Diskussion:Alexander Waibel

Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von H7 in Abschnitt Urteil Wikipedia
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Abschnitt gekürzt

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Aufgrund eines Urteils des Landgericht Berlin vom 28. August habe ich den Artikel gekürzt. Die Beleglage war einfach so dünn, dass die Foundation vor Gericht verlieren musste. Das ist besonders schade, weil sich bereits 2016 andeutete, dass die im Artikel gemachten Vorwürfe nicht wirklich gut untermauert waren. Verdachtsberichterstattung ist ein Gebiet, in dem man sich sehr vorsichtig bewegen muss. -- Oliver aus Hambergen Sprich! 17:37, 24. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Ist es möglich etwas über das Gerichtsverfahren zu erfahren? Es wäre sicherlich auch gut, wenn die diejenigen, die hier eine Berichterstattung in einem Fernsehmagazin für eine zuverlässige Information nach WP:BLG halten, aus dieser Angelegenheit lernen. Orik (Diskussion) 20:12, 24. Sep. 2018 (CEST)--Orik (Diskussion) 20:12, 24. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Das würde ich auch gerne genauer wissen. So dünn war die Beleglage nicht, und Herr Waibel hat die grundlegenden Fakten nicht abgestritten, sondern lediglich anders bewertet. -- Aspiriniks (Diskussion) 12:27, 25. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
P.S. Auch würde ich gerne wissen, was genau nicht genannt werden darf. Mir erscheint die Löschung sehr großflächig. Nur weil z. B. Stefan Mappus uns verbieten könnte, aus seinen Emails an EnBW zu zitieren, verschweigen wir ja nicht, daß er Ministerpräsident war. Hier verschweigen wir aber nun genau den Teil der Forschung, dessentwegen Herr Waibel außerhalb von Informatiknerdkreisen öffentlich bekannt ist. -- Aspiriniks (Diskussion) 19:23, 25. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Ich glaube, Du hast mich falsch verstanden. Ich stellte die Frage @benutzer:O.Koslowski mit dem Eindruck, dass ich Deine Edits schlecht belegt fand. Du hast Dich m.E an der Verbreitung von ungesicherten Informationen beteiligt. Eine Fernsehsendung wie Fakt ist immer eine Sensationssendung. Andere Pressemeldungen waren da auch nicht besser. Ich hatte bein Überlesen das Gefühl, das Du eine Rufschädigung weiter verbreitet hast. Dein Argument mit Mappus passt nicht. die Journalisten um Fakt haben etwas vermutet, was es möglichweise nicht gab. Sie haben etwas spekuliert, was Du hier als Tasache hier hingestellt hast und auch jetzt noch tust, Denn für Dich ist es klar, dass etwas verschwiegen wird. Kannst Du Dir nicht vorstellen, dass da vielleicht gar nichts verschwiegen wird? Gruss Orik (Diskussion) 23:46, 25. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Nichtsdestotrotz möchte ich von Oliver aus Hambergen gerne wissen, was denn der Inhalt dieses Urteils ist. Hier einfach ein Aktenzeichen zu einem nicht online aufrufbaren Urteil als Begründung für eine Löschung in den Raum zu werfen, ist äußerst schlechter Stil. --Jossi (Diskussion) 00:09, 26. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Das Urteil kann hier abgerufen werden. Es spricht nichts dagegen, etwas über die Forschung von Waibel zu schreiben. Nur basierten die folgenden Sätze auch inhaltlich auf der Behauptung, die entfernt werden musste. „Medium A behauptet X über Person B. B bestreitet X und sieht die Sache anders“ kann je nach Formulierung schlicht unzulässige Verdachtsberichterstattung sein. Dieses Problem haben wir immer wieder. Auch Formate der öffentlich-rechtlichen Sender können hoch problematische Inhalte produzieren. — Oliver aus Hambergen Sprich! 08:09, 26. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Ich habe mir das Urteil inzwischen mal angesehen. Ich wusste noch gar nicht, dass das Karlsruher Institut für Technologie neuerdings mit KSZE abgekürzt wird (S.2). ;-) Das Gericht scheint sich vor allem daran zu stoßen, dass der erste Satz (trotz Waibels Widerspruch) im Indikativ steht, auch wenn darin auf FAKT Bezug genommen wird: „Wie das ARD-Magazin Fakt berichtete[3], wurden Forschungen Waibels zur Analyse von massenhaft aufgezeichneten Sprachdaten von amerikanischen Geheimdienst- und Militärbehörden beauftragt und genutzt.“ Diesen Kritikpunkt kann ich nachvollziehen. Dann müsste es in Ordnung sein, wenn man stattdessen schreibt: „Das ARD-Magazin Fakt berichtete[3], Forschungen Waibels seien zur Analyse von massenhaft aufgezeichneten Sprachdaten von amerikanischen Geheimdienst- und Militärbehörden beauftragt und genutzt worden.“ Das Ausstrahlungsdatum des FAKT-Beitrags zu ergänzen sollte kein Problem darstellen. Für Waibels „Gegendarstellung“ wäre statt des oder ergänzend zum verwendeten Zitat (auch) ein Zitat seiner von Welt, DLF und heise zitierten Äußerungen nach der Ausstrahlung angebracht. Die zitierten Aussagen (zu Straßen und Panzern) wirken tatsächlich wie eine allgemeine Äußerung über seine Arbeit bzw. über die Forschung zur Spracherkennung allgemein und nicht wie eine Reaktion auf die Berichte zu konkreten Forschungsarbeiten/-projekten, um die es hier geht.
Dass die gesamte Kontroverse nicht mehr erwähnt werden darf, kann ich dem Urteil nicht entnehmen und ich halte es auch für unangebracht, sie komplett aus dem Artikel zu löschen. Wenn Anpassungen wie oben vorgenommen werden, sind die im Urteil beanstandeten Punkte behoben. Der Teil II (1) b (2) („Es ist von der Unwahrheit der angegriffenen Tatsachenbehauptungen auszugehen.“) ist lediglich der zweite Schritt, den das Gericht in seiner Begründung gehen muss, nachdem es festgestellt hat, dass sich die Autoren im Artikel Tatsachenbehauptungen zu eigen gemacht haben. Da dies durch andere Formulierungen vermieden wird, wäre der Teil also hinfällig und wir müssen dann auch keine OR betreiben, um den Inhalt der Aussagen von FAKT zu beweisen. Mich würde die fachliche Einschätzung eines Juristen dazu interessieren. --Gamba (Diskussion) 13:12, 3. Nov. 2018 (CET)Beantworten

