Vorlage Diskussion:BGBl

Letzter Kommentar: vor 15 Tagen von 62.240.156.2 in Abschnitt Österreich vor 1945

[Parameter "teil" mit römischen Ziffern]

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Die drei Teile werden durch Angabe der römischen Zahlen I, II und III unterschieden. Es wäre praktisch, wenn die Vorlage im Parameter "teil" neben der 1 oder 2 auch diese Angabe verwenden könnte. --95.193.91.169 17:32, 7. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Römische Zahlen funktionieren nun in der überarbeiteten Fassung (bei Nutzung des unbenannten Parameters). Allerdings wird wohl Teil III nicht online angeboten, oder? Sonst kann ich den natürlich auch unterstützen.--Aktenstapel (Diskussion) 18:11, 3. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
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Benutzer:Gsälzbär hat in der Vorlagenwerkstatt schon im April darauf aufmerksama gemacht: Die von WP ausgehenden Links scheinen nicht mehr das zu machen, was sie sollen. Ich komme mit nichten auf die im WP-Artikel angegebenen Seiten des angegebenen Jahres. Versucht es mal selbst: Rechter_Winkel#Einzelnachweise. --Spielertyp (Diskussion) 00:15, 23. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Der Link funktionierte nicht, weil auf eine Seite innerhalb der Rechtsnorm verwiesen wurde (S. 982), jedoch muss immer die erste Seite derselben angegeben werden. Ich habe daher den Einzelnachweis korrigiert.--Aktenstapel (Diskussion) 07:48, 3. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Vorlagefehler

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Wenn ich in einem Artikel die fehlerhafte Benutzung der Vorlage korrigiert habe, dann bleibt er trotzdem in der Kategorie:Wikipedia:Vorlagenfehler/Vorlage:BGBl, z.B. der Artikel über das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971. Wie bekomme ich ihn dort wieder raus?

--David Seppi (Diskussion) 04:15, 21. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Ich habe jetzt eine mögliche Ursache gefunden: Im Modul:Vorlage:BGBl befindet sich die Abfrage:

if (jahr + 0) < 1945 then wartung = "[[Kategorie:Wikipedia:Vorlagenfehler/Vorlage:BGBl]]" end

Dies passiert unabhängig davon, ob es sich um ein österreichisches oder deutsches Bundesgesetzblatt handelt. Bei österreichischen Bundesgesetzblättern aus der Zwischenkriegszeit wird also selbst bei korrekter Verwendung ein Vorlagefehler ausgelöst, oder verstehe ich da was falsch?

Tatsächlich wird auch im auslösenden Artikel Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 das Bundesverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930, referenziert. Wenn ich mit meiner Vermutung richtig liege, dann sollte diese Diskussionsseite jetzt einen Vorlagefehler auslösen ...

--David Seppi (Diskussion) 02:02, 22. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Genau das ist jetzt auch passiert. Auch die anderen beiden betroffenen Artikel (Religionsfreiheit in Österreich und Staatskirchenvertrag) verwenden die Vorlage für ein Bundesgesetzblatt aus der Zwischenkriegszeit. Dann sollte sich das Problem ja recht einfach lösen lassen, wenn man sich mit der Programmiersprache auskennt. :-) (Ich will da lieber nichts risieren.) --David Seppi (Diskussion) 02:06, 22. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
www.ris.bka.gv.at bietet keine PDF-Datei der Blätter vor 1945 an. Das Dokument (Dokumentnummer: '1930_1_0') ist im RIS-Datenbestand nicht enthalten. Man könnte tauben Text (ohne Verlinkung) durch die Vorlage erzeugen und auf die Kategorie verzichten. Die Kategorie drückt hier lediglich das Fehlen im RIS-Datenbestand aus. Aktenstapel (Diskussion) 18:07, 25. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

