Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle/Archiv/2011/Februar

7 Dateien von Benutzer:Minicooperfahrer

Datei:SwatchClub2.jpg, Datei:SwatchHolly.jpg, Datei:SwatchMonsterTime1994.jpg, Datei:SwatchPeople.jpg, Datei:SwatchPeople1992.jpg, Datei:SwatchPrototyp.jpg, Datei:SwatchXtianLaX.jpg

7 Fotos von verschiedenen Armbanduhren. Welche dieser Uhren sind urheberrechtlich geschützt (insbesondere wegen der Fotos auf dem Ziffernblatt)? Angenommen, man bekommt keine Freigabe von Swatch für die Abbildung dieser Uhren, gibt es eine andere Möglichkeit, die Fotos zu behalten? -- Yellowcard 23:10, 13. Feb. 2011 (CET)

Gemäß einer früheren Diskussion hier (danke an Saibo für den Hinweis, ich hatte es übersehen) habe ich die Uhren mit Lichtbildern im Ziffernblatt gelöscht, die anderen nach Commons verschoben. Bei Beschwerden bitte melden, ansonsten wohl erledigt. Yellowcard 23:30, 13. Feb. 2011 (CET)
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Datei:Stickstoffkl gr.png

Schöpfungshöhe? -- Yellowcard 12:54, 12. Feb. 2011 (CET)

Ja, ich denke schon. //⚖.suhadi 15:37, 12. Feb. 2011 (CET)
Ich auch, deswegen gelöscht --Isderion 17:36, 23. Feb. 2011 (CET)
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Datei:Persona nach C.G. Jung.jpg

Bitte einmal SH beurteilen. Ich könnte mir aufgrund der Art der Faktendarstellung durchaus gegebene SH vorstellen; kenne mich mit der Materie aber nicht aus. -- Yellowcard 15:15, 6. Feb. 2011 (CET)

Ne, denke ich nicht, da nur Diagramm. //⚖.suhadi 15:36, 12. Feb. 2011 (CET)

Keine SH. -- Chaddy · DDÜP 21:53, 25. Feb. 2011 (CET)

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Datei:Wappen JG54 Grünherz.JPG

Logo Jagdgeschwader 54 "Grünherz" eventuell URV, sofern man wegen der geringen Schöpfungshöhe davon sprechen kann. Laut Editkommentar zum Upload ist [http://www.lexikon-der-wehrmacht.de/Gliederungen/Jagdgeschwader/JG54-R.htm dies] die Quelle. Beim Uploader Nachfrage hinterlassen [1] allerdings scheint er nicht mehr aktiv zu sein. Dateien mit vergleichbarem Hintergrund sind Datei:Gruenherzstaffel.png und Datei:JaboG34A Grünherz.JPG. Allerdings ist dort als Quelle ZdV mit Lizenz PD-BW angegeben. Bitte an die Kollegen um Beurteilung wie damit umgegangen werden soll. Besten Gruß Tom 17:51, 9. Feb. 2011 (CET)

Hat keine SH. -- Chaddy · DDÜP 18:29, 9. Feb. 2011 (CET)
Ich sehe eindeutig eine Abwandlung des grünen Quadrats!. Spaß beiseite. Das ist doch einfach nur ein grünes Standardsymbolherz mit Rahmen.. Viele Grüße --Saibo (Δ) 18:37, 9. Feb. 2011 (CET)
Erle, Oki + Danke! Dann will ich mal hoffen das weder Minderbinder noch Anton-Josef wegen der jetzigen Quellenangabe irgendwann anfangen zu heulen. *rofl* + Dank an Chaddy. Besten Gruß Tom 18:52, 9. Feb. 2011 (CET)
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Datei:Aufbau-DocuShare.JPG

Schöpfungshöhe? Ich würde sie hier verneinen. -- Yellowcard 19:11, 13. Feb. 2011 (CET)

Das ist zwar hübsch anzuschauen, m. E. jedoch nicht individuell genug, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen. Grüße, --ireas :disk: :bew: 19:33, 13. Feb. 2011 (CET)
Diagramme oder ähnliche Objekte wie diese sind selten geschützt. Man kann sich hierbei auch verdeutlichen, was eigentlich geschützt sein soll: Zum einen eine Pyramide, zum anderen ein Farbverlauf und zum letzten das Gesamtbild. Die Pyramide ist wohl kaum geschützt. Problematischer ist schon der Farbverlauf. Grundsätzlich ist das simple Einfärben, so auch bei Karten (s.o.), nicht geschützt. Erst wenn durch das Einfärben eine schöpferische Leistung bei wissenschaftlichen Darstellungen erreicht wird, dann ist allein schon das Einfärben werksqualifizierend. Wird also durch das Einfärben etwas besonderes in der Gesamtdarstellung erreicht, dann kann man ein Werk bejahen. Dies könnte beispielsweise dann vorliegen, wenn bei einer Karte durch das Einfärben der Länder die zu vermittelnden Daten besonders gut dargestellt werden.
Eine Gesamtdarstellung ist m.E. dann, auch wenn die Einzelelemente gemeinfrei sind, geschützt, wenn sich in dem Zusammensetzen ein schöpferischer Akt darstellt. //⚖.suhadi 20:39, 25. Feb. 2011 (CET)

Hat keine SH. Bei Suhadis Ausführungen über Karten und Einfärbungen derselben ist wie immer zu beachten, dass das lediglich seine Sicht der Dinge darstellt. -- Chaddy · DDÜP 21:30, 25. Feb. 2011 (CET)

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File:True blue logo.jpg

Das Bild liegt auf commons, weiß ich. Dort finde ich aber keinen Baustein DÜP. Deshalb bin ich hier. Der dargestellte Schriftzug ist von einem CD- oder Plattencover gescannt worden. Es ist kein eigenes Werk so wie ich das sehe. Könnte das bitte jemand auf commons ändern, eintragen. Danke --80.142.173.41 11:45, 19. Feb. 2011 (CET)

Dieses Bild ist jedoch vermutlich nicht geschützt. Was soll also geändert werden? //⚖.suhadi 20:46, 19. Feb. 2011 (CET)

