Benutzer Diskussion:Qaswed/Fälle von Polizeigewalt in Deutschland

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Amtiss in Abschnitt Auslagerung
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen an der Seite „Qaswed/Fälle von Polizeigewalt in Deutschland“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Nicht rechtmäßige Polizeigewalt

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Bis auf die ersten paar Zeilen ist das hier eine bloße Aneinanderreihung von Fällen, in denen Polizei Gewalt, zum Teil vermeintlich ungerechtfertigt angewendet hat. Das macht so keinen Sinn. Es werden Fälle aufgezählt, in denen die Beamten freigesprochen und der Gegenüber verurteilt wurde. Da frage ich mich, warum das hier erwähnt wird. Offensichtlich geht es dem Ersteller um nicht rechtmäßig angewendete Polizeigewalt. Alle anderen Fälle, so kurios und unnachvollziehbar im Nachhinein sind, haben hier überhaupt nichts zu suchen. Im übrigen gibt es täglich zig Fälle von Polizeigewalt, denn schließlich ist Polizei = Staatsgewalt. --Tommes  19:58, 27. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

  • Zum ersten Teil des Kommentars (Aneinanderreihung von Fällen macht keinen Sinn): Was sollte sonst noch in dem Artikel stehen, das nicht eher in den Hauptartikel Polizeigewalt (Kriminologie) gehört? Und was genau macht keinen Sinn?
  • Mir geht es nicht um "nicht rechtmäßig angewendete" Polizeigewalt, sonst wären ja die Fälle in denen die Polizeigewalt vom Gericht als rechtmäßig eingestuft wurden, aufgeführt und es stünde auch nicht der Satz Beispiele für Polizeigewalt im neutralen Sinn (d.h. grundsätzlich ohne Einteilung in rechtmäßig oder -widrig) sind folgende Fälle, die in den Medien diskutiert wurden im Artikel. Deshalb gehören diese Fäll auch hierzu.
  • Natürlich gibt es täglich zig Fälle von Polizeigewalt (von denen ich auch annehme, dass sie rechtmäßig sind). Nach meinem Verständnis von Wikipedia, könnte man die alle in die Wikipedia aufnehmen, sofern das verlässlich dokumentiert und zugänglich ist. Man müsste sich nur gedanken über die Sortierung machen.
  • Auch wenn es nicht nötig sein mag, möchte ich kurz auf "Polizei = Staatsgewalt" eingehen: die Polizei besitz oder übt einen Teil (!) der Staatsgewalt aus aber ist nicht die Staatsgewalt.
  • Last but not least: Kannst du bitte auch einen Abschnitt auf der Qualitätssicherungsseite einfügen in dem du deine Bedenken näher erläuterst (damit wir dort weiter diskutieren können)? Oder du entfernst den QS-Baustein und wir diskutieren hier weiter. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 10:50, 29. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Formulierung des Tages

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"Vor der Demonstration wurde ein Mann von einem Polizisten mit dem Schlagstock geschlagen und deswegen in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung zu 8 Monaten auf Bewährung verurteilt" --Tommes  20:29, 27. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Definition, TF und Lemma

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Diese Liste ist eine List und müsste daher nach Liste von Fällen von Polizeigewalt verschoben werden. Dieser Liste fehlt eine Definition, was aufgenommen und dargestellt werden soll. Alle Fälle von Polizeigewalt. Dann fehlt noch einiges! Oder will diese Liste eine Auswahll vornehmen? Wenn ja, nach welchen Kriterien. Derzeit haben wir eine Liste von zufällig ausgewählten Beispielen von Fällen von Polizeigewalt aus Deutschland ab 2000. So eine willkürliche Auswahl ist WP:TF und damit unerwünscht.--Karsten11 (Diskussion) 11:50, 3. Nov. 2014 (CET)Beantworten

  • Selbst wenn man den Artikel als Liste sieht, muss dessen Lemma nicht unbedingt "Liste" enthalten:

Als Lemma kann eine übergeordnete Bezeichnung im Plural verwendet werden, die die aufgelisteten Objekte charakterisiert, z. B. Griechische Tempel Siziliens oder Bürgermeister der Reichsstadt Aachen. Alternativ ist auch die Benennung mit „Liste“ möglich [...].

