Cardanische Formeln

Formeln zur Lösung reduzierter kubischer Gleichungen

Die Cardanische Formel oder auch Cardanosche Formel ist eine Formel zur Lösung kubischer Gleichungen (Gleichungen dritten Grades), was gleichbedeutend ist mit der Berechnung der Nullstellen eines kubischen Polynoms. Die Formel wurde erstmals 1545 vom italienischen Mathematiker Gerolamo Cardano in seinem Buch Ars magna veröffentlicht, aber in Spezialfällen bereits zuvor von Nicolo Tartaglia und Scipione del Ferro gefunden, ohne dass eine Veröffentlichung erfolgte.

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Die Cardanische Formel gab wichtige Impulse für die weitere Entwicklung der Algebra wie die spätere Einführung von negativen und komplexen Zahlen. Heute besitzt die Cardanische Formel allerdings kaum noch eine praktische Bedeutung, da für eine numerische Bestimmung inzwischen universelle und deutlich schnellere Verfahren entwickelt wurden.

Cardanische Formel im einfachsten Fall

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Die Cardanische Formel liefert zunächst eine einzelne Lösung von kubischen Gleichungen der Form

 

mit reellen Koeffizienten   und  . Die Formel für eine Lösung lautet:

 

Im Fall, dass der Radikand der Quadratwurzel nicht negativ ist, findet man mit der Formel problemlos eine Lösung. Die Cardanische Formel ähnelt damit der aus der Schulmathematik bekannten p-q-Formel, die zum Auflösen von quadratischen Gleichungen des Typs

 

verwendet wird.

Zwei Beispiele zur Cardanischen Formel

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Eine Lösung zur Gleichung

 

ist gemäß der Cardanischen Formel

 

Analog findet man zur Gleichung

 

die Lösung

 

Die ergänzten Dezimaldarstellungen der Lösungen dienen primär zur leichten Überprüfung. Die Cardanische Formel wird in der Regel nicht verwendet, wenn für eine praktische Anwendung nur eine Dezimaldarstellung gesucht wird, weil für diesen Zweck universelle, iterative Näherungsverfahren wie das Newton-Verfahren besser geeignet sind.

Notwendig ist die Cardanische Formel aber bei der Suche nach dem „exakten“ Wert, das heißt, wenn eine Zurückführung der Lösung auf Gleichungen der Form   angestrebt wird, wobei bei kubischen Gleichungen   und   ausreicht.

Allgemeine Aussage der Cardanischen Formel

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Allgemein geht man davon aus, dass die Koeffizienten der kubischen Gleichung   und   in einem Körper   liegen. In vielen Anwendungen ist   (reelle Zahlen) oder   (komplexe Zahlen).

Ist   ein Körper der Charakteristik ungleich 2 oder 3, mit  , so sind die Lösungen der Gleichung

 

gegeben durch

 

Dabei ist   eine beliebige primitive, dritte Einheitswurzel im algebraischen Abschluss   sowie

 

wobei die dritten Wurzeln mit der Nebenbedingung   zu wählen sind.[1] Diese Nebenbedingung ist wichtig, da Wurzeln ansonsten mehrdeutig sind. Für   kann der Ausdruck   gewählt werden, wobei die Wahl der Quadratwurzel unerheblich ist. Zu beachten ist, dass wegen   durch 2 bzw. 3 dividiert werden darf, und bereits   gilt.

Für die Standardsituation der reellen Zahlen ist zu beachten, dass der algebraische Abschluss in diesem Falle gegeben ist durch die komplexen Zahlen, also  . Es kann in dieser Situation   gewählt werden. Dabei bezeichnet   die (komplexe) Exponentialfunktion.

Reduzierung der allgemeinen Gleichung dritten Grades

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Die Cardanische Formel eignet sich nur dazu, reduzierte kubische Gleichungen zu lösen, das heißt Gleichungen ohne quadratisches Glied. Jedoch können alle kubischen Gleichungen durch eine lineare Transformation der Variablen in die reduzierte Form gebracht werden: Die allgemeine Gleichung dritten Grades

  
 
 (AllgGlg)
 

mit reellen oder komplexen Zahlen  ,  ,  ,   und   kann durch Division durch   zunächst in die Normalform

  
 
 (NrmGlg)
 

gebracht werden.

Mit Hilfe der Substitution   erhält man aus der Normalform eine Gleichung für die Variable   in reduzierter Form, bei der das quadratische Glied fehlt

  
 
 (RedGlg)
 

mit den Koeffizienten

  
 
 (Red-p)
 

und

 
 
 (Red-q)
 

Geschichte

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Titelseite der Ars Magna von Cardano

Die Cardanische Formel wurde, zusammen mit Lösungsformeln für quartische Gleichungen (Gleichungen vierten Grades), erstmals 1545 vom italienischen Mathematiker Gerolamo Cardano in seinem Buch Ars magna veröffentlicht. Entdeckt wurde die Lösungsformel für die reduzierten kubischen Gleichungen von Nicolo Tartaglia; laut Cardano sogar noch früher durch Scipione del Ferro, ohne dass eine Veröffentlichung erfolgte. Von Cardano selbst stammt die Methode zur Reduzierung der allgemeinen Gleichung dritten Grades auf den Spezialfall, dass der Koeffizient beim quadratischen Glied gleich null ist. Zwischen Cardano und Tartaglia entbrannte nach der Veröffentlichung ein heftiger Disput darüber, ob Cardano überhaupt berechtigt gewesen sei, die von Tartaglia gefundene und unter Zusicherung der Verschwiegenheit Cardano mitgeteilte Formel zu publizieren. Cardano verwies zu seiner Verteidigung darauf, dass bereits del Ferro die Formel gefunden habe.[2]

Cardano verwendete noch nicht die uns heute vertraute Formelschreibweise, sondern nur Abkürzungen für mathematische Operationen. Da negative Zahlen noch unbekannt waren, musste er verschiedene Formen von kubischen Gleichungen unterscheiden wie zum Beispiel   und  , die wir heute mittels negativer Koeffizienten als einen gemeinsamen Fall ansehen. Positive Koeffizienten musste Cardano insbesondere deshalb voraussetzen, weil er teilweise geometrisch argumentierte, wie in al-Chwarizmis Buch Hisab al-dschabr wa-l-muqabala bei quadratischen Gleichungen und in Euklids Elementen bei dazu ähnlichen Sachverhalten.

 
Seite aus der Ars Magna: Lösung von Gleichungen der Form  . Die Graphik zeigt die Zer­legung der Kantenlänge eines Würfels in zwei Teile (in einer nicht per­spek­tivischen Dar­stellung).

Cardanos geometrischer Ausgangspunkt war ein Würfel, dessen Kantenlänge in zwei Teile   und   zerlegt wird, wie es das Faksimile rechts zeigt. Bei dieser Zerlegung ergeben sich zwei Teilwürfel und drei in ihren Abmessungen übereinstimmende Quader, was in heutiger Formelschreibweise der Identität

 

entspricht. Die in ihrer Form dazu ähnliche kubische Gleichung   kann also gelöst werden, wenn man eine entsprechende Zerlegung der Unbekannten   findet. Dazu müssen die dritten Potenzen   und   die Bedingung   und   erfüllen, womit die beiden dritten Potenzen   und   aufgrund des Satzes von Vieta aus einer quadratischen Gleichung berechnet werden können.