KiT-PM

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Zur Info die PM des KiT auf facebook. Grüße −Sargoth 19:41, 2. Nov. 2018 (CET)Beantworten

„Stellungnahme zur aktuellen Berichterstattung über die Forschung von Professor Alex Waibel am KIT.

Prof. Alex Waibel hat am KIT die Professur für wissensbasierte Systeme und Wissensverarbeitung inne, welches auf der englischsprachigen Seite der Professur unter der Bezeichnung „Interactive Systems Lab (ISL)“ zu finden ist. Die geförderten Projekte sind auf der Webseite der Arbeitsgruppe aufgeführt http://isl.anthropomatik.kit.edu/english/118.php

Aus den Mitteln des Bundesministerium für Bildung und Forschung werden keine sonstigen Projekte von Prof. Waibel gefördert. Das einzige und letzte BMBF-Projekt von Prof. Waibel am KIT war „Verbmobil“. Die Förderung endete im Jahr 2000. Ziel des Projekts war die Entwicklung einer Software zur Übersetzung von einfachen Dialogen für Reisende und zur Absprache von Geschäftsterminen.

Ebenso wurden und werden keine Projekte des International Center for Advanced Communication Technologies (InterACT) mit Mitteln des Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. InterACT ist ein internationales Netzwerk von acht Forschungseinrichtungen und Universitäten für den Studierendenaustausch und für gemeinsame Forschung. http://interact.anthropomatik.kit.edu/

Die Professur für wissensbasierte Systeme und Wissensverarbeitung am KIT erhielt und erhält keine direkten Mittel von der IARPA. Lediglich für den Zeitraum März 2012 bis Juli 2013 gab es im Rahmen eines IARPA-finanzierten Projektes einen Unterauftrag der Carnegie Mellon Universität an die o.g. Arbeitsgruppe des KIT. Dieser Auftrag hatte ein Volumen von 256.261 USD und ist mittlerweile abgeschlossen. Gegenstand des Auftrags war die Entwicklung von Algorithmen zur multilingualen Spracherkennung.