@Aktenstapel: Interessant - da hat mir wohl meine Erinnerung einen Streich gespielt. Ich dachte, da wäre ein Link auf ALEX erzeugt worden. Im LUA-Modul schaut das auch so aus:

elseif (jahr + 0) < 1945 then

url = string.format("http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=bgl&datum=%d", jahr) --, nummer, ateil, jahr, nummer, ateil)

Aber gut zu wissen, danke. Dann werde ich die Seiten in der Kategorie bei Gelegenheit entsprechend korrigieren. --David Seppi (Diskussion) 19:43, 25. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Nun, bevor die Seiten "korrigiert" werden, würde ich doch eher die Fehlerkategorie für diesen Fall vorläufig rausnehmen und den Text taub schalten (unverlinkt). Es ist ja durchaus geplant, auf alex zu verlinken, aber ich habe noch kein richtiges Konzept der Zuordnung Fundstelle–URL. (Wie man auch an dem zitierten, nicht wirksamen ersten Versuch sieht. Das hatte ich schon wieder vergessen.) Stört aber die Kategorie? (Andere Kategorien sind schon viel länger viel stärker besetzt.) Aktenstapel (Diskussion) 17:44, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Die Kategorie stört nicht wirklich (ich war am Anfang nur verwundert, wieso sie nicht verschwindet). Das kaputte Link stört eher, aber "taub schalten" ist da eine gute Lösung. --David Seppi (Diskussion) 19:26, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Österreich vor 1945

