Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2024/10

Letzter Kommentar: vor 23 Tagen von Chianti in Abschnitt Bildrechte auf Patenten

HI Zusammen kann man dieses Logo einer ungarischen Behörde in Commons hochladen? --Calle Cool (Diskussion) 07:42, 7. Okt. 2024 (CEST)

Ja, das sollte gehen, so eine Gesichts-Silhouette findet sich ja hundertfach. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 08:14, 7. Okt. 2024 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Danke für die Einschätzung --Calle Cool (Diskussion) 08:51, 8. Okt. 2024 (CEST)

Logo des Heroldverlags: - Schöpfungshöhe?

 

Es geht um das Logo des Heroldverlags bzw. der Herold-Schriftenmission. Aus meiner Wahrnehmung heraus ist das im Wesentlichen ein Textlogo, ergänzt um ein wappenähnliches Bild das aus bekannten Elementen zusammengesetzt ist: das Horn, an dem eine Fahne hängt, auf der das H und die Bibel zu sehen sind. Alles ganz schlicht und einfach, ohne künstlerische Verzierungen o.ä. Ich habe den Baustein Logo-SH verwendet, weil ich hier die Grenze zur urheberrechtlich bedeutsamen Schöpfungshöhe nicht überschritten sehe. Benutzer:Quedel hat mich im Rahmen der DÜP gebeten, das zur Sicherheit hier nochmal zur Diskussion zu stellen, was ich hiermit tue. --Ryzen7000 (Diskussion) 18:21, 6. Okt. 2024 (CEST)

Ich würde sagen, dass das simpel genug ist. Wie sehen das andere hier? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 08:50, 8. Okt. 2024 (CEST)
+1 zu simpel, um geschützt zu sein. --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:45, 8. Okt. 2024 (CEST)
Ich schliesse mich an. Gestumblindi 11:04, 8. Okt. 2024 (CEST)

Danke für die Meinungen, damit entdüpt. Ping an @Ryzen7000:. -- Quedel Disk 16:46, 8. Okt. 2024 (CEST)

Danke euch allen! --Ryzen7000 (Diskussion) 16:47, 8. Okt. 2024 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Quedel Disk 16:46, 8. Okt. 2024 (CEST)

Common Vulnerabilities and Exposures

Was ist eure Einschätzung - Commons abload Urheberrechtstechnisch möglich? --Calle Cool (Diskussion) 21:22, 8. Okt. 2024 (CEST)

PS: Logo von [1]--Calle Cool (Diskussion) 21:23, 8. Okt. 2024 (CEST)
Unproblematisch. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:26, 8. Okt. 2024 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Calle Cool (Diskussion) 12:12, 10. Okt. 2024 (CEST)

Schäfchenplakat

Der Artikel Schäfchenplakat hat kein Bild vom originalen Schäfchenplakat noch von einem seiner zahlreichen Nachahmern. Das einzige Bild im Artikel ist ein unscharfen Bild von einer Variante aus Chemnitz. Wie verhält es sich mit solchen Plakaten?

 

--Braganza (Diskussion) 13:08, 1. Okt. 2024 (CEST)

Das Plakat hat zweifellos SH, können wir also nicht verwenden. --Ralf Roletschek (Diskussion) 14:52, 1. Okt. 2024 (CEST)

Foto Paul Preuss

Hallo! Ich habe ein Foto in einer Zeitschrift von 1914 gefunden (https://archive.org/details/the-alpine-journal-vol-28-1914/page/n79/mode/2up?q=%22alfred+abel%22). Kann jemand den Namen Alfred Abel als Fotograf bestätigen? Hat jemand vielleicht die Lebensdaten dieses Fotografen? Viele Grüße, Schnurrikowski   11:45, 3. Okt. 2024 (CEST) P.s.: Irgendwer hat bereits ein Ausschnitt dieses Fotos in die Commons hochgeladen, allerdings ohne Angabe des Fotografen.

Steht da nicht "Alfred Asel"? Bei einem Foto von 1914 gehen wir innerhalb der deutschsprachigen Wikipedia pragmatisch davon aus, dass es gemeinfrei ist. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:26, 3. Okt. 2024 (CEST)
"Alfred Asel" Ich hatte ein "b" gelesen, war mir aber nicht sicher. Deshalb die Frage. Viele Grüße, Schnurrikowski   15:32, 3. Okt. 2024 (CEST)
Sofern der*die Urheber*in bzw. dessen Lebensdaten nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden kann. Man müsste also erst mal schauen, ob man die Lebensdaten dieses Alfred Asel herausfinden kann. -- Chaddy · D 19:25, 3. Okt. 2024 (CEST)
Es findet sich online ... nichts. Viele Grüße, Schnurrikowski   20:03, 3. Okt. 2024 (CEST)
nicht ganz - zwei Suchtreffer:
  1. via Google "Alfred A Asel in the 1940 Census; Age, 54, born abt 1886; Birthplace, Lebanon; Gender, Male; Race, White." - würde vom Alter passen.
  2. https://www.tracesofwar.com/persons/21573/Asel-Alfred.htm hier eher nicht
--Chianti (Diskussion) 12:50, 4. Okt. 2024 (CEST)
Das "nichts" bezog sich auf fotografenrelevante Infos. Irgendwelche Namensvettern kann man natürlich fast immer finden. Viele Grüße, Schnurrikowski   17:55, 5. Okt. 2024 (CEST)

Datei:Lychen Pinne1 Stadtmühle.png

Diese Datei ist ein von mir erzeugtes und bearbeitetes Foto einer sog. Lychener Pinne. Sie ist Teil des Lychener Pinnenpfads, einem historischen Stadtrundgang durch Lychen/Brandenburg, bei dem auf 15 übergroßen Reißzwecken (Pinnen) Aspekte der Geschichte Lychens aufgezeigt werden.

Nach Wikipedia:Bildrechte#Panoramafreiheit und Wikipedia:Panoramafreiheit gehe ich davon aus, dass meine Fotos unter die Panoramafreiheit fallen und habe sie daher bei Commons hochgeladen und mit FOP gekennzeichnet.

Diese auf öffentlichen Wegen installierten eisernen Tafeln (ca. 1m ø) beinhalten jeweils auch einen erklärenden Text und den QR-Code zum entspechenden Audio-Guide-Eintrag. Ich denke, dass man diesen Text als Bildzitat (Kleinzitat oder Großzitat) für die Beschreibung in einem Wiki nutzen könnte.

  • Was ist die offizielle Linie?
  • Wie seht ihr das?

--M.Schoettler (Diskussion) 23:03, 8. Okt. 2024 (CEST)

Das Foto kann unproblematisch auf Commons gehostet werden, da die Tafeln unter die Panoramafreiheit fallen. Willst du die Texte darüber hinaus auch "abschreiben" und in Wikipedia wiedergeben? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:28, 8. Okt. 2024 (CEST)
Meine Frage bezieht sich auf diese Texte. Sie stehen auf den Pinnen. Die dort ebenfalls angebrachten QR-Codes führen zum jeweiligen Audioguide, hier z.B. Audioguide Stadtmühle. Auf der jeweiligen Website ist ein identischer Text abgedruckt ("abschreiben" müsste man nicht) und man kann ihn sich dort auch vorlesen lassen.
Diese Texte (ggf. in Auszügen) wären sehr geeignet z.B. für die von mir begonnene Darstellung des Lychener Pinnenpfads.
1. Darf ich diese Texte dort (als Bildzitat) nutzen?
2. In den Wiki-Hilfetexten zum Copyright fand ich hierzu den Hinweis, dass man dann das genutzte Bild nicht mehr bei Commons einstellen dürfe!? --M.Schoettler (Diskussion) 09:22, 9. Okt. 2024 (CEST)
1. Nein, die Texte darfst du im Artikeltext nicht nutzen, du müsstest sie aber auch nur ganz behutsam umformulieren, dann geht es problemlos.
2. Welchen Hilfetext meinst du konkret? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:27, 9. Okt. 2024 (CEST)
Wikipedia:Bildrechte#Bildzitate --M.Schoettler (Diskussion) 10:08, 9. Okt. 2024 (CEST)
@M.Schoettler: Ah, okay. Aber wo du dich auf die Panoramafreiheit berufen kannst, darfst du das Foto unproblematisch hochladen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:43, 9. Okt. 2024 (CEST)

Vorlage:URV: "Diesen Artikel bitte nur bearbeiten, wenn sicher ist, dass keine Freigabe erfolgen wird!"

Das ist doch Unsinn. Wie viele Versionen sollen dann im Anschluß gelöscht werden? Und der aktuelle Text wäre dann ebenfalls eine URV wegen der neuen Beiträge. --Bahnmoeller (Diskussion) 10:36, 8. Okt. 2024 (CEST)

