Wikipedia Diskussion:Benutzernamen ändern

Letzter Kommentar: vor 7 Tagen von MBq in Abschnitt Kein Recht auf Vergessen? (‚Fehlverhalten“)
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Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Ist es möglich sich nach einer Umbenennung ieder auf den ursprünglichen Benutzernamen umzubenennen?

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Ich hatte mich vor einigen Jahren umbenennen und anschließend sperren lasse. Derzeit denke ich darüber nach den Account wieder zu reaktivieren

Wäre es prinzipiell möglich wieder auf den ursprünglichen Benutzernamen umzubenennen?

Gruß Varina


P.S.: dass ich für einen Antrag auf Umbennenung erst mein Konto estsperren lassen müsste ist klar. --2A02:8071:5011:46E0:0:0:0:2152 13:06, 14. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Grundsätzlich sehe ich nichts, was dagegen sprechen könnte. Das Umbenennen in einen alten Namen ist, sofern dieser nicht neu angelegt wurde, möglich. LG, --TenWhile6 (Disk) 13:12, 14. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --TenWhile6 20:18, 23. Jun. 2024 (CEST)

Kein Recht auf Vergessen? (‚Fehlverhalten“)

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Umseitig ist zu lesen „Umbenennungen, um früheres Fehlverhalten zu verheimlichen, machen wir nicht.“ Vom Sprachlichen abgesehen scheint mir das doch arg überzogen und so weit ich sehe, ist das damals durch eine Einzelaktion in das Intro gelangt, wobei ich die zuvor tatsächlich unübersichtliche Seite lediglich überflogen und nach ein paar Worten im Feld Fehlverhalten durchsucht habe.

  1. Selbst im Strafrecht gibt es feste Tilgungsfristen für Einträge in Führungszeugnisse. Und auch im Netz wird wohl immer stärker ein Recht auf Vergessenwerden gefordert.
  2. Es benachteiligt Leute, die mit offenen Karten ein Klarnamenskonto anlegten, denn hauptsächlich sind diese Menschen davon betroffen - mir zB kann es indes völlig egal sein, ich bin nirgends sonst mit Trollflöjten assoziiert, bin kein Bergmann-Fan und mag Mozart auch nicht (viel) mehr als fast jeder. Und gerade bei Klarnamenskonten ist davon auszugehen, dass sie nicht absichtlich "störten".
  3. Was als Störung oder Fehlverhalten wahrgenommen ist eine sehr subjektiv, gruppenspezifisch und (sub)kulturell geprägte Momentaufnahme.
  4. Für ganz besonders übel halte ich, dass nicht mal für Minderjährige explizit eine Ausnahme zu gelten scheint, auch wenn ich mir recht sicher bin, dass es in der Praxis (generell) auch schon anders gehandhabt wurde, was es zur Willkür oder zum reinen Glücksspiel werden ließ.
  5. ...

Es gibt wahrscheinlich noch reichlich weitere gute Gründe, wie etwa Deeskalation, aber in einer Falkenzeit gilt das wohl nicht mehr als guter Grund, von AGF ganz zu Schweigen, dass auch bei vielen "Schurken" zurecht anzunehmen wäre, wie wohl etwa bei Benutzer:Avoided, der mir ein Musterbeispiel des verzweifelten Frevels schien, als ich mich mal näher damit auseinandersetzte. Ich schweife ab, entschuldigt auch, wenn das Thema schon x-fach behandelt, ich hab im hiesigen Archiv nix gefunden.

Mit der Bitte um unvoreingenommene Prüfung unabhängig der beteiligten Benutzer verbleibt --Trollflöjten αω 19:49, 20. Jun. 2024 (CEST) PS: Weil das Feststellen von Fehlverhalten und weiteren hier einschlägigen Entscheidungen zum Kompetenzbereich der Administratoren gehört, werde ich noch auf WP:AA einen Hinweis auf diesen Abschnitt posten.Beantworten

PPS: Habe noch das WP:AA-Archiv durchsucht, bin da auf die Schmelzle-Disk 2019 gestoßen und ein im selben Kontext schon zuvor erstelltes MB – in dem ich mich als Unterstützer wiederfinde .

