Landtagswahl in Sachsen 2004

Wahl zum Sächsischen Landtag 2004
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1999Landtagswahl 20042009
(in %) [1][2]
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40
30
20
10
0
41,1
23,6
9,8
9,2
5,9
5,1
1,6
3,7
Gewinne und Verluste
im Vergleich zu 1999
 %p
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   6
   4
   2
   0
  −2
  −4
  −6
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−12
−14
−16
−15,8
+1,4
−0,9
+7,8
+4,8
+2,5
+1,6
+0,1

Die Landtagswahl in Sachsen 2004 war die vierte Wahl zum Sächsischen Landtag und fand am 19. September 2004 statt.[3]

      
Insgesamt 124 Sitze
Verhältnis Regierung-Opposition im
4. Sächsischen Landtag
56
68
56 68 
Insgesamt 124 Sitze

Mit einem Stimmenverlust von über 15 Prozentpunkten verlor die CDU erstmals seit der Wiedergründung des Freistaates Sachsen im Jahr 1990 die absolute Mehrheit. Sie bildete im Anschluss an die Wahl eine Koalitionsregierung mit der SPD. Georg Milbradt blieb Ministerpräsident. Nach dessen Rücktritt wurde Stanislaw Tillich zum Ministerpräsidenten gewählt. Neben der CDU und der PDS schaffte die SPD den direkten Wiedereinzug in den Sächsischen Landtag. Die SPD erreichte das (bis 2018) schlechteste Ergebnis bei einer Landtagswahl seit 1945. Nach zuletzt 1990 schafften auch die Grünen und die FDP den Einzug in den Landtag.[2]

Erstmals zog die rechtsextreme NPD in den Sächsischen Landtag ein und war somit das erste Mal seit 1972 wieder in einem deutschen Landtag vertreten.[4]

Am 25. November 2005 gab der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen einer Wahlprüfungsbeschwerde des Kandidaten der PDS im Wahlkreis Leipzig 7[5] statt, woraufhin in diesem Wahlkreis am 22. Januar 2006 eine Wiederholungswahl stattfand, bei der allerdings nur die Direktstimme neu abgegeben werden konnte.[6] Da der CDU-Kandidat seinen Wahlkreis erneut gewinnen konnte, ergaben sich aus dieser Wiederholungswahl keine Veränderungen in der Sitzverteilung.[7]

Endgültiges amtliches Endergebnis

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Die rund 3,56 Millionen wahlberechtigten Bürger Sachsens[8] wählten mit einer Direktstimme den Kandidaten ihres Wahlkreises und mit der Listenstimme die Partei oder politische Vereinigung. Mit der Listenstimme wird durch Verhältniswahl über die Zusammensetzung des 120 Sitze ohne Überhang- und Ausgleichsmandate umfassenden Landtages entschieden. Mit der Direktstimme wurde in den 60 Wahlkreisen durch Mehrheitswahl der jeweilige Direktmandatsträger gewählt. Um in den Sächsischen Landtag einzuziehen, musste eine Partei mindestens fünf Prozent der Listenstimmen auf sich vereinigen oder zwei Direktmandate erringen.[9]

ListenErststimmenZweitstimmenMandate
Stimmen%+/-MandateStimmen%+/-MandateAnzahl+/-
CDU854.21941,6–12,055855.20341,1–15,855–21
PDS502.70024,5±0,04490.48823,6+1,42731+1
SPD233.59311,4–2,81204.4389,8–0,91213–1
GRÜNE124.6586,1+4,4106.7715,1+2,666+6
NPD100.7654,9+4,0190.9099,2+7,81212+12
FDP166.3588,1+5,7122.6055,9+4,877+7
DSU19.7911,0+0,111.1330,5+0,1
PBC5.6780,3+0,313.8800,7+0,4
GRAUE–0,119.3770,9+0,6
BüSo18.0580,9+0,911.2990,5+0,4
TierschutzN/A34.0681,6N/A
AUFBRUCHN/A11.2010,5N/A
DGG4.1280,2N/A8.7630,4N/A
PLB6.7620,3N/AN/A
REP4.1790,2–0,9–1,5
FP Deutschlands2.7740,1N/AN/A
Einzelbewerber/Übrige <0,10 %9.2140,4–0,1
Gesamt2.052.877100602.080.13510064124+4
Ungültige Stimmen65.9153,1+0,638.6571,8+0,3
Wähler2.118.79259,6–1,52.118.79259,6–1,5
Wahlberechtigte3.554.5423.554.542
Quelle: Statistische Berichte

Daneben traten noch verschiedene Wählervereinigungen (zum Beispiel Freie Wähler) an. Die Landesvorsitzende der Republikaner, Kerstin Lorenz, verkündete gegen den Willen der Bundesspitze den Rückzug der Kandidatur ihrer Partei zugunsten der NPD.[10][11]

Die Wahlbeteiligung betrug laut offiziellem Wahlergebnis mit 2.118.792 abgegebenen Stimmen 59,6 Prozent. Wahlberechtigt waren 3.554.542 Personen. Von den abgegebenen Listenstimmen waren 98,2 Prozent gültig.

