Wikipedia Diskussion:Lizenzvorlagen für Bilder/Archiv/2013

Vorlage:Bild-LogoSH

Könnte man in der Vorlage diesen Satz:

Diese Datei stellt ein Logo oder ein ähnliches Objekt dar. Da es dem Marken- oder Namensrecht unterliegt, müssen bei der Weiterverwendung diese Schutzrechte beachtet werden.

in

Diese Datei stellt ein Logo oder ein ähnliches Objekt dar, es erreicht jedoch nicht die für Urheberrechtsschutz nötige Schöpfungshöhe. Da es dem Marken- oder Namensrecht unterliegt, müssen bei der Weiterverwendung diese Schutzrechte beachtet werden.

ändern? Damit das Logo lizenzkonform ist darf es ja keine Schöpfungshöhe haben. Grüße LZ6387 Disk. Bewertung 19:46, 23. Feb. 2013 (CET)

Siehe oben auf dieser Seite unter gleichlautender Überschrift. Yellowcard (Diskussion) 20:04, 23. Feb. 2013 (CET)
Hatte ich schon vorher, richtig schlau werde ich daraus aber nicht. Grüße LZ6387 Disk. Bewertung 20:35, 23. Feb. 2013 (CET)
Es ist eigentlich ganz einfach: Wir verschleiern die tatsächliche Rechtslage aus Angst davor, die Rechteinhaber der Logos könnten sich vor den Kopf gestoßen fühlen - und natürlich liegt uns nichts ferner als jemandem Kopfschmerzen zu bereiten. -- Chaddy · DDÜP 05:16, 24. Feb. 2013 (CET)
Verstehe... :) Danke und Grüße LZ6387 Disk. Bewertung 18:07, 24. Feb. 2013 (CET)
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Vorlage:Bild-PD-Amtliches Werk 2

Zumindest die Kategorie in die Vorlage Vorlage:Bild-PD-Amtliches Werk kategorisiert sollte analog zu Kategorie:Datei:Gemeinfrei (Schöpfungshöhe) geändert werden, da viele Dateien in der Kategorie nicht "Public Domain" sind. Ein Antrag die Kategorie zu ändern wurde aber weil niemand sich dafür interessiert hat abgelehnt. --Nachcommonsverschieber (Diskussion) 11:09, 13. Sep. 2013 (CEST)

Was soll das bedeuten, dass viele so lizenzierte Werke nicht gemeinfrei sind? (Dass sie Public Domain sind, behauptet keiner, denn PD kennt das deutsche Urheberrecht auch gar nicht.) Dann sind diese Werke falsch lizenziert, die richige Reaktion wäre zu beDÜPen und nicht die Kategorie der Vorlage zu ändern. Yellowcard (D.) 15:17, 13. Sep. 2013 (CEST)
Deswegen sollte Kategorie:Datei:Public Domain (amtliches Werk) umbenannt werden. --Nachcommonsverschieber (Diskussion) 09:12, 14. Sep. 2013 (CEST)
Verstehe, Du meinst Kategorie:Datei:Public Domain (amtliches Werk) in Kategorie:Datei:Gemeinfrei (amtliches Werk) umbenennen? Jo, wäre wohl sinnvoll (aber sehr viel Arbeit für die Server...). Yellowcard (D.) 10:32, 14. Sep. 2013 (CEST)
Ich habe He3nry, der vor kurzem den Umbenennungsantrag leider abgelehnt hat, mal angesprochen. Die Kategorie sollte tatsächlich analog dazu umbenannt werden. -- Chaddy · DDÜP 10:47, 14. Sep. 2013 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Nachcommonsverschieber (Diskussion) 10:57, 15. Sep. 2013 (CEST)

Autokategorisierung

Hallo Zusammen,

nachdem Henry die Kategorien hat anlegen lassen, könnte jemand mit Adminrechten die Kategorisierung der Vorlage:Bild-PD-alt und Vorlage:Bild-PD-alt-100 nach Kategorie:Datei:Gemeinfrei (alt) bzw. Kategorie:Datei:Gemeinfrei (100 Jahre) ändern und außerdem {{Dokumentation}} auf der einen Seite einfügen, damit man Erläuterungen auch ohne Adminrechte ergänzen kann. --Nachcommonsverschieber (Diskussion) 08:22, 25. Okt. 2013 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Yellowcard (D.) 10:02, 14. Nov. 2013 (CET)

Vorlage:Bild-frei: Österreich

In der Vorlage Vorlage:Bild-frei heißt es: „Daher wird dieses Nutzungsrecht insbesondere auch bei der rechtlich in Deutschland nicht möglichen Übergabe durch den Urheber in die Gemeinfreiheit bzw. Public Domain angewendet.“

Dies trifft allerdings nicht nur auf Deutschland zu, auch in Österreich eine Übergabe in die Gemeinfreiheit nicht möglich; § 19 Abs. 2 UrhG legt fest, dass „ein Verzicht auf dieses Recht [...] unwirksam [ist].“ Bitte daher um Korrektur bzw. um Ergänzung. Gruß, tommy± 20:10, 13. Nov. 2013 (CET)