MBq hat wohl lediglich die globale Vereinbarung übersetzt, die aber für eine rein lokale Umbenennung wohl nicht zu beachten, sonst könnte ein MB doch keine Abhilfe bringen und schließlich ist der User umbenannt (geblieben):? Muss dafür wirklich ein MB her? Schließlich ist die jetzige Fassung auch nicht MB-legitimiert.--Trollflöjten αω 19:49, 20. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Es gibt keine "rein lokale Umbenennungen". --Itti 20:02, 20. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Seit 2015 gibt es das Single-User-Login, Benutzernamen sind seitdem nicht mehr lokal, sondern für alle Wikimedia-Projekte gültig. Eine "lokale Umbenennung" in dem Sinne gibt es daher nicht (mehr).
Ein "Recht auf Vergessen" gibt es in dem Sinne, dass jeder Mensch jederzeit ein anderes Konto anlgene kann. Wenn früheres Fehlverhalten nicht fortgesetzt wird, wird das auch bei infinit gesperrten Benutzern geduldet, selbst wenn erkennbar ist, welches Konto früher zu der entsprechenden Person gehört hat.
Was Realnamenskonten angeht, könnte es sein, dass im Einzelfall die Richtlinie im Widerspruch zu öffentlichem Recht steht (bin aber kein Jurist, vielleicht irre ich mich). In einem solchen Falle ginge letzteres natürlich vor. Andererseits sind Realnamen selten einmalig, meinen Realnamen (vor- und Zuname) teilen allein in Deutschland etwa 100 Menschen, unter dem Namen Schmelzle finde ich mehrere Einträge enzyklopädisch relevanter Personen. -- Perrak (Disk) 20:19, 20. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich bin mir auch nicht sicher, ob das Instrument der Umbenennung das Recht auf Vergessen so richtig unterstützt, da ja die Links in den Signaturen deiner bisherigen Diskussionsbeiträge unverändert bleiben. Selbst wenn ich mich also umbenennen lasse, bleibt das Fehlverhalten dokumentiert und mit dem bisherigen Benutzernamen verbunden.--Karsten11 (Diskussion) 20:28, 20. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Zunächst mal sind wir an die globalen Regelungen für Umbenennungen gebunden:
  • Damit eine globale Umbenennung erfolgen kann, muss der Antrag dazu alle folgenden Kriterien erfüllen:
    • Der neue Name wurde sorgfältig ausgewählt. Frivole, sich wiederholende oder ungeeignete Anforderungen werden abgelehnt. Die Benutzer werden darauf hingewiesen, wenn der Name bekanntermaßen eine lokale Richtlinie verletzt, wobei der Umbenenner möglicherweise nicht alle lokalen Richtlinien kennt. Wenn ein Name eine lokale Richtlinie verletzt, kann das lokale Benutzerkonto durch einen Administrator lokal blockiert werden, und der Nutzer muss einen solchen Konflikt auf dem lokalen Wiki lösen, möglicherweise durch die Anforderung eines anderen (globalen) neuen Namens. Das gilt natürlich sowohl für jene Benutzer, die sich mit einem „falschen" Namen angemeldet haben, als auch für Benutzer, die auf einen solchen Namen umbenannt werden.
    • Der alte Name wird in jedem Wiki, in dem der Benutzer aktiv ist oder in dem es eine Vorgeschichte von Konflikten oder Sperren gibt, zum neuen Namen ordentlich und sichtbar verlinkt.
    • Der Benutzer strebt die Umbenennung nicht an, um schlechte Verhaltensweisen zu verheimlichen oder zu verschleiern.
    • Der neue Name ist nicht in irgendeinem Wiki angemeldet (eine globale Umbenennung ist technisch nicht möglich, wenn es verbundene oder nicht verbundene Benutzerkonten gibt, die dem Zielbenutzernamen entsprechen).
Diese geben somit eine transparente Benutzernamensverlinkung vor. Eine Verschleierung des Fehlverhaltens durch einen neuen Namen ist schon durch diese Regelung erschwert. Alle Signaturen bleiben ohnehin in dem Zustand, in dem sie gemacht wurden und üblicherweise verbleibt auch eine Weiterleitung auf den neuen Benutzernamen in jedem Projekt. --Itti 20:40, 20. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Dann mal anders: Mir wird der Fokus hier zu stark auf Fehlverhalten gelegt, anstatt darauf, dass hier Menschen in der großen Mehrheit unentgeltlich Zeit und damit verbunden oft auch Geld (time is money) investieren, um das Projekt voranzubringen. Dazu steht m.E. "die lückenlose Nachvollziehbarkeit von Fehlverhalten" in Widerspruch. Ist für mich eher eine Spielart der Schwarzen Pädagogik.