Liegt auf Commons, dafür sind wir nicht zuständig. Zudem hat das selbst nach Commons-Maßstäben keine SH. -- Chaddy · DDÜP 21:33, 25. Feb. 2011 (CET)

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Datei:Thousand Islands Privateers.png

Wieder mal: SH? -- Yellowcard 15:31, 23. Feb. 2011 (CET)

Menschliche Figur mit individuellem Gesichtsausdruck. Ich bejahe die SH und schlage die Löschung vor. --h-stt !? 17:32, 25. Feb. 2011 (CET)
Das sehe ich ebenso. Logo bedeutet nicht direkt, dass dieses nicht geschützt sein kann.//⚖.suhadi 20:23, 25. Feb. 2011 (CET)
Ich schließe mich an, SH vorhanden. --Marcela   20:29, 25. Feb. 2011 (CET)

Menschendarstellung => SH eindeutig vorhanden. -- Chaddy · DDÜP 21:31, 25. Feb. 2011 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Chaddy · DDÜP 21:31, 25. Feb. 2011 (CET)

Datei:FFCFrankfurt.jpg

Logo mit Darstellung der Frankfurter Gebäude sowie einer Spielerin. Ich persönlich würde dem Logo klar SH zusprechen, doch wie sieht die Mehrheit das? -- Yellowcard 15:26, 6. Feb. 2011 (CET)

Gilt analog für Datei:FFCFrankfurt.png. Yellowcard 15:28, 6. Feb. 2011 (CET)
Sehe ich auch so (siehe auch Datei_Diskussion:FFCFrankfurt.png). Ich hatte beim FFC per Email angefragt, aber bisher nur eine Mitteilung bekommen, dass meine Anfrage an die zuständige Person weitergeleitet wird. Das war am 7. Dez. 2010. Ich habe nun nochmal angefragt. Viele Grüße --Saibo (Δ) 15:49, 6. Feb. 2011 (CET)

Antwort ist da:

>> hiermit erhalten Sie die Freigabe des FFC-Logos für die Nutzung auf unten
>> genannten Wikipedia-Seiten.

Nochmalige Antwort durch mich, dass "Jeder müsste die Fotos zu jedem Zweck (auch kommerziell) benutzen dürfen." usw. (auch auf trotzdem Markenschutz hingewiesen)

> unter diesen Voraussetzungen können wir Ihnen leider keine Freigabe für das
> Logo des 1. FFC Frankfurt geben!

Also dann halt wohl löschen, ne? Viele Grüße --Saibo (Δ) 18:31, 9. Feb. 2011 (CET)

So formuliert haben wir auch beträchtliche Probleme mit den Logos des FC Bayern, Real Madrid, etc.. die kann auch keiner "zu jedem Zweck (auch kommerziell) benutzen". Die Anfrage war insofern recht ungeschickt formuliert.
Die ursprüngliche Auskunft des 1.FFCF ist durchaus mit ff. vorhandenen Lizenzbaustein kompatibel:

Diese Datei stellt ein Logo oder ein ähnliches Objekt dar. Da es dem Marken- oder Namensrecht unterliegt, müssen bei der Weiterverwendung diese Schutzrechte beachtet werden.

Auch in der Wikipedia unterliegt die Verwendung diesen Einschränkungen. Die Datei darf ausschließlich zu enzyklopädischen Zwecken und in mit dem Logo im Zusammenhang stehenden Artikeln verwendet werden.

Die besagt schlicht und einfach, wer sich an dem Logo vergreift, sollte sich besser die Schutzrechte genauer ansehen. Darüberhinaus präjudiziert der Lizenzbaustein ausschließlich die Verwendung innerhalb von WP, wie in der ursprünglichen Antwort des 1.FFCF vorgesehen. Eine Verwendung außerhalb von WP wird weder implizit noch explizit endossiert. Darüberhinaus ist die Verwendung von Logos, unabhängig jeglicher Schöpfungshöhe, zur ausschließlichen Repräsentation des Logoeigners üblich und vom Logoeigner grundsätzlich beabsichtigt. OAlexander 17:45, 21. Mär. 2011 (CET)
Wie ich bereits schrieb - ich hatte extra auf den davon nicht berührten Markenschutz hingewiesen. Wenn du es ja anscheinend besser kannst, dann tu dir keinen Zwang an und hole eine Freigabe unter freier Lizenz ein. Ansonsten werde ich sie wohl bald mal löschen.
Die Formulierung im Lizenzbeistein ist Quatsch (Konfliktbewältigung/Besänftigung mit Logoinhabern, die nicht wahrhaben wollen, dass ihr Logo urheberrechtlich nicht geschützt ist) - wir wollen nur freie Inhalte und was nicht frei ist, fliegt raus (fair use haben wir nicht). Viele Grüße --Saibo (Δ) 22:41, 21. Mär. 2011 (CET)
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Datei:Ostpreußenlied.jpg

Datei:Ostpreußenlied.jpg

Für Text und Grafien ist mE eine Freigabe nötig. Wie sehen es andere hier?

Der Uploader meint zum Liedtext: "Bitte lest doch im Internet ( z.B. http://home.arcor.de/Bernhard_Wagner/Lied.html, http://www.webarchiv-server.de/pin/archiv01/4901ob26.htm) über den Schriftsteller (Texter) Erich Hennighofer nach. Der Text des "Ostpreußenliedes" ist zigfach veröffentlicht, das Lied quasi eine "Hymne" und längst "Allgemeingut" geworden."