Mit [1] um Österreich ergänzt. Grüße Yellowcard (D.) 00:35, 14. Nov. 2013 (CET)
Danke, Lieben Gruß, tommy± 07:14, 14. Nov. 2013 (CET)
Gern! Grüße zurück, Yellowcard (D.) 10:02, 14. Nov. 2013 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Yellowcard (D.) 10:02, 14. Nov. 2013 (CET)

Logonutzung

Hallo in die Runde, gleich mal sorry für diese Frage, die ihr bestimmt schon hundertmal gelesen und beantwortet habt, aber ich finde da keine zielgenaue Antwort: Ich möchte gerne in einem noch zu erstellenden Artikel das in der EN bereits vorhandene SVG-Logo eines Unternehmens verwenden. Dort läuft es unter "fair use". Jetzt habe ich hier bei uns gelesen, dass Logos grundsätzlich die Schöpfungshöhe unterschreiten und daher auch bei uns verwendet werden dürfen - kann ich also das Logo aus der EN lokal bei mir speichern und dann in den Bestand der DE-WP hochladen? Dass es nicht nach Commons darf, ist mir klar. Und: Welche Vorlagen/Bausteine müsste ich dann verwenden? --LimboDancer (Diskussion) 13:56, 21. Mär. 2013 (CET)

Dass Logos grundsätzlich keine SH aufweisen, ist nicht richtig. Auf die meisten Logos trifft das allerdings zu, sie sind damit urheberrechtlich gemeinfrei. Du könntest das Logo verlinken, dann kann man auch eine definitive Aussage treffen. Grüße, Yellowcard (Diskussion) 14:26, 21. Mär. 2013 (CET)
Ich hab mir schon sowas gedacht :) Konkret handelt es sich um das Logo hier. --LimboDancer (Diskussion) 15:02, 21. Mär. 2013 (CET)
IMHO darfst du das lokal hochladen. --Leyo 15:28, 21. Mär. 2013 (CET)
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Vorlage:Karte-ODbL/1.0

Ich möchte die Löschung Vorlage:Karte-ODbL/1.0 vorschlagen. Sie wird zur Zeit nicht benutzt, es gibt sie auf Commons (Commons:Template:ODbL und Commons:Template:ODbL OpenStreetMap) und diese ist laut Commons:Template:ODbL OpenStreetMap ohnehin keine richtige Lizenzvorlage. Meinungen? --Nachcommonsverschieber (Diskussion) 20:45, 11. Sep. 2013 (CEST)

Eine richtige Lizenzvorlage ist es schon (was spricht dagegen?). Zu klären wäre aber, ob wir mit diesem Baustein überhaupt die Lizenzbedingungen der Lizenz erfüllen. Muss die URI auf den so lizenzierten Kartenausschnitt gezeigt werden oder reicht eine URI auf z.B. OpenStreetMaps, wenn die Karte von dort stammt? Und: welche Urheber müssen genannt werden, reicht eine Verlinkung der Versionsgeschichte? Ich kenne mich mit OSM nicht genug aus, um diese Fragen überhaupt bewerten zu können. Yellowcard (D.) 21:50, 11. Sep. 2013 (CEST)
Laut Commons:Template:ODbL OpenStreetMap ist diese Lizenzvorlage nicht ausreichend, sondern jede Karte muss zusätzlich noch mit einer anderen Lizenz versehen werden. --Nachcommonsverschieber (Diskussion) 08:48, 13. Sep. 2013 (CEST)
Wo steht das, kannst Du bitte mal zitieren? Ich habe diese Aussage auf der verlinkten Seite nicht gefunden. Gruß Yellowcard (D.) 15:13, 13. Sep. 2013 (CEST)

Da sieht man den Mist mit unausgegorenen Lizenzwechseln. Hätte man bei OSM bis CC-Version 4 gewartet, bräuchten wir uns die Fragen nicht stellen. Sorry, musste ich mal loswerden. -- Quedel Disk 23:09, 26. Nov. 2013 (CET)

Die ODbL gilt nur für die Datenbankinhalte, die an sich geschützt sind - es ist auch eine normale Lizenz. Wenn jedoch daraus Karten erstellt werden, müssen diese unter separaten Lizenzen veröffentlicht werden. Die meisten OSM-Renderer verwenden weiterhin eine CC-Lizenz, so dass beide Lizenzen anzugeben wären. Was Nachcommonsverschieber meint ist „it should always appear along with some other license template that indicates the license applicable to the map itself.“ Für alle OSM-Karten ist diese Lizenzvorlage daher zwingend mitzubenutzen. -- Quedel Disk 23:09, 26. Nov. 2013 (CET)
Irgendetwas in der Art benötigen wir aber hier lokal auf :de. Ich hatte die letzten Tage mehrmals Karten mit Grundlagenmaterial von OSM. Es kann ja nicht die Lösung sein, dem Uploader zu sagen, dass er dies nach Commons schieben soll, weil wir hier nicht die nötigen Formalia haben. Aktuell: Datei:Straßenbahn Freiburg Linienetzplan mit Planungen.jpg. Grüße --diba (Diskussion) 15:41, 8. Feb. 2014 (CET)
Entweder wir nutzen die Vorlage (aktuell 0 Einbindungen) oder wir löschen sie. --Leyo 15:01, 19. Jan. 2015 (CET)
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Vorlage:Bild-CC-by-sa/3.0

