Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Entsperrrichtlinie

Hinweis: Die Projektseite ist zur Zeit wegen der Heimsuchung durch einen infinite gesperrten Nutzer für nicht- und neuangemeldete Nutzer gesperrt. sугсго.PEDIA 22:14, 18. Jan. 2008 (CET)Beantworten

technische Überschrift

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Da ich in den wenigsten Fällen einen Grund sehe, warum Entsperrverfahren anders sein sollten als Sperrverfahren, habe ich in meinem Vorschlag mich möglichst nahe an den entsprechenden (entgegengestellten) Richtlinien gehalten. Abweichungen davon (unterschiedliche Fristen oder Stimmberechtigung oder was auch immer) sollten möglichst gut begründet werden, weshalb Syrcros Vorschläge für mich erst mal nicht so nachvollziehbar sind.--Bhuck 12:58, 16. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Ich finde, du hast zuviel von der Benutzersperrung übernommen. Verschiedene Sperrzeiten, Stellungnahme usw. erachte für ein Entsperrverfahren als Tinnef. Zudem sollte bei der Sperrung ein klarer Fehler vorliegen, daher 2/3-Mehrheit für Entsperrung. --Sargoth disk 13:28, 16. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Vielleicht ist einiges davon auch für die Benutzersperrverfahren Tinnef? Warum hier unterschiedliche Standards setzen? Der 2/3-Mehrheit für Entsperrung kann ich keinesfalls zustimmen--gesperrt sollte nur jemand werden, wenn noch nicht einmal 1/3 der Community hinter ihm steht. Mit 2/3 zur Entsperrung, solange der sperrende Admin zum entsperrverhindernden Drittel gehört (was ja anzunehmen wäre), kann jeder, dem nicht 2/3 der Wikipedia hinter sich weiss, gesperrt werden. Das ist eine Einladung zur Zensur.--Bhuck 15:07, 16. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Oh komm Zensur. *eyeroll* Ich sehe im Moment keine überbordende Adminwillkür. Die Regelungen können ja jederzeit geändert werden. Die 1/3-Reglung führt zu Sperr-Ping-Pong. Ja, bei BS ist auch einiges überflüssig. Der Unterschied ist der, dass für eine Benutzersperrung wichtige Voraussetzungen gelten, da sie von "Gegnern" des Kontos erfolgen. Diese entfallen beim Entsperrverfahren. --Sargoth disk 15:12, 16. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Andere Idee

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Ich denke das sollte etwas aufgespalten werden:

  1. Entsperrverfahren: Benutzer die vorher per Community-Beschluss gesperrt wurden (siehe momentanes Sperrverfahren) können per 2/3-Mehrheit wieder entsperrt werden. Über Antragsberechtigungen usw. kann man diskutieren.
  2. Benutzer die nur per Admin-Beschluss für mehr als einen Monat (über genaue Werte kann man auch hier diskutieren) gesperrt wurden, können ein reguläres Sperrverfahren beantragen, falls der gesperrte Account über eine SG-Stimmberechtigung verfügt. Das verhindert zum einen Trolling von vor die Tür gesetzten Vandalenaccounts (die werden in der Regel keinen Account mit SG-Stimmberechtigung haben) bzw. wegen einer Kurzzeitsperre, zum anderen aber auch, dass Admins umstrittene Nutzer, die ein Community-Sperrverfahren überstehen würden, selbst vor die Tür setzen können und so vollendete Tatsachen schaffen. Ansonsten entsünde ein Problem, wie es von Benutzer:Sebmol hier treffend charakterisiert wird. Das Ergebnis des Sperrverfahrens ist dann entsprechend umzusetzen.--Innenrevision 13:44, 16. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Zu Punkt 2, sehr richtig! Zu Punkt 1--wenn schon 2/3 für die Sperrung gestimmt haben, warum sollte sich etwas geändert haben? Wenn es Gründe gibt, warum was sich geändert hat, sollte man schon über eine Entsperrung nachdenken, aber es sollte nicht zu einer Probe "Wir stimmen so lange ab, bis das Ergebnis passt" kommen--das gilt aber auch genauso für Sperrverfahren wie für Entsperrverfahren.--Bhuck 15:11, 16. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Dieses Abstimmen bis es passt, kann man leicht verhindern, indem man entsprechende Antragshürden schafft. So könnte ein Mindestquorum an Unterstützern gesetzt werden und eine Sperrfrist von vielleicht 6 Monaten seit dem letzten Sperr-/Entsperrverfahren für den Benutzer. Das Schiedsgericht hatte nunmal hier angeregt, dass auch das Entsperrverfahren geregelt werden sollte. Wenn wir also schon mal über solche Dinge nachdenken, dann können wir das auch versuchen zu berücksichtigen, insbesondere da es sich dort wohl um ein äußerst seltenes Verfahren handeln wird, wenn man die Hürden entsprechend hoch anlegt (was problemlos ist, weil davon ja nur noch Leute betroffen sind, die vorher per regulärem Benutzersperrverfahren durch die Community ausgeschlossen wurden und nicht durch Adminentscheidungen ausgeschlossene Nutzer). Es schafft einfach klare Verhältnisse und verhindert, dass jemand per Schiedsgericht oder anderen Instanzen versucht herumzueiern.--Innenrevision 15:46, 16. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Abkürzungen

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Frage an syrcro: Was ist ein BS, ein SG und ein AP? --HAH 16:53, 16. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Benutzersperrung, Schiedsgericht und Adminsproblem. (Ich hab das jetzt ausgeschrieben: [1]). --Eintragung ins Nichts 17:06, 16. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Vorschlag Wutzofant

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Hi, ich geh mal davon aus, dass erstmal ein Brainstorming gemacht wird und wir viele Vorschläge sammeln, auch wenn sie sich teilweise ähneln. Daher hab ich einen Vorschlag gemacht, der sich nicht fuuurchtbar von den anderen unterscheidet. Was waren meine Gründe dafür, es so zu regeln?

  • Syrcros Vorschlag find ich gut, aber etwas zu kompliziert. SG-Stimmrecht hier, nach einer Woche noch soundsoviel weitere Zustimmungen usw.; ich finde, das müsste einfacher gehen.
  • Sargoths Vorschlag find ich gut wegen seiner Einfachheit. Allerdings finde ich es nicht gut, wenn die Entscheidung eines einzigen Admins darüber entscheidet, ob es ein Sperr- oder ein Entsperrverfahren ist und somit eine 1/3- oder 2/3-Mehrheit für die Entsperrung erforderlich ist. Außerdem könnten die "5 Benutzer" auch 5 Benutzer sein, die sich grade erst angemeldet haben. So ein Entsperrverfahren würde zwar abgelehnt werden, aber Zeit kosten -- besser, es kommt gar nicht erst zustande. Deswegen fordere ich zusätzlich die Stimmberechtigung.