Um was geht es? URV ist übrigens kein Grund für Versionslöschungen, ist gerichtlich so festgestellt worden. --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:44, 8. Okt. 2024 (CEST)
Die Notwendigkeit von Versionslöschungen wurde hier im Februar 2024 diskutiert (von mir aufgeworfen) mit dem Ergebnis, dass sie notwendig ist. Siehe [2] BG, --Leserättin (Diskussion) 10:52, 8. Okt. 2024 (CEST)
Vor ca. 15 Jahren gab es ein überraschendes Urteil eines echten Gerichts, welches meinte, daß die Versionsgeschichte Versteck genug ist. Eine Versionslöschung heilt die eine URV und schafft meistens eine oder mehrere neue URV, da Edits mit SH nicht mehr einsehbar sind. --Ralf Roletschek (Diskussion) 12:46, 8. Okt. 2024 (CEST)
Nach BK: Für diejenigen, denen es nicht präsent ist: Der Satz aus der Überschrift steht in Vorlage:URV, also im Warnbaustein, der bei potenziellen URVs in den Artikel gesetzt wird. Tatsächlich habe ich mich auch schon gefragt, wie das gemeint ist. Ich rege an, dass wir den gesamten Template-Text kritisch auf seine Verständlichkeit prüfen, auch inwiefern er zu den Prozessen passt. Und dann entsprechend überarbeiten. Die Frage ist, an welcher Stelle diese Diskussion erfolgen sollte. Als wir Vorlage:URV-Hinweis überarbeitet haben, haben wir das auf der Diskussionsseite der Vorlage gemacht. @Doc Taxon, CaroFraTyskland: BG, --Leserättin (Diskussion) 10:48, 8. Okt. 2024 (CEST)
Hi, ich könnte mir vorstellen, dass wir diesen Satz einfach ersatzlos entfernen... --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:42, 8. Okt. 2024 (CEST)
"daß die Versionsgeschichte Versteck genug ist" gilt, wenn die Versionsgeschichte nicht öffentlich einsehbar ist. Das ist hier aber der Fall. – Doc TaxonDisk.13:43, 8. Okt. 2024 (CEST)
Es ging in dem Urteil um Wikipedia mit öffentlich sichtbarer Versionsgeschichte. --Ralf Roletschek (Diskussion) 14:15, 8. Okt. 2024 (CEST)
Tatsächlich ist dieser Satz relativ jung. Eingefügt wurde er im Juni 2023 er von Benutzerin:CaroFraTyskland nach Ankündigung auf Vorlage Diskussion:URV#Umformulierung.
Davor stand dort "Diesen Artikel bitte nicht bearbeiten, sondern warten, bis der Sachverhalt geklärt ist!"
Ich halte "Diesen Artikel bitte nur bearbeiten, wenn sicher ist, dass keine Freigabe erfolgen wird!" auch für verwirrend, der frühere Satz trifft es besser. --Naronnas (Diskussion) 13:59, 8. Okt. 2024 (CEST)
Zum Thema: mit dieser Vorlage wird Text ersetzt. Als Kopiervorlage heißt es: "Bitte den Text des Absatzes oder Artikels mit diesem Code ersetzen ..." Der URV-behaftete Text ist ab da also nicht mehr in den folgenden Versionen enthalten. Die Vorlage sollte stehen gelassen werden, bis die Admins den Fall abgeschlossen haben. Das sind in der Regel 14 Tage, in der auch der Autor Zeit hat, eine Freigabe des Textes zu erwirken. Warum man derweil, wie wir es immer gehandhabt haben, nicht am Artikel weitergearbeitet werden darf oder sollte, erschließt sich mir nicht. Die großen roten Lettern sollten entweder entfallen oder in sowas wie "Vorlage bis zur (? administrativen ?) Klärung des Sachverhalts nicht entfernen" ersetzt werden. – Doc TaxonDisk.14:07, 8. Okt. 2024 (CEST)
Jetzt habe ich auch den aktuellen Hinweis verstanden. Er macht nur dann Sinn, wenn nur ein Teil eines Artikels eine URV ist und nicht ein ganzer Artikel. Das hängt immer mit der Wiederherstellung des URV-Textes zusammen.
Es gibt eigentlich zwei Möglichkeiten nach dem ein URV-Baustein gesetzt wurde:
  • Der Text wird nicht freigegeben --> dann entfernt man einfach nur der Baustein, spätere Bearbeitungen des Rest-Teils stören dann nicht
  • Der Text wird doch freigegeben --> dann möchte man den mit dem Baustein ersetzten Text wiederherstellen, am einfachsten ist das mit "rückgängig machen", dabei könnten spätere Bearbeitungen des Rest-Teils aber stören (müssen aber nicht bzw eher unwahrscheinlich dass die Software damit nicht klar kommt)
--Naronnas (Diskussion) 17:11, 8. Okt. 2024 (CEST)
Paar Anmerkungen von mir, da ich das ja "verbrochen" habe:
  • "Wie viele Versionen sollen dann im Anschluß gelöscht werden?" --> Wie @Doc Taxon bereits erklärt hat, erhöht sich die Anzahl der URV-belasteten Versionen nicht, wenn der URV-Hinweis korrekterweise den problematischen Text ersetzt hat.
  • Wichtig, dass nicht weiterbearbeitet wird, ist eigentlich nur im Falle einer Freigabe: Man setzt ja dann auf die Version vor dem URV-Baustein zurück. Damit sind alle nachfolgenden Änderungen weg. Manchmal lässt sich das leicht fixen (URV in Abschnitt A und Abschnitt B wurde weiterbearbeitet), manchmal halt so gut wie gar nicht (URV in Abschnitt A und da wurde dann nach Einfügen des Bausteins was Neues hinzugefügt). Ziemlich sicher deshalb früher der Satz, dass man den Artikel nicht bearbeiten darf.
Warum habe ich das geändert (und zur Diskussion gestellt)? Weil es manchmal sehr kontraproduktiv ist. Ein Bespielszenario, in welchem der neue Satz (bearbeiten nur, wenn sicher keine Freigabe erfolgt) durchaus Sinn macht:
  • neuer Autor legt Filmartikel an und kopiert die Inhaltsangabe von irgendwo her
  • wir ersetzen die Inhaltsangabe mit dem URV-Baustein und schreiben ihm auf die Benutzerdiskussionsseite den URV-Hinweis
  • Autor antwortet uns, dass er das mit den Urheberrechten nicht wusste, er aber ja eine neue Inhaltsangabe schreiben kann
In diesem Szenario kam es früher mit einiger Regelmäßigkeit dazu, dass der User eine neue Inhaltsangabe einstellte (teils mit meinem Okay) und dann jemand revertiert hat mit Kommentaren à la "bist du blind, da steht doch nicht bearbeiten".
Allgemein kam es zur Überarbeitung des Prozesses damals, weil die Bausteintexte eben oft nicht der Realität entsprach: Wir hatten immer nur die Option Freigabe oder Löschen. Aber was mit Leuten, die aus mangelndem Wissen URVs produziert haben? Im Zweifel wusste man zwar eh, dass Benutzer:Holzkopf5000 vermutlich nicht die Urheberrechte am Klappentext eines US-amerikanischen Autors oder einem Lied von Lady Gaga hat, aber der Baustein sah genau das vor. Freigabe oder Löschen.
Mein Ansinnen:
  • Die Texte gerne hinsichtlich der Verständlichkeit überarbeiten. Begrüße ich.
  • Aber: Den Satz bitte weder streichen (weil im Falle einer Freigabe teils schwierig auseinander zu klamüsern), aber auch nicht wieder zurück auf früher (echt nicht so toll, wenn wir Leuten sagen, sie können gerne in eigenen Worten was schreiben und dann werden sie revertiert)
--CaroFraTyskland (Diskussion) 18:46, 8. Okt. 2024 (CEST)
@CaroFraTyskland: Du schreibst: "Man setzt ja dann auf die Version vor dem URV-Baustein zurück." / und zu Deinem letzten Punkt: Das sehe ich etwas kritisch. Wenn man den Artikel doch weiterbearbeiten darf und einen alternativen Text einfügt, ist das doch eigentlich immer noch besser, als eine freigegebene Textkopie von irgendwo. Ein guter Kompromiss wäre es dann, wenn man evtl. Freigabetext und neuen Text dann zusammenführt. Beides sollte man einer puren Wiederherstellung des Freigabetextes vorziehen. Vielleicht könnte dies ein paar Reibungspunkte mit sich bringen, aber bei Wikipedia arbeitet die Community ja normalerweise zusammen an Artikeln. "In eigenen Worten was schreiben und dann werden sie revertiert." Das Revertieren sehe ich in diesem Fall nicht. Bei einer Freigabe des URV-Textes brauchen die Versionen nicht gelöscht zu werden, das reicht dann schon. Existiert mittlerweile ein Alternativtext, sind die Admins sowieso raus aus der Sache, der Rest ist normales Editing, inwiefern die Benutzer am Text weiterarbeiten oder Elemente aus beiden Texten zusammenfügen. – Doc TaxonDisk.21:30, 8. Okt. 2024 (CEST)
Hmm... Ich glaube, das kann man nur einzelfallbezogen beurteilen. Es ist halt aber grundsätzlich nicht die Aufgabe vom Support oder uns Admins, zu beurteilen, welche Texte jetzt am besten sind. Meist läge es aber wohl am Support, diese Aufgabe zu übernehmen, da sie ja die Freigaben abarbeiten.
Man könnte es natürlich mal testweise probieren und schauen, wie hoch die Fallzahlen sind. Ich meine aber, einige negative Erinnerungen aus diesem Bereich von früher zu haben. --CaroFraTyskland (Diskussion) 21:52, 8. Okt. 2024 (CEST)
@CaroFraTyskland: Ja warum nicht, Trial & Error, jeder Versuch macht kluch. Übrigens sind die Kollegen vom Support auch eher nicht die Beurteilenden, welche Texte denn nun die besseren sind. Das machen die "Fußgänger" alles schön selbst. Da der freigegebene Text ja in der Regel ein Abschrieb ist, messe ich dem nicht viel Arbeit bei der Erstellung hier bei. Je nachdem dürfte auch nicht so super viel Herzblut an der Ausformulierung des Textes liegen. Dass jemand eine Textfreigabe bringt, ist sowieso relativ selten im Verhältnis, hm? – Doc TaxonDisk.22:51, 8. Okt. 2024 (CEST)
Na ja, teilweise sind da ja auch Fachleute dabei, die ihre Texte an verschiedenen Orten publizieren. Andererseits ist ein wohl nicht geringer Teil der URV-Artikel eher ein Fall für die QS.
Reiner Zufall: Bei Rückenwind – Zeit für Zufriedenheit musste das abarbeitende Supportmitglied heute manuell den Text anpassen. Ok, in dem Fall ging's nur bisschen um Tippfehler und Satzzeichen, aber hätte jemand eine neue Inhaltsangabe eingefügt, so wäre er es gewesen, der sich damit rumschlagen hätte müssen, welche Inhaltsangabe er nun nimmt. --CaroFraTyskland (Diskussion) 23:01, 8. Okt. 2024 (CEST)

<rausrück> Die Diskussion hat sich gestern ja unheimlich schnell entwickelt. Was noch nicht/kaum erwähnt wurde, sind die Fälle, bei denen die Beteiligten den Prozess nicht verstehen und den Baustein falsch anwenden oder den Prozess nicht korrekt befolgen. Die Prozesse sind weder intuitiv noch fehlerausgleichend. Da wären aus meiner Sicht zu nennen:

  • Fall A: Oben schon in Variationen angeführt: Nach Einsetzen des Bausteins arbeiten User munter am Artikel weiter (um den Baustein herum). Falls keine Freigabe kommt und eine Versionslöschung notwendig wird, müssen diese zwischenzeitlichen Edits auch versionsgelöscht werden. Falls doch eine Freigabe kommt, kann der Support nicht mit einer einfachen Rücksetzung arbeiten, sondern muss "basteln". Unschön.
    Den alten Satz "Diesen Artikel bitte nicht bearbeiten, sondern warten, bis der Sachverhalt geklärt ist!" habe ich immer als Aufforderung verstanden, den Artikel restlos unberührt zu lassen, bis die URV-Thematik gelöst ist und der Baustein weg ist. So hat es aber offensichtlich kaum jemand sonst verstanden (und war vielleicht auch nicht die ursprüngliche Intention der Formulierung). Zusätzlich kommt hinzu, dass wenn keine Freigabe erfolgt, wir von LKU den Baustein (Entfernung + Versionslöschung) frühestens nach 14 Tagen bearbeiten, es kann aber auch ein paar Wochen länger dauern. Bei einem Artikel über so einen langen Zeitraum "Hands off" zu fordern, ist schon schwierig. Abhilfe?
    • Hinnehmen wie bisher und wie beschrieben, drum herum arbeiten. Oder.
    • Über eine neue Formulierung energischer darauf hinzuweisen, dass eine zwischenzeitliche Artikelbearbeitung, an welcher Stelle auch immer, Probleme macht und zu unterlassen ist.
  • Fall B: User setzt Baustein ein, aber ersetzt damit nicht den potenziell URV-belasteten Text. Wenn die LKU-Truppe irgendwann den Fall anschaut (zu Frist siehe Fall A), dann haben oftmals diverse User weitergearbeitet. Ähnliche Auswirkung wie bei Fall A. Auch unschön. Abhilfe?
    • Frisch eingesetzte Bausteine werden zeitnah (nicht erst nach 14 Tagen) von LKU-Truppe geprüft und nachgebessert. Das wird heute durchaus schon gemacht, klappt aber nur bedingt, da wir LKU in Schüben (ich zum Beispiel meist 1x / Woche) und nicht kontinuierlich bearbeiten.
    • Könnte man den einsetzenden User im Moment des Einsetzens auf die korrekte Anwendung bzw. potenzielle Fehler hinweisen? Im Text des Bausteins oder vielleicht über einen Bearbeitungsfilter? Ich habe keine ausreichenden Kenntnisse, ob letzteres geht oder nicht.
  • Fall C: User setzt Baustein ein, obwohl keine potenzielle URV vorliegt. Das ergibt sich gelegentlich, weil z.B. etliche User denken, dass eine reine Textübereinstimmung schon eine URV ist. Oder auch sonst die UR-Kenntnisse in der Community keineswegs so in der Breite vorhanden sind. Wenn wir den Fall irgendwann prüfen, setzen wir den Baustein zurück. Falls zwischenzeitlich weitereditiert wurde (Fall A), müssen wir basteln. Abhilfe?
    • Ich hoffe hier sehr auf die angekündigte Schulung von WMDE, soll irgendwann Anfang 2025 kommen.
    • Sonst habe ich keine Idee.
  • Fall D: In Vorlage:URV-Hinweis steht "Alternativ kannst du den Text neu formulieren. Bitte kündige das zunächst bei der erfolgten Meldung des URV-Verdachts unter Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen an. Dann kannst du den Baustein aus dem Artikel entfernen und deinen umformulierten Text einfügen." Der hier kursiv gesetzte Schritt wird von den Usern eher selten befolgt. Sie legen sofort im Artikel los. Anders als Caro oben beschrieben hat, habe ich hier bisher keine problematischen Fälle erlebt. Aber meist habe ich den Baustein selbst in den Artikel eingesetzt, bekomme die Änderung über meine Beo mit und kümmere mich dann um die Versionslöschung.

Nachdem ich die Fälle nun durchdekliniert habe, merke ich, dass es eigentlich immer um Fall A geht. Der Baustein steht wochenlang im Artikel, der fortlaufend bearbeitet wird. Einfache Rücksetzungen sind eher selten praktizierbar (bei Freigaben hat der Support hier meist eher Glück, denn wenn sie kommen, kommen sie in der Regel sehr bald). BG, --Leserättin (Diskussion) 10:17, 9. Okt. 2024 (CEST)

Ich weiß nicht, wann ich zu einer ausführlichen Antwort komme, aber ich sehe, wir müssen tatsächlich den Prozess durchdeklinieren, ich sehe die Faktenlage nämlich teils anders (z. B. Fall A: wenn der Text mit dem Baustein ersetzt worden ist und danach weitereditiert worden ist und keine Freigabe erfolgt, dann muss ich doch die neuen Versionen gar nicht verstecken, es ist in diesem Text ja keine Urheberrechtsverletzung drinnen.)
Aber vorab: Was wäre der beste Ort für diese Diskussion? WP:LKU, oder? --CaroFraTyskland (Diskussion) 12:35, 9. Okt. 2024 (CEST)
Nein, Leserättin, wenn bei Fall A der URV-Text mit dem Baustein ersetzt wird, dieser also im Quelltext dann nicht mehr da ist, müssen zwischenzeitliche Versionen natürlich nicht gelöscht werden. Caro, im Prinzip geht es ja nur um den Baustein, WD:LKU ist dann wohl schon der richtigere Ort. – Doc TaxonKontakt18:36, 9. Okt. 2024 (CEST)
Hallo Doc, Du hast Recht bei Fall A. Ich hatte meine Darstellung nachträglich umstrukturiert, weil dieser Teil bei B und C vorkommt, und kam dann durcheinander.
Insofern gibt es wirklich keine Notwendigkeit für den Satz "Diesen Artikel bitte nur bearbeiten, wenn sicher ist, dass keine Freigabe erfolgen wird!" in der Vorlage (oder die ältere Formulierung). Wir können das ersatzlos streichen.
Ich denke aber, wir sollten den restlichen Text analog des Templates "URV-Hinweis" schärfen.
Prozessfragen um textuelle URV wären am besten bei LKU zu diskutieren, das sehe ich auch so. BG, --Leserättin (Diskussion) 10:58, 10. Okt. 2024 (CEST)

Ok, mal eine Diskussion unter Wikipedia_Diskussion:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen#Allgemeine_Diskussion_zum_LKU-Prozess gestartet. Wer mag, kann ja dort was beitragen. Hier kann dann wohl geschlossen werden. --CaroFraTyskland (Diskussion) 00:48, 11. Okt. 2024 (CEST)

Wir sind Papst

Wer erinnert sich noch: "Wir sind Papst". Dieser Slogan ist laut OLG Hamburg urheberrechtlich geschützt. Quelle. --Raymond Disk. 12:44, 11. Okt. 2024 (CEST)

Aber darüber schreiben dürfen wir doch, solange wir uns ihn nicht zu eigen machen. --Jossi (Diskussion) 12:47, 11. Okt. 2024 (CEST)
Natürlich. Evtl. ist Datei:Bild-Wir sind Papst-2005-JD.jpg aber nun löschgefährdet. Das mögen aber gerne unsere Jurist*innen beurteilen. --Raymond Disk. 13:15, 11. Okt. 2024 (CEST)
Urheberrechtsbezogene Urteile Hamburger Gerichte sind oft totale Fehlgriffe und überleben auch bisweilen nicht die nächsthöhere nicht-Hamburgische Instanz. Auch dieses Urteil ist Quatsch. -- Chaddy · D 01:35, 12. Okt. 2024 (CEST)

SVG unter cc-by-4.0 verändern

Darf ich bei einer unter cc-by-4.0 lizensierten Datei (Beispiel unter "Download") neben einer Übersetzung auch das Logo entfernen und die Quellenangaben für Daten und Grafik auf die Beschreibungsseite verbannen? Und sollte ich das auch oder wäre es gegenüber den Datensammlern und -aufbereitern fairer, darauf zu verzichten? --Carlos-X 21:17, 22. Okt. 2024 (CEST)

Darfst du, rechtlich überhaupt kein Problem. Solange du die Angaben irgendwo (!) anders unterbringst, ist da auch moralisch nichts dabei. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:18, 22. Okt. 2024 (CEST)
Danke!
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Carlos-X 13:29, 23. Okt. 2024 (CEST) --Carlos-X 13:29, 23. Okt. 2024 (CEST)
Ich sehe es moralisch schon als bedenklich an, die Lizenzierung ist bei CC Teil der Attributierung und darf nicht einfach verändert werden. Über die Attributierung entscheidet einzig der Urheber. Aber das wird auf Commons eh ständig mißachtet bei den Umbenennungsarien. Ob Picasso auf dem Gemälde vorn oder hinten signiert, wird kaum jemand wagen, nachträglich zu ändern. --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:24, 24. Okt. 2024 (CEST)
Ich sehe da aber schon noch einen Unterschied zwischen einem Kunstwerk und einem beim Aufruf durch einen Computer generierten Chart, der bewusst unter eine freie Lizenz gestellt wurde. --Carlos-X 20:42, 24. Okt. 2024 (CEST)
Wenn etwas geschützt ist, ist es ein Kunstwerk. Nur Kunstwerke können lizenziert werden. Wenn die Grafik keine Schöpfungshöhe hat, ist sie gemeinfrei. Also entweder wir bezweifeln die freie Lizenz oder wir behandeln das wie jedes andere Kunstwerk. --Ralf Roletschek (Diskussion) 22:15, 24. Okt. 2024 (CEST)
Doch, das darf verändert werden. Die CC-Lizenz schreibt vor, dass die Attributierung so erfolgen muss, wie es der*die Urherber*in wünscht. Die Lizenz schreibt aber nicht vor, dass die Attributierung an der Stelle erfolgen muss, an der der*die Urherber*in sie vorgenommen hatte. Das würde sonst auch dem Sinn der freien Bearbeitbarkeit widersprechen.
Und der Vergleich mit Picasso hinkt schon gewaltig. -- Chaddy · D 23:43, 24. Okt. 2024 (CEST)

Datei:DGHNDM-Logo.jpg

Schöpfungshöhe oder nicht? Die Lizenz ist auf jeden Fall falsch. --Magnus (Diskussion) 08:31, 14. Okt. 2024 (CEST)

Das ist geschützt wegen dieser "Halterung". Oder sieht das jemand anders? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 08:33, 14. Okt. 2024 (CEST)
Das sehe ich nicht als bildbestimmend an, sollte als Beiwerk durchgehen. Hätte da jemand Äste, Latten oder Bambusstangen statt Stahl benutzt, würde sich die Bildaussage nicht grundlegend ändern. --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:51, 14. Okt. 2024 (CEST)
Das ist aber kein Foto, sondern eine Computergrafik. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:08, 14. Okt. 2024 (CEST)
Spielt das eine Rolle? Ich vermute hier sogar eine KI-Generation, was dann SH ausschließt. --Ralf Roletschek (Diskussion) 16:43, 14. Okt. 2024 (CEST)

