Die Liste von Fällen von Polizeigewalt in Deutschland, also der von Polizisten ausgeübten körperlichen Gewalt, nennt in den Medien und in der Literatur dokumentierte, insbesondere von Staatsanwaltschaften und Gerichten als gerechtfertigt oder nicht gerechtfertigte gewertete Fälle von Polizeigewalt, insbesondere physische Gewalt. War Polizeigewalt nicht zu rechtfertigen, spricht man auch von einem Polizeiübergriff.
Hintergrund
BearbeitenFälle von Polizeigewalt werden im Einzelfall in den Medien oder zusammenfassend in der Kriminologie behandelt. Einige überregionale deutsche Medien haben eine eigene Rubrik zu dem Thema.[1][2][3][4][5][6] Polizeigewalt, auch im Rahmen des Gewaltmonopol des Staates, beeinflusst in unterschiedlichem Ausmaß das öffentliche Leben: im Wesentlichen erfüllt sie die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung; aufsehenerregende Fälle, die zum Beispiel nicht dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entsprechen, setzen Diskurse über die eingesetzten Mittel oder Beamten und das Verhalten der Bürger gegenüber der Polizei in den Medien, auf Demonstrationen oder in Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen in Gang. Teilweise führen sie zu konkreten Veränderungen wie der Einführung der Kennzeichnungspflicht für Polizisten oder einer Beschwerdestelle (siehe Polizeigewalt (Kriminologie)#Folgen).
Hier werden sowohl Fälle genannt bei denen die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl oder die Erhebung der Anklage beim zuständigen Gericht beantragt hat, es zu einem gerichtlichen Urteil oder einem Vergleich mit zugesprochenem Schadensersatz kam oder ein Disziplinarverfahren mit einer Sanktion beendet wurde, als auch Fälle bei denen die ausgeübte Polizeigewalt unstrittig war oder die in seriösen, überregionalen Medien oder wissenschaftlichen Publikationen thematisiert wurden. Soweit vorhanden, werden statistische Zahlen zu juristisch behandelten Fällen von Polizeigewalt und dem weiteren Verlauf genannt. Grundlage der Daten sind Angaben in seriösen Medien oder wissenschaftlichen Publikationen und geben die absolute Häufigkeit der Anzeigen, geführten/ eingestellten Verfahren, Freisprüche und Verurteilungen, also rechtmäßiger und unrechtmäßiger Polizeigewalt in Deutschland für verschiedene Jahre wieder.
Statistik für Deutschland
BearbeitenJahr | Ermittlungsverfahren wegen Gewaltdelikten von Polizisten | davon eingestellt |
---|---|---|
2011 | 2417[7] | 2087[7] |
Pro Jahr wird die Zahl der Anzeigen gegen Polizisten mit rund 2000 beziffert.[8] Im Jahr 2009 gab es laut der Frankfurter Rundschau insgesamt 2980 „Anklagen“[9] (gemeint sind aber vermutlich Anzeigen) gegen Polizisten (1604 wegen anderer Gewaltausübungen, 1351 wegen Zwang und Missbrauch und 25 wegen Tötungsdelikten).[9] 2009 führten rund 3% der Anzeigen zu einer Anklage.[10] 2010 lag die Zahl abgeschlossener Ermittlungsverfahren gegen Polizisten bei 2133, von denen 63 zu einer Anklage oder zu einem Strafbefehl führten und 93% eingestellt wurden.[10] Bei einer polizeiinternen Befragung in den Jahren 1998 und 2001 von Amnesty International gaben sechs von zehn Polizisten an, auch gravierender Gewaltmissbrauch von Kollegen werde nicht immer berichtet oder angezeigt.[11]
Bundespolizei
BearbeitenAus dem Bundesgrenzschutz entwickelte sich 2005 die Bundespolizei.
Statistiken
BearbeitenJahr | Verfahren im Zusammenhang mit der
Dienstausübung |
Einstellung | Freispruch | Verurteilung | |
---|---|---|---|---|---|
insgesamt | davon wg. Körperverletzung im Amt | ||||
1992[12] | 46 | 33 | 35 | 3 | 6 |
1993[12] | 69 | 36 | 41 | 0 | 3 |
1994[12] | 78 | 49 | 51 | 0 | 1 |
1995[12] | 104 | 45 | 40 | 0 | 2 |
1996[12] | 100 | 58 | 19 | 0 | 1 |
1997[12] | 81 | 42 | 21 | 0 | 0 |
Fälle von Polizeigewalt
BearbeitenDatum | Vorfall | Bewertung |
---|---|---|
21. Februar 2010 | Am 21. Februar 2010 schlug ein Polizist der Bundespolizei einem Mann mehrfach mit der Faust ins Gesicht und zeigte ihn an. Wegen Körperverletzung im Amt und falscher Verdächtigung wurde der Polizist am 12. Mai 2011 zu einer Geldstrafe in Höhe von 9800 € verurteilt. Sein Kollege, der die falschen Verdächtigungen bestätigte, wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 4875 € verurteilt.[13] | Verurteilungen wegen Körperverletzung im Amt und Falschen Verdächtigungen. |
Baden-Württemberg
BearbeitenFälle von Polizeigewalt
BearbeitenDatum | Vorfall | Bewertung |
---|---|---|
30. September 2010 | Bei der Räumung des Stuttgarter Schlossgartens zum Baumfällen am 30. September 2010 wurden mehrere Demonstranten durch polizeiliche Maßnahmen verletzt. Ein Polizist wurde wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen à 50 € verurteilt. Er hatte einer Frau ohne Grund Pfefferspray ins Gesicht gesprüht und wurde von der Bereitschaftspolizei Göppingen angezeigt.[14] Vor der Demonstration schlug ein Polizist einen Mann mit dem Schlagstock und wurde deswegen in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung zu 8 Monaten auf Bewährung verurteilt. In zweiter Instanz wurde er wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Strafe von 90 Tagessätzen à 60 € verurteilt.[15] Zwei weitere Polizisten wurden angeklagt, gegen vier Polizisten wurden Strafbefehle beantragt und bei sechs Polizisten wurden die Verfahren eingestellt.[16] Ein Polizist akzeptierte den Strafbefehl über 7 Monate Haft auf Bewährung.[17] "Wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt in vier Fällen [...]"[18] erhielt der damalige Polizeichef Siegfried Stumpf Anfang März 2015 einen, Anfang Januar 2015 beantragten, Strafbefehl in Höhe von 120 Tagessätzen à 130 Euro. Wie die Stuttgarter Nachrichten die Aussage des Amtsgericht Stuttgarts wiedergeben, "[hätte Stumpf] mit einer Anweisung das rüde Vorgehen seiner Polizisten gegen Protestler im Schlossgarten beenden und womöglich schwere Verletzungen verhindern können."[18] Stumpf akzeptierte den Strafbefehl.[19][20] | Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt |
Bayern
BearbeitenStatistik
BearbeitenJahr | Anzeigen wg. Gewaltausübgung oder Aussetzung 1 | Anzeigen wg. Zwang und Missbrauch im Amt 1 | Anzeigen wg. Körperverletzung im Amt 2 |
---|---|---|---|
2010 | 224 | 256 | rund 130 |
2011 | rund 130 | ||
2012 | 151 |
Im Polizeipräsidium Schwaben Nord gab es 2012 17 Vorwürfe wegen Körperverletzung im Amt gegen Polizisten, die zu Strafverfahren führten. Von diesen wurden 14 eingestellt, drei waren Anfang April 2013 noch nicht abgeschlossen.[23]
Fälle von Polizeigewalt
BearbeitenDatum | Vorfall | Bewertung |
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30. April 2009 | Am 30. April 2009 wurde in Regensburg Tennessee Eisenberg bei einem Polizeieinsatz erschossen. Die Umstände des Todes sind Gegenstand von Diskussionen. | |
7. Oktober 2010 | Am 7. Oktober 2010 wurde ein Mann in Aschaffenburg von zwei Polizisten einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Nach Angaben seiner Frau wollte diese die Namen der Polizisten erfragen, wurde aber angeblich bei der Nachfrage nach den Vornamen von den Polizisten geschlagen, mit Handschellen gefesselt, mit dem Streifenwagen zur Wache gebracht und dort über den Boden geschleift und durchsucht. Auch sei es ihr nicht erlaubt worden, einen Anwalt anzurufen. Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg ermittelte gegen die Polizisten und stellte die Ermittlungen später ein.[24] | Ermittlungen eingestellt. |
13. November 2010 | Am Hauptbahnhof München wurde am 13. November 2010 ein Mann von einem Polizisten am Hals gepackt, was zu einem Bluterguss am Kehlkopf führte, in eine Zelle gebracht und aufgefordert sich für eine Drogenkontrolle auszuziehen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde ein Strafbefehl à 90 Tagessätze erlassen, gegen den der Polizist Einspruch erhob, weshalb der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt wurde. Dort wurde er zu 120 Tagessätzen à 60 € verurteilt.[25] | Geldstrafe |
15. November 2010 | In Pfaffenhofen am Inn (zu Schechen) kam es am 15. November 2010[26] zu einer Auseinandersetzung zwischen Bewohnern eines Hauses und Polizisten, als Polizisten nach einem Bewohner suchten. Der genaue Verlauf der Auseinandersetzung ist unklar; Polizei und Bewohner warfen sich gegenseitig aggressives Verhalten vor. Die Bewohner stellten Strafanzeige gegen die Polizisten, weil sie von ihnen misshandelt worden sein sollen. Die beteiligten Bewohner wurde wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt, weil sie die Polizisten behindert und einen Polizisten verletzt haben sollen. Die Strafanzeige gegen die Polizisten wurde zurückgenommen, der Prozess gegen die Bewohner eingestellt.[27][28][29][30] | Strafanzeige zurückgezogen. |
3. März 2011 | Am 3. März 2011[31] entzog sich in Passau ein Fahrradfahrer einer Verkehrskontrolle. Über den Verlauf der weiteren Geschehnisse, bei denen der Mann und ein Polizist verletzt wurden, gibt es unterschiedliche Versionen: Wie Gisela Friedrichsen für den Spiegel schreibt, gab einer der Polizisten vor Gericht an, dass sich der Mann mit dem Fahrrad entfernen wollte, er den Mann festhielt, der Mann gegen einen Ampelmasten fuhr und beide umfielen.[32] Einer der Polizisten sagte, er habe den Mann vom Fahrrad gehebelt.[32] Einer der Polizisten sagte, dass der Mann zu Fuß habe flüchten wollen.[32] Eine Passantin sagte aus, der Mann sei auf den Boden geworfen worden und später mit Wucht in den Streifenwagen.[32] Der Mann sagte, er sei mit Wucht auf den Boden geworfen worden.[32] Auch im Hof der Polizeiinspektion sei er auf den Boden geworfen worden.[32] Einer der Polizisten sagt aus, der Mann habe sich fallen lassen.[32] In der Antwort des Bayerischen Staatsministeriums des Innern auf eine Anfrage der Grünen heißt es, dass der Mann und damit der Polizist, der ihn fixierte, aus dem Gleichgewicht kamen und beide nach vorne stürzten.[31] Seine Blutalkoholkonzentration wird mit 1,3[32] bis 1,38[31] Promille angegeben. Ein Rettungssanitäter und ein Arzt nannten den Zustand des Mannes "sehr aggressiv bzw. erregt"[31] Zudem soll der Mann "die anwesenden Polizeibeamten auch provoziert habe."[31] Die Ermittlungen nach der Anzeige des Mannes vom 16. Juni 2011 wegen "'schwerer vorsätzlicher Körperverletzung und versuchten Totschlages'"[31] wurden von der Staatsanwaltschaft Passau am 26. Juli 2011 eingestellt. Vor Gericht wurde 2012 die Anklage gegen den Mann wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verhandelt.[32] | Ermittlungen eingestellt. |
7. März 2011 | Am 7. März 2011 verweigerte eine Frau auf der Münchner Bahnhofswache die Herausgabe ihres Personalausweises. Ein Polizist wandte deshalb unmittelbaren Zwang an. In der Folge der Geschehnisse prallte die Frau, einem rechtsmedizinischem Gutachten nach, dreimal mit Wucht gegen einen harten Gegenstand.[33] Nach Angaben der Frau wurde sie gegen die Wand geschleudert, gegen einen Türrahmen geschubst und in einem weiteren Raum gegen die Wand gestoßen.[33] Nach Angaben der befragten Polizisten hat sich die Frau insgesamt körperlich zur Wehr gesetzt und ist anschließend mit dem Kopf voraus gegen die Wand gerannt.[33] Die Ermittlungen wegen Widerstands, Körperverletzung, Strafvereitelung und Beleidigung führten zu einem Verfahren gegen die Frau, das eingestellt wurde, da "[i]hre Widerstandshandlung gegen den Polizisten [...] zwar nicht vom Tisch [seien], die Schuld der Frau in der Gesamtschau aber gering".[33] Die Ermittlungen gegen die Polizisten waren zu diesem Zeitpunkt bereits eingestellt gewesen. Die Staatsanwaltschaft begann Ermittlungen gegen die Polizisten wegen uneidlicher Falschaussage.[34] | Ermittlungen eingestellt. |
