Landgericht Neuruppin

Landgericht in Brandenburg

Das Landgericht Neuruppin ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von vier Landgerichten in Brandenburg. Es hat seinen Sitz in Neuruppin, bestand bereits im 19. und frühen 20. Jahrhundert, damals im eigenen Gebäude in der Friedrich-Wilhelm-Straße, gegenüber der Pfarrkirche (heute genutzt durch das Amtsgericht). Im Jahr 1993 wurde es wiedereingerichtet.

Landgericht Neuruppin (2008)

Instanzenzug

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Zum Gerichtsbezirk gehören die Amtsgerichte Neuruppin, Oranienburg, Perleberg, Prenzlau, Schwedt/Oder (seit dem 1. Januar 2013) und Zehdenick. Dem Landgericht Neuruppin ist das Brandenburgische Oberlandesgericht übergeordnet.

Geschichte

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Vorgeschichte

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Im Jahre 1849 wurden in Preußen einheitlich Kreisgerichte geschaffen. Die bisherigen Gerichte, darunter die Patrimonialgerichte wurde daher aufgehoben und es entstand das Königliche Kreisgericht Neuruppin. Es umfasste den Kreis Ruppin.[1] Zuständiges Appellationsgericht blieb das Kammergericht.

Gründung

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Das königlich preußische Landgericht Neuruppin wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von neun Landgerichten im Bezirk des Kammergerichtes gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Neuruppin. Das Landgericht war danach für die Kreise Ost-Prignitz, West-Prignitz und Neuruppin sowie einen Teil des Landkreises Osthavelland zuständig.[2] Ihm waren folgende 15 Amtsgerichte zugeordnet:

Amtsgericht Sitz Bezirk
Amtsgericht Cremmen Cremmen aus dem Landkreis Osthavelland der Stadtbezirk Cremmen und die Amtsbezirke Bärenklau, Beetz, Groß-Ziethen und Neuholland Forst sowie der Amtsbezirk Staffelde ohne den Gemeindebezirk Börnicke
Amtsgericht Fehrbellin Fehrbellin aus dem Landkreis Osthavelland der Stadtbezirk Fehrbellin und die Amtsbezirke Brunne, Fehrbellin und Linum sowie der Amtsbezirk Königshorst ohne den Gemeindebezirk und Gutsbezirk Hertefeld und des Gutsbezirks Kienberg
Amtsgericht Gransee Gransee aus dem Landkreis Ruppin der Stadtbezirk Gransee und die Amtsbezirke Altlüdersdorf, Buberow, Häsen und Zernickow sowie der Amtsbezirk Löwenberg ohne die Teile, die dem Amtsgericht Lindow zugeordnet waren und den Amtsbezirk Rauschendorf ohne den Gemeindebezirk Rönnebeck
Amtsgericht Havelberg Havelberg
Amtsgericht Kyritz Kyritz Kreis Ostprignitz ohne die Teile, die den Amtsgerichten Havelberg, Meyenburg, Pritzwalk, Rheinsberg und Wittstock zugeordnet waren
Amtsgericht Lenzen Lenzen aus dem Landkreis Westprignitz der Stadtbezirk Lenzen und die Amtsbezirke Birkholz, Bochin, Eldenburg, Gadow, und Lenzerwische, den Amtsbezirk Boberow ohne den Gemeindebezirk und Gutsbezirk Mankmuß, den Amtsbezirk Lanz ohne den zum Amtsgericht Wittenberge gehörenden Teil und der Gemeindebezirk Milow und der Gutsbezirk Zapel aus dem Amtsbezirk Pinnow
Amtsgericht Lindow Lindow aus dem Landkreis Ruppin der Stadtbezirk Lindow und die Amtsbezirke Meseberg, und Rüthnick, den Amtsbezirk Köpernitz ohne den zum Amtsgericht Rheinsberg gehörenden Teil, der Gemeindebezirk Wulkow und der Gutsbezirk Wulkow-Gühlen aus dem Amtsbezirk Gnewikow, den Gemeindebezirk Teschendorf und die Gutsbezirke Hoppenrade, Neuhof und Neuendorf-Schleuen aus dem Amtsbezirk Löwenberg und der Gemeindebezirk Rönnebeck aus dem Amtsbezirk Rauschendorf
Amtsgericht Meyenburg Meyenburg aus dem Landkreis Ostprignitz der Stadtbezirk Meyenburg und die Amtsbezirke Gut Meyenburg, Freyenstein, Marienfließ und Nettelbeck, den Amtsbezirk Frehne ohne die Gemeindebezirke Mertensdorf und Schmarsow und der Amtsbezirk Rapshagen ohne den Gemeindebezirk und Gutsbezirk Rapshagen
Amtsgericht Neuruppin Neuruppin Kreis Ruppin ohne die Teile, die den Amtsgerichten Gransee, Lindow, Rheinsberg und Wusterhausen zugeordnet waren
Amtsgericht Perleberg Perleberg Kreis Westprignitz ohne die Teile, die den Amtsgerichten Havelberg, Lenzen, Pritzwalk und Wittenberge zugeordnet waren
Amtsgericht Pritzwalk Pritzwalk aus dem Landkreis Ostprignitz der Stadtbezirk Pritzwalk, die Amtsbezirke Eggersdorf, Falkenhagen, Hoppenrade, Krams, Laaske, Luggendorf, Mesendorf und Streckenthin, die Gemeindebezirke Breitenfeld, Schönebeck, Mertensdorf, Schmarsow, Bölzke, Lankenow und den Gemeindebezirk und Gutsbezirk Rapshagen aus anderen Amtsbezirken
Amtsgericht Rheinsberg Rheinsberg
  • aus dem Landkreis Ostprignitz der Flecken Zechlin und der Amtsbezirk Oberförsterei Zechlin
  • aus dem Landkreis Ruppin der Stadtbezirk Rheinsberg, die Amtsbezirke Groß-Zerlang, Linow, Menz und Rheinsberg, der Gemeindebezirk Basdorf aus dem Amtsbezirk Neu-Glienicke und die Gemeindebezirke Dollgow und Zechow sowie die Gutsbezirke Köpernitz, Schulzenhof, Rheinshagen und Wassermühle aus dem Amtsbezirk Köpernitz
Amtsgericht Wittenberge Wittenberge aus dem Landkreis Westprignitz der Stadtbezirk Wilsnack und Wittenberge, die Amtsbezirke Cumlosen, Weisen und Wilsnack, der Amtsbezirk Rühstädt ohne die Teile, die dem Amtsgericht Havelberg zugeordnet waren, der Gemeindebezirk Bentwisch aus dem Amtsbezirk Dergenthin und die Gemeindebezirke Jagel und Lütkenwisch sowie der Gutsbezirk Jagel aus dem Amtsbezirk Lanz
Amtsgericht Wittstock Wittstock aus dem Landkreis Ostprignitz der Stadtbezirk Wittstock, die Amtsbezirke Dransee, Eichenfelde, Goldbeck, Gadow, Landarmenhaus Wittstock, Liebenthal, Maulbeerwalde, Neuendorf-Ost, Neuendorf-West, Rosenwinkel und Zaatzke, der Amtsbezirk Fretzdorf ohne die Gemeindebezirke Lellichow, Teetz und den Gutsbezirk Ganz sowie den Amtsbezirk Heiligengrabe ohne die Teile, die dem Amtsgericht Pritzwalk zugeordnet waren
Amtsgericht Wusterhausen/Dosse Wusterhausen/Dosse aus dem Landkreis Ruppin die Stadtbezirke Neustadt a. D. und Wusterhausen, die Amtsbezirke Dessow, Dreetz, Friedrich-Wilhelm-Gestüt, Ganzer, Garz, Kampehl, Klausiushof, Rackel, Plänitz und Wildberg