Ich verstehe den letzten Satz in der Vorlage nicht ganz, denn da steht: Bitte beachten Sie, dass andere Rechte die Weiterverwendung einschränken können. - Genau das ist das Prinzip von CC, dass die Lizenz nur erweitert aber nicht eingeschränkt werden kann. Was ist da gemeint? --K@rl 16:48, 26. Feb. 2013 (CET)

Okay, ist erledigt - falsch verstanden: Es sind andere Rechte gemeint und nicht andere, die die Rechte einschränken können ;-) --K@rl 16:55, 26. Feb. 2013 (CET)
Vielleicht könnte man das umformulieren auf: Bitte beachten Sie, dass durch andere Rechte die Weiterverwendung eingeschränkt werden könnte. --K@rl 17:11, 26. Feb. 2013 (CET)
Wobei der neuere Vorschlag genauso verwirrend sein könnte. Das könnte man nur mittels Beispielen "Markenrecht etc." etwas auflösen, aber das würde den Baustein sprengen. -- Quedel Disk 18:17, 27. Feb. 2013 (CET)

LogoSH

Alt (LogoSH)

..ist kein Lizenzbaustein und gehört deshalb auch nicht unter diese Überschrift. Es ist schlicht keine Lizenz angegeben. --M@rcela   ¿•Kãʄʄchen•? 19:27, 1. Jul. 2013 (CEST)

Wir behandeln ihn aber als Lizenzbaustein und wissen genau, weshalb die Datei gemeinfrei ist. Übrigens, streng genommen ist {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} auch keine Lizenz. Yellowcard (Diskussion) 20:38, 1. Jul. 2013 (CEST)
ist das jetzt die Fortführung deines Kreuzzugs gegen LogoSH? Der Baustein gehört natürlich unter die Überschrift "gemeinfrei" und nicht unter "Hinweisbausteine". Denn die Dateien sind ja gemeinfrei, bloß wir schreiben es nicht in den Baustein (und nein ich wiederhole jetzt nicht die Diskussion, die hier schon x-mal geführt worden sind und die du und Chaddy verloren habt). Und es ist natürlich kein Hinweisbaustein, denn Hinweisbausteine stehen nie ohne gültigen "Lizenz"baustein; LogoSH ist aber ein gültiger "Lizenz"baustein. --Isderion (Diskussion) 20:42, 1. Jul. 2013 (CEST)
Wenn es ein Lizenzbaustein ist, gehört eine Lizenz rein. Wenn da keine Lizenz drin ist, ist es kein Lizenzbaustein. --M@rcela   ¿•Kãʄʄchen•? 20:46, 1. Jul. 2013 (CEST)
@Isderion: Natürlich hab ich inhaltlich was beizutragen. Aber meine Position ist längst bekannt. Ohne Hinweis auf den urheberrechtlichen Status erfüllt LogoSH nicht die Anforderungen an eine Lizenz. Dass wir es wissen ist schön, bringt aber den 99 %, die es nicht wissen, gar nichts. Wir verheimlichen da ganz absichtlich den rechtlichen Status und das widerspricht nicht nur der üblichen Praxis im hießigen Urheberrechtsbereich (wir fordern ja eigentlich grundsätzlich größtmögliche Transparenz) sondern ganz einfach auch der Idee der Wikipedia. -- Chaddy · DDÜP 21:06, 1. Jul. 2013 (CEST)
Service für Mitlesende: Warum schreiben wir mangelnde SH nicht in den Baustein (Dateien mit mangelnder SH sind natürlich trotzdem gemeinfrei und somit ist auch der Baustein ein gültiger "Lizenz"baustein). Weitere Diskussionen zum Thema: [2]; [3]; kann bei bedarf noch weitere liefern
@Chaddy: Klar kenn ich deine Position. Alles schon x-mal diskutiert mit dem Ergebnis, dass der Baustein so bleibt wie er ist. Was ich nicht verstehe, warum Ralf und du, das im jahresrhythmus versucht irgendwie zu unterlaufen. Neue Argumente kommen schon seit Jahren nicht mehr, also bleibt die Hoffnung hier irgendwas zu ändern, wenn gerade keiner hinschaut bzw. die Hoffnung auf eine zufällige Diskussionsmehrheit so nach der Motto "probieren kann man's ja"? --Isderion (Diskussion) 21:16, 1. Jul. 2013 (CEST)
Wenn hier jemand was unterläuft, dann ist es die Tatsache, daß Nachnutzern Dateien ohne Lizenz untergejubelt werden. Nach unseren eigenen Regeln sind die also alle schnellöschfähig. -M@rcela   ¿•Kãʄʄchen•? 10:37, 2. Jul. 2013 (CEST)
Sicherlich haben die keine Lizenz, weil eine Lizenz ja wiederum nicht erlaubt ist. Wenn man jedoch mal "Lizenz" mit "urheberrechtlich bedingten Nutzungsbedingungen" gleichsetzt, ist Bild-LogoSH unter Lizenzen mit einzuordnen. Hinweisbausteine hingegen weisen auf andere Rechtslagen, außerhalb des Urheberrechts hin. Letztendlich solls mir egal sein, wo es steht, da ich eh nicht weiß, wo ein unbedarfter eher danach suchen würde. Immerhin ist diese Seite nicht für rechtliche Details, sondern als Hilfeseite für Wikipedia-Vorlagen-Benutzungen vorgesehen. -- Quedel Disk 15:08, 2. Jul. 2013 (CEST)
So ähnlich waren heute auch keine Gedanken. Eine Lizenz setzt voraus, dass jemand diese erteilt. Bei Logos wird aber im allgemeinen von fehlender Schöpfungshöhe ausgegangen, so dass es niemanden gibt, der eine Lizenz erteilen könnte. Also fehlt auch keine Lizenz. Oder? — Raymond Disk. 15:17, 2. Jul. 2013 (CEST)
Korrekt, siehe meinen Beitrag oben. Der Begriff "Lizenz" ist daher hier wikipediaintern etwas anders zu verstehen, und zwar als Baustein, der alleine auf der Bildbeschreibungsseite stehen kann, ohne dass er eine DÜP-Markierung erhält. Das trifft auf {{Bild-LogoSH}} sowie auf {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} zu (beides keine Lizenzen im eigentlichen Sinn), nicht aber etwa auf {{Logo}} (ein Hinweisbaustein, auch nach unserer Definition keine Lizenz – eine nur mit diesem Baustein markierte Datei müsste in die DÜP). Daher gehört LogoSH natürlich zu den Lizenzen. Ich würde mich freuen, wenn wir das jetzt auch mal so festhalten könnten, ohne halbjährlich diese Diskussion neu abhandeln zu müssen. Yellowcard (Diskussion) 13:58, 8. Jul. 2013 (CEST)
Nein, eine Lizenz in diesem Kontext legt den urheberrechtlichen Status dar, ein Hinweisbaustein dagegen nur etwige Zusatzrechte. Deshalb kann LogoSH keine Lizenz sein, da hier im Baustein der urheberrechtliche Status unerwähnt bleibt. -- Chaddy · DDÜP 19:51, 8. Jul. 2013 (CEST)
+1, Yellowcard. --Isderion (Diskussion) 21:59, 8. Jul. 2013 (CEST)

