Cardanische Formeln

Formeln zur Lösung reduzierter kubischer Gleichungen
(Weitergeleitet von Casus irreducibilis)

Die Cardanischen Formeln oder auch Cardanoschen Formeln sind Formeln zur Lösung kubischer Gleichungen (Gleichungen 3. Grades). Damit werden alle Nullstellen eines gegebenen kubischen Polynoms berechnet. Die Formeln wurden, zusammen mit Lösungsformeln für quartische Gleichungen (Gleichungen 4. Grades), erstmals 1545 von dem italienischen Mathematiker Gerolamo Cardano in seinem Buch Ars magna veröffentlicht. Entdeckt wurde die Lösungsformel für die reduzierten kubischen Gleichungen von Nicolo Tartaglia; laut Cardano sogar noch früher durch Scipione del Ferro. Von Cardano selbst stammt die Methode zur Reduzierung der allgemeinen Gleichung dritten Grades auf den Spezialfall, dass der Koeffizient für Null ist.

Die cardanischen Formeln waren eine wichtige Motivation für die Einführung der komplexen Zahlen, denn schon Cardano konnte zeigen, dass seine Formel im casus irreducibilis (lat.: „nicht zurückführbarer Fall“) drei Ausdrücke liefert, in denen Quadratwurzeln negativer Zahlen unausweichlich schienen, obschon Cardano die drei ganzzahligen Lösungen der Gleichung kannte. Nichtsdestoweniger konnte Cardano zeigen, dass diese unwirklichen Ausdrücke die Gleichung tatsächlich lösen, wenn man nur mit ihnen auf formal korrekte Art rechnete. Anders gewendet: Die Cardanische Formel führte über rätselhaft unwirkliche Zahlen auf Ausdrücke, die formal korrekte Lösungen waren, und daher mit den bekannten reellen Lösungen übereinstimmen mussten. Wie aber ließ sich das verstehen und veranschaulichen? So wird verständlich, weshalb dieser Fall ein so starker Antrieb war, für die imaginären Ausdrücke ein anschauliches Verständnis zu gewinnen.

Franciscus Vieta gab um 1600 eine Lösung des casus irreducibilis, die anstelle der „sophistischen“ Zahlen nur reelle Zahlen enthält. Dieser Vorteil wird jedoch erkauft durch den Einsatz trigonometrischer Funktionen anstelle einfacher Radikale.

Cardano betrachtete auch biquadratische (quartische) Gleichungen – also Gleichungen vierten Grades – und konnte ihre Lösung mit Hilfe einer kubischen Resolvente auf die kubische Gleichung zurückführen.

Die cardanischen Formeln besitzen heute für eine rein numerische, d. h. angenäherte Lösung kubischer Gleichungen kaum noch eine praktische Bedeutung, da sich die Lösungen näherungsweise bequemer durch das Newton-Verfahren mittels elektronischer Rechner bestimmen lassen. Sie sind jedoch für die im Verlaufe der Mathematikgeschichte vorgenommenen Versuche, eine (exakte, „algebraische“) Auflösung in Form von Radikalen zu finden, von erheblicher Bedeutung und gaben so der Entwicklung der Algebra, deren Ausgangspunkt die Betrachtung der „höheren Gleichungen“ war, entscheidende Impulse. Sie fand einen Höhepunkt in dem Nachweis, dass es – entgegen lang gehegter Erwartungen – keine entsprechenden Formeln für Gleichungen fünften und höheren Grades gibt. Die für diesen Nachweise gewonnene Galoistheorie vermag denn auch den Hintergrund der „Rechentricks“ der Cardanischen Formeln zu beleuchten.

Reduzierung der allgemeinen Gleichung dritten Grades

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Die allgemeine Gleichung dritten Grades

  
 
 (AllgGlg)
 

mit reellen oder komplexen Zahlen  ,  ,  ,   und   kann durch Division durch   zunächst in die Normalform

  
 
 (NrmGlg)
 

gebracht werden mit

 ,   und  
 
 (Red-abc)
 

Mit Hilfe der Substitution   wird in der Normalform das quadratische Glied beseitigt, und man erhält die reduzierte Form

  
 
 (RedGlg)
 

mit den Koeffizienten

  
 
 (Red-p)
 

und

 
 
 (Red-q)
 

Die Lösung der Gleichung zu finden ist äquivalent mit der Frage nach den Nullstellen der jeweils angegebenen Polynomfunktionen   bzw.  .

Formulierung als Aufgabe der modernen Algebra

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Aus Sicht der modernen Algebra geht es bei der Lösung einer allgemeinen Gleichung um das Auffinden von Nullstellen eines Polynoms bzw. einer Polynomfunktion in einem geeigneten Erweiterungsring bzw. Erweiterungskörper. Die Cardanischen kubischen Formeln behandeln Polynome dritten Grades.

Ist nämlich   ein Polynom über dem Integritätsbereich  , so liefert der Einsetzungshomomorphismus   für einen Integritätsring   eine Funktion  , die meist mit demselben Buchstaben benannt wird, wie das Polynom. Beispielsweise kann für   der Quotientenkörper von   gewählt werden oder eine Körpererweiterung desselben. Gemäß allgemeiner Körpertheorie bietet sich dafür der Zerfällungskörper des Polynoms   an, der per Definition alle Nullstellen des Polynoms   und damit alle Lösungen der Gleichungen   enthält.

Will man den Versuch unternehmen, der mathematikhistorischen Wirklichkeit mit modernen Begriffen nahezukommen, so wäre   zu wählen, weil Cardanos Zeit in aller Regel von ganzzahligen Polynomen ausging, und für   erhoffte sich seine Zeit, die Nullstellen (Lösungen) in einer algebraische Erweiterung des Quotientenkörpers   zu finden, die durch Adjunktion aller „sinnvollen“ quadratischen und kubischen Wurzelausdrücke (Radikale) entsteht. Cardano musste jedoch erkennen, dass seine allgemeine Formel unausweichlich „sinnlose“ Wurzelausdrücke (Radikale aus negativen Zahlen, er nannte sie radices fictae im Gegensatz zu den radices verae, den Wurzeln aus positiven Zahlen) ins Spiel brachte,[Anm 1] und dies sogar auch in dem Falle, dass Cardano die ganzzahligen Lösungen im Voraus kannte (siehe „casus irreducibilis“). Um den Wechsel vom 18. zum 19. Jahrhundert gelang es, jene „sinnlosen, eingebildeten“ Wurzelausdrücke mit einer überzeugenden geometrischen Vorstellung zu verbinden: Die imaginäre Zahlen erschienen befreit von allem mystischen Nebel. Nur wenig später wurde der Beweis der ernüchternden Tatsache erbracht, dass für Polynome höheren als vierten Grades ein algebraischer Erweiterungskörper, der alle Wurzelausdrücke (auch die ehemals sinnlosen) adjungiert, nicht ausreicht, um die Nullstellen im Allgemeinen zu benennen.

Im Rahmen dieses Artikels genügt es, Cardanos gedankliche Ausgangssituation vereinfachend mit   gemäß einem intuitiven Verständnis zu umschreiben: Die axiomatischen Grundlagen der reellen Zahlen wurden erst später gelegt („Dedekindscher Schnitt“), und Begriffe aus der Mengenlehre, geschweige denn algebraische Strukturen, waren noch nicht entwickelt. Der Casus irreducibilis zeigte Cardano, dass der reelle Zahlenstrahl „irgendwie zu schmal“ ist.