Die CDU errang in 55 Wahlkreisen das Direktmandat. In zwei Wahlkreisen von Leipzig (Wahlkreise 27 und 29) und Wahlkreis 15 (Chemnitz 4) sowie Wahlkreis 55 (Hoyerswerda) gelang es der PDS jeweils, der CDU ein Direktmandat abzuringen. Der SPD gelang dies nur im Wahlkreis 28 (Leipzig 4).

Durch die gewonnenen Direktmandate erhielt die CDU zwei Überhangmandate. Daher erhielten PDS und SPD jeweils ein Ausgleichsmandat. Hätte die CDU ein Direktmandat weniger gewonnen, hätte sie nur auf ein Überhangmandat Anspruch gehabt. Dadurch hätten PDS und SPD jeweils kein Ausgleichsmandat erhalten. Als Folge hätten CDU und FDP nach der Wahl, auch wenn sie in Summe weniger Zweitstimmen bekommen haben als der Rest der im Landtag vertretenen Parteien, eine Regierungsmehrheit bilden können.[12]

Siehe auch

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Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Statistisches Jahrbuch Sachsen 2004 (PDF), Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen November 2004, S. 209 ff, abgerufen am 9. Januar 2016, Print-Ausgabe, ISBN 3-9809369-0-2.
  2. a b Wilko Zicht: Ergebnisse der Landtagswahlen in Sachsen. In: Wahlrecht.de. Abgerufen am 3. September 2009.
  3. Wahlaufruf des Landtagspräsidenten zur Landtagswahl am 19. September 2004. Sächsischer Landtag, 1. September 2004, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 5. Januar 2013; abgerufen am 15. Januar 2016.
  4. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD). In: Webpräsenz der Bundeszentrale für politische Bildung. Bundeszentrale für politische Bildung, 22. März 2007, abgerufen am 3. September 2009: „Bei den Landtagswahlen in Sachsen im September 2004 errang die NPD einen Stimmenanteil von 9,2 % und zog mit 12 Abgeordneten erstmals seit 1968 wieder in einen Landtag ein.“
  5. SächsVerfGH, Urteil vom 25. November 2005 – Vf. 45-V-05. (PDF; 38,7 kB) Abgerufen am 3. September 2009.
  6. Wiederholungswahl im Wahlkreis 31 – Leipzig 7 für die Wahl zum 4. Sächsischen Landtag am 22. Januar 2006. (PDF) In: Webpräsenz des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen. Landeswahlleiterin Irene Schneider-Böttcher, 1. Dezember 2005, abgerufen am 15. Januar 2016.
  7. Landeswahlausschuss stellt das endgültige Ergebnis der Landtagswahl 2004 neu fest. In: Webpräsenz des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen. Landeswahlleiterin Irene Schneider-Böttcher, 27. Januar 2006, abgerufen am 15. Januar 2016.
  8. Wahl zum 4. Sächsischen Landtag am 19. September 2004 in der Stadt Zwickau. Landeswahlleiterin Irene Schneider-Böttcher, 2. September 2004, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 16. Januar 2016; abgerufen am 15. Januar 2016.
  9. Wilko Zicht: Sachsen – Wahlsystem. In: Wahlrecht.de. Abgerufen am 29. August 2009.
  10. Entwicklungen des rechten Spektrums in Sachsen. (PDF; 4,5 MB) In: daksev.de. a.l.i.a.s., November 2005, S. 7, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 8. April 2012; abgerufen am 2. September 2009: „Durch die Bündnispolitik im NBDD schaffte es die NPD einen Teil des REP-Landesverbandes in die eigene Partei zu integrieren. Die REP-Landesvorsitzende Kerstin Lorenz zog die Landesliste der REP zurück, der Landesvorstand trat geschlossen zurück und rief die Basis dazu auf, NPD zur Landtagswahl zu wählen. Zwischen Bundesführung und Landesvorstand gab es wegen des Abgrenzungskurses gegenüber der NPD Unstimmigkeiten. Aufgrund der Arbeit im NBDD wurden Parteiausschlussverfahren gegen einige REPler eingeleitet. Durch den Rückzug der Republikaner zur Landtagswahl, konnte die NPD ihren Führungsanspruch in Sachsen endgültig manifestieren.“  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.daksev.de
  11. Kerstin Lorenz – Architektin der rechten Szene. In: www.abendblatt.de. Hamburger Abendblatt, 9. September 2005, abgerufen am 1. September 2009: „Für großes Aufsehen sorgte sie, als sie einen Tag vor der Landtagswahl im September 2004 in die NPD eintrat, nachdem sie zuvor zehn Jahre hohe Ämter bei den Republikanern in Sachsen bekleidet hatte.“
  12. Martin Fehndrich: Landtagswahl Sachsen: Mit CDU, PDS, SPD, NPD, GRÜNE und FDP sechs Parteien drin. In: Wahlrecht.de. 19. September 2004, abgerufen am 29. August 2009: „Die CDU kann sich dabei über ein zuviel gewonnenes Direktmandat ärgern. Denn wenn die CDU nur 54 Direktmandate und damit nur ein Überhangmandat gewonnen hätte, würden keine Ausgleichsmandate verteilt (das 121. Mandat steht nach D’Hondt der CDU zu, so daß kein Ausgleich erfolgt). Damit hätten CDU + FDP 61 von 121 Sitzen, also mehr als 50 Prozent der Sitze, während es nun nur 62 von 124 Sitzen, d. h. genau 50 Prozent der Sitze sind.“