Wikipedia Diskussion:Umfragen/Gewaltdarstellung

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Miraki in Abschnitt Zur Rechtslage

Gegenstand der Abstimmung

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Nicht Gegenstand der Umfrage (Gewalt in Gemälden)
 
Wenigstens Jaël trifft den Nagel auf den Kopf…

Mit Verlaub: Ich wurde zwar ausführlichst über Umfragen und die Rechtslage informiert, weiß aber nicht, worüber ich abstimmen soll. zB: Wo würden die Warnheinweise stehen? Bei jeder Seite oder nur bei Seiten, die für den Zweck in einer Kategorie sind? Für alle User oder angemeldete per op-in? Fragen über Fragen, die eine differenzierte Überlegen, wie man abstimmen soll zumindest für mich unmöglich machen. --Myon12 (Diskussion) 00:57, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Du wurdest nicht ausführlich über die Rechtslage informiert. Du hast sehr eigenwillige Interpretationen einer einzelnen Person erhalten, deren Zusammenhang mit der Realität recht gewöhnungsbedürftig sind. --2.240.237.180 01:51, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ich habe es zum allgemeinen Verständnis sogar noch ausführlicher dargelegt und eben ergänzt! Ich dachte übrigens, mit Zitierung der Empfehlungen des Europarates könnte es erstmal sein Bewenden haben. Ein üblicher Warnhinweis in Medien aller Art ist "Warnung: Dieser Artikel enthält Darstellungen, die empfindliche Menschen irritieren können". Diesen könnte man auf allerlei Arten in dem jeweiligen Artikel einblenden. Diese Umfrage soll erst einmal auf die Problematik aufmerksam machen und vorab sondieren, ehe wir ins Detail gehen.
-- Uwe Martens (Diskussion) 02:45, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Ich schlage folgenden Warnhinweis vor:

Nach mehreren VMs vom gestrigen Tag zzgl. merkwürdiger Löschaktionen des Benutzers Uwe Martens auf Commons, scheint es sich um eine Aktion zu handeln um sämtliche jugendgefärdende Inhalte aus der Wikipedia zu entfernen. Die Wikipedia ist jedoch eine Enzyklopädie. Nicht mehr und nicht weniger und vermutlich würde der Benutzer nach diesem Problemfeld, das nächste angehen: Sex, dann Drugs und zu guterletzt noch der böse jugendgefährdende Rock´n Roll. Doch was kommt dann? Der Bildfilter für Inhalte die jamden in der Ausübung seines Glaubens beeinflussen, sämtliche Inhalte über die Nazizeit, Bilder der Toten in KZs, dass ist Kindern auch nicht zuzumuten. Was bleibt? Eine Enzyklopädie über Puh-der-Bär, Biene Maja und Winnetou. Nein, der nicht. Da sterben immer die Indianer. Konnte ich als Kind schon nicht gut ab. --Itti 08:01, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Einige Medizinartikel sind mit ihren Abbildungen „besonders jugendgefährdend“ (Lepra, Meningitis, Syphilis u.v.a.m. oder die gar die ganzen „Genital- und Sexualartikel“). Selbst Artikel wie Schlangenbiss müssten nach der Logik entfernt (sprich zensiert) werden. Ich hatte 2013 mal eine längere Diskussion mit jemanden, der ein Bild im Artikel Rohrbombe besonders schockierend empfand. Er drohte mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Da kam natürlich nichts. War eine interessante Diskussion.--Kuebi [ · Δ] 08:34, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Also ich halte lediglich zu genaue "Bauanleitungen" für IEDs in Artikeln für gefährlich. Nicht Bilder der Folgen solcherlei Leichtsinns. Kann eventuell sogar Leben retten so ein Foto. Je suis Tiger! WB! 08:41, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Bauanleitungen (egal welcher Art) widersprechen ja auch den Prinzipien der Wikipedia (WP:WWNI: Wikipedia ist keine Sammlung von Anleitungen und Ratgebern.) Wir hatten beispielsweise mal eine Versionslöschung in Acetonperoxid und bei Nitroglycerin sind die Herstellvorschriften in den neueren Versionen verschwunden.--Kuebi [ · Δ] 09:24, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
@Itti: Ob Löschanträge auf Wikimedia "merkwürdig" sind, oder nicht, tut wohl nichts zur Sache, genauso wenig der Hinweis auf die VMs gegen einen anonymen IP-Nutzer wiederholt wegen WP:KPA, dessen Treiben Du selbst in Deiner Funktion als Administratorin als inadäquat eingestuft hast. Ziel dieser Umfrage ist es auch ersichtlicher Maßen nicht, die gesamte Wikipedia jugendfrei zu gestalten, sondern lediglich, sich mit dem Thema Gewaltdarstellungen zu befassen. -- Uwe Martens (Diskussion) 09:50, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ich darft sehr wohl deine Löschanträge auf Commons merkwürdig finden und es tut sehr viel zur Sache, denn es zeigt, worum es dier geht. Nein, ich habe den Beitrag des Nutzers unter IP nicht als sanktionabel eingestuft, wie ich auch mehrere andere Admins nicht und nein, du möchtest hier Zensieren. Das wird jedoch nicht gelingen. Ob im Einzelfall ein Bild getauscht oder entfernt wird, das kann auf den jeweiligen Diskussionsseiten besprochen werden. Eine pauschale Zensur jedoch wird es mit ziemlicher Sicherheit nicht geben. --Itti 11:49, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Und es lässt sich jetzt schon nach sehr kurzer zeit feststellen, dass ein Großteil der Gemeinschaft es anders sieht als du. Frage: wirst du, wenn diese Umfrage deutlich gegen deine Mission ausfällt, selbige einstellen oder weiter versuchen, ein totes Pferd zu reiten? Deine Argumentation überzeugt kaum jemanden, du kriegst sowohl hier als auch auf Commons massivsten Gegenwind, aber du scheinst dir und deiner Sache trotzdem sehr sicher zu sein. Ich kann dir als langjähriger Wikipedianer sagen: du wirst scheitern und aufgeben. Du bist nicht der Erste und leider auch nicht der Letzte. --Felix frag 09:59, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Die Einschränkung des MBs auf „Gewaltdarstellung“ ist inkonsequent. Wenn schon, dann alles reinpacken, was der Gesetzgeber (ja, welcher denn eigentlich?) als jugendgefährdend einstuft.--Kuebi [ · Δ] 10:08, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Wie bereits in der Abstimmung kommentiert: Für Kunst gilt eine andere Rechtslage, von daher Gemälde nicht Gegenstand dieser Umfrage sein können. Die Gemälde erfordern auch eine andere jugendschutzrechtliche Bewertung, da Kinder auch eher erkennen können, daß es sich um Gemälde, nicht um Realität handelt, anders, als bei dem Filmclip The Execution of Mary Stuart. Faktisch handelt es sich bei der Ablichtung der Gemälde um Darstellung einer ersichtlich gemalten Szene mit gewaltsamen Inhalt, nicht aber um die Darstellung einer tatsächlichen Hinrichtung! Hier muß man differenzieren und kann eben nicht alles reinpacken. -- Uwe Martens (Diskussion) 11:45, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Und wie kommst du auf den schmalen Trichter, dass The Execution of Mary Stuart keine Kunst ist? Nur weil du es nicht für Kunst hälst? --Felix frag 11:52, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Filme, und seien sie auch noch so alt, zählen schon wieder zu den Trägermedien i.S.d. Jugendschutzgesetzes, zweifelsohne nicht zur bildenden Kunst. -- Uwe Martens (Diskussion) 12:08, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ich glaube kaum, dass deine Schmalspurdefinition von "Kunst" konsensfähig ist noch dass sie von der Rechtssprechung geteilt wird. --Felix frag 12:26, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Wenn Dich die verlinkten Wikipedia-Artikel nicht interessieren, die Trägermedien und bildende Kunst schon hinreichend klar unterscheiden, dann ist das Deine Entscheidung! Unsachliche Metadiskussionen sind hier allerdings fehl am Platz! --Uwe Martens (Diskussion) 12:40, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ein Geisterfahrer? Hunderte! --Felix frag 12:52, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Tja - wo die Argumente ausgehen... -- Uwe Martens (Diskussion) 13:00, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Dir wurden sämtliche Argumente bereits genannt, du ignorierst sie einfach und fährst deinen Kurs stur weiter. Wie soll man da anders reagieren? --Felix frag 13:13, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Du meinst die inhaltslose, juristische Phrasendrescherei aus der ursprünglichen Grundsatzdiskussion? Also diesbezüglich ist ja bereits alles gesagt und belegt.
-- Uwe Martens (Diskussion) 13:17, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Kommentare zu den Stimmen

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halte ich für ziemlich ungut. Wenn eine Stimmungslage eingeholt werden soll, dann ist es unschön, wenn die abgegebenen Meinungen kommentiert werden. -Itti 11:49, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