Der (nach dem Fundamentalsatz der Algebra) – bis auf Isomorphie – einzig mögliche endliche Erweiterungskörper   von  , der sämtliche Nullstellen eines jeden reellen Polynoms enthält, keine Ordnungsrelation zulässt und in dem Quadrate negativ sein können, erschien noch „irreal“, da es an einer Anschauung für ihn mangelte. Für Cardanos Zeit sei also vereinfachend   für ein Polynom dritten Grades   vorausgesetzt.

Die obige Reduktion eines Polynoms beliebigen Grades   durch Tilgung des zweithöchsten Potenz gelingt bei beliebigem Grad aufgrund der Binomialformeln: Man substituiere  . Diese Substitution verschiebt lediglich die Nullstellen um den konstanten Summanden   und lässt daher die Diskriminante unverändert, wie im folgenden Abschnitt zur Bestimmung der Diskriminante dargelegt wird.

Für diese Substitution muss im Allgemeinen vorausgesetzt werden, dass die Charakteristik von   kein Teiler von   ist und dass   in   oder wenigstens in   invertierbar sind. Dies ist mit er obigen Wahl   (und mithin  ) sichergestellt. Trifft diese Voraussetzung nicht zu, so sei auf den Abschnitt über die Koeffizientenringe verwiesen.

Bestimmung der Diskriminante

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Dies Diskriminante ist ein Kennzahl, anhand derer -- wie das zugrundeliegende lateinische Wort besagt -- Fälle unterscheidbar sind. Sie wird im Rahmen der Algebra definiert und vielfach verwendet. Im Kontext von Gleichungen einer Variablen (Polynomen in einer Unbestimmten) zeigt ihr Verschwinden an, ob alle Nullstellen einfach sind oder ob eine mehrfache Nullstelle vorliegt.[Anm 2] Im Kontext der kubischen Gleichungen lässt sich an der Diskriminante ablesen, welcher der drei möglichen Fälle vorliegt, wie später deutlich wird.

Das Differenzenprodukt   über alle Nullstellen   der kubischen Gleichung wechselt bei jeder Vertauschung zweier Nullstellen (also bei jeder Transposition) sein Vorzeichen. Die Diskriminante der reduzierten kubischen Gleichung tut es nicht, denn sie ist definiert als das Quadrat des Differenzenproduktes über alle Nullstellen   der kubischen Gleichung   bzw. des kubischen Polynoms   über dem in Rede stehenden Körper  , für den man sich   denken mag:

 .

Die beiden Gleichungen bzw. die zugehörigen Polynome

  
 
 (NrmGlg)
 

und

  
 
 (RedGlg)
 

haben also dieselbe Diskriminante, weil die Substitution   lediglich eine Konstante addiert, die bei der Bildung des Differenzproduktes getilgt wird.

Die Diskriminante   der reduzierten Gleichung lässt sich – auch ohne Kenntnis der Nullstellen – durch einen Kniff leicht errechnen: Wegen   folgt (nach Ausmultiplizieren und Koeffizientenvergleich) für die elementarsymmetrischen Polynome in den Nullstellen

   
 
 (elmtsymFkt)
 

Da nun die Diskriminante symmetrisch in den Nullstellen   ist, lässt sie sich nach dem Hauptsatz über symmetrische Polynome als Polynom in den elementarsymmetrischen Polynomen[Anm 3] der Nullstellen, d. h. der Polynomkoeffizienten   und   darstellen. Da sie ein homogenes Polynom vom (Total-)Grad   (in den drei Wurzeln  , also eine ternäre Form vom Grad 6) ist,   eine Form vom Grade   (also eine ternäre quadratische Form) und   eine Form vom Grade   (eine ternäre kubische Form), muss diese Darstellung der Diskriminante die Gestalt

  mit Konstanten   haben.

Diese Konstanten lassen sich anhand von leicht zu berechnenden Sonderfällen bestimmen:

  • Zum Sonderfall   und   gehört die Gleichung   mit den Wurzeln  , so dass  .
  • Zum Sonderfall   und   gehört die Gleichung   mit den dritten Einheitswurzeln   als Nullstellen, wobei also insbesondere   und   eine primitive dritte Einheitswurzel bezeichne (bspw.  , so dass  ). Unter Berücksichtigung der Beziehungen der dritten Einheitswurzeln untereinander (  und  ) bestätigt man so  . – Einfacher wird die Rechnung mit Hilfe einer allgemeinen Eigenschaft der Diskriminante   eines beliebigen normierten Polynoms vom Grade   mit den Nullstellen   in einem Zerfällungskörper, welche die (auf der  -Algebra   definierte) Derivation („algebraische“ Ableitung)   nutzt: Aufgrund der Eigenschaften einer Derivation (Linearität, Produktregel, Kettenregel) gilt nämlich  . Insbesondere für   ist  , und es folgt wie gewünscht  . Die Derivation ist im Falle   mit der bekannten Ableitung von Polynomfunktionen identifizierbar.

Also ist die Diskriminante sowohl der reduzierten Gleichung als auch der Normalform gegeben durch

  
 
 (kubDiscr)
 

wobei für   die Beziehungen zwischen den Koeffizienten   von   und   von   zu nutzen sind, also die Substitionsgleichungen (Red-p) und (Red-q).

Die Diskriminante normierter quadratischer Polynome ist gegeben durch

  
 
 (quDiscr)
 

wie man durch Einsetzen anhand der Mitternachtsformel bestätigt.

Alternative Rechnung

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Vorbemerkung zum Zusammenhang zwischen Diskriminante und Resultante
Für die Resultante   zweier Polynome   mit den Graden   und  , den Leitkoeffizienten   bzw.   und den gegebenenfalls mehrfach aufgeführten Nullstellen   bzw.   gilt:
 
Die Diskriminante des Polynoms ist definiert wie folgt:
 
Der Normierungsfaktor enthält die minimale Potenz des Leitkoeffizienten   von   mit der Eigenschaft, dass ganzzahlige Polynome ganzzahlige Diskriminanten haben.
Wenn man   setzt und folglich die   Nullstellen von   mit   bezeichnet, so gilt folgende Beziehung zur Resultante:[Anm 4]
 
Anwendung auf den vorliegenden Fall
Gemäß der Vorbemerkung gilt, wenn   die Nullstellen der Ableitung   des Polynoms   bezeichnen:
 
Angewandt auf das reduzierte Polynom  , dessen Ableitung   die beiden Nullstellen   (für  ) besitzt, errechnet man:
 

Weiter unten befindet sich eine geometrische Veranschaulichung dieser Berechnung anhand des Graphen der kubischen Polynomfunktion.

Anmerkung zum Normierungsfaktor für nicht normierte Polynome
Der gängige Normierungsfaktor   aus der Definition der Diskriminante für nicht normierte Polynome ( ) erklärt sich durch folgendes Postulat: Er ist die kleinstmögliche Potenz   des Leitkoeffizienten  , so dass die Diskriminante eines ganzzahligen Polynoms ganzzahlig ist.[Anm 5] Beachte: Bei   liefern nicht die Koeffizienten  , sondern die Koeffizienten   des normierten Polynoms die elementarsymmetrischen Funktionen der Wurzeln.

