Buchklingen (Birkenau)

Ortsteil von Birkenau im Kreis Bergstraße

Buchklingen, vor der Gebietsreform in Hessen postalisch Buchklingen (Odenwald), ist der am höchsten gelegene Ortsteil von Birkenau im südhessischen Landkreis Bergstraße. Der Ort ist Teil der Gemarkung des Ortsteils Löhrbach.

Buchklingen
Gemeinde Birkenau
Koordinaten: 49° 33′ N, 8° 44′ OKoordinaten: 49° 32′ 41″ N, 8° 43′ 58″ O
Höhe: 358 m ü. NHN
Einwohner: 206 (31. Dez. 2018)[1]
Postleitzahl: 69488
Vorwahl: 06201

Geographie

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Buchklingen liegt im westlichen Odenwald in der Nähe der Bergstraße in einem Hochtal zwischen dem 415 Meter hohen Geiersberg im Süden und dem 389 Meter hohen Birkenbüschel im Norden. Hier ist das Quellgebiet eines Bachs, der nach Westen, schon jenseits der Gemeindegrenze, durch ein Kerbtal steil zum Grundelbach abfällt und in diesen unterhalb von Gorxheim einmündet. Damit ist Buchklingen der einzige Ortsteil von Birkenau, der nicht in dem auf die Kerngemeinde ausgerichteten Talsystem liegt. Die Ortschaft liegt hart an der südlichen Gemeindegrenze von Birkenau im westlichen Zipfel der Gemarkung von Löhrbach.

Die Ortslage erstreckt sich in Ost-West-Richtung auf etwa 700 Meter Länge bei einer Höhenlage zwischen knapp 400 Meter im Osten und 320 Meter im Westen. An beiden Enden stößt die Bebauung an die Gemeindegrenze nach Gorxheimertal, die zugleich die Grenze der landwirtschaftlich genutzten Fläche darstellt. Jenseits der Grenze steht Wald.

In der unwegsamen Gewann Im Buchklingen wurde über Jahrhunderte sporadisch Waldwirtschaft betrieben. Es gab hier Pfade, die als Fußwege oder als Rücke- und Transportwege für Holz oder für einachsige Ochsenkarren dienten.

Geschichte

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Entstehung

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Der Ortsname Buchklingen leitet sich von der Gewann Im Buchklingen ab, deren Name sich mit dem hier vorherrschenden Bestand von Buchenarten erklären lässt.

Die Gemarkung Buchklingen entstand 1800 aus der Aufteilung eines zu Löhrbach gehörigen Bauerngutes. Die Siedlung gehörte zur Pfarrei in Löhrbach.[2]

Die Gerichtsbarkeit und hoheitliche Verwaltung über den Ort lag damals beim „Untergericht Hartenrod“ der „Zent Abtsteinach“ des Oberamts Starkenburg des „Unteren Erzstifts“ des Kurfürstentums Mainz. Durch den Reichsdeputationshauptschluss kam Buchklingen mit der Auflösung des Kurfürstentums Mainz 1803 zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, die ab 1806 das Großherzogtum Hessen bildete.

Im Großherzogtum Hessen

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Konrad Dahl berichtet 1812 in seiner Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues über Buchklingen als Ort des „Hartenroder Gerichts“ der „Zent Abtsteinach“:

»Buchklingen oder Bücklingen, ein Weiler (bei Eichelberg) von 4 Häusern mit 38 Selen. Seine Entstehung hat er einer Kupfergrube zu danken, die in dasiger Gegend (jedoch auf Pfälzischem Territorium) vormals im Gange war, und wovon die Pfalz. Bergordnung vom Jahr 1551 Meldung thut.«[3]

Die weitere Geschichte des Ortes ist weitgehend mit der Löhrbachs identisch. Die Gemeindereform von 1820 ordnete die Verwaltung auf Gemeindeebene neu. So war die Bürgermeisterei in Oberabtsteinach für Buchklingen zuständig, wobei die Bürgermeister durch die Gemeinde gewählt und staatliche Schultheißen nicht mehr ernannt wurden.

1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtum aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei Buchklingen zum Landratsbezirk Lindenfels kam. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Die Landgerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken und für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig.

Weiteres siehe unter Löhrbach.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Buchklingen:

»Buchklingen (L. Bez. Lindenfels) kath. Filialdorf; liegt 3 St. von Lindenfels, und hat 20 Häuser und 161 Einw. die bis auf 1 Luth. kath. sind. Der Ort hat seine Entstehung einer Kupfergrube zu verdanken. Im Jahr 1802 kommt Buchklingen von Mainz an Hessen.«[4]

Buchklingen kam dann, wie auch Löhrbach, 1832 zum Kreis Heppenheim und gehörte zeitweise (1852–1874) zum Kreis Lindenfels, bevor dieser im Kreis Heppenheim und dann im heutigen Landkreis Bergstraße aufging.