@Itti: Trotzdem sollte man die Entfernung der Kommentare aus meiner Sicht demjenigen überlassen, dessen Statement bei der Abstimmung kommentiert wurde! Kommentierungen kann man bei Umfragen öfters finden! Eine Manipulation bereits abgegebener Stimmen ist ja auch gar nicht mehr möglich, genausowenig, wie man dieser Diskussionsseite die Intention der Manipulation vorwerfen könnte. Eine Manipulation ist für mich eher die Revertierung von Kommentaren, was das Gleiche ist, wie die Revertierung von Diskussionsbeiträgen! Es ist mir bez. der Umfragen auch keine Vorgabe bekannt, die eine Kommentierung verbieten würde. -- Uwe Martens (Diskussion) 11:59, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Du versuchst hier deine Meinung durchzudrücken. Ich dachte dich würde eine Stimmungslage interessieren, dann warte diese einfach mal ab, ohne Kommentare. --Itti 12:01, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Vieln Dank für das adminitrative Entfernen des enervierenden IP-Senfs hinter meiner Stimme.--Mr. Froude (Diskussion) 12:17, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Das musste zu deinem Fehlurteil gesagt werden. Du hast dich später wenigstens korrigiert. Wer Wikipedia für Presse hält, liegt schief. --80.187.99.162 18:13, 14. Jul. 2015 (CEST) Beantworten
@Itti: Meinung durchdrücken war nicht meine Intention. Meine Intention war, auf die Rechtslage hinzuweisen und darüber abzustimmen, Wikipedia hinsichtlich der Gewaltdarstellungen jugendfrei zu gestalten. Mehr nicht. -- Uwe Martens (Diskussion) 12:20, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Du missverstehst nach wie vor die Funktion der Wikipedia. Die Wikipedia ist als Enzyklopädie nicht für Kinder geschrieben, sondern für Erwachsene. Es gibt auch keine Gesetzesgrundlage, die hier Bilder verbieten würde. Deine Nebelkerzen sind in der Hinsicht völlig überflüssig und unsinnig. Wenn du eine Enzyklopädie für Kinder suchst, bist du hier im Klexikon richtig. --Itti 12:27, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Dazu habe ich mich unter Statistiken und Rechtslage hinreichend geäußert. Bei allem Respekt, Itti, aber auch Du solltest in Diskussionen die Neutralität und Sachlichkeit wahren! -- Uwe Martens (Diskussion) 12:40, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Wenn du meinst, die Wikipedia verletzt Rechte, dann verklage die Wikipedia und es ist unnötig mich immer anzupingen, ich sehe das auch so. --Itti 12:42, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Wie bereits an anderer Stelle gesagt, könnte man gar nicht gegen Wikipedia klagen - es könnten lediglich die Aufsichtsstellen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren initiieren. Meine Intention ist augenscheinlich, ein solches zu vermeiden - genauso, wie man ja rein vorsorglich obwegen etwaiger künftiger Regressansprüche aus dem Urheberrecht sämtliche Screenshots aus Wikipedia verbannt! Das Urheberrecht ist ja sogar auf Commons das einzige relevante Recht - Jugendschutzrecht zählt in den Wikiprojekten bis dato offen ersichtlich überhaupt nicht!-- Uwe Martens (Diskussion) 12:53, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
So langsam scheinst du es zu erfassen. Wikipedia ist eine Enzyklopädie, die umfassend versucht zu informieren. Sachlich und neutral, inkl. der I-Bäh und Pfui Aspekte. --Itti 12:56, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
"Jugendschutzrecht zählt in den Wikiprojekten bis dato offen ersichtlich überhaupt nicht!"...Du hast es erfasst. Hey...wer sagt, dass der Mensch nicht lernfähig ist? Jean Cartan (Diskussion) 18:01, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Haftungsfrage

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Wenn ich annehmen würde, dass hier massive Gesetzesverstösse vor sich gehen, würde ich mich beim zuständigen Staatsanwalt melden. Die Verbrecherbande darüber abstimmen zu lassen, ob sie weiter ihre Verbrechen begehen will erscheint mir etwas absurd.--Hinnerk11 (Diskussion) 12:59, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Danke, der letzte Satz ist das Beste, was ich heute gelesen habe! --Kuebi [ · Δ] 13:07, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Danke ebenfalls und Glückwunsch für diesen überaus sachlichen und fachlich qualifizierten Beitrag! Wie bereits nur wenige Zeilen darüber dargelegt, könnte man gar nicht gegen Wikipedia klagen - es könnten lediglich die Aufsichtsstellen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren initiieren. Und strafrechtliche Aspekte sind bisher nicht zur Debatte gestanden. Im übrigen habe ich die Umfrage zwar initiiert, jedoch sehe ich mich nicht als den Moderator der Umfrage, insofern ich auf derartige Beiträge nicht weiter eingehen werde! -- Uwe Martens (Diskussion) 13:17, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

(BK)Anbieterin dieser Website ist die Wikimedia Foundation Inc., eingetragen beim Florida Department of State, Division of Corporations unter der Nummer N03000005323. Die Wikimedia Foundation ist eine Stiftung nach dem Recht des US-Bundesstaates Florida. So steht es im Impressum, das ganz unten auf jeder Seite verlinkt ist. Da steht nichts von Telemediengesetz, deutschem Jugendschutzrecht usw. usf.. Im übrigen stimme ich Itti zu: "Die Wikipedia ist als Enzyklopädie nicht für Kinder geschrieben, sondern für Erwachsene". Es ist Aufgabe der Erwachsenen, den Internetkonsum ihrer Kinder zu überwachen und zu begleiten. Es ist nicht unsere Aufgabe, in vorauseilendem Gehorsam den Gegnern dieser oder jener Bilder zu folgen. Grüße, --Bellini 13:20, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Entsprechend der st. Rspr. (auch gegen Google z.B.) ist selbstverständlich auch die deutsche Wikimedia juristisch haftbar in allen Teilgebieten des Rechts, siehe zitierte Urteile. Das Argument, "Wir können machen, was wir wollen, weil ein Teil der Server in Florida steht", zielt völlig ins Leere. -- Uwe Martens (Diskussion) 13:25, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Was ist für die die deutsche Wikimedia? --Itti 13:30, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Die Beklagte ist in allen zitierten Urteilen die Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V. in Berlin als Rechtsträgerin der Wikipedia, siehe LG Hamburg, Urteil v. 26.03.2010, Az. 325 O 321/08. Aus diesem Urteil ergibt sich auch die bereits dargelegte Haftung für fremde Inhalte (§ 10 TMG) nach Kenntniserlangung, s.a. LG Hamburg verneint Störerhaftung auf rae-schons.de und OLG Hamburg, Urteil v. 02.03.2010, Az. 7 U 70/09. -- Uwe Martens (Diskussion) 14:04, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Wiimedia Deutschland ist ein Verein, der freies Wissen fördert. Für die Inhalte ist er nicht zuständig und nicht haftbar. --Bellini 14:05, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Irrtum, siehe u.a. OLG Stuttgart, Urteil vom 02.10.2013, Az. 4U 78/13, Leitsatz Nr. 2. -- Uwe Martens (Diskussion) 14:14, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Hör doch mit deiner Prinzipienreiterei auf. Du musst dir die Bilder ja nicht ansehen, wenn sie dir nicht passen. --Bellini 14:16, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ich habe die Umfrage nicht gestartet, damit ich selber zukünftig ein jugendfreies Wikipedia genießen kann, ich bin schon über 18!
-- Uwe Martens (Diskussion) 14:22, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Wikimedia Deutschland e.V. ist also „eine im US-Bundesstaat K ansässige Stiftung“? -- Oliver aus Hambergen Sprich! 14:40, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Äh, und in all diesen Urteilen wurde eine Störerhaftung des Wikimedia Deutschland e.V. explizit verneint. Der Verein ist schlicht nicht für die Inhalte verantwortlich. Findest du nicht, dass du dich etwas sehr verrannt hast? -- Oliver aus Hambergen Sprich! 14:47, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Was Wikipedia in seinem Impressum schreibt, tut für die rechtliche Verantwortlichkeit der Wikimedia Deutschland e.V. als Rechtsträgerin für Wikipedia nichts zur Sache. Übrigens geht es nicht um die Verneinung der Störerhaftung in diesen Urteilen, sondern um die Feststellung, daß diese Haftung von der Kenntniserlangung der Rechtsverletzung abhängt, s. OLG Stuttgart, Urteil vom 02.10.2013, Az. 4U 78/13, Leitsatz Nr. 2. Das heißt: Würde ich den Wikimedia Deutschland e.V. förmlich darauf hinweisen, daß die betreffenden Lichtbilder gem. § 4 (1) Nr. 5 JMStV generell unzulässig sind und der Wikimedia Deutschland e.V. würde dem keine Abhilfe leisten, dann ließe sich daraus eine Ordnungswidrigkeit ableiten. Nun ist es aber nicht meine Aufgabe oder Intention, hier Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. -- Uwe Martens (Diskussion) 17:13, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Du schnallst es nicht, gell?! Nochmals: Wo keine Rechtsverletzung vorliegt, sprich wo weder die Wikimedia Foundation noch der Wikimedia Deutschland e.V. eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und vorsätzliche Ordnungswidrigkeit begangen haben, da gibt es logischerweise auch keinen Haftungsgrund und keinen Fall der Kenntniserlangung. Die Bilder sind nicht gemäß JMStV "generell unzulässig", weil die WP nicht dem JMStV unterworfen ist. Wie oft muss man dir das eigentlich noch verklickern, bis du das begreifst?! Benatrevqre …?! 17:45, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Nachweise bringen, nicht nur Behauptungen in den Raum stellen... -- Uwe Martens (Diskussion) 18:09, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Du bist hier in der Bringschuld, nämlich durch belastbare Belege schlüssig und zweifelsfrei nachzuweisen, dass a) die WP den Bestimmungen des JMStV unterworfen wäre und b) die Wikimedia Foundation oder die Wikimedia Deutschland e.V. eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und vorwerfbare Handlung begangen hat. Dieser Beweispflicht (vgl. Grundsätze nach WP:Q) bist du bisher mit keinem überzeugenden Argument in deinen großspurigen und an verschiedenen Orten vorgetragenen Sermone nachgekommen. So schaut's nämlich aus! Benatrevqre …?! 18:17, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Hier noch als Info für die Nachwelt: Du forderst den Nachweis, daß die Wikimedia eine Rechtsverletzung begangen habe, anderenfalls es keine Kenntnisnahme derselben geben könnte. Das ist aber die Frage nach der Henne und dem Ei: Die Rechtsverletzung durch die zunächst unbeteiligte Wikimedia setzt eine Kenntnisnahme einer Rechtsverletzung seitens der Autoren voraus, insofern sich die Wikimedia den rechtswidrigen Inhalt zu eigen macht, wenn sie ihn wissentlich nicht entfernt, wie ich ja hinreichend belegt habe. Die Verbindlichkeit des JMStV ergibt sich aus dem Gesetzestext und dem (wiederum belegten) deutschen Gerichtsstand. Nun steht aber eine Rechtsverletzung durch die Wikimedia überhaupt nicht im Raum.
-- Uwe Martens (Diskussion) 04:31, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Richtig, aber es steht vielmehr keinerlei Rechtsverletzung im Raum. Benatrevqre …?! 08:49, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Noch einmal: die Gerichte haben mittlerweile durchaus verstanden, wer der Betreiber der Wikipedia ist. Kleiner Tipp: es ist nicht Wikimedia Deutschland. In dem von dir verlinkten Urteil des OLG Stuttgar war der Verein nicht einmal der Beklagte. -- Oliver aus Hambergen Sprich! 19:06, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Sach mal, geht's noch gut, Uwe? Du wurdest abgeschmettert in Deiner VM, Du wurdest für 6h gesperrt, und vandalierst hier noch immer rum, schon wieder mit einer sehr grenzwertigen Rechtsauffasung (in der ZF dokumentiert).
Ich zitiere mich mal selber aus meiner Antwort in der VM in Bezug auf diesen "bösen Frevel" an Deiner Persönlichkeit:
"Juristisch minder begabt" hat der Herr hinreichend in seinen Beiträgen nachgewiesen. Klavierstimmer stammt von seiner Nutzerseite. Das Video zeigt ein Lied der Lassie Singers, Jeder ist in seiner eigenen Welt, was sein Auftreten hierzupedia imho trefflich beschreibt. Das es völlig irrelevant ist, was mensch schreibt, ist imho auch klar, er betreibt kein verstehendes Lesen, er reagiert nicht auf Inhalte, er schwadroniert lediglich. Und er löscht einfach einen Diskussionsbeitrag auf der seite, auf der er keinerlei Besitzerrechte hat, das habe ich revertiert, beim letzten mal habe ich den Schlusssatz sinnerhaltend ein wenig umformuliert.
Ich stelle das jetzt nicht noch mal ein, obwohl es keinerlei PA war, aber was soll's kann ja jedeR nachlesen ;) Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 19:06, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ich stell das jetzt wieder ein, weil es keinerlei PA war:) --84.62.226.210 23:13, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Wiederhergestellt nach mehrfacher Löschung durch Uwe Martens und seine Sperrumgehungs IPs:
Vergiss es, der juristisch minder begabte Klavierstimmer lebt in seiner eigenen Welt. Die hat mit der realen Welt im Allgemeinen und der Gerichtsbarkeit im Besonderen nur sehr mittelbar was zu tun. Argumenten ist er in seiner hermetischen Sicht neben der Realität nur bedingt aufgeschlossen. Alles Reden mit ihm könnte genaus so gut über den sprichwörtlichen Bahnhof gehen, der Erkenntnismindergewinn wäre minimal. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 18:22, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Siehe auch