Veranschaulichung der Fallunterscheidung durch Kurvendiskussion

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Es sei vorab bemerkt, dass nach dem Fundamentalsatz der Algebra das betrachtete kubische reduzierte Polynom   im Körper   der komplexen Zahlen – mit Vielfachheit gezählt! – drei Nullstellen besitzt. Wenn es also weniger als drei reelle Nullstellen gibt, so sind die fehlenden imaginär (komplex mit nicht verschwindendem Imaginärteil).

Für die folgenden Betrachtungen sei vorausgesetzt, dass die Koeffizienten   reell sind, so dass die zugehörige Polynomfunktion   eine reelle Funktion ist. Die Gleichungstheorie stellte die Frage nach ihren reellen Nullstellen.

 
Zusammenhang zwischen den Vorzeichen beider Extremwerte, der Anzahl reeller Nullstellen und dem Vorzeichen der Diskriminante Δ und dem Extremwerteprodukt
Vorüberlegung anhand der nebenstehenden Graphik
Zunächst beachte, dass es sich bei der reellen Polynomfunktion   um die durch Addition des reellen absoluten Gliedes   verschobene, ungerade Polynomfunktion   handelt, welche die symmetrisch um den Ursprung liegenden Nullstellen   besitzt:
  • Bei negativem   sind diese reell.
  • Bei positivem   wären sind sie rein-imaginär, wenn man die Polynomfunktion über   betrachtete. Das Polynom   zerfällt in diesem Falle erst über   in Linearfaktoren. Es hat daher nur die eine reelle Nullstelle  .
  • Strebt   von unten gegen Null („ “), so streben die linke und die rechte reelle Nullstelle   gegen die mittlere Nullstelle  , und damit auch die zwischen ihnen liegenden lokalen Extremwerte, bis sie im Grenzfall   alle drei an der Stelle   verschmelzen: Diese ist dann dreifache Nullstelle und Sattelstelle von  .[Anm 6]
  • Die Ableitungen sind identische Polynomfunktíonen  , weil das absolute Glied   als Konstante verschwindet. Sie haben deshalb gleiche Extremstellen und Wendestellen. Ihre Extremwerte und Wendewerte unterscheiden sich natürlich um das absolute Glied  .
  • Es sei nun  . Dann erkennt man mit Methoden einfacher Kurvendiskussion:
    • Die lokalen Extremstellen von   liegen in den Nullstellen der Ableitung[Anm 7]  , also an den Stellen  . Die Polynomfunktion   hat dort die jeweiligen Werte  .
    • An den lokalen Extremstellen berührt die Tangente die Kurve und liegt waagerecht.
    • Die Addition   des absoluten Gliedes   verschiebt diese lokalen Extremstellen nicht, wohl aber die Extrema selbst um den Wert von  , der somit den Mittelwert beider lokalen Extrema darstellt.
    • Eine Wendestelle von   und somit auch von   liegt an der Nullstelle der zweiten Ableitung  , also bei  . Die Polynomfunktion   nimmt dort als Wendewert   den Mittelwert der lokalen Extrema an.
    • Dies gilt auch, wenn beide lokalen Extrempunkte im Wendepunkt zu einem Sattelpunkt verschmelzen (und mithin keine Extrema mehr sind, aber doppelt gewichtet werden): Dann folgt  , und an der Sattelstelle   verschwinden erste und zweite Ableitung, während   dort den Sattelwert   annimmt. Bei   hat   nur eine reelle Nullstelle.
    • Die Tangente in einem Sattelpunkt liegt ebenfalls waagerecht und schneidet die Kurve.
    • Verschwindet hingegen der Sattelwert   (d. h., liegt er auf  -Achse), so liegt dort eine dreifache reelle Nullstelle vor! Es sind nämlich mit den lokalen Extremstellen auch die beiden äußeren reellen Nullstellen   in dieser einen reellen Nullstelle   verschwunden. (Wären sie es nicht, müsste es dazwischen nach dem Extremwertsatz lokale Extrema geben). Mit anderen Worten: Liegt ein verschwindender Sattelwert vor, so verschwindet er im Ursprung, liefert eine dreifache Nullstelle und es gilt  .
    • Solange der reelle Koeffizient   im reellen offenen Intervall   liegt, „überquert“ bei seiner Addition keine der beiden lokalen Extrempunkte die  -Achse und berührt sie nicht einmal, so dass die Polynomfunktion   ihre drei reellen Nullstellen behält. Mit anderen Worten: Für   liegen drei reelle Nullstellen vor.
    • Falls  , – falls   also genau einen der Extremwerte annimmt, so kommt eines der beiden lokalen Extrema bei Addition von   auf der  -Achse zu liegen, wobei zwei Nullstellen zu einer doppelten Nullstelle verschmelzen. Die dritte reelle Nullstelle wird lediglich verschoben. Mit anderen Worten: Für   gibt es zwei reelle Nullstellen, deren eine eine doppelte ist.
    • Sobald der reelle Koeffizient   außerhalb des geschlossenen Intervalls   liegt, „überquert“ bei Addition von   einer der beiden lokalen Extrempunkte die  -Achse, so dass die Polynomfunktion   zwei reelle Nullstellen verliert, die folglich Imaginäre verschoben werden. Mit anderen Worten: Für   liegt genau eine reelle Nullstellen vor, die anderen beiden sind im Imaginären anzutreffen.

Zusammenfassend ist damit plausibel gemacht: Für   lässt sich das Nullstellenverhalten der reellen Polynomfunktion   am Vorzeichen der Diskriminante   ablesen.

Zugleich erkennt man: Es kommt wesentlich darauf an, ob

  • die beiden lokalen Extremwerte nicht verschwinden und dabei gleiches Vorzeichen haben (darunter fällt auch der Fall, dass sie sich in einem Sattelpunkt vereinigen) oder aber
  • nicht verschwinden und dabei verschiedenes Vorzeichen haben oder aber
  • ob einer von ihnen (oder gar beide) verschwinden.

Bezeichnen   die beiden (nicht notwendig verschiedenen) Nullstellen der quadratischen ersten Ableitung  , so zeigen sich diese drei Fälle also im Vorzeichen des Produkts

 

der (potenziellen) Extremwerte. Der Fall einer doppelten Nullstelle   von   liefert eine Sattelstelle und ist in dieser Formulierung enthalten.

Damit wird glaubwürdig, dass die oben plausibilisierte Fallunterscheidung anhand des Vorzeichens der Diskriminante auch für beliebiges reelles   gilt. Überdies erhält die vorstehende alternative Berechnung der Diskriminante eine geometrische Anschauung. Die folgende Tabelle fasst all dies zusammen.