Die Cardanische Formel gab wichtige Impulse für die weitere Entwicklung der Algebra wie die spätere Einführung von negativen und komplexen Zahlen. Dafür ursächlich war insbesondere, dass die Cardanische Formel scheinbar versagt, wenn der Radikand der Quadratwurzel negativ ist, selbst wenn eine Lösung bekannt ist. Cardano selbst gab zum Beispiel in der Ars magna für die Gleichung   die Lösung   an, verzichtete aber darauf, diese Lösung mit seiner Formel herzuleiten, was zur damaligen Zeit auch gar nicht möglich gewesen wäre, weil es sich bei den Zwischenergebnissen um nicht reelle, komplexe Zahlen handelt. Solche kubische Gleichungen, die zu einem negativen Radikanden bei der Quadratwurzel führen, werden als casus irreducibilis (lat.: „nicht zurückführbarer Fall“) bezeichnet. Immerhin experimentierte Cardano in anderen Teilen seines Buches bereits mit negativen und komplexen Zahlen.

Fortschritte bei der Behandlung des casus irreducibilis machten erst später Rafael Bombelli, der 1572 erste Erklärungen auf algebraischer Ebene gab, und Franciscus Vieta, der 1600 eine Lösung des casus irreducibilis mit Hilfe trigonometrischer Funktionen fand.

Cardano löste in seiner Ars magna auch Gleichungen vierten Grades, öfters biquadratisch und manchmal quartisch genannt: Die Lösungsmethode hatte sein Schüler Lodovico Ferrari gefunden, der das Problem mit Hilfe einer kubischen Hilfsgleichung, oft als Resolvente bezeichnet, auf die kubische Gleichung zurückführte.[3] Dieser zweifache Erfolg war der erste große Fortschritt bei algebraischen Methoden seit al-Chwarizmis Begründung der Algebra. In Folge wurden viele Mathematiker dazu inspiriert, Gleichungen höherer Grade auf ihre prinzipiellen Eigenschaften und im Hinblick auf Lösungsformeln zu untersuchen. Die dabei wesentlichen Ergebnisse sind der Fundamentalsatz der Algebra, der Hauptsatz über symmetrische Funktionen und die Galois-Theorie, aus der folgt, dass es keine Auflösungsformel für Gleichungen gibt mit einem Grad von mindestens fünf.

Prinzipielle Eigenschaften von kubischen Gleichungen

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Aus allgemeinen Sätzen, die für Polynome eines beliebigen Grades und ihre Nullstellen gelten, ergeben sich im Fall eines kubischen Polynoms die nachfolgend aufgeführten Aussagen. Die Darlegung beschränkt sich auf kubische Gleichungen mit komplexen Koeffizienten, obwohl auch in anderen Fällen entsprechende Aussagen gelten.

Zerlegung in Linearfaktoren

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Nach dem Fundamentalsatz der Algebra zerfällt jedes kubische Polynom mit reellen oder komplexen Koeffizienten in drei bis auf die Reihenfolge eindeutig bestimmte Linearfaktoren. Für eine kubische Gleichung

 

bedeutet dies

 

mit drei komplexen Zahlen  , die damit die Lösungen der kubischen Gleichung sind. Bei einer kubischen Gleichung gibt es demnach immer drei, nicht unbedingt voneinander verschiedene Lösungen. Zusammenfallende Lösungen werden als mehrfache Lösung bezeichnet und bei Aussagen über eine Anzahl von Lösungen mit einer bestimmten Eigenschaft einzeln gezählt. Aus der Zerlegung in Linearfaktoren ergibt sich auch, dass die Gleichungskoeffizienten   bis auf das Vorzeichen den elementarsymmetrischen Polynomen entsprechen. Zum Beispiel gilt  .

Im Sonderfall einer reduzierten Gleichung, das heißt bei  , ist stets

 .
 
Zusammenhang zwischen Vorzeichen der Diskriminante Δ und der Anzahl der Nullstellen eines kubischen Polynoms der Form   mit reellen Koeffizienten

Kubische Gleichungen mit reellen Koeffizienten

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Da bei Polynomen mit reellen Koeffizienten unabhängig vom Grad die Nullstellen immer paarweise konjugiert komplex auftreten, hat eine kubische Gleichung mit reellen Koeffizienten entweder eine oder drei reelle Lösungen. Unterschieden werden können die beiden Fälle mittels des Differenzenprodukts

 ,

das bei drei reellen Lösungen einen reellen Wert und bei genau einer reellen Lösung einen rein imaginären Wert annimmt. In Folge erfüllt die sogenannte Diskriminante, die als Quadrat des Differenzenprodukts, das heißt durch

 

definiert ist, die folgenden Eigenschaften:

Bei reellen Gleichungskoeffizienten gibt es
  • bei   genau eine reelle Lösung,
  • bei   drei reelle Lösungen und
  • bei   nur reelle Lösungen, darunter eine mehrfache.

Berechnung der Diskriminante aus den Gleichungskoeffizienten

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Als symmetrisches Polynom kann die Diskriminante durch einen polynomialen Ausdruck der elementarsymmetrischen Polynome und damit der Gleichungskoeffizienten berechnet werden. Konkret gilt im Fall der reduzierten kubischen Gleichung

 [4]

das ist der  -fache Wert des Quadratwurzelradikanden innerhalb der Cardanischen Formel.

Problematik des casus irreducibilis

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Wie bereits im Abschnitt Geschichte erwähnt, erkannte schon Cardano, dass die nach ihm benannte Formel im Fall reeller Koeffizienten und eines negativen Quadratwurzelradikanden zu versagen scheint. Der Erste, der eine solche Gleichung lösen konnte, war 1572 Bombelli. In heutiger Notation erhielt er zur Gleichung[5]

 

die Lösung

 

Für das spezielle Beispiel konnte Bombelli wegen   weiterrechnen:

 .

Allgemein lassen sich die beiden dritten Wurzeln aus komplexen Zahlen nur mit Hilfe des Moivreschen Satzes, und damit nur mit Hilfe von trigonometrischen Funktionen berechnen, womit allerdings die Methoden der Algebra verlassen werden. Zwar erhält man auf diese Weise die numerischen Werte der drei reellen Lösungen, allerdings gibt es dafür, wie bereits erwähnt, universell einsetzbare und schneller zum numerischen Ergebnis führende Verfahren. Da aus algebraischer Sicht zwischen Quadratwurzeln wie   und   kein prinzipieller Unterschied besteht, ist eine „Lösung“ des casus irreducibilis algebraisch nicht erforderlich.

Herleitung

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Die cardanische Formel liefert die reellen Lösungen (oder die eine reelle Lösung) der reduzierten Gleichung. Sie lautet

 ,

und wird im Folgenden hergeleitet. Die Fragen zur Bildung einer Kubikwurzel, die die Formel aufwirft, werden dabei genauer beleuchtet.

Die Koeffizienten   der reduzierten und die Koeffizienten   der allgemeinen Form werden als reell angenommen. (Für den komplexen Fall siehe diesen Abschnitt.) Im Unterschied zur quadratischen Lösungsformel kommen bei der kubischen Gleichung auch dann, wenn alle drei Lösungen reell sind, nicht-reelle komplexe Zahlen ins Spiel.