26. Mai 2011 | Am 26. Mai 2011 fuhr ein Radfahrer über eine Rot zeigende Ampel. Der damalige Rosenheimer Polizeichef zog den Mann - nach Angaben des Mannes plötzlich, nach Angaben des Polizisten nach nicht nachgekommener Aufforderung zum Halten - vom Fahrrad, wobei beide stürzen, sich leicht verletzten und Sachschaden entstand. Am 27. März 2013 forderte der Freistaat Bayern, oberster Dienstherr des Polizisten, vor dem Amtsgericht Rosenheim von dem Mann insgesamt 1355 € (davon 376 € für die Behandlungskosten, 903 € für den Dienstausfall und 76 € für einen Sachschaden) zurück. Da der Polizist unverhältnismäßig gehandelt habe, wurde die Klage abgewiesen.[35] In der Begründung hieß es: "'Hier standen die Risiken der Verfolgung einer etwaigen Ordnungswidrigkeit durch den Polizeibeamten außer Verhältnis zu deren Zweck'".[36] Auch habe der Radfahrer keine fahrlässige Körperverletzung begangen, da er "'nicht damit rechnen [musste], dass der Polizeibeamte ihn bei voller Fahrt vom Fahrrad herunterreißt, um seine Anhaltung durchzusetzen.'"[36] | |
3. September 2011 | Beim Rosenheimer Herbstfest am 3. September 2011[37] wurde ein Jugendlicher festgenommen, mit den Händen auf dem Rücken gefesselt und auf die Polizeiwache am Festgelände gebracht. Nachdem der Jugendliche dem Polizeichef mit einer Anzeige gedroht hatte, „verpasste“ dieser dem Jugendlichen zwei Ohrfeigen und Stöße mit dem Knie in das Gesäß. Nach Schilderung des Polizeichefs versetzte er dem Jugendlichen einen Stoß in den Rücken, sodass sich der Jugendliche auf die vor ihm stehende Bank setze; dabei sei er mit dem Gesicht gegen die Wand hinter der Bank geprallt. Nach der Schilderung des Jugendlichen saß er bereits auf der Bank, wurde an den Schultern hochgerissen "[...] umgedreht und mindestens dreimal mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen [...]."[38]. Die anwesenden Polizisten bestätigten die Schilderung des Polizeichefs, die Mutter und deren Freundin die Schilderung des Jugendlichen. Ein Gutachter bestätigte, dass die Verletzungen des Jugendlichen (u.A. ein abgebrochener Schneidezahn) durch mindestens zwei Gewalteinwirkungen herrühren. Das Gutachten "[...] lasse sich, so die Sachverständigen, durchaus mit den Aussagen des Jugendlichen in Einklang bringen."[39] Des Weiteren "[lasse] ihre Gutachten [...] den Schluss zu, dass der Polizeibeamte zumindest nicht die volle Wahrheit gesagt hat."[39] Der Richter sagte dazu: "Die Kammer lässt es dahingestellt, wer sich hier, milde ausgedrückt, geirrt hat."[38] Der Chef der Rosenheimer Polizei wurde im November 2012 wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt vor dem Landgericht Traunstein zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten auf Bewährung verurteilt.[40] Der Staatsanwalt hatte eine Bewährungsstrafe von 21 Monaten gefordert. Die Süddeutsche Zeitung betont "Rudolf M. nahm das Urteil mit steinerner Miene entgegen, innerlich aber dürfte er aufgeatmet haben. Ein Monat mehr, und er wäre automatisch aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden und hätte damit auch seine Pensionsansprüche verloren."[38] Gegen das Urteil legte er Revision ein.[41] Die Revision wurde vom Bundesgerichtshof als unbegründet abgewiesen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.[42] Die Süddeutsche Zeitung zitiert am 3. Juli 2013 die Personalchefin der Bayerischen Polizei mit "Das Polizeipräsidium München wird Disziplinarklage gegen den Beamten erheben mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst."[43] Nach Berichten vom 15. Dezember 2014, urteilte das Verwaltungsgericht München, dass der Polizist seinen Beamtenstatus verlieren soll.[44][40] | |
25. Dezember 2011 | Am 25. Dezember 2011[45][46] geriet in Nürnberg ein Autofahrer mit einem anderen in Streit. Der Mann erhielt von der eingetroffenen Polizei einen Platzverweis dem er nicht nachkam.[46] Deshalb ergiffen die Polizisten den Mann, drehten seine Arme auf den Rücken, drückten seinen Oberkörper auf die Motorhaube des Polizeiwagens und fesselten ihn.[46] Einer der Polizisten schlug nun den Mann zweimal ins Gesicht. Der Polizist wurde vom Dienst suspendiert.[46] In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Nürnberg im Oktober 2012 zeigte er keine Einsicht der Schuld und wurde zu 18 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.[46] Der Polizist legte Berufung ein.[46] In zweiter Instanz zeigte er Reue und erklärte er habe in erster Instanz "aus Angst um seine Existenz"[46] gelogen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth setzte die Strafe auf 11 Monate auf Bewährung herab. Als Begründung mit Verweis auf den Fall des Rosenheimer Polizeichefs sagte der Richter: Sie dürfen nicht das abbekommen, was andere, die vielleicht noch schlimmer waren, nicht abbekommen.[47][42] Der Polizist zahlte dem Mann freiwillig 500€ Schmerzensgeld.[46] Seine Disziplinarbehörde beantragte vor dem Verwaltungsgericht Ansbach die Entfernung des Polizisten aus dem Dienst. Der Polizist erschien nicht zur Verhandlung und gab auch keine Stellungnahme ob, so dass das Gericht dem Antrag der Disziplinarbehörde folgte. Am 20. Mai 2015 wurde berichtet, dass die Entfernung rechtskräftig sei.[46] | |
21. April 2012 | Am 21. April 2012 sprühte eine Polizistin einem Mann Pfefferspray ins Gesicht. Sie stand in einer Polizeikette und fühlte sich nach eigenen Angaben von dem Mann der vor der Kette, mit etwa einem Meter Abstand, auf und ab ging bedroht. Vor dem Amtsgericht Nürnberg wurde sie zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 70 € verurteilt und vorläufig in den Innendienst versetzt. Gegen zwei weitere Polizisten wird ein Prozess auf Grund von Geschehnissen am selben Tag geführt.[48] Gegen die Polizisten wurden vom Amtsgericht Nürnberg 12 bzw. 8 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und jeweils 4000 € Geldstrafe verhängt. Sie sollen auf wehrlose Fußballfans mit Schlagstöcken (und ein Polizist auch mit der Faust) eingeschlagen haben. Gegen das Urteil legten sie Berufung ein, wie auch die Staatsanwaltschaft, der das Strafmaß zu gering war.[49] Am 27. Juni 2014[50] wurden die vom Amtsgericht verhängten Strafen wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt durch das Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigt. | |
27. November 2012 | Am 27. November 2012 war ein Jugendbeamter der Polizei München wegen eines Projekts in einer Münchner Schule. Da eine Schülerin einen Fünf-Euro-Schein vermisste, und er auch nach einer anonymen Rückgabe-Aktion vermisst blieb, entschied sich der Jugendbeamte als polizeiliche Maßnahme eine Leibesvisitation durchzuführen, um den vermuteten Diebstahl aufzuklären. Dazu mussten sich die Schüler im Alter von 13 bis 16 Jahren im Jungen- bzw. Mädchenklo vor Beamten bzw. Beamtinnen teilweise vollständig entkleiden, wobei sie auch teilweise im Intimbereich kontrolliert wurden.[51] Der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nannte die Maßnahme "'völlig überzogen, nicht verhältnismäßig und daher nicht rechtmäßig'".[52] Da die Eltern auf einen Strafantrag verzichteten, wurde das Verfahren gegen den verantwortlichen Jugendbeamten eingestellt.[53] | Verfahren eingestellt. |
1. Januar 2013 | Am Morgen des 1. Januar 2013 kam es in Wasserburg am Inn zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Mann und Polizisten, die sich jeweils gegenseitig Körperverletzungen vorwerfen.[54][55] Nach Auffassung des später urteilenden Gerichts trug sich folgendes zu: der Mann fragte einen Polizisten, warum dieser kurz zuvor einen Jugendlichen so schroff behandelt habe. Daraufhin stieg der Polizist aus dem Streifenwagen und fesselte den Mann mit Unterstützung eines weiteren Polizisten. Während des Vorgangs wurde der Kopf des Mannes gegen das Autodach geschlagen und während der Fahrt zur Polizeiwache dreimal von der Faust des Polizisten. Der Mann wurde beleidigt und in der Zelle misshandelt.[56] Anfang November 2013 wurde bekannt, dass das Verfahren gegen den Mann eingestellt und die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen den Polizisten beantragte.[57] Anfang Juli 2014 wurde berichtet, dass der Richter am Amtsgericht Rosenheim dem Strafbefehl wegen der widersprüchlichen Aussagen von Zeugen und Polizisten nicht statt gab, weshalb der Sachverhalt in einer Hauptverhandlung mit sieben Verhandlungstagen bis zum 1. August 2014 geklärt werden sollte.[58] Am 26. September 2014 berichtete die Süddeutsche Zeitung über das Urteil gegen den Polizisten: Er wurde "[...] wegen Freiheitsberaubung, gefährlicher und einfacher Körperverletzung im Amt und Beleidigung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung sowie zu 5000 Euro Geldstrafe verurteilt."[56] Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe beantragt. Der Verteidiger des Polizisten kündigte an Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.[56] Zu den widersprüchlichen Aussagen von Zeugen und Polizisten schrieb die Süddeutsche Zeitung: In seiner Urteilsbegründung ließ das Gericht durchblicken, dass es im Verfahren [...] deutliche Bemühungen mehrerer Polizisten [festgestellt habe], den wahren Sachverhalt zu verschleiern. [...] Die Aussagen des Opfers und der meisten Zeugen seien glaubwürdig, sagte der Richter, und würden auch zu den Gutachten passen. Für die Einsatzberichte und Stellungnahmen der beteiligten Polizisten gelte das nicht. Er sehe zumindest in Teilen deutliche Hinweise auf Absprachen unter den Beamten, sagte Baier. Wo dies nicht der Fall sei, widersprächen sich die Entlastungszeugen, wie Baier die anderen beteiligten Polizisten bezeichnete. Er nannte zum Beispiel den Transport [des Mannes] in die Dienststelle: Der Beifahrer hatte angeblich während der Fahrt dorthin gar nichts mitbekommen, obwohl er sich problemlos hätte umdrehen können. Der Fahrer hatte dagegen durch Blicke in den Spiegel allerlei angebliche Aggressionen des Festgenommenen deutlich sehen können, die Reaktion seines Kollegen aber nicht. 'Sehr verwunderlich', nannte Richter Baier diese Aussagen. In den schriftlichen Stellungnahmen über den Vorfall sei teilweise dreimal nachgebessert worden, um eine schlüssige Wahrheit zu konstruieren.[56] | |
20. Januar 2013 | Am 20. Januar 2013 sei nach Angaben von Reinhold Bergmann (Leiter der Pressestelle der Polizei München), wie die Süddeutschen Zeitung wiedergibt, eine 23-jährige zur Beruhigung in eine Zelle der Polizei München gebracht worden. Sie habe Beamten beleidigt, bespuckt und "um sich geschlagen"[59] worauf hin sie von einem Polizisten mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden sei. Nach Angaben des Polizisten habe sie ihm einen Kopfstoß geben wollen, weshalb er in Notwehr gehandelt habe. Die anderen Polizisten würden diese Darstellung bezeugen.[60] Die Verletzungen durch den Schlag waren eine Nasenbeinfraktur und ein Bruch der Augenhöhle.[61] Der Anwalt der Frau soll Anzeige erstattet haben, ebenso die Polizei "wegen Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung."[62] Im Bayerischen Landtag wurde der Fall und das Thema der Polizei allgemein diskutiert. Wilhelm Schmidbauer (Polizeipräsident von München) und Joachim Herrmann (Bayrischer Innenminister) wurden für ihre Äußerungen zum Fall kritisiert.[63] Am 6. August 2013 wurde der Polizist wegen Körperverletzung im Amt zu 10 Monaten Haft auf Bewährung und zur Zahlung von 3000 € verurteilt. Der Richter sah in dem Schlag keine Notwehr. Auch der Gutachter sah mehr einen gewollten Schlag als eine Schutzhandlung.[64] Gegen das Urteil legte der Polizist Berufung ein,[26] die am 10. März 2014[65] als unbegründet verworfen wurde,[66] sodass das Urteil rechtskräftig wurde.[67] Außergerichtlich wurde eine Einigung über die Schmerzensgeldzahlung von der Polizei an die Frau getroffen. Über die Höhe wurde Stillschweigen vereinbart. Im Mai 2014 hatte der Anwalt der Frau 17.500€ gefordert und später 8.000€ bekommen. Die Polizei prüft, ob sie das Geld von dem Polizisten einfordern kann.[68] Die Suspendierung vom Dienst des Polizisten wurde am 16. Juli 2014 aufgehoben und er wurde in den Innendienst versetzt. Das Disziplinarverfahren wurde wieder aufgenommen und beim Verwaltungsgericht die Degradierung beantragt. Zudem steht eine fünfjährige Beförderungssperre im Raum.[66] | Gerichtlich als rechtswidrig festgestellt. |