Ich weiß ja nicht ... Danke und viele Grüße --Saibo (Δ) 18:58, 12. Feb. 2011 (CET)

Das Lied quasi eine "Hymne" und längst "Allgemeingut" geworden.
Das ist jedoch quasi nicht mit dem Urheberrecht vereinbar. //⚖.suhadi 19:02, 12. Feb. 2011 (CET)
Danke - ich habe es ihm mal versucht zu erklären. Wenn es noch andere Meinungen gibt, dann gern anfügen. Viele Grüße --Saibo (Δ) 20:25, 13. Feb. 2011 (CET)
Der Text stammt von Erich Hannighofer (25. Februar 1908 - 1945) und ist erst 2016 gemeinfrei, also weg damit. --Huhu 21:05, 13. Feb. 2011 (CET)
Das ist bekannt, dass der Text von ihm stammt. Es ist halt nur evtl. fraglich ob der Text SH hat bzw. ob er überhaupt neu ist und nicht vielleicht eine nur minimal Abwandlung eines wegen Alters gemeinfreien Liedes ist.
Letzteres ist aber wohl nach Ostpreußenlied zu verneinen. Und SH würde ich bei einem Gedicht auch erstmal annehmen, bis das Gegenteil bekannt ist. Viele Grüße --Saibo (Δ) 21:30, 13. Feb. 2011 (CET)
Auch aus meiner Sicht. weg damit. Ich hatte ja bereits eine Versionslöschung beantragt (die auch durchgeführt wurde), da der Text im Artikel 1:1 wiedergegeben wurde. -- Quedel 12:17, 8. Mär. 2011 (CET)
gelöscht. Yellowcard 22:44, 2. Mai 2011 (CEST)
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Eklokoepfe.jpg: SH, Beiwerk?

Datei:Eklokoepfe.jpg
 
Bearbeitung Saibo

Was machen wir mit sowas? Benutzer_Diskussion:BCNU#Problem_mit_deiner_Datei_.2811.02.2011.29

Kurzfassung: Freigabe nicht möglich, da Urheber nicht erreichbar.

Pech gehabt? Oder von ihm freigeben lassen? Wohl eher nicht. Yellowcard meinte dazu im Chat folgendes. Viele Grüße --Saibo (Δ) 20:18, 13. Feb. 2011 (CET)

(20:12:09) Yellowcard: Er kann es nicht freigeben, da er nicht Urheber ist
(20:13:00) Yellowcard: Die einzigen Möglichkeiten, die ich sehe: Nur die vierte und sechste Überschrift in der Datei sind problematisch. Also entweder beschneidet er die beiden so, dass die Fotos nicht mehr enthalten sind (dann hat das ganze keine SH mehr) oder wir sehen die Fotoreste als Beiwerk an - das wäre kritisch, aber vielleicht noch vertretbar.

Sorry, hat etwas gedauert, bis ich hierher gefunden habe. Ich wiederhole gern nochmal: Die Elephantenklo-Köpfe in dieser Form sind Bestandteil einer 2007 von mir erstellten CD-ROM, für die ich sämtliche Eklo-Titel gescannt und zusammenmontiert habe. Insofern gehören die Rechte daran und an der bewussten Datei mir. Der Urheber des Schriftzugs oder wenigstens der, den ich im Verdacht habe, ob er noch lebt, wo er sich aufhält, keine Ahnung. Darüber hinaus, jeder der damals in ähnlichen Zusammenhängen tätig war, weiß, dass nicht viel auf Urheberrechte gegeben wurde, Artikel waren so gut wie nie gezeichnet, und selbst erstellte grafische "Werke" wie diese wurden benutzt egal von wem. Wenne s sich also als schwierige Geburt erweisen sollte, bleibt die Grafik draußen. Alternativ hätte ich die Titelbilder der Nullnummer und der letzten Ausgabe anzubieten. BCNU 14:10, 15. Feb. 2011 (CET)

Sei noch angemerkt, natürlich könnte man die Schrift auch solo bringen, aber es soll halt ein Eindruck von den Titelseiten selbst entstehen, etwa mit der Postvertriebsnummer. BCNU 16:29, 15. Feb. 2011 (CET)
Das Problem sind auch gar nicht mal die Köpfe, sondern nur die Bestandteile der Fotos, die zu erkennen sind. Auch wenn es nur sehr kleine Ausschnitte sind, sind sie als Lichtbilder geschützt. Wobei hier auch die Päpstlichkeit des Papsts in Frage gestellt werden könnte... Yellowcard 15:34, 23. Feb. 2011 (CET)

@BCNU: Insofern gehören die Rechte daran und an der bewussten Datei mir. Bitte mach dich einmal mit den Grundlagen des Urheberrechts vertraut. Durchs scannen und montieren gewinnst Du kein Urheberrecht an fremden Entwürfen. --AndreasPraefcke 17:04, 27. Feb. 2011 (CET)

An der Datei selbst sehe ich jedoch kein Problem. Die urheberrechtlich relevanten Dinge (hier nur zwei Fotos) sind fast nicht zu erkennen, man sieht sie überhaupt nur, wenn man genau danach sucht. Für mich Beiwerk. --AndreasPraefcke 17:05, 27. Feb. 2011 (CET)

Meine Bearbeitung sieht schon ganz anders aus, oder? Also kein Beiwerk. Ich denke aber so reicht das Bild doch auch für den Artikel, oder nicht? Da brauchen wir uns doch nicht mit den Elefantenzeichnungen und Fotos aus dem Fenster zu lehnen. Viele Grüße --Saibo (Δ) 17:15, 11. Mär. 2011 (CET)
Ich komme jetzt erst dazu, hier wieder reinzusehen. Wenn die "Bearbeitung", wie zu sehen, so bleiben soll, dann muss der Text OHNE Bilddatei sein! Denn ohne den Elephanten - oder Elefanten? - ist das Ganze ziemlich witzlos, oder wie hieß die Zeitschrift nochmal? Juristisch, urheberrechtlich werdet Ihr das in hundert Jahren noch nicht geklärt haben, so viel steht fest. Egal, was ich dazu noch sage. Das ist eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme erster Güte. Ohne auf umfangreiche Hilfe-Seiten zu verweisen, könnte jemand verständlich machen, welche Schritte noch nötig sind, um die "Authentizität" dieser Datei irgendwo zu hinterlegen. Das wäre eine Tat. Danke.BCNU 14:35, 3. Mai 2011 (CEST)

gelöscht, da die Bearbeitung von Saibo denselben Mehrwert bietet bei gleichzeitiger Rechtssicherheit. Yellowcard 19:20, 3. Mai 2011 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Yellowcard 19:20, 3. Mai 2011 (CEST)

Datei:Fritzcola.svg

Einmal Schöpfungshöhe bewerten, bitte. :) -- Yellowcard 14:44, 27. Feb. 2011 (CET)