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„Jahrgänge vor 1945 werden nicht unterstützt, da sie nicht im RIS hinterlegt sind.“ stimmt nicht mehr, cf. https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAlt&Dokumentnummer=bgb1920_0001_00001: da der ALEX-link dort gegeben ist, reicht der link ins ris. --W!B: (Diskussion) 23:31, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Zwar gibt es einen Link von dort nach ALEX, aber im RIS ist das Dokument nicht hinterlegt. Ich habe das Gefühl, dass die Verweise vom RIS nach ALEX nicht vollständig sind. Auch ist die Systematik der URL eine andere. Mir fehlt eine Abbildung von der Fundstelle (=die hier übergebenen Parameter) in die ALEX-URL, die erste Seite würde ja genügen, denn es lässt sich blättern. Vermutlich kommt man nicht um den Aufbau einer Übersetzungsdatenbank in der Vorlage herum. Dazu und für genauere Beschäftigung fehlt mir bislang die Zeit. Aktenstapel (Diskussion) 15:10, 28. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Weil ich auch gerade wieder darüber stolpere, @Benutzer:Aktenstapel und @Benutzer:W!B:
  • Wie von W!B: oben verlinkt, liegt die Systematik der RIS-Abteilung "Reichs-, Staats- und Bundesgesetzblatt 1848 - 1940" nicht (allein) in der Bundesgesetzblattnummer Nr/JJJJ, sondern wird ausschließlich über die Dokumentennummer gefunden. Diese setzt sich zusammen aus dem aid-Wert aus ALEX, verbunden mit dem Jahrgang "JJJJ", Unterstrich, BGBl-Nr. vierstellig (nnnn), Unterstrich, Anfangsseite in ALEX, z.B. aus BGBl. 333/1934 (= BGBl. Teil II/1934 des Bundesstaates Österreich mit aid-Wert "bgl") wird der RIS-Link demnach zu https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAlt&Dokumentnummer=bgl1934_0333_00790.
  • In ALEX umgesetzt wird BGBl. 333/1934 dann zu http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=bgl&datum=19340004&seite=00000790, wobei "0004" am Jahrgang 1934 angehängt direkt zur Abteilung "Gesetzestexte" führt und "aid=bgl" für "Bundesgesetzblatt für den Bundesstaat Österreich" von 01.05.1934 bis 13.03.1938 steht.
  • Zum BGBl. 1/1920 wie eingangs wird in ALEX umgesetzt als http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=bgb&datum=19200004&seite=00000001, wobei "aid=bgb" für "Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich" von 10.11.1920 bis 30.04.1934 steht.
  • Aus der Jahrgangsübersicht der "Reichs-, Staats- und Bundesgesetzblätter" in ALEX, 02.12.1848 bis 31.03.1940, http://alex.onb.ac.at/tab_rgb.htm, lassen sich aus den Jahrgangslinks zu den Gesetzblatttiteln (siehe oberhalb zu bgb als BGBl für die erste Republik und bgl als BGBl für den Bundesstaat) die entsprechenden aid-Werte ermitteln und können so in der Vorlage als Tabelle hinterlegt werden, das sind also:
    • alle drei Formen der Reichsgesetzblätter vom 02.12.1848 bis 12.11.1918 als aid=rgb
    • "Staatsgesetzblatt für den Staat Deutschösterreich" vom 15.11.1918 bis 23.10.1919 als aid=sgb
    • "Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich" vom 23.10.1919 bis 09.11.1920 ebenfalls als aid=sgb
    • "Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich" vom 10.11.1920 bis 30.04.1934 als aid=bgb
    • "Bundesgesetzblatt für den Bundesstaat Österreich" vom 01.05.1934 bis 13.03.1938 als aid=bgl
    • "Gesetzblatt für das Land Österreich" vom 15.03.1938 bis 31.03.1940 als aid=glo
Eventuell lässt sich die BGBl-Vorlage für diese historischen Gesetzblätter mit einem zusätzlichen Schalter einbauen für Verlinkung wie gehabt zum RIS (1, ohne Zusatz), alternativ nur die Direktverlinkung zum ALEX (2, mit Zusatz "in ALEX") oder beide nebeneinander (3, wie 1 plus daneben in Klammer "([http:// ... Digitalisat] in ALEX)"), sowie einen Ja-Nein-Schalter (Default Nein) um vor der Verlinkung den Volltitel anzuführen, also bei "Ja" z.B. aus dem obigen Beispiel folgend als "Bundesgesetzblatt für den Bundesstaat Österreich, [verlinkt je nach Schalter 1 bis 3] BGBl. 333/1934.
--Elisabeth 22:31, 28. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Der ALEX-Link im RIS ist insofern für unsere Zwecke etwas ungünstig, da entgegen den WP-Gepflogenheiten der ALEX-Link als extern in einem neuen Tab bzw. neuen Fenster geöffnet wird. Eventuell hat RIS hierfür einen Parameter vorgesehen, der das unterbindet und ALEX im selben Tab öffnet. --Elisabeth 22:36, 28. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Elisabeth, das ist eher eine prinzipielle gepflogenheit in RIS: auch bei normaler suche nach aktuellen gesetzen oder paragraphen kommt man zuerst auf den datenbankeintrag, und "html/pdf/doc" macht ein neues fester resp. neuen tab auf (html = "webseite"; pdf oder doc, wenn man einen viewer im browser aktiv hat): ich glaub, diese technologien sind heute so bliebig, beim anbieter wie betrachter (gimmicks wie rechtklicks/voreinstellung: "link im selben tab / neuem tab / fenster öffnen // im tab neben dem aufrufenden fenster" usf), dass man das ignorieren kann. wenn es eine so reputable seite ist. unsere wp-gepflogenheit dient ja eigentlich nur dem bentzerschutz (man soll bekommen, was man bestellt hat). stimmt aber, wäre es ein onlineshopping-portal oder eine dating-seite, wärs mir das herumgeschicke auch verdächtig ;) --W!B: (Diskussion) 09:38, 29. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