20. Februar 2013 | Am 20. Februar 2013 wurden zwei Männer wegen des Verdachts des Diebstahls auf die Polizeiinspektion Rosenheim gebracht. Einer der Männer sei während der Vernehmung durch einen Polizisten zweimal mit der Faust am Kopf geschlagen worden - so die Angabe des Mannes und eines anwesenden Polizisten. Ein anwesender Dolmetscher gab an keine Schläge bemerkt zu haben, der Polizist äußerte sich nicht dazu. Ein Rechtsmediziner stellte am 21. Februar keine Verletzungen fest, auch der Mann gab an weder verletzt zu sein, noch Schmerzen zu spüren. Die Staatsanwaltschaft Traunstein begann wegen Körperverletzung im Amt und Aussageerpressung zu ermitteln.[69][70] Der Polizist wurde vom Dienst suspendiert.[71] | Laufende Ermittlungen. |
17. März 2014 | Am 17. März 2014 war ein Mann auf der Münchner Heckenstallerstraße[72] in einen Autounfall verwickelt. Bei der Unfallaufnahme soll er nach Angaben der Polizei aggressiv gewesen sein, die Autotüre gegen das Bein eines Polizisten geschlagen, seine Frau geschubst und einen Polizisten gewürgt haben. Dann wurde er von drei Polizisten zu Boden gebracht, mit Handschellen gefesselt und nach Angaben seiner Frau von Polizisten niedergedrückt. Ein anderer Zeuge gab an, ein Polizist habe auf dem Hals des Mannes gekniet. Der Mann kollabierte in dieser Situation und verstarb kurz darauf. Bei einer Obduktion wurde ein natürlicher Tod festgestellt.[73] Die Familie erstattete Anzeige gegen die Polizisten.[72] Die Staatsanwaltschaft München I und das Bayerische Landeskriminalamt führten Ermittlungen, die später, da "[...] der Tod des Geschädigten nicht die Folge unverhältnismäßigen Polizeihandelns war und von den Beamten auch nicht vermieden und vorhergesehen werden konnte", eingestellt wurden.[74] | Ermittlungen eingestellt. |
25. Juli 2014 | Am 25. Juli 2014 fuhren zwei Polizisten in ziviler Kleidung in Burghausen Streife, als sie kurz vor 18 Uhr[75] in der Herderstraße[75] den wegen des Verdachts des Handels mit Marihuana in nicht geringer Menge[75] per Haftbefehl gesuchten 33 jährigen[76] André B.[76] sahen. Beim Versuch den Mann festzunehmen, flüchtete dieser. Die Polizisten forderten ihn auf stehen zu bleiben, dann gab einer der Polizisten einen Warnschuss ab und einen weiteren auf den Mann, der ihn aus einer Entfernung von 5-8 Metern im Nacken traf.[77] Der Mann verstarb am Einsatzort. Der Polizist gab an, auf die Beine des Mannes gezielt zu haben.[76] Die Familie des Mannes erstatte Anzeige, ihre Anwälte in der Sache sind Steffen Ufer und Erhard Frank.[76][78] Seit dem 28. Juli 2014 ermittelt die Staatsanwaltschaft Traunstein gegen den Polizisten wegen fahrlässiger Tötung,[79] die Ermittlungen führt das Bayerische Landeskriminalamt.[77] Zudem wurde der Polizist bis zum Abschluss der Ermittlungen vom Dienst suspendiert.[79] Im Dezember 2015 wollte die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie Anklage erhebt.[80] Ende Juli 2015 gab es seitens der Staatsanwaltschaft noch keine endgültige Entscheidung in dem Fall.[75] | Laufende Ermittlungen. |
Bayerisches Unterstützungskommando (USK)
BearbeitenDas Bayerisches Unterstützungskommando (USK) ist eine Sondereinheit der Bayerischen Polizei.
Datum | Vorfall | Bewertung |
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Mai 2007 | Während des traditionellen Gottesdienstes auf dem Hohen Brendten bei Mittenwald im Mai 2007 hatten Demonstranten ein Transparent mit der Aufschrift „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“ entrollt. Da das Stören von Gottesdiensten eine Straftat darstellt, wurden sie daraufhin von Beamten des USK in Gewahrsam genommen. Anschließend mussten sich die vorübergehend Festgenommenen einer Leibesvisitation unterziehen und sich laut VVN-Aktivist Jürgen Schuh dazu nackt vor den Beamten ausziehen. Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen kam zu dem Ergebnis, „dass die polizeiliche Ingewahrsamnahme..., sowie die anschließende Anordnung sich im Rahmen der polizeilichen Durchsuchung vollständig zu entkleiden, rechtswidrig waren“. Das Gericht betonte aber auch, dass „man der Polizei nicht vorwerfen kann, dass sie sich in der Wahl der Mittel vergriffen hätte“, allerdings hätten die Ordnungskräfte „von verschiedenen Maßnahmen eine unverhältnismäßige gewählt“. Die Polizei erklärte, dass das Ausziehen eine gängige Handlung sei, da schon mehrfach Fälle aufgetreten waren, in denen Menschen Rasierklingen in Pobacken versteckt hätten.[81] | Laut Gericht rechtswidrig. |
9. Dezember 2007 | Bei einem Fußballspiel am 9. Dezember 2007 in München nahmen Beamten des USK laut der Staatsanwaltschaft München „massive Aggressionshandlungen (…) mittels Schlagstöcken“[82] -nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung "ohne erkennbaren Grund"[83]- an Zuschauern vor. Die Polizei verhängte, bevor das Spiel abgepfiffen wurde, eine sog. Blocksperre, um die Fangruppen auseinanderzuhalten. Nach Öffnung des Blocks entstand ein großer Andrang am Ausgang. Dabei sei es zu den Übergriffen durch die Beamten gekommen. Die Staatsanwaltschaft spricht in ihrem Bericht von Schlägen „in unverhältnismäßiger Weise und ohne rechtfertigenden Grund mittels Schlagstöcken auf unbeteiligte Besucher, zum Teil Kinder und Frauen.“[82] Als Reaktion auf Presseberichte wurde das zunächst eingestellte Verfahren wieder aufgenommen, im August 2009 jedoch erneut eingestellt. Mittlerweile wurden die Ermittlungen erneut wieder aufgenommen und sollten 2010 zum zweiten Mal eingestellt werden, die Generalstaatsanwaltschaft forderte aber zuvor weitere Erklärungen zu den Videoaufnahmen des USK-Einsatzes. Diese wurden erst ein Jahr nach den Vorfällen den ermittelnden Behörden zur Verfügung gestellt und wiesen allerdings an entscheidenden Stellen Lücken auf.[84] Die Beschuldigten konnten auf Grund mangelnder Kennzeichnung der Beamten nicht identifiziert werden.[85] Das Ermittlungsverfahren wurde 2011 von der Generalstaatsanwaltschaft eingestellt, da "'keine zuordenbaren Schläge festzustellen'"[83] gewesen wären. | Verfahren eingestellt. |
10. April 2009 | Um das unerlaubte Grillen in Bereichen des Feringasees zu unterbinden wurde am 10. April 2009 das Unterstützungskommando angefordert. Ein Mann, bei dem eine Blutalkoholkonzentration von 0,8 Promille gemessen wurde, weigerte sich den Polizisten seinen Ausweis zu zeigen. Ein Polizist, der versuchte die Hosentaschen des Mannes nach dem Ausweis zu durchsuchen, wurde von diesem geschubst. Daraufhin wurde der Mann von zwei Beamten gewaltsam zu Boden gebracht, wobei die Polizisten seinen Hals an eine Bordsteinkante drückten. Der Mann leistete heftigen Widerstand und verletzte dabei zwei Beamte. Durch die Anwendung des unmittelbaren Zwangs gegen den Widerstand des Mannes erlitt dieser Prellungen am ganzen Körper und trug einen gebrochenen Finger davon. Eine Passantin wollte dem Mann zu Hilfe eilen, sie wurde von Beamten des USK des Platzes verwiesen und auch nicht als Zeugin des Vorfalls vernommen. Nach Festnahme und Blutentnahme wurde der Mann von den USK-Beamten in der Münchner Innenstadt ohne Geld und oberkörperfrei (wie auch zu Beginn der Festnahme) entlassen. Der Mann wurde wegen Widerstands und Körperverletzung zu einer Geldbuße von 1.500 Euro verurteilt. Das Verfahren gegen die Polizisten wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt wurde eingestellt, da das Gericht bestätigte, dass die Anwendung des unmittelbaren Zwangs zulässig war. Nach einem Disziplinarverfahren mussten sich die Beamten bei dem Mann wegen der Vorfälle am Feringasee entschuldigen.[86] | |
5. Juli 2009 | Am 5. Juli 2009 wurden in Gostenhof Mülltonnen angezündet, die Polizei stellte sich auf Ausschreitungen ein. Ein Mann, der nach eigenen Angaben nichts mit den Ausschreitungen zu tun hatte, saß mit seiner Gitarre in einem Park, als USK-Beamte in den Park stürmten und mit dem Schlagstock auf ihn einschlugen. Da er seine Gitarre vor sein Gesicht hielt, blieb er unverletzt, erstattete aber Anzeige um sich seine Gitarre ersetzen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft führte Ermittlungen wegen Körperverletzung im Amt, die aber eingestellt wurden, weil der Mann die vermummten Beamten nicht näher beschreiben konnte.[87] | |
11. Januar 2010 | Am 11. Januar 2010 verschaffte sich das USK wegen Ruhestörung gewaltsam Zutritt zur Wohnung einer Münchner Familie, in der der Sohn geistig behindert und der Vater blind ist. Nach einer Beleidigung und dem Wurf eines Zigarettenstopfers von Seiten des Sohnes wurden Vater und Sohn am Boden fixiert, wobei sie sich jeweils verletzten. Der Vorwurf an den blinden Vater lautete, dass er beim Tasten mit den Händen einen Beamten geschubst und am Arm festgehalten haben soll. Der Vater wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt zu 225 € Geldstrafe verurteilt, die Verfahren gegen die Beamten wurde eingestellt.[88][89] | Verfahren eingestellt. |
10. Februar 2010 | Während eines Fußballspieles am 10. Februar 2010 in der Münchner Allianz Arena zwischen dem FC Bayern München und der Spielvereinigung Greuther Fürth kam es zwischen Fans der Spielvereinigung und dem USK zu Auseinandersetzungen. 25 Personen wurden dabei festgenommen. Laut Polizei kamen drei Busse mit „stark alkoholisierten und aggressiven Fürther Ultra-Fans“ wegen Schneefalls zu spät in München an. Diese hätten dann bereits am Eingang „ohne erkennbaren Grund mit massiver körperlicher Gewalt“ Polizisten und später, aus dem Block heraus, Polizisten und Ordner angegriffen. Holger Schwiewagner aus der Geschäftsleitung des Vereins zufolge kam es dagegen zum Vorfall, da die Polizei die bereits kontrollierten Fans noch einmal kontrollieren wollte, als die Fans schnell in ihren Block wollten. Die Fürther Fans wurden daraufhin gegen die Beamten handgreiflich, worauf die Polizei, nach Meinung von Schwiewagner, „teilweise mit unangemessener Härte“ reagierte. Es sei zum überzogenen, teilweise rücksichtslosen Einsatz von körperlicher Gewalt, zum Schlagstock- und Pfeffersprayeinsatz auch gegen Unbeteiligte gekommen. In einer offiziellen Stellungnahme verurteilte die SpVgg Greuther Fürth den Einsatz: „Die Polizei ist mit unverhältnismäßigen Mitteln gegen die Zuschauer vorgegangen“, so Holger Schwiewagner, und weiter: „Das entspricht nicht unserem Verständnis von einem fairen Umgang. Selbst Vereinsvertreter, die versuchten, die Situation zu beruhigen, seien nach dem Spiel von Beamten des Münchener Unterstützungskommandos verbal und handgreiflich angegangen worden.“ Der Fürther SPD-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete Horst Arnold hat in diesem Zusammenhang Strafanzeige gegen unbekannt wegen Körperverletzung im Amt gestellt. Die Polizei war anscheinend von dem ungewöhnlich aggressiven Auftreten der Fußballfans irritiert. So sagte ein Polizeisprecher, dass „man Ausschreitungen wie diese schon länger nicht mehr in der Allianz-Arena erlebt habe“.[90] Etliche Ermittlungsverfahren liefen an, eine Beteiligte erklärte, sie sei vor der Toilette von einem USK-Beamten mit dem Schlagstock im Gesicht getroffen worden, eine andere Frau erzählte, ihre Töchter seien geschlagen worden; als sie protestiert habe, sei sie verhaftet worden. Ein Mann wurde nach eigenen Angaben ungerechtfertigterweise durch Beamte des USK verprügelt.[91] Vier[92] Polizeibeamte des USK wurden versetzt.[93] Alle Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt wurden jedoch, bis auf eines, bei dem die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragte, eingestellt.[94] | |