Bei den Köpfen handelt es sich wohl um eine Bearbeitung eines echten Fotos, sodass diese als Bearbeitung an sich geschützt sind. //⚖.suhadi 12:29, 28. Feb. 2011 (CET)
Nach aktuellen Rechtssprechungen sind selbst stilisierte Menschendarstellungen geschützt. Damit diese von einem Foto abgewandelten sicherlich auch. -- Quedel 12:19, 8. Mär. 2011 (CET)
Volle Zustimmung @Quedel und Shuhadi Sadono. --95.88.103.93 22:07, 17. Mai 2011 (CEST)
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Datei:TeófiloBraga.jpg

Als Beleg für die Gemeinfreiheit wird die Webseite http://genealogia.sapo.pt/pessoas/pes_show.php?id=54873 angegeben. Ich finde hier keinen Beleg. Jemand, der mehr sieht als ich? Andernfalls, gibt es eine Möglichkeit, die Datei auf Commons zu behalten? Das Foto ist spätestens 1924 entstanden, hier greift auf Commons wohl portugiesisches Recht. -- Yellowcard 17:57, 11. Feb. 2011 (CET)

Die Seite scheint mittlerweile offline zu sein, wenn ich das richtig sehe. 1924 entstanden, da greift hier nichts. Auf Commons wäre ohne Urheberangabe wohl auch nur was mit {{Anonymous-EU}} zu machen, wobei dafür die Bedingungen auch nicht erfüllt sind. Portugal hat mit PD-old ebenfalls 70 Jahre p.m.a. -- Quedel 12:14, 8. Mär. 2011 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- ıpɐɥns 12:27, 6. Sep. 2011 (CEST)

Datei:Che Guevara Poster.jpg

Scheint wohl nicht mehr als eine Verfremdung des Fotos Datei:Heroico1.jpg zu sein, das auf Commons offenbar behalten werden kann (recht kompliziert gelagerter Fall mit kubanischem/US-amerikanischem Urheberrecht/Copyright). Daher nun die Fragen:

1) Weist die Verfremdung Schöpfungshöhe auf, wenn das Foto gemeinfrei ist/wäre? 2) Ist die Datei commonsfähig? -- Yellowcard 17:46, 11. Feb. 2011 (CET)

Zu 1): Es handelt sich dabei wohl um eine Bearbeitung, welche an sich geschützt ist.//⚖.suhadi 12:25, 28. Feb. 2011 (CET)


http://de.wikipedia.org/wiki/Alberto_Korda - ist quasi gemeinfrei

Ist mE. eine recht eindeutige Sache: Die Fotografie ist in Deutschland, so weit ich sehe, noch geschützt. Ein abgeleitetes Werk einer geschützten Fotografie – lokal löschen. Wie das in Kuba oder den USA aussieht, wage ich jedoch nicht zu beurteilen. :D --ireas :disk: :bew: 22:31, 10. Jul. 2011 (CEST)

Gelöscht nach obiger "eindeutiger Sichtweise". --Quedel 00:28, 17. Okt. 2011 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Quedel 00:28, 17. Okt. 2011 (CEST)

Datei:Karte Sendernetz (1924).jpg

§ 134 UrhG hier anwendbar? -- Yellowcard 15:57, 27. Feb. 2011 (CET)

Kann man nur beantworten, wenn einem das Buch vorliegt, aus dem das Bild gescannt wurde. Im Zweifelsfall nein, zumal unser Lizenzbaustein b.a.W. nur zwei definierte Werkgruppen abdeckt, zu denen dieses Bild nicht gehört. -- Rosenzweig δ 16:33, 27. Feb. 2011 (CET)
Dann direkt die Frage hinterher: Schöpfungshöhe? Yellowcard 16:37, 27. Feb. 2011 (CET)
Weiß ich nicht. Auf jeden Fall nicht eindeutig so simpel, dass keine SH angenommen werden kann. -- Rosenzweig δ 17:43, 27. Feb. 2011 (CET)

Siehe auch Uploaderkommentar: Benutzer_Diskussion:Wikifex#Problem_mit_deiner_Datei_.2830.01.2011.29 Viele Grüße --Saibo (Δ) 23:45, 24. Mär. 2011 (CET)

das kann man schwer beurteilen, wenn man nicht weiß, ob der verfasser bzw. natürliche urheber angegeben waren. insofern aus meiner sicht nicht entscheidbar, im zweifel gehen wir besser davon aus, dass es nicht anwendbar ist. hochlader weiß da ggf. mehr? —Pill (Kontakt) 20:05, 12. Jun. 2011 (CEST)

Wenn dieses Bild ein Werk der Deutschen Reichspost ist, ist es doch ein amtliches Werk. Somit bedarf m.E. dieses Werk überhaupt keinem Urheberrecht. Es ist eine Karte in der bekannte Daten angezeigt werden, wo die Hörfunkender der Reichsrundfunkgesellschaft stehen und wieviel Leistung sie damals hatten, damit ist dieses Bild kaum mit irgendwelcher Schöpfungshöhe "gesegnet". Ich empfehle daher es problemlos zu verwenden. Gruß --webcyss 11:07, 8. Okt. 2012 (CEST)

Lies bitte Amtliches Werk. Es ist keineswegs so, dass alle Werke einer Behörde gemeinfrei wären. Grüße --h-stt !? 16:05, 8. Okt. 2012 (CEST)

Gruß dankend zurück, @ H-stt - Darüber dass alle Werke frei sind, ist auch nicht argumentiert worden. Sondern es trifft speziell für diese Karte zu. Nochmal zusammengefasst die Bedingungen Wikipedias und der §§ 2 und 5 UrhG zur Gemeinfreiheit:

1924 veröffentlicht - Bedingungen der Veröffentlichung vor mindestens 70 Jahren und vor 1966 erfüllt,
Produkt der Reichspost - Bedingung juristische Person des öffentlichen Rechts erfüllt
Karte ohne Nennung des Verfassers/Kartographen - gleichlautende Bedingung erfüllt
Karte anderer deutschen Vermessungsämter - gleichlautende Bedingung erfüllt
Im amtlichen Interesse zur allg. Kenntnisnahme in einem Buch veröffentlicht - gegenteiliges ist nicht bekannt -  Bedingung erfüllt
Schöpfungshöhe ist nicht erkennbar und daher unwahrscheinlich dass es ein privates Werk ist -  gleichlautende Bedingungen erfüllt
betreffend der Schöpfungshöhe ist weder eine Individualität,  Detailtreue erkennbar. Spuren von Generalisierung im kartographischen 
Sinne fehlen sonst wären z.B. die Senderangaben südlich von Berlin (KöWh), zur besseren Lesbarkeit woanders hin verschoben worden.    
Die verwendeten Symbole für Sender, OPD usw. sind Standard und für 1924 zeitgemäß. Es ist eine einfache schlichte Wiedergabe, die kein 
Mindestmaß an persönlicher individueller Leistung erreicht.