Im Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten von 1845 finden sich folgender Eintrag:

»Buchklingen b. Lindenfels, — Dorf, zur evangel. Pfarrkirche Birkenau und kathol. Pfarrkirche Abtsteinach gehörig. — 20 H. 161 E. — Großherzogthum Hessen — Provinz Starkenburg. — Kreis Heppenheim. — Landgericht Fürth. — Hofger. Darmstadt. — Der Ort Buchklingen hat seine Entstehung einer Kupfergrube zu verdanken, und ist im Jahre 1802 von Mainz an Hessen gekommen.«[5]

Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- und Katasterlisten[6] ergaben für Buch-Klingen[7]: Katholisches Filialdorf mit 146 Einwohnern.

In den Statistiken des Großherzogtums Hessen werden, bezogen auf Dezember 1867, für das Filialdorf Buchklingen mit der Bürgermeisterei in Löhrbach (und Teil der Gemarkung Löhrbach), 22 Häuser, 141 Einwohnern, der Kreis Lindenfels, das Landgericht Wald-Michelbach, die evangelische Pfarrei Birkenau mit dem Dekanat in Lindenfels und die katholische Ober-Abtsteinach des Dekanats Heppenheim, angegeben.[8]

Bereits Ende des 19. Jahrhunderts war Buchklingen ein regional bekanntes Wanderziel und eine Raststation für die ersten Industriearbeiter, die seinerzeit noch zu Fuß oder auf Pferdegespannen aus den Odenwaldsiedlungen nach Weinheim zur Arbeit gingen. 1902 eröffnete das Ausflugslokal Luisenhöhe auf dem Bergsattel. Es bot einen Panoramablick über Odenwald und Rheinebene. Die Luisenhöhe wurde etwa 1947 zu einem Schullandheim, 2002 wurde das Anwesen abgerissen.

Zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts wurde eine Kirche und ein Schulhaus gebaut, in dem bis etwa 1970 vier Klassen in einem Raum unterrichtet wurden. Dieses Gebäude wurde 2002 abgerissen und wich einem modernen Dorfgemeinschaftshaus.

Mit dem Ende der Monarchie 1918 wurde aus dem Großherzogtum Hessen (‑Darmstadt) der Volksstaat Hessen. Darmstadt blieb dabei Landeshauptstadt. Nun folgten die politisch unruhigen Zeiten der Weimarer Republik.

Im Bundesland Hessen

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Mit Kriegsende 1945 kam Buchklingen an die Amerikanische Besatzungszone und dann an das neugebildete Land Groß-Hessen, das 1946 in Hessen umbenannt wurde und die US-amerikanisch besetzten Gebietsteile des vorherigen Volksstaates Hessen sowie der ehemaligen preußischen Provinz Hessen-Nassau umfasste. Wiesbaden wurde Landeshauptstadt des neugebildeten Landes Hessen.

Zu Beginn der 1950er Jahre wurde die Kreisstraße K 15 gebaut, vom Steinbachtal bei Weinheim kommend, kurvenreich an der Südflanke des Eichelberges hinauf nach Buchklingen führend und dieses mit Löhrbach verbindend. Durch den Bau der K 15 kam es bis in die sechziger Jahre hinein zu einem kleinen Bauboom. Die neue Straße und die nun gute Verbindung zu den Arbeitsplätzen in Weinheim machte Buchklingen als Wohnort für Pendler interessant. Auch die Ortsstraßen wurden asphaltiert. Seit den 1990er Jahren zog es eine zweite Welle von Neubürgern nach Buchklingen.

Von den 1960er Jahren bis Ende 1999 war in Buchklingen nur noch ein landwirtschaftlicher Betrieb übrig. Mit der Aufgabe dieses Gehöftes fand die fast zweihundertjährige bäuerliche Tradition des Dorfes ein Ende.

Der Ort Buchklingen war immer Teil der Gemeinde Löhrbach. Diese schloss sich anlässlich der Gebietsreform in Hessen am 31. Dezember 1971, zeitgleich mit Nieder-Liebersbach, der Gemeinde Birkenau an.[9] In der Folge wurden aus der Löhrbacher Gemarkung zwei Ortsbezirke mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung eingerichtet: einer für Löhrbach selbst und einer für Buchklingen.[10][11]

Verwaltungsgeschichte im Überblick

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Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Buchklingen angehört(e):[12][13][14]

Gerichtliche Zugehörigkeit

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Mit Einrichtung der Landgerichte im Großherzogtum Hessen war ab 1821 das Landgericht Fürth das Gericht erster Instanz. 1853 wurde daraus ein neuer Landgerichtsbezirk ausgegliedert, das Landgericht Waldmichelbach, zu dem auch Buchklingen gehörte.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, wurde nun das Amtsgericht Wald-Michelbach im Bezirk des Landgerichts Darmstadt zuständig.[16]

1943 wurde der Amtsgerichtsbezirk Wald-Michelbach kriegsbedingt vorübergehend aufgelöst, dem Amtsgericht Fürth zugeordnet und dort als Zweigstelle geführt, was nach dem Krieg wieder rückgängig gemacht wurde. Zum 1. Juli 1968 wurde dann das Amtsgericht Wald-Michelbach aufgelöst[17], womit Buchklingen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Fürth kam.

