Hallo Gerhard A. Wiesmüller, herzlich willkommen in der Wikipedia! Lies dir bitte unbedingt zuerst das Tutorial und Wie schreibe ich gute Artikel durch. Bevor du neue Artikel anlegst, schaue, wie die existierenden Artikel aus demselben Themenbereich aufgebaut sind. Wenn du dann mit dem Schreiben loslegst, gib bitte deine Quellen an. Bitte beachte, dass Wikipedia ausschließlich der Erstellung einer Enzyklopädie dient.

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Lutheraner (Diskussion) 14:13, 28. Okt. 2024 (CET)Beantworten

Feuchte-/Schimmelschäden in Innenräumen

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Hallo Gerhard A. Wiesmüller!

Die von dir angelegte Seite Feuchte-/Schimmelschäden in Innenräumen wurde zum Löschen vorgeschlagen. Gemäß den Löschregeln wird über die Löschung in der Regel sieben Tage diskutiert und danach entschieden. In den hier nachzulesenden Fällen kann eine Seite auch sofort gelöscht werden.

Du bist herzlich eingeladen, dich an der Löschdiskussion zu beteiligen. Wenn du möchtest, dass der Artikel behalten wird, kannst du dort die Argumente, die für eine Löschung sprechen, entkräften, indem du dich beispielsweise zur enzyklopädischen Relevanz des Artikels äußerst. Du kannst auch während der Löschdiskussion Artikelverbesserungen vornehmen, die die Relevanz besser erkennen lassen und die Mindestqualität sichern.

Da bei Wikipedia jeder Löschanträge stellen darf, sind manche Löschanträge auch offensichtlich unbegründet; solche Anträge kannst du ignorieren.

Vielleicht fühlst du dich durch den Löschantrag vor den Kopf gestoßen, weil durch den Antrag die Arbeit, die du in den Artikel gesteckt hast, nicht gewürdigt wird. Sei tapfer und bleibe dennoch freundlich. Der andere meint es vermutlich auch gut.

Grüße, Xqbot (Diskussion) 15:33, 28. Okt. 2024 (CET)   (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Wenn du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, trag dich hier ein.)Beantworten

Hinweis zur Löschung der Seite Feuchte-/Schimmelschäden in Innenräumen

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Hallo Gerhard A. Wiesmüller,

die am 28. Oktober 2024 um 14:25:09 Uhr von Dir angelegte Seite Feuchte-/Schimmelschäden in Innenräumen (Logbuch der Seite Feuchte-/Schimmelschäden in Innenräumen) wurde soeben um 19:44:03 Uhr gelöscht. Der die Seite Feuchte-/Schimmelschäden in Innenräumen löschende Administrator Gerbil hat die Löschung wie folgt begründet: „zusammengeschustertes How-to-do-Material, nicht bearbeitbare Textwüste“.
Wenn Du mit der Löschung der Seite nicht einverstanden bist oder Fragen dazu hast, solltest Du zuerst Gerbil auf seiner Diskussionsseite kontaktieren. Er wird Dir gerne weitere Gründe für die Löschentscheidung nennen. Solltest Du danach immer noch nicht mit der Löschung einverstanden sein, so kannst Du bei der Löschprüfung eine Überprüfung der Löschung beantragen.