Grüße --webcyss 18:11, 29. Okt. 2012 (CET)

Es bleibt dabei: Das ist kein amtliches Werk, denn es gehört nicht zur Gruppe der "Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen" (§ 5 UrhG), die überhaupt nur amtliche Werke sein können. Mangelnde Schöpfungshöhe sehe ich in diesem Fall nicht. Ob § 134 UrhG hier anwendbar ist, lässt sich wie schon oben geschrieben nur beantworten, wenn einem das Buch vorliegt, aus dem das Bild gescannt wurde. Im Zweifelsfall nein, zumal unser Lizenzbaustein b.a.W. nur zwei definierte Werkgruppen abdeckt, zu denen dieses Bild nicht gehört. -- Rosenzweig δ 21:24, 29. Okt. 2012 (CET)
Etwas ausführlicher bzgl. Schöpfungshöhe: Eine Landkarte ist keine Kunst und damit auch keine angewandte Kunst bzw. Gebrauchskunst, sondern gehört zu den "Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen" (§ 2 UrhG). Anders als bei der Gebrauchskunst (bspw. Logos) sind daher auch ziemlich einfache Karten noch urheberrechtlich geschützt, Stichwort Kleine Münze. -- Rosenzweig δ 21:49, 29. Okt. 2012 (CET)

Das LUG ist für Werke vor 1966 nicht außer Kraft:

LUG §. 13. Unbeschadet der ausschließlichen Befugnisse, die dem Urheber nach §. 12 Abs. 2 zustehen, ist die freie Benutzung seines Werkes zulässig, wenn dadurch eine eigenthümliche Schöpfung hervorgebracht wird... > Trifft bei einem Wiki-Artikel zu

LUG §. 18. ... Der Abdruck von Ausarbeitungen wissenschaftlichen, technischen oder unterhaltenden Inhalts ist, auch wenn ein Vorbehalt der Rechte fehlt, unzulässig... Dies ist kein Werk das wissenschaftliche Erkenntnisse vermittelt, keine technischen Details offenbart und keinen unterhaltenden Charakter vermuten läßt. Lediglich ein Abbild der Realität von 1924 > keine Schöpfungshöhe (Kleiner Penny)

LUG §. 23. Zulässig ist die Vervielfältigung, wenn einem Schriftwerk ausschließlich zur Erläuterung des Inhalts einzelne Abbildungen aus einem erschienenen Werke beigefügt werden. > Trifft bei einem Wiki-Artikel zu

LUG §. 26. Soweit ein Werk nach den §§. 16 bis 24 ohne Einwilligung des Berechtigten vervielfältigt werden darf, ist auch die Verbreitung, die öffentliche Aufführung sowie der öffentliche Vortrag zulässig. > Trifft zu

LUG §. 29. Der Schutz des Urheberrechts endigt, wenn seit dem Tode des Urhebers dreißig Jahre und außerdem seit der ersten Veröffentlichung des Werkes zehn Jahre abgelaufen sind. Ist die Veröffentlichung bis zum Ablaufe von dreißig Jahren seit dem Tode des Urhebers nicht erfolgt, so wird vermutet, daß das Urheberrecht dem Eigenthümer des Werkes zustehe. > Trifft bei einem Werk von 1924 zu

LUG §. 31. Ist der wahre Name des Urhebers nicht bei der ersten Veröffentlichung gemäß §. 7 Abs. 1, 3 angegeben worden, so endigt der Schutz mit dem Ablaufe von dreißig Jahren seit der Veröffentlichung. Wird der wahre Name des Urhebers binnen der dreißigjährigen Frist gemäß §. 7 Abs. 1, 3 angegeben oder von dem Berechtigten zur Eintragung in die Eintragsrolle angemeldet, so finden die Vorschriften des §. 29 Anwendung. Das Gleiche gilt, wenn das Werk erst nach dem Tode des Urhebers veröffentlicht wird. > Trifft bei diesem Werk von 1924 zu

LUG §. 32. Steht einer juristischen Person nach den §§. 3, 4 das Urheberrecht zu, so endigt der Schutz mit dem Ablaufe von dreißig Jahren seit der Veröffentlichung. Jedoch endigt der Schutz mit dem Ablaufe der im §. 29 bestimmten Fristen, wenn das Werk erst nach dem Tode des Verfassers veröffentlicht wird. > Trifft bei diesem Werk von 1924 zu, falls es ein amtliches Werk ist.