Meine Idee in kurzen Worten: Wenn einer die Sperre verhängt hat, wird es wie ein normales Sperrverfahren aufgezogen: 2/3-Mehrheit erforderlich für Beibehaltung der Sperre. Wenn aber mehrere die Sperre verhängt haben (Community oder Schiedsgericht), dann wird nicht "Abstimmen, bis es passt" gespielt: In dem Fall reicht schon eine 1/3-Minderheit für die Beibehaltung der Sperre, also für die Bestätigung des alten "Urteils". Im Übrigen sollte das ganze m.E. nicht auf infinit, sondern auf für längere Zeiträume gesperrte Benutzer ausgedehnt werden; ich hab mal 3 Monate vorgeschlagen. --Wutzofant (grunz) 16:54, 16. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

"Es gilt die allgemeine Stimmberechtigung" war in meinem Minimalvorschlag für alle, auch Antragsteller, gemeint.--Sargoth disk 16:56, 16. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Wäre es nicht konsequent Entsperrung generell ab 1/3 der Nutzer zuzulassen, also immer dann wenn eine Sperre auch gescheitert wäre? --Lixo 18:45, 9. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Vorschlag von SCPS

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Der gefällt mir. Ich würde die Hürden für die Anrufung des Schiedsgerichts erhöhen und sie nur für Sperrdauern ab 2 Wochen möglich machen (schon aus praktischen Erwägungen könnte sonst die Anfrage schnell obsolet sein, wenn die SG-Entscheidung zu lange dauert). Auch ein Entsperrverfahren durch die Community für mittels Sperrverfahren Gesperrte muss noch präzisiert werden (z. B. analog zu syrcros Vorschlag), aber auch hier kann ich mir das Schiedsgericht anstatt der Community als letzte Instanz vorstellen. --Eintragung ins Nichts

Joa, klar, die Details sind natürlich verhandelbar. ;-) Aber mir geht es vor allem darum, dass wir uns nicht gleich wieder in Fragen zu Quoren, Fristen und Mehrheiten verheddern, sondern erst mal grundsätzlich diskutieren, ob die Community oder das SG entscheiden sollen. Was die Entsperrverfahren für durch die Community Gespererte betrifft: Das dürfte recht selten vorkommen, insofern halte ich diese Frage für eher akademisch.
Mal ne andere Frage: Sollte man dieses MB nicht mal unter WP:MB verlinken? --SCPS 18:32, 16. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
(quetsch) Das Meinungsbild ist dort unter "In aktiver Vorbereitung" verlinkt.
Ja, die Entscheidung, ob Entsperrverfahren der Community oder dem Schiedsgricht übertragen werden sollten, ist eine zentrale Frage. Vielleicht zeichnet sich in der Diskussion hier eine überwiegende Mehrheit für das eine oder andere ab. Wenn nicht, dann könnten eben zwei Varianten in das Meinungbild aufgenommen werden: einmal ein Community-Entscheid, einmal durch das Schiedsgericht. Von sebmol wird jetzt der Einwand kommen, dass wir hier konsensorientiert arbeiten sollen und daher ein Meinungsbild nur dann sinnvoll ist, wenn es mit deutlicher Mehrheit angenommen wird, also schon im Vorfeld ein konsensfähiger Vorschlag erstellt werden muss. Daher sollten wir uns bemühen, hier schon mal Argumente zu sammeln, um so eine Einigung zu ermöglichen. Ich fange weiter unten damit an. --Eintragung ins Nichts 23:38, 16. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ich finde ihn eher bedenklich, weil damit das Schiedsgericht zu einer Art Revisionsinstanz mutiert, wofür es eigentlich nicht gedacht ist. Kein Problem hätte ich dagegen damit, dass der gesperrte Benutzer selbst seinen Konflikt mit dem Admin vor das Schiedsgericht bringt, wir also weiterhin beim Stichwort "Konfliktlösungsinstanz" bleiben. sebmol ? ! 18:34, 16. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ich sehe den Unterschied nicht so ganz: Natürlich ist es die Überprüfung durch das SG auch eine Form von Konfliktlösung; andererseits wäre es ja, wenn der gesperrte Benutzer gegen seine Sperre das SG anruft, nicht so, dass hier zwei auf gleicher Augenhöhe stehende Parteien einen Konflikt durch Dritte lösen ließen, sondern faktisch auch eine Überprüfung von Adminhandeln. Der Unterschied zu "normalen" Streitfällen ist aus meiner Sicht vielmehr der: Bei "echten" Konflikten schwelt dieser ohne SG-Entscheidung weiter (und nervt im Zweifel die ganze Community), ohne dass eine Seite daraus einen eindeutigen Vorteil hätte, bei Benutzersperren bleibt ohne SG-Verfahren (oder andervweitige "Revision") der gesperrte Benutzer eben gesperrt und hat Pech.
Aber wenn es Dir nur um die Frage der Antragsberechtigung geht: Da bin ich leidenschaftslos. (Mein Gedanke war der, dass nicht jeder gesperrte Volltroll das SG nerven kann, sondern die notwendige Antragstellung durch Dritte eine gewisse Prüfung der Ernsthaftigkeit des Anliegens darstellt.) Prinzipiell geht es mir darum, die Scherbengerichte abzuschaffen. --SCPS 18:46, 16. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ich glaube, das Schiedsgericht wird kein Problem haben, Anfragen von "Volltrollen" gekonnt und zeitnah abzulehnen. Diese Entscheidung würde ich aber dem Schiedsgericht nicht abnehmen wollen. Gleichzeitig habe ich aber großes Unbehagen damit, dass sich Unbeteiligte um die "Rechte" anderer Benutzer kümmern, wie das hier der Fall ist. Wenn das erst einmal angefangen wird, wird es nur noch Anfragen regnen, weil es fast immer jemanden geben wird, der sich am Verhalten des Anderen stört. sebmol ? ! 19:08, 16. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Da ist was dran. Ich bastle mal ein wenig am Vorschlag. --SCPS 21:27, 16. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Diesen Vorschlag halte ich auch für sehr bedenkenswert. Wenn Sperren "verdienter Benutzer" (also z.B. solcher mit SG-Stimmberechtigung) ab einer gewissen Dauer grundsätzlich vom SG abzusegnen wären, ergäben sich gleichzeitig mehrere Vorteile:

Erstens wäre die Sperrung durch das Kollektivorgan nach einem öffentlichen Verfahren und Urteil vermutlich besser begründet und transparenter als bei einsamen Adminentscheidungen, die oft als sehr einsam und auch teilweise als willkürlich rüberkommen, auch wenn sie vermutlich in der Mehrzahl sachlich gut begründet sind. Das würde letztlich sowohl die Admins entlasten als auch zum allgemeinen AGF-Faktor innerhalb der Wikipedia beitragen.

