Wikipedia:WikiProjekt Recht/Qualitätssicherung/Archiv/2017

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Domitius Ulpianus in Abschnitt Vorsorgeprinzip (erl.)

Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz

Ein aus einem Satz bestehender neuer Artikel über ein neues Gesetz.

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: R2Dine (Diskussion) 10:39, 11. Feb. 2017 (CET)

Reiten im Walde

Ist Reiten im Walde das richtige Lemma? --Wikinger08 (Diskussion) 15:31, 19. Apr. 2017 (CEST)

Kann jemand noch die enzyklopädische Relevanz einschätzen? Normalerweise muss ja ein Referenzurteil irgendetwas bewirkt haben oder eine maßgeblich richtungsweisende Grundsatzentscheidung vorgegeben haben. Aber hat es das? Ich habe Zweifel. --H7 (Diskussion) 19:40, 19. Apr. 2017 (CEST)
Das Urteil ist ein Klassiker zum Schutzbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit und unter dem Titel Reiten im Walde fester Bestandteil des juristischen Ausbildungskanons. Nicht zuletzt ist auch das Sondervotum von Grimm bedeutend. Ich halte das Lemma für korrekt und auch die Relevanz für klar gegeben. --MephistoGF (Diskussion) 15:30, 26. Apr. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 17:04, 26. Mai 2017 (CEST)

Pflanzenrechte

  • Pflanzenrechte - Ehemaliger Löschkandidat. --23:02, 30. Mai 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 23:56, 3. Jun. 2017 (CEST)

Waldorfschule (erl.)

Der Artikel sollte auf die für den Betrieb (Genehmigungsvoraussetzung = Sonderungsverbot, Gleichwertigkeit = Schülerkosten) oder Zugang zur Schule (Schulgeld, Elternbeiträge, zumutbare Opferbereitschaft) bestehenden Voraussetzungen eingehen. Wichtige Fragen sollten belegbar beantwortet werden, oder zumindest als ungeklärt benannt werden dürfen. Siehe z.B. 4.3. Rechtliche Stellung und Diskussionsverlauf (3. April-8.6.2017) zur Ergänzung der Aussage zum Schulgeld. --Limadai (Diskussion) 15:49, 12. Jun. 2017 (CEST)

 Info: user:limadai wurde soeben als SPA infinit verabschiedet. --JD {æ} 19:22, 12. Jun. 2017 (CEST)

Damit erledigt. --Chz (Diskussion) 21:02, 14. Jun. 2017 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 23:55, 15. Jun. 2017 (CEST)

Schulgeld (erl.)

Der Artikel sollte die mehrheitlichen Interessen berücksichtigen. D.h. derjenigen die Forderungen nach Schulgeld erfüllen müssen. Es sollten Fakten genannt werden, mit denen die Zulässigkeit (GG Art. 7 IV 3, §§ 242, 138 BGB) festgestellt werden kann. Ist das nicht möglich, sollte zumindest auf das Fehlen solcher Fakten hingewiesen werden dürfen. --Limadai (Diskussion) 15:52, 12. Jun. 2017 (CEST)

 Info: user:limadai wurde soeben als SPA infinit verabschiedet. --JD {æ} 19:22, 12. Jun. 2017 (CEST)

Damit erledigt. --Chz (Diskussion) 21:01, 14. Jun. 2017 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 23:55, 15. Jun. 2017 (CEST)

Privatschule (erl.)

