Vor 2009

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Guten Tag. Ich bin neu und weiß noch nicht ob ich bleib. Mal sehen wie "Mein" erster Artikel aufgenommen wird.

Ich mag höfliche Menschen.

Nun nach etwas Abstand habe ich meine Babys wieder gesehen und sie leben noch. Das motiviert mich. Allerdings verstören mich die Wiki-internen Diskussionen etwas. Mal sehen Ich lerne. 11.2.2009

3 Jahre später: Na ja, in dieser Wiki Community sind mir zu viele rechthaberische Nerds – also als Dauerhobby ist das nichts für mich; habe nur noch praktische Details, die ich dann verbessere, wenn ich selber Wiki nutze. Mal sehen 30.10.2012

Oh ha, da sind mir doch die Gefühle durchgegangen. Bin in einen Edit-war geraten, so heißt das hier wohl. Brauche erst mal eine Abkürzungsliste. Ist alles sehr selbstreferentiell hier. Haben die hier eigentlich alle nichts anderes zu tun – keinen Beruf? Keine Familie? Keine Freunde? Denke über den Begriff Sophisterei nach. Kann es eine attraktive Belohnung sein, recht gehabt zu haben? 6.11.2012

Okay, irgendwie hat mich der Wikivirus doch gepackt. Soll also heißen: Ich schreibe noch hin und wieder etwas. Meist nur kleinere Korrekturen, wenn mir bei der Nutzung ein Fehler auffällt. Bis jetzt konnte ich Konflikte vermeiden. Allerdings machen mich einige Diskussionen gerade zu Geschlechterthemen doch etwas nachdenklich. Was da an Konflikten ausgetragen wird, gehört m. E keinesfalls hierher und ist meist durch Fundamentalisten und Lobbyisten geprägt. Ein m. E. für das Ansehen der ganzen Wiki schädliches Gebaren, das mir auch schon Kreise zu ziehen scheint. Schöne Grüße 27.6.2014

Hm, bloggen ?

Habe mich stark zurückgezogen, nachdem ich für einen Artikel eine umfassende Ergänzung geschrieben habe, diese aber bis jetzt lediglich auf meinen Benutzerseiten liegt, weil ich erstmal in Ruhe schreiben wollte. Vieleicht ist diese Methode doch nicht optimal für mich. Bin ja froh, dass das von eifrigen Admins noch nicht gelöscht wurde. Mal sehen wie und ob ich es in 2016 schaffe, das in den Artikel zu integrieren. Ich fürchte mich etwas vor den dann fälligen Diskussionen. Vermutlich bin ich doch nicht als WP-Autor geeignet, weil ich bei Tempo und Taktung nicht mithalten kann ohne meine sonstigen insb. beruflichen Verpflichtungen zu vernachlässigen. Mal sehen.

Werkbank

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http://www.dhbw.de/die-dhbw/aktuelles-presse/aktuelles-im-detail/article/neue-gleichstellungsbeauftragte-an-der-dhbw.html

Überschrift
Merkmal1 Merkmal2 Merkmal3
Ausprägung1 Ausprägung2 Ausprägung3

Das mittelassyrische Verhüllungsverbot für Prostituierte und Sklaven diente der sozialen Deklassierung und Stigmatisierung der nicht freigeborenen Ehefrauen. Die Unterscheidung der Frauen erfolgte dabei anhand ihrer Sexualität. Frauen die als Ehefrauen oder verheiratete Konkubinen mit nur einem Mann sexuell verkehrten, standen unter dessen Schutz und galten als respektabel, was durch die Verschleierung in der Öffentlichkeit äußerlich sichtbar gemacht wurde. Prostituierte und Sklavinnen hingegen, standen dementsprechend nicht unter dem Schutz und der sexuellen Kontrolle eines Mannes und galten daher als nicht respektabel. Sie wurden als "öffentliche Frauen" gekennzeichnet und hatten allen Männern sexuell zur Verfügung zu stehen. Die Strafen bei Verstoß gegen das Verhüllungsverbot waren beträchtlich. Prostituierte die sich verhüllt in der Öffentlichkeit zeigten, wurden öffentlich mit Entzug ihrer Kleider, 50 Stockschlägen und das Übergießen mit Erdpech über den Kopf bestraft, damit sie über längere Zeit nicht mehr ihrem Gewerbe nachgehen konnten. Männer die eine verhüllte Prostituierte nicht denunzierten, mussten ebenfalls mit drastischen Stafen rechnen. Sie wurden auch mit 50 Stockschlägen bestraft sowie: "Seine Ohren werden sie durchbohren, mit einer Schnur durchziehen und nach hinten binden; einen Monat wird er die Arbeit des Königs machen".[2]

Einzelnachweise

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  1. quatsch/ quatsch
  2. Richard Hase (Hrsg.): Die keilschriftliche Rechtssammlung in deutscher Fassung. Harrassowitz. Wiesbaden 1979. ISBN 3-447-02034-2 2.Auflage. Zitiert nach: Rahel Gugel: Das Spannungsverhältnis zwischen Prostitutionsgesetz und Art. 3 II Grundgesetz - eine rechtspolitische Untersuchung. Dissertation im Fachbereich Rechtswissenschaft an der Universität Bremen. 17.Mai 2010. S. 19-20.[onlinepdf 2,4 MB