W!B:, ja, du hast mit diesem Einwand i.A. schon recht. Im hier gegebene Fall verhält es sich ja anders, als bei den einzelnen §§ bzw. der §§-Auswahllisten aus dem Suchergebnis. Denn unsere Vorlage BGBl um die es ja hier geht, für ja direkt auf die BGBl.-PDFs (gleichgültig, ob es sich dabei um Scans der früheren gedruckten Bundesgesetzblätter handelt, oder um die authentischen Bundesgesetzblätter die bereits direkt als PDFs angeliefert und im RIS eingepflegt werden. Wenn also nun im Fall der alten Gesetzblätter, die als Digitalisat nur in ALEX gibt, unsere Vorlage nicht direkt auf diese ALEX-Links, sondern auf den Umweg des RIS lenken würde, wäre dies ein Bruch zu den Scans/PDF innerhalb des RIS.
Bleibt natürlich immer noch die Frage, ob sich die ALEX-Digitalisate, so oder so, anhand der von mir oben aufgedröselten Details zur Verlinkung in RIS und ALEX in unsere Vorlage BGBl einbinden lassen können. Hierzu nochmals die Einladung @Aktenstapel, mit der Bitte der Umsetzung bzw. allenfalls Stellungnahme. --Elisabeth 19:44, 1. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Die Vorlage treibt bereits einen hohen Aufwand, um den Eindruck zu erwecken, dass im RIS alles an einer Stelle gefunden wird (es sind wohl drei Stellen). Prinzipiell lässt sich für ALEX eine Übersetzungstabelle anlegen, die aus den vorhandenen Vorlagen-Parametern auf die erste Seite des jeweiligen Verkündungsgegenstandes verweist, wofür mir aber immer noch die Zeit fehlt. Ich bedaure das sehr. Ich empfehle, die Quellen solange als normale Links einzubinden. Es bilden sich auch Alternativen zu ALEX heraus, gleich in Wikimedia. Aktenstapel (Diskussion) 22:07, 1. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Danke, Aktenstapel, für die Antwort. Klar, wenn dir die Zeit fehlt, dann ist das eben so.
Den Satz mit den Alternativen verstehe ich jedoch nicht so ganz. Wie meinst du das mit den Alternativen, was mit "gleich in Wikimedia"? --Elisabeth 23:04, 1. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
In ALEX gibt es gescannte Blätter, hier auch, noch nicht alles, aber immer mehr. Aus Sicht der Vorlage ist beides gleicher Aufwand. Aktenstapel (Diskussion) 07:01, 2. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
ja, an dieser infrastruktur wird sich in zukunft noch viel ändern. insbesondere werden ja auch die alten gesetze einmal in verwendbarer textform (ocr) vorliegen, und vielleicht sogar wie im RIS per "konsolidierte fassung für stichdatum" abrufbar sein. diesbezüglich auch ein vorteil vom link ins RIS (cf. link eingangs): dort kann man sich zumindest den gesetzestitel per copy&paste abholen, und muss ihn nicht aus ALEX abtippseln. noch dazu in fraktur: das kann heute auch nicht mehr jeder lesen. ich glaub auch, dass es derzeit allzu aufwändig ist, auf den jeweiligen aktuellen stand der digitalisierungen einzugehen. --W!B: (Diskussion) 08:53, 2. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Hallo, ich habe nun einen Vorschlag erstellt, wie hier auf das RIS verlinkt werden kann (Code, Doku). Wegen den Überschneidungen der Gesetzblätter muss man aber selbst noch eine Auswahl treffen. Ich wäre für Kommentare dankbar. Ein Link direkt auf den Scan war mir nicht möglich, ich denke aber, dass die Landingpage auch ok ist. Das Reichsgesetzblatt (bis 1918) sollte optimalerweise über die Vorlage Vorlage:RGBl realisiert werden. (@Aktenstapel: Ich bin mir nicht sicher, ob wir für das RGBl ein eigens Lua-Modul benötigen oder ob wir die Module für RGBl und BGBl zusammenfassen sollten.) Für das StGBl und das GBlÖ können wir statt des Parameters gesetzblatt= natürlich auch eine eigene Vorlage machen, die das Lua-Modul direkt mit dem Parameter aufruft.--Taste1at (Diskussion) 13:33, 5. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Bezüglich des StGBl und des GBlÖ ist es nun so, dass (wenn es zu Vewechslungen kommen könnte), das Kundmachungsorgan als Teil der Fundstelle anzugeben ist. Das ist die für den Nutzer der Vorlage einfachste Art. Eine eigene Vorlage ist so nicht erforderlich.--Taste1at (Diskussion) 11:11, 12. Mär. 2023 (CET)Beantworten