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Wikipedianer sind mehrheitlich nicht zur Einschränkung des vorhandenen Bilderangebots bereit. Grüße, --Bellini 14:15, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Positiver Effekt

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Die Umfrage hat nen positiven Effekt: Auf der Nein-Liste finden sich auch Leute, mit denen ich mich andernorts zoffe. Wikipedia braucht einfach mehr Integrationsfiguren ;-) --Feliks (Diskussion) 17:19, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Siehst Du, diese Umfrage hat also tatsächlich soziale Aspekte! -- Uwe Martens (Diskussion) 18:13, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Ein weniger technischer Diskussionsansatz

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(Warnung: Diese Meinung basiert nicht auf den oben diskutieren Urteilen usw. und ich unter Unständen etwas naiv): Wenn es ernsthafte rechtliche Probleme in dem Bereich gäbe, hatte das doch schon zu einer WP:Richtlinie geführt. Diese gab es offensichtlich nicht, sonst würde hier über sie diskutiert werden. Und wie ist das eigentlich mit Google Bilder? Was ist wenn man da mit den nicht-jugendfreien Bildern. Wenn ich dort "Katze" eingebe werde ich Bild einer Köpfung finden, wenn ich dort "Köpfung" eingebe schon. Ähnlich ist es mit WP: Wenn ich den Artikel Katze lese werde ich kein Bild einer Köpfung finden, wenn ich den Artikel Köpfung lese, schon. --Myon12 (Diskussion) 17:59, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Es ist ja nicht so, dass es keine Grundsätze zur Bebilderung gäbe, wie z.B. Wikipedia: Artikel illustrieren, Inhaltliche Eignung eines Bildes für einen Artikel hier. Das Thema kam bei der Diskusion über die Bildfilter auch immer wieder zur Sprache. Bei uns verhindern die Autoren, das unpassende Bilder in Artikeln landen. Die Gemeinschaft wehrt sich aber dagegen, passende Bilder zu unterdrücken, die anstößig empfunden werden. -- Oliver aus Hambergen Sprich! 19:01, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ich habe auch nicht behauptet, dass es keine Richtlinien gebe, sondern dass es keine Richtlinien in Bezug auf Jugendschutz gibt (zumindest kenne ich keine). --Myon12 (Diskussion) 19:32, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Aus Interesse ...

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... das Ergebnis der Umfrage ist ziemlich deutlich, der Tenor der Mehrheit offensichtlich. Zweifelhaft, daß sich das noch spürbar ändern wird.
Ist das Ergebnis der Umfrage für Dich bindender Konsens? Oder läuft die Umfrage völlig unabhängig von Deiner Absicht, diese Änderung in deinem Sinne und in jedem Fall durchführen zu wollen? Gott (Diskussion) 19:35, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Er kann nicht antworten. Ist noch bis 00.21 Uhr gesperrt--2.241.22.155 19:40, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Schon erstaunlich, daß die Sperre nicht verlängert wurde, nachdem er hier mehrfach mit Sperrumgehungs IPs vandaliert hat. Zu seinem Umgang mit dem Ergebnis hier hat er sich schon einige Male geäußert. Für ihn ist das hier anscheinend nur eine Art Warmlaufen, er will sich einen Überblick verschaffen. Ich verstehe ihn so, daß er noch "großes" vorhat. Da ihm offenbar eine besonders ausgepägte Form der Merkbefreiung zu eigen ist, wird er sich vermutich durch das negative Ergebnis hier nur noch mehr bestärkt sehen in seiner Überzeugung, einen vermeintlichen Augiasstall ausmisten zu müssen.
Ich denke, hier ist nur noch eine saubere Abwicklung anzustreben. Er hat dieser Tage schon an die hundert Male angekündigt, keine weiteren Kommentare mehr zu schreiben und seine "Mitgliedschaft zu kündigen" - ohne Ergebnis. Es ist also zu vermuten, daß er noch eine ganze Weile so weiterzumachen gedenkt, völlig schmerzfrei auch ohne diesen Account, wie man sieht. Es wird vermutlich auf ein Verbrennen des Account hinauslaufen und einen anschließenden Sockenpuppenzoo, der dann sorgfältig abzuarbeiten wäre. Wenn absehbar wird, daß der die Wikimedia ins Visier nimmt, sollte man dort eventuell Verbindungsleute zur de:WP informieren, damit die gleich im Bilde sind. Der wird am Ende nicht durchkommen mit dem Irrsinn, aber er könnte viel Zeit und Nerven kosten, wenn das so weiter geht. Der schläft ja nicht mal, sondern editiert Tag und Nacht - fast ohne Pausen. --84.62.226.210 23:36, 14. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ich habe nur noch ein Interesse: Die rufschädigenden Kommentare entfernen, und anschließend meinen Account löschen zu lassen! Und ich bitte, dies zu respektieren! -- Uwe Martens (Diskussion) 00:39, 15. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Dauer der Umfrage

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Die Tendenz ist klar, ein Ende sollte nun gesetzt werden, mein Vorschlag wäre 20. Juli 24.00 Uhr. --Feliks (Diskussion) 09:02, 15. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

  • Ich würde Vorschlag den Blödsinn unmittelbar ins Archiv zu befördern. Ergebnis eineindeutig, Initiator weg -> interessiert doch niemanden mehr das Elend. Je suis Tiger! WB! 13:26, 15. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Habe es beendet, führt eh zu nichts --Itti 13:51, 15. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Danke. Ich bin wie üblich zu gut gewesen. --Feliks (Diskussion) 14:07, 15. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Ja, Initiator weg, nachdem man ihn gesperrt hat, nachdem er von seinem Recht der Revertierung bei Verstoß gegen WP:KPA Gebrauch gemacht hat. Und was das Ergebnis der Umfrage betrifft, das scheint hier falsch verstanden worden zu sein: Ziel war zunächst die objektive Feststellung, ob die Wikipedia-Gemeinschaft daran interessiert ist, die Wikipedia jugendfrei zu gestalten. Bei über 21.000 aktiven Autoren sind die rund 50 abgegebenen Stimmen statistisch natürlich wenig aussagekräftig - aber was die Umfrage eindeutig ergeben hat, ist: Wikipedia wird auch weiterhin nicht jugendfrei bleiben. Zweifelsohne ein ganz eindeutiges Ergebnis. -- Uwe Martens (Diskussion) 04:48, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Die WP ist nicht weniger "jugendfrei" gestaltet als andere Enzyklopädien auf dieser Welt. Und es gibt keinen triftigen Grund, dies zu bezweifeln. Damit ist alles gesagt. Benatrevqre …?! 08:44, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Wikipedia jugendgefährdend?