Panoramafreiheit oder geschütztes Werk

Was ist rechtlich ausschlaggebend für dieses Bild? Gilt die Panoramafreiheit oder handelt es sich um ein geschütztes Werk, da der Gestalter noch lebt? --JasN (Diskussion) 13:37, 27. Okt. 2024 (CET)

Hallo @JasN, es handelt sich um ein geschütztes Werk, dessen Wiedergabe in diesem Foto aber zulässig ist, weil die Panoramafreiheit greift. Beantwortet das deine Frage? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:27, 27. Okt. 2024 (CET)
Aus dem, was im Artikel Pom Pom zu diesem Park steht und dem verlinkten, unter https://archive.ph/X3tYU archivierten Artikel würde ich ableiten, dass der Park und seine Motive unter Mitwirkung des Urhebers Ferenc Sajdik entstand und es sich somit bei der Wandzeichnung um eine autorisierte Wiedergabe bzw. Veröffentlichung handelt. Damit ist die Verbreitung im Rahmen der Panoramafreiheit m.E. zulässig. --Chianti (Diskussion) 14:32, 27. Okt. 2024 (CET)
Danke für beide Antworten, ich glaube, dass ich das nun verstanden habe; bei Panoramafreiheit dürfen von künstlerischen Werken im öffentlichen Raum Aufnahmen gemacht werden. Es ist übrigens richtig, dass der Park unter Mitwirkung des Urhebers Ferenc Sajdik entstanden ist. --JasN (Diskussion) 19:31, 27. Okt. 2024 (CET)
Und wer ist nun der Urheber des Commons-Objektes?
Steht dort: Ich, der Urheber dieses Werkes, veröffentliche es unter der folgenden Lizenz
und die Commons-Attribute sind auf den Fotografen des (Wand-)Bildes abgestellt. Vom eigentlichen Schöpfer des Bildes keine Rede.
Bin nur ich mit dieser Handhabung nicht so wirklich zufrieden?
--Goesseln (Diskussion) 20:27, 27. Okt. 2024 (CET)
Idealerweise unterscheidet man bei der Urheber-Angabe dann zwischen dem Künstler und dem Fotografen, ebenso bei der Lizenzangabe. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 21:16, 27. Okt. 2024 (CET)
Ja, da wäre der Einsatz von C:Template:Artwork angebracht. --Chianti (Diskussion) 08:36, 28. Okt. 2024 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:02, 28. Okt. 2024 (CET)

Herunterladen von Illustrationen eines bei BnF Gallica digitalisierten Codex

Hallo, ich würde gerne Buchmalereien des Codex Grec 74 (12. Jahrhundert) zur Illustration von WP-Artikeln verwenden. Die Nutzungsbedingungen sind nur französisch, und da reichen meine Sprachkenntnisse nicht. Welche Creative Commons-Lizenz ist hier ggf. anwendbar? --Ktiv (Diskussion) 16:18, 27. Okt. 2024 (CET)

Hallo @Ktiv, die Nutzungsbedingungen können wir hier tatsächlich ignorieren: Die Buchmalereien selbst sind natürlich gemeinfrei, und durch den Scan hat die BNF keine neuen Rechte erworben. Also kannst du es einfach als "PD-old" auf Commons hochladen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 17:32, 27. Okt. 2024 (CET)
Danke für die schnelle Rückmeldung, dann mach ich das so. --Ktiv (Diskussion) 17:36, 27. Okt. 2024 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:02, 28. Okt. 2024 (CET)

Verdacht auf Urheberrechtsverletzung auf externer Website

Ich hoffe, dass ich hier nicht völlig falsch bin.

Vorgeschichte: Bereits am 9.10 hat ein Nutzer mit Wuppertaler IP-Adresse die ehemalige Seite Fahrlehrerausbildungsstätte hierdurch löschen lassen. Sie sei eine Urheberrechtsverletzung dieser privaten Website. Schon damals legte ich den Verdacht nahe, dass die Seite die Rechte von Wikipedia verletzt und nicht andersherum.

Gegenwart: Seit heute ist auf der bereits genannten privaten Unterseite Fahrlehrerausbildungsstätte die Seite Fahrlehrer verlinkt. Diese ähnelt dem Artikel Fahrlehrer sehr. Dieser Nutzer hat in letzter Zeit Änderungen auf diesem Wikipediaartikel vorgenommen, bevor er "geragequittet" ist. Ich vermute, dass dies gleichzeitig der Betreiber der privaten Website ist und die Person, die den Wikipediaartikel Fahrlehrerausbildungsstätte löschen gelassen hat. Er hat mit dieser Änderung den Wikipediaartikel so geändert, dass er der privaten Website "Fahrlehrer" sehr ähnelt. Durch beispielsweise diese und diese Änderungen sieht man allerdings, dass der Wikipediaartikel auf die private Website kopiert worden sein muss und nicht andersherum. Hätte der User mit seiner ersten Änderung den Artikel der privaten Website kopiert, würde dieser Artikel nun nicht weitere Änderungen enthalten, die auf Wikipedia vorgenommen worden sind. Es muss daher andersrum gewesen sein.

Wenn man sich die private Website anschaut, gibt es dort in diesem Lexikon-Format (bisher) auch nur diese zwei Artikel, bei denen die entsprechenden Wikipediaartikel von dem bereits genannten Nutzer bearbeitet wurden. Beide Artikel wurden meiner Vermutung nach vordatiert. Diese beiden Unterseiten sind auch die einzigen Artikel, die ein Datum angegeben haben. Auf der Hompage der "Fahrlehrerwebsite" war zum Zeitpunkt des Löschantrags die Seite Fahrlehrerausbildungsstätte verlinkt. Nach der Löschung verschwand der Link wieder. Laut Webarchiv vom 25. September war noch keine Verlinkung vorhanden.

Ich vermute, dass der Nutzer nun auch versuchen wird, den Wikipediaartikel "Fahrlehrer" löschen zu lassen. Der Nutzer will nach seinem Quit nicht, dass seine Arbeit auf Wikipedia erhalten bleibt. Ich wollte daher hier fragen, ob dagegen irgendetwas getan werden kann. --Lian Ju Chi (Diskussion) 20:08, 15. Okt. 2024 (CEST)

Nachtrag: Auch beispielsweise diese und diese Änderungen sind auf der privaten Website enthalten. Diese stammen von völlig fremden Wikipediaautoren und nicht von der Person, die die private Website auf Wikipedia kopiert haben könnte. --> Es wurde von Wikipedia kopiert. --Lian Ju Chi (Diskussion) 20:14, 15. Okt. 2024 (CEST)
Naja, wer von wem abgeschrieben hat, lässt sich meist mit Hilfe der Wayback Machine ganz gut klären. Eventuell wäre der gelöschte Artikel wiederherzustellen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:13, 15. Okt. 2024 (CEST)
Der gelöschte Artikel spielt eigentlich keine Rolle mehr, da ich ihn neu geschrieben habe. Meine Angst ist viel mehr, dass mit dieser Masche weitere Artikel gelöscht werden. Das gilt es meines Erachtens zu verhindern. --Lian Ju Chi (Diskussion) 22:22, 15. Okt. 2024 (CEST)
Hallo, diese Webseite dürfte noch interessanter sein.
Wann und wo ein Autor sein Werk auf seiner eigenen Webseite ändert ist ja seine Sache.
Gruß ~~~ --2001:9E8:5390:EC00:44A5:4786:BC54:F342 13:50, 16. Okt. 2024 (CEST)
Hallo @Lian Ju Chi, weise im Rahmen einer etwaigen Löschdiskussion auf die Problematik hin, dann sollte das korrekt eingeordnet werden. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:12, 16. Okt. 2024 (CEST)

Deckblatt Broschüre Einführung in das Studium der Prostitutionsfrage von 1921

2018, anlässlich des 100-Jahre-Frauenwahlrecht-Edit-a-thons in Frankfurt hat das Archiv der deutschen Frauenbewegung (AddF) (via das Historische Museum Frankfurt (HMF)) uns knapp 80 Dateien zum Hochladen zur Verfügung gestellt. Ich habe damals das Hochladen, etc. übernommen und durch Unwissenheit einiges falsch gemacht. Mehr als die Hälfte der Dateien wurden später auf Commons gelöscht. Nun haben wir anlässlich der Wikipedia:Wikipedianische KulTour/Archiv der deutschen Frauenbewegung 2024 gerade wieder Kontakt zum AddF und ich kenne mich etwas besser aus. Das möchte ich nutzen, soweit möglich die damaligen Dateien doch noch für Commons/Wikipedia zu retten.

Mit dieser gelöschten Datei fange ich an: Es handelt sich um das Deckblatt der von Anna Pappritz verfassten Broschüre Einführung in das Studium der Prostitutionsfrage von 1921. Ein Fotograf des HMF (Horst Ziegenfusz) hat das fotografiert. Beim Hochladen gab ich ihn als Urheber an. Es wurde eine Permission pending gesetzt, das HMF hat die nie gegeben. Die Datei wurde am 19.6.2019 gelöscht. Das schreibe ich alles aus der Erinnerung, auf Commons finde ich nur den Löscheintrag: [3].

Das Deckblatt zeigt die Angaben zur Broschüre in einer relativ gewöhnlichen Schrift (A. Pappritz, , Einführung in das Studium der Prostitutionsfrage, 1921, Leipzig, Verlag von Johann Ambrosius Barth). Dann gibt es ein Rechteck als Rahmen und ein Verlags-Logo (A und B zusammengezogen in einem Kreis). Abgesehen vom Verlags-Logo sehe ich keine Schöpfungshöhe. Dem einfachen Abfotografieren ist auch keine schöpferische Leistung zuzuschreiben.

  1. Reicht das Verlags-Logo aus, um Gemeinfreiheit für das Deckblatt auszuschließen?
  2. Wenn nein, wie sollte ich am besten vorgehen, um die Wiederherstellung auf Commons zu bewirken?
  3. Wenn ja, könnte man die 100-Jahr-Regel auf das Deckblatt anwenden (da Urheber des Logos nicht bekannt) und die Datei hier in de.WP hochladen?
  4. Wenn Frist das Hochladen jetzt noch verbieten, ab wann wäre es zulässig?

