Hallo Goetz,

Schön, dass du einen neuen Artikel angefangen hast. Allerdings ist er sehr kurz geraten und wird in seiner derzeitigen Form wohl niemandem weiterhelfen. Es wäre also schön, wenn du ihn noch etwas erweitertest. Zumindest solltest du ihn so weit erweitern, dass andere auf deiner Arbeit aufbauen können – ein paar Tipps dazu findest du auf Wie schreibe ich gute Artikel. Andernfalls muss der Artikel wohl gelöscht werden, weil er in seiner jetzigen Form leider andere davon abhalten wird, an dieser Stelle ausführlich auf das Thema einzugehen, da Links auf diesen Artikel nicht mehr rot markiert werden. Gruß, --Goodbye 14:45, 11. Mai 2007 (CEST) Link: FamilyOneBeantworten

Versuch den Artikel sachlicher darzustellen! --Goodbye 14:48, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Inwiefern sachlicher? Ich sehe eigentlich keine unsachliche Angabe in diesem Artikel. Was genau ist Dir zu unsachlich? Die Kürze laß ich als Argument nicht gelten, bei meiner Rechcerche bin ich auf deutlich kürzere und inhaltsärmere Artikel gestoßen. --Goetz 15:05, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten




Schön, dass du zu uns gestoßen bist. In Hilfe und FAQ kannst du dir einen Überblick über unsere Zusammenarbeit verschaffen. Lies dir bitte unbedingt zuerst das Tutorial und Wie schreibe ich gute Artikel durch. Bevor du neue Artikel anlegst, schaue, wie die existierenden Artikel aus demselben Themenbereich aufgebaut sind und vor allem: Recherchiere, recherchiere, recherchiere. Und wenn du dann mit dem Schreiben loslegst, gib bitte deine Quellen an.

Fragen stellst du am besten hier. Aber die meisten Wikipedianer und auch ich helfen dir gerne. Solltest du bestimmte Wörter oder Abkürzungen nicht auf Anhieb verstehen, schaue mal hier rein. Wenn du etwas ausprobieren willst, ist hier Platz dafür.

Wenn du Bilder hochladen möchtest, achte bitte auf die korrekte Lizensierung und schau mal, ob du dich nicht auch in Commons anmelden möchtest, um die Bilder dort zugleich auch den Schwesterprojekten zur Verfügung zu stellen.

Mein Tipp für deinen Einstieg in Wikipedia: Sei mutig, aber respektiere die Leistungen anderer User! ;-) Herzlich Willkommen!

Sie glauben doch nicht, ein paar Weblinks wären ein Artikel?


Nein, ein Artikel natürlich nicht, aber vielleicht ein Anfang. Besser eine Auswahl an Verweisen, als überhaupt keine Informationen.


Bild:FamilyOne screenshot.png

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Hallo Goetz! Ich habe dieses Bild zur Löschung vorgeschlagen, siehe hier. Screenshots sind natuerlich immer noch urheberrechtlich geschuetzt, und zwar nicht durch den Screenshot-Machen, das ist klar, sondern durch die Ersteller der Graphik. --P. Birken 15:19, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

  • Hallo P! Danke für die Information. Ich habe die Genehmigung für den Screenshot vom Geschäftsführer bekommen. Ich hatte extra vor der Veröffentlichung nachgefragt. --Goetz 15:23, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Hallo Goetz, das brauchen wir schriftlich. Der Urheber des Bildes muß der Veröffentlichung unter einer bestimmten Lizenz zustimmen. Dazu schreibt er am besten eine E-Mail an Wikipedia; Genaueres und E-Mail-Vorlagen findest Du hier. Gruß, Noddy93 17:16, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

FamilyOne

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Hallo,

als Beispiel nenne ich dir das

„Die Vision, die hinter dem Projekt steckt“

. Ist es etwa sachlich wenn du "die Vision die hinter diesem Prijekt steht" schreibst? Oder

„Die Idee zu einem Familiennetzwerk hatten die Gründer bereits im Jahr 2006.“

Da hättest du schreiben können Das Unternhemen wurde 2006 gegründet. Nunmehr sieht es leider wie ein PR Text aus! (Auch immer die Nennung der Namen der Gründer usw., da würde es auch reichen "Das Projekt wird durch die Gründer und Werbung finanziert" anstatt das du dann noch die jeweiligen Namen nennst. Viele Grüße, --Goodbye 15:47, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

  • Dabei habe ich mich von anderen Artikel inspirieren lassen, wo die Geldgeber explizit benannt wurden.

Und "Unternehmensvision" ist nun mit Sicherheit eher ein wirtschaftswissenschaftliches Buzzword als eine unsachliche Feststellung. Beim zweiten Satz seh ich ebenfalls keinen signifikanten Unterschied in der Sachlichkeit, sondern eher im Stil. Die Nennung der Namen kann problemlos raus, nur wollte diese zur Verständlichkeit drin lassen, daß man weiß, wer genau gemeint ist. --Goetz 15:50, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Merkblatt Bilder

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Was ist okay, was geht gar nicht bei Bildern? Dieses Merkblatt erklärt es kurz und knapp.