Neu (LogoSH)

Der einzig notwendige und taugliche Kommentar zu diesem Diskussionsseitenabschnitt: [4]. syrcro   15:37, 2. Jul. 2013 (CEST) Überholt, daher Zwischenüberschrift eingefügt zur Trennung. syrcroпедия 14:47, 25. Nov. 2013 (CET)
Der Holzmichel, der sich weigert zu sterben, ist in diesem Fall dann aber eher die Nicht-Lizenz-Vorlage:Bild-LogoSH?!

Nachdem ich die hiesigen Diskussionen quer gelesen habe, ist mir klar, warum meine Nachfragen zu diesem Thema in der Diskussion zum aktuellen BGH-Urteil pampig abgeblockt wurden. IMO widerspricht der Umgang mit diesem Thema den Grundprinzipien der WP und erzeugt (nicht erst seit vergangem Mittwoch) eine erhebliche Rechtsunsicherheit.

Unabhängig davon, wie man zu Fragen der Schöpfungshöhe und Gemeinfreiheit bei Logos und anderen grafischen Arbeiten steht, muss man feststellen:

  • Die Vorlage:Bild-LogoSH ist kein Lizenzbaustein, weil sie weder lizenzrechtliche noch sonstige urheberechtlich releavante Informationen (z.B. zur Schöpfungshöhe oder Gemeinfreiheit) enthält.
  • Die enthaltenen Information erreichen nicht die Anforderungen von WP:Urheberrechte beachten. Die verbreitete ausschließliche Verwendung dieser Vorlage führt zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit.
  • Es ist daher irreführend und im Sinne des Rechtsfriedens kontraproduktiv die Vorlage:Bild-LogoSH hier als Lizenzbaustein für gemeinfreies Bildmaterial aufzuführen.

Ich schlage daher vor die Vorlage:Bild-LogoSH unter WP:Lizenzvorlagen_für_Bilder#Hinweisbausteine zu verschieben.

Es schockiert mich übrigens, dass die Existenz dieser Vorlage mehrfach damit begründet wurde, dass man durch dass bewusste Verschweigen der lizenzrechtlichen Einordnung bestimmter Dateien möglichen Klagen und Beschwerden aus dem Weg gehen will. Angesichts der Vehemenz mit der die WP und ihre Autoren auf die Einhaltung ihrer eigenen Lizenzbedingungen pocht, ist es ziemlich heuchlerrich hier nach dem dem Prinzip „wo kein Kläge da kein Richter“ zu verfahren.

Wenn man schon die Auffassung vertritt, dass bestimmte Dateien auf Grund zu geringen Schöpfungshöhe gemeinfrei verwendet werden dürfen, sollte man auch dazu stehen und mit den möglichen Konsequenzen leben! Sich stattdessen über die Urheberrechte auszuschweigen ist (um das Kind mal beim Namen zu nennen) einfach nur verlogen!