Fallunterscheidung aufgrund der Diskriminante – veranschaulicht per Kurvendiskussion
Fall 1 Fall 2 Fall 3
Casus irreducibilis
Grafisches Fallkriterium Die  -Achse bildet an einer Stelle eine Tangente an die Kurve. Die  -Achse trifft die Kurve in nur einem Punkt und ist dort keine Tangente an die Kurve. Die  -Achse trifft die Kurve in mehr als nur einem Punkt und ist in keinem dieser Punkte Tangente.
Schlussfolgerung für Ableitungen An dieser Tangentialstelle verschwinden die erste Ableitung   und die Funktion   selbst. Dieser eine Punkt ist also ein Schnittpunkt, in dem die erste Ableitung   nicht verschwindet. Die beiden Nullstellen dieser quadratischen Polynomfunktion müssen sich also an anderer Stelle befinden.

Fall c: Die Ableitung   besitzt zwei verschiedene reelle Nullstellen, an welchen die zweite Ableitung   unterschiedliches Vorzeichen hat.

Fall d: Die Ableitung   besitzt eine doppelte reelle Nullstelle, an welcher die zweite Ableitung   verschwindet.

Es muss sich um drei Schnittpunkte handeln:[Anm 8] Die Kurve schneidet die  -Achse dreimal, und an diesen drei Stellen verschwindet die Funktion  , nicht jedoch die erste Ableitung  .

Damit ist schon jetzt ist klar, dass sich an diesen drei Stellen drei verschiedene reelle Nullstellen befinden.

Lage potenzieller lokaler Extremwerte bzw. eventueller Sattelpunkte Für die Lage potenzieller Extremwerte gibt es zwei Unterfälle:

Fall a: Auch die zweite Ableitung   verschwindet an dieser Stelle, das heißt: An dieser Stelle schneidet die  -Achse die Kurve tangential. Es ist der Fall  , also  .

Fall b: Die zweite Ableitung   verschwindet an dieser Stelle nicht, das heißt: An dieser Stelle berührt die  -Achse die Kurve, d. h. sie ist dort Tangente an die Kurve. Dort liegt also ein verschwindendes lokales Extremum vor, das heißt eine doppelte reelle Nullstelle, während an anderer Stelĺe eine weitere reelle Nullstelle vorliegt und zwischen beiden das zweite lokale Extremum angenommen wird, welches nicht verschwindet und das Doppelte von   beträgt.

Für die Lage potenzieller Extremwerte gibt es zwei Unterfälle:

Fall c: Sie sind verschieden (also  ) und befinden sich beide (  hinreichend groß) in der oberen oder beide in der unteren Halbebene (oberhalb oder unterhalb der  -Achse). Es handelt sich also um zwei verschiedene lokale Extrema gleichen Vorzeichens.

Fall d: Sie sind zu einem nicht verschwindenden Sattelwert verschmolzen (also  ) und daher keine lokalen Extremwerte. Die erste Ableitung verschwindet an dieser Stelle doppelt, weil auch die zweite Ableitung an dieser Stelle verschwindet.

Zwischen zwei benachbarten Nullstellen liegt (nach dem Extremwertsatz) jeweils ein lokales Extremum. Diese beiden Extrema verschwinden also nicht und besitzen verschiedene Vorzeichen.
Fall gemäß obiger Grafik Fall a: Fall A gemäß Grafik

Fall b: Fall B gemäß Grafik

Fall c: Fall C gemäß Grafik

Fall d ist ein in der Grafik nicht dargestellter Fall. Er entspricht dem Fall A mit auf- oder abwärts verschobener Kurve ( ).

Fall D gemäß Grafik.
Extremwertprodukt        
Diskriminante        
Differenzenprodukt Das Differenzenprodukt verschwindet. Das Differenzenprodukt ist rein imaginär und ungleich Null. Das Differenzenprodukt ist reell und ungleich Null.
Bedingungen für Koeffizienten   und   Fall a:  

Fall b:  , genauer:  

Fall c:   mit hinreichend großem  , nämlich  

Fall d:  

  mit hinreichend kleinem  , nämlich  
Reelle Nullstellen Es gibt höchstens zwei verschiedene reelle Nullstellen, darunter eine mehrfache Nullstelle, genauer:

Fall a: Drei reelle Nullstellen sind zu einer dreifachen Nullstellen verschmolzen, die somit eine verschwindenden Sattelstelle ist. In ihr sind auch die lokalen Extremstellen verschwunden.

Fall b: Zwei reelle Nullstellen sind zu einer doppelten Nullstelle verschmolzen, die somit ein lokales Extremum liefert. Überdies gibt es eine davon verschiedene, weitere reelle Nullstelle, die folglich einfach ist.

Es gibt also nur eine reelle Nullstelle. Diese ist einfach. Es gibt drei verschiedene reelle Nullstellen.
Komplexe Nullstellen Es gibt keine imaginären Nullstellen, nur reelle. Es gibt zwei komplexe Nullstellen. Es gibt keine komplexe Nullstelle.

Anmerkung: Für   gelingt diese geometrische Veranschaulichung nicht.

Die Gleichung zur Winkeldreiteilung

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Die Funktionalgleichung der Exponentialfunktion und die Eulersche Formel oder die Formel von de Moivre oder die trigonometrischen Additionstheoreme liefern die folgenden Beziehung zwischen einem Winkel   und seiner Drittelung  :

 

Zur geometrischen Konstruktion mit Zirkel und Lineal gemäß der historischen Aufgabenstellung genügt es, lediglich den Realteil (oder wahlweise den Imaginärteil) zu kennen. Bildet man diesen auf beiden Seiten, so kommt:

 .

Bei beliebigem Winkel   geht es also um die Lösung der kubischen Gleichung

  
 
 (WinkelteilungGlg )
 

mit einem beliebigen  .

Die normierte Gleichung

  mit  

hat selbstverständlich dieselben Lösungen und ist bereits reduziert ( ) im obigen Sinne.

Die Diskriminante beträgt nach obiger Rechnung

 

Wie unten beschrieben wird, folgt hieraus, dass für die kubische Gleichung der Winkeldreiteilung der casus irreducibilis vorliegt. Dass umgekehrt jeder beliebige casus irreducibilis auf diese Winkeldreiteilungsgleichung zurückgeführt werden kann, wird unten dargelegt.

Die cardanische Formel

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Die reduzierte Form wird mit Hilfe der cardanischen Formel aufgelöst, und anschließend werden durch die Rücksubstitution   die Lösungen der ursprünglichen Gleichung bestimmt. Dabei werden in der reduzierten Form die Koeffizienten   und in der allgemeinen Form die Koeffizienten   als reell und komplex angenommen. Im Unterschied zur quadratischen Lösungsformel kommen bei der kubischen Gleichung auch dann, wenn alle drei Lösungen reell sind, nicht-reelle komplexe Zahlen ins Spiel.

Mit der Substitution

  
 
 (Subst)
 

erhält man

 

Im Vergleich mit der reduzierten Gleichung (RedGlg) (also mit  ) erkennt man, dass bei Gleichsetzung mit ihr die Unbekannten   folgende Nebenbedingungen erfüllen müssen:

  
 
 (NB-Nrm)
 

und

  
 
 (NB-Sp)
 

Unter Beachtung dieser Nebenbedingungen löst man nun die reduzierte Gleichung, indem man zunächst bemerkt, dass die Nebenbedingungen für die Unbekannten   und   die Gleichungen

  
 
 (Vieta-Nrm)
 

  und

  
 
 (Vieta-Sp)
 

implizieren. Beachte hierbei, dass zwar (Vieta-Sp) und (NB-Sp) äquivalente Bedingungen sind, nicht aber (Vieta-Nrm) und (NB-Nrm). Also muss im weiteren Lösungsweg stets darauf geachtet werden, dass die Nebenbedingung (NB-Nrm) gültig bleibt.