Zweitens hätte man, sozusagen als Nebeneffekt, falls die erhöhte Sperrdauer (z.B. 6 Wochen) das Problem nicht löst (z.B. fortgesetztes Bestehen des sperrwürdigen Verhaltens nach Ablauf der Sperre oder unter Sockenpuppenmißbrauch, oder aber massiver Widerspruch aus der Community), durch das bestehende SG-Verfahren eine gute, objektive und Schlammschlachten vermeidende Grundlage für ein BS-Verfahren durch die Community, das ja auch vom SG (bzw. einzelnen Schiedsrichtern) initiiert werden könnte. Ein solches, gut vorbereitetes BS-Verfahren könnte dann vielleicht das Problem dauerhaft mit der größten denkbaren Autorität lösen, entweder durch (dauerhafte) Sperrung des Benutzers, oder eben durch Bestätigung desselben durch die Community.

Drittens würden Schlammschlachten wie die aktuelle um Stachel vermieden, da problematische Admin-Sperrungen relativ bald beim SG landen würden, wo sie entweder bestätigt oder aufgehoben würden. Der unhaltbare momentane Zustand, daß eine administrative Sperre quasi im nachhinein, mit 1/3-Sperrminorität in eine Community-Sperre verwandelt wird, die normalerweise eine 2/3-Mehrheit erfordet, würde sich damit von selsbt erledigen, und das fehlene Entsperrverfahren ebenfalls.

Probleme und Widersprüche, die sich aus obigem Verfahren ergäben, wären z.B. die teilweise Umfunktionierung des Schiedsgerichts von der letzten zu einer Revisionsinstanz, der eine "allerletzte" (das BS-Verfahren) übergeordnet wäre. Allerdings entspricht diese Kompetenzverteilung in dieser Hinsicht (also in Bezug auf endgültige Benutzersperrungen) mMn sowohl dem Konsens inerhalb der Community als auch dem Selbstbild des SG (wie anhand des Cyborra-Falls zu sehen war). Letztlich wäre das SG als letzte Instanz hier vermutlich sowieso überfordert und nicht akzepiert. --Schachtelsatz 15:34, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Also, wenn's nach mir geht, werden die herkömmlichen BS-Verfahren vollständig abgeschafft, so hatte ich es ja auch in meinen Vorschlag geschrieben. Im übrigen ist mir wichtig, dass das SG niemals von sich aus tätig wird: Voraussetzung ist in jedem Fall, dass ein Admin den Sperrknopf betätigt. Das ist dann auf Antrag (wobei noch zu klären wäre, wer antragsberechtigt ist) durch das SG zu überprüfen. --SCPS 00:43, 19. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ja, hatte ich auch so verstanden und halte ich auch für sehr vernünftig, da BS-Verfahren sehr schnell in Grabenkämpfe und Stellvertreterkriege ausarten. Meine Ergänzung ziehlt nur darauf ab, daß Konflikte, die mit diesem Verfahren (SG als reguläre Revisionsinstanz für administrative Sperren; steht im Übrigen letztlich schon im SG-Meinungsbild...) nicht behoben werden können, nochmal und abschließend der Community vorgelegt werden, und zwar gut vor- und aufbereitet, also mit durchsichtiger Faktenlage, knackigen Difflinks usw., wie das im SG offenbar gut funkioniert. So wäre die Grundlage für ein faires Verfahren mMn am ehesten gegeben. Aber die BS-Verfahren ganz abzuschaffen wäre auch nicht das schlechteste, meint der Schachtelsatz 11:49, 24. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Community-Entscheid vs. Schiedsgericht-Entscheid

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Wie SCPS richtig erwähnt hat, ist eine zentrale Frage, ob ein Entsperrentscheidung mittels Community-Abstimmung oder durch das Schiedsgericht entschieden werden soll. Damit wir uns vielleicht schon in der Vorbereitungsphase des Meinungsbild auf einen konsensfähigen Vorschlag einigen können, möchte ich hier Argumente für beide Varianten zusammentragen.

Vorausschicken möchte ich, dass es mir hier hauptsächlich um das Entsperrverfahren für Benutzer geht, die schon länger dabei sind und schon Substanzielles geleistet haben. Für Benutzer, die z. B. nicht bei der Schiedsgerichtswahl stimmberechtigt sind, kann ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen werden, aber das wäre weniger wichtig und ich möchte es bei dieser Argumentesammlung erst einmal außen vor lassen. Daher sollten sich die Argumente hier nur auf die Fälle beziehen, in denen der betroffene gesperrte Benutzer schon länger dabei ist. --Eintragung ins Nichts 23:38, 16. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Pro Community-Abstimmung

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  • Abstimmungen sind direktdemokratisch (je nach Sichtweise ein Vor- oder Nachteil) und Schiedsgerichtsentscheide nur indirekt demokratisch legitimiert
  • Für den Fall, dass die Sperrung von der Community per Abstimmung ausgesprochen worden wäre, wäre eine Entsperrung auf dem gleichen Weg die logische Folge des Nicht-Mehr-Bestehens der 2/3-Sperrmehrheit (bzw. bei höheren Hürden für Entsperrungen, noch deutlicher).
  • Für den Fall, dass die Sperrung durch einen einzelnen Admin geschah, würde die Entsperrung durch das fehlende Zusammenkommen einer 2/3-Mehrheit der Community zeigen, dass in diesem Fall, der sperrende Admin nicht den Willen der Community, sondern seinen eigenen Willen umgesetzt hätte. Die Möglichkeit, dass solche Admin-Entscheidungen auf diese Weise überprüft werden könnten, würde dazu führen, dass Admins Sperrungen eher nur dann einsetzen würden, wo sie sich besonders sicher wären, und weniger in den grenzwertigen Fällen.
  • Die Community ist es, die mit dem fraglichen Nutzer leben muss.

Pro Schiedsgericht-Entscheid

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  • ruhigere, stärker an den faktenorientiertere und damit kompetentere Entscheidungsfindung, die weniger von Störern und persönlichen Animositäten beeinflusst wird (hoffe ich mal)
  • Community-Abstimmungen arteten bisher oft in Schlammschlachten aus, die durch gegenseitige Anschuldigungen und das Waschen schmutziger Wäsche das Arbeitsklima schädigen
  • Scherbengerichte sind unzivilisiert (Dieses Argument, konsequent angewandt, würde dazu führen, dass es künftig nur noch Sperrungen per Schiedsgericht-Entscheid gäbe, und nicht wie bisher, durch Einzel-Admin-Entscheidung bzw. Sperrabstimmung. Es ist aber inkonsequent, dieses Argument nur bei Entsperrungen zu beachten und nicht bei Sperrungen.)
  • Kein Schiedsrichter würde nur deshalb eine Entsperrung betreiben, weil er selber Angst hat, wegen ähnlichen Verhalten gesperrt zu werden und zu bleiben.