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Auf der Umfrageseite wird behauptet: „Die Wikipedia steht […] auf der Blockliste des von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien sowie von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) anerkannten JusProg-Jugendschutzprogramms, […] insofern der Fakt feststeht, daß Wikipedia nicht jugendfrei ist.“

Wieso kann man dann auf der Website besagter Jugendschutzsoftware die Aussage „Wir haben Wikipedia [deshalb] mit "ab 6 Jahren" klassifiziert” [1] finden? Wissen die nicht, das Wikipedia böse™ ist? --NCC1291 (Diskussion) 09:05, 15. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Viel interessanter finde ich da noch das was direkt folgt: [...]wohl wissend, dass es auch einige wenige Lexika-Einträge mit recht prägnanten Darstellungen gibt. Mal ehrlich: War in Ihrem Elternhaus der gedruckte Brockhaus unter Verschluss, obwohl man dort den Aufbau der Genitalien nachschlagen konnte?[...]. --Schraubenbürschchen (Diskussion) 09:25, 15. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Erinnert ein wenig an Sam, den tugendhaften Seeadler der Muppets: „Wussten Sie, das alle Mensch unter der Kleidung NACKT sind?“--Feliks (Diskussion) 09:45, 15. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Wäre nur noch die Frage, wann die letzte Prüfung erfolgte. Wenn man Wikipedia in die Prüfmaske eingibt, so steht diese jedenfalls bereits auf dem Index. Fest steht also, daß für die Wikipedia eine Altersbeschränkung vorliegt. -- Uwe Martens (Diskussion) 04:31, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Das ist unerheblich. Es gibt keine Vorschrift, wonach die WP in dem Sinne jugendfrei sein soll, sodass sämtliche ihrer Artikel einer kindgerechten Gestaltung unterliegen müssten. Benatrevqre …?! 11:12, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Zur Rechtslage

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Vielen Dank auch an die zwischenzeitliche Auswertung! Vielleicht hätte man noch etwas zuwarten und Außenstehenden die Möglichkeit der Abstimmung geben sollen, aber egal. Auf weitere Kommentierungen werde ich nicht mehr eingehen, da ich in Wikipedia nicht mehr tätig bin. Zwar hat sich aus den Diskussionen ergeben, daß zumindest eine lichtbildliche Darstellung aus einem Artikel entfernt wurde, jedoch ist es auch so, daß für Rechtsverletzungen aus dem Jugendmedienschutz zunächst die beteiligten Autoren in der Verantwortlichkeit stehen. Wenn eine bestehende Rechtsverletzung an die Wikimedia gemeldet wird, die ja ansonsten den Nutzern lediglich die Plattform zur Verfügung stellt und sich inhaltlich nicht an dem Projekt Wikipedia beteiligt, und die Wikimedia einer ihr gemeldeten Rechtsverletzung aber keine Abhilfe leistet, geht die Verantwortlichkeit auch auf die Wikimedia über.

Zur Rechtslage wurden Nachweise gewünscht - nun, der deutsche Gerichtsstand, der hier implizit in Frage gestellt wird, ergibt sich schon aus den zitierten Urteilen sowie aus dem Gesetzestext. Die deutsche Wikimedia betreibt auch eigene Server in Amsterdam, siehe Geld entzweit Wikipedianer auf taz.de. Eine weitere ausführliche Analyse des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags findet sich als Pdf-Datei unter Analyse des Jugendmedienschutzsystems. Hieraus geht klar hervor, daß der Jugendschutz und der Jugendmedienschutz Verfassungsrang genießen. Auf Grund der grundgesetzlich verankerten Unantastbarkeit der Menschenwürde und deren Unabwägbarkeit mit anderen Grundrechten ist der JMStV eng auszulegen, um die Stellung als höchstes Rechtsgut der Verfassung zu bewahren. Darstellungen von unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen sind nach § 4 (1) Nr. 5 JMStV wegen der dargestellten Verletzung der Menschenwürde in Telemedien, so insbesondere dem Internet, ohne Ausnahme unzulässig. Und daß sich die Wikipedia ausdrücklich auch an Kinder und Jugendliche richtet, findet sich ja schon auf Wikipedia:Wikipedia im Unterricht, eine weitere Statistik unter Web 2.0 - Medienkompetenz - politische Bildung - Wikipedia in der Schule.