15. März 2011 | Am 15. März 2011 "rebellierten"[95] im Münchner Tal Fußballfans und warfen Gläser in Richtung von Polizisten. Ein Fan rannte davon, wurde von einem Polizisten verfolgt und von ihm in der Sterneckerstraße zu Fall gebracht. Dorothea Brückel-Maget (die Ehefrau von Franz Maget), gab an zudem einen Tritt gegen den Oberkörper des Mannes gesehen zu haben. Der Mann sagte aus „er habe aus den Augenwinkeln eine Fußbewegung des Polizisten in seine Richtung gesehen und einen Schmerz in seiner rechten Körperseite gespürt.“[95] Der Polizist bestreitet, den Mann getreten zu haben. Die von der Polizei angefertigte Videoaufnahme zeigte nicht die Festnahme des Mannes. Vor dem Amtsgericht wurde der Polizist wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 5400€ verurteilt. Im Berufungsprozess sprach das Landgericht München I den Polizisten am 15. Februar 2013 frei, da es den Tritt als nicht erwiesen ansah. Ein anderer Polizist, der im ersten Prozess zugunsten des festnehmenden Polizisten ausgesagt hatte und später wegen Falschaussage „belangt“[95] wurde, wollte in Berufung gehen. | Polizist freigesprochen. |
Berlin
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BearbeitenJahr Zahlen 2008 - 2011: nur Polizeibeamte Zahlen 2012: alle Polizeibeschäftigte |
Anz. Anzeigen oder Ermittlungsverfahren wg. mögl. Körperverletzung | eingestellte Strafverfahren Zahlen können sich auf die Vorjahre beziehen |
Anklagen | Freisprüche | Verurteilungen |
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1996 | 928 1 | 26 1 | 5 1 | ||
1997 | 1027 1 | 14 1 | 6 1 | ||
1998 | 1004 1 | 12 1 | 5 1 | ||
1999 | 967 1 | 13 1 | 3 1 | ||
2007 | 771 2 8 | 746 4 | 21 4 | 1-3 4 8 | |
2008 | 636 3 8 | 615 3 8 | 6 3 | 0 3 | |
2013 | 484 5 | 451 7 | 6 7 | 2 5 6 7 |
Fälle von Polizeigewalt
BearbeitenDatum | Vorfall | Bewertung |
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29. April 2005 | Am 29. April 2005 stürmte ein Spezialeinsatzkommando auf der Suche nach einem bewaffneten Räuber die Wohnung einer Familie in Lankwitz und verletzte dabei einen Jugendlichen (wie sich später herausstellte war dieser nicht der Gesuchte).[102] Vor dem Landgericht Berlin[103] wurden die vier wegen Körperverletzung im Amt angeklagten Polizisten im April 2008 freigesprochen, auch wenn deren Unschuld nicht bewiesen sei.[102] Der Richter bemängelte die aus seiner Sicht schlampigen Ermittlungen der Polizei gegen die Polizisten. | Freispruch |
12. September 2009 | Bei der Freiheit statt Angst-Demonstration 2009 am 12. September in Berlin wurde ein Mann von einem Polizisten zu diesem gezogen und von einem anderen Polizisten ins Gesicht geschlagen. Er erstatte Anzeige wegen Körperverletzung im Amt gegen die Polizisten. Er wurde wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte angezeigt. Das Verfahren gegen den Mann wurden im Juli 2010 eingestellt.[104] Die Polizisten wurden wegen einfacher Körperverletzung im Amt im April 2012 zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 € verurteilt.[105] Alle Beteiligten kündigten an, in Berufung zu gehen.[106] Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Berlin wurden die Polizisten am 18. Juni 2013 wegen Körperverletzung im Amt, bzw. fahrlässiger Körperverletzung im Amt, zu 80 bzw. 20 Tagessätze à 50 € verurteilt. Der Anwalt des Mannes kündigte an, Rechtsmittel einzulegen.[105] Der Mann erhielt in einem zivilrechtlichen Vergleich, dem das Land Berlin am 16. Oktober 2012 zustimmte, 10.000 € Schmerzensgeld.[106] Die Polizisten wurden in den Innendienst versetzt.[107] | Schadensersatz |
12. September 2009 | Ebenfalls auf der Freiheit statt Angst-Demonstration 2009 wurde ein Mann von einem Polizisten in den Rücken geschlagen. Der Polizist wurde 2010 wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe in Höhe von 4800 € verurteilt.[108] | Geldstrafe wegen Körperverletzung |
1. Mai 2010 | Bei einer Demonstration in Berlin am 1. Mai 2010 kam ein Demonstrant zu Fall und wurde am Boden liegend von einem vorbeilaufenden Polizisten gegen den Kopf getreten. Die Polizei ermittelte unmittelbar darauf folgend intern wegen Körperverletzung im Amt. In einem Strafbefehlsverfahren wurde der Polizist im Oktober 2010 zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt.[109] | Freiheitsstrafe |
31. Dezember 2010 | In der Nacht vom 31. Dezember 2010 zum 1. Januar 2011 sollten Polizisten eine Schlägerei in Berlin-Hellersdorf beenden. Im Verlauf des Einsatzes schlug einer der Polizisten zweimal mit dem Schlagstock einem Mann auf den Kopf, wobei der Schlagstock zerbrach und der Mann Platzwunden erlitt. In der Gerichtsverhandlung gab der Polizist an, dass er ein milderes Mittel hätte wählen können. Ebenfalls gab er an, dass sein Vorgesetzter ihm von einer Selbstanzeige abriet; er solle behaupten, er sei gestürzt. Diese Version wurde auch unter den Kollegen abgesprochen und von ihnen wiedergegeben, nachdem der Mann Anzeige erstattet hatte. In einem anonymen Schreiben an das Landeskriminalamt schrieb der Absender, dass der Mann bereits unter Kontrolle gewesen sei, als er geschlagen wurde. Der Polizist wurde im November 2012 wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu einer Bewährungsstrafe von 10 Monaten verurteilt.[110] | Bewährungsstrafe |
1. Mai 2011 | Am 1. Mai 2011 wurden Polizisten in zivil aus Berlin auf dem Myfest von uniformierten Kollegen körperlich verletzt. Da zwar die Polizeieinheit, aber nicht die Polizisten selbst, identifiziert werden konnten, wurden die Angeklagten am 9. April 2012 vor dem Amtsgericht Tiergarten freigesprochen.[111][112] | Freispruch. |
24. August 2011 | Am 24. August 2011[113] sollten zwei Polizisten einen Vorführbeschluss des Amtsgerichts gegenüber einer Frau vollstrecken. Sie sollte vor dem Amtsgericht angehört werden.[114] Es stand im Raum, dass sie in eine Psychiatrie eingewiesen werden sollte.[115] Die Polizisten und eine Mitarbeiterin des Sozialdienstes klingelten an der Wohnung für betreutes Wohnen "für psychisch Auffällige"[114] im Märkischen Viertel. Eine Sprecherin der Polizei sagte, die Frau sei mit einem Messer aus der Wohnung gekommen und hätte einen der Polizisten am Unterarm verletzt, woraufhin Pfefferspray gegen die Frau eingesetzt wurde. Sie zog sich in die Wohnung zurück. Die Polizisten riefen die Einsatzhundertschaft und einen Krankenwagen.[115] Als weitere Polizisten vor Ort waren, wurde nach Angaben eines Justizsprechers die Wohnungstür mit einer Ramme geöffnet und die Frau habe mit einem Messer gezielt in Richtung des Kopfes eines Polizisten gestochen. Ein anderer Polizist soll in diesem Moment auf die Frau geschossen haben und sie im Oberkörper getroffen haben. Gegen den Polizisten ermittelte die Staatsanwaltschaft.[114] Die Ermittlungen wurden Mitte September 2011 eingestellt, da der Schuss in der Nothilfesituation gerechtfertigt gewesen sei.[116] Dienstrechtliche Konsequenzen gab es keine.[116] | Ermittlungen eingestellt. |
6. Oktober 2012 | Am 6. Oktober 2012 wurde die Polizei alarmiert, weil ein Mann mit einem Beil oder einer Axt und einem Messer durch Wedding lief. Der Aufforderung, das Messer wegzulegen, kam der Mann nicht nach. Ein Polizist schoss ihm ins Bein und er ging zu Boden. Auch am Boden legte der Mann das Messer nicht weg. Er wurde mit Pfefferspray besprüht, in den Nacken getreten, mit Schlagstöcken geschlagen und von einem Polizeihund in Hand, Arm und Oberschenkel gebissen. Nach einer Notoperation lag er zwei Wochen im Koma, bevor er an den Folgen der Schussverletzungen starb. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt wegen vollendeten Totschlags.[117] Ende Juli 2013 bestätigte die Staatsanwaltschaft den Abschluss der Ermittlungen.[118] Im Frühjahr 2014[119] kam die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass die Polizisten in Notwehr gehandelt hätten.[120] Rechtsanwalt Hubert Dreyling legte dagegen Beschwerde ein.[120] | |
28. Juni 2013 | Im Berliner Neptunbrunnen wurde am 28. Juni 2013 ein Mann von einem Polizisten erschossen. Die Polizei wurde gerufen, weil der Mann nackt in den Brunnen gestiegen war und sich mit einem Messer Verletzungen an Hals und Armen zufügte. Einer der gerufenen Polizisten stieg zu dem Mann in den Brunnen und forderte ihn auf, das Messer wegzulegen. Als der Mann mit dem Messer auf den Polizisten zulief, gab dieser einen Schuss auf den Mann ab, der zu dessen Tod im Rettungswagen führten. Am 23. August 2013 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Polizisten einstellte, da er aus ihrer Sicht in Notwehr gehandelt habe. Das Landeskriminalamt Berlin hatte wegen Totschlags ermittelt.[121] Gegen die Einstellung legte der Hubert Dreyling, Anwalt des Vaters des Mannes, Beschwerde ein,[122] die von der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen wurde.[123] Der Anwalt reichte Klage beim Bundesverfassungsgericht ein.[120] | |
8. September 2013 | Am 8. September 2013[124] rief eine Frau in Berlin-Mariendorf wegen angeblicher häuslicher Gewalt durch ihren Mann, der betrunken und mit Pistolen bewaffnet in der Wohnung sitze, die Polizei. Beim Eintreffen eines Berliner Spezialeinsatzkommandos (SEK) zeigte die mutmaßlich alkoholisierte Frau von der Straße aus offenbar auf ein falsches Fenster. Die SEK-Beamten brachen daraufhin die Tür der falschen Wohnung auf, in der sich eine Frau und ihr Sohn befanden. Die Frau erlitt nach Medienberichten einen Schock, Prellungen und Hämatome, da sie "[...] von einem [...] Polizisten durch die Wohnung geschubst [...]"[125] worden sei. Der Sohn wurde durch einen Polizeihund in den Unterarm gebissen und musste mehrfach operiert werden. Die Polizei entschuldigte sich bei der Frau, die zusammen mit ihrem Sohn Anzeige wegen Körperverletzung im Amt und Sachbeschädigung erstattete. Die Kosten für den Krankenhausaufenthalt sowie die Reparatur der Türe trägt das Land Berlin. In der Wohnung des Mannes, weswegen das SEK gerufen wurde, wurden drei Pistolen gefunden.[126] | Kostenübernahme |