MfG webcyss 22:39, 29. Okt. 2012 (CET)

Deine Ausführungen zeigen, dass du bzgl. Urheberrecht und seiner Anwendung bei Wikipedia und Commons nicht so recht Bescheid weißt. Die 30-Jahres-Fristen bspw. sind längst verlängert, und das Urheberrecht lässt (Stichwort Bildzitat) manches zu, das für uns dennoch nicht ausreicht, weil wir freie Werke für alle Zwecke, inklusive kommerzielle, wollen. Das scheint dir offensichtlich nicht klar zu sein. Solange das so ist, ist deine Beteiligung an dieser Diskussion hier wenig sinnvoll. -- Rosenzweig δ 23:15, 29. Okt. 2012 (CET)

Die Karte ist mit wenig Aufwand nachbaubar. Übersichtskarten des Dt. Reiches von 1924 gibts schon auf commons, die paar Kreise mit ein paar Linienvariationen lassen sich mit jedem Illustrationsprogramm halbwegs deckungsgleich reinziehen. Statt hier eine ellenlange Laien-Gesetzesexegese zu praktizieren, hätte man die Karte längst nachbauen können. Ich habe andere Baustellen und biete mich deswegen nicht zum Nachbau an. Aber ich bin wahrscheinlich auch nicht der einzige, der ein Illustrationsprogramm bedienen kann. Ein wasserdichter Nachbau ist sinnvoller als eine umstrittene Datei zu behalten. -- · peter schmelzle · disk · art · pics · lit · @ · 23:04, 29. Okt. 2012 (CET)

Das die Fristen verlängert wurden ist ja bekannt, aber selbst diese sind abgelaufen. Im übrigen hier der Deckel des Buch, dass den Adler trägt flickr bekannlicherweise tragen so etwas nur amtliche Werke. Im übrigen ist dieses Buch eine Veröffentlichung des Reichspostministeriums zur Veranschaulichung der Funktechnik der deutschen Kolonialzeit herausgegeben worden. Zitat - Rudolf Hafeneder: in "Deutsche Kolonialkartographie 1884-1919", 2008 Dissertation Universität der Bundeswehr München "Auch einzelne Gesamtdarstellungen von Fachgebieten wurden seit dem Verlust der Kolonien publiziert, z.B. „Das deutsche Telegraphen-, Fernsprech- und Funkwesen 1899-1924“ des Reichspostministeriums von 1925"

MfG webcyss 23:55, 29. Okt. 2012 (CET)

Du hast immer noch nicht begriffen, was ein amtliches Werk im rechtlichen Sinne ist. Dass irgendwo ein Reichs- oder Bundesadler drauf ist, macht eine Veröffentlichung noch nicht zum amtlichen Werk. Aber wenn dir das Werk anscheinend vorliegt, könntest du doch an gleicher Stelle (also Flickr) Scans oder Fotos der kompletten Titelseiten hochladen, zudem von Impressum, Kolophon usw., also allem, wo Angaben zum Buch, zu Autoren, Herausgebern, Verlag und dergleichen steht. Dann könnte man vielleicht zumindest mal herausfinden, ob § 134 in irgendeiner Weise zutrifft. -- Rosenzweig δ 00:47, 30. Okt. 2012 (CET)

Es war übrigen nur ½ Elle Gesetzestext, keine Ellen in Mehrzahl ;-)

Das 1924/25 sich amtliches Interesse von dem der Gegenwart unterscheidet, dürfte klar sein. Auch was damals und heute unter politischer Bildung verstanden wird. Und dieses Buch ist ein Werk politischer Bildung im damaligen Sinne und im Sinne der Veröffentlichung im amtlichen Interesse. Die Herren in den Ministerien mußten sich mit der Demokratie erst "anfreunden", was vielen bis 1933 nicht mal gelang. Welcher Geist eines fast "Anordnungswahnes" in der Anfangszeit der Ersten Republik in den Amtsstuben, wehte wie noch zur Zeit der Monarchie, ist an dem hin und her gerade im Postministerium betreffs der Rundfunkzulassung zu sehen. Stichwort Saalfunk und Ablehnung von Telefunken und Lorenz. Im übrigen erinnere ich mich an eine Diskussion im Jänner 2008 (Wappenbeschreibungen aus Amtsblatt), wo etwas von (eben diesen) weiteren amtlichen Werken erwähnt wird.

Dies ist ein amtliches Werk sowohl im rechtlich-historischen wie auch im politisch-historischen Kontext, auch nach §5(2) UG und §16 LUG, denn zu diesem Zeitpunkt war öffentliches = amtliches Interesse.

Wenn möglich, könnte bitte folgendes beantwortet werden:

Was ist mit den Fristen sind die nun abgelaufen oder nicht ? Und noch eine Frage zur Schöpfungshöhe, worin besteht die schöpferische Individualität dieses Werkes ? Und spricht der Beitrag von Peter Schmelze nicht Bände zur SH, wenn solche Zeichnung 12fix hergestellt werden kann, wie weit her ist es dann mit der SH ?

MfG --webcyss 02:39, 30. Okt. 2012 (CET)

Mit dir weiter zu diskutieren ist sinnlos, weil du dich beharrlich weigerst, den Inhalt meiner Argumente zur Kenntnis zu nehmen. Zum letzten Mal: amtliche Werke im rechtlichen Sinn können nur die weiter oben aufgezählten Werkarten sein, also Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie (Gerichts-) Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen, nicht aber ein von einem Ministerium herausgegebenes Buch. Ob urheberrechtliche Fristen in diesem Fall abgelaufen sind, ist unklar, weil wir zu wenig Informationen haben und bspw. nicht wissen, wer der Urheber ist. Schöpfungshöhe kann bei einer Karte bspw. schon durch die Art der Generalisierung von Grenzlinien, die Gestaltung von Schraffuren usw. gegeben sein. -- Rosenzweig δ 20:29, 30. Okt. 2012 (CET)

Diese Diskussion steht am Scheideweg. Entweder wir streiten uns um Prinzipien oder wir führen ein fachliches Streitgespräch im Sinne der Aufgabe oder besser im Sinne unser aller Vision von Wikipedia. Der UrRh-Baustein zu Amtswerken ist zwar zeitgemäß für die gegenwärtige Rechtsprechung, lässt aber rechtliche Situationen wie z.B. deutsches Kaiserreich und Erste Republik, im historischem Kontext unbeachtet. Kann sich unser Wiki auch als eine einzigartige, dem Community-Gedanken folgende wissenschaftliche "Geschichtsbibliothek" überhaupt leisten, historische Original-Belege künftig nicht zu veröffentlichen, aus reiner formaljuristischer oder/und mutmasslicher (inhaltsloser) Prinzipientreue? Können wir da eine Brücke bauen, auch für die Zukunft mit dem Ziel, ein vom historischen Kontext beeinflusstes, angepasstes Regelwerk zu schaffen?

mfG --webcyss 19:09, 4. Nov. 2012 (CET)