Man kann kein glaubwürdiger Anwalt für freie Lizenzen und Fair Use sein, wenn man so mit dem Urhheberrecht dritter umgeht! --Martin K. (Diskussion) 14:21, 17. Nov. 2013 (CET)

Hallo Martin, alle Argumente gegen diesen Vorschlag findest Du oben sowie mehrfach im Archiv. Deine Annahmen sind an einigen Stellen falsch. Man geht hier nicht schlecht oder falsch „mit dem Urhheberrecht dritter“ um, da für die entsprechend gekennzeichneten Logos kein Schutz besteht (Stand bisheriger Rechtsprechung). Die Klassifizierung als Lizenzbaustein ist damit ohnehin nur interner Kram und damit fahren wir mit dem Status Quo sehr gut. Es macht keinen Sinn, alle paar Monate dieses Fass neu aufzumachen. Danke für Dein Verständnis. Yellowcard (D.) 14:34, 17. Nov. 2013 (CET)
Tut mir leid, aber für diese „Warum? Darum!“-Antwort habe ich leider kein Verständnis und einen Bestandsschutz für offensichtlichen Unsinn gibt es hier auf den Metaseiten genauso wenig wie im ANR. Dass das Thema hier immer wieder hochkocht, ist doch ein ziemlich eindeutiges Indiz dafür, dass die aktuelle Praxis im besten Fall schwer nach zuvollziehen und im schlimmsten Fall illegal ist?!
Dass diese Vorlage implizit dann verwendet wird, wenn man einem Logo die Schöpfungshöhe abspricht, mag vielleicht den paar Nutzern klar sein, die sich regelmäßig auf dieser Seite rumtreiben. Für den großen Rest ist das aber nicht ersichtlich und das SH im Vorlagennamen nichts weiter als ein krypisches Kürzel.
Man kann davon ausgehen, dass die meisten Logos von Leuten hochgeladen werden, die keine Bildrechteprofis sind, sondern an den jeweiligen Unternehmensartikeln schreiben, und ein weiterer erheblicher Teil direkt oder indirekt von den Unternehmen hochgeladen wird, zu denen sie gehören. Solche Leute lesen sich nicht Stunden lang in die Feinheiten des hießigen Lizenzvorlagensystems ein, sondern schaun einfach, wie die Logos der Konkurrenz ausgezeichnet sind, kopieren die Vorlage:Bild-LogoSH und sind froh darüber etwas gefunden zu haben, was nicht nach einer freien Lizenz aussieht. Dass sie damit ihrem eigenen Logo die Schöpfungshöhe absprechen, dürfte von denen niemandem klar sein – wie auch? Davon ist nämlich weder im im Baustein selbst noch im Upload-Dialog, WP:Urheberrechte beachten oder der Hilfe:FAQ zu Bildern die Rede!
Nun könnte man natürlich sagen: „Oh, Sie haben das Kleingedrucket nicht gelesen?! Pech gehabt! Selbst dran Schuld!“ IMHO ist das aber nicht nur ein ziemlich schlechter Stil und kaum mit den Grundprinzipien der Wikipedia vereinbar, sondern ziemlich offensichtlicher Beschiss.
Und ich kann beim besten Willen nicht verstehen, warum wir an alle Ecken und Enden der Wikipedia ein riesen Aufhebens um Urheberrechte, Lizenzen und Transparenz machen, hier aber krampfhaft an einem System festhalten, dass geradezu auf Intransparenz ausgelegt ist?! Wenn man schon schamlos die Möglichkeiten der bisherigen (und mittlerweile z.T. widerrufen) urheberfeindlichen Rechtsprechung auslotet, sollte man wenigstens dazu stehen! --Martin K. (Diskussion) 18:48, 17. Nov. 2013 (CET)
Es ist vollkommen irrelevant, ob diese Personen dem Logo die Schöpfungshöhe absprechen oder nicht. Im Gegensatz zu einer Lizenzerteilung ist das nämlich kein Rechtsakt, sondern nur eine Beurteilung, die völlig ohne weitere Konsequenzen ist. Ob einem Logo Schöpfungshöhe zuteil wird oder nicht, entscheidet letztendlich ein Richter und da ist es egal, ob jemand vielleicht diesen Baustein gesetzt hat oder nicht. Im Übrigen klinke ich mich aus dieser Diskussion aus. Gruß Yellowcard (D.) 02:36, 18. Nov. 2013 (CET)
Mir ist schon klar, dass die Gemeinfreiheits-Behauptungen hier allesamt nicht rechtlich binden sein können, sondern im Zweifel einer juristischen Überprüfung standhalten müssen (was nach dem BGH-Urteil generell ein Problem werden dürfte). Aber darum geht es überhaupt nicht:
Die Lizenzvorlagen sind ja nicht nur zum Schönaussehen da, sondern um klar und unmissverständlich den urheberrechtlichen Status des jeweiligen Bildes zu benennen. Sie dienen damit der Rechtsichsheit der Nutzer und des Gesamtprojektes und sind für alle Bilder verpflichtend.