Ebenso erhielt und erhält die Professur für wissensbasierte Systeme und Wissensverarbeitung am KIT keine Mittel von der DARPA. Es gibt auch keine Forschungsaufträge von dritter Seite an die o.g. Arbeitsgruppe des KIT, die aus DARPA-Mitteln finanziert werden.

Prof. Waibel arbeitet zu 50 Prozent am KIT und ist zu 50 Prozent unter Wegfall der Bezüge beurlaubt. In dieser Zeit ist Prof. Waibel Full Professor an der Carnegie Mellon Universität in den USA.

Am KIT wird seine Arbeit vor allem von der Europäischen Union gefördert und dient z. B. der Übersetzung gesprochener Sprache zur Kommunikation in der EU. Im Projekt EU-Bridge entwickelt er am KIT eine Software zur Vorlesungs-Simultan-Übersetzung, mit deren Hilfe ausländische Studierende deutsche Vorlesungen verstehen können.

Dem KIT ist bekannt, dass Prof. Waibel bei seiner Tätigkeit außerhalb des KIT an der Carnegie Mellon auch Forschungsprojekte, z.T. Grundlagenforschung, durchgeführt hat, die von DARPA und IARPA gefördert wurden. Diese Projekte sind öffentlich; aus den Projekten sind zahlreiche Publikationen und Tagungsbeiträge entstanden, die ebenfalls öffentlich zugänglich sind. Zum Beispiel forschte Alex Waibel an einem Projekt für die Dialog-Übersetzung in vielen Sprachen, die für humanitäre Einsätze in Krisen-Gebieten der Welt zur Verbesserung der Kommunikation zwischen medizinischem Personal und Patienten eingesetzt wird.

Für seine Tätigkeit am KIT genießen Alex Waibel und seine Arbeitsgruppe die grundgesetzlich verankerte Freiheit von Forschung und Lehre im Einklang mit Recht und Gesetz sowie den ethischen Leitlinien des KIT http://www.kit.edu/downloads/KIT_Ethische_Leitlinien.pdf . Die Tätigkeit von Professor Waibel an der Carnegie Mellon Universität erfolgt außerhalb des KIT.

Prof. Waibel ist einer der weltweit führenden Wissenschaftler auf dem Gebiet der automatischen Spracherkennung. Ziel seiner Grundlagenforschung ist die Verbesserung der Kommunikation zwischen Menschen und Kulturen, z. B. durch automatische Übersetzungssoftware. Unserer Kenntnis nach ist eine Förderung von Grundlagenforschung durch DARPA und IARPA an amerikanischen Universitäten weit verbreitet.“

KiT: Facebook[1]