Wer sich das Verlags-Logo anschauen möchte, kann z.B. hier schauen [4].

Viele Grüße, --Leserättin (Diskussion) 14:20, 21. Okt. 2024 (CEST)

@Leserättin, okay, also verstehe ich dich richtig, dass (1) das Deckblatt ebenso simpel gestaltet war wie von dir verlinkten Beispiel-Cover, und der Fotograf des HMF hat einfach nur das Cover abfotografiert und fertig? Dann könnten wir die Datei in der Tat einfach wieder herstellen lassen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 15:07, 21. Okt. 2024 (CEST)
Urheber ist nicht der Fotografiert, sondern derjenige, der vor >100 Jahren das Deckblatt gestaltet hat, denn der oder die hat damals die geistige Leistung erbracht. Die Leistung Des Fotografen war eher technischer Natur, vergleichbare mit einem Scanner.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 15:20, 21. Okt. 2024 (CEST)
@Gnom: Ja, das Deckblatt ist so simpel gestaltet wie das verlinkte Beispiel-Cover und der Fotograf hat nur abfotografiert. So bestätigt, werde ich mich an einem Wiederherstellungsantrag versuchen (mit Argument: Keine Schöpfungshöhe). Ich bin gespannt, wie das läuft. BG, --Leserättin (Diskussion) 17:04, 21. Okt. 2024 (CEST)
Wunderbar. Verlinke es mal hier, dann können wir gegebenenfalls helfen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 17:47, 21. Okt. 2024 (CEST)
Hier ist der Undeletion request in Commons: [5]. Vermutlich dauert die Bearbeitung etwas. BG, --Leserättin (Diskussion) 18:51, 21. Okt. 2024 (CEST)
@Leserättin Hat bis nach meinem Abendessen gedauert :-) Datei habe ich wiederhergestellt und die Lizenz auf Dateibeschreibung angepasst. Falls du noch mehr solche Titelblätter hast, die vermutlich gemeinfrei sind, gerne hier kurz auflisten, da muss mE nicht der Umweg über Undeletion request gegangen werden. --Raymond Disk. 19:38, 21. Okt. 2024 (CEST)

<ausrück>@Raymond: Danke, das ist fantastisch. Es gibt tatsächlich noch ein paar, die aus meiner Sicht vergleichbar sind (Buchdeckel):

  • Lily Braun Gesammelte Werke.jpg [6]  Ok
  • Luise Zietz Zur Frage der Frauenerwerbsarbeit während des Krieges und nachher 1916.jpg [7]  Ok
  • Die Gleichheit Jg. 25 H. 12 1915 zensiert.jpg [8]  Ok
  • Henriette Fürth Die deutschen Frauen im Kriege 1917.jpg  OkFile:Henriette_F%C3%BCrth_Die_deutschen_Frauen_im_Kriege_1917.jpg  Ok
  • Elisabeth Schwarzhaupt Was hat die deutsche Frau vom Nationalsozialismus zu erwarten? 1932.jpg [9]  Ok
  • BDF Hanna Bieber-Boehm Vorschläge zur Bekämpfung der Prostitution 1895.jpg [10]  Ok
  • Preußischer Landesverein für Frauenstimmrecht Was wir wollen!!! Aufruf 1908.jpg [11]  Ok
  • Broschüre Bilder vom Internationalen Frauen-Kongress 1904.jpg [12]  Ok
  • Broschüre Bilder vom Internationalen Frauen-Kongress 1904 2.jpg [13]  Ok
  • Bericht Tätigkeit Ortsgruppe Frankfurt a.M. Deutsch-Evangelischer Frauenbund 1902-1912.jpg [14]  Ok
  • Die Frau im Staat Jg. 12 H. 4 1930.jpg [15]  Ok
  • Die Genossin Jg. 8 H. 7-8 1931.jpg [16]  Ok
  • Anita Augspurg Katalog der Bibliothek zur Frauenfrage Vereins Frauenwohl 1897.jpg [17]  Ok
  • Stritt Freudenberg, Der Bund Deutscher Frauenvereine 1912.jpg [18]  Ok
  • Marie Stritt Das bürgerliche Gesetzbuch und die Frauenfrage Vortrag 1898.jpg [19]  Ok
  • Auguste Kirchhoff Zur Entwicklung der Frauenstimmrechts-Bewegung 1916.jpg [20]  Ok
  • Helene Stöcker Lieben oder Hassen? 1915.jpg [21]  Ok
  • Regine Deutsch Die politische Tat der Frau.jpg [22]  Ok
  • Olga von Beschwitz Das Familienrecht des neuen bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich 1899.jpg [23]  Ok
  • Clara Zetkin Die Arbeiterinnen- und Frauenfrage der Gegenwart 1892.jpg [24]  Ok
  • Helene Lange Über Frauen- und Lehrerinnenvereine 1891.jpg [25]  Ok
  • Alice Salomon Frauendienst im Kriege 1916.jpg [26], allerdings gibt es hier ein grafisches Element, wie beurteilst Du das?  Ok
  • Report International Council of Women 1899-1904.jpg [27], auch hier gibt es ein grafisches Element, das vielleicht entgegensteht  Ok

Und dann noch andere, hier geht es in der Regel um Text, eventuell müsste man da sehr genau auf den Text schauen und dann auch auf das Alter schauen:

  • Amtliche Ausweiskarte Wahl Nationalversammlung Berlin 1919.jpg [28]. Das ist Text pur. Grafisch hat das keine Schöpfungshöhe, aber der Text doch auch nicht, oder?  Ok
  • Einladung DEF Internationaler Frauenfriedenskongress Den Haag 1915.jpg [29]. Grafik ohne Schöpfungshöhe, aber wegen des Texts geht es vielleicht nicht? Unklar
  • Nationaler Frauendienst Witwen- und Waisenversorgung.jpg [30], Text ohne Schöpfungshöhe  Ok
  • BDF-Einladung Kriegstagung Weimar 1916.jpg [31], Text ohne Schöpfungshöhe  Ok
  • BDF zu Int Friedenskongress Den Haag 1915.jpg [32], geht vielleicht wegen des Texts nicht?Unklar
  • BDF zu Int Friedenskongress Den Haag 1915 2.jpg [33], eventuell?Unklar
  • BDF Nationaler Frauendienst Vorderseite.jpg [34], nur TextUnklar
  • BDF Nationaler Frauendienst Rückseite.jpg [35], nur TextUnklar
  • Gebildete Frauen Munitionsfabrik Einsatz Artikel Kölner Zeitung.jpg [36] Artikel von 1914-18 Unklar
  • Organisation der Frauenarbeit durch Kriegsamt Zeitung 1914-1918.jpg [37], Text von 1914-18 Unklar
  • Organisation der Frauenarbeit durch Kriegsamt Zeitung 1914-1918 2.jpg [38], Text von 1914-18 Unklar
  • Die Staatsbürgerin Jg. 6 H. 2 1917.jpg [39], Titelblatt mit Text von 1917 Unklar
  • Die Gleichheit Jg. 25 H. 9 1915.jpg [40], Titelblatt mit Text von 1915 Unklar
  • Die Gleichheit Jg. 25 H. 24 1915.jpg [41], Titelblatt mit Text von 1915 Unklar
  • Die Gleichheit Jg. 26 H. 1 1915.jpg [42], Titelblatt mit Text von 1915 Unklar
  • Die Frau Heft 3 1918; Artikel Gertrud Bäumer zum Frauenwahlrecht 12. November 1918, Buch, Zeitung, Dezember 1918.jpg [43], Titelblatt mit Text von 1918 Unklar
  • DEF Frankfurt Flugblatt Frauen zur Wahl 1918.jpg [44], Text ohne Schöpfungshöhe Unklar
  • Nationaler Frauendienst Anmeldung privater Mittagstische Flugblatt 1914-1918.jpg [45], Text ohne Schöpfungshöhe Unklar
  • Sammel-Merkblatt Kriegsamt.jpg [46], Text ohne Schöpfungshöhe Unklar
  • Aufruf Nationaler Frauendienst Hausfrauen 1914-1918.jpg [47] Unklar
  • Deutsche Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten Merkblatt.jpg [48] Unklar
  • Richtlinien Bevölkerungspolitik Bund deutscher Frauenvereine Broschüre 1914-1918.jpg [49] Unklar
  • Bekanntmachung General Bietinghoff über Prostitution und Geschlechtskrankheiten von Frauen 1916.jpg [50] Unklar
  • Deutscher Staatsbürgerinnenverband Außerordentliche Generalversammlung 1933.jpg [51]  Ok
  • Gelbe Blätter Kampf der Frauen um Arbeit und Beruf Nationalsozialismus 1932.jpg [52] Unklar
  • Frau und Staat Jg. 1 H. 2 1912.jpg [53] Unklar
  • Ev. Arbeiterinnenverein Frankfurt Aufforderung zur Vereinigung Flugblatt.jpg [54]Unklar
  • An die evangelischen Dienstmädchen Frankfurts.jpg [55] Unklar
  • Die Frau Jg. 37 H. 1 1929.jpg [56] Unklar
  • Die neue Generation Jg. 20 H. 1-2 1924.jpg [57] Unklar
  • Gewerkschaftliche Frauenzeitung Jg. 8 H. 8 1923.jpg File:Gewerkschaftliche_Frauenzeitung_Jg._8_H._8_1923.jpg Unklar
  • Material Gutachten Reform Ehescheidungsrecht 1928-29.jpg [58] Unklar
  • Henriette Fürth Die Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten 1920.jpg [59] Unklar

Und das sind ganz andere Fälle, aber die Robe bzw. das Barrett sollten doch nicht geschützt sein:

  • Robe Elisabeth Selbert 1950.jpg [60] Nein
  • Barrett Elisabeth Selbert 1950.jpg [61] Nein
    • Die Objekte sind nicht geschützt, die Fotos von Kleidungsstücken unterliegen aber dem Urheberschutz des Fotografen. Dafür wird eine Freigabe benötigt. Raymond Disk. 09:42, 24. Okt. 2024 (CEST)

Ich hoffe, die Menge schockiert Dich jetzt nicht. Darüberhinaus gibt es noch weitere Fälle, mit Grafiken oder von dreidimensionalen Objekten. Die habe ich jetzt erst mal übersprungen. BG, --Leserättin (Diskussion) 22:37, 21. Okt. 2024 (CEST)