Ausgehend von Cardanos Formel können durch die Rücksubstitution   die Lösungen der ursprünglichen Gleichung   bestimmt werden. –

Herleitung der cardanischen Formel

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Mit der Substitution

  
 
 (Subst)
 

erhält man

 

Im Vergleich mit der reduzierten Gleichung (also mit  ) erkennt man, dass bei Gleichsetzung mit ihr die Unbekannten   folgende Nebenbedingungen erfüllen müssen:

   
 
 (NB-Nrm)
 

und

   
 
 (NB-Sp)
 

Unter Beachtung dieser Nebenbedingungen löst man nun die reduzierte Gleichung, indem man zunächst bemerkt, dass die Nebenbedingungen für die Unbekannten   und   die Gleichungen

  
 
 (Vieta-Nrm)
 

  und

  
 
 (Vieta-Sp)
 

implizieren. Beachte hierbei, dass zwar (Vieta-Sp) und (NB-Sp) äquivalente Bedingungen sind, nicht aber (Vieta-Nrm) und (NB-Nrm). Also muss im weiteren Lösungsweg stets darauf geachtet werden, dass die Nebenbedingung (NB-Nrm) gültig bleibt.

Nach dem Satz von Vieta sind daher   und   die beiden Lösungen der quadratischen Gleichung

 ,  
 
 (L-Res)
 

welche die Lagrange-Resolvente der kubischen Gleichung genannt wird.[Anm 1]

Die quadratische Lösungsformel liefert die Lösungen der Langrange-Resolvente zu

    mit     als der Diskriminante der quadratischen Resolvente gemäß (quDiscr).[Anm 2]

Bezeichnet nun   eine primitive dritte Einheitswurzel und setzt man   für  ,[Anm 3] so sind nun die drei (nicht notwendig verschiedenen) Lösungen   der kubischen Gleichung die folgenden:

  
 
 (FormCard.1)
 
wobei für den Ausdruck   eine fest gewählte dritte Wurzel zu wählen ist, und für   die aufgrund von (NB-Nrm) durch diese Wahl festgelegte dritte Wurzel   von  . Entsprechend müssen auch die Paare   und   die Nebenbedingung (NB-Nrm) erfüllen.[Anm 4]
Man beachte also:
  • Bei positiver Lagrange-Diskriminante   sind   reell. Man wähle dann die reellen Kubikwurzeln für   bzw.  . Die anderen Kubikwurzeln   sind dann imaginär, und die Nebenbedingungen erzwingen, dass sie paarweise konjugiert komplex sind:   und  .
  • Bei verschwindender Lagrange-Diskriminante   ist   eine reelle doppelte Nullstelle der quadratischen Lagrangeschen Resolvente. Für   gilt dasselbe wie im vorstehenden Fall und zusätzlich  ,   und entsprechend  .
  • Bei negativer Lagrange-Diskriminante   sind   imaginär und zueinander konjugiert komplex. Daher sind dann auch die Kubikwurzeln   imaginär, und in diesem Falle, dem „casus irreducibilis“, sind die Paare   zueinander konjugiert komplex:  . Daher ist ihre jeweilige Summe   reell.[Anm 5]

Die drei Lösungen sind also

   
 
 (FormCard.2)
 

Dabei muss für alle auftauchenden Radikale   jeweils dieselbe Wurzel ausgewählt werden und für   insbesondere zwei solche Wurzeln, mit welchen die Nebenbedingung (Vieta-Nrm) (also  ) erfüllt ist.

Der Sonderfall  
Man setze   sowie   und schließlich  , so dass sich die drei Wurzeln   für   ergeben.
Lösung der allgemeinen (nicht notwendig normierten) Gleichung
Will man auf die allgemeine Gleichung (AllgGlg) mit dem Leitkoeffizienten   zurückgehen, so sind die Substitutionsbeziehungen (Red-p), (Red-q) und (Red-abc) rückwärts einzusetzen sowie die Tatsache zu nutzen, dass in der Diskriminante der Leitkoeffizient des Ausgangspolynoms   in der  -ten Potenz als Normierungsfaktor hinzutritt. Im kubischen Falle   tritt also der Normierungsfaktor   bei der Definition der Diskriminante hinzu:  . Sie bleibt dank dieser Normierung als ganzzahliges Polynom in den Koeffizienten   des allgemeinen Polynoms   darstellbar:[Anm 6]
 


Einzelfallbetrachtung

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  • Ist jede Wurzel   reell, so kann ihr Differenzenquadrat nicht negativ sein:  . Umgekehrt sind bei nicht negativer Diskriminante   mit   auch die Paare   zueinander konjugiert komplex, ihre jeweiligen Summen   somit reell.
    • Ist hierbei die Diskriminante positiv ( ), so müssen alle drei reellen Wurzeln verschieden sein.
    • Verschwindet hierbei die Diskriminante ( ), so müssen (mindestens) zwei Wurzeln übereinstimmen. Es liegt dann eine (mindestens) doppelte Nullstelle vor und (höchstens) noch eine weitere reelle Nullstelle.
  • Liegt lediglich eine Wurzel  , während die anderen beiden   imaginär und zueinander konjugiert komplex sind, so müssen   reell gewählt werden, damit   liegt, und wegen   muss die Diskriminante negativ sein:
 

Mit   gilt  .

Daher gilt die Implikation:

  •  
Bei   liegen drei (ggf. mit Vielfachheit gezählten) reelle Wurzeln vor, und diese lassen sich mit Hilfe der Kreisfunktionen angeben: Siehe Trigonometrische Behandlung. Diese steht im Zusammenhang mit der trigonometrischen Gleichung zur Winkeldrittelung und ist genau dann gültig, wenn es keine imgainären Wurzeln gibt, sondern (mit Vielfachheit gezählt) nur drei reelle Wurzeln.

Gemäß Kontraposition gilt äquivalent:

  •  
Bei   liegt eine reelle Wurzel vor und zwei imaginäre zueinander komplex konjugierte Wurzeln. Die reelle Wurzel lässt sich bei   mit Hilfe der Hyperbelfunktionen angeben: Siehe Hyperbolische Behandlung. Diese steht im Zusammenhang mit der Gleichung zur Flächendrittelung an der Hyperbel und ist genau dann anwendbar, wenn es (zwei) imaginäre Wurzeln und nur eine reelle Wurzel gibt.

Im Folgenden sollen die drei Fälle   näher betrachtet werden.

Diskriminante gleich null

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Die Gleichung   zeigt: Entweder verschwinden   und   zugleich oder keines von beiden, d. h.:  .

Im Falle (a)  
handelt es sich um das Polynom  , und   ist die einzige (dreifache) Nullstelle.
Daher hat das allgemeine kubische Polynom   die dreifache Nullstelle:
 
Im Falle (b)  
wählt man   reell. Nach den obigen Formeln hat   dann eine einfache reelle Lösung
 ,
und eine doppelte reelle Lösung
 .
Das allgemeine kubische Polynom   hat also die Nullstellen
 

Diskriminante negativ

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Dann ist  , und die auftretenden Quadratwurzeln   sind reell, mithin auch die Lösungen   der Lagrangeschen Resolvente. Man wähle für   und   jeweils die reellen dritten Wurzeln   bzw.  . Es gibt genau eine reelle und zwei konjugiert komplexe Lösungen, die nach den obigen Formeln durch

 

gegeben sind.