Und hat mal jemand daran gedacht, dass mit WP KI trainiert wird? Und was dies für jemanden bedeuten kann (um nicht gleich in die Verschwörungstheoretikerecke gesteckt zu werden), der hier unter Real-Namen editiert. Und das nicht nur auf lückenloses Fehlverhalten bezogen. --2001:9E8:2658:E400:30FE:3E02:AF8B:AB80 21:03, 20. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Ich habe vor zwanzig Jahren, als ich in der WP anfing, bewusst ein Pseudonym gewählt und nicht meinen Realnamen, obwohl ich das aus dem Usenet gewohnt war, und empfehle das auch anderen. Wer sich anders entschieden hat und das später bereut, kann ja seinen Benutzernamen ändern lassen. Das ist nur dann untersagt, wenn die Umbenennung offensichtlich dazu dienen soll, Fehlverhalten zu verschleiern. Und das hat mit "Schwrzer Pädagogik" nichts zu tun, dass ist einfach der Tatsache geschuldet, dass Handeln Verantwortlichkeit nach sich zieht. -- Perrak (Disk) 21:27, 20. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Normalerweise benennen wir Echtnamen auf Antrag um. Der Fall S. war besonders. Hast Du einen neuen konkreten Fall? Schick mir den ggf. per Mail, dann kann ich was dazu sagen. --MBq Disk 21:37, 20. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Fehlverhalten in Wp ist merkwürdig definiert und hängt oft vom momentanen Zeitgeist ab, davon wie stark jemand vernetzt ist, und welche vernetzten Gruppen welches Gewicht haben. Das ist in gewissem Grad willkürlich. Willkürlichkeit ist Bestandteil schwarzer Pädagogik. Die Konsequenzen daraus für den Einzelnen "auf virtuelle Ewigkeit festzuschreiben" ist was? Zumindest gnadenlos, wenn man die og. Konsequenzen im Ansatz mitbedenkt. Und das bei Menschen, die in der Regel motiviert und ehrenamtlich zum Projekt beitragen. --2001:9E8:2658:E400:30FE:3E02:AF8B:AB80 21:42, 20. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Im Fall S. war das IIRC schon straf- und zivilrechtlich, nicht nur ein paar policy breaks. Wie gesagt: nicht repräsentativ. Siehe auch [1]. —MBq Disk 21:50, 20. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Mir geht es nicht um einen konkreten Fall, sondern um die Handhabung mit Fehlverhalten, v.a. im Sinne von dokumentierten Sperren allgemein. Daraus folgernd, würde ich für eine Amnestie, deren Formalien wohl diskutiert sollten, plädieren. Mein Fokus ist: Es sind ehrenamtliche Mitarbeiter, die eine Menge in das Projekt investieren. Ist da so eine Bestrafungsphilosophie, deren Konsequenzen in Zukunft so nicht absehbar sind, noch angemessen?--2001:9E8:2658:E400:30FE:3E02:AF8B:AB80 22:13, 20. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Du gehst von der falschen Prämisse aus, es gäbe eine "Bestrafungsphilosophie". Es geht nicht um Bestrafung, sondern um den Schutz des Projekts und der konstruktiven Mitarbeiter. -- Perrak (Disk) 22:27, 20. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Schon allein die Spaltung: konstruktive /destruktive Mitarbeiter schnürt mir den Hals zu. Die Welt ist oft grau. Vor allem da die Bewertung dieser von og. Umständen abhängig ist und deshalb einer gewissen Willkür unterliegt. Sicher ist Projektschutz ein wichtiges Ziel. Nur darf man dabei nicht außer Acht lassen, dass es die Vielfalt der Autoren ist, die das Projekt schützen. Eine Bestrafung, die "Ewigkeitscharakter" nach sich zieht und deren Konsequenzen wir im Heute für Morgen nicht abschätzen können, lässt außer Acht, dass Projektschutz auch Autorenschutz impliziert. --2001:9E8:2658:E400:30FE:3E02:AF8B:AB80 22:50, 20. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Eine Umbenennung ist nun eine Bestrafung? Krass, wie man destruktiv verkennen kann, wie sich andere mühen. --Itti 23:49, 20. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