Es gibt jede Menge Original-Belege (besonders der Zeitgeschichte), die wir hier nicht veröffentlichen können, weil sie urheberrechtlich geschützt sind und mit dem hier herrschenden Grundprinzip der freien Inhalte, die darüberhinaus auch kommerziell nutzbar sind, nicht vereinbar sind. Diese Frage ist längst entschieden. Wenn du es gerne anders hättest, musst du eine Änderung der Wikipedia-Grundprinzipien bzw. des Umgangs damit in der dt. Wikipedia erreichen. Das ist dann aber eine Grundsatzdiskussion und nicht auf eine einzelne Datei beschränkt. -- Rosenzweig δ 21:54, 4. Nov. 2012 (CET)
Hallo, ich bin durch Zufall auf diese Grafik gestoßen und vermisse darin einen Namen eines Urhebers. Handelt es sich also um ein anonymes Werk? mfg --Drdoht (Diskussion) 04:44, 7. Dez. 2012 (CET)
Nicht unbedingt. Bitte Anonymes Werk (Urheberrecht) lesen. -- Rosenzweig δ 05:08, 7. Dez. 2012 (CET)
Wenn ein Urheber wirklich Wert auf den Schutz seiner Rechte legt, dann signiert er sein "Werk". Nicht der kleinste Hinweis wie z.B. "V u R" ist zu entdecken. 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung eines anonymen oder pseudoanonymen Werkes (§66, Abs. 1 UrhG) gilt doch dann? Das dt. UrhG ist gem. EU-RICHTLINIE 2006/116/EG über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte von 2006 [2] euroharmonisiert worden. Siehe dort Art.1 Abs.3: Und da sich der Urheber nicht bis Mitte der 1990er offenbart hat, dürfte die Sache doch geklärt sein? --13:33, 7. Dez. 2012 (CET)
Ob ein Urheber Wert auf den Schutz seiner Rechte legt oder nicht, ist für uns kein Kriterium. Ansonsten kann ich nur nochmals darauf verweisen, den Artikel zum Anonymen Werk zu lesen, besonders den Abschnitt zur alten Rechtslage, die bei älteren Dateien nach wie vor relevant ist. Dann siehst du vielleicht, warum die Vorschriften zu anonymen Werken für uns nicht viel taugen und in der de.wp auch nicht angewendet werden: „Aufgrund der oben beschriebenen praktischen Schwierigkeiten verzichtet die deutschsprachige Wikipedia auf Bilder unter Berufung auf anonyme Werke. Stattdessen benutzen wir die im Folgenden erläuterten pragmatischen Regelungen.“ (Wikipedia:Bildrechte#Bilder, deren Urheber nicht bekannt ist). -- Rosenzweig δ 18:51, 7. Dez. 2012 (CET)
In dem letztgenannten Link wird eine sehr kritische WP-Unschärfe offenbar: >>Sobald sich der Urheber zu irgendeinem Zeitpunkt zu seinem Bild (sofern es vor dem 1. Juli 1995 erstellt wurde) bekannt hat, ..<<
Alle bekannten Versionen von §66 definieren für die Aufhebung der Anonymität (ob durch Hinweis, Selbstoffenbarung oder Rechtsnachfolger) stets einen limitierenden Zeitraum: „wenn innerhalb der in Absatz 1 bezeichneten Frist“. Und diese ist dort definiert ab Erstveröffentlichung (bzw. Schaffung).
zitierter Text aus --> (Anonymes_Werk_(Urheberrecht)#Frühere Rechtslage in Deutschland / Übergangsrecht)
Es ist also nicht zulässig, daß sich nach 1995 (nach 70 Jahren) noch irgendjemand meldet und Urheberrechtsansprüche geltend macht. Für Recherchen bevorzuge ich die WIPO-Datenbank. Mit freundlichen Grüßen --Drdoht (Diskussion) 16:38, 13. Dez. 2012 (CET)
Man kann aber eben auch nicht ausschließen, dass das bis dahin geschehen ist. -- Rosenzweig δ 16:50, 13. Dez. 2012 (CET)
Hallooooo?? Schau mal hier!!! Das hat ja schon einmal jemand gemerkt, daß da Fristen zu beachten sind. --Drdoht (Diskussion)
Mit der Einstellung "kann aber eben auch nicht ausschließen" sollte man WP sofort einstampfen und sich hinter der verrammelten Türe unter der Bettdecke verstecken. - Lebenslänglich!
Was ist bekannt zu dem Bild? a) Urheber unbekannt, hat sich bis 1995 nicht gemeldet. Falls er es doch gemacht haben sollte, dann hätte er das Bild schon längst nachsigniert. Heute ist 2012! Und er hätte sein Bild schon längst (nach mehr als 17 Jahren) aus dem Internet entfernt. Wer dieses Bild heute öffentlich zugänglich macht, handelt mit gebotener Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. - PUNKT.
ANDERER PUNKT: Die Schöpfungshöhe des Bildes ist Null, denn das Nachtragen von Wellenlängen und zusätzlichen Kreisen in einer damals bekannten Grafik hat kein eigenes Urheberrecht zur Folge. Noch Fragen? --Drdoht (Diskussion) 18:32, 13. Dez. 2012 (CET)
Auch wenn du noch so viel Versalien verwendest: Wir handeln hier nicht nach dem Motto "Wir kommen damit durch, es wird sich schon niemand beschweren". Auf Commons ist das als Vorbeugendes Prinzip ausformuliert, hier ist es nicht anders. Entweder eine Datei passt zu den Richtlinien, oder sie geht wieder. Bzgl. Schöpfungshöhe: Bitte die Diskussion lesen, das hatten wir schon, und man kann das durchaus auch anders sehen. -- Rosenzweig δ 18:42, 13. Dez. 2012 (CET)
Grafik auf Seite 29 - das war die Vorlage für das hier zur Diskussion stehende Bild. Das Einzeichnen von Zahlenwerten in eine Grafik begründet kein eigenes Werk mit notwendiger Schöpfenshöhe. Da in der Ursprungsgrafik noch keine Wellenlängen eingetragen sind, muß diese Grafik 1922-23 oder allerspätestens Mitte 1924 entstanden sein. Der Sender Münster wurde übrigens 1932 plattgemacht.
Die DRA-Übersicht des "Deutsches Rundfunkarchiv" (steuermittelfinanziert) verwendet bei keinem einzigen historischen Bild eine Urheber/Quellenangabe.
Selbstgestrickte "Richtlinien" scheinen bei WP geltende Gesetze zu brechen. Subjustiz? Zur allgemeinen Horizonterweiterung bitte mal lesen Randnummern 23 und 24 einer Bundesverfassungsgerichtentscheidung lesen. Bei Commons Vorbeugendes Prinzip ist leider nichts "ausformuliert", stattdessen fünf witzige Teenager-Argumente genannt. Auch wenn es anstrengend ist, juristische Texte muß man notfalls haarklein analysieren können.
webcyss hat die zutreffenden Argumente schon genannt, meine nur als schmückendes Beiwerk hierzu. Good Luck --Drdoht (Diskussion) 00:30, 14. Dez. 2012 (CET)
Das Wikipedia (und auch Commons) freie Inhalte wollen, hast du schon verstanden? Dazu gehört eben auch, nicht alles zu tun, was rechtlich und praktisch vielleicht irgendwie möglich wäre. Nachdem du von „Selbstjustiz“ und „witzige[n] Teenager-Argumente[n]“ schwafelst, fürchte ich aber, dass du dieses Grundprinzip nicht verstanden hast. Womöglich sind die Wikipedia-Grundprinzipien für dich ja auch nur „selbstgestrickte "Richtlinien"“, die „geltende Gesetze […] brechen.“ -- Rosenzweig δ 08:03, 14. Dez. 2012 (CET)

