Amtsgericht Trittau
Koordinaten: 53° 36′ 23″ N, 10° 25′ 3,5″ O
Das Amtsgericht Trittau war ein deutsches Amtsgericht mit Sitz in Trittau.
Geschichte
BearbeitenMit der Annexion Schleswig-Holsteins wurden 1867 in der nunmehr preußischen Provinz fünf Kreisgerichte und das übergeordnete Appellationsgericht Kiel eingerichtet.[1] Als Eingangsgerichte wurden Amtsgerichte geschaffen, darunter das Amtsgericht Trittau als eines von 13 Amtsgerichten des Kreisgerichts Altona. Den Gerichtssprengel bildeten die kirchlichen Kirchspiele Trittau, Eichede und Sieck mit Ausnahme von Langeloh, Lasbeck und Rohlfshagen sowie den Ahrensburger Anteil des Kirchspiels Sieck (Meilsdorf).[2] Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden reichsweit einheitlich Amts-, Land- und Oberlandesgerichte geschaffen. Das Amtsgericht Trittau blieb bestehen und war nun dem Landgericht Altona nachgeordnet. Sein Gerichtsbezirk umfasste nun aus dem Kreis Stormarn die Gemeindebezirke Eichede, Grande, Großensee, Grönwohld, Hamfelde, Hohenfelde, Hoisdorf, Köthel, Kronshorst, Lütjensee, Mollhagen, Oetjendorf, Papendorf, Rausdorf, Siek, Sprenge, Todendorf, Trittau und Witzhave sowie die Gutsbezirke Todendorf (Forstgutsbezirk) und Trittau (Forstgutsbezirk).[3] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[4]
Mit dem Groß-Hamburg-Gesetz von 1937 wurde das Amtsgericht Trittau dem Landgericht Lübeck zugeordnet.[5] Im Jahre 1994 wurde das Amtsgericht Trittau aufgelöst.[6]
Amtsgerichtsgebäude
BearbeitenDas Amtsgerichtsgebäude (Möllner Straße 6) steht unter Denkmalschutz.
Richter
Bearbeiten- Franz Groth (1879–1884)
Siehe auch
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Verordnung vom 26. Juni 1867, Preußische Gesetzsammlung 1867, S. 1073 ff.
- ↑ Verfügung vom 6. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in den Herzogthümern Schleswig und Holstein zu bildenden neuen Gerichte (JMBl. S. 213 )
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 497, Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 440 online
- ↑ Gesetz über die Gerichtsgliederung in Groß-Hamburg und anderen Gebietsteilen vom 16. März 1937, RGBl. I S. 312.
- ↑ Art. VI § 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 1994, Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein S. 124.