Wikipedia:Listen#Benennung
  • Der Artikel erhebt gar nicht den Anspruch alle Fälle von Polizeigewalt zu beschreiben. Das muss er auch gar nicht, wie der weitere Text in oben verlinkter Hilfeseite implizit klarstellt: "[...] schon gar nicht „Liste der deutschsprachigen Lyriker“ (weil damit eine vollständige Liste erwartet werden dürfte, die es in diesem Fall nicht geben kann). Bei vollständigen Aufzählungen kann jedoch der bestimmte Artikel verwendet werden, zum Beispiel Liste der Stadtbezirke Münchens." Grüße, --Qaswed (Diskussion) 23:06, 11. Nov. 2014 (CET)Beantworten

ARD-Sendung 15.12.2014 Tagesthemen Minute 20:45 – 24.36

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Tobias Singelnstein forscht über rechtswidrige Polizeigewalt Andreas Jöckel, Rheinzeitung 2,4 % der Verfahren werden nicht eingestellt, Fällt 15,4 % wenn Polizisten nicht die Täter sind Rafael Bahr - "Code of silence" - Kollegen nicht zu verraten Vorfall Westerburg 22. Mai 2013, 4 Polizisten Dienstverbot und verurteilt ARD-Sendung 15.12.2014 Tagesthemen Minute 20:45 – 24.36 12. Oktober 2011 Weiterer Fall --Hans Haase (有问题吗) 21:56, 23. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Vermutich bezieht sich der Inhalt der genannten Tagesthemen auf diese Sendung. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 19:24, 25. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Bedenklicher Qualitätszustand

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Ich sage es nicht gern, aber dieser Artikel gehört DRINGEND in die QS! Er strotzt dermaßen von Rechtschreib-, Satz- und Grammatikfehlern, dass er mMn den Qualitätsansprüchen für eine Enzyklopädie noch nicht wirklich gerecht wird. Ich habe bereits einige Fehler korrigiert, aber die schiere Menge ist einfach zu viel. LG;--Dr.Lantis (Diskussion) 19:33, 2. Jan. 2015 (CET)Beantworten

erledigtErledigt Sollte jetzt erledigt sein. Keine Ahnung, ob meine Tools in der Lage waren Komma-Fehler zu entdecken. Ein paar einzelne hatten sie gesehen. Evtl. gibts mehr. -- Amtiss, SNAFU ? 15:15, 16. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Vorschlag für Kriterien, nach denen Einzelfälle aufgenommen werden