Für das allgemeine kubische Polynom   erhält man die Nullstellen

 

Diskriminante positiv (casus irreducibilis)

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Die Quadratwurzeln   sind rein-imaginär, und die Lösungen   der quadratischen Resolvente konjugiert komplex. Daher ergeben sich für   und   zueinander konjugiert komplexe Werte, so dass sich mit

 

drei unterschiedliche reelle Lösungen ergeben.

Bei der Bestimmung von   oder   kommen jedoch dritte Wurzeln aus nicht-reellen Zahlen vor. Obgleich solche Ausdrücke zur Zeit Cardanos als sinnlos galten, weil ihre anschauliche Bedeutung noch im Dunkeln lag, rechnete Cardano rein formal mit diesen Ausdrücken (also gemäß den üblichen Rechenregeln, ohne ihnen eine anschauliche Bedeutung beimessen zu können) und konnte die drei Lösungen angeben, von denen er wusste, dass sie reell waren. In der Lösungsformel war die „Realität“ der Lösung allerdings verschleiert, weil sie „irreale“ Zahlen involviert. Da dieser Lösungsweg also das Terrain der anschaulichen, „reellen“ Zahlen verlässt und die Lösung somit nicht auf reelle Radikale zurückführbar war, wurde dieser Fall casus irreducibilis genannt.[Anm 7] Dennoch mögen weitblickende Zeitgenossen – wie Cardano – in diesen Umständen einen Fingerzeig erahnt haben, dass jene sinnlos erscheinenden Ausdrücke womöglich doch einen tieferen Sinn besitzen.

Trigonometrische Behandlung des Casus irreducibilis nach Vieta

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Die trigonometrischen Formeln gelten

  • nicht nur für den Casus irreducibilis ( ),
  • sondern auch für den Fall  , das heißt für den Fall mehrfacher reeller Nullstellen: Dieser Fall besteht aus zwei Unterfällen:
    • Fall (a) mit nur einer reellen, dreifachen Nullstelle und
    • Fall (b) mit einer reellen doppelten Nullstelle (und einer weiteren davon verschiedenen reellen Nullstelle).

Es werden zwei Herleitungen der trigonometrischen Lösungen gezeigt:

  1. Die erste Herleitung betrachtet unmittelbar die Bildung der Kubikwurzeln   aus den beiden Lösungen   der Lagrangeschen Resolvente und setzt die geometrische Interpretation von Addition und Multiplikation komplexer Zahlen voraus, indem sie die Kubikwurzel anhand der Polarkoordinaten (oder Kreiskoordinaten) bildet. Dadurch benötigt diese Argumentation die Gleichung zur Winkeldrittelung nicht.
  2. Die zweite Herleitung parametrisiert die reelle Achse mit Hilfe des Cosinus und findet die Nullstellen des reduzierten Polynoms direkt und ohne Kenntnis von Cardanos Formel. Anstelle der Tatsache, dass es sich bei den gesuchten Lösungen um Kubikwurzeln aus den Lösungen der quadratischen Lagrangeschen Resolvente handelt, stützt sich diese Argumentation auf die Gleichung zur Winkeldrittelung, welche aus dem Satz von Moivre folgt.

Beide Argumentationen decken also all jene Fälle ab, in denen keine imaginären, sondern nur reelle Wurzeln in Erscheinung treten, und sie gestatten, das Diskriminantenkriterium für mehrfache Nullstellen erneut zu bestätigen.

Die Bedingungen für diese Fälle (also für den Casus irreducibilis und den Fall mehrfacher Nullstellen) lassen sich in verschiedenen äquivalenten Formulierungen ausdrücken, die hier zusammengestellt werden, weil sie später benötigt werden.

Äquivalente Formulierungen der Kriterien für den Casus irreducibilis bzw. für mehrfache Nullstellen
no Kriterien für Casus irreducibilis Schlagwort oder (Referenz im Text) Kriterien für mehrfache Nullstellen
(Entweder Fall (a) oder Fall (b))
(0)   Vorzeichen der Diskriminante    
(1)   Vorzeichen der Lagrange-Diskriminante    
(2)   Lösungen der Lagrange-Resolvente  
(3)   (QuadrPos)  
(4)   (AbsBetrag)  
(5)   -   AUT[Anm 8]  
(6)   (CosinusArg)   AUT  
(7)   (SinusArg)   AUT  

Der Fall Fall (a) ist trivial, denn er ist durch folgende äquivalente Aussagen gekennzeichnet:

  •  
  •  
  •   für  
  •  , denn: Die Wurzeln eines reduzierten reellen (oder komplexen) Polynoms müssen verschwinden, sobald sie alle gleich sind, weil ihre Wurzelsumme („Spur“) ja verschwindet.

Bei   genügt sogar   zur Kennzeichnung dieses trivialen Falles, in dem die Lösungen zusammenfallen und im Nullpunkt verschwinden. Fall (a) ist also bereits geklärt und kann daher von den nun folgenden Betrachtungen ausgeschlossen werden: Im Folgenden sei also   (und mithin  ) angenommen. Am dritten Kriterium (QuadrPos) ist leicht abzulesen, dass dies notwendig   erzwingt.

Die trigonometrische Darstellung der Lösungen zeigt einmal mehr: Reine Gleichungen (synonym: binomische Gleichungen)   empfehlen sich nicht als „Normalformen“, auf welche eine allgemeine Gleichung stets zurückführbar wäre. Das erklärt den berüchtigten Namen Casus irreducibilis. Hier deutete sich den Menschen der Renaissance zum ersten Mal an, dass die Hoffnung, Lösungen der allgemeinen Gleichung müssten sich als verschachtelte Radikalausdrücke darstellen lassen, trog. Stattdessen empfahl sich eine andere „Normalform“: Die Gleichung zur Winkeldrittelung.

Darstellung in Polarkoordinaten

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Ausgangsidee ist, die beiden komplex konjugierten, ggf. sogar identischen (und dann reellen) Wurzeln   der Lagrange-Resolvente in Polarkoordinaten zu schreiben, um ihre Kubikwurzeln leicht angeben zu können:

 

Hierfür sind

 

und
  mit
 
und
  
 
 (PolKoord)
 

zu wählen, wie der Abgleich mit den Wurzeln   zeigt:

  
 
 (PolKoordAbgl)
 

Beachte: Weil   nach Wahl des Vorzeichen seines Imaginärteils in der oberen Halbebene liegt oder reell ist, existiert ein solches  .

Die Kubikwurzeln berechnen sich demnach zu

  bzw. zu
  für  ,

und folglich sind die Lösungen

  für   wobei   gewählt sei. 
 
 (TrigLsg.1)
 

Lässt man für   alle ganzen Zahlen zu, so hängt  , wie schon in der Gleichung zur Winkeldrittelung angemerkt, nur von der Restklasse   modulo   ab – denn sie wiederholen sich nach drei aufeinanderfolgenden Zahlen –, so dass es genügt, dass der ganzzahlige Index   lediglich ein Repräsentantensystem modulo   durchläuft:  . Beispielsweise genügen drei aufeinanderfolgende Zahlen wie   oder  . Auf der rechten Seite kann also bspw.   anstelle von   gewählt werden, um   zu erhalten.