Noch ne Idee

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Entsperranträge nach regulären Sperranträgen sind wohl tatsächlich das geringere Problem. Streit gibt es ja vor allem nach „einsamen“ Admin-Entscheidungen. Und da fehlt tatsächlich eine Einrichtung, um da nachzuhaken. Nicht nur für Betroffene, auch für Admins. Wie wäre es mit einem Zwischending zwischen Schlammschlacht und Schiedsgericht? Bei einer längeren Sperrung wird ein Antrag auf Prüfung gestellt, der nach Bestätigung durch x bewährte Wikipedianer als gültig erklärt, dem sperrenden Admin die Erläuterung und Dokumentation der Sperrung auferlegt. Entschieden wird der Fall durch eine Diskussion und Abstimmung unter Admins. Die bilden entgegen anderslautenden Gerüchten keine Mafia, sondern schlicht eine überschaubare Gruppe von erfahrenen Wikipedianern, denen durch Abstimmung Vertrauen ausgesprochen wurde. Sie sind sich keineswegs immer einig. Das hielte ich für einen gangbaren Weg un einerseits uferlose Diskussionen zu vermeiden, andererseits nicht jede fragwürdige Adminentscheidung gleich zum Adminproblem zu machen oder die letzte Instanz anzurufen. Rainer Z ... 01:26, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Halte ich in dieser Form für sinnfrei. Zum einen könnte ein Admin mit gegenteiliger Meinung ohnehin auf eigene Faust die Sperre einfach ändern, was ja auch oft genug gemacht wird. Zum anderen hätten die Entscheidungen einer solchen Admin-Runde kaum ausreichend Legitimität, denn es ist bei der doch relativ großen Anzahl von Admins ausgeschlossen, dass alle oder wenigstens fast alle an solchen Abstimmungen teilnehmen - in der Regel wird es vermutlich doch immer wieder nur auf die relativ kleine Gruppe hinauslaufen, die jeden Tag die Wikipedia am Laufen hält. Damit hätte diese Gruppe aber ganz unwillkürlich nach außen den Anstrich eines Hinterzimmerzirkels bzw. Schattenschiedsgerichtes. Also würde die Diskussion um eine Sperre dadurch kaum beendet, sondern nur an die nächste Instanz durchgereicht. Nein, ich denke wir sollten wirklich einen klaren Weg für solche Fälle wählen - entweder das Schiedsgericht, welches dann eine finale Entscheidung trifft oder aber den Anspruch auf ein reguläres Sperrverfahren, welches dann ebenfalls eine Entscheidung herbeiführt.--Innenrevision 03:05, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
ACK an Innenrevision. Wenn es eine "Abstimmung unter Admins" geben sollte, dann sollte sie nur dann gültig sein, wenn die Gesamtheit der Admins beteiligt wurde, bzw. die erforderliche Mehrheit für eine Entscheidung müsste die absolute Mehrheit aller je gewählten Admins sein.--Bhuck 09:35, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
ACK, entweder Schiedsgericht, oder echtes Entsperrverfahren (Wikipedianerentscheid, wie es auch immer aussehen sollte).--sугсго.PEDIA 09:43, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Zum zwischenzeitlich gelöschten Einwand, es würden sich pro Tag nicht mal 50% der Admins an der Wikipedia beteiligen--das ist ja klar, dass daher eine schnelle Entscheidung unwahrscheinlich wäre. Aller Wahrscheinlichkeit nach müsste man sich bewusst sein, dass--wenn das Quorum 50% aller gewählten Admins ist--die gewünschten Entscheidungen nie zustande kämen.--Bhuck 09:47, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Zumindestens bei der Problemdarstellung würde ich Rainer Recht geben, allerdings mit anderem Lösungsvorschlag. Relativ unstrittig ist doch eigentlich das Verfahren zur Entsperrung (kann genauso auf die gleichen RL wie BS benutzen), das Problem ist vielmehr die indefinite Sperrung von langangemeldeten Benutzern ohne Sperrabstimmung. Diese indefiniten Sperrungen über 3 Monate stimmberechtigter Benutzer sollten grundsätzlich nur nach Sperrabstimmung der Gemeinschaft erfolgen. --...bRUMMfUß! 14:11, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Trotz der schon genannten Argumente, dass Benutzersperrverfahren oft zu Schlammschlachten werden, und dass sie oft aus Furcht vor einem "Fehlschlag" und einer damit verbundenen "Bestätigung" des Benutzers in seinem Verhalten erst gar nicht beantragt werden? --Eintragung ins Nichts 15:03, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ja, denn entweder es liegt klar ein Sperrgrund vor, dann wird so ein Verfahren Erfolg haben, oder nicht. --...bRUMMfUß! 17:01, 18. Okt. 2007 (CEST) (vorausgesetzt, dass diese BS in ihrer bisherigen Form überhaupt sinnvoll sind... ;-) also das System ist doch dermaßen krank, das bißchen Regeländerung bringt wahrscheinlich auch nichts.)--...bRUMMfUß! 17:04, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Skeptisch bin ich da auch. Eigentlich müsste man das ganze Thema gründlicher angehen und überlegen, wie man sinnvolle und effiziente Sperr- und Entsperrverfahren organisiert. Die Abstimmungsfragen sind da nur ein Baustein. Unzufrieden sind ja offenbar alle Fraktionen mit der derzeitigen Situation. Die Sache funktionierte mal besser, aber da ging auch noch vieles „auf Zuruf“. Heute ist die Situation härter und unüberschaubarer. Die bisherigen Verfahren (nicht nur hier) gehören auf den Prüfstand. Es ist klar, dass nicht alles „basisdemokratisch“ geht, einsame Admin-Entscheidungen sind nicht immer unproblematisch und alles problematische dem Schiedsgericht zu überantworten kann auch nicht sein. Die ganzen Beiträge zu diesem Komplex sind so vielstimmig, die Unklarheit ist so groß, Defizite und Fehlentwicklungen sind nicht zu leugnen.
Ich habe schon lange den Verdacht, dass das Wiki-Prinzip für den Metakram nur bedingt tauglich ist. Wir haben da ein Monstrum geschaffen, dass die Organisation unglaublich erschwert. Von der generellen Unübersichtlichkeit dabei mal abgesehen, werden auch auf ermüdende Weise immer wieder einzeln Verfahrensfragen und Zuständigkeiten diskutiert, bis einem ganz anders wird. Eigentlich sollte Verwaltungskram (um den geht es hier) doch schlank und transparent gestaltet sein. Es macht aber jeder Wikipedianer, dem danach ist, eine eigene Behörde auf – selbstverständlich mit eigenem Reglement. (Das ist überspitzt formuliert, nur zur Sicherheit.) Eine Sichtung, Straffung und Vereinheitlichung des „Systems“ wäre segensreich. Nur wie soll das in den gegenwärtigen Strukturen funktionieren?