Leider unterläuft die Vorlage:Bild-LogoSH diesen Grundsatz. Da sie keinerlei urheberrechtliche Informationen enthält, aber trotzdem als zulässige Lizenzvorlage gilt, ermöglicht sie den WP-regelkonformen Upload von Bildern ohnen eine klare Aussage zu deren urheberrechtlichen Status. Ich bin ja keine Jurist, aber IMO dürfte das auch haftungsrechtliche Konsequenzen haben:
Da der Uploader dank dieses Bausteins niemals gezwungen ist bezüglich des urheberrechtlichen Status dieser Datei festzulegen, kann man ihm strenggenommen auch keinen Urheberrechtsverstoß anlassten, wenn sich später herausstellen sollte, dass die jeweilige Datei doch urheberrechtlich geschützt ist. Die Haftung dürfte in diesem Fall auf die WP übergehen.
Aber vielleicht ist das ja so gewollt? --Martin K. (Diskussion) 13:41, 18. Nov. 2013 (CET)
„Da der Uploader dank dieses Bausteins niemals gezwungen ist bezüglich des urheberrechtlichen Status dieser Datei festzulegen, kann man ihm strenggenommen auch keinen Urheberrechtsverstoß anlassten, wenn sich später herausstellen sollte, dass die jeweilige Datei doch urheberrechtlich geschützt ist. Die Haftung dürfte in diesem Fall auf die WP übergehen.“ – die Aussage ist schlicht und ergreifend völlig falsch. Bitte die Grundsätze des Urheberrechts verstehen. Danke und Gruß, Yellowcard (D.) 19:30, 18. Nov. 2013 (CET)
Wie wär's wenn Du einfach mal versuchen würdest, die Problematik nachzuvollziehen, statt mich bewußt misszuverstehen und mir Unwissen zu unterstellen?!
Es gibt in der Welt außerhalb der Wikipedia unzählige Seiten auf denen Bildmaterial veröffentlicht wird, ohne dadurch dessen urheberechtlichen Schutz zu negieren oder es automatisch unter eine freie Lizenz zu stellen. I.d.R. räumt man als Urheber oder Lizenzinhaber des Bildes dabei der Seite nur die für die jeweilige Publikation notwendigen Nutzungsrechte ein. Dass man irgendwo ein Bild veröffentlicht, bedeutet also nicht, dass man es damit verschenkt oder gar public domain macht.
Und der fragliche Baustein impliziert, dass es hier genauso läuft: Urhebern- oder Nutzungsrechteinhaber, die hier eine Grafik mit einem Marken- und Geschmacksmusterbaustein versehn, ist sicher nicht bewusst, dass sie ihr Material damit gleichzeitig als gemeinfrei kennzeichen und der Baustein von anderen so interpretiert werden kann, dass die betreffende Grafik aus Urheberrechtssicht beliebige weiterverwendet werden dürfen, so lange sie nicht die Markenrechte verletzen, auf die der Baustein ausdrücklich hinweißt – von Wikipedia-Spiegeln und -Auskopplungen ganz zu schweigen. Der Baustein provoziert also Uploads unter falschen Vorzeichen und Urheberrechtsverletzungen bei der Weiterverwendung.
Jetzt mal Hand auf's Herz: Warum sagen wir den Leuten nicht einfach was Sache ist? Wenn diese Vorlage (wie der Name schon andeutet) die Informationen „gemeinfrei auf Grund zu geringer Schöpfungshöhe“ enthalten würde, gäb es die beschreiben Probleme nicht!
Oder sind wir hier einfach nur zu feige, um für die extensive Auslegung Schöpfungshöhe und Gemeinfreiheit einzustehen? Wenn wir soviel Angst vor Widerspruch haben, dass wir uns durch bewusstes Verschweigen essentieller Inormationen und die Verbiegung der eigenen Grundprinzipien auf eine Stuffe mit Abofallen und AGB-Schwindlern stellen, spricht das weder für uns noch für unsere Rechtsauffassung. --Martin K. (Diskussion) 20:48, 18. Nov. 2013 (CET)
Zitat: „Urhebern- oder Nutzungsrechteinhaber, die hier eine Grafik mit einem Marken- und Geschmacksmusterbaustein versehn, ist sicher nicht bewusst, dass sie ihr Material damit gleichzeitig als gemeinfrei kennzeichen“ - das klingt ja so, als ob die Rechteinhaber hier ein geschütztes Werk als frei / gemeinfrei deklarieren bzw. lizensieren würden durch das Hochladen. Aber das ist falsch. Sie brauchen es nicht als gemeinfrei zu lizenzieren, weils ohne Schutz ist. Was passiert, wenn wir nun reinschreiben, dass alle Logos ohne Schöpfungshöhe beliebig verwendet werden können? Es kommt zum großen Aufschrei weil die Leute Markenrecht und Urheberrecht nicht auseinanderhalten können. Bei all dem frage ich mich jedoch, wo reale Probleme aufgetretetn sind, wo durch das Fehlen einer Gemeinfrei-Deklaration es zu Problemen kam und Dateien mit urheberrechtlichen Schutz und dem Baustein hochgeladen wurden. -- Quedel Disk 20:24, 19. Nov. 2013 (CET)