[3]

Der Landgerichtsbezirk hatte 1888 zusammen 230.672 Einwohner. Am Gericht waren ein Präsident, ein Direktor und sechs Richter tätig.[4]

Weitere Geschichte

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Nach der Abschaffung der Länder der DDR im Jahr 1952 wurde die Gerichtsstruktur völlig neu gefasst. Die Amts-, Land- und Oberlandesgerichte wurden aufgelöst (darunter auch das Landgericht Neuruppin). Stattdessen wurden auf Ebene des Bezirkes Potsdam das Bezirksgericht Potsdam und auf Kreisebene das Kreisgericht Neuruppin eingerichtet. Das Brandenburgische Gerichtsneuordnungsgesetz (BbgGerNeuOG), verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung der ordentlichen Gerichtsbarkeit und zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Land Brandenburg vom 14. Juni 1993[5], verfügte zum 1. Dezember 1993 die Fortführung der bestehenden Kreisgerichte als Amtsgerichte, die Fortführung der Bezirksgerichte in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam als Landgerichte und die Errichtung eines weiteren Landgerichtes in Neuruppin.

Gerichtsgebäude

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Neben dem Arbeitsgericht Neuruppin und der Staatsanwaltschaft ist das Landgericht in Gebäuden der ehemaligen preußischen Königstorkaserne untergebracht.

Bekannte Urteile

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Das Landgericht Neuruppin urteilte u. a. im Verfahren gegen zwei ehemalige DDR-Staatsanwälte wegen Rechtsbeugung zum Nachteil des Regimekritikers Robert Havemann[6], im Mordfall an Marinus Schöberl[7], im Rechtsstreit um die rechtsextreme Bekleidungsmarke Thor Steinar[8] sowie bezüglich der Anklage der Volksverhetzung durch ein Plakat, welches Gerald Asamoah zeigte[9] (Freispruch wegen Volksverhetzung, Beleidigung verjährt[10][11]). Hinzu kamen im Rahmen der Mauerschützenprozesse 19 Verfahren mit 31 Angeklagten in Neuruppin, die für 19 Todesschützen mit Bewährungsstrafen endeten. Des Weiteren wurden hier die Mitglieder der XY-Bande verurteilt.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam, 1849, S. 16 f., Digitalisat
  2. Gesetz, betreffend die Errichtung der Oberlandesgerichte und der Landgerichte vom 4. März 1878 (PrGS 1878, S. 109–124)
  3. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 427 f., Digitalisat
  4. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 397 online
  5. GVBl. I S. 198
  6. Haftstrafen für Ex-DDR-Staatsanwälte RP Online vom 15. August 2000
  7. Der Tagesspiegel: Tödlicher Hass - 149 Todesopfer rechter Gewalt, S. 13, abgerufen am 21. September 2012
  8. Beschluss der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Neuruppin (Memento vom 17. September 2012 im Webarchiv archive.today), 12 Qs 34/04, 17. November 2004
  9. Prozeßbericht in den Potsdamer Neuesten Nachrichten
  10. Bericht über das Urteil in den Potsdamer Neuesten Nachrichten
  11. Asamoah-Beleidigung war keine Volksverhetzung, Spiegel Online vom 18. April 2008
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Koordinaten: 52° 55′ 7,2″ N, 12° 48′ 13,2″ O