Rainer Z ... 18:31, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ich habe meinen Vorschlag ja schon gemacht... das alte System sofort abschaffen, Wikipedia:Benutzerbewertungen werden ab morgen, 12:15, Pflicht ;-) bevor die Wikipedia ganz absäuft. --...bRUMMfUß! 19:24, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
@Rainer: Sehr gute Idee, das mit dem "gründlicher angehen" der Verfahrensfragen. In diesem Zusammenhang würde mich interessieren, was du vom Vorschlag von SCPS auf der Vorderseite und zwei Absätze hierdrüber hältst. Es wäre zwar etwas mehr Arbeit für das Schiedsgericht, hätte aber den Vorteil eines wirklich klaren Verfahrens, das eine Überprüfung/Entlastung der administrativen Sperren sozusagen "einbaut" und gleichzeitig die oft schlecht vorbereiteten, von vornherein emotionalen und auf Emotionalität abziehlenden BS-Verfahren ablösen würde, aus denen dann die Schlammschlachten entstehen. Sehr anschaulich ist dieser Unterschied ja aktuell bei den Verfahren JEW (Schiedsgericht: Moderierte Dikussion ausschließlich unter den Beteiligten, mit transparenter "Beweisaufnahme" und einem offenkundigen Bestreben, beiden Seiten gerecht zu werden) und Stachel (BS: Große Oper mit allgemeiner Schreierei, völlig unklaren Verfahrensregeln, Solidaritätsbekundungen und hoffnungslose Unterlegenheit der Seite des "Angeklagten" und so weiter). Deinen Vorschlag von Abstimmungen unter den Admins halte ich für nicht so geglückt, weil 1. er darauf hinausläuft, eine Art AdHoc-Alternativ-Schiedsgericht einzuführen (allerdings ohne die Akzeptanz des eigentlichen SG), und 2. wegen des absehbaren Vorwurfs des Admingeklüngels. Im Prinzip sollte ja im Moment schon so ähnlich vorgegangen werden (Admins, die sich untereinander abstimmen und gegenseitig kontrollieren), das funktioniert aber teilweise nur sehr eingeschränkt, habe ich den Eindruck. -- Schachtelsatz 20:10, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Mit konkreten Statements möchte ich mich im Augenblick lieber zurückhalten. Als Schiedrichter bin ich ja mehr oder weniger Betroffener und diese Schiedsrichtergeschichte wird auch gerade verhandelt. Außerdem glaube ich wirklich, dass der ganze Komplex erst überdacht werden muss, bevor wir uns an Regeländerungen oder Neuerungen machen.
Die Idee mit den Admins war sicherlich ein nächtlicher Schnellschuss, braucht so nicht zu ernst genommen zu werden. Je länger ich infolge meiner SG-Tätigkeit, den Diskussionen rund ums Schiedsgericht und meiner mehrjährigen Erfahrung in der Wikipedia nachdenke, desto schwerer fallen mir konkrete Antworten. In so vielem ist der Wurm drin und die Gründe ähneln sich. Im Augenblick arbeitet es in mir, doch klar sehen tue ich noch nicht. Ganz abgesehen davon, dass ich keine Instanz sehe, die echte Veränderungen auch durchsetzen könnte. Man landet da schnell in einer Zwickmühle. Wollte man zum Beispiel Meinungsbilder vernünftig regeln, müsste man das in einem Meinungsbild vorschlagen – hoffnungslos. Wie es mit repräsentativen Ansätzen aussieht, kann man in Bezug auf Admins und Schiedsgericht erahnen. Die sind zwar gewählt, aber ihnen wird wenig vertraut. Bei der Größe, die Wikipedia inzwischen erreicht hat, scheint mir die Selbstorganisation für den Metakram an ihre Grenzen gestoßen bzw. extrem uneffektiv geworden zu sein. Als Nebenwirkung versagen gewünschte Kontrollinstanzen. Eine weitere ist die immer wieder beklagte „Bürokratie“, zu verstehen als ein wachsender Dschungel von Einzelregelungen und Verfahrensweisen. Die Akzeptanz der eigentlich wichtigsten Einrichtungen geht gegen Null.
Was ich grundsätzlich für nötig hielte, wäre eine autorisierte Gruppe von vielleicht 50 oder 100 Leuten, die aus dem Metadschungel ein schlankeres System mit einheitlicheren Regeln und klareren Instanzen machten. Das würde Unmengen von nutzlosen Diskussionen und fehlgeleiteten Anfragen ersparen, für klarere Kontrollmöglichkeiten und mehr Transparenz sorgen, also einem Mehr an „Rechtsstaatlichkeit“ und „Demokratie“, auch wenn womöglich nicht mehr jeder überall mitreden kann. Das Schiedsgericht wäre – nebenbei – dann genau für solche Fälle zuständig, die auch in einem funktionierenden System schwer zu entscheiden sind, und nicht eine „autoritäre Allzweckwaffe“ als Ersatz für versagende oder fehlende Instanzen. Ich plädiere also für eine Art „repräsentativer Demokratie“ für einen Teil der Wikipedia.
Rainer Z ... 23:02, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Auja! Wikipedia:Repräsentative Reformkommission zum Abbau von Bürokratie ;-) Und danach eine Wikipedia:Regierung. --...bRUMMfUß! 12:30, 19. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Nee, im Ernst: das halte ich für den falschen Weg. Man sollte vielmehr ein Konzept entwickeln, alle Regeln insgesamt so anzupassen, dass sie erstmal weitgehend ohne Widersprüche funktionieren (Nix gegen radikale Reform, aber wenn das Erfolg haben soll, dann geht das nicht in einem großen Sprung). Zweitens sollte man sich um einen effektiveren und kontrollierbaren Weg Gedanken machen, Sanktionen durchzusetzen. Also mein Senf: Das rumgeschraube an den Richtlinien scheiterte ja bisher daran, dass jeder alles besser weiß als der andere. Und daher wird das auch in Zukunft scheitern. --...bRUMMfUß! 12:30, 19. Okt. 2007 (CEST) scnr: also hört auf, immer alles besser wissen zu wollen als ich! --...bRUMMfUß! 12:32, 19. Okt. 2007 (CEST) sorry, vergesst den Beitrag einfach. --...bRUMMfUß! 22:06, 19. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Überflüssiges MB, Alleinzuständigkeit des SG