--Uwe Martens (Diskussion) 04:31, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Das ist grobe Theoriefindung, insbesondere ist das kein brauchbarer Nachweis für die Behauptung des Verfassungsrangs. Deinen Ausführungen liegt bereits die irrige Annahme zugrunde, dass eine Rechtsverletzung bestünde. Dabei gibt es keinerlei triftigen Grund und Anhaltspunkt, dass seitens der WP-Autorenschaft in der Sache überhaupt und jemals eine entsprechende Rechtsverletzung begangen wurde. Daran krankt bereits von vornherein deine Argumentation und das ganze Kartenhaus der von dir aufgestellten Thesen bricht in sich zusammen; kurzum: dein Vorwurf ist unbegründet. Benatrevqre …?! 08:40, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Am besten ein paar Semester Medienrecht dranhängen, oder die 394 Seiten kostenlose Fachliteratur, die ich verlinkt habe. Da steht alles schwarz auf weiß. Auch habe ich in meiner Ergänzung zur Rechtslage allgemein gesprochen und keine konkreten Rechtsverletzungen moniert. Ohnehin obliegt es den Kommissionen, die Tatbestandsmäßigkeit zu prüfen. Im übrigen baut der JMStV auf dem Modell der freiwilligen Selbstkontrolle auf. Eine solche wollte ich hier anregen - nicht mehr und nicht weniger. -- Uwe Martens (Diskussion) 09:04, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Danach habe ich nicht gefragt. Auch habe ich geschrieben, dass die Behauptung des Verfassungsrangs unbelegt ist. Deine Schlussfolgerung geht nämlich nicht aus der PDF hervor. Benatrevqre …?! 09:08, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ich muß mir wohl nicht die Mühe machen, die zitierte Literatur zu zitieren, s. S. 14 zweiter Absatz nebst Nachweisen. Es ist leider so, wie ich hier in der Umfrage festgestellt habe, daß auch die Wikipedia von der allgemeinen Verrohung der modernen Zeit durchsetzt ist, wo man schon so abgestumpft ist durch die allgegenwärtigen, medialen Gewaltdarstellungen, daß das alles schon ganz selbstverständlich geworden ist! Dies ist wirklich eine sehr gefährliche Entwicklung! Und fragen wir uns mal, warum ständig nach dem Zufallsprinzip Amokläufe passieren? Genau wegen dieser Verrohung! Also ich möchte mich an so einem Treiben nicht beteiligen! Wir sitzen hier in unseren Sesseln und theoretisieren über Tatbestandsmäßigkeit und Gerichtsstand. Aber es gibt auch gebrandmarkte Menschen, die in ihrem Leben an eigenem Leib Gewalt erfahren haben und die eine andere Empfindlichkeitsschwelle haben, wenn sie mit Gewaltdarstellungen konfrontiert werden. Ein Kind im Vorschulalter klickt aus Neugier auf das Bild der Hinrichtung oder den Filmclip, träumt in der gleichen Nacht von der Köpfung der Maria Stuart und wacht schreiend auf. Oder ein verrohtes Kind aus schwierigen Verhältnissen ohne väterliche Identifikationsfigur identifiziert sich mit der Rolle des Scharfrichters und haut seinem Spielgefährten mit dem Gartengerät in den Nacken. Es gibt unzählige Fallkonstellationen und auch reelle Fälle (Kausalketten, wie der Jurist sagt), in denen mediale Gewalt ursächlich war für einen Unfall oder eine Straftat. Darüber macht sich hier scheinbar niemand Gedanken...
-- Uwe Martens (Diskussion) 09:33, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Da wir ja nun schon für Amokläufe verantwortlich sind: Nur kurz nochmals (wie bereits mehrfach erwähnt): Wir wollen mal eine Enzyklopädie erstellen, wozu auch Aspekte des menschlichen Wirkens gehören, die nicht schön sind. Wir machen uns keine Gedanken darüber, wie diese deutlichen Informationen wirken, das ist richtig. Wollen wir auch nicht, dürfen wir nicht. Alles andere wäre Eigenzensur. "Wir stellen das Wissen dieser Welt dar... nur nicht die unschönen Dinge"
Deine Laieninterpretationen der Gesetzestexte haben übrigens bei einem Freund (Fachanwalt Medienrecht) für einiges an Schmunzeln gesorgt. --Schraubenbürschchen (Diskussion) 09:52, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ja, wo die Argumente ausgehen, wird wieder eine inhaltslose Metadiskussion losgetreten - bekanntes Phänomen! Ich nehme an, es hat Dein Selbstwertgefühl erheblich gestärkt! Aber darauf werde ich mich nicht weiter herablassen. Bei mir hat es nicht nur für einiges an Schmunzeln, sondern vielmehr für blankes Entsetzen gesorgt, wie bisweilen das Jugendmedienschutzrecht und vor allem die Frage nach eigenem Gutdünken ausgelegt werden, wann welche gesetzlichen Privilegien überbeansprucht werden oder nicht. Und wenn wir uns keine Gedanken darüber machen, was wir hier öffentlich präsentieren, dann möchte ich mit diesem Kollektiv nicht weiter in Verbindung gebracht werden. Es gibt genügend technische Jugendschutzinstrumente, die ich hier zur Diskussion stellen wollte, aber leider fehlt es an dem notwendigen Bewußtsein.
-- Uwe Martens (Diskussion) 10:13, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Mal im Ernst: Wenn du dich nicht durch deine Mitarbeit an der WP schuldig machen möchtest, dann solltest du nach dem jetzigen Diskussionsstand evtl. die Konsequenzen ziehen. Der Schaden für die WP wäre nicht zu groß, denn nach deiner Beitragsliste sind deine Beiträge zur Erstellung einer Enzyklopädie überschaubar, während du offensichtlich hauptsächlich eine Metadiskussion auf verlorenem Posten führst. --Wosch21149 (Diskussion) 10:27, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ja, wo die Argumente ausgehen, wird wieder eine inhaltslose Metadiskussion losgetreten - bekanntes Phänomen! (Habe ich mich da gerade wiederholt?) Ich nehme an, es hat auch Dein Selbstwertgefühl oder zumindest euer kollektives Selbstwertgefühl gestärkt! Bei jedem Beitrag immer ein gewisser Prozentsatz an Geringschätzung und Ausgrenzung beigemischt - und wer mit dem Strom schwimmt, der ist beliebt! Die einsamsten Kämpfer haben die Welt revolutioniert - nicht die Mitläufer, die, gerade in der enzyklopädischen, aber auch in der wissenschaftlichen Arbeit nichts anderes machen, als das wiederzukäuen, was sie irgendwo gelesen haben! Insofern war Dein Comment ein großes Kompliment an mich! Wir können jetzt an dieser Stelle beginnen, eine soziologische Analyse über die Metadiskussion und die Strukturen in Wikipedia zu erstellen, doch das werde ich mir an anderer Stelle vorbehalten - und das Schöne an der ganzen Sache ist: Es wird der Nachwelt alles auf dem Präsentierteller zu Studienzwecken serviert!
-- Uwe Martens (Diskussion) 10:45, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Der Jugendschutz mag "ein Rechtsgut mit Verfassungsrang" sein, wovon das BVerfG ausgeht, doch dies wird hier nicht bestritten – weder von mir noch von anderen WP-Autoren! Es geht vielmehr darum, dass der JMStV nicht die WP-Autoren bei der Gestaltung und Erstellung einer Online-Enzyklopädie sowie insbesondere nicht bei der Bebilderung von Artikeln bindet. Das ist der springende Punkt, um den es sich dreht und wendet. Du behauptest nur immerzu völlig frei aus dem hohlen Bauch heraus, dass der JMStV – oder auch nur Auszüge daraus – für uns in irgendeiner Form anwendbar sei. Das ist nicht der Fall! Kapier es endlich. Da kannst du noch soviel unsinnige Thesen aufstellen und von Gott und die Welt und die lieben Kinderchen, die sich gegenseitig massakrieren, fabulieren. Es tut schlicht und ergreifend nichts zur Sache. Und nur weil einige Eltern ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen, kann man nicht bestimmte Online-Medien dafür verantwortlich machen. Es gibt kindgerechte Lexika und Suchmaschinen, die hierfür entwickelt wurden und ihren Zweck erfüllen. Das Angebot der Wikimedia Foundation resp. die WP ist nicht einer Vorschrift unterworfen, wonach sie zwingend "jugendfrei" im Sinne von kindgerecht sein müsste. Benatrevqre …?! 10:49, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
An dieser Stelle betreten wir das Metier des Urheberrechts. Jeder Autor ist urheberrechtlich verantwortlich für den Teil seines Beitrages. Für Rechtsverletzungen (Jugendmedienschutzrechts- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen) ist der Urheber rechtlich auf allen Teilgebieten des Rechts nach dem Standortsprinzip verantwortlich. Begeht z.B. ein Benutzer der Wikipedia aus Bremen eine verleumderische Persönlichkeitsrechtsverletzung, dann sind die Kriminalpolizeidirektion Bremen und das Amtsgericht Bremen nach dem Territorialprinzip gem. § 3 StGB sowie dem Tatortprinzip gem. § 9 StGB sachlich und örtlich zuständig. Begeht dagegen die Wikimedia Deutschland einen derartigen Rechtsverstoß, wären die Behörden in Berlin zuständig. Im Gegensatz zu einem eigenen Blog ist es aber in der Wikipedia so, daß der Urheber zumindest auf die Geltendmachung seiner Urheberschutzrechte verzichtet, wobei die Urheberschaft an sich nach § 29 (1) UrhG auch nicht übertragbar ist und beim Urheber samt rechtlicher Verantwortlichkeit verbleibt. Er überträgt lediglich das uneingeschränkte Nutzungsrecht. Fakt ist: Es gilt deutsches Recht, samt aller Jugendmedienschutzrechte auf Landes- und Bundesebene.
--Uwe Martens (Diskussion) 11:21, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Uwe verrennt sich so zielstrebig und professionell in seine Mission, dass ich kaum glauben kann, dass er das zum ersten Mal macht. Jean Cartan (Diskussion) 11:26, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ja, ok - natürlich hätte ich gleich das Tatortprinzip mitnennen müssen, um alle Mißverständlichkeiten zu beseitigen - weil ja dann die Examensprüfung ansteht. Schand und Asche über mich! Wir könnten jetzt natürlich neben den materiellrechtlichen Betrachtungen noch auf die formalrechtlichen Regelungen von örtlicher und sachlicher Zuständigkeit eingehen, aber ich glaube, das würde etwas zu weit führen... -- Uwe Martens (Diskussion) 12:03, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Wie meinen? Ich spreche nicht von deiner - ich sag mal "interessanten" - privaten Rechtstheorie, sondern von deinem ungebremsten Drang uns alle hier zu unterhalten. Sätze wie "Auf weitere Kommentierungen werde ich nicht mehr eingehen, da ich in Wikipedia nicht mehr tätig bin." rauszuhauen und dann eine mehrseitige Diskussion zu führen hast du jetzt schon mehrfach gemacht. Die Hinweise von dutzenden Leuten vollkommen ignorieren und stur auf der eigenen Meinung zu beharren kannst du auf jeden Fall perfekt. Und dann noch Missbrauch der VM, EditWars, Sperrumgehung usw. Hier stehen eine Menge Leute drauf auch so angefangen haben. Jean Cartan (Diskussion) 12:20, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Es gibt übrigens einen Unterschied zwischen Diskussion und Metadiskussion. Ich glaube, wir befinden uns hier auf einer Diskussionsseite. Für Metadiskussion, die niemanden sonst etwas interessiert, gibt es in Wikipedia auf der linken Seite eine Emailfunktion. Und wenn ihr alle hier nicht unterhalten werden möchtet, dann steht es euch ja frei, euren Tag anderweitig zu verbringen! Und wenn eine verleumderische Persönlichkeitsrechtsverletzung vorsätzlich und wiederholt trotz Revertierungen begangen wird, dann wird eben Strafantrag gestellt, so einfach ist das! Ansonsten gebietet es die Höflichkeit, ein begonnenes Gespräch weiterzuführen. Sofern dies auf einer sachlichen Ebene geschieht, habe ich kein Problem damit, diese zu Ende zu führen. -- Uwe Martens (Diskussion) 12:28, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
@Uwe Martens: Deine Argumentation bzgl. des Jugendmedienschutzrechts ist insoweit substanzlos, als damit kein triftiger Einwand gegen die derzeitige Bebilderung der Artikel begründet werden kann. Und was das Urheberrecht mit dem Jugendschutz zu tun hätte, das weißt wohl nur du selbst – übrigens ein klarer Fall von "wenn ich nicht mehr weiter weiß und argumentativ nichts mehr zu bieten habe, mach ich eben ein neues Fass auf" –, zumal im Einzelfall in einem kollaborativen Projekt wie der WP gar nicht zweifelsfrei der wirkliche Autor zu ermitteln wäre, der sich hinter einer IP verbirgt, die dann auch noch verschleiert sein könnte.
Nur mal so nebenbei: Es ist keine verleumderische Persönlichkeitsverletzung, wenn man einen dahergelaufenen Laien daraufhinweist, dass seine Thesen laienhaft zusammenfabuliert wurden und letztlich unglaubwürdig sind. Das ist auch kein PA, sondern eine deskriptive Beurteilung derart kruder und eigenwilliger Schlussfolgerungen, dass Leser, die tatsächlich eine juristische Ausbildung genossen haben, nur noch mit dem Kopf schütteln. Benatrevqre …?! 12:31, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Tja, das ist schon traurig, wenn einem mangels Sachargumenten nur noch der persönliche Angriff bleibt, nachdem ich mit objektiven Fakten und Zitierungen höchstrichterlicher Rechtsprechung nebst einer 384 Seiten starken Analyse des Jugend- und Jugendmedienschutzes dargelegt habe, daß Du bisher mit nichts anderem als inhaltsloser Phrasendrescherei aufwarten konntest. Du hast nicht irgend eine fachlich qualifizierte Äußerung beigetragen und windest Dich in respektloser Art und Weise, aber es gelingt Dir nicht - fachlich fundierte Betrachtungen werden mit leeren Floskeln gekontert, was übrigens exemplarisch auch für die enzyklopädische Qualität der Wikipedia spricht! Aber ich verstehe schon, daß Du Deine Position in Wikipedia als der Jura-Guru krampfhaft verteidigen muß - spricht für Dich samt der ganzen Struktur der Wikipedia. Es geht übrigens in juristischen Betrachtungen nicht um Meinungen, sondern, wie gesagt, um objektive Fakten. 95% meiner Äußerungen haben sich ausschließlich auf Fakten beschränkt. Der Rest war eine Verteidigung gegen eine immer wieder begonnene Hetzjagd seitens fachlich unqualifizierter Benutzer, die einfach nur das nachplappern, was Du vorgekaut hast. Wer es anders sieht, möge auch nur eine einzige fachlich qualifizierte Äußerung aus dieser Diskussion zitieren, die nicht aus meiner Feder stammt! Das wird aber nicht möglich sein, da es in diesem Kindergarten lediglich um die persönliche Befriedigung der Eitelkeit geht - und um nichts sonst! Übrigens, zu Deinem Nachtrag zur Ermittlung der Urheberschaft und des zu Eigen Machens fremden Inhaltes: Genau deswegen möchte ich mit diesen Kreisen nicht mehr in Verbindung gebracht werden! Ansonsten war ja klar, daß für Dich keinerlei Gesetze gelten, kein Urheberrecht, kein Jugendmedienschutz, kein deutscher Gerichtsstand - auf den kleinsten, gemeinsamen Nenner gebracht: Wikipedia sei ein rechtsfreier Raum - dem sich nahezu alle sonstigen Autoren anschließen - q.e.d! Das hat diese Diskussion wunderbar ergeben, die für mich an dieser Stelle auch definitiv beendet ist! Möge sich die Nachwelt an den geistigen Ergüssen der geballten intellektuellen Elite Deutschlands erfreuen...
-- Uwe Martens (Diskussion) 13:05, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Du konntest in diesen ganzen bis dato geführten Diskussionen – hier, umseitig und auf anderen Seiten innerhalb der WP – zu deinem Anliegen keine überzeugenden Sachargumente liefern. Deine wirren Thesen sind ohne schlüssige Beweise, ohne belastbare Fachliteratur und ihnen liegen keine "objektiven Fakten" zugrunde, die dazu geeignet wären, dass unter Hinzuziehung von einschlägiger Literatur deine Rechtsauffassung untermauert werden könnte und dadurch deine Argumentation insgesamt plausibel erschiene. Deine irrige Interpretation höchstrichterlicher Rechtsprechung ist genauso Unsinn wie dein Sermon über angeblich jugendschutzrechtliche Verfehlungen seitens der WP-Community, dem noch dazu keinerlei "fachlich qualifizierte Äußerung" entnommen werden kann. Niemand hat außerdem behauptet, die "Wikipedia sei ein rechtsfreier Raum" – diese abwegige Schlussfolgerung entbehrt jeder Grundlage und zeigt eigentlich nur ein weiteres Mal dein grobes Missverständnis von Sinn und Zweck der WP auf. Respektiert wird im Übrigen jeder, dem Respekt gebührt. Dass du die Kritik an deinem Auftreten einfach als Hetzjagd bezeichnest, legt den fehlenden Willen zur Selbstreflexion offen. Benatrevqre …?! 13:12, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ich habe erst jetzt Deine Ergänzung gelesen und verweise nur noch mal auf die Ausgangsdiskussion zum Artikel Enthauptung: Zusammengefaßt verneinst Du die Anwendbarkeit des Telemediengesetzes, des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags, des Urheberrechts, den deutschen Gerichtsstand - was bitte bleibt da noch, als ein rechtsfreier Raum? Aber das war jetzt bitte nur eine rhetorische Frage. Selbstverständlich sind all diese Gesetze anwendbar und gültig. Also im Staatsdienst kannst Du jedenfalls nicht tätig gewesen sein. Auch dieser Comment war wieder der Versuch, mit inhaltslosem, pseudo-intellektuellen Wortgebilden Eindruck zu schinden und Dein Gesicht zu wahren, das ist, um Itti zu zitieren, einfach nur noch lächerlich...
-- Uwe Martens (Diskussion) 14:10, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Falsch, das habe ich nicht behauptet. Bitte lies meine Beiträge noch einmal und gründlich. Ich schrieb, dass die Bestimmungen des JMStV nicht auf die WP angewendet werden können. Inwiefern das TMG von Belang ist, wäre durch einschlägige Literatur nachzuweisen. Zum Urheberrecht habe ich mich unten geäußert, ebenso zur deiner Interpretation deutscher Gerichtsurteile. Deine Ausführungen sind daher grob unsinnig. Und vom Staatsdienst hast du augenscheinlich – neben deiner fehlenden Kenntnis juristischer Zusammenhänge – auch keine Ahnung. Benatrevqre …?! 14:32, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Der Informationsgehalt Deines Comments ist wie immer Null, Schall und Rauch, so wie die hunderten anderen Comments. So auf das Altherrengerede zu schließen schätze ich mal auf Ende 50, Anwalt auf keinen Fall, Judikative niemals - also ich tippe auf nebenamtlichen Dozenten im Ruhestand, der sich nie auf ein Fach spezialisiert und seine Entfaltung in Wikipedia gefunden hat, die er als sein Territorium betrachtet. Natürlich auch immer leicht, aus der Anonymität heraus zu agieren...
-- Uwe Martens (Diskussion) 14:47, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Als juristischer Laie ist es bei dir nur verständlich, wenn du meinst, meinem zielgerichteten Beitrag keinen Informationsgehalt entnehmen zu können. Ich habe ja auch nur klargestellt, dass du mir falsche Behauptungen zugeschrieben hast und habe dir dabei aufgezeigt, dass deine wirren Thesen substanzlos sind. Ich amüsiere mich nebenbei über deine Spekulation meine Person betreffend, selbst wenn diese gar nichts zur Sache tut. Benatrevqre …?! 14:57, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Außerordentlich amüsant, ich habe mal so gegooglet, was ich hier finde auf buergerstimme.com, das ganze Netz ist überschwemmt davon, und irgendwie ereilt mich gerade ein Déjà-vu:
Benatrevqre // 21. September 2012 um 19:54 //
Diese Thesen sind haarsträubender Unfug und juristisch haltlos. Bitte erstmal in die Fachliteratur schauen, bevor man als Laie meint, sich mit juristischen Themen auseinander setzen zu müssen.
Objektiv // 22. September 2012 um 00:29 //
Was ist hier eigentlich „haarsträubender Unsinn“? Was ist wirklich als Fachliteratur zu benennen? Warum oder weshalb zeigt der Behaupter – Benatrevqre – keinen Beweis oder eine Verlinkung an? Bittschön, bei Kritik etwas ausfühlicher werden und Fakten bringen, Inhalt! Ansonsten läuft der beabsichtigte Gegenschuß ins Leere. Demnach nicht die Art eines Profis!
Aber einen schönen Restsommer noch... -- Uwe Martens (Diskussion) 15:32, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Dein Ernst? Buergerstimme? Bitte melde dich schleunigst hier ab. --Alnilam (Diskussion) Heute schon gelobt? 15:52, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Hab ich doch bloß schnell gegooglet, mich interessiert das doch gar nicht. Oder sprichst Du gerade Prof. Benatrevqre an? -- Uwe Martens (Diskussion) 15:56, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
@Uwe Martens: Wenn du schon Schund auf Schundseiten googelst und dann diesen Schund auch noch hier zitierst, bloß weil er deine sehr ... sagen wir mal eigenwillige ... Privatmeinung unterstützt, bist du hier absolut falsch. *kopfschüttelnd* --Alnilam (Diskussion) Heute schon gelobt? 16:00, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ob das Müll ist, oder nicht, will ich gar nicht beurteilen, es ging ja auch nicht um die Rechtsauffassung an sich, sondern nur um die Art der Metadiskussion mit juristischer Phrasendrescherei, mit der Prof. Dr. Benatrevqre scheins bereits seit einigen Jahren auf allen möglichen Schauplätzen im Internet, u.a. eben auf buergerstimme.com, seine Zeit vertreibt... -- Uwe Martens (Diskussion) 16:19, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
 