1. Mai 2014 | Am 1. Mai 2014[127][128] filmte ein Fotografie-Professor[127] aus Kreuzberg[129] am Kottbusser Tor, wie ein Polizist einem Mann Pfefferspray ins Gesicht sprüht (Link zum Video). Der Mann soll darauf hin 20 Minuten nicht mehr sehen können und tagelang "Augen- und Atemwegsprobleme"[127] gehabt haben. Polizeipräsident Klaus Kandt nannte den Einsatz "offenbar grundlos".[129] Und weiter sagte er: „Sollte sich der Eindruck bestätigen, möchte ich mich in aller Form entschuldigen".[129] Wenige Tage nach dem Pfeffersprayeinsatz wurde ein "stellvertretende[r] Gruppenführer, [...] von seinem Vorgesetzten, dem Chef der Einsatzhundertschaft der Direktion 5, wegen Körperverletzung im Amt angezeigt".[128] Gegen den Polizisten wurde daraufhin ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet[129] und angeklagt. Im Prozess sagte der Polizist und sein Kollege Thomas G.[127] aus, dass der Mann die Polizei angepöbelt habe.[127] G. sagte, nach Angaben der taz, weiter aus, dass der Mann "mit zwei anderen Männern immer wieder in Richtung der Polizeibeamten gesprungen"[127] sei. Der Polizist wurde im Juni 2014[127] zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung (Bewährungsfrist: drei Jahre) verurteilt.[127] Wegen der falschen Aussagen im Prozess gegen seinen Kollegen, wurde Thomas G. wegen Strafvereitelung im Amt angezeigt[127] (seine falsche Aussage hätte ohne das Video zum Freispruch des sprühenden Polizisten führen können) und am 25.03.2015 am Kriminalgericht Moabit zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 70€ verurteilt.[127] "Die Richterin sah es als erwiesen an, dass G. sich nicht bloß falsch erinnere, sondern bewusst und vorsätzlich eine falsche Aussage gemacht habe, um seinen Kollegen zu schützen."[127] "Besonders schwer wiege, dass durch die Falschaussage 'das Vertrauen der Bevölkerung in Polizeibeamte erschüttert' werde."[127] | Freiheitsstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Strafvereitelung |
Brandenburg
BearbeitenFälle von Polizeigewalt
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September 2003 | Ab dem 9. September 2003 befand sich eine Frau in Eisenhüttenstadt in einer Abschiebehaftanstallt. In den folgenden Tagen soll sie Sachbeschädigung begangen haben. Da Versuche sie zu beruhigen nicht erfolgreich gewesen seien, ein Selbstverletzendes Verhalten und weitere Sachbeschädigungen befürchtet wurden, sei sie über mehrere Stunden am 1. und 2. Oktober 2003 an einen Tisch gebunden worden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) wies die Klage der Frau ab, da die Anwendung des unmittelbaren Zwangs rechtmäßig war.[130][131] | Gerichtlich festgestellt als rechtmäßig. |
31. Dezember 2008 | Am 31. Dezember 2008 wurde in Schönfließ (Oberhavel) ein Mann, der festgenommen werden sollte, durch einen Berliner Polizisten erschossen. Das Landgericht Neuruppin sah in dem Verhalten des Polizisten keine Notwehr, sondern einen bedingten Tötungswillen. Er wurde deshalb am 3. Juli 2010 zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt, womit er aus dem Beamtenverhältnis ausschied. Die Kollegen des Verurteilten wurden wegen versuchter Strafvereitelung im Amt zu Geldstrafen in Höhe von 10.800 € und 8.400 € verurteilt, da sie nach Ansicht des Gerichts als Zeugen unwahr aussagten.[132] Der Bundesgerichtshof verwarf am 20. Februar 2011 die Revision, womit das Urteil rechtskräftig ist.[133] | Verurteilungen |
Bremen
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21. Mai 2013 | Am 21. Mai 2013[134] gegen 02:40 Uhr soll es einen Einbruchsversuch in eine Bremer Gaststätte gegeben haben.[135] Deshalb versteckte sich laut Angaben der taz der Polizeibeamte Marcel B. der zum zivilen Einsatzdienst Mitte[136] gehört in 1,5 Kilometer Entfernung in einem Gebüsch.[135] Als er gegen 03:30 Uhr in der Nähe der Marienkirche in Walle den aus Brasilien stammenden V. de O. (2015 war er 56 Jahre alt) mit einer Tasche sieht, verfolgt er nach Angaben von zwei Zeugen diesen, "packt ihn [und] traktiert ihn mit Hieben".[135] Daraufhin soll der Mann geflohen, aber vom Polizisten eingeholt und erneut geschlagen worden sein, so dass er stürzte.[135] Der Polizist gab an, den Mann angesprochen, mit einer Taschenlampe angeleuchtet und sich als Polizist zu erkennen gegeben um dem Mann seinen Dienstausweis gezeigt zu haben.[134] Der Polizist soll sich dann dem Mann auf den Rücken gesetzt haben. Nach Aussage des Polizisten, habe der Mann versucht die Arme dem Zugriff zu entziehen, an der Jacke des Polizisten gezogen und diesen in Bedrängnis gebracht.[135]
Die taz berichtet: "[A]ls V. de O., am Boden liegend, „Polícia!, socorro!, polícia!“ ruft und nach seiner Mama verlangt, zückt Marcel B. die Waffe und sagt: „Die Polizei bin ich.“"[135] Die davongetragenen Verletzungen waren nach Angaben der taz "die komplett zugeschwollene linke Gesichtshälfte, Jochbeinbruch, Augenhöhlenbodenbruch, Kieferhöhlenfraktur mit Einblutungen,[134] Quetschungen".[135] Einer der gerufenen Rettungsassistenten gab an, eine solche Verletzung nach einem Polizeieinsatz habe er in über 10 Jahren seines Dienstes nicht gesehen und unter den Polizisten habe "betretenes Schweigen"[135] geherrscht. Der Mann musste mehrere Wochen stationär behandelt werden[134] und gab an seither ständig Schmerzen in Zähnen, Ellbogen, Knie und OP-Narben zu haben, zudem Panikattacken und ein posttraumatisches Belastungssyndrom. Er befinde sich in Therapie und habe zwei Suizidversuche unternommen.[135] Später sagte der Polizist, dass er nach dem Vorfall betroffen gewesen sei, weil der Mann nicht der gesuchte Einbrecher war.[134] Er zeigte den Mann aber wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte an.[134] Der Polizist war Stand Juli 2015 weiterhin im Außendienst tätig[136] und wurde wegen dieser Geschehnisse und einer "falschen Beschuldigung" im Herbst 2012 angeklagt.[135] Vorsitzender Richter in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Bremen war Hans Ahlers, Staatsanwalt Udo Stehmeier, Verteidiger des Angeklagten Temba Hoch[134][135]. Der Mann trat als Nebenkläger mit Anwältin Britta von Döllen-Korgel auf.[134][135] Als Sachverständiger war Hans Jürgen Kaatsch geladen, der aussagte, der Mann sei "Opfer 'ganz massiver Gewalt' geworden".[136] Die taz berichtet über die medizinische Einordnung des Gutachters folgendermaßen: „Das war nicht nur mal eben so ein Wischer. [...] Das sind Verletzungen, wie wir sie von einem Autounfall oder vom Boxsport kennen' [...]. [Der Mann hatte] Verletzungen im Mundbereich davongetragen, 'also unterhalb der Nase, und ohne dass diese dabei beeinträchtigt wurde', [...] womit der Sturz des Opfers als Ursache, anders als seitens polizeilicher ZeugInnen am ersten Prozesstag suggeriert, völlig ausscheide. Ebenso wenig könne, wie der Angeklagte ursprünglich in seinem Einsatzbericht behauptet hatte, ein einziger Hieb für die Verletzungen an unterschiedlichen Partien der linken Gesichtshälfte ausgereicht haben. [...] Kaatsch [empfand] auch dessen Behauptung als höchst zweifelhaft, sich weder daran zu erinnern, mit welcher Hand er zugelangt hatte – noch am Folgetag irgendwelche Schmerzen an dieser verspürt zu haben. Als unwahrscheinlich muss zudem die Darstellung gelten, dass der Beamte sein Gegenüber nur im Rahmen eines Gerangels, im Nahkampf, im Gesicht getroffen hätte: 'Hier muss es auch eine Ausholbewegung gegeben haben' [...]. Und als Legende enttarnte er schließlich die Angabe, das Opfer habe nach dem ersten Schlag keine Wirkung gezeigt: 'Ich will nicht sagen, das ist zwangsläufig ein Knock-out' [...] [a]ber das ist ein akutes Schmerzereignis. Das kann nicht ohne Wirkung bleiben. Benommenheit, Taumel und ein Auge, das 'unmittelbar nach dem Gewaltereignis zuschwillt' – damit hätte V. de O. vielleicht umgehen können, wenn er ein durchtrainierter Kampfsportler wäre. Das ist V. de O. aber nicht. Und das lässt auch die für Marcel B. günstigen Aussagen seiner zwei später am Tatort eingetroffenen KollegInnen noch zweifelhafter klingen als zuvor. Anders hingegen die Darstellungen der Augenzeugen. Zwar finden sich keine Hinweise auf den von ihnen beobachteten Schlaghagel, mit dem der Polizist V. de O. traktiert haben soll, doch das wäre wohl auch gar nicht zu erwarten gewesen: 'Die Erstversorgung erfolgt ja nicht unter forensischen Gesichtspunkten [...]. Bei solchen Verletzungen am Kopf müssen zunächst neurologische Befunde abgeklärt werden', erläutert [Kaatsch]. Kleinere stumpfe Verletzungen am Rumpf oder im Nacken, Prellungen, Quetschungen, Strangulationsmale, Hämatome – Derartiges könne dabei jedoch schnell unter den Tisch fallen, 'zumal Herr de O. ja eine dunkle Hautfarbe hat, wo Rötungen und blaue Flecken manchmal schwerer zu erkennen sind'.“ (Aus dem Artikel Kommissar Zuschlag der taz [136]) Der Polizist räumte ein, "dass es eventuell einen zweiten Schlag gegeben haben könnte".[136] Staatsanwaltschaft und Nebenklage beantragten jeweils ein Jahr und sechs Monate Haft und hoben die Wichtigkeit des Vertrauens in die Rechtsordnung und eine funktionierende Polizei hervor. Die Verteidigung sah Widersprüche in der Aussage einer Zeugin und das Fehlen eines Motiv des Polizisten und beantragte einen Freispruch.[134] Der Polizist wurde Mitte 2015 zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung (Bewährungsfrist: zwei Jahre), sowie zur Zahlung eines Schmerzensgelds in Höhe von 2000 € an den Mann verurteilt.[134] Der Vorsitzende Richter führte aus, dass die daraus zwingend folgende Entfernung aus dem Dienst kein Grund sei diese Strafe nicht zu verhängen, da sie angemessen sei.[134] Die Verfahrensdauer von gut zwei Jahren wurde leicht strafmildernd berücksichtigt.[134] Der Vorsitzende Richter sagte er habe solche Verletzungen nach einem Polizeieinsatz in seinen 20 Jahren als Richter nicht gesehen.[134] Eine Unrichtigkeit der polizeilichen Zeugenaussagen wurden von der taz, der Nebenkläger-Anwältin und der Verteidigung thematisiert.[134] |
Haftstrafe auf Bewährung und Verurteilung zu Schmerzengsgeld |
Hamburg
BearbeitenFälle von Polizeigewalt
BearbeitenDatum | Vorfall | Bewertung |
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8. Juni 1986 | Im Hamburger Kessel wurden am 8. Juni 1986 rund 800 Menschen zwischen 12 Uhr Mittags und 1 Uhr Nachts des nächsten Tages in Polizeigewahrsam genommen. Das Verwaltungsgericht Hamburg urteilte am 30. Oktober 1986, dass der Polizeikessel rechtswidrig war. Den Eingekesselten wurden 200DM Schmerzensgeld gezahlt. Am 18. Januar 1988 wurde von der Staatsanwaltschaft am Landgericht Hamburg Anklage wegen Freiheitsberaubung gegen Lothar Arthecker (Leitender Polizeidirektor), Alfred Honka (Leitender Polizeidirektor), Heinz Krappen (Leitender Polizeidirektor) und Heinz Rürup (Polizeidirektor). Im Raum stand ein Deal der die Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld gegen drei Monatsgehälter Geldbuße beinhaltete.[137] | Geldbußen |
8. Juli 2009 | Nach Auffassung des Amtsgerichts Hamburg wurde in der Hamburger Davidwache am 8. Juli 2009 ein Mann im Sachabnahmeraum von einem Polizeioberkommissar zweimal geohrfeigt. Zwei anwesende Kollegen der Bereitschaftspolizei erstatteten daraufhin Anzeige.[138][139] Der Polizist wurde wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 40 € verurteilt.[140][141] | Verurteilung wegen Körperverletzung im Amt |
12. Dezember 2009 | Am 12. Dezember 2009 hatte die NPD einen Stand in der Nähe eines Hauses in Hamburg-Blankenese aufgebaut. Im Vorgarten dieses Hauses schubste ein Polizist die Tochter eines Mannes der auf dem Weg zu seinem Haus war. Er gab sich als Vater zu erkennen und ging zu dem Beamten der seine Tochter schubste. Daraufhin wurde er zu Boden geworfen und in Handschellen festgehalten. Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese verurteilte den Beamten wegen Körperverletzung im Amt und Freiheitsberaubung zu einer Geldstrafe in Höhe von 4200 €.[142] | Verurteilung wegen Körperverletzung im Amt und Freiheitsberaubung |