Was ist denn das jetzt für ein Argument? Weil wir davon ausgehen, dass wer-auch-immer Marken- und Urheberrecht nicht auseinanderhalten kann, schreiben wir lieber (unter Verleugung unserer eigenen Grundprinzipien) erst garnichts zum Urheberrecht rein?! Wenn wir die Leute für zu doof halten würden, Urheberrechte und Lizenzen zu verstehen, könnten wir den Laden hier gleich ganz dicht machen!
Nein, diese Vorlage ist einzig und allein dazu da, den Rechteinhabern eine Sicherheit vorzugaukeln, die es überhaupt nicht gibt, und so zu verhindern, die hiesige Auffassung, Logos seien grundsätzlich gemeinfrei, zu hinterfragen und ggf. gerichtlich prüfen zu lassen. Damit sind wir keine Spur besser als alle die oft kritisierten Seiten, die die unangenehmen Dinge irgendwo im Kleingedruckten verstecken. Diese Vorlage ist eine Nebelkerze!
Und was die Frage nach den Problemen angeht: Natürlich beschweren sich die Rechteinhaber nicht, wenn sie dank dieser Vorlage überhaupt nicht mitbekommen, was man hier von ihren Urheberrechten hält. Aber schau Dir doch einfach mal an, wie oft dieser Vorlage schon hier und auf zig Metaseiten diskutiert wurde. Ruhe und Rechtssicherheit sieht anders aus – und angesichts des jüngsten BGH-Urteils dürfte sich da in Zukunft noch so einiges zusammenbrauen. --Martin K. (Diskussion) 22:52, 19. Nov. 2013 (CET)
Die großen Diskussionen darum entstehen durch eine sehr kleine Gruppe, nicht durch viele oder gar eine Mehrheit. Aber nochmal die Frage, wo wirklich die Probleme aufgetreten sind. Betrachten wir die mögliche Zielgruppen: 1) kleine Firmen ohne Rechtsberatung die dann auf einmal aufschrecken, Klagen einreichen (weil sie sich damit nicht auskennen) und dann verlieren; 2) größere Firmen, die ihre Rechtsabteilungen haben, die sich der "Problematik" bewusst sind und daher wissen, dass soweit (nach alter Rechtssprechung) alles legal ist/war. In beiden Fällen null Gewinn durch Darstellung, was nicht geschützt ist. Wenn wir alles aufschreiben, warum was wie nicht geschützt ist, müsstest du deine Forderungen ausweiten auf Markenrecht, Persönlichkeitsrecht etc. Dann brauchen wir einen Baustein für diese Personendarstellungen sind nicht durch das Persönlichkeitsrecht geschützt weil … oder auch [[:File:Beijing National Stadium 2008 Summer Paralympics.jpg|Sie dürfen zwar das Foto unter CC-by-sa nutzen, jedoch nicht für Nachbauten, Modelle etc.. Es ist schlichtweg unmöglich, die von dir geforderte Rechtssicherheit hier zu garantieren, das klappt nur, wenn wir a) nur noch Juristen zulassen und b) jegliche Mediennutzung durch Zugangssperren nur für einzelne Länder freischalten. Nebenbei, die (Zitat) „Verleugnung unserer eigenen Grundprinzipien“ ist zwar rhetorisch nette Drohgebärde, jedoch für diese Diskussion überhaupt nicht zuständig (oder haste schonmal einen Text unter der Lizenz LogoSH gesehen?). -- Quedel Disk 12:40, 25. Nov. 2013 (CET)
Bitte versuch jetzt nicht das hiesige Problem zu verwässern, in dem Du es mit Marken- und Persönlichkeitsrechten verquirrlst. Du weißt genauso gut wie ich, dass das Urheberrecht in der Wikipedia genauso wie auf Commons die für eine Aufnahme und Einordnung ausschlaggebende Rechtsnorm ist. Während ein (urheberrechtlicher) Lizenzbaustein hier aus gutem Grund (eigentlich) verpflichtend ist und auch regelmäßig überprüft wird, gibt es für Marken-, Geschmacksmuster- und Persönlichkeitsrechte nur allgemeine Hinweisbausteine, die die Überprüfung und Beachtung dieser Rechte dem Endanwender überlassen – was man angesichts der starken Kontextabhängigkeit dieser Bestimmungen auch verstehen kann.
Vielleicht wäre es mal an der Zeit für ein paar erliche Antworten:
  1. Warum ist der Vorlage:Bild-LogoSH der einzige „Lizenzbaustein“ der keinerlei urhheberrechtlich relevante Informationen enthält?
  2. Warum muten wir unseren Lesern und sonstigen Betroffenen an allen anderen Stellen zu, sich mit der urheberechtlichen Einordnung der jeweiligen Inhalte auseinander zu setzen, nur hier nicht?
  3. Warum wird bei dieser Vorlage eine offensichtlicher Verstoß gegen die Regeln dieser Seite („Mit Lizenzvorlagen müssen in der deutschsprachigen Wikipedia alle Bilder gekennzeichnet sein, um den rechtlichen Status darzustellen.“) und die Grundprinzipien der Wikipedia nicht nur administrativ gedultet sondern geradezu erzwungen? Diese Vorlage beachtet die Urheberrechte nicht, sondern verschweigt sie vorsätzlich und leistet dadurch (spätestens seit dem BGH-Urteil) Beihilfe zu Urheberrechtsverstößen.