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Ich schlage als Kriterien folgende vor: 1. strafrechtlich den akzeptierten Strafbefehl oder die Anklageerhebung, 2. durch gerichtliches Urteil oder Vergleich zugesprochener Schadenseratz. Die "gerichtlich festgestellten", d.h. abgeurteilten (d.i. nicht freigesprochenen) Fälle ist ein untaugliches Kriterium, was auch in der Fachwelt so gesehen wird [1]. Es ist ja gerade die im Vergleich zu nichtpolizeilichen Körperverletzungen auffällig niedrige Verurteilungsquote, die zu Fragen Anlass gibt. Eine Staatsanwaltschaft erlässt nur dann einen Strafbefehl bzw. klagt an, wenn sie sicher ist, eine Verurteilung erreichen zu können, ansonsten stellt sie das Verfahren - auch gegen Geldauflage - ein. Ein drittes Kriterium wäre ein Disziplinarverfahren, das mit einer Sanktion (wie Beförderungssperre) beendet wurde. Ich vermute allerdings, dass solche Fälle, die nicht bereits von den ersten beiden Kriterien erfasst wurden, selten sind. Und es gibt skandalöse Fälle wie den der in Rosenheim zusammengeschlagenen Familie, bei dem die Ermittlungen eingestellt wurden. Da wäre überregionale Rezeption auch noch ein Kriterium (Beispiel).--Chianti (Diskussion) 16:59, 21. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Naja es gäbe noch eine weitere Gruppe: Fälle, in denen es unstreitig zu Polizeigewalt kam, aber nur der konkrete Täter nicht ermittelt wurde. Da stellt die Staatsanwaltschaft auch ein, da zwar Straftat da ist nur niemand zum Anklagen...--Je suis Charlie! Kriddl Bitte schreib mir etwas. 10:02, 22. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Eine solche Definition würde einen Hauptmangel der Liste beheben und findet gerne meine Zustimmung. Allerdings müsste "überregionale Rezeption" eingerenzt werden. Ich würde einmal die These aufstellen, dass bei gewalttätigen Demos es zum Ritual gehört, dass danach der Polizei Polizeigewalt vorgeworfen wird. Und das wird in der Berichterstattung der Presse dann auch (als Teil der Berichterstattung über die Demo) erwähnt. Auch finden ganz normale Einzelfälle sicher öfer mal den Weg in die (Lokalteile der) FAZ, TAZ oder Rundschau oder anderer überregionaler Blätter. Sinnvoll wäre vieleicht "umfangreiche Berichterstattung in den überregionalen Teilen mehrerer überregionaler Medien".--Karsten11 (Diskussion) 10:56, 22. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Wie ich es sehe, haben die Vorschläge jeweils unterschiedliche Zieldimensionen bzw. Grenzen in unterschiedlichen Dimensionen ab wann ein Fall aufgenommen werden soll: rechtliche Behandlung (Chianti, Qaswed), Strittigkeit (Kriddl, Qaswed), mediale Reichweite (Chianti, Karsten11). Als Arbeitshilfe habe ich unten Formulierungen vorgeschlagen, die im Laufe dieser Diskussion gerne überarbeitet werden dürfen. Die zwei wesentlichen Punkte die es meiner Meinung nach jetzt zu diskutieren gilt, ist 1.: Wo ziehen wir die Grenzen in den Dimensionen (bspw. reicht ein von der Staatsanwaltschaft beantragter Strafbefehl, oder muss den das Gericht noch Akzeptieren?) 2.: Reicht die Überschreitung einer der Grenzen oder müssen alle (oder zwei) überschritten werden? Vielen Dank fürs Mitdiskutieren und viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 22:20, 16. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Nach einiger Zeit des vergeblichen Wartens auf Meinungen zu dem Formulierungsvorschlag habe ich jetzt angefangen das Aufzählen der bisher genannten Fälle nach diesem Kriterium zu überprüfen. Dabei habe ich die Voraussetzung der "überregionale" Berichterstattung so ausgelegt, dass Berichte auf Seiten der Drittten Programme nicht überregional sind. Bezüglich meiner obingen zweiten Frage habe ich mich so entschieden, dass die Überschreitung einer Grenze reicht. Die zu Beginn der Absätze genannten Zahlen habe ich nicht verändert, weil sie 1. m.E. aussagekräftig (wurden schonmal einer ähnlichen "drin/draußen-Entscheidung" unterzogen. vgl hier und hier) und 2. sonst ein wichtiger Wesensgehalt der Zahlen (gegeben der Zahl der Verfahren, ist die Zahl der Verfahrenseinstellungen eher hoch (aus welchen Gründen auch immer)) verloren gehen würde. Grüße, --Qaswed (Diskussion) 09:34, 23. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Formulierungsvorschlag

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Hier aufgenommen werden Fälle...