Okay    
  • Freie Lizenz (siehe unten, was das heißt). Achtung: Nicht verwechseln mit dem Status „lizenzfrei“. Trotz Namensähnlichkeit ist Lizenzfreiheit das Gegenteil einer freien Lizenz!
  • Urheberrecht abgelaufen (aber: siehe unter regelwidrig zu anonymen Werken); in der Regel ab 1. Januar des Jahres, das sich ergibt, wenn man 71 zum Todesjahr des Urhebers hinzuzählt.
  • Eigene Zeichnungen
  • Alleinerbe der Urheberrechte
  • Eigene Fotografie, wobei Abgebildetes ohne urheberrechtliche Beschränkungen
  • Panoramafreiheit
  • Von Webseiten mit Creative-Commons-Lizenzschildern CC-BY und CC-BY-SA, solange sie nicht die Einschränkungen NC (nichtkommerziell) oder ND (keine Bearbeitung) beinhalten.
  • Keine Schöpfungshöhe (Zum Beispiel: Datei:SED-Logo.png – alle Elemente vorher bekannt)
  • Kein „deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung“ bzw. kein „höhe[rer] schöpferisch[er] Eigentümlichkeitsgrad […] als nur geschmacksmusterfähige Gegenstände, wobei die Grenze nicht zu niedrig angesetzt werden [darf]“ (Bsp.: Datei:Laufendes-Auge.jpg). Gilt nur für Gebrauchsgegenstände.
Benötigen Klarstellung  
  • Unspezifisches „Public Domain“
  • „Kein Copyright“
  • „Copyright-frei“, „rechtefrei“
  • „darf frei benutzt werden“
  • „aus der so-und-so-sprachigen Wikipedia“
Regelwidrig  
  • „für Wikipedia“
  • Presse-/Medien-/PR-Fotos
  • Für Publikationszwecke
  • Für journalistische/wissenschaftliche Zwecke
  • Für Bildungszwecke
  • Nur nichtkommerziell
  • Nur ohne Veränderungen
  • Fair use/Bildzitat
  • Selbst geschaffene „Kunstwerke“ (WP:WWNI: Keine Relevanz und/oder unzulässige Theoriefindung; auch nicht als Ausnahme, wenn für den Stil noch kein in Frage kommendes relevantes Werk gemeinfrei ist. Enzyklopädische Integrität geht vor. Ausnahme: Für den Benutzernamensraum)
  • Screenshot (Ausnahme: Freie Software, aber: nicht zu verwechseln mit Freeware)
  • Gemeinfreies anonymes Werk, das aber noch nicht 100 Jahre alt ist
Bitte nicht machen
  • Eine Lizenz (GFDL, CC, etc.) eintragen, die nicht ausdrücklich und namentlich erteilt wurde.
  • ‚Die am ehesten passende Lizenz‘ auswählen, beispielsweise statt CC-BY-ND einfach CC-BY.
  • Bei Anfrage Eindruck erwecken, es ginge nur um eine Verwendung in der Wikipedia
  • Eine freie Lizenz in die Nutzungsbedingungen einer Webseite „hineinlesen“, also selektiv und voreingenommen und ohne Kontext statt kritisch und aus der Perspektive des Lizenzgebers.
  • Den enzyklopädischen Wert höher bewerten als die Legalität.
  • Wegen der Nachteile, die sich aus dem Muss der freien Lizenzen ergeben, die enzyklopädische Integrität opfern (Kunst unbekannter Künstler).
  • Moralische Argumentation („Ein Nazi verdient kein Urheberrecht“)

Grundsatz: Lieber kein Bild als ein illegales oder irrelevantes.

 
Warning sign
Illegal  
  • Übersetzt, abfotografiert, abgefilmt, verfremdet oder bearbeitet
  • Abgezeichnet (egal wie viel Arbeit)
  • Nachgeahmt (egal wie viel Eigenkreativität)
  • Fan-Art (auch enzyklopädisch nicht vertretbar)
  • Eingescannt (zum Beispiel: Plattencover/CD-Hülle)
  • Erstandene Kunstwerke
  • Fotos, die man lediglich besitzt, aber nicht selbst fotografiert hat
  • Selbst Autor, aber
    • VG Bild-Kunst
    • ausschließliches Nutzungsrecht abgetreten
    • im Rahmen eines Arbeitsvertrags erstellt
  • Google Earth und andere Quellen
  • „Per Bildersuche gefunden“
  • „Aus dem Internet“
Frei

Es genügt laut Richtlinien nicht, dass Bilder lediglich für ihren Einsatzzweck in der Wikipedia legal sind, sondern sie müssen darüber hinaus unter einer urheberrechtlich freien Lizenz stehen. Frei bedeutet konkret:

  • für jedermann, auch außerhalb und völlig unabhängig von der Wikipedia (Erlaubnis „für Wikipedia“ ist nicht richtlinienkonform)
  • beliebige Nutzung ohne Einschränkungen (unzulässig beispielsweise: „nicht für pornografische Zwecke“) bzgl. sämlicher Erst- und Zweit- und sonstiger Verwertungsrechte.
  • beliebige kommerzielle Verwertung (zum Beispiel auch: Werbeplakat, Postkarte)
  • beliebige Veränderung
  • beliebige Weiterverbreitung
  • weltweit
  • zeitlich unbegrenzt
  • kündbar nur gegenüber jemandem, der die Lizenzbedingungen verletzt hat
Bitte um Freigabe

(Auch: Klarstellung einer unklaren Lizenz.) Zwei Möglichkeiten:

Sonstige Rechte

Auswahl:

Einschränkungen durch solche vom Urheberrecht unabhängigen Rechte dürfen bestehen, falls

  • konkrete Verwendung im enzyklopädischen Kontext diesbezüglich legal
  • deutliche Nennung der Einschränkungen (beispielsweise „Für die nicht enzyklopädische Verwendung behält sich das Model sein Recht am eigenen Bild vor, das heißt eine solche Nutzung erfordert das schriftliche Einverständnis des Models.“)
  • nicht zusätzlich als urheberrechtliche Lizenzbedingungen (unzulässig zum Beispiel: „Für den Fall der Benutzung im Kontext einer Straftat bleibt der Entzug der Lizenz vorbehalten.“)
Sonstiges

rtc 01:29, 12. Mai 2007 (CEST)Beantworten