Nach dem Satz von Vieta sind daher   und   die beiden Lösungen der quadratischen Gleichung

 
 
 (L-Res)
 

welche die Lagrange-Resolvente der kubischen Gleichung genannt wird.

Die quadratische Lösungsformel ergibt

    mit    

als der Diskriminante der quadratischen Resolvente gemäß (quDiscr).[Anm 9]

Mit Hilfe der dritten Einheitswurzeln[Anm 10]

 
  und
 

sind nun die drei (nicht notwendig verschiedenen) Lösungen   der kubischen Gleichung die folgenden:

  
 
 (FormCard.1)
 
wobei für den Ausdruck   eine fest gewählte dritte Wurzel zu wählen ist, und für   die aufgrund von (NB-Nrm) durch diese Wahl festgelegte dritte Wurzel   von  . Entsprechend müssen auch die Paare   und   die Nebenbedingung (NB-Nrm) erfüllen.[Anm 11]

Die drei Lösungen sind also

  
 
 (FormCard.2)
 

Dabei muss für alle auftauchenden Radikale   jeweils dieselbe Wurzel ausgewählt werden und für   insbesondere zwei solche Wurzeln, mit welchen die Nebenbedingung (Vieta-Nrm) (also  ) erfüllt ist.

Der Sonderfall  
Man setze   sowie   und schließlich  , so dass sich die drei Wurzeln   für   ergeben.
Lösung der allgemeinen (nicht notwendig normierten) Gleichung
Will man auf die allgemeine Gleichung (AllgGlg) mit dem Leitkoeffizienten   zurückgehen, so sind die Substitutionsbeziehungen (Red-p), (Red-q) und (Red-abc) rückwärts einzusetzen sowie die Tatsache zu nutzen, dass in der Diskriminante der Leitkoeffizient des Ausgangspolynoms   in der  -ten Potenz als Normierungsfaktor hinzutritt. Im kubischen Falle   lautet der Normierungsfaktor also  . Die Diskriminante ist auf diese Weise ein ganzzahliges Vielfaches des Quadrats   des Differenzenproduktes (des Produktes der Differenzen der Lösungen), und als ganzzahliges Polynom in den Koeffizienten des allgemeinen Polynoms darstellbar:[Anm 12]
 

Explizite Berechnung der Diskriminante

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Die Diskriminante   der Lagrangeschen Resolvente und diejenige des reduzierten oder normierten Polynoms (  gemäß (NrmGlg) bzw.   gemäß (RedGlg)) stehen gemäß (quDiscr) und (kubDiscr) in folgender Beziehung:

 

Mit Hilfe der expliziten Lösungen lässt sich die Diskriminante   nun direkt berechnen und die Beziehung zur   bestätigen. Für diese Rechnung sei zwecks Abkürzung   und   gesetzt, so dass  .

Beachtet man die Beziehungen zwischen den Einheitswurzeln

 
 
  und
 ,

so bestätigt man durch Ausmultiplizieren die zuvor bereits festgestellte Beziehung zwischen den Diskriminante   des reduzierten Polynoms (redGlg) und derjenigen   der Lagrangeschen Resolvente und oben errechneten Diskriminante des reduzierten Polynoms:

 

Anmerkung: Beim Nachvollzug der ausgelassenen Rechenschritte nutze man Symmetrien zwischen den Einheitswurzeln   und zwischen den Größen  .

Einzelfallbetrachtung

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Im Folgenden sollen die drei Fälle näher betrachtet werden.

Diskriminante gleich Null

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Die Gleichung   zeigt: Entweder verschwinden   und   zugleich oder keines von beiden, d. h.:  .

Im Falle  
handelt es sich um das Polynom  , und   ist die einzige (dreifache) Nullstelle.
Daher hat das allgemeine kubische Polynom   die Nullstellen:
 
Im Falle  
wählt man   reell. Nach den obigen Formeln hat   dann eine einfache reelle Lösung
 ,
und eine doppelte reelle Lösung
 .
Das allgemein kubische Polynome   hat also die Nullstellen
 

Diskriminante negativ

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Dann ist  , und die auftretenden Quadratwurzeln   sind reell, mithin auch die Lösungen   der Lagrangeschen Resolvente. Man wähle für   und   jeweils die reellen dritten Wurzeln   bzw.  . Es gibt genau eine reelle und zwei konjugiert komplexe Lösungen, die nach den obigen Formeln durch

 

gegeben sind.

Für das allgemeine kubische Polynom   erhält man die Nullstellen

 
Beispiel
Allerdings ist das Ausziehen der Kubikwurzeln nicht immer so einfach. Cardano führt als Beispiel an:
 .
Für dieses kubische Polynom ist
 
Wegen   ist   und man erhält
 
Man wähle reelle Kubikwurzeln
  und
 
Die Nebenbedingungen sind damit erfüllt!
Somit ergibt sich   und  . Für die Techniken zum Ausziehen von verschachtelten Wurzeln sei auf die Fachliteratur verwiesen.

Diskriminante positiv (casus irreducibilis)

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Die Quadratwurzeln   sind rein-imaginär, und die Lösungen   der quadratischen Resolvente konjugiert komplex. Daher ergeben sich für   und   zueinander konjugiert komplexe Werte, so dass sich mit

 

drei unterschiedliche reelle Lösungen ergeben.

Bei der Bestimmung von   oder   kommen jedoch dritte Wurzeln aus nicht-reellen Zahlen vor. Obwohl deren anschauliche Bedeutung zur Zeit Cardanos noch im Dunkeln lag und daher die Existenz solcher Ausdrücke als Zahlen allgemein als fragwürdig galt, rechnete Cardano rein formal (also ohne den Ausdrücken eine anschauliche Bedeutung beimessen zu können) weiter und konnte die drei reellen Lösungen angeben – allerdings in einer Weise, die die „irrealen“ Zahlen enthält. Da dieser Lösungsweg also das Terrain der anschaulichen, „reellen“ Zahlen verlässt und die Lösung somit nicht auf reelle Radikale zurückführbar war, wurde dieser Fall casus irreducibilis genannt.[Anm 13] Dennoch mögen weitblickende Zeitgenossen – wie Cardano – in diesen Umständen einen Fingerzeig erahnt haben, dass jene Ausdrücke, die mangels anschaulicher Bedeutung sinnlos erscheinen, womöglich doch einen tieferen Sinn besitzen.

Trigonometrische Lösung nach Vieta
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Mithilfe der trigonometrischen Funktionen können die Lösungen jedoch auch reell berechnet werden, in dem sie nämlich auf die Lösungen der oben vorgestellten Winkeldreiteilungsgleichung zurückgeführt wird: Diese übernimmt also gewissermaßen die Rolle der reinen (oder binomischen) Gleichungen  .