  • a) bei denen die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl oder die Erhebung der Anklage beim zuständigen Gericht beantragt hat, es zu einem Gerichtlichen Urteil oder einem Vergleich mit zugesprochenem Schadenseratz kam oder ein Disziplinarverfahren mit einer Saktion beendet wurde oder
  • b) bei denen das Vorliegen von Polizeigewalt unstrittig ist oder
  • c) über die überregional berichtet wurde.
Hm, warum hast du einen Vergleich mit einbezogen. Bei sowas kann durchaus die Polizeigewalt noch strittig sein (und der Vergleich z.B. unter dem ausdrücklichem Vorbehalt geschlossen worden sein, dass dem/der Beklagten kein Fehlverhalten anerkennt).--Gruß Kriddl Bitte schreib mir etwas. 11:45, 8. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Zunächst einmal ist sicher in allen Fällen unrechtmäßige Polizeigewalt gemeint. Und dann sind überregionale Berichte kein geeignetes Abgrenzungskriterium. Während es bei den erste beiden Punkten um Fälle gehen soll, bei denen unrechtmäßige Polizeigewalt festgestellt wurde, geht es im letzten Punkt wieder um vermutete oder behauptete unrechtmäßige Polizeigewalt. Sinnvoll ist dieses Kriterium nur, wenn es mit "und" mit den beiden ersten verknüpft ist.--Karsten11 (Diskussion) 12:09, 8. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Danke für die Hinweise. Das wichtigste vorweg: es sollen keineswegs nur Fälle unrechtmäßiger Polizeigewalt genannt werden (dann würde auch das Lemma dementsprechend anders heißen), denn es ist ja das gute Recht der Polizei unter bestimmten Voraussetzungen Gewalt anzuwenden und ich finde es wichtig, dass der Leser erfahren kann, wie solche Situationen aussehen können. Aktuell findet sich da bspw. der rechtmäßige Schlag mit der flachen Hand eines Polizisten in das Gesicht eines Mannes der ihn angeraucht hatte oder die Fesselung einer randalierenden Frau. Wenn wir anders auf keinen Konsens kommen, können wir auch einen Artikel Fälle unrechtmäßiger Polizeigewalt in Deutschland anlegen.
Der Vergleich ist drin, weil Chianti ihn vorgeschlagen hatte. Wie ich feststellen musste, hatte ich Chiantis Vorschlag aber nur unvollständig aufgenommen, denn er sprach von "durch [...] Vergleich zugesprochener Schadenseratz (!sic)." Das habe ich jetzt in den Formulierungsvorschlag mit aufgenommen, ebenso habe ich die Kriterien durch ein "oder" verknüpft (weil ich auch so schon die Fälle aussortiert hatte; vlg. hier). Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 11:14, 9. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Was fehlt noch zum Verschieben in den Artikelnamensraum?

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Der Artikel scheint doch ganz gut und es hat sich ne Menge seit November getan. Was fehlt noch? Der Mut? :) -- Amtiss, SNAFU ? 12:44, 1. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Das Bias-Problem (bzw. den Vorwurf NPOV nicht einzuhalten), hier und hier sehe ich eher als ein konstruiertes an. Meines Erachtens ist gerade die Gegenüberstellung hilfreich um von der einseitigen Betrachtung von Polizeigewalt (als stets überzogen und verachtenswert falsch) wegzukommen und auch die Position/Handlungssituation der betreffenden Polizisten anzuerkennen. Die Form kann außerdem laut Wikipedia:Löschregeln kein Löschgrund sein. "Rohdatensammlung" ist völlig unzutreffend. Mir scheinen die vorgebrachten Gründe von Karsten11 entstammen aus dem Wunsch die Liste zu verhindern. --Amtiss, SNAFU ? 13:03, 1. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Ich warte eigentlich hier auf eine Rückmeldung von Karsten11, ob der beispielhafte Unterabschnitt verurteilte Polizeigewalt seine Bedenken ausräumen kann. --Qaswed (Diskussion) 23:07, 1. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Das ist schon über 2 Monate her. Da wird nichts mehr kommen ohne Nachhaken. Andererseits sehe ich das wie gesagt als geklärt/unbelehrbare Einzelmeinung an. Die Vorwürfe aus dem LA waren nicht korrekt, wurden nicht präzisiert. Kein anderer ist in der LD auf den Vorwurf, der Artikel sei nach WP:Liste ungeeignet, eingegangen bzw. ist mit Wolfgangs Beschreibung klar gesagt, was zu tun ist: "Überprüfung der dargestellten Fälle auf Erfüllung dieses Kriteriums." --Amtiss, SNAFU ? 06:41, 2. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
In der Tat war mir nicht klar, dass auf eine Antwort von mir gewartet wird. Aber gerne: Ich halte (vermutlich wenig überraschend) die Vermischung von zulässiger und unzulässiger Polizeigewalt in einem Artikel weiterhin für nicht sachgerecht. Aber natürlich wäre ich im Falle einer erneuten LP Befangen; eine Entscheidung würde dort ein anderer, unbeteiligter Admin treffen.--Karsten11 (Diskussion) 09:35, 2. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Und ich denke auch, dass Qaswed argumentativ überzeugt hat, dass die Vermengung die beste Lösung ist. Unweigerlich werden unklare Fälle auftauchen*. Auch hast du dich nicht für eine Aufspaltung in 2 verschiedene Listen ausgesprochen. Deine Beiträge (in LD und BD) erscheinen mir daher nicht konstruktiv, sondern auf eine Verhinderung der Liste als solche gerichtet, und das obwohl die Relevanz des Themas stark betont wurde. Also warum, Qaswed, solltest du dich nach Karsten11 richten? Überzeugen scheinst du ihn, trotz guter Argumente, nicht zu können.
*) Qaswed, du kannst vermutlich abschätzen, ob die unklaren Fälle sogar eine deutliche Relevanz aufweisen und daher deiner Meinung auch mitberücksichtigt/mit aufgeführt sein sollten. -- Amtiss, SNAFU ? 10:27, 2. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Hallo Amtiss, die Löschprüfung wird hier diskutiert: Wikipedia:Löschprüfung#Benutzer:Qaswed/Fälle_von_Polizeigewalt_in_Deutschland. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 21:14, 9. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Und die LP wurde meines Erachtens abgewürgt, während andere Diskussionen dort seit über 1 Monat drinstehen, ist die Diskussion nach 3,5 Tagen im Archiv. Zusammenfassend über die Diskussionsbeiträge:

  • 2 Beiträge von Assayer, eines Verharmlosers/Gegeneinander-Aufwerters, der die LD umdeutet und der eigentlich nur die Einleitung umformuliert hätte und die Relevanzfrage stellt, die nicht im Raum stand, kein Löschgrund
  • Miraki schlägt völlig fehl, aus welcher Intention heraus auch immer, kein Löschgrund
  • Schmitty ist der Meinung es gäbe im Artikel irrelevantes, nimmt die Verharmloser-Position ein, kein Löschgrund
  • dann die Riege der sachlich Diskutierenden, die sich v.a. auf die Vermischung und das Listen-Inhaltskriterium stü(r/t)zen: Kriddl (keine Diskussion), h-stt (ohne Erläuterung und sachlich widerlegt), Karsten11 (Einschätzung oben)

Alles in allem nicht verständlich, wie Eschenmoser auf die Idee kommt, die Diskussion wäre abgeschlossen. Ein Konsens wurde nicht gesucht, die Archivierung kann also nur als Akt des administrativen Abarbeitens gesehen werden, behauptet aber eine (angeblich weiterhin vorhandene) inhaltliche Problemstellung. Löschgründe wurden eigentlich nicht genannt. Ich bin gewillt Eschenmoser anzusprechen und gegebenenfalls die LP wiederherstellen zu lassen. Wenn hier aber erst noch eine Weile in aller Ruhe gearbeitet werden soll, dann verzichte ich darauf. -- Amtiss, SNAFU ? 13:43, 16. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Aus meiner Sicht war die Diskussion schon weitgehend abgeschlossen: alle Argumente pro und contro Verschiebung in den ANR waren ausgetauscht. Man hätte höchstens noch auf die Einschätzung darüber ob die Vermischung ein Problem ist, von weiteren Benutzern warten können. Benutzer:Eschenmoser hat auf Basis dieser Argumente entschieden (vermutlich - schließlich ist er nicht auf alle Argumente eingegangen, wie bspw. mein Hauptargument, dass es eine sinnvolle Auslagerung aus Polizeigewalt (Kriminologie) ist). Jetzt wurde leider so entschieden wie geschehen und ich sehe keine Aussicht auf Erfolg einer erneuten Löschprügung, solange sich in der Wikipedia kein breiter Wandel hin zu einer inklusionistischen Einstellung vollzieht.
Ich werde nun die Fälle summarisch in den Hauptartikel und die Artikel zu den Landespolizeien einarbeiten und unrechtmäßigen Fälle nach Benutzer:Qaswed/Fälle unrechtmäßiger Polizeigewalt in Deutschland verschieben, einen WP:Relevanzcheck durchführen und gfs. später in den ANR verschieben. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 11:23, 18. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Ich setze die Benutzer-Unterseite auf meine Beobachtungsliste. -- Amtiss, SNAFU ? 15:45, 18. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
PS: Es wurde doch auf Behalten entschieden. Ich kann verstehen, dass du jetzt etwas resignierst, aber wird dir durch diese - nicht konsensuale Entscheidung - nicht ne Menge Arbeit aufgehalst, die du auch nicht vertreten möchtest? Ich meine, die Liste selbst scheint ja nicht gefährdet zu sein, also "Inklusionismus" hin oder her. Wenn dann, war das eher die Triebfeder für das Vorschieben scheinbarer Argumente. -- Amtiss, SNAFU ? 23:59, 18. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Benutzer:Qaswed/Fälle unrechtmäßiger Polizeigewalt in Deutschland ist jetzt angelegt, danke Benutzer:Sdfghjklökjhgfds für das tabellenformat. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 16:36, 21. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Eine solche Herauslösung ist nicht gut, sondern wäre POV: als gäbe es nur unrechtmässige Polizeigewalt. Polizeigewalt an sich ist nicht unrechtmässig. Es gibt eben nun mal umstrittene Fälle, öffentlich thematisiert, wo die Gerichte entschieden haben, oder die Behörden noch ermitteln. All diese Bereiche sollten dargestellt werden. -- Sdfghjklökjhgfds (Diskussion) 18:56, 22. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Definition vermitteln