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Nach meiner Auffassung wird das SG alleine für die Entsperrung von Benutzern zuständig sein. Ein weiteres Verfahren ist überflüssig.--h-stt !? 13:29, 20. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Da das SG immer noch lediglich letzte Instanz ist und selber nicht erste Entsperrinstanz sein möchte, kann ich Dir da nicht zustimmen.--sугсго.PEDIA 20:55, 20. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

++

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Als Gesamtkunstwerk in jeder Hinsicht sehr schön. Von mir ++ dafür. Freund baertiger Primadonnen

Im Heiseforum jetzt schon Kult. 85.181.134.98 13:22, 22. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

zu Vorschlag von Rax

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Die Idee einer "Sperrprüfung"-Seite kann nicht schaden, aber ich habe den Eindruck, dass Admins untereinander ein bisschen sozialer Druck verspüren, einander ungern zu widersprechen. Von daher werden sie auch bei einer Sperrprüfungsseite dazu neigen, eher eine getroffene Entscheidung zu belassen, als in ein wildes Hin- und Her auszuarten.--Bhuck 09:13, 24. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

mh - aber ein "wildes Hin- und Her" ist doch auch nicht wünschenswert (aber im Moment bei umstrittenen Entscheidungen leider immer wieder ein Problem). Und: Das Äquivalent Löschprüfung funktioniert doch IMHO ganz ordentlich; warum sollte das hier nicht möglich sein? Aus meiner Sicht wäre das eine Möglichkeit, ad hoc eine unspektakuläre Petitionsinstanz für Benutzer-Sperren einzuführen - die auch relativ flott wieder eingestampft werden kann, wenn einer der anderen Vorschläge Akzeptanz findet. --Rax post 23:51, 24. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Das „ungern einander widersprechen“ halte ich so pauschal für ein Gerücht. Eine Gegenprüfung von Adminentscheidungen durch andere kann durchaus sinnvoll sein. Informell findet das auch jetzt schon mal statt. So eine „Sperrprüfung“ wäre einen Versuch wert. Rainer Z ... 14:11, 25. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Also bei Löschungen sind die Hemmschwellen, die Entscheidung anderer Admins zurückzunehmen in der Tat SEHR hoch (teilweise sprechen sich in der Löschprüfung mehrere Admins für Wiederherstellen aus, es passiert aber nix; ohne geht selbst bei offensichtlichen Fehlentscheidungen nichts). Bei Sperren ist es aber - warum auch immer - das absolute Gegenteil: Selbst der Versuch, eine Ansprache des Sperrenden verpflichtend zu machen, wird von einigen Admins kategorisch abgelehnt (wobei afaik seit diesem Vorschlag wenigstens keine Wheelwars mehr vorgekommen sind - wenn ich die Kommentare einiger Admins sehe, aber eher, weil man vor Sperren, die nicht absolut offensichtlich sind, zurückschreckt). Eine Sperrprüfung (wenn denn wirklich keiner das SG dafür will) wäre zu überlegen. Diese prüft dann aber wirklich nur, ob die Sperre als solche ok ist, nicht mehr die ständigen Sperrverkürzungen bis ins Lächerliche - wenn eine Benutzer zum 5ten oder 10ten mal gesperrt wird und wieder nur 1 Tag dabei herauskommt (wie leider der Normalfall), lacht der sich darüber tot. Hier wäre meine Idee, dass Accounts _ohne_ Stimmberechtigung grundsätzlich komplett entsorgt werden; für welche mit greift die einst von Gardini ausgearbeitete Abstufung - bei besonders massiven Verstößen wird dann eben mal eine Stufe übersprungen. --TheK? 05:42, 29. Okt. 2007 (CET)Beantworten
Es ist schwierig, überprüfbare Daten dazu zu liefern, wie gern oder ungern Admins sich gegenseitig widersprechen. Einerseits erkennt Rax zurecht an, dass Wheel Wars (es geht hier nicht um bloße Editwars, wie seine Verlinkung nahe legt, denn diese sind auch für Nicht-Admins möglich) nicht wünschenswert sind--sofern diese Ansicht in der Admin-Community verbreitet ist, bestätigt es die Theorie, dass ungern widersprochen wird. Andererseits wenn man versucht, eine statistische Zusammenfassung zu liefern, wie oft, wenn 2 Admins unterschiedlicher Meinung waren, diese Meinungen auch durch Handlungen zum Tragen kamen, und wie oft, der später dazu gekommen Admin die Handlung des Friedens willen unterlassen hat, und seine eigene Meinung zurückgestellt hat, stoßt man auf Grenzen, weil man oftmals nur durch Handlungen erkennen kann, was die eigene Meinung war. Eine Testfrage: Gab es einen Admin, der auf der Liste war, die sich für die Entsperrung von Der Stachel ausgesprochen hatten?
Zur allgemeineren Frage: ich habe irgendwo gelesen, dass Sperren, wie Löschungen, eher als letztes Mittel anzuwenden wären, und dass Admins nicht nach Gutdünken handeln sollten, sondern den Willen der Gemeinschaft umsetzen. Wenn man kein Sperrverfahren hatte, wie erkennt der Admin den Willen der Gemeinschaft? Setzt er nicht in solchen Fällen eher seinen eigenen Willen um, da die Gemeinschaft keine Gelegenheit hatte, sich zu der Frage zu äußern? Wenn es dazu kommt, dass der Admin entscheidet, ob gesperrt wird oder nicht (und nicht einfach entscheidet, wie die einzelnen Stimmen bei einem Sperrverfahren zu werten sind und ob eine 2/3-Mehrheit erreicht wurde), dann wären Befugnissen, die einst der Gemeinschaft vorbehalten waren, nunmehr bei den Admins. Wurde diese Machtverschiebung schon mal in einem Meinungsbild abgenickt?--Bhuck 11:09, 29. Okt. 2007 (CET)Beantworten
An Rax Vorchlag gefällt mir, dass eine Sperrentscheidung nicht mehr auf ein Ver- oder Misstrauensvotum gegenüber dem sperrenden Administrator hinausläuft. Analog zu Seitensperren und Löschungen wird damit klargestellt, dass sich ein Administrator auch bei Sperrentscheiden irren kann und es besteht die Möglichkeit einer Revision ohne zuviel Formalia. Sollte es zu keiner rechten Einigung unter den Administratoren kommen, so wäre mein Vorschlag im Nachgang nach Wutzofants Vorschlag zu verfahren, mit zwei Modifikationen:
  1. Die Bestätigung des Verfahrens als zulässig sollte durch zwei oder drei Administratoren erfolgen. Damit würde das Sperrverfahren auf die bereits vorhandenen Richtlinien zurückgeführt: Die bestätigenden Administratoren dokumentieren, dass die den Benutzer entsperrt hätten (und einer tut dies auch für die Stellungnahme des Benutzers im Verfahren), danach läuft das übliche Sperrverfahren ab.
  2. Den Sperrbefürwortern sollte zusätzlich die Gelegenheit gegeben werden, an Verfahren insbesondere bezüglich der Sperrbegründung mitzuarbeiten, z. B. indem das Verfahren erst nach einer Woche startet und so lange zur Ausarbeitung "in Vorbereitung" liegt.
--Hei_ber 07:42, 5. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Entschlafung?