OK, ich verstehe den Standpunkt. Von mir aus könnte der Satz gerne geändert oder gelöscht werden. Aber die globale Richtlinie sagt dasselbe, die müsstest du auf Meta ansprechen. --MBq Disk 06:45, 21. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Von destuktiven Mitarbeitern hast Du geschrieben, ich nicht, das wäre nicht meine Wortwahl. Es gibt konstruktive Mitarbeiter und solche, die sich mnchmal oder auch häufig destruktiv verhalten. Es geht um letzteres Verhalten, nicht um die Person, von der dieses ausgeht. Und es geht wirklich nicht um Bestrafung, auch wenn Du weiter darauf herumreitest.
Vielfalt der Autoren ist wichtig, ja, aber destruktives Verhalten ist nicht schützenswert, in keiner Weise. Wenn sich jemand nur oder hauptsächlich desturktiv verhält, dann fühle ich keine Verpflichtung, diesen Menschen vor den Folgen seiner Handlungen zu schützen, wenn ich nicht den deutlichen Eindruck habe, dass er im psychologischen Sinne hilfsbedürftig ist. Es ist zumutbar, sich nicht destruktiv zu verhalten, 99,9 % aller Menschen bekommen das auch problemlos fast immer hin. -- Perrak (Disk) 13:24, 21. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Naja, wohl eine Wahrnehmungssache. Ich sehe hier nur ganz wenige, die das tatsächlich (fast) immer hinbekommen. „wenn ich nicht den deutlichen Eindruck habe, dass er im psychologischen Sinne hilfsbedürftig ist“ Und du kannst das beurteilen? Niemand kann das wirklich. Und auch hier gibt es hauptsächlich Graustufen. --Trollflöjten αω 19:37, 21. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
@MBq: „Von mir aus könnte der Satz gerne geändert oder gelöscht werden.“ Das fände ich richtig, aber dann gäbe es doch einen Widerspruch zur globalen police?--Trollflöjten αω 19:37, 21. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Die oben zitierte Regel bedeutet in der Praxis: Konten, die in einem Projekt infinit gesperrt sind, werden normalerweise (erstmal) nicht umbenannt, wenn sie in einem anderen Projekt (wo sie ungesperrt sind) oder über meta:Special:GlobalRenameRequest eine Umbenennung qnfragen. Ausnahmen sind z.B. Fälle, wo die Umbenennung aus (persönlichkeits-)rechtlichen Gründen erforderlich ist. Gerade bei Klarnamenskonten wird deshalb die Umbenennung meist trotz infiniter Sperre gestattet. Auch kann die Umbenennung trotz infiniter Sperre erfolgen, wenn die Admins aus dem jeweiligen Projekt zustimmen (was idR kein Problem ist, sobald die Admins darüber informiert sind, ist ja auch die Gefahr einer Verschleierung nicht mehr gegeben).
Hintergrund ist primär, dass es für globale Renamer und Stewards schlichtweg nicht immer möglich ist, nachzuprüfen, ob ein anfragendes Konto wegen etwas infinit gesperrt ist, was als „verjährt“ betrachtet werden könnte oder es sich womöglich um einen noch mit Sockenpuppen aktiven Troll handelt, wo die Umbenennung Schaden anrichten könnten -> deshalb sollen lokale Admins einwilligen, bevor die Umbenennung geschieht. Beispiel: [2]. --Johannnes89 (Diskussion) 09:16, 22. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Danke sehr, das klingt ja ganz vernünftig. Es wäre schön, wenn das umseitig von kompetenter Seite dementsprechend etwas modifiziert werden könnte, denn anscheinend ist das selbst höchst erfahrenen hiesigen Usern nicht so klar.--Trollflöjten αω 18:32, 22. Jun. 2024 (CEST) PS: Behelfsweise würde ich – bei Ausbleiben von Änderung und Widerspruch – eine Fußnote / Referenz an den Satz machen, in etwa: Zur konkreten Umsetzung vgl. die diesbezüglichen Äußerungen eines Stewards.Beantworten
Ja mach es, Roma locuta. --MBq Disk 20:56, 22. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. MBq Disk 20:57, 22. Jun. 2024 (CEST)