Nachschub
Du kopierst irgendein sachfremdes Zitat aus dem Internet, das vor Jahren mal zu irgendetwas gepostet wurde… Was soll das werden?! Willst du damit etwas Aufmerksamkeit erhaschen, die dir mangels einer sachlichen Auseinandersetzung mit meinen Argumenten ansonsten nicht zuteil wird? Suchst du mit deinen fadenscheinigen Ablenkungsmanövern nun ein Quäntchen Unterstützung auf anderen Wegen, weil deine bisherigen Argumentationsmuster niemand hinterm Ofen hervorgelockt haben und niemanden überzeugt haben?
Im Übrigen habe ich dir mehrfach aufgezeigt und durchaus begründet, warum deine kruden Thesen einfach nur Unsinn sind. Benatrevqre …?! 16:27, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ne, hast Du eben nicht! Aber egal - schön, daß Du wieder in Deinem Element bist. Allmählich tippe ich auf Studienabbrecher mit Scheinidentität. Schönen Sommer noch... -- Uwe Martens (Diskussion) 16:32, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Du hast meine Begründungen aufgrund deiner Beratungsresistenz nur nicht zur Kenntnis genommen und mangels elementarer juristischer Kenntnisse wohl auch gar nicht verstanden. Schuster, bleib bei deinen Klavieren. Mach dir deine Welt, wie sie dir gefällt… mit Luftschlössern, in die du deine Klaviere hineinstellen und darauf herumklimpern kannst.
Worauf du tippst, interessiert hier wirklich niemanden (dein Tipp ist übrigens auch falsch). Benatrevqre …?! 16:36, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
q.e.d -- Uwe Martens (Diskussion) 16:38, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Richtig, deine schaumschlagende Luftnummer wurde hiermit bewiesen. Benatrevqre …?! 16:45, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Die Umfrage ist beendet. Es gab bereis ein Meinungsbild zum Thema Bildfilter, auch dieses mit einschlägigem Ergebnis. Uwe Martens, es wäre jetzt nett, wenn du auhören könntest hier den Alleinunterhalter zu geben, denn es ist einfach nur noch lächerlich. Auch ist lächerlich, dass du grundlegende Fakten nicht zu begreifen scheinst. Die Wikipedia wurde als Enzyklopädie nicht für Kinder geschrieben. Sie informiert so neutral und sachlich wie möglich, auch über unangenehme und unschöne Dinge. Es wäre jetzt an der Zeit mal zu reflektieren, was dir dutzende andere geschrieben haben und einen Gang zurückzustecken. Sollte dir dies nicht gelingen empfehle ich allen anderen einfach Popcorn aus dem Schrank zu nehmen, sich zurückzulehnen und zu genießen. --Itti 13:17, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