Nach einem Additionstheorem, das sich leicht mit dem Satz von de Moivre herleiten lässt, gilt für alle   die Beziehung

  
 
 (Moivre)
 

Parametrisiert man   durch  , so nimmt die zu lösende reduzierte kubische Gleichung   diese Gestalt an:

 .

Nutzt man hierin die obige Gleichung (Moivre), so erhält man

 

Wählt man hierin  , so verschwindet der Klammerausdruck und es bleibt noch die folgende Gleichung für den Winkel   zu lösen:

 .

Die Auflösung nach dem Winkel   liefert  , das heißt:

 

wobei   und   eine beliebige ganze Zahl ist.

Die Lösungen haben die Form   mit dem gewählten  .

Wegen   kann bei Durchlaufen aller ganzzahligen   auf das Doppelvorzeichen   verlustfrei verzichtet werden.

Wegen   sind die   für höchstens drei aufeinander folgende   verschieden.

Da bei   drei verschiedene Lösungen existieren, sind die   für mindestens drei solche   verschieden.   liefert mit den Vereinfachungen

  und
 

die folgenden drei Lösungen:

 

Die allgemeine Gleichung   hat also die folgenden drei Lösungen:

 
Beispiel aus der Trigonometrie
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Im regulären Vierzehneck entspricht das Verhältnis der Seite   zum Umkreisradius   dem Wert  , der die folgende kubische Gleichung erfüllt:

 

Durch kubische Ergänzung entsteht:

 

Mit der Cardanoschen Formel ergibt sich im Casus irreduzibilis das folgende reelle Lösungstriplett

 
 
 

mit   als dem  -Verhältnis im regulären Vierzehneck.

Cardanos Formel in der Formulierung durch Arthur Cayley

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Man mag es als einen Mangel empfinden, dass die Formel von Cardano stets die Nebenbedingungen im Auge behalten muss. Diesem Umstand hat Arthur Cayley abgeholfen.[Anm 14]

Für zwei neue Unbekannte   setze man

  und   
 
 (CayleyParam)
 

Dann folgt mit Nebenbedingung (NB-Nrm) bzw. (Vieta-Nrm)   Setzt man diesen Wert in die Gleichungen (CayleyParam) ein, ersetzt   bzw.   durch die Werte aus der Cardanoschen Formel (CardForm.1) und löst nach   bzw.   auf, so erhält man

  
 
 (CayleysForm.1)
 

Damit erhält man nun die Lösungen in Cayleys Formulierung.

  für  
 
 (CayleysForm.2)
 

Zwar gibt es neun Doppelindizes  , doch die Menge   besteht lediglich aus den drei Lösungen

  
 
 (CayleysForm.3)
 

Koeffizientenringe

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Charakteristik 2 und 3

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Hat der Ring   der Koeffizienten die Charakteristik   oder   dann lassen sich die angegebenen Formeln wegen der Divisionen durch   nicht anwenden. Näheres dazu im Artikel über kubische Gleichungen.

Andere, insbesondere komplexe Koeffizienten

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Für andere Charakteristiken und für komplexes   gilt im Prinzip die cardanische Formel. Es gibt aber bei Nicht-Geordnetheit von   nur zwei Fälle:

  •  : Dies ist auch in diesen Fällen das Kriterium für mehrfache Nullstellen. Die oben für diesen Fall angegebenen Formeln gelten unverändert.
  •  : Die oben für den Fall   angegebenen Formeln gelten analog und stellen den „algebraischen“ Weg der Auflösung durch Radikale dar, wobei die beiden dritten Wurzeln wie im reellen Fall gemäß Nebenbedingung (NB1) so zu wählen sind, dass ihr Produkt   ergibt.
    Der beim Fall  , dem „casus irreducibilis“, angegebene Weg ist ein „numerischer“ Lösungsweg, der dem Ausziehen der dritten Wurzeln unter Zuhilfenahme trigonometrischer Funktionen entspricht.

Quartische Gleichungen

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Faktorisation von quartischen Polynomen

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Bei quartischen Gleichungen beziehungsweise Gleichungen vierten Grades sind die Lösungen immer biquadratisch radikale Ausdrücke aus Lösungen von kubischen Gleichungen. Der Grund dafür besteht in der Tatsache, dass alle Polynome vierten Grades als Differenz des Musters Quadrat eines quadratischen Polynoms minus Quadrat eines linearen Polynoms dargestellt werden können. Durch das Nullsetzen des quartischen Polynoms kann auf diese Weise der Satz von Vieta verwendet werden. Und diese Differenz zweier Quadrate kann dann mit der dritten binomische Formel faktorisiert werden. So entstehen zwei Faktoren von jeweils zweitem Grade. Diese können dann mit der Mitternachtsformel aufgelöst werden. Für die Bestimmung der Koeffizienten von diesen beiden Polynomfaktoren ist die Auflösung eines kubischen Gleichungssystems erforderlich. Dies wird im nun Folgenden gezeigt. Gegeben sei ein quartisches Polynom, welches faktorisiert werden soll:

 

Eine kubische Resolventengleichung führt hierbei zur Ermittlung von  :

 

Sukzessiv können dann   und   ermittelt werden.

Nach anschließender Faktorisation der dritten binomischen Formel führt das Lösen von quadratischen Faktoren zur x-Lösung.

Beweis der kubischen Resolvente

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Durch Eliminierung der unbekannten v und w kann eine kubische Gleichung für u in Abhängigkeit der gegebenen Koeffizienten A, B, C und D aufgestellt werden:

 

Die Bilanz der Koeffizienten des quadratischen Glieds ergibt folgende Gleichung:

I)  

Die Bilanz der Koeffizienten des linearen Glieds ergibt nachfolgende Gleichung:

II)  

Und die Bilanz der Koeffizienten des absoluten Glieds ergibt die nun folgende Gleichung:

III)  

Durch das Gleichsetzungsverfahren mit dem Muster I*III = II² ergibt sich folgende kubische Gleichung:

 

Diese Gleichung kann dann nach u aufgelöst werden.

Beispielgleichung

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Nach der positiven reellen Lösung soll folgende Gleichung aufgelöst werden:

 

Gegeben ist die genannte Form:

 

Nach dieser Form gelten die Werte   und  .

Die genannte kubische Resolvente lautet dann für diese Beispielgleichung so:

 

Nach der Formel von Gerolamo Cardano lautet die reelle Lösung für   wie folgt:

 .[Anm 15]

Genannt waren ebenso die Gleichungen:

 
 

In dieser Beispielgleichung lauten sie so:

 
 

So entstehen   und  :

 
 

Also gilt:

 

Nach dem Satz von Vieta kann dann so das quadratische Polynom mit den beiden reellen Lösungen herauskristallisiert werden:

 
 

Nach der dritten binomischen Formel gilt:  .