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Eines der Probleme, die es zu vermitteln gilt, ist: Es gibt legitime und nicht-legitime Polizeigewalt. Genauso wie es legitime und nicht-legitime Körperverletzung gibt. Wenn man einen Admin vor sich hat, der nicht versteht, dass eine Operation beispielsweise eine legitime Körperverletzung darstellt, dann kann man dem auch nicht vermitteln, dass man hier auch Fälle von Polizeigewalt vorstellen kann, in denen es zur Billigung durch das Gericht kam. Maßstab ist nicht das Urteil, sondern die öffentliche Aufmerksamkeit usw. Andere Verfahren sind noch am laufen, aber werden diskutiert. Eine reine Negativliste ist gar nicht nötig. Wir nennen ja keine Namen von den Beamten. -- Sdfghjklökjhgfds (Diskussion) 18:28, 18. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Zumal die Sammlung beiderlei Fälle (nicht "Vermischung", das entspricht ja, hoffentlich nicht der Listengestalt, und wirkt gleichzeitig abwertend) auch kein Löschgrund wäre. Die Wertung "nicht-enzyklopädisch" (war es das?) scheint mir doch sehr weit hergeholt. -- Amtiss, SNAFU ? 23:59, 18. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Der dritte Fall ist: Gewalt ja, Klärung ob gerechtfertigt oder nicht noch nicht erfolgt (Ermittlungen am Laufen, Gericht noch am entscheiden oder auch, Gewalt wurde medial als umstritten dargestellt aber die Behörden ermitteln offiziell nie). -- Sdfghjklökjhgfds (Diskussion) 09:39, 20. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Meinung plus Fragen

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Also generell empfinde ich es als geeignetes Relevanzmerkmal, wenn bei einem polizeilichen Einsatz die angewandte Gewalt als solche in den Medien diskutiert wurde.

Ich möchte an dieser Stelle dann mal fragen, was hier als Polizeigewalt definiert wird, es geht ja anscheined auch hin bis zum Thema Kessel.

Ich möchte insbesondere fragen, ob hier als "körperliche Gewalt" neben Schlägen, Tritten, Würgegriffen, Knien auf dem Rücken usw. auch der Einsatz von Pfefferspray und Schusswaffen gemeint ist.

Nach meiner Meinung wäre der Begriff "Polizeigewalt" in all diesen Punkten anzusiedeln.

Ich denke mal, es gibt neutraler betrachtet bei der Prüfung dieser Vorgänge durch die Disziplinarvorgesetzten, die Staatsanwaltschaften oder Gerichte sehr diverse Ergebnisse. In manchen Fällen scheint nicht die Anwendung der Gewalt als legitim oder illegitim angesehen zu werden, sondern ihr Umfang (Angemessenheit).

Es gibt da diverse Ergebnisse bei den Prüfungen, u.a. sogar Falschaussage. Das erachte ich als ein Ergebnis der Prüfungen solcher Vorfälle für nicht minder wichtig. Das bedeutet, nicht nur der Vorgang selbst ist (plump) als rechtmässig und unrechtmässig zu unterscheiden, sondern da gibt es auch noch mehr Output und anderen Output bei den Gerichten.

Ferner sind viele Fälle ja immer noch in der Schwebe. Deswegen halte ich da drei Tabellen (rechtmässig, unrechtmässig, unklar) für zu viel. Pro Bundesland sollte 1 Tabelle, chronologisch, jeweils reichen.

Jedenfalls, ich finde diese Liste wichtig. Andere Listen wie die Auslagerung aus Gewalt an Schulen namens Liste von Gewaltexzessen an Schulen gehen ja auch.