[Ich rücke mal an den Zeilenanfang.] Danke, Taste1at, für die Umsetzung im März 2023.

In der Beschreibung ist der Satz zum nicht mehr erforderlichen Parameter übriggeblieben: »Da sich diese Gesetzblätter in ihrer Nummerierung überschneiden, müssen die Zusatzparameter StGBl und GBlÖ angegeben werden.« Könnte wohl weggelassen oder angepasst werden auf den letzten Stand.

Was das Jahr 1934 betrifft:

  • »Im Jahr 1934 wird das Bundesgesetzblatt für den Bundesstaat Österreich als Teil II zitiert.«
    Ist Teil II eine offizielle Form oder nur für hier zur Unterscheidung? Siehe »{{BGBl|II Nr. 1/1934}} ergibt BGBl. II Nr. 1/1934«. – Wenn nicht offiziell, sollte mE II in der Ausgabe weggelassen werden.
  • Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich 1934: Geht nur bis BGBl. Nr. 255/1934; darüber hinaus, ab Fehlangabe BGBl. Nr. 256/1934, könnte eine Fehlermeldung ausgegeben werden (wobei dies wohl die "Übernummerierungen" bei allen Gesetzblattvarianten gleichso betrifft).
  • Somit haben wir die Überschneidung von BGBl. Republik BGBl. Nr. 1/1934 bis BGBl. Nr. 255/1934 mit BGBl. Bundesstaat BGBl. II Nr. 1/1934 bis BGBl. II Nr. 255/1934.

Für die Vorlage:BGBl/Doku#Beispiele Vor 1945 würde ich dem Obigem folgend die nachfolgende Umänderung vorschlagen:

„Vor 1945 (bis 1940; das Kürzel in Klammer ist der Parameter in ALEX, siehe Jahresauswahl):

Alternativ:

„Vor 1945 (bis 1940; das Kürzel in Klammer ist der Parameter in ALEX, siehe Jahresauswahl):

--62.240.156.2 19:13, 3. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Deutschland: Funktioniert nicht mehr

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Der Bundesanzeiger-Verlag scheint sein URL-Schema geändert zu haben, denn unter den durch die Vorlage generierten Links gibt’s nur einen HTTP-404. --nenntmichruhigip (Diskussion) 18:30, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Stimmt, der permalink hat sich verändert, ich werde es gleich ändern. Aktenstapel (Diskussion) 18:56, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten
@User:Nenntmichruhigip: Ist geändert und funktioniert für mich. Sonst auch? Aktenstapel (Diskussion) 19:02, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten
(BK) Merci :-) --nenntmichruhigip (Diskussion) 19:03, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Erweiterung auf das Reichgesetzblatt

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Ich zitiere in einem neuen Artikel zu einer bundesdeutschen Verordnung das entsprechende Gesetz (Lebensmittelgesetz), welches aus 1936 stammt und im Reichsgesetzblatt veröffentlicht wurde. Wäre es möglich, die Vorlage auf das Reichsgesetzblatt zu erweitern? Gruß --Bert (Diskussion) 11:45, 29. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Eventuell sollte das über Vorlage:RGBl erfolgen.--Taste1at (Diskussion) 13:25, 29. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Danach hatte ich gesucht, aber nicht gefunden  Vorlage:Smiley/Wartung/ähm  Danke --Bert (Diskussion) 13:40, 29. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Verlinkung für 2023