Bevölkerung

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Im Jahr 1829 wurden 161 und 2015 wurden 214 Einwohner gezählt.

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Buchklingen 210 Einwohner. Darunter waren 3 (1,4 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 33 Einwohner unter 18 Jahren, 69 waren zwischen 18 und 49, 66 zwischen 50 und 64 und 42 Einwohner waren älter.[18] Die Einwohner lebten in 87 Haushalten. Davon waren 18 Singlehaushalte, 27 Paare ohne Kinder und 33 Paare mit Kindern, sowie 9 Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In 15 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 54 Haushaltungen leben keine Senioren.[18]

Ortsbeirat

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Sitzverteilung im Ortsbeirat 2021
 
Insgesamt 5 Sitze

Nach der Hauptsatzung der Gemeinde Birkenau besteht der Ortsbeirat für den Ortsbezirk Buchklingen aus fünf Mitgliedern. Die Sitzverteilung nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 14. März 2021 ist aus dem nebenstehenden Diagramm ersichtlich.[19]

Ortsvorsteher ist Christian Rudolph (SPD).

Für den Straßenverkehr ist Buchklingen durch die Kreisstraße K 15 erschlossen, die von Gorxheim nach Löhrbach führt und dabei das östliche Ende von Buchklingen berührt.

Söhne und Töchter von Buchklingen

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Anmerkungen und Einzelnachweise

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Anmerkungen

  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Durch den Reichsdeputationshauptschluss.
  3. Infolge der Rheinbundakte.
  4. Trennung zwischen Justiz (Landgericht Fürth) und Verwaltung,
  5. Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Starkenburg aufgelöst.
  6. Infolge des Zweiten Weltkriegs.

Einzelnachweise

  1. Einwohnerentwicklung in den Ortsteilen. In: Webauftritt. Gemeinde Birkenau, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 5. Januar 2020; abgerufen im Januar 2020.
  2. Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamenbuch - Starkenburg, Darmstadt 1937, S. 97–98
  3. Johann Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues. Darmstadt 1812, OCLC 162251605, S. 247 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  4. Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg. Band 1. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt Oktober 1829, OCLC 312528080, S. 31 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  5. Johann Friedrich Kratzsch: Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten. Teil 2. Band 1. Zimmermann, Naumburg 1845, OCLC 162810696, S. 216 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  6. Wolfgang Torge: Geschichte der Geodäsie in Deutschland. Walter de Gruyter, Berlin / New York 2007, ISBN 978-3-11-019056-4, S. 172 (Teilansicht bei google books).
  7. Ph. A. F. Walther: Das Großherzogthum Hessen: nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit. G. Jonghaus, Darmstadt 1854, OCLC 866461332, S. 340 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  8. Ph. A. F. Walther: Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen. G. Jonghaus, Darmstadt 1869, OCLC 162355422, S. 18 (Digisat bei google books).
  9. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 349 (Statistische Bibliothek des Bundes und der Länder [PDF]).
  10. Hauptsatzung. (PDF; KK kB) § 6. In: Webauftritt. Gemeinde Birkebau, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 28. April 2016; abgerufen im Februar 2019.
  11. Während in der Hauptsatzung von einer ehemaligen Gemeinde Buchklingen die Rede ist, weist die Amtliche Gemeindegrenzenkarte Hessen, "Grenzen nach dem Stand 1. Juli 1972 mit Darstellung der Eingemeindungen, Zusammenschlüsse und Neubildungen von Gemeinden seit 1945", eine Gemeinde Buchklingen nicht aus. Vielmehr schließt die dort dargestellte Gemarkung Löhrbach erkennbar die Lage von Buchklingen mit ein.
  12. Buchklingen, Landkreis Bergstraße. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 9. Februar 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  13. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  14. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 1. Großherzoglicher Staatsverlag, Darmstadt 1862, OCLC 894925483, S. 43 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  15. Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
  16. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  17. Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 1 g) und Artikel 2, Abs. 1 c) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
  18. a b Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,8 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 8 und 62, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 11. Juli 2021;.
  19. Ortsbeirat Buchklingen 2021. Abgerufen im Mai 2022.
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