Bezug zur Winkeldrittelung
Die Cosinus-Werte   sind (bei dieser Wahl von  ) gemäß der Gleichung zur Winkeldrittelung die Lösungen der Gleichung
  und der zugehörigen normierten Gleichung
 .
Zum Vorliegen von Fall (b)
Unter der genannten Voraussetzung ( ) sind die folgenden Aussagen äquivalent:
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  • Genau zwei der Wurzeln stimmen überein, bilden also eine doppelte Nullstelle.
  • Fall (b) liegt vor.

Parametrisierung der reellen Variable

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Nach einem Additionstheorem, das sich leicht mit dem Satz von de Moivre herleiten lässt, gilt für alle   die Beziehung

   
 
 (Moivre)
 

Diese Beziehung wurde in Gleichung (WinkeldrittelungGlg) für die Winkel   und   formuliert (also anstelle von   bzw.  ).

Parametrisiert man die reelle Variable   durch die (surjektive, aber nicht injektive) Abbildung

 ,

so nimmt die zu lösende reduzierte kubische Gleichung

  
 
 (KubGlg)
 

diese Gestalt an:

 .

Nutzt man hierin die obige Gleichung (Moivre), so erhält man

 

Wählt man für   den festen (und aufgrund des Kriteriums (AbsBetrag) positiven) Wert  , so verschwindet der Klammerausdruck, und es bleibt diese Hilfsgleichung zu lösen:

 
 
 (ArgRes.1)
 

Allerdings ist zunächst offen, ob diese Gleichung für den Winkel   lösbar ist, und wenn ja, ob sie alle Lösungen der ursprünglichen Gleichung liefert. Dazu muss nachgewiesen werden, dass durch die Beschränkung auf das Intervall   keine reelle Lösung der ursprünglichen Gleichung (KubGlg) aus dem Blickfeld gerät.

Abschätzung für diesen Nachweis  

Zu diesem Nachweis schätze für   nach dem Kriterium (AbsBetrag) ab:

 

Also bedeutet die Festlegung auf   keinen Wurzelverlust, und daher genügt es, die Lösungen der Gleichung (ArgRes.1) zu finden.[Anm 9]

Wie eingangs erwähnt, lässt sich unter den getroffenen Annahmen an den obigen Kriterien ablesen, dass  , so dass nunmehr die folgende äquivalente Hilfsgleichung für den Winkel   zu lösen ist:

   
 
 (ArgRes.2)
 

Mit Hilfe des Zweiges des Arcus-Cosinus   setze man zunächst

 

Da die periodische Funktion   die Periode(nlänge)   besitzt, lässt sich nun für jedes   eine Lösung

  der Gleichung (ArgRes.2)

definieren. Aus demselben Grund besteht die Menge   dieser Lösungen aus höchstens drei Elementen  , und um alle diese Werte darzustellen, genügt es, mit   ein Repräsentantensystem der Restklassen modulo   zu wählen, also zum Beispiel drei unmittelbar aufeinanderfolgende ganzen Zahlen wie   oder  .

Die drei gefundenen Lösungen der Gleichung   haben also die Form

  mit dem gewählten   und   
 
 (TrigLsg.2)
 

Kriterium für Doppelwurzel

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Eine doppelte Nullstelle tritt genau gemäß dem Abschnitt zur Bestimmung der Diskriminante genau dann auf, wenn die Diskriminante verschwindet (und  , also Fall (b) vorliegt). Es ist möglich, dieses Ergebnis ohne Kenntnis der Diskriminante und ihrer Bedeutung unmittelbar aus der trigonometrischen Darstellung abzuleiten.

Behauptung
Für ein Repräsentantensystem   der Restklassen modulo 3 ( ) sind die Werte   genau dann paarweise verschieden, wenn   (also im Casus irreducibilis). Im „Falle (b)“   stimmen genau zwei überein und liefern eine doppelte Nullstelle. Zusatz: Im trivialen „Fall (a)“  , der nicht Gegenstand dieser Betrachtung ist, stimmen sogar alle drei überein und verschwinden im Nullpunkt, wie bereits dargelegt.
Begründung
Dass zwei Lösungen, etwa  , gleich sind, bedeutet, dass der zur dritten gehörige Winkel   liegt, wie eine Überlegung über die Drehung eines dem Einheitskreis einbeschriebenen gleichseitigen Dreiecks illustriert, dessen Eckpunkte auf den Punkten   liegen (oder, was dasselbe ist, dessen drei Seitenhalbierende (Höhen oder Winkelhalbierende) die Winkel   mit der  -Achse bilden): Denn die beiden Winkel   müssen dann symmetrisch zur  -Achse liegen, so dass der zum dritten Winkel gehörige Eckpunkt auf der  -Achse zu liegen kommt, also Vielfaches von   ist:  . Genau dann gilt   (Kriterium (CosinusArg)) und mithin  . Umgekehrt liegen bei   drei verschiedene reelle Wurzeln vor.
Formal nachgerechnet  

Die Identität   bedeutet wegen   die Identität  . Der Nachweis besteht in der Äquivalenz der folgenden Aussagen:

  • Fall (b) liegt vor, das heißt, genau zwei Wurzeln fallen in einer doppelten Nullstelle zusammen.
  •  
  •  . Denn der andere grundsätzlich mögliche Fall ( ), scheidet aus, da  .
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •   (Kriterium (CosinusArg))
  •  

Wegen   sind ferner äquivalent:

  •   (m. a. W.:  )
  •  

Daher sind schließlich auch die folgenden Aussagen äquivalent:

  •  
  •  
  •  

Wegen   ist hiermit insgesamt bestätigt, dass das Verschwinden der Diskriminante mit dem Vorliegen einer doppelten Nullstelle äquivalent ist und ihre Negativität mit dem Vorliegen dreier verschiedener reeller Wurzeln, wie behauptet.

Dieselbe Überlegung lässt sich analog anhand der Formel (TrigLsg.1) durchführen; dazu muss lediglich   an die Stelle von   treten. Allerdings ließ sich dort bereits dasselbe Ergebnis mit Hilfe der Darstellung komplexer Zahlen durch Polarkoordinaten einfacher begründen.

Variante Schreibweise der trigonometrischen Lösung

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Der Cosinus besitzt die folgenden Symmetrie- und Antisymmetrie-Eigenschaften

  und
 

Angewandt auf die   ergibt sich damit die folgende Darstellung der Lösungen:

  
 
 (TrigLsg.3)
 

Die allgemeine Gleichung   hat also die folgenden drei Lösungen:

 

Hyperbolische Behandlung bei positivem Linearkoeffizient

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Für reelle Werte   gilt mit der hyperbolische Funktion des Sinus hyperbolicus und ihrer Umkehrfunktion (Areafunktion) folgende Beziehung:

 

Die rechte Seite ähnelt in verblüffender Weise dem Wurzelausdruck aus der Formel von Cardano.

Tatsächlich ist bei positivem Koeffizienten   die Diskriminante   negativ, und so gilt in diesem „Komplementärfalle“ des Casus irreducibilis für die eine reelle Wurzel   von   – in Analogie zur Behandlung des Casus irreducibilis mit Kreisfunktionen – bei positivem Linearkoeffizienten eine Identität mit Hilfe der Hyberbelfunktionen:

  
 
 (HyperbLsg)
 
Bestätigung durch Nachrechnen  

Denn mit   gilt zunächst nach der Cardanischen Formel

 

Dabei lassen sich für   reelle Quadrat- und Kubikwurzeln aus  ziehen und der Kehrwert bilden, so dass folgende Identitäten gelten:

 

mit

  .