Es kann doch echt nicht sein, dass man hier lieber einem Massenlöschantrag entgegensieht, statt von sich aus für die Einhaltung der geltenden Regeln und Gesetze zu sorgen?! --Martin K. (Diskussion) 13:08, 25. Nov. 2013 (CET)
zu 1. Früher [tm] stand mal drin, dass die Logos mangels Schöpfungshöhe keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Das führte zu vielen Protesten seitens der Nutzungsrechteinhaber. Weil sie viel viel Geld für die Designer bezahlt habe und einfach nicht lesen wollen, dass keine Schöpfungshöhe vorliegt. Natürlich wissen und respektieren wir alle, dass gutes Design, das manchmal auf das Einfache reduziert wird, viel viel Arbeit ist. Aber das Konstrukt der Schöpfungshöhe haben nicht wir Wikipedianer uns ausgedacht! Ich persönlich war nie ein großer Freund davon, (vor)schnell nur ein Logo, hat keine Schöpfungshöhe zu schreien.
zu 2.+3. Eine Lizenz bedeutet, dass jemand etwas lizenziert hat. Wo aber kein urheberrechtlich geschütztes Werk vorliegt, kann auch niemand eine Lizenz erteilen. Der viel viel wichtigere Hinweis ist der Markenrechtshinweis. Dieser verhindert eigentlich recht zuverlässig, dass Dritte ein Logo unbedacht verwenden.
Im Moment sehe ich auch keine Notwendigkeit, hektisch zu reagieren. Nach wie vor steht nicht offen bei den Logos, dass sie gemeinfrei seien, was vermutlich bei vielen Logos nach neuester Rechtsprechung falsch wäre. Ich persönlich maße mir aber noch kein Urteil an, wo genau die Schöpfungshöhe liegt. Ich bin auch kein Jurist. Das Hinweis auf das wichtige Markenrecht steht weiterhin bei den Logo
Zum Thema Massenlöschung: Dies könnte uns wirklich passieren und ich sehe keine echte Möglichkeit, diese zu umgehen. Sobald ein Logo auf Schöpfung erkannt wird, muss a) der Urheber/Rechteinhaber eine freie Lizenz erteilen (was er ziemlich sicher nicht tun wird) oder b) das Logo gelöscht werden.
Ob Zitatrecht greift, wurde schon diskutiert. Ich persönlich glaube nicht daran, wenn das Logo einfach nur zur Illustration verwendet wird. Dazu kommt das Problem, dass über die Dateibeschreibungsseite das Logo auch als Solitär in der Wikipedia zu finden ist.
Eine NC-Lizenz widerspricht dem Geiste des Projektes, wirklich freie Inhalte zu schaffen/vorzuhalten.
Eine "nur-für-Wikipedia-Lizenz" gibt es ebenfalls nicht.
Als Übergangslösung könnte ich mir eine Lösung wie bei den deutschen Briefmarken nach dem Loriot-Urteil vorstellen: Commons:Template:PD-Deutsche Bundespost stamps. Eine (fette) Warnung, dass der Urheberstatus nach neuestem Urteil ungeklärt ist und ein Review Logo für Logo durchgeführt werden muss.
Ich ärgere mich über mich selbst, dass ich das Thema nicht als Session auf der WikiCon beantragt habe. Da waren viele Wikipedianer, die sich auch mit dem Urheberrecht beschäftigen. — Raymond Disk. 14:18, 25. Nov. 2013 (CET)
Hätte nichts geholfen, da es eine neue Rechtsprechung gibt, deren Inhalt in Einzelnen kennt aber nur der passende Spruchkörper des BGH. Ich habe übrigens mal die beiden Nichtlizenz-Lizenzen (Wikimedia und LogoSG) in einen eigenen Abschnitt Weitere lizenzähnliche Bausteine ausgelagert. syrcroпедия 14:51, 25. Nov. 2013 (CET)

Vorlage:Bild-frei

  • Was soll das nun bedeuten? Kann ich Bilder mit dieser Vorlage als PD verwenden oder nicht? Ich blicke leider bei diesen verkomplizierten Begriffen einfach nicht durch.

PS: Warum muss bei dieser Wp immer alles so kompliziert sein? — 2.207.248.65 20:10, 19. Dez. 2013 (CET)

{{Bild-frei}} heißt mehr oder weniger: Mach damit, was du willst. ;-) --ireas :disk: 20:12, 19. Dez. 2013 (CET)

Also OK, dann verwende ich es einfach als gemeinfrei, dürfte demnach ja auch nicht falsch sein. — 2.207.97.83 22:05, 19. Dez. 2013 (CET)

Zu deinem PS: Der Grund für die komplizierte Formulierung ist, dass der Urheber im deutschen Urheberrecht sein Werk nicht wie im anglo-amerikanischen Recht in die Gemeinfreiheit entlassen kann. Gemeinfrei wird ein urheberrechtlich schutzfähiges Werk erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Deswegen steht da „nur“ das uneingeschränkte Nutzungsrecht für jedermann. --ireas :disk: 22:31, 19. Dez. 2013 (CET)