26. Juni 2010 | Hierbei kam es in Neuwiedenthal nach polizeilicher Gewalt gegen einen "Wildpinkler" zu Gewalt gegen Polizisten bei der fünf Polizisten teilweise schwer und einer lebensgefährlich verletzt wurde.[143][144] Zwei Männer wurden wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, aber am 23. September 2011 aus Mangel an Beweisen freigesprochen.[143] Der Hauptbelastungszeuge, ein Polizist, hatte die Angeklagten vor Gericht als Täter benannt, weitere Nachfragen aber mit Verweis auf das Zeugnisverweigerungsrecht verweigert, da gegen ihn ein Verfahren wegen Körperverletzung lief; er soll den "Wildpinkler" im Peterwagen mit der Faust geschlagen haben.[145] Der Anwalt des lebensgefährlich verletzten Polizists kündigte an in Revision zu gehen,[143] nach seiner Auffassung hätte dem Hauptbelastungszeugen das Zeugnisverweigerungsrecht nicht gewährt werden dürfen.[146][147] Die Staatsanwaltschaft zog ihren Antrag auf Revision zurück, das sie "'[...] keine Aussicht auf Erfolg'"[147] sehe. Die Revision der Nebenklage wurde vom Bundesgerichtshof abgewiesen.[148] | Kein Verfahren. |
Hessen
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BearbeitenJahre | Anzeigen 1 | Ermittlungsverfahren 1 | Verurteilungen 1 | Einstellung d. Verfahren 1 | Disziplinarverfahren 1 |
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2009-2012 | ca. 900 | ca. 600 | 3 | 73 (davon 67 mangels hinreichenden Tatverdachts; 6 wg. Geringfügigkeit) | ca. 50 |
2009 | 23 | ||||
2012 | 3 |
Fälle von Polizeigewalt
BearbeitenDatum | Vorfall | Bewertung |
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27. April 2012 | In Idstein wurde am 27. April 2012 ein Mann kontrolliert, er musste die Jacke ausziehen und den Inhalt auf den Boden legen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden stellte fest, dass es für die Kontrolle keine Rechtsgrundlage gab. Es kam zu einem Vergleich dem die Stadt Idstein zustimmte.[150] | Vergleich. |
30. April 2012 | Der jüngere Bruder des Mannes im Fall vom 27. April 2012 war bei der Kontrolle anwesend und wurde am 30. April 2012 in Hünstetten von Polizisten aufgefordert sich auszuweisen. Im weiteren Verlauf zog sich der Mann, nach Angaben der Frankfurter Rundschau "[...] teilweise stark blutende Verletzungen an Stirn, Wangen, Nase und Augenlid, Hämatome an den Oberarmen und am Rücken, Würgemale am Hals sowie Augenverletzungen durch Pfefferspray [zu]."[150] Ein medizinischer Gutachter befand, dass "[d]ie Darstellung der Polizisten [...] mit solchen Verletzungen nicht vereinbar [sei]."[150] Vor Gericht wurde ein Vergleich vorgeschlagen, der dem Mann 4000 € zuerkannt hätte, die Stadt Idstein stimmte dem Vergleich nicht zu. Über den Fall sollte ab dem 26. März 2013 am Landgericht Wiesbaden verhandelt werden.[150] | Laufendes Verfahren. |
17. Oktober 2012 | Am 17. Oktober 2012[151] kam es in Folge einer U-Bahn-Fahrkartenkontrollen zu einer Auseinandersetzung zwischen Derege Wevelsiep[152] und vier Polizisten. Wevelsiep gibt an von einem Polizisten geschlagen worden zu sein, weshalb gegen diesen ermittelt und Anklage erhoben wurde. Die Ermittlungen gegen die anderen Polizisten wurden eingestellt.[151] Vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main gaben alle vier Polizisten an, dass Wevelsiep nicht geschlagen wurde. Richter Peter Alexander Pulch[152] schenkte zwar weder den Aussagen der Polizisten noch der Wevelsieps vollständiges Vertrauen, sah aber einen Schlag als erwiesen an und verurteilte den Polizisten Matthew S.[152] Anfang September 2014 wegen Körperverletzung im Amt und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätze à 70€.[153] S. legte Berufung ein.[152] | Geldstrafe wegen Körperverletzung im Amt und Beleidigung.
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5. November 2012 | Am 25. November 2012 wurden ein Mann und eine Frau in Alt-Sachsenhausen wegen einer Ordnungswidrigkeit von zwei Polizisten angesprochen. Nach Angaben des Mannes sollen er und seine Frau im weiteren Verlauf geschlagen bzw. getreten worden sein. [154] Mehrere Zeugen haben nach Angabe der Staatsanwaltschaft keine Schläge oder Tritte gesehen. Die Ermittlungen gegen einen Polizisten wurden eingestellt. [155] | Einstellung der Ermittlungen.
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1. Juni 2013 | Während der Blockupy Demonstration am 1. Juni 2013 wurden etwa 900 Demonstrationsteilnehmer von der Polizei eingekesselt, was später vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main als rechtmäßig eingestuft wurde.[156][157] | Kessel nicht rechtmäßig |
1. Juni 2013 | Ein Polizist steht in Verdacht bei der Demonstration einen Demonstranten verprügelt zu haben, weshalb gegen ihn wegen Körperverletzung im Amt ermittelt wird.[158] | Laufende Ermittlungen. |
1. Juni 2013 | Bei derselben Demonstration setzten Polizisten einer Hundertschaft aus Leverkusen[159] Pfefferspray gegen Journalisten ein. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main urteilte am 3. Dezember 2014, dass dieser Pfeffersprayeinsatz rechtswidrig war.[157] Mangels individueller Kennzeichnungen der sprühenden Beamten, konnten diese nicht ermittelt werden.[159] | rechtswidriger Einsatz von Pfefferspray. |
Niedersachsen
BearbeitenStatistiken
BearbeitenJahr | Verurteilungen wg. Körperverletzung im Amt |
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1999[160] | 2 |
Fälle von Polizeigewalt
BearbeitenDatum | Vorfall | Bewertung |
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November 2010 | Anfang November 2010 war ein uniformierter französischer Polizist der CRS bei einer Anti-Castor-Demonstration im Wendland zugegen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Lüneburg habe er zum einen Demonstranten festgehalten, um nach einer Beleidigung dessen Personalien zu erfahren und zum anderen sich an der Räumung einer Gleisblockade beteiligt. Mehrere Strafanzeigen wegen Amtsanmaßung führten zu einem Ermittlungsverfahren gegen den Beamten, das im April 2012 eingestellt wurde, da sich der Verdacht der Amtsanmaßung nicht erhärtet habe. Zur Begründung hieß es, das Festhalten zur Identität sei durch das Jedermann-Festnahmerecht erlaubt gewesen; bei der Räumung der Gleisblockade habe sich der Polizist „[…] zwar ‚über seine innerdienstliche Befugniszuweisung hinweggesetzt‘.“ Dies habe aber nicht den Tatbestand der Amtsanmaßung erfüllt.[161] | Verfahren eingestellt |
27. November 2011 | Im November 2011 bildete die Polizei im Landkreis Lüchow-Dannenberg einen Polizeikessel um rund 3000 Anti-Castor-Demonstranten und nahm rund 1300 von ihnen vorläufig fest. Das Landgericht Lüneburg entschied 2013, dass die vorläufigen Festnahmen rechtswidrig waren.[162][163] | Gerichtlich als rechtswidrig festgestellt. |
Nordrhein-Westfalen
BearbeitenStatistiken
BearbeitenJahr | Anklagen wegen Körperverletzungsdelikten | Verurteilungen |
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2010 | mind. 1[164] | |
2011 | mind. 2[164] |
Zwischen 1997 und 2002 gab es insgesamt 37 Verfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt von Beamten der Eigelsteiner Wache.[165]
Fälle von Polizeigewalt
BearbeitenDatum | Vorfall | Bewertung
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8. Dezember 2000 | Durch Hörensagen erfuhr ein Polizist, dass ein Mann in Sankt Augustin im Besitz von Schusswaffen und Handgranaten sein soll. Es kam deshalb zu einem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Siegburg, der am 8. Dezember 2000 von SEK-Beamten ausgeführt wurde. Mindestens drei vermummte Beamte stürmten auf den Mann in seinem Lieferwagen vor dem Haus zu. Der Mann verriegelte die Türen, weshalb die Beamten die Scheiben einschlugen und ihn hinauszogen. Der Mann erlitt Prellungen und eine Rippenfraktur. Das Landgericht Bonn verurteilte das Land Nordrhein-Westfalen am 15. Februar 2008 dazu dem Mann ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 € zu zahlen, da der Einsatz gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstoßen habe und damit rechtswidrig sei. Das Oberlandesgericht Köln wies die Berufungen des Mannes und des Landes Nordrhein-Westfalen am 30. Oktober 2008 zurück. In seiner Begründung führte es aus, dass der Verdacht des Waffenbesitzes so vage gewesen sei, dass ein "[...] besonders besonnenen Vorgehens zur Verhütung vermeidbarer Belastungen für den unter Umständen zu unrecht Beschuldigten [...]" nötig gewesen wäre, das die Festnahme aus dem Fahrzeug heraus nicht darstelle. Die Festsetzung der Höhe des Schadenersatzes wurde dem Landgericht übertragen.[166][167][168] | Gerichtlich festgestellt als unrechtmäßig. Schadensersatz. |
11. Mai 2002 | Der 31-jährige Stephan Neisius wurde nach seiner Festnahme von sechs Polizeibeamten in der Polizeiwache von Köln-Eigelstein schwer misshandelt. Er erlag am 24. Mai 2002 seinen schweren Verletzungen. Von den Tritten gegen seinen Kopf hatte er ein Hirnödem erlitten.[169] | |
27. Februar 2008 | Der vermutlich unter Drogeneinfluss stehende und randalierende Adem Özdamar[170] wurde am 27. Februar 2008 auf einer Hagener Polizeiwache bäuchlings auf einer Trage fixiert, wo er bis zum Eintreffen des gerufenen Rettungswagens kollabierte. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen 11 Polizisten. Nachdem ein Gutachten zu dem Schluss kam, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Überdosis an Kokain todesursächlich war, wurden die Ermittlungen eingestellt.[171] | Ermittlungen eingestellt |
30. März 2009 | Ein Mann "rauchte Zigarettenrauch mit spürbar feuchter, d. h. mit Spuke-Partikeln versetzte Atemluft"[172] einem Polizisten ins Gesicht. Dieser schlug daraufhin dem Mann mit der flachen Hand ins Gesicht, was zu einer Orbitabodenfraktur und einem Monokelhämatom führte. Der Mann lief nun mit dem Kopf gegen den Bauch des Polizisten. Nachdem der Mann eine Geldbuße in Höhe von 300 € gezahlt hatte, wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt. Der Polizist wurde im Juli 2011 wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätze à 65 € verurteilt, da nach Auffassung des Richters des verhandelnden Amtsgerichts der Schlag "'nicht vom Notwehrrecht gedeckt'" war.[173] Sowohl Anklage als auch Verteidigung legten Rechtsmittel ein. Das Landgericht Bonn urteilte am 9. Dezember 2011, dass der Polizist freigesprochen wird, weil das Anrauchen "einen rechtswidrigen Angriff nicht nur gegen die Ehre, sondern auch gegen die körperliche Unversehrtheit des Angeklagten [darstellt]."[172][174] In einem anderen Fall von Notwehr gegen Zigarettenrauch, ohne Polizeibeteiligung, entschied das Amtsgericht Erfurt zu Gunsten einer angerauchten Frau. Ein Mann hatte ihr "Rauch 'vermischt mit Speichelpartikeln'"[175] ins Gesicht gepustet, wogegen sie sich mit einem Glaswurf gegen des Mannes Kopf wehrte. Das Gericht sah in dem Handeln des Mannes eine Körperverletzung und in der Reaktion der Frau eine zulässige Notwehrhandlung. | Gerichtlich festgestellt als rechtmäßig. |
Oktober 2010 | Ein Jugendlicher wurde im Oktober 2010 nach einer Verfolgungsjagd in Bonn von der Polizei mit Handschellen gefesselt. Der Jugendliche trat nun mehrfach gegen einen Polizisten, der sich mit einem Schlag auf den Kopf des Jugendlichen wehrte. Der Polizist wurde vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt freigesprochen, da der Schlag nach Auffassung des Gerichts Notwehr war.[176] | Gerichtlich festgestellt als rechtmäßig.