Anschließend wird weiter umgeformt:

 
 
 

Quintische Gleichungen

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Quintisches Analogon zur Cardanoschen Formel

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Nach dem Satz von Abel-Ruffini ist das Analogon der Cardanoschen Formel für quintische Gleichungen nicht elementar darstellbar. Jedoch kann bei diesem quintischen Analogon die reelle Lösung dann in einem quintisch radikalen Ausdruck dargestellt werden, wenn ein elliptischer Schlüssel ausgedrückt über die Thetafunktionen auf der Grundlage der Elliptischen Nomenfunktion   oder über die Jacobischen Amplitudenfunktionen angewendet wird. Die Mathematiker John Stuart Glashan, George Paxton Young[Anm 16] und Carl Runge[Anm 17] fanden den quintisch radikalen Ausdruck für die Bring-Jerrard-Form heraus und beschrieben diesen Lösungsausdruck in ihrem Werk. Der Wert für den zugehörigen elliptischen Modul[Anm 18] beziehungsweise die zugehörige numerische Exzentrizität in Abhängigkeit vom Koeffizienten des absoluten Gliedes in der Bring-Jerrard-Form wurde durch Charles Hermite entdeckt und ermittelt. Und für die standardisierte Bring-Jerrard-Normalform der quintischen Gleichung wird im Folgenden das Analogon zur kubischen Formel nach Cardano aufgestellt:

 
 

Elliptischer Schlüssel:

 

Wichtiger Rechenhinweis über die genannten hyperbolisch lemniskatischen Funktionen:

 

Alternativ wird die genannte quintische Bring-Jerrard-Gleichung auch ohne elliptischen Schlüssel mit einem direkten Ausdruck für dieselbe reelle Lösung so gelöst:

 
 

Hierbei stehen die Buchstaben R und S für den Rogers-Ramanujan-Kettenbruch und den zugehörigen alternierenden Kettenbruch. Und die Abkürzung sl stellt den lemniskatischen Sinus dar.

Quintisches Rechenbeispiel

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Eine bekannte quintische und elementar lösbare Gleichung, deren Lösung somit analog zur kubischen Formel nach Cardano gelöst werden kann, ist die folgende:

 

Die durch Umformung gebildete Gleichung

 

hat dieselbe Lösungsmenge. Nach den Setzungen

 

ergibt sich

 

Nun kann die reelle Lösung dieser Gleichung direkt hervorgerufen werden:

 

Wegen   folgt

 

und es ergibt sich die reelle Nullstelle

 

Da sich die Terme   und   durch Radikale des maximal fünften Grades ausdrücken lassen, lässt sich auch   (ohne Bezug auf transzendente Funktionen wie  ) durch Radikale des maximal fünften Grades ausdrücken.

Anmerkungen und Einzelnachweise

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  1. Matthiessen: IV. Abschnitt, § 94 Methode von Vieta, Seite 213, Historische Bemerkungen
  2. Dabei spielt keine Rolle, ob die Nullstellen (Lösungen) bereits in dem betrachteten Körper oder Ring (im klassischen Falle also  ) liegen oder erst ein einem größeren Erweiterungskörper (etwa dem Zerfällungskörper): Für den klassischen Fall wäre dies der Körper   der komplexen Zahlen, mit denen zu Cardanos Zeit noch keine Anschauung verbunden war und die daher mindestens als unwirklich galten, wenn nicht gar suspekt und nicht-existent.
  3. Im älteren Sprachgebrauch: „symmetrische Grundfunktionen“
  4. Vgl. Bartel Leendert van der Waerden: Algebra I, § 35, Aufgabe 2, Seite 108
  5. Die Diskriminante eines ganzrationalen Polynoms in den Koeffizienten   soll also in   liegen und nicht etwa erst in   zu finden ist. Dieses Postulat bedingt die Wahl von  .
  6. Dies gilt sinngemäß natürlich auch für positives  . Dieser Fall liegt aber jenseits des klassischen Betrachtung.
  7. Kurzeinführung zur Kurvendiskussion: Die (erste) Ableitung einer Funktion   an der Stelle   ist durch die Gleichung  , vorausgesetzt, dass der Grenzwert existiert. Entsprechend bezeichnet   die zweite Ableitungsfunktion. Die Kurvendiskussion lehrt, dass an lokalen Extremstellen   die erste Ableitung verschwindet ( ). Dabei kann die zweite Ableitung Auskunft darüber geben, ob es sich um ein lokales Minimum ( ) oder um ein lokales Maximum ( ) handelt. Sattelpunkte sind Wendepunkte mit waagerechter Tangente. An Wendepunkten verschwindet die zweite Ableitung. Ein Sattelpunkt   lässt sich als Grenzfall verstehen, in dem ein lokales Minimum und ein benachbartes lokales Maximum, die sich einander annähern, miteinander zu einem Punkt verschmelzen: Dann liegt bei   kein lokales Extremum vor, doch besitzt der Sattelpunkt eine waagerechte Tangente und es gilt  . Im Allgemeinen sind dies keine hinreichenden Kriterien für das Vorliegenden von Extrema oder Sattelpunkten, wie schon die Beispiele   für   zeigen, wohl aber im kubischen Falle. Weitere Einzelheiten im Artikel zur Kurvendiskussion.
  8. Hier wird deutlich, weshalb die Überlegung dieses Abschnittes lediglich als „Veranschaulichung“ oder „Plausibilisierung“ gelten kann, nicht als „Herleitung“ oder „Beweis“. Für einen strengeren Nachweis müssten Argumente wie der Zwischenwertsatz, Extremwertsatz, der Satz über die Anzahl von Nullstellen eines Polynoms und die Tatsache   eingebracht werden.
  9. Bemerkenswerterweise gilt  .
  10. Anstelle der hier folgenden Festlegungen ist mit Hilfe einer primitiven dritten Einheitswurzel   selbstverständlich auch die folgende (leicht verallgemeinerte) Festlegung möglich:  . – In analoger Weise tritt ja in der Mitternachtsformel die   als (die einzige) primitive zweite Wurzel auf:  .
  11. Derselbe Gedankengang in varianter Formulierung: Setzt man die Substitution (Subst) in das reduzierte Polynom   gemäß (redGlg) ein, so erhält man  . Die Nebenbedingungen (NB-Nrm) und (NB-Sp) stellen sicher, dass   und bringen die Substitutionsvariablen in gegenseitige Abhängigkeit. Nun ist  , also  . Die Auswahl des Vorzeichens „ “ schlägt sich nur in einer bedeutungslosen Vertauschung von   nieder, so dass es ohne Einschränkung so gewählt werden kann:   und  . Die Auswahl der dritten Wurzeln ist nur bei einer der Variablen   oder   frei, die Auswahl der anderen ist dann durch die Nebenbedingungen bereits festgelegt. Dies bedeutet für die Lösungen  , was im nun folgenden Absatz notiert ist. – Eine weitere Argumentationsvariante befindet sich hier.
  12. Es ist allerdings zu beachten, dass in der Literatur auch andere Normierungen im Schwange sind, die nicht dem Postulat folgen, dass ganzzahlige Polynome auch ganzzahlige Diskriminanten haben sollen. So findet sich bspw. eine variante Normierung zu  . Die hier dargestellte Normierung folgt Standard-Lehrbüchern zur Algebra von Eugen Netto über Heinrich Weber (Mathematiker) bis zu Bartel Leendert van der Waerden und Serge Lang.
  13. Der Begriff bezieht sich also nicht auf die Eigenschaft der Irreduzibilität von Polynomen. Dieser wurde ja auch erst später geprägt. Dennoch gibt es eine begriffliche Koinzidenz: Wir wissen heute, dass Nullstellen irreduzibler rationaler Polynome grundsätzlich nicht durch Radikale dargestellt werden können, selbst wenn sie sämtlich reell sind; siehe dazu Bartel Leendert van der Waerden: Algebra I, Seite 194.
  14. Vgl. Heinrich Weber: Lehrbuch der Algebra, Erster Band, Seite 11 f. mit Verweis auf die Originalarbeit von Arthur Cayley: Phil. Mag. Vol. XXI, 1861, Collected mathematical papers vol. V, Nr. 310.
  15. Es gilt die Identität:
     