Egentlich müsste ja auch noch eine Fusion mit dieser Fallliste vorgenommen werden.

Grüße Sdfghjklökjhgfds (Diskussion) 13:25, 13. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Fehlende Fälle

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der Fall Friedhelm Beate fehlt noch im Artikel

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Friedhelm Beate

--Über-Blick (Diskussion) 16:11, 15. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

ebenso die Fälle Oury Jalloh und Mario Bichtemann in Dessau

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https://www.google.de/search?q=Mario+Bichtemann

--Über-Blick (Diskussion) 16:15, 15. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Berlin Polizist erschießt Mann in Neptunbrunnen

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Berlin Polizist erschießt Mann in Neptunbrunnen
https://www.youtube.com/watch?v=waqqcaoOq5I

Niedersachsen

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Conny Wessmann. Grüße, --Bellini 06:34, 19. Sep. 2015 (CEST)3Beantworten

Berlin-Alexanderplatz: Polizist erschießt nackten Messerträger
https://www.youtube.com/watch?v=n4RrhVsUayc

BRISANT Polizist erschießt nackten Messer Angreifer
https://www.youtube.com/watch?v=Tx-zn_PtaEk

--Über-Blick (Diskussion) 16:21, 15. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Polizist erschießt Mann am Bahnhof Zoo in Berlin

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Polizist erschießt Mann am Bahnhof Zoo in Berlin
https://www.youtube.com/watch?v=q5Hh78gOyf4

--Über-Blick (Diskussion) 16:21, 15. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Beinschuss, Schlagstock, Pfefferspray

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Polizei knallhart brutale festnahme in berlin Beinschuss, Schlagstock, Pfefferspray
https://www.youtube.com/watch?v=v8f_QCcHpv4

--Über-Blick (Diskussion) 16:33, 15. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Polizeigewalt in Deutschland: Video überführt Brutalo-Polizisten news

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Polizeigewalt in Deutschland: Video überführt Brutalo-Polizisten news
https://www.youtube.com/watch?v=IcBH6jt5Z-4

--Über-Blick (Diskussion) 16:33, 15. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Spiegel TV: Strafsache Polizei - Wenn bayrische Beamte prügeln gehen - video über polizei gewalt

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Strafsache Polizei - Wenn bayrische Beamte prügeln gehen - video über polizei gewalt
https://www.youtube.com/watch?v=mOaQ8Jiu3iY

--Über-Blick (Diskussion) 16:38, 15. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Spätes Geständnis eines Polizisten

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Falschaussage in den 80ern
Spätes Geständnis eines Polizisten
Eine Abgeordnete wird wegen Beamtenbeleidigung angezeigt und verurteilt.
25 Jahre später gesteht ein Polizist: "Wir haben gelogen". Er und der Anwalt erinnern sich.
TAZ 21. 11. 2008
http://www.taz.de/!5172347/

--Über-Blick (Diskussion) 17:30, 15. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Kritik an Einsätzen der EbLT und Auflösung

--Über-Blick (Diskussion) 17:32, 15. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Irrelevant?

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Bei der Durchsicht bin ich auch auf meines Erachtens nach unwichtige Fälle gestoßen. Da ich das Medienecho nicht überprüft habe, habe ich sie nicht gleich gelöscht, möchte sie aber zur Debatte stellen:

  • Der Fall des französischen Polizisten im November 2010 (Anklage Amtsanmaßung) klingt relativ irrelevant. Kann meiner Meinung nach raus.

-- Amtiss, SNAFU ? 14:32, 16. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Yep. Also wenn der jemanden nur an der Jacke festgehalten hat... raus. -- Sdfghjklökjhgfds (Diskussion) 19:22, 16. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Die allermeisten genannten Fälle sollten überregionales Medienecho erfahren haben - diese sollten m.E. bestehen bleiben. Sollten Fälle genannt sein, über die nur regional berichtet wurde, wäre ich damit einverstanden, diese zu löschen. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 11:46, 18. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Ich dachte, du, Qaswed, hattest evtl. den Eintrag eingefügt und daher einen Überblick, ob das von medialer Berichterstattung her relevant ist. Daher hab ich das nicht voreilig entfernt, sondern dir die Entscheidung überlassen. -- Amtiss, SNAFU ? 00:01, 19. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Info

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[2] --Hans Haase (有问题吗) 10:32, 24. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Titel: Forschung aktuell - Tod in Obhut des Staates - Wenn Menschen in der Haft sterben, 116 beschriebene Fälle. -- Amtiss, SNAFU ? 15:06, 24. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Was genau ist Polizeigewalt?

