Volksentscheid „Gesetz zur Erhaltung der kommunal verankerten Sparkassen im Freistaat Sachsen“

landesweite Abstimmung im Freistaat Sachsen
Volksabstimmung 2001
Abstimmungsbeteiligung: 25,9 %
 %
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
85,2 %
14,8 %
JA
NEIN

Der Volksentscheid „Gesetz zur Erhaltung der kommunal verankerten Sparkassen im Freistaat Sachsen“, auch Sparkassenentscheid, war eine landesweite Abstimmung im Freistaat Sachsen, die am 21. Oktober 2001 durchgeführt wurde. Der Volksentscheid wurde mit 85,2 % Zustimmung angenommen.

Hintergrund

Bearbeiten

1999 wurde durch das vom Sächsischen Landtag beschlossene Gesetz zur Neuordnung der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen einschließlich der Sächsischen Aufbaubank GmbH die Möglichkeit geschaffen, dass sich Sparkassen gemeinsam mit der Landesbank Sachsen und der Sächsischen Aufbaubank zum „Sachsen Finanzverband“ zusammenschließen können. Die Mitgliedschaft war freiwillig. Das Gesetz wurde vom Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen nicht für verfassungswidrig befunden.

Die Initiatoren des zur Abstimmung gestellten Entscheids wandten sich gegen die Aufnahme der Sparkassen in den Verband, da sie die Selbständigkeit der Sparkassen gefährdet sahen. Ziel war es, zum Sparkassengesetz von vor 1999 zurückzukehren.[1] Auf den Stimmzetteln war über die Frage abzustimmen, ob der Entwurf des „Gesetzes zur Erhaltung der kommunal verankerten Sparkassen im Freistaat Sachsen“[2] zum Gesetz werden sollte.

Ergebnis

Bearbeiten
STIMMKREIS Abstimmungsbeteiligung ungültig gültig JA NEIN
in %
Freistaat Sachsen 25,9 0,4 99,6 85,2 14,8
Annaberg 21,7 0,5 99,5 77,6 22,4
Aue-Schwarzenberg 23,2 0,4 99,6 77,2 22,8
Bautzen 34,7 0,3 99,7 89,7 10,3
Chemnitz, Stadt 21,9 0,3 99,7 90,5 9,5
Chemnitzer Land 26,9 0,5 99,5 90,3 9,7
Delitzsch 31,3 0,2 99,8 90,5 9,5
Döbeln 24,2 0,5 99,5 86,1 13,9
Dresden, Stadt 19,3 0,5 99,5 74,7 25,3
Freiberg 28,5 0,7 99,3 87,4 12,6
Görlitz, Stadt 26,9 0,3 99,7 86,5 13,5
Hoyerswerda, Stadt 16,3 0,4 99,6 73,4 26,6
Kamenz 24,6 0,5 99,5 81,0 19
Leipzig, Stadt 23,7 0,3 99,7 79,6 20,4
Leipziger Land 26,5 0,3 99,7 84,5 15,5
Löbau-Zittau 30,8 0,3 99,7 89,6 10,4
Meißen 31,6 0,3 99,7 91,3 8,7
Mittlerer Erzgebirgskreis 22,2 1,1 98,9 82,1 17,9
Mittweida 23,3 0,4 99,6 75,1 24,9
Muldentalkreis 27,7 0,5 99,5 89,2 10,8
Niederschlesischer Oberlausitzkreis 28,9 0,3 99,7 88,5 11,5
Plauen, Stadt 24,1 0,3 99,7 88,8 11,2
Riesa-Großenhain 26,4 0,4 99,6 83,3 16,7
Sächsische Schweiz 21,5 0,4 99,6 73,3 26,7
Stollberg 28,4 0,4 99,6 89,1 10,9
Torgau-Oschatz 40 0,6 99,4 91,8 8,2
Vogtlandkreis (ohne Plauen) 26,4 0,2 99,8 91,8 8,2
Weißeritzkreis 21 1,1 98,9 66,9 33,1
Zwickau, Stadt 32,5 0,2 99,8 96,4 3,6
Zwickauer Land 36,5 0,2 99,8 96,8 3,2

Damit wurde der Volksentscheid angenommen.[3] Das Gesetz wurde am 6. Februar 2002 verkündet und trat damit in Kraft.[2]

  1. Referat Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit: Volksentscheid - 21. Oktober 2001 - Wahlen - sachsen.de. Abgerufen am 25. August 2023.
  2. a b Gesetz zur Erhaltung der kommunal verankerten Sparkassen im Freistaat Sachsen (SächsGVBl. S. 70).
  3. Referat Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit: Abstimmungsergebnis - Wahlen - sachsen.de. Abgerufen am 25. August 2023.