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Benutzer:Gesetzesfreak schreibt hier, dass die Verlinkung nicht mehr funktioniert weil der Text "auf der neuen Website www.recht.bund.de veröffentlicht wurde". Kann das jemand in der Vorlage prüfen und ggf. ergänzen? Danke --Bert (Diskussion) 23:52, 4. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Es ist komplizierter: Bis Ende 2022 sollte die Vorlage weiterhin funktionieren, weil das alte Archiv fortbesteht. Erst ab 2023 gibt es eine amtliche digitale Veröffentlichung auf recht.bund.de. Wir bräuchten also entweder einen Schalter zwischen den beiden Portalen in der Vorlage (idealerweise recht.bund.de als Default und die alte Website als Ausnahme) oder eine neue Vorlage mit anderem Namen für das neue BGBl. Ersteres wäre m. E. vorzuziehen. Ich habe die Frage mal im Portal:Recht angesprochen. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 10:30, 7. Jan. 2023 (CET)Beantworten
 Info: Wir brauchen wohl doch eine neue Vorlage, denn nicht nur die Plattform, sondern auch das Zitationsschema hat sich geändert. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 10:42, 8. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Mit einem "Schalter" (Vor/Nach 1.1.2023) sollte es doch eigentlich trotzdem möglich sein, alles in einer Vorlage abzuarbeiten, oder? Gruß --Bert (Diskussion) 10:56, 8. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Bin mir nicht sicher, was einfacher zu handhaben wäre. Der Schalter müsste für Altfälle optional bleiben. Ab 2023 gäbe es zwei Fälle: (1) Die Altfälle als Archiv und (2) die Neufälle auf dem neuen Portal mit neuem Zitationsschema. Das neue Schema bedingt auch einen anderen Input (alt: Jahrgang, Teil, Seite; neu: Jahrgang, Teil, Nr., ggf. Seite). Ich tendiere dazu, die Vorlage:BGBl auf 1949–2022 zu beschränken und z. B. Vorlage:BGBl2 mit dem Jahrgng 2023 beginnen zu lassen. YMMV. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 12:56, 8. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Ja, das wird ohne Zweifel die Zukunft sein. Die Einzelheiten stehen noch nicht fest, aber ab 2023 beginnt ein völlig neues Kapitel. --Opihuck 20:02, 10. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Wir sind nun einen Schritt weiter. Fundstellen werden wohl seit dem Jahrgang 2023 ohne Seitenzahlen und nur noch mit Bezugnahme auf die Nummer des Gesetzes zitiert. Ein Beispiel: Die Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung vom 26. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 25), wird wie folgt geändert: … Könnte das bitte jemand umsetzen? – Danke und --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 06:11, 28. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Hallo, ich dachte, das läuft seit dieser Änderung schon so, also {{BGBl|2023 I Nr. 25}} wird zu BGBl. 2023 I Nr. 25; siehe auch umseitige Doku.--Taste1at (Diskussion) 07:29, 28. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Lieber @Taste1at, danke schön, diese Änderung war uns entgangen. Es wäre aber besser, wir bekämen eine Verlinkung auf die Landing Page der neuen Plattform, denn die wird kanonisch sein, andere Permalinks gibt es nicht, also nicht auf die PDF-Datei selbst. In deinem Beispiel also auf: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/25/VO.html . Könntest du das bitte noch anpassen? Danke und --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 07:40, 1. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Die Änderung hatte nicht ich gemacht, sondern dankenswerter Weise Benutzer:Aktenstapel. Ich habe im Sinne von WP:SM die Vorlage nach deinem Wunsch geändert.--Taste1at (Diskussion) 19:44, 1. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Sehr schön! Vielen Dank, @Taste1at und --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 20:57, 1. Mär. 2023 (CET)Beantworten