|
11. Mai 2002 | Stephan Neisius geriet mit seiner Mutter in Streit und randalierte in der Wohnung. Durch die von Nachbarn gerufenen, Polizisten wurde er unter Gegenwehr festgenommen und auf die Polizeiwache gebracht. Im Verlauf des Polizeieinsatzes wurde er mehrmals von Polizisten geschlagen und getreten. In einer Klinik wo ihm Blut abgenommen werden sollte, fiel er ins Koma. Zwei Wochen später verstarb er. Sechs Polizisten wurden angeklagt. "Nach dem Urteil der Richter waren die Misshandlungen durch die Polizisten 'nicht direkt todesursächlich', hatten aber einen 'mittelbaren' Einfluss auf den Tod des 31 Jahre alten Opfers."[177] Die Polizisten wurden zu Bewährungsstrafen zwischen 12 zu 16 Monaten verurteilt. Die Geschehnisse wurden als Kölner Polizeiskandal bekannt. | Freiheitsstrafen auf Bewährung wegen Körperverletzung |
21. September 2008 | Bei einer Gegendemonstration gegen die Bürgerbewegung pro Köln wurden am 20. September 2008 mehrere Hundert Personen teilweise von zwischen 14 und 15 Uhr bis zwischen 5 und 8 Uhr am 21. September in Polizeikesseln, Bussen und Gefangenensammelstellen festgesetzt.[178] Das Verwaltungsgericht Köln urteilte am 16. September 2010, dass die Freiheitsentziehung, die Verbringung in die Gefangenensammelstelle und das dortige Festhallen einer Klägerin rechtswidrig waren.[179] | gerichtlich festgestellt als rechtswidrig |
November 2012 | Zu Beginn des Vorfalls wurde zweimal die Polizei wegen Ruhestörung zur Wohnung eines Mannes in Moers gerufen. Beim zweiten mal soll der Mann vorgehabt haben, die Türe nach dem Öffnen gleich wieder zu schließen.[180] Ein Polizist soll darauf hin die Türe aufgestoßen, den Mann "[...] gezielt an den Hals gegriffen und zugedrückt haben"[181] und ihn gefragt haben, ob er ihn verarschen wolle.[180] Der Polizist bestritt den Griff an den Hals. Die Rheinische Post schreibt "Er habe allenfalls Gewalt im unteren Bereich angewendet und den Mann mit einem leichten Schlag gegen den Magen oder die Schulter zur Ruhe bringen wollen"[181] bzw. "Bei dem Einsatz habe er ihn zwar mit einem leichten Schlag in die Magengegend außer Gefecht gesetzt, ein Griff an den Hals oder ein Würgen habe es aber nicht gegeben."[180] Ein Arzt attestierte Schwellungen am Hals des Mannes.[181] Anschließend wurde der Mann mit Handschellen gefesselt[180] und zur Polizeiwache mitgenommen.[181] Vor dem Amtsgericht Moers wurde der Polizist wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe in Höhe von 7200€ verurteilt.[180] In der Berufung regte das Landgericht Kleve die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage, verbunden mit dem Einräumen der Taten an, was die Staatsanwaltschaft ablehnte. Das Landgericht Kleve bestätigte die Geldstrafe in Höhe von 7200 €.[181] | Geldstrafe wegen Körperverletzung im Amt |
Rheinland-Pfalz
BearbeitenFälle von Polizeigewalt
BearbeitenDatum | Vorfall | Bewertung |
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22. Mai 2013 | Nach Informationen der Rhein-Zeitung soll am 22. Mai 2013 in Westerburg ein vorläufig festgenommener, auf dem Boden sitzender Mann von einem Polizisten geschlagen und von einem anderen geschlagen und getreten worden sein. Sie beruft sich dabei auf ein ihr zugespieltes Video des Polizeieinsatzes, das die Szene zeigen soll.[182] Die Staatsanwaltschaft Koblenz eröffnete zwei Ermittlungsverfahren: das erste gegen die zwei Polizisten die den Mann möglicherweise schlugen wegen Körperverletzung im Amt. Das zweite wegen Strafvereitelung im Amt gegen zwei weitere anwesende Polizisten, da sie möglicherweise weder eingegriffen noch Strafanzeige erstatten haben. Mit den Ermittlungen wurde die Kriminalinspektion Betzdorf beauftragt.[183] Die Polizisten die möglicherweise den Mann schlugen, wurden in den Innendienst umgesetzt und gegen sie wurden disziplinarrechtliche Maßnahmen eingeleitet.[184][185] Der Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Koblenz hat den vier Polizisten "[...] ein vorläufiges Verbot der Führung der Dienstgeschäfte auferlegt, was einer vorläufigen Dienstenthebung gleichkommt."[186] Zur Vorgeschichte wird gemutmaßt, dass der Mann gedroht haben soll, die Polizisten mit Hepatitis C anzustecken,[184][187] und einem Polizisten ins Gesicht gespuckt haben soll.[188] Der Rheinland-Pfälzische Innenminister Roger Lewentz sagte im Rahmen einer Pressekonferenz: "Ich akzeptiere nicht wenn man Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte angreift. Ich akzeptiere auch keine Gewalt, die über einsatzbedingte Notwendigkeit hinaus[geht] und was ich dort gesehen habe lässt einen sehr zweifeln ob das eine einsatzbedingte Notwendigkeit gewesen ist."[185] Am 8. November berichtete Der Spiegel, dass die Staatsanwaltschaft gegen die zwei Polizisten, denen ungerechtfertigte Schläge bzw. Tritte vorgeworfen wird, Anklage erhoben hat. Der Prozess sollte am 15. April 2014 beginnen.[189] Tatsächlich begann der Prozess am 16. September 2014 und endete am darauffolgenden Tag mit einer Verwarnung mit Strafvorbehalt.[190] Das Verfahren gegen die zwei anderen Polizisten wurde eingestellt.[188] Der Mann ist wegen Diebstahl, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung vor Gericht angeklagt. Dieser Prozess begann am 15. Januar 2014[191] am Amtsgericht Westerburg.[192] | Verurteilung |
Sachsen
BearbeitenStatistik
Bearbeiten2014 wurde gegen 182 Polizisten Verfahren wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt eingeleitet. In keinem der Fälle wurde eine Schuld festgestellt.[193]
Fälle von Polizeigewalt
BearbeitenDatum | Vorfall | Bewertung |
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2013 | Bei einem Spiel der BSG Chemie Leipzig wurde ein Zuschauer niedergeschlagen, der Polizeigewalt filmen wollte.[194] | |
2015 | In Chemnitz wurde ein Demonstrant bei der Pegida-Gegen-Veranstaltung von Polizisten niedergeschlagen. Die Polizeidirektion leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt ein.[193] |
Sachsen-Anhalt
BearbeitenFälle von Polizeigewalt
BearbeitenDatum | Vorfall | Bewertung |
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August 2012 | Bei einer Demonstration im August 2012 in Halle (Saale) soll ein 26-jähriger Polizist einem 25-jähriger Mann in den Unterleib getreten haben. Die Folgen waren mehrere Operationen (dem Mann musste ein Hoden amputiert werden[195]) und bleibende Schäden. Das Verfahren wegen Körperverletzung im Amt wurde vorläufig eingestellt und nach einer Beschwerde Sven Adams, dem Anwalts des getretenen Mannes, wieder aufgenommen.[196] Nach 4 Verhandlungstagen und 25 gehörten Zeugen, wurde am 7. April 2014 der Polizist vor dem Amtsgericht Halle (Saale) freigesprochen, da es Zweifel an der Schuld des Polizisten hatte. [195] "Richterin Kathleen Aschmann zufolge habe die Beweisaufnahme eine Schuld des Angeklagten nicht zweifelsfrei belegen können."[195] Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren sich nach Berichten des MDR einig, dass die Verletzung durch einen Polizisten erfolgte.[197] | Freispruch |
Thüringen
BearbeitenStatistiken
BearbeitenJahr | Ermittlungsverfahren wg. Körperverletzung im Amt | Erledigte Verfahren wg. Gewaltausübung und Aussetzung | ||
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davon Verfahrenseinstellung | davon Erlass eines Strafbefehls | davon Erhebung einer Anklage | ||
2009[198] | 56 | 18 | 0 | 0 |
2010[198] | 51 | 23 | 2 | 0 |
Fälle von Polizeigewalt
BearbeitenDatum | Vorfall | Bewertung |
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4. November 2002 | Thüringer Bereitschaftspolizisten leisteten am 4. November 2002 bei der Räumung des Bauwagenplatzes Bambule in Hamburg Amtshilfe. Drei Thüringer Polizisten eines Spezialkommandos schlugen mit Schlagstöcken zwei Polizisten aus Schleswig-Holstein, die in ziviler Kleidung unter den Demonstranten waren. Die beiden Polizisten wurden für eine Woche krankgeschrieben und stellten Strafanzeige gegen die Polizisten aus Thüringen. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelte wegen Körperverletzung im Amt; später wurde Anklage erhoben. Als die Angeklagten auf Grund gleichlautender Atteste von Erfurter Amtsärzten nicht vor dem Amtsgericht Hamburg erschienen, sprach der Richter von Gefälligkeitsgutachten und erließ Haftbefehle. Der damalige Innenminister Andreas Trautvetter (CDU) verbürgte sich für das Erscheinen der Angeklagten, weshalb die Haftbefehle unter Auflagen außer Vollzug gesetzt wurden. Die Polizisten wurden am 4. Juli 2003 wegen Körperverletzung im Amt jeweils zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.[199] Zwei der Polizisten gingen bezüglich des Strafmaßes in Berufung. Vor dem Landgericht Hamburg wurden sie am 3. September 2004 zu 10 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.[200] Trautvetter kündigte daraufhin an, dass zukünftig nur noch Amtshilfe geleistet werde, wenn sichergestellt sei, dass sich keine Polizisten in zivil unter den Demonstranten befinden. Die Staatsanwaltschaft Hamburg leitete Verfahren gegen die Thüringer Amtsärzte wegen der möglichen Gefälligkeitsgutachten ein. Der Polizeidirektor der Bereitschaftspolizei Roland Richter erhielt einen Strafbefehl wegen Falschaussage; er erhob Einspruch dagegen.[200][199] Am 30. September 2004 berichtete die taz, dass Richter einen Strafbefehl über sechs Monate Haft auf Bewährung und Zahlung von 5000 € an eine gemeinnützige Einrichtung akzeptiert hatte.[201] | Verurteilung wegen Körperverletzung im Amt |
Siehe auch
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Thema Polizeigewalt auf spiegel.de
- ↑ Thema Polizeigewalt auf sueddeutsche.de
- ↑ Serie Polizeigewalt auf zeit.de
- ↑ Artikel zu Polizeigewalt auf taz.de
- ↑ Artikel zu Polizeigewalt auf Tagesspiegel.de
- ↑ Thema Polizeigewalt auf welt.de
- ↑ a b Angaben der Zeit in einem von ihr moderierten Streitgespräch.Grün und blau. Die Zeit, 21. Juli 2013, abgerufen am 22. Juli 2013.
- ↑ Thema des Tages Polizeigewalt der Süddeutschen Zeitung am 25. Februar 2013, Nr 47 Seite 2
- ↑ a b Wenn Polizisten zu Schlägern werden. Frankfurter Rundschau, 9. November 2012, abgerufen am 10. Juni 2013.
- ↑ a b Warum Anzeigen gegen Polizisten selten zur Anklage führen. Süddeutsche Zeitung, 15. Mai 2012, abgerufen am 7. Juni 2013.
- ↑ a b Strafsache Polizei. Die Zeit, 8. Oktober 2012, abgerufen am 31. Mai 2013.
- ↑ a b c d e f g Tobias Singelnstein (2003): Institutionalisierte Handlungsnormen bei den Staatsanwaltschaften im Umgang mit Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt gegen Polizeibeamte., Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, 86. Jahrgang, Heft 1 (Februar 2003)
- ↑ Bundespolizist wegen Schlägerei verurteilt. Berliner Morgenpost, 12. Mai 2011, abgerufen am 23. Mai 2013.
- ↑ Zahltag für Rambo-Polizisten. taz, 30. März 2011, abgerufen am 23. Mai 2013.
- ↑ Polizist in zweiter Instanz verurteilt. Stuttgarter Nachrichten, 19. April 2013, abgerufen am 23. Mai 2013.
- ↑ Zwei Polizisten wegen Wasserwerfer-Einsatz angeklagt. Zeit Online, 17. März 2013, abgerufen am 23. Mai 2013.
- ↑ Strafbefehle für Polizisten wegen S21-Einsatz. Landesschau, 27. August 2013, abgerufen am 27. August 2013.
- ↑ a b Stumpf erhält Strafbefehl über 15.600 Euro. Stuttgarter Nachrichten, 9. März 2015, abgerufen am 14. März 2015.
- ↑ Stuttgarts Ex-Polizeipräsident nimmt Strafbefehl an. Die Welt, 18. März 2015, abgerufen am 23. April 2015.
- ↑ Stumpf bekennt sich schuldig. Stuttgarter Nachrichten, 19. März 2015, abgerufen am 23. April 2015.
- ↑ "Es entstand viel zu schnell Gewalt". Bayerischer Rundfunk, 14. August 2012, abgerufen am 6. Juli 2013.