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Wenn keiner mehr Interesse daran hat, sollten wir das hier in die Tonne kloppen, bis es eine ernsthaft arbeitende Gruppe neu macht.--Sargoth disk 17:25, 24. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Lass mal noch 1-2 Tage warten, wer noch interesse an der Ausarbeitung dieser Richtlinien hat, und dann könnte man von den Vorschlägen diejenigen auswählen, für die es am ehesten einen Konsens geben dürfte bzw. einen neuen ausarbeiten. Die alten Vorschläge sollten in jedem Falle archiviert und nicht gelöscht werden, falls das mit "Tonne kloppen" gemeint war. --Hei_ber 18:27, 24. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Ich meinte mit der Tonne schon das gesamte MB. Wenn keiner mitarbeitet, wirds eh abgelehnt ("unausgereift" "was setzen uns die hier vor" "nochmal, aber sauber" "unverschämte Belästigung") ich hör ihn schon schnaufen, den Mob. :-) --Sargoth disk 14:56, 25. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Archivieren könnte man es schon, aber löschen ist wohl eher unklug, da ja schon einige klunge Gedanken zu entdecken sind. sугсго.PEDIA 18:29, 26. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Jo.--Sargoth disk 23:41, 27. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Naja, vielleicht sollten wirs ja doch mal ernsthaft angehen. Wenn ich mir diese Diskussion anschaue, dann besteht Bedarf. Wenn Auseinandersetzungen nicht über Argumente, sondern über Einsatz der Technik laufen (ein Editwar bei einem Artikel ist ja auch nichts anderes), dann ist das schlecht. Wenn Entscheidungen über Benutzersperren derart ablaufen, dann geht das nicht ohne wesentlichen Kollateralschaden. Lässt sich das nicht vielleicht doch mit schneller Implementation einer Seite "Sperrprüfung" lösen? (Dagegen könnte sprechen, dass die dann intensiv beobachtet werden müsste, damit ein Eintrag so schnell wie möglich erledigt werden kann.) --Rax post 13:23, 28. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Das ist auch ne (neue) Idee, die müsste aber auch ausgearbeitet werden, im Sinne: wer prüft, nach welcher Modalität wird entsperrt? --Sargoth disk 17:11, 28. Nov. 2007 (CET)Beantworten
nee, ganz so neu nicht, ist im Prinzip mein Vorschlag von umseitig, da etwas genauer - siehe auch ein Abschnitt oben dran. --Rax post 17:58, 28. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Das ist sicher gut gegen Reibereien innerhalb der Funktionsgruppe, wenn alle User irgendwann außer in Ausnahmefällen relativ automatisch Admin würden, wäre das ein hier gut aufgehobener Vorschlag, im Moment sind die Knöpfe aber eher ein closed shop, wiewohl äußerst transparent, ihr solltet dass imo daher untereinander aushandeln, da wäre sicher auch mehr Resonanz. Hier gings ja eher um eine „basisorientierte“ Möglichkeit und da sehe ich keine engagierten Personen, die das MB vorantreiben. Mein Vorschlag ist den meisten sicher zu simpel, da bin ich wohl auch nicht der Richtige, um die umseitigen Vorschläge zu sortieren und konsensfähig zusammenzuführen. :-) --Sargoth disk 20:25, 28. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Simpel ist eigentlich die bessere Variante, weil man dann nicht jedes Mal allen Beteiligten stundenlang die Regeln erläutern muss. Wobei ich eher zum Vorschlag von Rax tendiere, durch die Community gesperrte Nutzer gesperrt zu lassen (mit Option auf Neuanfang). Das deckt sich auch mit der Annahme von TheK, dass eine Zusammenarbeit nach einem Sperrverfahren eigentlich unmöglich ist. Damit wäre dann "Gibts nicht!" die vom Schiedsgericht angeregte Entsperrrichtline. Eine Prüfung von Verfahrensfehlern (Meinungsmache/Hexenjagd) bei einem Sperrverfahren durch das SG ist deshalb nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Sperrprüfung klingt auch recht gut, allerdings sollte man sich vorher über den Aufwand klar werden, da sich der entsperrende Admin auch eine gewisse Zeit mit dem entsperrten Benutzer beschäftigen muss, falls die Entsperrung doch zu vorschnell war. Der eine oder andere Admin hat schon durchblicken lassen, dass bei ständiger Abarbeitung der Entsperrwünsche, die Beobachtungsseite deutlich an Übersichtlichkeit verliert. --Phoinix 14:14, 29. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Lebt hier noch jemand? Ich halte eine solche Entsperrrichtlinie für geboten. Wenn jemand entsperrt zu werden wünscht, soll er wissen, woran er ist, an wen er sich wenden kann und wie das Verfahren abläuft. Ich fände es nicht so gut, denjenigen dann sich selbst zu überlassen. --Proofreader 19:42, 16. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Prinzipiell ist das Interesse bei mir vorhanden. Leider ist das MB über die Ideensammlung nicht hinausgekommen. Die einfachen Vorschläge zur Lösung ohne große Verfahren und Ausschüsse kann ich gern in MB-Form formulieren. An die komplexeren Verfahren wage ich mich nicht, da sie mir sehr undurchsichtig und willkürlich erscheinen und ich auch nicht wirklich dahinterstehe. --Phoinix 14:13, 17. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Vorschlag für das weitere Vorgehen

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Es folgt der Versuch, die bisherigen Vorschläge ein wenig zu abstrahieren und dabei die detaillierten Umsetzungsbestimmungen zunächst nicht zu berücksichtigen um überhaupt die verschiedenen Linien darzustellen. Eventuell findet sich ja für Teilaspekte bereits ein Konsens, den wir ohne großes Meinungsbild umsetzten können.