@-Leserättin: Die Menge ist schockierend, aber überschaubar :-) Die ersten 8 habe ich wiederhergestellt, weitere im Laufe des Tages, falls niemand anderes was macht. Raymond Disk. 08:19, 22. Okt. 2024 (CEST)
@Leserättin: Können wir versuchen, (1) die Beschreibungen, (2) die Lizenzangaben und (3) die Kategorisierungen entsprechend der Pappritz-Datei umzusetzen? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:06, 22. Okt. 2024 (CEST)
@Raymond: Vielen herzlichen Dank für Deine Mühen. Ich habe begonnen, die Beschreibungen, Kategorien, etc. zu überarbeiten. Außerdem schaue ich nach möglichen Verwendungen in WP-Artikeln. Das geht nach und nach. Ich bin gespannt, wie Du die zweite Charge bewertest. BG, --Leserättin (Diskussion) 20:37, 22. Okt. 2024 (CEST)
@Leserättin: Ich habe mir jetzt alle angeschaut, OK habe ich wiederhergestellt, weil die Texte keine Schöpfungshöhe haben. Bei "Unklar" sehe ich zumindest (rudimentäre) Schöpfungshöhe, so dass ich nicht einfach so wiederherstellen möchte. Da müsste geprüft werden, ob die Texte auf Grund von > 70 Jahre Tod des Urhebers/der Urheberin gemeinfrei sind. Raymond Disk. 09:42, 24. Okt. 2024 (CEST)
@Raymond: Vielen Dank. Ich arbeite mich selbst gerade die Liste herunter (Beschreibung etc.) und werde mir dann die Texte und die Urheber genau anschauen. Falls ich Möglichkeiten sehe, werde ich hier nachfragen. Aber erst einmal Nachhilfe: Warum sind denn Robe und Barrett urheberrechtlich geschützt? Und bis wann sind sie das? BG, --Leserättin (Diskussion) 10:31, 24. Okt. 2024 (CEST) Übersehen, dass Frage schon beantwortet ist, daher gestrichen. --Leserättin (Diskussion) 10:33, 24. Okt. 2024 (CEST)

In der Datei

steht unter Metadaten, dass das Historische Museum Frankfurt am Main und der von diesem beauftragte Fotograf Horst Ziegenfusz das Copyright für die Fotografierarbeit an dem Buchdeckel reklamieren. Das ist imho in der Auflistung der Bildattribute bei Commons schlicht schlecht und verursacht eher Verwirrung eines potentiellen Drittnutzers als dass es der Verbreitung von Freiem Wissen dient. Also muss an dieser Stelle auch noch etwas getan werden, bevor die Dateien aus der obigen Liste reaktiviert werden. Wegschauen ("Metadaten zählen nicht, Copyright zählt nicht, es gilt nur PD-ineligible") hilft nicht. --Goesseln (Diskussion) 10:33, 22. Okt. 2024 (CEST)

@Goesseln: Würdest du hier also empfehlen, die Metadaten anzupassen? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:47, 22. Okt. 2024 (CEST)
Und wie geht das technisch? Ich dachte, diese wären Teil der Datei. BG, --Leserättin (Diskussion) 20:37, 22. Okt. 2024 (CEST)
Man könnte die Dateien mit einem EXIF-Editor bearbeiten (siehe Commons:Exif#Editing Exif fields) und als neue Version hochladen. Halte ich aber nicht für zwingend notwendig, auch wenn ich Goesselns Argument der Verwirrung der Nachnutzer verstehe. Raymond Disk. 09:42, 24. Okt. 2024 (CEST)

https://www.zvab.com/Lychen-Gesamtansicht-Merian-Lichem-Caspar/31566330110/bd

Es geht um den o.a. Kupferstich aus dem Jahr 1652 von Matthäus Merian angeboten im Internet in guter Auflösung für ca. 80,00 EUR.

Bei Commons unter Kunst (Kopien von) finde ich: Copyright_rules_by_subject_matter

Wenn das Originalkunstwerk alt genug ist, um gemeinfrei zu sein, ist es in Ordnung, einen Scan oder eine Fotokopie (von jeder beliebigen Quelle) oder ein selbst aufgenommenes Foto hochzuladen. Eine getreue fotografische Kopie eines gemeinfreien 2D-Kunstwerks wie z.B. eines Gemäldes kann immer zu Commons hochgeladen werden, auch wenn das Foto von jemand anderem gemacht wurde und selbst wenn keine Fotografenlizenz vorliegt.

1. Nach When_to_use_the_PD-Art_tag könnte ich das Bild unter {PD-Art|PD-old-100} nach Commons hochladen?

2. Die Auflösung des Bildes ist hervorragend, der Scan der Vorlage mit mittiger Bugfalte lässt aber sehr zu wünschen übrig. Ich habe die Kopie daher aufwändig retuschiert (entzerrt, gedreht, gereinigt und geschärft). Darf ich auch diese bearbeitete Fassung hochladen und soll ich hier zusätzlich {self|cc-by-sa-4.0} anwenden?

3. Ich bin wegen meiner privaten Webseite schon 2x empfindlich abgemahnt worden. Was passiert, wenn ich beim Hochladen auf Commons einen Fehler mache?

--M.Schoettler (Diskussion) 10:40, 14. Okt. 2024 (CEST)

Hallo @M.Schoettler: 1. ja, genau; ja, aber bitte ohne CC, sondern mit PD, 3. theoretisch könnte dich jemand abmahnen, wenn er deine Adresse findet, nutze im Zweifel einen anonymen Zweit-Account. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:09, 14. Okt. 2024 (CEST)
Wobei es in diesem Fall übergaupt keinen Grund für eine Abmahnung gibt. Vor einem Gericht hätte diese Abmahnung keinen Bestand. -- Chaddy · D 13:20, 14. Okt. 2024 (CEST)
Korrekt. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:28, 14. Okt. 2024 (CEST)
Dank für die Antworten. Habe die retuschierte Datei als Lichem24 hochgeladen. Leider ist mir das Einfügen der wohl erforderlichen US-Lizenz {PD-US-expired} ?? nicht gelungen. --Lichem24 (Diskussion) 15:58, 14. Okt. 2024 (CEST)
bei Commons gab es unter c:Category:History of Lychen bereits 1,5 andere Versuche mit demselben Objekt. Ich habe die Kategorien mal von links nach rechts kopiert.
>>> dort steht allerdings Caspar Merian als Urheber. Es bleibt für dich also noch einiges zu tun. --Goesseln (Diskussion) 16:26, 14. Okt. 2024 (CEST)
Danke für die Hilfe. Caspar Merian als Urheber ist wohl korrekt.
Ich kenne die anderen Reproduktionen. Die von mir gewählte Vorlage hat aber die höchste Auflösung, den besten Kontrast und - nach meiner Retusche - auch keine sichtbare mittige Bugfalte mehr. --Lichem24 (Diskussion) 17:18, 14. Okt. 2024 (CEST)
@Gnom Bei meiner als Lichem1652 hochgeladenen Datei gab es Probleme mit der Vorlage {PD-Art|PD-old-100} wegen USA. Ich habe dort deshalb {PD-art-old-100-expired} eingesetzt. Ist das jetzt korrekt?? PS: Da ich beim Hochladen der Seite einen unglücklichen Eintrag bei Urheber gemacht hatte, ist dieser unten bei Dateiversionen/Kommentar vom Programm übernommen worden. Wäre schön, wenn das jemand korrigieren würde.
@Goesseln Caspar ist drin... und steht jetzt endlich auch drauf!! --M.Schoettler (Diskussion) 18:45, 15. Okt. 2024 (CEST)
Wunderbar. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 22:13, 15. Okt. 2024 (CEST)
@Gnom Zeitgleich mit deiner Antwort hatte ich - wohl keine gute Idee - meine Frage noch mal nachträglich durch ein PS ergänzt (s.o.). Daher ist das wohl untergegangen. Welchen Admin kann ich bitten, diesen "verhuschten" Dateiversionen/Kommentar zu korrigieren? --M.Schoettler (Diskussion) 22:39, 16. Okt. 2024 (CEST)
Hallo @M.Schoettler, solche Fehler in alten Dateiversionen bleiben in der Regel einfach erhalten. Da schimpft niemand :-) --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:05, 28. Okt. 2024 (CET)

Landesmuseum Württemberg

Auf der Homepage des Museums ([62]) befindet sich ein Bild eines Trinkgefäßes, welches ich gern für den Artikel Bezoar verwenden würde. In den Hinweisen zur Nutzung steht "Material kann bei Namensnennung frei verwendet (auch verändert) werden. Bei einer Weitergabe muss der Rechtestatus erhalten bleiben." Wie können solche Bilder für Wikipedia genutzt werden? Ist die Nennung des Fotografen notwendig? --Of (Diskussion) 11:26, 23. Okt. 2024 (CEST)

Ja, gib einfach den Fotografen und die Lizenz CC BY-SA 4.0 an. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:32, 23. Okt. 2024 (CEST)
Auf der Homepage steht aber nur "Metadaten: CC BY-SA @ Landesmuseum Württemberg". Ein Fotograf wird nicht genannt ("mitgeteilt"). Laut Lizenz heißt es "Soweit mitgeteilt, müssen Sie die Namen der Urhebers und Zuschreibungsempfänger, einen Rechtevermerk, einen Lizenzvermerk, einen Haftungsausschluss und einen Link zum Material angeben. Die Versionen der CC-Lizenzen vor Version 4.0 fordern außerdem, dass Sie den Titel des Materials angeben, sofern er Ihnen mitgeteilt wurde, und können auch andere geringfügige Abweichungen enthalten." --Of (Diskussion) 14:38, 23. Okt. 2024 (CEST)
@Oberfoerster: Genau, wenn der Fotograf nicht namentlich genannt ist, gib einfach nur "Landesmuseum Württemberg" an. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:03, 28. Okt. 2024 (CET)

Pac-Man

Ich trage die Frage von Schnurrikowski auf meiner Diskussionsseite mal hierher. Schnurrikowski schreibt, dass im Artikel zu Pac-Man sehr viele Bilder zu sehen seien, die aus seiner Sicht gegen das Urheberrecht verstossen. Wenn ich mir die Bilder so anschaue, sind das meistens Fälle, bei denen man wohl geteilter Meinung sein kann. Von oben nach unten in der aktuellen Artikelversion:

  1. Datei:Pac man logo.svg: Lokale Datei, nicht auf Commons. Simples Textlogo? Die Buchstaben sind stark stilisiert, mit dem C in Form der Pac-Man-Spielfigur. In Österreich wäre es sicher geschützt. Was tun?  Ok Kann vorerst bleiben gem. hiesiger Logo-Praxis.
  2. File:Pacman.svg: Liegt auf Commons. Es gibt dort eine ganze Kategorie Pac-Man icons. Sieht also so aus, als sehe man das auf Commons als unproblematisch an. Die Spielfigur ist sehr simpel. Aber sehr charakteristisch und sofort als solche erkennbar. Meinungen?  Ok gemeinfrei
  3. File:Pacman Guggenheim.jpg: Die Figuren sind aussen am Guggenheim-Museum Bilbao angebracht. Wenn das mit der Panoramafreiheit in Spanien hinhaut, also in Ordnung. Nach unserem Artikel sieht es so aus, laut Commons gibt es gewisse Unsicherheiten. Aber selbst, wenn es in Spanien nicht ginge, würde die deutschsprachige Wikipedia ja traditionell unter Berufung auf das Schutzlandprinzip Fotos aus Ländern ohne Panoramafreiheit akzeptieren, wenn in DACH Panoramafreiheit anwendbar ist.  Ok Panoramafreiheit sollte passen.
  4. File:Pacmanstyle.jpg: Sehr niedrig aufgelöstes Bild eines Pac-Man-Arcade-Automaten. Aber das geht wohl nicht? Zu viel urheberrechtlich Geschütztes auf diesem Automaten, LA auf Commons stellen?   Löschantrag gestellt
  5. File:Game (2641943278).jpg: Das wohl urheberrechtlich geschützte Spiel Pac-Man auf dem Bildschirm steht im Zentrum dieser Aufnahme. LA auf Commons stellen? noch offen
  6. File:Paku-paku5-dos.png und File:MyMan-labyrinthmazegame.png: Jetzt wird es interessant. Das sind Screenshots von Pac-Man-Klonen, die unter einer freien Lizenz stehen. File:Paku-paku5-dos.png scheint dem Original äusserst ähnlich. Kann man so etwas überhaupt rechtmässig unter eine freie Lizenz stellen, verletzt es nicht die Urheberrechte des Vorbilds? File:MyMan-labyrinthmazegame.png hingegen ist ein rein textbasiertes Spiel, das das Spielprinzip von Pac-Man in ASCII-Grafik darstellt, so werden die Geister von verschiedenfarbigen Buchstaben "A" repräsentiert. Aus meiner Sicht müsste das in Ordnung gehen. noch offen
  7. File:Pacmanchampion2.JPG: Der Pac-Man-Weltmeister erhält den Preis von einer Person in Pac-Man-Verkleidung. Das Kostüm ist wohl geschützt, selbst wenn es die originale Spielfigur nicht wäre, da detaillierter gestaltet? Auf Commons liegt allerdings eine VRT-Freigabe für das Bild vor. Ob sich die Freigabe auf das Kostüm erstreckt, kann ich nicht sagen, da ich kein VRT-Mitglied bin. noch offen
  8. File:Perlpolymer CIBP PacMan.tif: "Pac-Man in der Materialwissenschaft – REM-Aufnahme eines PMMA-Copolymer-Partikels". Das wird man wohl als lose von Pac-Man inspiriert und künstlerische Freiheit ansehen können?  Ok Abbildung aus der Natur
  9. File:TZ VRPFL.svg: Taktisches Zeichen für den Verpflegungsdienst. Dass es überhaupt von Pac-Man abgeleitet ist, ist nicht belegt. Wohl kein Problem? Aber aufgrund dieser nicht belegten Verbindung aus dem Artikel entfernen?  Ok gemeinfrei, aber für den Artikel nicht relevant
  10. File:Gamescom 2014 - 14 08 19 - 33 (14973369806).jpg: "Whacky-Witt-Brettspiel auf der Basis von Pac-Man". Geschützt? noch offen

Was meint die Urheberrechtsfragen-Community? Gestumblindi 22:36, 25. Okt. 2024 (CEST)

Zu 1.: Ich sehe bei dem Logo kein Problem.
Zu 2.: Die Spielfigur ist extrem simpel. Und ich sehe sie eben gerade nicht als besonders orgininell an. Ja, wenn die Verbindung zu Computerspielen bereits gegeben ist mag die Wiedererkennbarkeit sehr groß sein. Sonst aber denkt man da erstmal eher an eine Tortengrafik oder so.
Zu 3.: Da würde ich Panoramafreiheit annehmen.
Zu 4.: Das ist ohne (unwahrscheinliche) Freigabe leider problematisch.
Zu 5.: Da mMuss man die Frage stellen, ob das Spielfeld wirklich schützbar ist. Wenn ja, dann ist aber sicher ein LA nötig.
Zu 6.: Bei den beiden Dateien würde ich mir keine Sorgen machen.
Zu 7.: Da sollte mal jemand das Ticket prüfen und dann ggf. die Dateibeschreibung entsprechend ergänzen, damit in 10 Jahren nicht wieder dieselbe Frage aufkommt. :)
Zu 8.: Da sehe ich kein Problem.
Zu 9.: Das ist ja ein staatliches Symbol? Selbst wenn das eine URV sein sollte ist das nicht unser Problem. Ganz ehrlich sehe ich da auch keine URV. Das Tortengrafik- bzw. Pac-Man-Symbol ist extrem simpel. Und wie du schon schreibst, es ist auch nicht belegt, dass das tatsächlich von Pac-Man abgeleitet ist.
Zu 10.: Auch da ist v. a. mal die Frage, ob das Spielfeld schützbar ist. -- Chaddy · D 00:58, 26. Okt. 2024 (CEST)
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Viele Hinweise finden sich unter https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:WikiProjekt_Computerspiel/Bilder Bezugnehmend auf diese - zugegebenermaßen älteren - Informationen sind wenigstens das Bild des Spielautomaten und sämtliche Screenshots zu löschen. Die Spielfigur muss vermutlich auch weg, weil nicht nur die geoemtrische Form ("Tortendiagramm") allein entscheidet, sondern auch die gelbe Farbe eine zentrale Rolle spielt. Außerdem wird bei Tortendiagrammen auch nie die Hintergrundfarbe für ein "Tortenstück" verwendet, wenn ich nicht ganz danebenliege. Viele Grüße, Schnurrikowski   10:55, 26. Okt. 2024 (CEST)
Nachtrag: Als Symbol des Verpflegungsdienstes ausgerechnet den nimmersatten Pac-Man zu nehmen, zeugt schon von Humor. Hätte ich der Bundeswehr gar nicht zugetraut. Allerdings könnten die auch ganz humorbefreit einfach eine angeschnittende Torte oder Pizza gemeint haben, was ich denen schon eher zutrauen würde. Wann das Zeichen eingeführt wurde, wäre deshalb interessant zu wissen. --Schnurrikowski   11:06, 26. Okt. 2024 (CEST)
Das hat nichts mit der Bundeswehr zu tun, das ist Teil des zivilen Katastrophenschutzes. -- Chaddy · D 16:09, 26. Okt. 2024 (CEST)
Ok, dann halt Behörden. Viele Grüße, Schnurrikowski   16:29, 26. Okt. 2024 (CEST)

Ich habe jetzt zunächst mal 9 wie vorgeschlagen aus dem Artikel entfernt, da es keinen Beleg dafür gibt, dass ein Zusammenhang mit Pac-Man besteht (und "sieht aus wie" ist nicht genug für eine Einbindung), sehe bei dieser Datei aber ansonsten keinen Handlungsbedarf. Damit haben wir einen Punkt erledigt ;-) - zum Rest warte ich mal noch etwas auf weitere Rückmeldungen. Gestumblindi 12:01, 28. Okt. 2024 (CET)

Danke dir. Jedenfalls auch abhaken könnten wir den Pac-Man-Umriss (Nr. 2). Auf den Automaten (Nr. 4) habe ich gerade einen LA gestellt. Nr. 8 ist unproblematisch. Soweit erst einmal. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:21, 28. Okt. 2024 (CET)
Logo (Nr. 1) ist im Sinne unserer konsistenten internen Richtlinien zu behalten. Inwiefern dies der zukünftigen Rechtsprechung entspricht, ist ungewiss und kaum vorherzusehen. --Yellowcard (D.) 15:58, 28. Okt. 2024 (CET)
Ich schliesse mich dem mal an (wobei ich da nicht von "Richtlinien" sprechen würde, eher von "Praxis"; jedenfalls hat ja auch Chaddy gemeint, es sei unproblematisch) und würde auch Nr. 3 als erledigt betrachten, sollte panoramafreiheitsmässig schon passen. Gestumblindi 20:43, 29. Okt. 2024 (CET)

BGH: Keine Panoramafreiheit bei Drohnenaufnahmen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass "unter Zuhilfenahme einer Drohne gefertigte Luftbildaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken nicht der Panoramafreiheit unterfallen" (Urteil vom 23. Oktober 2024, Az. I ZR 67/23).

Das LG Frankfurt hatte das bekanntlich 2020 anders gesehen (Urteil vom 25.11.2020, Az. 2-06 O 136/20 – Lahntalbrücke), was wir hier ebenso wie das OLG Hamm (Urteil vom 27. April 2023, Az. 4 U 247/21 – Sonnenuhr mit Geokreuz) aber nicht nachvollziehen konnten und deshalb auch nicht befolgt haben – schön, dass unsere Rechtsansicht (konkret das Urteil des OLG Hamm) jetzt auch "höchstrichterlich" bestätigt wurde (auch wenn es für Wikipedia natürlich "nett" gewesen wäre, hätte der BGH anders entschieden).

