Amtsgericht Neustadt in Holstein
Das Amtsgericht Neustadt in Holstein war ein Gericht erster Instanz mit Sitz in Neustadt in Holstein.
Geschichte
BearbeitenMit der Annexion Schleswig-Holsteins wurden 1867 in der nunmehr preußischen Provinz fünf Kreisgerichte und das übergeordnete Appellationsgericht Kiel eingerichtet.[1] Als Eingangsgerichte wurden Amtsgerichte geschaffen, darunter das Amtsgericht Neustadt in Holstein als eines von 16 Amtsgerichten des Kreisgerichts Kiel. Den Gerichtssprengel bildete die Stadt Neustadt, die Großherzoglich Oldenburgischen Fideikommissgüter Stendorf und Mönchneverstorf, die Stadtstiftsdörfer Bliestorf und Merkendorf, die adligen Güter Siershagen mit Mühlenkamp, Hasselburg (ohne die Enklave in Klein-Rönnau), Oevelgönne, Kniphagen, Brodau, Wintershagen und der Amts Cismarsche Hof Ruhleben.[2] Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden reichsweit einheitlich Amts-, Land- und Oberlandesgerichte geschaffen. Das Amtsgericht Neustadt in Holstein blieb bestehen und war nun dem Landgericht Kiel nachgeordnet. Sein Gerichtsbezirk umfasste daraufhin aus dem Kreis Oldenburg in Holstein den Stadtbezirk Neustadt, die Gemeindebezirke Alt Rathjensdorf, Bentfeld, Bliesdorf, Cismar, Dahme, Gosdorf, Grömitz, Grube, Guttau, Kellenhusen, Klein Schlamin, Lenste, Marxdorf, Merkendorf, Nienhagen, Roge, Rütting, Sierksdorf, Suxdorf und Thomsdorf sowie die Gutsbezirke Brodau, Cismar (Forstgutsbezirk), Hasselburg, Klostersee, Kniphagen, Manhagen, Mönchneversdorf, Oevelgönne, Sievershagen, Sierhagen, Stendorf, Wahrendorf und Wintershagen.[3] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Cismar gehalten (das Amtsgericht Cismar war aufgehoben worden).[4]
Mit dem Groß-Hamburg-Gesetz von 1937 wurde das Landgericht Lübeck für das Amtsgericht Neustadt in Holstein zuständig.[5] Im Jahre 1978 wurde das Amtsgericht Neustadt in Holstein aufgehoben[6], und das Amtsgericht Oldenburg in Holstein übernahm seine Aufgaben.
Amtsgerichtsgebäude
BearbeitenDas Amtsgericht in Neustadt in Holstein befand sich bis zum Jahr 1975 in der Lienaustraße 12. Nach einem Umbau hat in dem Gebäude heute das Polizeirevier Neustadt seinen Sitz. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Siehe auch
BearbeitenQuelle
Bearbeiten- Landesarchiv Schleswig-Holstein – Beständeübersicht
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Verordnung vom 26. Juni 1867, Preußische Gesetzsammlung 1867, S. 1073 ff.
- ↑ Verfügung vom 6. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in den Herzogthümern Schleswig und Holstein zu bildenden neuen Gerichte (JMBl. S. 213 )
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 503, Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 441 online
- ↑ Gesetz über die Gerichtsgliederung in Groß-Hamburg und anderen Gebietsteilen vom 16. März 1937, RGBl. I S. 312.
- ↑ § 39 des Zweiten Gesetzes einer Neuordnung von Gemeinde- und Kreisgrenzen sowie Gerichtsbezirken vom 23. Dezember 1969, Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein S. 99, in der Fassung des Art. 3 § 1 des Haushaltsgesetzes 1973 vom 25. Mai 1973, Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein S. 205.
Koordinaten: 54° 6′ 22,2″ N, 10° 48′ 26,8″ O