 
Eine Runde Popcorn und Käffchen für alle.
(BK) Ich geb die erste Runde aus. --84.58.120.117 13:29, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Für diejenigen, die des Lesens mächtig sind, verlinke ich hier noch einmal die 394 Seiten umfassende Analyse des Jugendmedienschutzsystems des Hans-Bredow-Instituts der Universität Hamburg im Pdf-Format. Dort sollten sich hinreichend objektive Fakten finden, was wohl von einem Institut für Medienforschung zu erwarten ist, ich zitiere: Ein Standardproblem des Umgangs mit nutzergenerierten Inhalten (beispielsweise in Foren, Web-Blogs, Angebotsplattformen wie YouTube oder Ähnlichem) ist, dass für die richtige Beurteilung klar sein muss, was genau das Angebot und wer entsprechend als Anbieter verantwortlich ist. Die Ausführungen zum Begriff des Anbieters finden sich auf S. 120.
-- Uwe Martens (Diskussion) 13:26, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Soweit waren wir bereits: Dem PDF-Dokument ist nichts zu entnehmen, was hierfür von Belang sein könnte. Benatrevqre …?! 13:31, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten


 
Service

Da du offensichtlich kaum am Erstellen einer Enzyklopädie mitarbeitest, hatte ich dir oben schon nahegelegt, deine Rolle hier in Frage zu stellen (was du mal wieder abgelehnt hast - Sachargumente und so). Danach lese ich u.a. wieder juristische Drohungen (12:28h: "Und wenn eine verleumderische Persönlichkeitsrechtsverletzung vorsätzlich und wiederholt trotz Revertierungen begangen wird, dann wird eben Strafantrag gestellt, so einfach ist das!"). Wenn du damit weitermachst, wird dir hier sowieso bald der richtige Weg gezeigt werden. --Wosch21149 (Diskussion) 15:13, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Widerspricht eigentlich dem Öffentlichkeitsgrundsatz, aber egal... -- Uwe Martens (Diskussion) 15:47, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Wosch21149 will dir nur mitteilen, dass wiederholte Drohungen mit Strafanzeigen in der Wikipedia unweigerlich eine Sperre deines Accounts zur Folge haben. Siehe Wikipedia:Benutzersperrung: „Ein Administrator kann ohne Antrag sperren, falls Benutzer...mit rechtlichen Schritten drohen, um ihre Meinung durchzusetzen.Jean Cartan (Diskussion) 16:01, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Besser als eine Sperre wäre ein Dauer-Igno. Dann erkennt man sofort, was keinen interessiert. --JosFritz (Diskussion) 16:05, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Aha - also eine Bedingung ist, die Drohung erfolge nicht zur ausschließlichen Durchsetzung eines Rechts, sondern lediglich zur Durchsetzung einer Meinung - interessant, das kann ich verstehen! Es ist übrigens so, daß ich den Account nur noch so lange offen lasse, um den Gang der Revertierung zu verfolgen (in den ich persönlich nicht mehr eingreifen werde). Die Benutzerseite habe ich ja schon gelöscht. Und bezüglich Dauer-Igno: Wenn ich angeschrieben werde, habe ich wohl die Freiheit, zu antworten! Oder finden sich hier jemals zwei Comments aus meiner Feder hintereinander? Vielmehr werde ich ja durch allerlei Angriffe geradezu genötigt, mich zu äußern - aber wie ich eben schon sagte: Wikipedia ist nichts weiter, als ein virtueller Kindergarten, durchsetzt von Machtkämpfen, Ignoranz und Eitelkeiten...
-- Uwe Martens (Diskussion) 16:19, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
 
"Kindergarten"

Man braucht eigentlich nur nach "Laie" und "Benatrevqre" googlen, hier die ersten zwei Ergebnisse von 423 - in Worten: vierhundertdreiundzwanzig:

grundgesetz.wordpress.com:

Kommentar von Benatrevqre | September 2, 2012

Das Buch ist unwissenschaftlicher, von einem Laien in grober geschichtsrevisionistischer Manier verfasster Unfug.

blog.krr-faq.net:

Benatrevqre sagt: 29. August 2011 um 14:44

wieso muss jeder Laie, auch wenn noch so ahnungslos, zu alles und jeden seinen Senf abgeben?

Klassischer Fall eines besonders hartnäckigen Internetrolls mit hohem Geltungsbedürfnis und narzisstischer Persönlichkeitsstruktur. Kleines Profiling...

-- Uwe Martens (Diskussion) 16:48, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Dein letzter Satz trifft es gut, wie man dich beschreiben kann. Benatrevqre …?! 16:51, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Komisch, nur bin ich nicht des Trollentums in 423 Fällen schuldig. Das Wort "Laie" scheint Dir eine unglaubliche Erhöhung Deines Selbstwertgefühls zu bereiten. Ich tippe mal darauf, daß Du ein in jeglicher Hinsicht gescheiterter Hobbyjurist bist, und nicht mehr...
-- Uwe Martens (Diskussion) 16:54, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Nun, du scheinst ja nicht nur beratungs- und begriffsresistent zu sein, sondern offenkundig auch noch unfähig, eine Suchmaschine richtig zu bedienen und die dortigen Treffer zu interpretieren. Wenn ich auf die letzte Trefferseite klicke, listet Google gerade mal noch 41 Ergebnisse auf. Aber lassen wir das, es tut eh nichts zur Sache. Und in der Kritik stehe ja nicht ich, sondern deine unbedarften Ergüsse zu angeblichen Rechtsletzungen durch Wikipedia-Autoren.
Ein Laie ist jemand ohne Fachkenntnis, ohne die entsprechende Ausbildung. So jemand wie du eben offensichtlich, der sich anschickt, zu juristischen Themen zu schwadronieren. Ich bin selbst ein Laie, wenn es etwa ums Kochen geht, ums Fließen legen, um medizinische Diagnostik etc. Und ich habe damit kein Problem, so bezeichnet zu werden. Doch ich maße mir im Gegensatz zu einem wichtigtuerischen Amateur (ein anderes Wort für 'Laie') nicht an, Behauptungen über Sachverhalte aufzustellen, von denen ich nichts verstehe oder mangels fundiertem Wissen einfach zu wenig Ahnung habe. Aber das scheint für dich ja kein Problem zu sein. Dieter Nuhr kennst du? Benatrevqre …?! 16:59, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Ok, die Berufung wurde gem. § 322a StPO zur Entscheidung angenommen. Das Urteil wird dahingehend abgeändert, daß der Angeklagte des dreihundertneunundachtzigen Trollentums schuldig ist: [2]. Das Urteil ist unanfechtbar.
-- Uwe Martens (Diskussion) 17:09, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Du bist lustig. Soll ich dich weiter füttern oder bist du schon satt? Ich hätte noch eingelegte Makrelen im Kühlschrank ;) Benatrevqre …?! 17:12, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
 
Einmal Fisch der Herr?
Kommt sofort!
Verstoß gegen WP:Wikiquette entfernt. -- Miraki (Diskussion) 08:36, 18. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Das Urteil mußte wegen eines offensichtlichen und schwerwiegenden Justizirrtums abgeändert werden - was das Gericht nämlich übersehen hat, ist, daß da ja noch die "übersprungenen Ergebnisse" in Google anzuklicken sind. Da haben wir dann nämlich auf einmal ganze 39 Google-Seiten voll von "Laie" und "Benatrevqre", ohne Schmarrn! Also da würde ich mich mal beraten lassen... -- Uwe Martens (Diskussion) 17:18, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
"Also da würde ich mich mal beraten lassen..." :-) Das ist genau das was wir uns hier alle wünschen. Aber vermutlich würdest du deinem "Berater" genauso wenig glauben wie uns hier. Jean Cartan (Diskussion) 17:25, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Also ich habe mich sicher nicht über Jahre hinweg des 400-fachen Trollentums schuldig gemacht. Man wird ja wohl noch ein paar objektive Ermittlungen anstellen dürfen... -- Uwe Martens (Diskussion) 17:39, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Nun, aus den Google-Treffern geht kein Trollen hervor, übrigens genauso wenig wie Pizza essen, Fahrrad fahren oder Nasebohren. Die gestörte Wahrnehmung und das Hineindeuten von Dingen und Wertungen, die in einer Quelle nicht zu finden sind, beruht vermutlich auf deiner fehlenden Fähigkeit, Quellen überhaupt richtig zu interpretieren in Verbindung mit deiner abstrusen Theoriefindung zu rechtlichen Themen wie insbesondere deine Interpretation von Gerichtsurteilen. Anders lässt es sich nicht erklären, denn wie bereits gesagt: eine medizinische Diagnose will ich als Laie hier keine aufstellen. Benatrevqre …?! 17:57, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Komisch nur, daß in 400 Fällen immer das Gegenüber der dahergelaufene Laie ist. Also selbst, wenn ich das jetzt nur als Indizienprozeß führen würde, wäre das Ergebnis klar. Es ist allerdings erstaunlich, fast frappierend, daß Du selbst dann, wenn die Fakten offen auf dem Tisch liegen, noch immer etwas zu Deiner Verteidigung zu sagen weist, wenn auch wie immer inhaltslos. Natürlich habe ich nicht alle 400 Seiten durchgelesen, wo denkst Du hin? Die Zitate hier genügen mir vollauf! Das Gericht ist von einem begründeten Anfangsverdacht zu einer festen Überzeugung gekommen. Nimm das Urteil hin und sieh zu, wie Du zu einem gesunden Selbstwertgefühl kommst, ohne Andere erniedrigen zu müssen! -- Uwe Martens (Diskussion) 18:19, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Das ist nicht komisch, wenn man bedenkt, dass ich mich (nur) zu Themen äußere, wovon ich behaupten kann, etwas zu verstehen und du eben nicht. Benatrevqre …?! 18:24, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