In dem Artikel sollten die Aussage entweder nachvollziehbar belegt oder ergänzt werden. Z.B. zu 3.1.6."Die Privatschulen entlasten die Bundesländer damit um rund 1,2 Milliarden Euro.[15]" sollte darauf verwiesen werden dürfen, dass die staatliche Förderung der Privatschulen zu Lasten der staatlichen Schulen und deren Schüler erfolgt. 3.1.4.1.:Der folgende Satz klingt, als wenn der Staat zur Förderung der dort genannten Finanzhilfen verpflichtet wäre: "Die Pflicht zur Förderung der Privatschulen resultiert aus Art. 7 GG, üblich waren lange Zeit etwa 90 % der Personalkosten, die die Schule als öffentliche Schule erhielte." Tatsächlich ist der Staat nur verpflichtet, das Existenzminimum des Ersatzschulwesens zu gewährleisten. Das wäre mit dem Überleben einer einzigen Privatschule gewährleistet. (Siehe dazu BVerwG 6 18/10, BVerwG II 71/66, u.a.). Im nächsten Satz geht es um die Genehmigungsvoraussetzung: "Art. 7 Abs. 4 GG verlangt ausdrücklich, dass „eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird“ (Sonderungsverbot), und macht dies zur Voraussetzung für die Erteilung einer Anerkennung oder Genehmigung." Die wird so zwar korrekt benannt, ist jedoch ohne Ergänzung irreführend. Denn es fehlt die - bisher unwiderlegte - Tatsache, dass die Bundesländer diese Genehmigungsvoraussetzung in ihrer Anerkennungspraxis und später "missachten" bzw. "nicht ernst nehmen". Siehe FG Köln, 14.2.2008, 10 K 7404/01 Rn. 47, und WZB-Studie "Das missachtete Verfassungsgebot - Wie das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG unterlaufen wird" von Prof. Dr. Michael Wrase und Prof. Dr. Marcel Helbig, original erschienen in: NVwZ 2016 Heft 22, 1591 - 1598". Zur QS siehe für weitere Infos, Quellen auch QS und Diskussionen u. div. Versionen im Artikel Sonderungsverbot und Waldorfschule. Die folgende Aussage zu 3.1.2. Rechtsgrundlage kann widerlegt werden. Dort steht: "Diese Gewährleistung verpflichtet, um das Recht zur Gründung von 'Schulen in freier Trägerschaft' nicht ins Leere laufen zu lassen', den Staat dazu, die Gründung dieser Schulen zu unterstützen." Laut Urteil BVerwG II 71/66 Rn. 18 ff beruht eine Schulgründung ausschließlich auf privatem Engagement und ist daher nicht mit Finanzhilfen zu unterstützen. Allerdings darf die Wartefrist nicht so lang sein, wie im Beispiel der klagenden Waldorfschule, siehe Wartefristentscheidung 9.3.1994- BVerfGE 90, 107.--Limadai (Diskussion) 18:19, 12. Jun. 2017 (CEST)

 Info: user:limadai wurde soeben als SPA infinit verabschiedet. --JD {æ} 19:22, 12. Jun. 2017 (CEST)

Damit erledigt. --Chz (Diskussion) 21:03, 14. Jun. 2017 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 23:55, 15. Jun. 2017 (CEST)

Staatsangehörigkeitsausweis

Ich bin keine Juristin, aber der Abschnitt "Hintergrund" klingt für mich, als hätte es ein den "Reichsbürgern" nahestehender Autor verfasst. Ich würde mich freuen, wenn da mal ein/e Expert/in den Artikel anschauen würde. (nicht signierter Beitrag von 2001:a61:3454:ed00:71fe:cdd7:4ba9:4a01 (Diskussion) 26. Jul. 2017, 18:54:04)

Der Staatsangehörigkeitsausweis ist eine Staatsangehörigkeitsurkunde, die letztlich unzweifelhaft nachweist, dass der Bezogene Deutscher ist. Der Artikel ist somit inhaltlich richtig. Das hat natürlich nichts mit dem Erwerb der Staatsangehörigkeit nach § 3 I StAG zu tun. - Ansonsten ist das natürlich eine "Quelle", die von den so genannten "Reichsbürgern" offensichtlich gerne genutzt wird. --Chz (Diskussion) 11:44, 27. Jul. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chz (Diskussion) 11:54, 27. Jul. 2017 (CEST)

Iossif Alexejewitsch Pokrowski

Hallo zusammen! Korrekturlesen von meinem Artikel erwünscht! --eugrus (Diskussion) 01:27, 23. Feb. 2017 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Chewbacca2205 (D) 20:49, 9. Mai 2018 (CEST)

Vorsorgeprinzip (erl.)

Bitte um Mithilfe bei folgender QS: Wikipedia:Qualitätssicherung/1. Juni_2017#Vorsorgeprinzip. --79.242.203.134 04:43, 1. Jun. 2017 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Domitius Ulpianus (Diskussion) 00:14, 21. Okt. 2018 (CEST)