Danke auf Raymond für den Hinweis auf das Urteil. Gruß, --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:26, 23. Okt. 2024 (CEST)

Ich bin sehr gespannt auf die Urteilsbegruendung und warum der BGH an der engen Auslegung festhaelt. Und natuerlich auch, ob das Richtung EU weiterzieht. --stk (WMDE) (Diskussion) 12:01, 23. Okt. 2024 (CEST)
Hätte mich auch gewundert, wenn der BGH das anders gesehen hätte. Das hätte dann schon die ganze Grundidee bzgl. Panoramafreiheit verändert. Schade ist es aber schon, ich hätte eine Erweiterung und Modernisierung des Konzepts Panoramafreiheit auf jeden Fall begrüßt. -- Chaddy · D 17:16, 23. Okt. 2024 (CEST)
Ich frage mich, warum die Politik da nicht tätig wird. Wikipedia und anderen das Leben zu erleichtern klingt doch nach einem einfachen Erfolg für eine Partei oder einen Politiker, gegen den nur sehr, sehr wenige etwas haben dürften. --Carlos-X 11:49, 25. Okt. 2024 (CEST)
Du unterschätzt völlig den Einfluss der Rechteinhaber-Lobby. Bei der letzten EU-Urheberrechtsreform konnte man das beobachten: die Stellungnahmen aus der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, von Bibliotheken und Archiven gingen alle in eine solche Richtung, nämlich sinnvolle Schranken für das Urheberrrecht. Gekommen ist meiner Erinnerung nach nichts davon. --Ryzen7000 (Diskussion) 13:04, 25. Okt. 2024 (CEST)
Als Politiker würde ich mich hüten, Künstler bzw. ihre Erben um ihr Eigentum zu bringen. Ich verstehe es nicht, wie Leute denken, fordern zu dürfen, daß anderer Menschen auf ihr Eigentum verzichten. Die Freibiermentalität trifft auch nicht auf eine breite Zustimmung, warum sollten Politiker sich damit beschäftigen? Politiker haben nicht die Aufgabe, Wikipedia das Leben zu erleichtern. Darum könnte sich die Foundation selbst kümmern, genug Geld habe sie. Es gibt auch keinen Grund, warum der Gesetzgeber irgendwas an der Panoramafreiheit ändern sollte. --Ralf Roletschek (Diskussion) 13:59, 25. Okt. 2024 (CEST)
Bei vielen Urheberrechtsthemen sehe ich ganz handfeste finanzielle Interessen – auch von sehr finanzstarker Seite. Bei der Frage, ob etwas aus 10 Meter Höhe fotografiert werden darf, dass man aus 2 Meter Höhe sowieso schon fotografieren darf, fällt es mir hingegen schwer, irgendwelche nennenswerten finanziellen Nachteile für Großkonzerne zu sehen. --Carlos-X 15:39, 25. Okt. 2024 (CEST)
Der Text der Entscheidung ist nun öffentlich. --stk (WMDE) (Diskussion) 12:02, 30. Okt. 2024 (CET)

Bildrechte auf Patenten

Hallo, liebes Team, ich versuche gerade für einen Artikel den ich gerade anlege eine Abbildung aus einer Patentschrift einzubinden. Ich frage mich nach intensiver Recherche hier und auf Commons nur, ob ich das darf. Mein Problem sind eher nicht zu wenige Informationen, sondern zu viele in sich widersprüchliche.

Konkret hochladen wollte ich Abbildung 1 aus Verfahren zur Abtastung von Oberflächen und Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens | Document DE000000872645B

Die folgende Diskussion auf Commons habe ich nicht verstanden: Patents in Public Domain in Germany? Ist das Ergebnis, dass Kategorie und Template:PD-GermanGov verwendet werden sollen oder dass diese Abbildungen grundsätzlich inkompatibel zu den Lizenzen sind? (Sofern nicht PD-old, was in meinem Fall nicht zutrifft.)

In recht alten Diskussionen wurde es als unproblematisch dargestellt[63] und es existieren auch eine Bilder, zum Beispiel File:Zuse archive Z2.jpg (die Quelle gibt es als CC-BY-SA an), oder File:Zuse Patent 907948.jpg die seit Jahren in Artikeln eingebunden sind. --Wikipardel (Diskussion) 20:08, 16. Okt. 2024 (CEST)

Hallo @Wikipardel, ich bin da leider auch nicht fit. @Yellowcard, sind das amtliche Werke (mit Veränderungsverbot)? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:09, 28. Okt. 2024 (CET)
@Wikipardel, @Gnom: Aus meiner Sicht ist es sogar recht klar so, dass Patente gar keine Amtlichen Werke nach §5 UrhG darstellen, auch nicht nach Abs. 2. Ich könnte dies jetzt lange ausführen, aber tatsächlich fällt mir überhaupt nicht ein, warum es sich dabei um Amtliche Werke i.S.d. Norm handeln sollte, (dass die Patentämter zur Veröffentlichung der Patente verpflichtet sind, reicht dazu bei Weitem nicht aus um die Patentschriften zu Amtlichen Werken zu machen - nicht alles, was von staatlicher Stelle veröffentlicht wird, ist ein Amtliches Werk, das hat man vor 17 Jahren hier im Projekt glaube ich massiv missverstanden), und ironischerweise würde die automatische Gemeinfreiheit einer Patentschrift infolge der Veröffentlichung durch das Patentamt der Intention des Patents ja auf skurrile Art und Weise entgegenlaufen. Zudem, da schon Briefmarken per höchstrichterlichem Urteil keine Amtlichen Werke sind, ist dies bei Patentschriften nach meinem Dafürhalten umso mehr zu verneinen, da die Voraussetzungen noch weniger als bei Briefmarken erfüllt sind. Auch das Argument der fehlenden Schöpfungshöhe wie bei Datei:Zuse archive Z2.jpg angegeben teile ich ausdrücklich nicht, bei technischen Darstellungen ist die Schwelle niedrig anzusetzen und bei vielen Darstellungen aus Patentschriften (Erfindungen!) naturgemäß überschritten. Im Zuse-Fall müsste man somit prüfen, ob die Schutzfrist abgelaufen ist, was komplex sein dürfte, aber von Erfolg gekrönt sein könnte - andere Argumente, warum man solche Patentschriften als frei lizenziert betrachten könnte, sehe ich nicht. Zugleich werde ich persönlich die Büchse der Pandorra beim Zuse-Patent sicher nicht öffnen, da das Klagerisiko bei null liegen dürfte und die Nutzung und Weiterverbreitung dieses Dokuments niemandes Interesse entgegen läuft, zudem der enzyklopädische Wert hoch ist; diese persönliche Abwägung von mir steht aber nicht in Einklang mit unseren Grundprinzipien, das muss ich klar zugeben. --Yellowcard (D.) 15:46, 28. Okt. 2024 (CET)
Jetzt hab ich den konkreten Fall im ganzen Geschwafel ignoriert - auch auch hier sehe ich wenige Möglichkeiten, die Abbildungen zu nutzen. Schöpfungshöhe würde ich aus vorgenannten Gründen bejahen, andere Schrankenvorschriften sehe ich nicht einschlägig, Schutzfrist dürfte auch eher weniger abgelaufen sein (nicht geprüft) - schwierig... Sehe spontan kein Argument, warum man die Darstellungen als "frei" ansehen könnte. --Yellowcard (D.) 15:50, 28. Okt. 2024 (CET)
Weiter drüber nachgedacht, nochmal zum Aspekt der Schöpfungshöhe: Ich denke gerade an das zweite OLG-Urteil im Anschluss an das BGH-Urteil zum Geburtstagszug. Ich weiß nicht mehr genau, warum das OLG dem Geburtstagszug dann gleich ein zweites Mal die Schöpfungshöhe abgesprochen hat, ich habe es als recht absurd in Erinnerung, aber vielleicht ergeben sich daraus Argumentationen, mit denen man solchen technischen Darstellungen theoretisch die Schutzfähigkeit absprechen kann. Aber diese Frage gebe ich dann gern an Dich, Gnom, zurück. ;-) Grüße Yellowcard (D.) 16:08, 28. Okt. 2024 (CET)
Sorry for Monolog, aber jetzt wirds lustig. Aus Amtliches WerkÖ "Anerkannt ist auch, dass Patentschriften zu den Werken im Sinne des Absatzes 2 zählen. Auch diese sind urheberrechtlich nicht geschützt, doch ist – wie auch bei der Panoramafreiheit – eine Quellenangabe erforderlich und die Werke dürfen nicht verändert werden.". Aha. Ich weiß nicht, von wem das anerkannt ist, die Aussage ist auch nicht bequellt - aber entweder ich bin hier völlig auf dem Holzweg, oder aber wir sollten den Artikel aktualisieren. Habe jetzt nicht die Zeit, dem weiter nachzugehen, aber ich bin getriggert und neugierig, in welche Richtung diese Diskussion am Ende geht. :D Grüße, Yellowcard (D.) 16:18, 28. Okt. 2024 (CET)
Würde es Sinn ergeben, einen der Erben zu kontaktieren und einfach um eine Erlaubnis zu bitten (z.B. Horst Zuse)? Oder wie würden in so einem Fall die Rechte weitergegeben werden? --Wikipardel (Diskussion) 18:33, 31. Okt. 2024 (CET)
Das wäre der korrekte Weg, ich sage aber direkt dazu, dass der schnell recht komplex werden kann. Hat der Urheber dies nicht explizit geregelt, gehen die Rechte pauschal an die gesamte Erbengemeinschaft. Sofern das bislang innerhalb dieser nicht spezifischer geregelt wurde, reicht also ein abtrünniger Bruder und schon wird das Vorhaben fast verunmöglicht. Das WP:Support-Team ist hier hilfreich, sobald ein E-Mail-Kontakt bzw. eine entsprechende Auskunft eines Erben besteht. --Yellowcard (D.) 20:04, 31. Okt. 2024 (CET)
Ich kann folgende "Fundstelle" bieten: "Offenlegungsschriften und Patentschriften sind nach dem Grundgedanken des § 5 Abs. 2 UrhG urheberrechtsfrei und können frei verwendet, insbesondere vervielfältigt werden (s. Benkhard [sic] PatG §23 RN 23 [64]). Allerdings mit der Einschränkung, daß die Bestimmungen über Änderungsverbot und Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 UrhG entsprechend anzuwenden sind (s.a. Dreier/Schulze Urheberrechtsgesetz § 5 RN 9-11)." (Quelle)
Ebenso hier: "... siehe Schricker/Loewenheim/Katzenberger/Metzger, 6. Aufl. 2020 [65], UrhG § 5 Rn. 65:
Eine besondere Gruppe rechtserheblicher, durch Abs. 2 vom Schutz ausgenommener veröffentlichter amtlicher Werke sind patentamtliche Offenlegungs-, Auslege- und Patentschriften. Bis zur ersten amtlichen Veröffentlichung können Patentanmeldungen aber urheberrechtlich schutzfähige Werke sein."
Auch in der Schweiz sind Patentschriften vom Urheberrecht ausgenommen [66] --Chianti (Diskussion) 14:24, 2. Nov. 2024 (CET)