Beste Grüße vom --TabellenBotDiskussion 19:47, 28. Okt. 2024 (CET)Beantworten

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Löschung unseres Beitrages widersprechen wir.
Den Autoren des Textes „Feuchte-/Schimmelbefall in Innenräumen“ war es wichtig, einen Beitrag zur Versachlichung der Schimmelpilzproblematik zu schreiben. Die Literatur, auf die man bei einer Suche bei Google stößt, ist z.T. mangelhaft und von kommerziellen Interessen geprägt. Darum ging es uns darum eine sachliche Information zu dem Thema zu verfassen, die nicht zu lang sind und von einem Feuchte-/Schimmelschaden Betroffenen gelesen und verstanden werden können. Wir haben bevor wir unseren Text geschrieben habe die Beiträge zu „Schimmelpilze“ und „Schimmelpilz in Gebäuden“ angesehen, diese Beiträge erschienen uns total veraltet und wir glaubten, es wäre gut, sie zu überarbeiten.
Der Begriff Schimmelpilze ist bei Feuchteschäden zu eng gefasst, daher haben wir uns wie das UBA im Schimmelleitfaden für den Begriff Schimmel entschieden. Bei Feucht-/Schimmelschäden treten nicht nur Schimmelpilze auf, sondern eine Vielzahl weiter Noxen, von denen auch eine gesundheitliche Wirkung ausgehen kann. Der Begriff Gebäude erschien uns zu unpräzise, da auch eine Kompostieranlage oder eine Wertstoffsortieranlage ein Gebäude ist.
Wir beziehen uns bei dem Begriff Innenraum auf die Definition des Sondergutachtens des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen 1987 (s. bitte unten). Diese Definition könnten wir, wenn gewünscht in unseren Beitrag aufnehmen.
Bei Google ist manche grundlegende Literatur hinterlegt, aber Betroffene werden den Schimmelpilzleitfaden des UBA, die AWMF-Schimmelpilz-Leitlinie „Medizinisch klinische Diagnostik bei Schimmelpilzexposition in Innenräumen" – Update 2023. AWMF-online Leitlinie (Stand 05.09.2023) http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/161-001.html oder Information 201-028 oder die Handlungsanleitung Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung 2022 der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) nur selten lesen und die für sie geltenden Passagen richtig interpretieren.
Betroffene können u.a. Mieter, Vermieter, Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Kindergartenkinder, Schüler, deren Eltern und Erzieher sein. Aber auch im Arbeitsplatz oder in der Deutsche Bahn oder im Supermarkt kann ein Schimmelproblem eine Rolle spielen.
Bei Betroffenen spielt die gesundheitliche Wirkung von Schimmel oft die größte Bedeutung. Wer schon einmal vor den Eltern, Lehrern und möglicherweise vor Schülern eines betroffenen Raumes gestanden hat, weiß wovon wir rede. Daher erschien es uns wichtig zu Anfang auf das Problem gesundheitliche Bewertung einen Schimmelschadens einzugehen. Wir haben die für Betroffenen und deren Ärzte relevanten Textpassage aus der AWMF-Leitlinie in den Text aufgenommen. Da eine toxikologisch begründete Beurteilung eines Schimmelbefalls nicht möglich ist, kann nur eine hygienisch im Sinne der Vorsorge vorgenommene Beurteilung eines Feuchte-/Schimmelschäden vorgenommen werden. Dies wurde am Beispiel eines sichtenbaren Befalls vorgestellt. Es wurde aber auch verdeutlicht, dass Luftuntersuchungen nur einen Hinweis darauf geben, ein Schimmelbefall kann vorliegen. Zur Beurteilung ist aber der Befall zu identifizieren und seine Befallsstärke ist abzuschätzen.
Uns war es wichtig, zu verdeutlichen welche kleinen und ggf. mittleren Schäden Betroffene selbst sanieren können, wenn sie die notwendigen technischen Fertigkeiten besitzen und nicht zu einer Personengruppe gehören, bei denen bei einer Sanierung ein relvantes Risiko vorliegt. Personen bei die aufgrund der Angaben im Beitrag annehmen, bei ihnen liege ein erhöhtes Risiko vor, sollten sich ggf. an ihren Arzt wenden, der dann entscheidet, ob bei der Person ein erhöhtes Risiko vorliegt.
Wir haben auch die Systematik der Schimmelpilze auf einen aktuellen Stand gebracht. Erfolgte früher die Zuordnung der Schimmelpilze zu eine Simmelpilzart anhang morphologischer Kriterien, spielen heute molekumarbiologische Techniken und neue Erkenntnisse über die Phylogenie verschiedener Schimmelpilzarten eine immer größere Rolle bei der Identifizierung der Schimmelpilze. Wichtige Quellen für bestimmte Schimmelpilze werden angeben.
Es würde sicher den Umfang eines solchen Beitrags sprengen, wenn man alle möglichen Quellen für einen Feuchte-/Schimmelbefall angeben würde, wir wollten aber häufige Schadensursachen angeben, um den Leser des Beitrags anzuregen, über mögliche Schadensursahen in seinem konkreten Falle nachzudenken.  
Uns war es wichtig Betroffene darüber zu informieren, an welchen Kriterien sie eine qualifizierten Experten (Ärzte, Labore, Probenehmer, Gutachten, Sanierer, Sanierungen, Bautrockner, Rechtsanwältde usw.) im Bereich „Schimmel“ erkennen. Dies erschien uns sinnvoll, da bei der Vielzahl von unterschiedlichen Schadensursachen und -größen der Umfang des Beitrags gesprengt worden wäre. Auf diese Weise erhält der Betroffen ein Werkzeug, anhand dem er beurteilen kann, ob ein Feuchte-/Schimmelschaden durch Experten richtig erfasst, bewertet und saniert wird  bzw. worden ist.
Prof. Dr. med. Gerhard A. Wiesmüller
Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin
Zusatzbezeichnung Umweltmedizin
Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Uniklinik RWTH Aachen
Mitkoordinator und Seniorautor der AWMF-Schimmelpilzleitlinie Update 2023
Dr. rer. nat. Thomas Gabrio
Ehemals: Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart
Co-Autor der AWMF-Schimmelpilzleitlinie Update 2023
Im Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen 1987 sind Innenräume wie folgt definiert:
Im Rahmen dieses Gutachtens zählen zu den Innenräumen: Wohnungen mit Wohn-, Schlaf-, Bastei-, Sport- und Kellerräumen, Küchen und Badezimmern; Arbeitsräume bzw. Arbeitsplätze in Gebäuden, die nicht im Hinblick auf Luftschadstoffe arbeitsschutz- rechtlichen Kontrollen unterliegen (so z. B. Büros, Verkaufsräume); öffentliche Gebäude (Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Sporthallen, Bibliotheken, Gaststätten, Theater, Kinos und andere Veranstaltungsräume) sowie die Aufenthaltsräume von Kraftfahrzeugen und allen öffentlichen Verkehrsmitteln.
Räume in denen geregelten gezielten und un­gezielten Tätigkeiten gemäß BioStoffV mit biologischen Arbeitsstoffen durchgeführt werden, bei denen oft hohe Konzentrationen biologischer Arbeitsstoffe vorliegen, wie in Kompostierungsanlagen, Wertstoff­sortieranlagen, landwirtschaftlichen Gebäuden aber auch Räume in denen Schimmelsanierungen durchgeführt werden, zählen danach nicht zu Innenräumen. --Gerhard A. Wiesmüller (Diskussion) 14:01, 3. Nov. 2024 (CET)Beantworten