@Aktenstapel, @Taste1at, es gibt wohl ein Problem mit der Verlinkung bis einschließlich 2022. @Pistazienfresser ist folgendes aufgefallen: Offenbar neu: Das n hinter den Jahreszahlen in der Kopiervorlage bedeutet, dass die Jahreszahl nicht ausgegeben wird: BGBl. I S. 1266, 1267. --Pistazienfresser (Diskussion) 21:09, 1. Mär. 2023 (CET) --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 17:46, 2. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Möglicherweise war es mir vorher nur nicht aufgefallen, ich dachte aber, das Jahr wäre bislang nicht angezeigt worden, wenn man es 'normal' angab. --Pistazienfresser (Diskussion) 17:53, 2. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Ich habe mir die Versionsgeschichte von Modul:Vorlage:BGBl angesehen; das "n" am Ende der Jahreszahl unterbindet bereits seit der 1. Version (August 2014) die Anzeige der Jahreszahl. Auch in der Dokumentation der Vorlage in der Version vom 3. August 2014 findet sich die Aussage „{{BGBl|2002n I S. 6}} ergibt BGBl. I S. 6 (Jahreszahl wird unterdrückt, aber für Link verwendet)“. Ich wüsste auch nicht, warum/wann das ein Problem sein sollte. Es gibt nur den Autoren die Freiheit, die Angabe der Jahreszahl zu unterdrücken. In Infoboxen scheint das gerne verwendet zu werden, zB im Artikel Gefahrgutverordnung.--Taste1at (Diskussion) 19:54, 2. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Oh, da habe ich mich wohl falsch erinnert. Vielen Dank für die Antwort und (an wen auch immer) besonders für die Vorlagenanpassung. --Pistazienfresser (Diskussion) 20:28, 2. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Danke für den Ping vom 2. März. Ich meine, die Vorlage (einschließlich Doku) am 6. Januar 2023 so erweitert zu haben, dass alte Fundstellen bis Ende 2022 unverändert funktionieren und auch Fundstellen ab 2023 unterstützt werden. Fundstellen mit Seitengabe sind (zumindest bislang) für Verkündungsgegenstände ab 2023 nicht mehr üblich. Sie werden aus meiner Sicht nicht benötigt, da nun jeder Verkündungsgegenstand eine eigene BGBl-Nr. spendiert bekommt. Die Jahreszahl wird bei der Fundstellenangabe üblicherweise unterdrückt, wenn unmittelbar zuvor das Jahr bereits erwähnt wurde. Deshalb wird z. B. in der Infobox das "n" verwendet, um die Jahreszahl in der Ausgabe zu unterdrücken. Ich habe aus der Diskussion den Eindruck, dass alle Fragen geklärt sind. Fragen lese und beantworte ich insbesondere gern auf meiner Diskussionsseite. (Hier lese ich selten.) --Aktenstapel (Diskussion) 16:17, 4. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Neue Zitierweise des BGBl. ab 2023

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Das BGBl. hat es in 2024 rückwirkend für 2023 aufgegeben, bei der Zitierung einer Ausgabe die Jahresangabe zu unterdrücken. Das war bisher üblich, wenn Ausfertigungsjahr (z. B. "2022") und Verkündungsjahr (z. B. "2022") übereinstimmten. In diesem Falle wurde die Fundstelle des BGBl. verkürzt (= ohne Jahreszahl) angegeben, also BGBl. I S. 2345 statt der Vollform BGBl. 2022 I S. 2345.

Seit 2023 ist das nicht mehr üblich. Auch wenn Ausfertigungsjahr und Verkündungsjahr nicht auseinanderfallen, wird das Jahr ab 2023 bei der Zitierung des BGBl. immer angegeben, also BGBl. 2023 I Nr. 4. Bei den neuesten Ausgaben des BGBl. (wo es bereits Bezugnahmen auf 2023er Ausgaben gibt - "zuletzt geändert durch Gesetz ...") ist das gut zu sehen.

Die Variante {{BGBl|2023n I Nr. 4}} sollte daher für Ausgaben ab 2023 in der Vorlage ausgeschlossen werden. --Opihuck 00:19, 28. Mär. 2024 (CET)Beantworten