Also lässt sich Cardanos Formel bei positivem   so schreiben:

 

Dies ist die Darstellung der Cardanischen Formeln mit Hilfe der Hyperbelfunktionen bei  .

Man vergleiche die trigonometrische Darstellung mit Kreisfunktionen bei  .

Wie dieser Abschnitt zum Sinus hyperbolicus zeigt, lässt sich diese Darstellung auch aus dem Analogon zur Winkeldreiteilung für die Hyperbelfunktionen ableiten, also mit der Drittelung der Fläche „unter“ der Einheitshyperbel.

Abspaltung eines reellen Linearfaktors und Beispiele

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Man beachte weiterhin, dass die Koeffizienten   als reell angenommen werden.

Vorab ist eine Überlegung zur Abspaltung reeller Linearfaktoren nützlich. Der obigen Theorie nach ist mindestens eine Nullstelle des reduzierten Polynoms   reell.[Anm 10] Sie sei mit   bezeichnet. Dann spaltet das Polynom den reellen Linearfaktor   ab, und zwar in folgender Weise:

Aus   folgt, wenn   die beiden anderen (ggf. komplexen) Nullstellen sind:

  •  
  •  , also  .
  •  .

Also lautet die Faktorisierung:

 ,

wobei (nach dem Satz von Vieta)

  •   und
  •  .

Die Diskriminante des quadratischen Polynomfaktors   ist

 

und seine Nullstellen sind

 .

Beispiel mit negativer Diskriminante

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Cardano führt als Beispiel an:[6]

 .

Mit   und   erhält man

 .

Beispiel mit positiver Diskriminante

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Cardano betrachtet die Gleichung[7]

 .

Die Lösung   ist leicht zu erraten. Daher lässt sich der zugehörige Linearfaktor abspalten.

 

Aus   und   folgt:

 

Da es (gemäß Körpertheorie) nur drei Nullstellen geben kann, muss es sich um dieselben handeln:  . Wegen der kryptischen Notation der Lösungen  , die Kubikwurzeln von imaginären Größen enthalten, bleibt – einem Menschen der Renaissance allzumal – zunächst verborgen, weshalb diese Mengen identisch sein können und wie die „kryptischen Lösungen“   den reellen Lösungen der rechten Mengen zuzuordnen sind. Dies soll nun durch eine „formale Rechnung“ geklärt werden:[Anm 11]

Wegen
 
gilt mit der folgenden Auswahl der Kubikwurzeln
  und
 
die Identität  .
Dabei sind auch die Nebenbedingungen erfüllt:
  • (NB-Nrm):   und
  • (NB-Spur) bleibt unverändert:  
Wenn als primitive dritte Einheitswurzel   gewählt wurde, so dass  , dann gilt überdies
 , so dass tatsächlich  .

In der trigonometrischen Lösung sind für das besprochene Beispiel zu wählen:

  und  , so dass  .

Die Lösungen gemäß der trigonometrischen Lösung lassen sich so schreiben:  

Beispiel aus der Trigonometrie
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Im regulären Vierzehneck entspricht das Verhältnis der Seite   zum Umkreisradius   dem Wert  , der die folgende kubische Gleichung erfüllt:

 

Durch kubische Ergänzung entsteht:

 

Mit der Cardanoschen Formel ergibt sich im Casus irreducibilis das folgende reelle Lösungstriplett

 
 
 

mit   als dem  -Verhältnis im regulären Vierzehneck.

Cardanos Formel in der Formulierung durch Arthur Cayley

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Man mag es als einen Mangel empfinden, dass die Formel von Cardano stets die Nebenbedingungen im Auge behalten muss. Diesem Umstand hat Arthur Cayley abgeholfen.[8]

Für zwei neue Unbekannte   setze man

  und   
 
 (CayleyParam)
 

Dann folgt mit Nebenbedingung (NB-Nrm) bzw. (Vieta-Nrm)   Setzt man diesen Wert in die Gleichungen (CayleyParam) ein, ersetzt   bzw.   durch die Werte aus der Cardanoschen Formel (CardForm.1) und löst nach   bzw.   auf, so erhält man

  
 
 (CayleysForm.1)
 

Damit erhält man nun die Lösungen in Cayleys Formulierung.

  für  
 
 (CayleysForm.2)
 

Zwar gibt es neun Doppelindizes  , doch die Menge   besteht lediglich aus den drei Lösungen

  
 
 (CayleysForm.3)
 

Charakteristik 2 und 3

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Hat der Ring   der Koeffizienten die Charakteristik   oder   dann lassen sich die angegebenen Formeln wegen der Divisionen durch   nicht anwenden. Näheres dazu im Artikel über kubische Gleichungen.

Andere, insbesondere komplexe Koeffizientenkörper

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Für Koeffizientenkörper   anderer Charakteristiken und für komplexes   gilt die cardanische Formel unverändert und führt nötigenfalls zu einem Erweiterungskörper  , der den Zerfällungskörper des betrachteten Polynoms enthält. Am bequemsten ist es, sich hierfür auf den maximal möglichen Falle des algebraischen Abschlusses von  , das heißt auf   zu beschränken.

Im Falle eines nicht geordneten Körpers   bleiben nur zwei Fälle unterscheidbar:

  •  : Dies ist allgemein das Kriterium für mehrfache Nullstellen, wie bei der Bestimmung der Diskriminante beschrieben.
  •  : Dies ist allgemein das Kriterium für paarweise verschiedene Nullstellen. Die beiden „Unterfälle“
    •   (drei verschiedene reelle Wurzeln) bzw.
    •   (nur eine reelle und zwei verschiedene komplex konjugierte Wurzeln),
die bei   im Rahmen obiger Fallunterscheidung noch unterschieden werden konnten, werden ohne eine Ordnung „ “ ununterscheidbar und verschmelzen zu nur einem Fall, in dem sich lediglich feststellen lässt, dass es sich um drei verschiedene komplexe Wurzeln handelt.

Die trigonometrische Behandlung des Falles  , dem „casus irreducibilis“, gemäß der ersten Herleitung beruht lediglich – wie oben erläutert – darauf, die Kubikwurzel komplexer Zahlen in Polarkoordinaten darzustellen, also mit Hilfe der trigonometrischen Funktionen. Die Darstellung in Polarkoordinaten bleibt natürlich auch bei   möglich, wird jedoch ihres Sinnes beraubt, bestand dieser doch darin, in einem wohlunterscheidbaren Fall ( ) für die drei reellen Wurzeln einen „rein reellen“ Ausdruck zu finden. Dies gelang, indem ein analytischer Ausdruck in Kauf genommen wurde.

Nun, da im Regelfall alle drei Wurzeln komplex sind und einen nicht verschwindenden Imaginärteil haben, bedeutet die Darstellung in Polarkoordinaten in dieser Hinsicht keinen „Gewinn“. Dass der Imaginärteil bei reellem Koeffizientenkörper verschwindet, liegt darin begründet, dass das Paar   der Lösungen der Lagrange-Resolvente und somit auch die Paare   komplex konjugiert sind.