- ↑ Polizeigewalt: Gericht verurteilt Beamten. 12. März 2013, abgerufen am 30. Dezember 2014.
- ↑ Gewalt-Vorwürfe gegen Polizei. Augsburger Allgemeine, 4. April 2013, abgerufen am 8. November 2013.
- ↑ Außer Kontrolle geraten. Süddeutsche Zeitung, 3. Dezember 2011, abgerufen am 26. Dezember 2014.
- ↑ Angriff aus dem Nichts. Süddeutsche Zeitung, 15. Mai 2012, abgerufen am 14. Februar 2014.
- ↑ a b puls
- ↑ Rosenheim-Cops: Umstrittener Polizei-Einsatz bei Familie. quer, 21. September 2011, abgerufen am 3. Februar 2013.
- ↑ Staatsgewalt: Wie brutal ist die Rosenheimer Polizei? quer, 26. Oktober 2011, abgerufen am 3. Februar 2013.
- ↑ Der unendliche Prozess. sueddeutsche.de, 1. April 2012, abgerufen am 3. Februar 2013.
- ↑ Prozess eingestellt, Vorwürfe bleiben. sueddeutsche.de, 15. Mai 2012, abgerufen am 3. Februar 2013.
- ↑ a b c d e f Drucksache 16/12883. Bayerischer Landtag, 17. Juli 2012, abgerufen am 3. Juni 2013.
- ↑ a b c d e f g h i Alles nur inszeniert. Der Spiegel, 10. Dezember 2010, abgerufen am 25. Dezember 2014.
- ↑ a b c d Todesangst auf dem Revier. Süddeutsche Zeitung, 11. Juli 2012, abgerufen am 23. Mai 2013.
- ↑ Verdächtige in Uniform. Süddeutsche Zeitung, 12. Juli 2013, abgerufen am 23. Mai 2013.
- ↑ Prügelnder Ex-Polizeichef beschäftigt erneut Justiz. Süddeutsche Zeitung, 27. März 2013, abgerufen am 5. Juli 2013.
- ↑ a b Rosenheimer Ex-Polizeichef unterliegt Radler. Bayerischer Rundfunk, 27. März 2013, abgerufen am 5. Juli 2013.
- ↑ Rosenheimer Polizeichef war doch aktenkundig. Münchner Merkur, 23. September 2011, abgerufen am 5. Juli 2013.
- ↑ a b c Rosenheimer Polizeichef zu Bewährungsstrafe verurteilt. sueddeutsche.de, 28. November 2012, abgerufen am 3. Februar 2013.
- ↑ a b Gutachten belastet Rosenheimer Ex-Polizeichef. sueddeutsche.de, 20. November 2012, abgerufen am 25. Februar 2013.
- ↑ a b Ex-Polizeichef aus Rosenheim verliert Beamtenstatus. Augsburger Allgemeine, 15. Dezember 2014, abgerufen am 25. Dezember 2014.
- ↑ Ex-Polizeichef akzeptiert Urteil nicht. Bayerischer Rundfunk, 5. Dezember 2012, abgerufen am 3. Februar 2013.
- ↑ a b Wiesnwache-Urteil rechtskräftig. Oberbayerisches Volksblatt, 20. April 2013, abgerufen am 5. Juli 2013.
- ↑ Ex-Polizeichef soll gefeuert werden. Süddeutsche Zeitung, 3. Juli 2013, abgerufen am 6. Juli 2013.
- ↑ Ex-Polizeichef verliert Beamtenstatus. Süddeutsche Zeitung, 15. Dezember 2014, abgerufen am 25. Dezember 2014.
- ↑ Haftstrafe: Polizist schlug Gefesseltem ins Gesicht. nordbayern.de, 12. Oktober 2012, abgerufen am 14. Februar 2014.
- ↑ a b c d e f g h i Mit Faust ins Gesicht: Prügelpolizist aus Dienst entfernt. nordbayern.de, 20. Mai 2015, abgerufen am 5. September 2015.
- ↑ Mildere Strafe für prügelnden Polizisten. Süddeutsche Zeitung, 11. März 2013, abgerufen am 27. Mai 2013.
- ↑ Attacke gegen Club-Fans: Polizistin muss 8400 Euro zahlen. nordbayern.de, 18. Oktober 2013, abgerufen am 14. Februar 2014.
- ↑ Polizisten wehren sich gegen Urteil. Bayerischer Rundfunk, 7. November 2013, abgerufen am 14. Februar 2014.
- ↑ Polizisten prügelten Clubfans: Bewährungsstrafen bestätigt. nordbayern.de, 27. Juni 2014, abgerufen am 25. Dezember 2014.
- ↑ Fünf-Euro-Frage. Süddeutsche Zeitung, 5. April 2013, abgerufen am 18. Mai 2013.
- ↑ Innenminister kritisiert Polizeiaktion. Süddeutsche Zeitung, 6. Dezember 2012, abgerufen am 18. Mai 2013.
- ↑ Verfahren gegen Jugendbeamten eingestellt. Süddeutsche Zeitung, 3. Juli 2013, abgerufen am 23. August 2013.
- ↑ Interne Ermittler sollen Prügelvorwürfe klären. sueddeutsche.de, 16. Januar 2013, abgerufen am 3. Februar 2013.
- ↑ Wieder Prügel-Vorwürfe gegen Polizisten. Augsburger Allgemeine, 17. Januar 2013, abgerufen am 3. Februar 2013.
- ↑ a b c d Bewährungsstrafe für Polizisten. Süddeutsche Zeitung, 26. September 2014, abgerufen am 15. Oktober 2014.
- ↑ Ein Faustschlag mit Folgen - ovb-online.de
- ↑ Dreistündige Tortur. Süddeutsche Zeitung, 4. Juli 2014, abgerufen am 28. Juli 2014.
- ↑ Freund und Schläger? Bayerische Polizei in der Kritik. quer, 13. Februar 2013, abgerufen am 25. Februar 2013.
- ↑ "Der Beamte ist ausgetickt". sueddeutsche.de, 5. Februar 2013, abgerufen am 25. Februar 2013.
- ↑ Polizeigewalt bei Einsätzen – Platzwunden, Prellungen, Schüsse. sueddeutsche.de, 6. Februar 2013, abgerufen am 25. Februar 2013.
- ↑ Polizist schlägt Frau mit Faust ins Gesicht. sueddeutsche.de, 5. Februar 2013, abgerufen am 25. Februar 2013.
- ↑ Innenminister unterstellt Prügelopfer psychische Probleme. sueddeutsche.de, 21. Februar 2013, abgerufen am 25. Februar 2013.
- ↑ Zehn Monate auf Bewährung für Prügelpolizisten. Süddeutsche Zeitung, 6. August 2013, abgerufen am 7. August 2013.
- ↑ Gericht bestätigt Urteil gegen Prügel-Polizisten. Süddeutsche Zeitung, 10. März 2014, abgerufen am 22. August 2014.
- ↑ a b Münchner Polizist prügelt gefesselte Frau - Entschädigung für Teresa Z. Augsburger Allgemeine, 19. August 2014, abgerufen am 22. August 2014.
- ↑ Münchner Prügel-Polizist kommt zurück. Süddeutsche Zeitung, 16. Juli 2014, abgerufen am 22. August 2014.
- ↑ Teresa Z. und Polizei einigen sich auf Entschädigung. Süddeutsche Zeitung, 19. September 2014, abgerufen am 25. Dezember 2014.
- ↑ Faustschläge auf den Kopf. Süddeutsche Zeitung, 1. März 2013, abgerufen am 26. Dezember 2014.
- ↑ Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Traunstein. Staatsanwaltschaft Traunstein, 1. März 2013, abgerufen am 26. Dezember 2014.
- ↑ Schläge bei Vernehmung? Erneut ein Polizist vom Dienst suspendiert. Augsburger Allgemeine, 1. März 2013, abgerufen am 26. Dezember 2014.
- ↑ a b Tod im Polizeigriff noch immer rätselhaft. Münchner Merkur, 12. April 2014, abgerufen am 26. Dezember 2014.
- ↑ Doch nicht totgeärgert? - Familie erhebt Vorwürfe gegen Polizei. focus, 20. März 2014, abgerufen am 26. Dezember 2014.
- ↑ Tod des Bamberger Gärtners: Ermittlungen gegen Polizei eingestellt. infranken.de, 3. November 2014, abgerufen am 26. Dezember 2014.
- ↑ a b c d Tödliche Schüsse von Burghausen: 365 Tage später. Innsalzach24.de, 25. Juli 2015, abgerufen am 6. September 2015.
- ↑ a b c d Warum musste André B. sterben? Stern, 30. Oktober 2014, abgerufen am 6. September 2015.
- ↑ a b Erst ein Warnschuss, dann der tödliche Treffer. Süddeutsche Zeitung, 29. Oktober 2014, abgerufen am 26. Dezember 2014.
- ↑ Tod durch Polizeikugel: Neue Ermittlungen. Innsalzach24.de, 8. Mai 2015, abgerufen am 6. September 2015.
- ↑ a b Nach tödlichem Kopfschuss: Polizist aus Burghausen suspendiert. München TV, 30. Juli 2014, abgerufen am 26. Dezember 2014.
- ↑ Todesdrohungen gegen Polizisten im Fall Andre B. Innsalzach24.de, 6. November 2014, abgerufen am 6. September 2015.
- ↑ Demonstranten mussten sich ausziehen - Gericht rüffelt Vorgehen der Polizei. Münchner Merkur, 7. Januar 2008, abgerufen am 25. August 2014.
- ↑ a b USK-Beamte sollen anonym bleiben. Süddeutsche Zeitung, 7. Mai 2010, abgerufen am 25. August 2014.
- ↑ a b Schläger bleiben unerkannt. Süddeutsche Zeitung, 25. Februar 2011, abgerufen am 18. Mai 2013.
- ↑ Vermisste Beweise. Süddeutsche Zeitung, 26. Oktober 2010, abgerufen am 25. August 2014.
- ↑ Wo sind die Originalaufnahmen? Süddeutsche Zeitung, 10. Mai 2010, abgerufen am 25. August 2014.
- ↑ Eskalation am Badesee. Süddeutsche Zeitung, 23. Februar 2011, abgerufen am 27. Mai 2013.
- ↑ Das Ende vom Lied. Süddeutsche Zeitung, 21. Juli 2010, abgerufen am 26. Dezember 2014.
- ↑ Bayerische Art. Der Spiegel, 13. Februar 2012, abgerufen am 25. August 2014.
- ↑ "Er ist geistig behindert, mein Baby hat Angst". Süddeutsche Zeitung, 11. Oktober 2011, abgerufen am 25. August 2014.
- ↑ Jagdszenen in der Münchner Allianz Arena, nordbayern.de, abgerufen am 18. Februar 2010
- ↑ „Sie schlugen mich einfach in den Dreck“. tz, 18. Februar 2010, abgerufen am 25. August 2014.
- ↑ Schlägerei bei FC-Bayern-Spiel: Vier Polizisten werden versetzt. tz, 4. November 2010, abgerufen am 25. August 2014.
- ↑ Ein Einsatz mit Nachspiel, Süddeutsche Zeitung, abgerufen am 19. Februar 2013
- ↑ Polizeigewalt gegen Fußballfans - "Nie wieder Allianz-Arena!". In: Süddeutsche Zeitung vom 8. März 2012, abgerufen am 26. Januar 2013
- ↑ a b c Gericht spricht Beamten frei. Süddeutsche Zeitung, 15. Februar 2013, abgerufen am 26. Dezember 2014.
- ↑ Sollen Polizisten Namensschilder tragen? Der Tagesspiegel, 17. September 2009, abgerufen am 31. Dezember 2014.
- ↑ Mehr Verfahren gegen Polizisten wegen Körperverletzung. Die Welt, 23. Juni 2008, abgerufen am 31. Dezember 2014.
- ↑ Polizisten werden selten bestraft. Berliner Zeitung, 9. Februar 2015, abgerufen am 9. Februar 2015.
- ↑ Berliner Polizisten werden selten verurteilt. Rundfunk Berlin-Brandenburg, 9. Februar 2015, abgerufen am 18. Februar 2015.
- ↑ Schutz den Whistleblowern. Frederik Bombosch in der Berliner Zeitung, 9. Februar 2015, abgerufen am 9. Februar 2015.
- ↑ Kennzeichnung angekündigt. taz, 16. September 2009, abgerufen am 5. September 2015.
- ↑ a b Freispruch trotz schwerer Zweifel. taz, 24. April 2008, abgerufen am 25. Dezember 2014.
- ↑ Die Bärte sind ganz sicher falsch. taz, 11. April 2008, abgerufen am 25. Dezember 2014.
- ↑ Rückschlag für die Polizei. TAZ, 14. Juli 2010, abgerufen am 18. Mai 2013.
- ↑ a b Prügeln wird billiger. taz, 19. Juni 2013, abgerufen am 23. August 2014.
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