Verfahrenskategorien

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  1. Entsperrung durch Administratoren
    1. jeder Administrator kann wieder entsperren
    2. eine bestimmte Anzahl Administratoren entscheidet sich gemeinsam
    3. Diskussionprozess analog zu Wikipedia:Löschprüfung
  2. Entsperrung durch die Community
    • mit unterschiedlichen vorgeschlagenen Quoren
  3. Entsperrung durch das Schiedsgericht
  4. Keine Enstperrung, Neuanfang mit neuem Benutzernamen
  • Generell folgt oft der Vorschlag, erst ab einer bestimmten verhängten Sperrdauer überhaupt bestimmte Prozesse umzusetzen.
  • Einige Vorschläge unterscheiden zwischen Sperren durch Einzelentscheid / Meinungsbild
  • Als alternatives System wurde die generelle Einschränkung der Sperrdauer auf 30 / 5 Tage vorgeschlagen.

Umsetzungsvorschlag

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Kurze Sperren

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Ich könnte mir vorstellen, dass wir uns für Administrator-verhängte Sperrdauern bis zu einem Monat (oder x Wochen?) auf eine Prozedur aus der Kategorie 1 einigen könnten - es ist bereits jetzt usus, dass Administratoren wieder entsperren, auch wenn zuweilen beklagt wird, dass nicht alle Administratoren eine Linie verfolgen. Dabei sähe ich zwei Alternativen:

a) Zentrale Diskussionsseite Wikipedia:Sperrprüfung mit einem Minimalen Regelsatz (Entscheid nach Diskussion, aufgrund von Argumenten)

b) Status Quo mit knappen Worten auf Wikipedia:Administratoren schriftlich festhalten: wenn ein Administrator sich von einer anderen angemessenen Sperrdauer als der verhängten überzeugt fühlt, setzt er diese um und ist dann in der Pflicht, auf seiner Diskussionseite zu argumentieren. Mit jeder Sperrveränderung steigt gleichzeitig der soziale Druck auf den Veränderten, so dass irgendwann der angehende Wheelwar automatisch versiegt.

Lange und unbegrenzte Sperren

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Falls nicht der durchaus bedenkenswerte Vorschlag, die Sperrdauer genrell auf maximal 30 Tage zu begrenzen, viele Anhänger findet, wären weitere Festlegungen erforderlich.

Für länger verhängte Sperren und durch die Community verhängte Sperren ist zur Umsetzung wohl ein Meinungsbild oder sehr viel Mut erforderlich. Erneut sehe ich zwei Alternativen

a)Praktiziert wurde für Administrator-verhängte Sperren mit Erfolg bereits ein nachgeschobenes reguläres Community-Sperrverfahren, an dem sich das nun festzulegende offizielle Sperrverfahren orientieren könnte.

b) Wir nageln das Schiedsgericht per Meinungsbild fest, Administrator-Sperren im Auftrag der Community zu überprüfen.

Die genauen Ausführungsbestimmungen müssen erarbeitet werden, sobald sich herausstellt, welche Alternative konsensfähig ist. Ich bitte um Diskussion --Hei_ber 23:51, 18. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Wenn die Community das wünscht, wird das SG sich kaum dagegen sträuben, solche Fälle zu überprüfen; Im Fall Czyborra hat das SG ja deutlich gemacht, dass es für solche Fälle einfach nur ganz gerne klare Vorgaben durch die Community sehen möchte. Wenn die Community Entsperrungen selbst ohne Einschaltung des SG machen will, auch gut. Man muss eben nur wissen, was gewollt wird, von daher wäre ich sehr für ein Meinungsbild. So viele Fälle wird das nicht betreffen, aber diejenigen, um die es dann geht, sollen wissen, was für ein verfahren auf sie zukommt und wer am ENde zu entscheiden hat. --Proofreader 21:44, 21. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Kommentare (wenn auch etwas verspätet):
Verfahrenskategorien: 1. ACK 2. Halte ich für unnötig. Wenn sich auf einer Sperrprüfung die Diskussion nicht in Richtung Entsperrung entwickelt, dann sehe ich in einem großangelegten Verfahren wenig Mehrwert. Daher hier für argumentative Konsensfindung und gegen Mehrheitsentscheid. 3. Das Schiedsgericht sollte meines Erachtens nur Entsperrungen empfehlen, wenn es ein fehlerhaftes Sperrverfahren feststellt. Damit wäre auch der Status als "letzte Instanz" gewahrt. 4. Entsperrungen sollten nach einem korrekt durchgeführten Sperrverfahren durch die Community nicht mehr aufgehoben werden können.
Zwischen den Sperrdauern würde ich gar nicht unterscheiden. Alle Sperren durch Administratoren kommen auf die Sperrprüfung. Sperren durch die Community können maximal durch das Schiedsgericht auf Rechtmäßigkeit überprüft werden (sollte auch jetzt schon zu den Aufgaben gehören -> kein extra Meinungsbild dazu nötig). Zumindest in meinen Augen ist das weniger kompliziert und die Diskussionen werden auf weniger Seiten verteilt.
Kurz gesagt würde ich in erster Linie die Einführung einer Sperrprüfung vorschlagen. Es sollte noch diskutiert werden, ab welcher Sperrdauer es überhaupt Sinn macht, eine Beschwerde zu führen. Ein paar Minuten als Adrenalinbremse kann und sollte man absitzen, aber wie sieht es bei ein bis drei Stunden aus?
Vielleicht kann man einen Probelauf auch ohne MB durchführen. Betroffen sind davon in erster Linie die Admins, die die Seite dann betreuen müssen. Danach wird sich herausstellen, ob die Seite nur Trollen ein neues Zuhause bietet oder ob es tatsächlich Fehler von Admins eindämmt und eventuell die AP ein wenig entlastet (da "unfair" gern auch mit Mißbrauch gelichgesezt wird). --Phoinix 13:05, 21. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Warum so hastig?

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Sircron formuliert: "Weitere 10 Nutzer, die SG-stimmberechtigt sind, müssen das Verfahren innerhalb von 24 Stunden unterstützen" Die 24-Stundenklausel ist viel zu kurz angesetzt und soll womoeglicherweise verhindern, dass sich genug Teilnehmer finden. Ich würde zu einer 48-Stndenklausel oder sogar zu 5 Tagen Frist tendieren. Freundlicher Gruß Herr Huber 10:51, 31. Mär. 2008 (CEST)Beantworten

Guten Morgen, Herr Huber, siehe zum vorläufigen Stand der Dinge bitte Wikipedia:Sperrprüfung. Gruß --Rax post 11:44, 31. Mär. 2008 (CEST)Beantworten