Freilich ist es auch im komplexen Fall denkbar, die Lösungen in Polarkoordinaten mit Hilfe des Sinus (Imaginärteil) und Cosinus (Realteil) darzustellen, doch gelingt die Bestimmung von Real- und Imaginärteil nicht so einfach wie in der ersten Herleitung der trigonometrischen Behandlung, denn das Ablesen der Polarkoordinaten anhand der Formel (PolKoordAbgl) scheitert daran, dass die Wurzel auf der rechten Seite nicht mehr notwendig reell ist: Sie könnte einen Imaginärteil enthalten (ebenso wie der vordere Summand  ). Es lässt sich also nicht mehr folgern, dass für den Realteil   gilt. Ebenso wenig lässt sich der Imaginärteil ablesen.

Anmerkungen

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  1. Die klassische Strategie zur Lösung von Gleichungen bestand darin, die Lösung stufenweise mit Hilfe von Zwischenlösungen aufzubauen, die Lösungen von Hilfsgleichungen („Resolventen“) sind. Es galt also, Hilfsgleichungen zu finden, deren Lösungen geeignet sind, das erhoffte verschachtelte Radikal für die allgemeine Gleichung stufenweise aufzubauen. Im vorliegenden Falle liefert die quadratische Lagrange-Resolvente zwei Lösungen  , mit deren Kubikwurzeln   die Lösungen der allgemeinen Gleichung dritten Grades beschrieben werden können. Galoistheoretisch entspricht diesem Vorgehen der Aufbau eines Köperturms vom Grundkörper zum Zerfällungskörper der vorgelegten Gleichung.
  2. Bemerkenswerterweise gilt  .
  3. Beispielsweise wähle man
     
      und
     
    – In analoger Weise tritt ja in der Mitternachtsformel die   als (die einzige) primitive zweite Wurzel auf:  .
  4. Derselbe Gedankengang in varianter Formulierung: Setzt man die Substitution (Subst) in das reduzierte Polynom   gemäß (redGlg) ein, so erhält man  . Die Nebenbedingungen (NB-Nrm) und (NB-Sp) stellen sicher, dass  , und bringen die Substitutionsvariablen in gegenseitige Abhängigkeit. Nun ist  , also  . Die Auswahl des Vorzeichens „ “ schlägt sich nur in einer bedeutungslosen Vertauschung von   nieder, so dass es ohne Einschränkung so gewählt werden kann:   und  . Die Auswahl der dritten Wurzeln ist nur bei einer der Variablen   oder   frei, die Auswahl der anderen ist dann durch die Nebenbedingungen bereits festgelegt. Dies bedeutet für die Lösungen  , was im nun folgenden Absatz notiert ist. – Eine weitere Argumentationsvariante befindet sich hier.
  5. Hierin bestand in Cardanos Zeit gerade die Herausforderung: Wie lässt es sich verstehen, dass die Summe zwei unverständlicher (weil imaginärer) Ausdrücke die richtigen, reellen Nullstellen liefert? Warum sind die reellen Nullstellen nicht auf „reelle“ Radikale zurückführbar?
  6. Es ist allerdings zu beachten, dass in der Literatur auch andere Normierungen im Schwange sind, die nicht dem Postulat folgen, dass ganzzahlige Polynome auch ganzzahlige Diskriminanten haben sollen. So findet sich bspw. eine variante Normierung zu  . Die hier dargestellte Normierung folgt Standard-Lehrbüchern zur Algebra von Eugen Netto über Heinrich Weber (Mathematiker) bis zu Bartel Leendert van der Waerden und Serge Lang.
  7. Der Begriff bezieht sich also nicht auf die Eigenschaft der Irreduzibilität von Polynomen, der ja auch erst später geprägt wurde. Dennoch gibt es eine begriffliche Koinzidenz: Wir wissen heute, dass reelle Nullstellen irreduzibler rationaler Polynome grundsätzlich nicht durch reelle Radikale dargestellt werden können – mit Ausnahme quadratischer (und linearer) Polynome; siehe dazu Bartel Leendert van der Waerden: Algebra I, Seite 194.
  8. „AUT“ (lat.) stehe für das ausschließliche „oder“ und unterscheidet die beiden Fälle (a) und (b).
  9. Zugleich drängt sich der Verdacht auf, dass im Falle   wegen   eine Nullstelle bei   oder   auftreten könnte. Diese Vermutung steht im Einklang mit den Ergebnissen aus der Tabelle zur Veranschaulichung der Fallunterscheidung durch Kurvendiskussion und wird später erneut bestätigt.
  10. Dies folgt ebenso aus dem Zwischenwertsatz bzw. aus der abstrakten Kennzeichnung reell abgeschlossener Körper: Reelle kubische Polynome haben eine reelle Nullstelle.
  11. Formal soll bedeuten, dass mit dem Symbol   unter Beachtung der üblichen Rechenregeln gerechnet wird, obgleich der Menschen des 16. Jahrhunderts noch keine Vorstellung von solchen „imaginären Zahlen“ hatten. Ob Cardano diese Rechnungen durchgeführt bzw. veröffentlicht hat, wäre zu recherchieren. Grundsätzlich imstande dazu wäre er gewesen, da er ähnlich formale Rechnungen mit imaginären Größen im Falle einer quadratischen Gleichung   durchgeführt hat. Cardano hat die imaginären Lösungen freilich als „nutzlos“ bezeichnet. Dies dürfte auch als eine Vorwegnahme eventueller Kritik zu verstehen sein: Denn nach einer solchen Selbstkritik kann Cardano Lösungsausdrücke veröffentlichen, die er für gleichermaßen fragwürdig und beachtenswert hält, ohne Gefahr zu laufen, bei kritischen Zeitgenossen in den Verdacht der Stümperei zu geraten. – Verstehen lässt sich diese Rechnung mit Hilfe der geometrischen Anschauung der komplexen Zahlen, welche Vietas trigonometrischer Lösung zugrunde liegt und diese Fragen beantwortet: Welche Vorstellung verbindet sich mit der Kubikwurzel einer komplexen Zahl? Wie also addiert man die beiden komplex konjugierten  , die ihrerseits dritte Wurzeln der komplex konjugierten   sind? Mit anderen Worten: Wie berechnet man   und insbesondere den Realteil  ?