Die Beurteilung des urheberrechtlichen Status dieser Karte ist ohne Zweifel schwierig. Das bedeutet zugleich, dass wir einen noch bestehenden urheberrechtlichen Schutz weder sicher nachweisen, noch sicher ausschließen können. Aufgrund dieser Zweifel werde ich die Karte nun löschen. Yellowcard (Diskussion) 15:23, 25. Dez. 2012 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Yellowcard (Diskussion) 15:23, 25. Dez. 2012 (CET)

Datei:Freikorps Hülsen Werbeplakat.jpg

Übertrag aus Dateiprüfung/1923


Zur Diskussion --LinkFA-Bot 22:30, 17. Feb. 2011 (CET)

Was steht denn auf der kleinen Schrift links unten? (Siehe auch Diskussion:Bernhard_von_Hülsen). --Artmax 12:54, 19. Feb. 2011 (CET)
Name und Anschrift der Druckerei. Kein Urheber genannt und auch nicht mehr herauszukriegen. Das FK Hülsen wurde Dezember 1918 gegründet.--Elster2 18:56, 8. Mär. 2011 (CET)
Ob der in der o.g. Diskussion genannte Grafiker Urheber ist, ist für mich nicht eindeutig. Kann sein, muss nicht. Die Plakate, die ich mir von ihm angesehen habe, haben alle ein anderes Gestaltungsmuster. Die Veröffentlichung 1919 ist für mich jedoch auch nicht eindeutig. Dem Plakat kann ich dies mit meiner frisch geputzten Brille nicht entnehmen. Kann dies bitte geklärt werden. --Itti 21:48, 10. Mär. 2011 (CET)
Das FK Hülsen existierte von Ende 1918 bis 1921, dann wurde es in die vorläufige Reichswehr eingeliedert.Die Freiwilligenwerbung wurde naturgemäß in der Aufbauphase betrieben. Das Plakat kann also nicht von nach 1921 sein, sehr wahrscheinlich aber aus dem Jahr 1919.Die angegebene Löhnung zeigt eindeutig die Veröffentlichung vor der Inflationszeit--Elster2 09:17, 25. Mär. 2011 (CET)
Das Entstehungsdatum ist nach den vorstehenden historischen Kontextrecherchen ganz eindeutig vor 1923 anzusetzen. Die grafische Gestaltung des Plakates ist aber vermutlich mangels Schöpfungshöhe ohnehin nicht geschützt (ein schwarz-rot-goldenes Band erfüllt wohl nicht die Mindestbedingungen für ein grafisches Werk, oder?). Die Datei bzw. die zweidimensionale Faksimile-Kopie des Plakates ist ebenso wenig schutzfähig. Der Urheberschutz bezieht sich hier also nicht auf das Bild, sondern allenfalls auf den Text als solchen; demnach sind wir hier eigentlich falsch, da die pragmatischen Regelungen "100 Jahre" und "vor 1923" nur für Bilder gelten.
Da es nach Aussage von Elster2 links unten nur einen drucktechnischen Hinweis gibt, der keine Angaben zum Urheber (weder der Grafik noch des Textes) enthält, der Text als Ganzes (Plakat) aber zweifellos eine in sich geschlossene Einheit und damit eine eigenständige geistige Schöpfung darstellt, also als Werk im Sinne von §2 UrhG zu betrachten ist, haben wir es mit einem anonymen veröffentlichten Schriftwerk (Schriftwerk ohne ausgewiesenen Verfasser) zu tun, dessen Schutzfrist grundsätzlich 70 Jahre nach dem Ersterscheinungsdatum (also ca. 1990) abgelaufen wäre. Wegen der rechtlichen Unwägbarkeiten sind anonyme Werke in der WP aber glaube ich generell (also nicht nur, was Bilder betrifft) unerwünscht, oder?
Soweit der Versuch einer "Analyse".--Jordi 14:41, 25. Jul. 2011 (CEST)

Ende Übertrag

Ist eher nicht 1923 geeignet, könntet ihr bitte mal eure Meinung abgeben. VG --Itti 20:48, 28. Aug. 2012 (CEST)

Ich halte den Text oben rechts auf jeden Fall für als Sprachwerk schützbar und anonym scheint es nicht zu sein, unten links ist eine zu-kleine-um-sie-zu-lesen Kennung. syrcro 10:49, 22. Mär. 2013 (CET)
gelöscht, auf WP:CzG eingetragen. Yellowcard (D.) 03:18, 25. Mai 2014 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Yellowcard (D.) 03:18, 25. Mai 2014 (CEST)