    Denn folgende Kombination von Hyperbelfunktion und Areafunktion hat diese radikalische Darstellung für alle reellen Werte  :
     
    Somit wird die Form der Cardanoschen Formel erfüllt.
  16. G. P. Young: Solution of Solvable Irreducible Quintic Equations, Without the Aid of a Resolvent Sextic. In: Amer. J. Math. Band 7, Seiten 170–177, 1885.
  17. C. Runge: Über die auflösbaren Gleichungen von der Form  . In: Acta Math. Band 7, Seiten 173–186, 1885, doi:10.1007/BF02402200.
  18. F. Brioschi: Sulla risoluzione delle equazioni del quinto grado: Hermite – Sur la résolution de l’Équation du cinquième degré Comptes rendus –. N. 11. Mars. 1858. 1. Dezember 1858, doi:10.1007/bf03197334 (zenodo.org [abgerufen am 24. Oktober 2021]).

Literatur

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  • Hieronymus Cardanus: [Hieronymi Cardani …] Artis magnae, sive de regulis algebraicis, liber unus : qui & totius operis de arithmetica, quod opus perfectum inscripsit, est in ordine decimus. Nürnberg [Petreius] 1545, siehe etwa Cap. XII de cubo aequli rebus & numero (S. 31 f.) und Cap. XXXVII De regula falsum ponendi Regula II (und Demonstratio) (S. 65 ff.), doi:10.3931/e-rara-9159 (ETH-Bibliothek Zürich, Shelf Mark: Rar 5506 / Public Domain Mark [PDF; 52,2 MB; abgerufen am 1. November 2024]).
  • Jörg Bewersdorff: Algebra für Einsteiger. Von der Gleichungsauflösung zur Galois-Theorie. 6. Auflage. Wiesbaden 2019, ISBN 978-3-658-26151-1, doi:10.1007/978-3-658-26152-8 (Einführung [PDF; 319 kB]).
  • Heinrich Dörrie: Kubische und biquadratische Gleichungen. München 1948, doi:10.1515/9783486775990.
  • Ludwig Matthiessen: Grundzüge der antiken und modernen Algebra der litteralen Gleichungen. Leipzig 1896, Vierter Abschnitt. Directe Auflösung der Gleichungen von den ersten vier Graden durch Substitution. IV. Von der Auflösung der kubischen Gleichungen. § 127. Methode und Formel von Scipio Ferreo, Nicol. Tartaglia und Hieron. Cardano. (Capitulum cubi et rerum numero aequalium.), S. 362 ff., doi:10.3931/e-rara-78944.
  • Peter Pesic: Abels Beweis. Die Geschichte rund um die Lösungsformeln vom Grad 2 bis 4 und der komplette Beweis von Abel. Springer, 2005, ISBN 3-540-22285-5, doi:10.1007/978-3-540-27309-7.
  • Charles Hermite: Sur la résolution de l’Équation du cinquième degré Comptes rendus (= Comptes Rendus Acad. Sci. Nr. 11). Paris März 1858.
  • G. P. Young: Solution of Solvable Irreducible Quintic Equations, Without the Aid of a Resolvent Sextic (= American Journal of Mathematics. Band 7). 1885, S. 170–177.
  • F. Brioschi: Sulla risoluzione delle equazioni del quinto grado: Hermite – Sur la résolution de l’Équation du cinquième degré (= Comptes rendus. N. 11. (Mars 1858)). 1. Dezember 1858, doi:10.1007/bf03197334 (zenodo.org [abgerufen am 24. Oktober 2021]).
  • Carl Runge: Über die auflösbaren Gleichungen von der Form x⁵+ux+v=0 (= Acta Mathematica. Band 7). 1885, S. 173–186, doi:10.1007/BF02402200.
  • Bartel Leendert van der Waerden: Algebra I. unter Benutzung von Vorlesungen von E. Artin und E. Noether. (= Heidelberger Taschenbücher. Band 12). 8. Auflage. 1971, ISBN 3-540-03561-3, Kapitel VIII Die Theorie von Galois, § 64 Gleichungen zweiten, dritten und vierten Grades, Satz im Kleindruck auf Seite 194.
  • Konrad Knopp: Elemente der Funktionentheorie (= Sammlung Göschen. Band 1109). Walter de Gruyter & Co, Leipzig 1937, 2. Kapitel, § 4 Geschichtliches (Seite 19) – (144 S.).
  • Wolfgang Krull: Elementare Algebra vom höheren Standpunkt (= Sammlung Göschen. Band 930). Walter de Gruyter & Co, Leipzig 1939 (143 S.).
  • Eugen Netto: Vorlesungen über Algebra. Erster Band. B. G. Teubner, Leipzig 1896, OCLC 1140714575, 9. Vorlesung (Die symmetrischen Funktionen), 12. Vorlesung (Die Resultante und ihre Darstellung), 14. Vorlesung (Die Discriminanten) und 26. Vorlesung (Die Gleichungen zweiten, dritten und vierten Grades), § 284 [beschreibt Eulers eleganten Weg zur Herleitung der Cardanischen Formel] (388 S., archive.org [PDF; 23,1 MB]).
  • Heinrich Weber: Lehrbuch der Algebra. in zwei Bänden. Erster Band. Friedrich Vieweg und Sohn, Braunschweig 1895, §§ 34ff., S. 114 ff. (653 S., uni-goettingen.de [PDF; 48 kB; abgerufen am 1. November 2024]).
  • Robert Fricke: Lehrbuch der Algebra. verfaßt mit Benutzung von Heinrich Webers gleichnamigem Buche (in drei Bänden). Erster Band. Friedrich Vieweg & Sohn Aktiengesellschaft, Braunschweig 1924, 6. Transformationen höheren Grades § 3 Beispiel der kubischen Gleichung., S. 174 ff. (468 S., uni-goettingen.de [PDF; 65,1 MB; abgerufen am 9. November 2024]).
  • H.-D. Ebbinghaus, H. Hermes, Fr. Hirzebruch, Max Koecher, K. Mainzer, A. Prestel, R. Remmert: Zahlen. In: Grundwissen Mathematik I. 3., verbesserte Auflage. Springer-Verlag, Berlin, Heidelberg, New York, London, Paris, Tokyo, Hong Kong, Barcelona, Budapest 1992, ISBN 3-540-55654-0, Kapitel 3 Komplexe Zahlen (R. Remmert) § 1 Genesis der komplexen Zahlen 1. CARDANO (1501-1576), S. 46, doi:10.1007/978-3-642-96783-2 (Hirzebruch Collection [abgerufen am 9. November 2024]).
  • Serge Lang: Linear Algebra. 3rd edition Auflage. Addison-Wesley, 1970, ISBN 0-387-96412-6.
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