Literatur

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  • Siegfried Bosch: Algebra. 10. Auflage, Springer Spektrum, Berlin/Heidelberg 2023, ISBN 978-3-662-67463-5.
  • Hieronymus Cardanus: [Hieronymi Cardani …] Artis magnae, sive de regulis algebraicis, liber unus : qui & totius operis de arithmetica, quod opus perfectum inscripsit, est in ordine decimus. Nürnberg [Petreius] 1545, siehe etwa Cap. XII de cubo aequli rebus & numero (S. 31 f.) und Cap. XXXVII De regula falsum ponendi Regula II (und Demonstratio) (S. 65 ff.), doi:10.3931/e-rara-9159 (ETH-Bibliothek Zürich, Shelf Mark: Rar 5506 / Public Domain Mark [PDF; 52,2 MB; abgerufen am 1. November 2024]). – Häufig schlicht als „Ars magna“ zitiert.
  • Jörg Bewersdorff: Algebra für Einsteiger. Von der Gleichungsauflösung zur Galois-Theorie. 6. Auflage. Wiesbaden 2019, ISBN 978-3-658-26151-1, doi:10.1007/978-3-658-26152-8 (Einführung [PDF; 319 kB]).
  • Heinrich Dörrie: Kubische und biquadratische Gleichungen. München 1948, doi:10.1515/9783486775990.
  • Ludwig Matthiessen: Grundzüge der antiken und modernen Algebra der litteralen Gleichungen. Leipzig 1896, „Vierter Abschnitt. Directe Auflösung der Gleichungen von den ersten vier Graden durch Substitution.“ Darin die Unterabschnitte „IV. Von der Auflösung der kubischen Gleichungen. § 127. Methode und Formel von Scipio Ferreo, Nicol. Tartaglia und Hieron. Cardano. (Capitulum cubi et rerum numero aequalium.)“ (S. 362 ff.) und „V. Von der Auflösung der biquadratischen Gleichungen. § 199. Methode von Ludovico Ferrari“ (S. 540 ff., mit Verweis auf „Cardani, Artis magnae sive de regulis algebraicis liber unus. Papiae 1545. Cap. XXXIX, Regula II.“ und „Bombelli, L'algebra parte maggiore dell'aritmetica. Bologna 1572.“); insbesondere „V. § 210. Methode von Lebesgue“ (S. 569), S. 362 ff. und 540 ff., doi:10.3931/e-rara-78944.
  • Peter Pesic: Abels Beweis. Die Geschichte rund um die Lösungsformeln vom Grad 2 bis 4 und der komplette Beweis von Abel. Springer, 2005, ISBN 3-540-22285-5, doi:10.1007/978-3-540-27309-7.
  • Charles Hermite: Sur la résolution de l’Équation du cinquième degré Comptes rendus (= Comptes Rendus Acad. Sci. Nr. 11). Paris März 1858.
  • G. P. Young: Solution of Solvable Irreducible Quintic Equations, Without the Aid of a Resolvent Sextic (= American Journal of Mathematics. Band 7). 1885, S. 170–177.
  • F. Brioschi: Sulla risoluzione delle equazioni del quinto grado: Hermite – Sur la résolution de l’Équation du cinquième degré (= Comptes rendus. N. 11. (Mars 1858)). 1. Dezember 1858, doi:10.1007/bf03197334 (zenodo.org [abgerufen am 24. Oktober 2021]).
  • Carl Runge: Über die auflösbaren Gleichungen von der Form x⁵+ux+v=0 (= Acta Mathematica. Band 7). 1885, S. 173–186, doi:10.1007/BF02402200.
  • Bartel Leendert van der Waerden: Algebra I. unter Benutzung von Vorlesungen von E. Artin und E. Noether. (= Heidelberger Taschenbücher. Band 12). 8. Auflage. 1971, ISBN 3-540-03561-3, Kapitel VIII Die Theorie von Galois, § 64 Gleichungen zweiten, dritten und vierten Grades, Satz im Kleindruck auf Seite 194.
  • Konrad Knopp: Elemente der Funktionentheorie (= Sammlung Göschen. Band 1109). Walter de Gruyter & Co, Leipzig 1937, 2. Kapitel, § 4 Geschichtliches (Seite 19) – (144 S.).
  • Wolfgang Krull: Elementare Algebra vom höheren Standpunkt (= Sammlung Göschen. Band 930). Walter de Gruyter & Co, Leipzig 1939 (143 S.).
  • Eugen Netto: Vorlesungen über Algebra. Erster Band. B. G. Teubner, Leipzig 1896, OCLC 1140714575, 9. Vorlesung (Die symmetrischen Funktionen), 12. Vorlesung (Die Resultante und ihre Darstellung), 14. Vorlesung (Die Discriminanten) und 26. Vorlesung (Die Gleichungen zweiten, dritten und vierten Grades), § 284 [beschreibt Eulers eleganten Weg zur Herleitung der Cardanischen Formel] (388 S., archive.org [PDF; 23,1 MB]).
  • Heinrich Weber: Lehrbuch der Algebra. in zwei Bänden. Erster Band. Friedrich Vieweg und Sohn, Braunschweig 1895, §§ 34ff., S. 114 ff. (653 S., uni-goettingen.de [PDF; 48 kB; abgerufen am 1. November 2024]).
  • Robert Fricke: Lehrbuch der Algebra. verfaßt mit Benutzung von Heinrich Webers gleichnamigem Buche (in drei Bänden). Erster Band. Friedrich Vieweg & Sohn Aktiengesellschaft, Braunschweig 1924, 6. Transformationen höheren Grades § 3 Beispiel der kubischen Gleichung., S. 174 ff. (468 S., uni-goettingen.de [PDF; 65,1 MB; abgerufen am 9. November 2024]).
  • H.-D. Ebbinghaus, H. Hermes, Fr. Hirzebruch, Max Koecher, K. Mainzer, A. Prestel, R. Remmert: Zahlen. In: Grundwissen Mathematik I. 3., verbesserte Auflage. Springer-Verlag, Berlin, Heidelberg, New York, London, Paris, Tokyo, Hong Kong, Barcelona, Budapest 1992, ISBN 3-540-55654-0, Kapitel 3 Komplexe Zahlen (R. Remmert) § 1 Genesis der komplexen Zahlen 1. CARDANO (1501-1576), S. 46, doi:10.1007/978-3-642-96783-2 (Hirzebruch Collection [abgerufen am 9. November 2024]).
  • Serge Lang: Linear Algebra. 3rd edition Auflage. Addison-Wesley, 1970, ISBN 0-387-96412-6.
  • Thomas de Padova: Alles wird Zahl. Wie sich die Mathematik in der Renaissance neu erfand. Carl Hanser Verlag, 2021, ISBN 978-3-446-26932-3.
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Einzelnachweise

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  1. Siegfried Bosch: Algebra., Berlin, 2023, S. 374.
  2. Zu den Details des Disputs und den Quellen dazu: Jörg Bewersdorff: Algebra für Einsteiger. Von der Gleichungsauflösung zur Galois-Theorie. 6. Auflage. Wiesbaden 2019, ISBN 978-3-658-26151-1, S. 19 ff., doi:10.1007/978-3-658-26152-8.
  3. Jörg Bewersdorff: Algebra für Einsteiger. Von der Gleichungsauflösung zur Galois-Theorie. 6. Auflage. Wiesbaden 2019, ISBN 978-3-658-26151-1, S. 43 ff., doi:10.1007/978-3-658-26152-8_3.
  4. Bartel Leendert van der Waerden: Algebra I. 8. Auflage. 1971, ISBN 3-540-03561-3, S. 192, doi:10.1007/978-3-662-41852-9_9.
  5. Jörg Bewersdorff: Algebra für Einsteiger. Von der Gleichungsauflösung zur Galois-Theorie. 6. Auflage. Wiesbaden 2019, ISBN 978-3-658-26151-1, S. 30 f., doi:10.1007/978-3-658-26152-8_2.
  6. Vgl. Thomas de Padova: Alles wird Zahl. III. Algorithmen und Algebra, 10 Alles wird Zahl, Seite 328.
  7. Thomas de Padova: Alles wird Zahl. III. Algorithmen und Algebra, 10 Alles wird Zahl, Seite 339.
  8. Vgl. Heinrich Weber: Lehrbuch der Algebra, Erster Band, Seite 11 f. mit Verweis auf die Originalarbeit von Arthur Cayley: Phil. Mag. Vol. XXI, 1861, Collected mathematical papers vol. V, Nr. 310.