Wasserkraft angetriebene Wassermühlen.[15]

Straßennamen mit „Schlagd“

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Schlagden finden sich in Straßennamen noch heute in folgenden Orten:

Andere Bezeichnungen für alte Hafenkais

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In mehreren Städten des ehemaligen und einst dänischen Herzogtums Schleswig heißen alte Hafenanlagen Schiffbrücke, ähnlich im zeitweise schwedischen Stralsund die Steinerne Fischbrücke, sowie Bryggen oder Tyskebryggen, die Deutsche Brücke in Bergen (Norwegen).

In mehreren Ostseehäfen gibt es alte Kaianlagen namens Lastadie.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Bezirksgeschichte Brigittenau - Kann man die Donau bezwingen? wasserbauliche Maßnahmen. 16. Juni 2013, archiviert vom Original; abgerufen am 18. Oktober 2024.
  2. a b „Die Hauptwerke oder Buhnen heißen auch Stacken, Sporen, Kribben, Schlachten, Abweiser, Wuhren. An jeder Buhne unterscheidet man: Die Wurzel, das hintere Ende, womit die Buhne in das Ufer einbindet; den Kopf, ...“ Ludwig Franzius, Eduard Heinrich Christian Sonne: Der Wasserbau: Bd. Der Flussbau, Seite 118. 1910, S. 118.
  3. „Eine Mühle kann nicht ohne Wasserlauf und der Mühlencanal nicht ohne Schleuße oder Schlacht oder Wehr bestehen, die ein ebenso nöthiges Pertinenzstück einer Mühle und daher ebenfalls lehnrührig sind“ aus Ludwig Albert Wilhelm Köster: Diplomatisch practische Beyträge zu dem deutschen Lehnrecht und zu der Westphälischen Fehmgerichts-Verfassung Zweyter Theil, verlegt bei Heinrich Blothe und Comp., Dortmund und Leipzig, 1798, Google-Books
  4. Sammlung sämmtlicher Drucksachen der Zweiten Kammer, Band VI, Nr. 487 bis 524, Berlin 1830,Google-Books
  5. Beiträge zur Geschichte der Technik und Industrie: Jahrbuch des Vereines Deutscher Ingenieure, Band 19,bei Google-Books
  6. Die Stauanlagen bei zeitspurensuche.de (private Website)
  7. a b c Christian Rohr: Extreme Naturereignisse im Ostalpenraum, Naturerfahrung im Spätmittelalter und am Beginn der Neuzeit, Böhlau Verlag, Köln, Weimar, Wien, 2007, ISBN 978-3-412-20042-8, Seite 355,bei Google-Books.
  8. „Quer zum Ufer liegendes Bauwerk zur seitlichen Begrenzung des Abflußquerschnitts und/oder zum Schutz des Ufers […].“ Fachnormenausschuß Wasserwesen (FNW) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V.: DIN 4054: Verkehrswasserbau Begriffe. September 1977.
  9. RIS - 89/07/0030 - Entscheidungstext - Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Abgerufen am 18. Oktober 2024.
  10. Arbeitsausschuss „Gewässerbetreuung“ der Fachgruppe Wasserbau, Ingenieurbiologie und Ökologie im Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV): Fließgewässer erhalten und entwickeln, Praxisfibel zur Pflege und Instandhaltung, Herausgeber: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV), Wien, 2006, Seite 179, als PDF-Datei downloadbar
  11. Holzbeschlachtung (PDF-Datei; 96 kB) (Memento vom 24. September 2015 im Internet Archive) bei salzburg.gv.at
  12. a b c d Johann Georg Krünitz, Friedrich Jakob Floerken, Heinrich Gustav Flörke, Johann Wilhelm David Korth:…Oekonomische EncyKlopädie, Dr. Johann Georg Krünitz's Encyklopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirthschaft und der Kunstgeschichte, Berlin, 1827, teilweise einsehbar bei Google-Books
  13. a b c d Pierer’s Universal-Lexikon, Band 5. 1857 (online). „Schlacht, 1) ein Damm von Faschinenwerk längs des Ufers, um das Wasser von demselben abzuhalten; 2) jeder Bau am Ufer od[er] im Wasser von Pfahl od[der] Mauerwerk, bes[sonders] wenn er dazu dient, daß Schiffe bequem daran anlegen können [...]“
  14. Julius Ludwig Weisbach: Lehrbuch der Ingenieur- und Maschinen-Mechanik, zweiter Theil, Braunschweig: Vieweg, 1846, S. 155 f., ISBN 978-1-273-37529-3
  15. Karl Bauer: Regensburg Kunst-, Kultur- und Alltagsgeschichte. MZ-Buchverlag in H. Gietl Verlag & Publikationsservice GmbH, Regenstauf 2014, ISBN 978-3-86646-300-4, S. 451 f.