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Faust in Gesicht, Kniee in den Rücken? Oder auch Wasserwerfer-Einsätze, die umstritten sind? Schusswaffen? Usw.? -- Sdfghjklökjhgfds (Diskussion) 10:31, 25. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

"Ausübung von unmittelbarem physischen Zwang" - also alles was du aufgezählt hast, fällt unter die Definition von Staatsgewalt / Gewaltmonopol. Unmittelbarer Zwang, Einleitung: "Unmittelbarer Zwang (UZ) ist ein Rechtsbegriff, der die hoheitliche Einwirkung auf Personen oder Sachen mittels körperlicher Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffen durch zuständige und befugte Amtsträger umfasst [1] und wesentlicher Bestandteil und Ausdruck der Staatsgewalt ist." -- Amtiss, SNAFU ? 00:02, 28. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Es sollte ja zu Polizeigewalt in der Wikipedia passen und umgekehrt.
Und da steht: Polizeigewalt (Kriminologie): "Der Begriff Polizeigewalt wird in der Kriminologie und den Medien verwendet, um körperliche Gewalt, die von Polizisten ausgeübt wird, zu beschreiben." Ist mit körperlicher Gewalt in sofern jede Art von physischer Gewalt gemeint? -- Sdfghjklökjhgfds (Diskussion) 00:58, 28. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Ich gehe davon aus, denn nur das wäre für mich konsistent. Vielleicht schreibt Qaswed noch was dazu. Ich denke, dass die Formulierung im Artikel Polizeigewalt so gewählt sein muss, dass sie Wasserwerfer etc. einschließt. Dafür müsste sie notfalls angepasst werden. Falls die Definition dazwischen unterscheiden sollte, würde mich das sehr irritieren. -- Amtiss, SNAFU ? 12:36, 28. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Polizeigewalt (Kriminologie) ist möglicherweise nachzuarbeiten. Wenn ein Polizist auf einen Unbewaffneten, der flieht, sein Magazin leerschiesst... wie in den USA, dann ist das Gewalt im Dienst und kriminologisch auch ein Fall. - Sdfghjklökjhgfds (Diskussion) 13:38, 28. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Achso meinst du das... hmm. Normalerweise müsste dann soetwas wie Vorlage:Dieser Artikel genutzt werden um abzugrenzen. Könnte dann auch zum Verweis auf die Liste unrechtmäßiger Fälle genutzt werden. -- Amtiss, SNAFU ? 14:27, 29. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Auslagerung

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Diese Fokus auf Fälle mit Verurteilungen finde ich nicht günstig. Gerade auch die Fälle, die viel mediale Diskussion gebracht haben, jedoch bei Gericht eine andere Einschätzung erfuhren, sowie die Fälle in denen einfach nur ermittelt wurde oder wird, runden das Bild eigentlich ab - im gewissen Sinne auch ein Blick auf beide Seiten. -- Tastaturtest Sind * und † unabdingbar? 23:44, 6. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Das solltest du mit den ablehnenden Personen besprechen. Allen voran Karsten11, der genau diese gemeinsame Nennung als Problem betrachtet und mit seinem Beitrag auf Wikipedia:Löschprüfung/Archiv/2015/Woche_04#F.C3.A4lle_von_Polizeigewalt_in_Deutschland_.28erl..29 ("Vor allem da die letzte Kategorie (die die einzig valide ist) natürlich die um Zehnerpotenzen kleinste ist.") sehr anschaulich deutlich machte, dass er keine Ahnung über den Bias gerichtlicher Bewertung von physischer Gewalt durch Polizisten hat oder haben möchte. Alle sich hier konstruktiv am Artikel beteiligenden sind ähnlicher Meinung und brauchen nicht mehr überzeugt werden. Die Aufsplittung ist eine Reaktion auf die Herausdrängung aus dem ANR. -- Amtiss, SNAFU ? 11:30, 7. Okt. 2015 (CEST)Beantworten