Wikipedia:Suchhilfe/Archiv/2014/04/28

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 84.152.27.223 in Abschnitt Rente ab 1.07. wieviel Urlaubsanspruch

Bedeutung des Namens "Gabicht" oder "Gabich"

"Gabicht" oder im lokalen Dialekt auch oft "Gabich" ist die Bezeichnung des Bergrückens auf durchschnittlich etwa 1800 m Meereshöhe und der darauf befindlichen Alm zwischen dem Vigiljoch und der Naturnser Alm. Es handelt sich dabei um eine weitläufige Hochfläche ohne besondere Erhöhungen, die vom höchsten Punkt allmählich abfallend sich gegen Osten mit Blick auf das Etschtal und den Bozner Talkessel erstreckt.

Meines Wissens gibt es noch einen Hügel im Südtiroler Unterland, der den Namen "Gabicht" trägt und der rundum mit Weinreben bepflanzt ist. Wenn ich mich nicht irre, habe ich im Zusammenhang mit diesem Hügel einmal irgendwo gelesen, dass "Gabich" soviel wie "steil" bedeuten soll.

Meine Frage wäre nun, ob dieser Name eine besondere, vielleicht historische oder geographische oder einfach eine dialektale Bezeichnung darstellt und was er eigentlich bedeutet. --2.157.241.227 11:15, 28. Apr. 2014 (CEST)

Es gibt in der Südtiroler Mundart ein Wort „gabich(t)“ (Im Tirolischen Idiotikon von Johann Baptist Schöpf „gâbig“ geschrieben) mit der Bedeutung „verkehrt“, z.B. im Vintschger Wörterbuch, im Eggentaler Wörterbuch oder mit der übertragenen Bedeutung „gemein“ im Oschpele Wörterbuch. Das Wort hängt mit neuhochdeutsch „ebich“, baierisch „abich“ und mittelhochdeutsch „ebech“ zusammen. --Pp.paul.4 (Diskussion) 13:13, 28. Apr. 2014 (CEST)
Da komme ich doch gerne mit der Bedeutung Moselfränkisch ebsch,äbsch das außer verkehrt auch schief bedeuten kann, die hier wohl mit allmählich abfallend übereinstimmt. Siehe Link zu Achims Wörterbuch bei Hunsrückisch. --G-Michel-Hürth (Diskussion) 15:42, 28. Apr. 2014 (CEST)

Rente ab 1.07. wieviel Urlaubsanspruch

--109.193.191.97 19:28, 28. Apr. 2014 (CEST)

Nach Adam Riese: die Hälfte.--G-Michel-Hürth (Diskussion) 20:17, 28. Apr. 2014 (CEST)
Steht im Bundesurlaubsgesetz. Für solche Fragen kann man sich - falls vorhanden - an den Betriebsrat wenden. --84.152.27.223 22:14, 28. Apr. 2014 (CEST)