"von einem dahergelaufenen Laien" ist eine besonders beliebte Redewendung von Herrn Prof. Dr. Benatrevqre. Also der Fisch geht an den Herrn da drüben bitte! -- Uwe Martens (Diskussion) 17:23, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Danke, ich habe bereits gegessen. Ja, finde diese Formulierung hat was, sie ist knackig und treffend. Benatrevqre …?! 17:25, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Übrigens - Auslandsstraftaten landen auch im BZR. Also wenn Du das nächste Mal das Territorium der Wikipedia verläßt, sei vorsichtig - es könnte auch hier geahndet werden. Und Itti: Wir sind ganz friedlich, der Professor kriegt Bewährung, alles halb so schlimm. Wir verkraften das schon. Leider nimmt die Metadiskussion immer Einfluß auf die fachliche Diskussion - sogar rückwirkend...
--Uwe Martens (Diskussion) 17:39, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Meinst du das wirklich? Benatrevqre …?! 17:57, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Das mit dem rückwirkend? Klar! Aus dem hier zuletzt mittels klassischem Profiling erstellten Psychogramm läßt sich ganz wundebar eine inhaltliche Bewertung Deiner Comments nur über die Metaebene erstellen. Einen schönen Sommer noch, ich bin weg!
-- Uwe Martens (Diskussion) 18:19, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Wie jetzt "weg"? So richtig mit weggehen, uns verlassen? Ach komm, du stehst doch gleich wieder auf der Matte. Wir kennen doch unseren Internettroll mit seinem Faible für kindgerechte Gestaltung im Sinne der Teletubbies. Benatrevqre …?! 18:24, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
 
Tschühüüüs!
Einundzwangzig, zweiundzwanzig… Benatrevqre …?! 18:39, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten


Bevor es weiter abgleitet. WP:KPA und WP:Wikiquette sind einzuhalten, argumentiert an der Sache, nicht an der Person. --Itti 17:32, 16. Jul. 2015 (CEST)Beantworten


Sagt mal Leute, kann man nicht mal einen Tag seine Ruhe haben vor Wikipedia?? Ich bin gerade beruflich im Ausland und bekomme eine E-Mail Nachricht, daß ich auf einer Vandalismusseite bez. Benutzer:85.25.66.108 erwähnt wurde, offenkundig eine deutsche IP, geht's noch?? Das fällt langsam in den Bereich des Psychoterrors! Daß Benatdingsbums Sachen revertiert, die ihm nicht schmecken, war klar, und daß er hier scheinbar seinen Unterstützerzirkel im Bereich der Admins findet, auch. Und ja, es gibt vielleicht auch Außenstehende, die ihre unabhängige Meinung haben - wird hier neuerdings die Meinungsfreiheit zensiert?? All das ist bezeichnend für Wikipedia und wird ja hier gottseidank für die Nachwelt konserviert! Aber was er oder sie da zusammengefasst hat, ist doch klasse - was meinen Teil betrifft, übernehme ich das so:

Zusammenfassung

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Die Beklagte ist in allen zitierten Urteilen die Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V. in Berlin als Rechtsträgerin der Wikipedia, siehe LG Hamburg, Urteil v. 26.03.2010, Az. 325 O 321/08. Aus diesem Urteil ergibt sich auch die bereits dargelegte Haftung für fremde Inhalte (§ 10 TMG) nach Kenntniserlangung, s.a. LG Hamburg verneint Störerhaftung auf rae-schons.de und OLG Hamburg, Urteil v. 02.03.2010, Az. 7 U 70/09. Was Wikipedia in seinem Impressum schreibt, tut für die rechtliche Verantwortlichkeit der Wikimedia Deutschland e.V. als Rechtsträgerin für Wikipedia nichts zur Sache. Übrigens geht es nicht um die Verneinung der Störerhaftung in diesen Urteilen, sondern um die Feststellung, daß diese Haftung von der Kenntniserlangung der Rechtsverletzung abhängt, s. OLG Stuttgart, Urteil vom 02.10.2013, Az. 4U 78/13, Leitsatz Nr. 2. Das heißt: Würde ich den Wikimedia Deutschland e.V. förmlich darauf hinweisen, daß die betreffenden Lichtbilder gem. § 4 (1) Nr. 5 JMStV generell unzulässig sind und der Wikimedia Deutschland e.V. würde dem keine Abhilfe leisten, dann ließe sich daraus eine Ordnungswidrigkeit ableiten. Nun ist es aber nicht meine Aufgabe oder Intention, hier Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Hier noch als Info für die Nachwelt: Du forderst den Nachweis, daß die Wikimedia eine Rechtsverletzung begangen habe, anderenfalls es keine Kenntnisnahme derselben geben könnte. Das ist aber die Frage nach der Henne und dem Ei: Die Rechtsverletzung durch die zunächst unbeteiligte Wikimedia setzt eine Kenntnisnahme einer Rechtsverletzung seitens der Autoren voraus, insofern sich die Wikimedia den rechtswidrigen Inhalt zu eigen macht, wenn sie ihn wissentlich nicht entfernt, wie ich ja hinreichend belegt habe. Die Verbindlichkeit des JMStV ergibt sich aus dem Gesetzestext und dem (wiederum belegten) deutschen Gerichtsstand. Nun steht aber eine Rechtsverletzung durch die Wikimedia überhaupt nicht im Raum. Zwar hat sich aus den Diskussionen ergeben, daß zumindest eine lichtbildliche Darstellung aus einem Artikel entfernt wurde, jedoch ist es auch so, daß für Rechtsverletzungen aus dem Jugendmedienschutz zunächst die beteiligten Autoren in der Verantwortlichkeit stehen. Wenn eine bestehende Rechtsverletzung an die Wikimedia gemeldet wird, die ja ansonsten den Nutzern lediglich die Plattform zur Verfügung stellt und sich inhaltlich nicht an dem Projekt Wikipedia beteiligt, und die Wikimedia einer ihr gemeldeten Rechtsverletzung aber keine Abhilfe leistet, geht die Verantwortlichkeit auch auf die Wikimedia über. Zur Rechtslage wurden Nachweise gewünscht - nun, der deutsche Gerichtsstand, der hier implizit in Frage gestellt wird, ergibt sich schon aus den zitierten Urteilen sowie aus dem Gesetzestext. Die deutsche Wikimedia betreibt auch eigene Server in Amsterdam, siehe Geld entzweit Wikipedianer auf taz.de. Eine weitere ausführliche Analyse des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags findet sich als Pdf-Datei unter Analyse des Jugendmedienschutzsystems. Hieraus geht klar hervor, daß der Jugendschutz und der Jugendmedienschutz Verfassungsrang genießen. Auf Grund der grundgesetzlich verankerten Unantastbarkeit der Menschenwürde und deren Unabwägbarkeit mit anderen Grundrechten ist der JMStV eng auszulegen, um die Stellung als höchstes Rechtsgut der Verfassung zu bewahren. Darstellungen von unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen sind nach § 4 (1) Nr. 5 JMStV wegen der dargestellten Verletzung der Menschenwürde in Telemedien, so insbesondere dem Internet, ohne Ausnahme unzulässig. Und daß sich die Wikipedia ausdrücklich auch an Kinder und Jugendliche richtet, findet sich ja schon auf Wikipedia:Wikipedia im Unterricht, eine weitere Statistik unter Web 2.0 - Medienkompetenz - politische Bildung - Wikipedia in der Schule. Im übrigen baut der JMStV auf dem Modell der freiwilligen Selbstkontrolle auf. An dieser Stelle betreten wir das Metier des Urheberrechts. Jeder Autor ist urheberrechtlich verantwortlich für den Teil seines Beitrages. Für Rechtsverletzungen (Jugendmedienschutzrechts- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen) ist der Urheber rechtlich auf allen Teilgebieten des Rechts nach dem Standortsprinzip verantwortlich. Begeht z.B. ein Benutzer der Wikipedia aus Bremen eine verleumderische Persönlichkeitsrechtsverletzung, dann sind die Kriminalpolizeidirektion Bremen und das Amtsgericht Bremen nach dem Territorialprinzip gem. § 3 StGB sowie dem Tatortprinzip gem. § 9 StGB sachlich und örtlich zuständig. Begeht dagegen die Wikimedia Deutschland einen derartigen Rechtsverstoß, wären die Behörden in Berlin zuständig. Im Gegensatz zu einem eigenen Blog ist es aber in der Wikipedia so, daß der Urheber zumindest auf die Geltendmachung seiner Urheberschutzrechte verzichtet, wobei die Urheberschaft an sich nach § 29 (1) UrhG auch nicht übertragbar ist und beim Urheber samt rechtlicher Verantwortlichkeit verbleibt. Er überträgt lediglich das uneingeschränkte Nutzungsrecht. Fakt ist: Es gilt deutsches Recht, samt aller Jugendmedienschutzrechte auf Landes- und Bundesebene.

-- Uwe Martens (Diskussion) 15:18, 17. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Du behauptest weiterhin ohne jede Grundlage: "Würde ich den Wikimedia Deutschland e.V. förmlich darauf hinweisen, daß die betreffenden Lichtbilder gem. § 4 (1) Nr. 5 JMStV generell unzulässig sind und der Wikimedia Deutschland e.V. würde dem keine Abhilfe leisten, dann ließe sich daraus eine Ordnungswidrigkeit ableiten." – Und das ist deine krude, grob verfehlte Annahme. Das wurde dir bereits zigfach erklärt.
Und das Geschwurbel mit "bin im Ausland" kannste deiner Oma erzählen, von uns glaubt dir diese fadenscheinige Ausrede ohnehin niemand. Benatrevqre …?! 15:24, 17. Jul. 2015 (CEST)Beantworten