  1. facebook

Da wird genau die Förderung durch das IARPA (Intelligence Advanced Research Projects Activity) bestätigt, die nun aufgrund des Gerichtsentscheides aus dem Artikel gestrichen wurde. Es ist offensichtlich, dass die Angaben im Artikel korrekt waren, und Herrn Waibel lediglich inzwischen unangenehm sind. -- Aspiriniks (Diskussion) 20:29, 2. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Ich möchte behaupten, dass Du Deine erweiterten Rechte abgeben solltest. --Tusculum (Diskussion) 20:58, 2. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Möchtest Du auch etwas zur Sache beitragen? Was genau an der KIT-Presseerklärung verstehst Du nicht? -- Aspiriniks (Diskussion) 21:20, 2. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Ich denke, dass der Versuch, Deine persönliche Meinung durchzusetzen, die Foundation hinreichend Geld gekostet hat und jetzt ein Ende finden sollte. Auf LG-Ebene ist die Belanglosigkeit Deiner juristischen Einschätzung zumindest hinreichend gewürdigt worden. --Tusculum (Diskussion) 21:48, 2. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Um Meinung geht es hier nicht. Wir haben hier eine Reihe von Fällen, wo Personen aus unterschiedlichen Gründen die Nennung bestimmter Dinge im Wikipedia-Artikel untersagen lassen, siehe z. B. Atze Schröder und Eckhard Wandel. In keinem dieser Fälle ging es darum, dass die entsprechenden WP-Inhalte sachlich falsch gewesen wären. Wie Du an der oben von Sargoth zitierten Meldung siehst auch hier nicht. Gruß, Aspiriniks (Diskussion) 21:54, 2. Nov. 2018 (CET)Beantworten
P.S. Ich versuche auch nicht, das wieder in den Artikel zu bringen, da musst Du keine Sorge haben. ich würde es aber befürworten, wenn solche gerichtlich verstümmelten Artikel bis auf die Einleitung gelöscht und mit einem Hinweis versehen würden, dass es auf Betreiben des Beschriebenen unmöglich ist, zu dessen Lebzeiten einen qualitativ akzeptablen Artikel zu verfassen. -- Aspiriniks (Diskussion) 21:58, 2. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Man muss auch mal begreifen, wann es gut ist. Es ist vorbei. Und Admin zu sein, umfasst diese Kompetenz, einen Sachverhalt und die eigene Rolle realistisch einschätzen zu können.--Aschmidt (Diskussion) 23:24, 2. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Ja, es geht hier wie gesagt nicht darum, irgendetwas doch in den Artikel hineinzumogeln, was gerichtlich untersagt ist. Aber wir schreiben hier eine Enzyklopädie. Und wenn alle Personen, über die wir hier schreiben, so drauf wären, wie diejenigen, die bislang gegen Wikipedia geklagt haben, dann gäbe es hier keine Enzyklopädie. Bei tausenden lebender Personen steht irgendwas im Artikel, worüber derjenige nicht unbedingt glücklich ist. Zum Glück klagen die nicht alle. Ein Martin Semmelrogge oder ein Ulf Kirsten ertragen die für ihre Biographie gänzlich nebensächlichen, aber öffentlich bekannten weniger rühmlichen Details in ihren Artikeln, während andere Personen den Kern ihrer Biographie entfernen lassen, so dass ein Fragment übrigbleibt. Ganz generell müssen wir einen Weg finden, damit sinnvoll umzugehen, so dass dem Leser immerhin klar ist, dass er nur ein Fragment sieht. -- Aspiriniks (Diskussion) 23:40, 2. Nov. 2018 (CET)Beantworten
„Aber wir schreiben hier eine Enzyklopädie.“ Das habe ich auch bereits gesagt, aber aus einer mehr verantwortungsvollen Perspektive. −Sargoth 00:34, 3. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Zumal das Problem nicht neu ist. Auch im Munzinger findet man nicht alle Biografien, die man dort gerne läse. Biografien, die man nicht ohne Autorisierung des Betroffenen schreiben kann, muss man eben weglassen. Alles ist lückenhaft.--Aschmidt (Diskussion) 00:52, 3. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Vielleicht sind wir uns da einig, oder vielleicht hast Du das mißverständlich formuliert? Ich jedenfalls wäre dafür, Biografien im Zweifel wegzulassen (also auf 1 Satz zusammenzukürzen), bevor ein nach Gusto des Beschriebenen gestalteter grob irreführender Artikel bestehen bleibt, in dem alles wesentliche fehlt, ohne dass die Lücken auf den ersten Blick ersichtlich sind. -- Aspiriniks (Diskussion) 01:16, 3. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Ich wäre dafür, solche Artikel ganz zu löschen und den Eiertanz damit zu beenden.--Aschmidt (Diskussion) 01:42, 3. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Aspiriniks: Semmelrogge ist in einer anderen Position als Waibel. Er würde wahrscheinlich Prozesskostenhilfe brauchen, und dabei wäre schon nicht sicher, ob er sie bekäme. Und wenn er sie bekäme, hätte er noch lange keinen guten Medienrechtler, den er für eine Klage gegen Wikimedia brauchen würde. Er m u s s also vermutlich tatsächlich ertragen, dass entgegen BIO im Artikel über ihn Dinge stehen, die nicht hineingehören. Mich wundert allerdings, dass WMDE nicht rechtzeitig die Biege gemacht hat, statt das Waibel-Urteil zu kassieren. Das spricht nicht für die Rechtsvertretung.
Andererseits geht es WMDE wohl auch darum, Autoren ein Gefühl von Sicherheit zu geben. Obwohl hier immer wieder beklagt wird, sie würden nicht mehr gebraucht - natürlich werden sie es. Wer in oder für Medienunternehmen arbeitet und vor einem Rechtsproblem steht, wird eine defensive Haltung der juristischen Berater erleben. Dort gibt man eher nach. Die Autoren arbeiten dort nicht freiwillig unentgeltlich, sie sind auf den Verdienst angewiesen. Die rennen nicht so leicht davon wie Wikipedia-Autoren es sich leisten können. Den Vergleich mit journalistischer Arbeit im Urteil finde ich übrigens naheliegend. Leider sind für manche Schwierigkeiten hier zu wenige Benutzer qualifiziert. Es gilt eben nicht, dass man ohne Bedenken schreiben kann, was schon veröffentlicht wurde, wie oft behauptet wurde.
Es wäre, nebenbei, ein Fehlschluss zu glauben, ein Wikipedia-Artikel wäre erstrebenswert. Überhaupt kann es enorme Nachteile haben, in der Öffentlichkeit zu stehen. Deswegen bin ich dafür, Artikel über Personen, die nicht absolute Personen der Zeitgeschichte sind, auf deren Wunsch zu löschen. --80.187.108.63 02:04, 3. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Natürlich ist es Spekulation, aber ich glaube, dass Semmelrogge und Kirsten als Menschen mit umfangreichen Medienerfahrungen die möglichen Gefahren einer solchen Klage realistischer einschätzen. Da besteht nämlich immer die Gefahr eines Streisand-Effekts (durch Presseberichterstattung über den Prozeß wird das, was man geheimhalten möchte, erst recht öffentlich breitgetreten) sowie eines Filbinger-Effekts (siehe Filbinger-Affäre: Der Beklagte (damals Rolf Hochhuth) recherchiert, um sich auf den Prozeß vorzubereiten, zusätzliche bisher unbekannte Details, die den Kläger vor Gericht scheitern lassen und zudem in ernsthafte Schwierigkeiten bringen). Zumindest der Streisand-Effekt ist hier bereits eingetreten. Laut unserer Abrufstatistik haben seit dem Erscheinen des Heise-Artikels am Donnerstagabend mehr Benutzer die Wikipedia-Seite über Waibel angeklickt als in den gesamten 365 Tagen davor (d. h. den Heise-Artikel haben an 1½ Tagen vermutlich mehr Menschen gelesen, als unseren Artikel in den ganzen 5 Jahren seines Bestehens). Und da den damaligen Fernsehbeitrag, auf den wir uns nun nicht mehr beziehen dürfen, vermutlich nochmal hundert mal so viele Menschen gesehen haben, steht sein Erfolg gegen Wikipedia wohl in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem Aufwand, den er betrieben hat. -- Aspiriniks (Diskussion) 10:09, 3. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Ich kann nicht recht verstehen, warum du den Semmelrogge-Artikel toll findest. Es ist zwar so, dass er selbst ein Buch geschrieben hat und den Ruf eines Enfant Terrible pflegt, trotzdem ist der Artikel klar subjektiv und biased: so ist die Verurteilung wegen Drogenbesitzes unbelegt und 30 Jahre her. Eine sehr schwache Leistung von uns, lebende Personen auf ihre Skandälchen zu reduzieren. Und genau das hast du bereits in der ersten Version dieses Artikels gemacht, da sich drei Viertel des Artikels auf die temporäre Teilfinanzierung eines längst abgeschlossenen Projekts erstreckten. Du hast da sowohl das Maß verloren als auch publizistische Sorgfalt im Sinne einer seriösen Einordnung vermissen lassen. −Sargoth 11:23, 3. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Ich habe nicht gesagt, dass ich den Artikel über Semmelrogge toll fände; wie oben bereits erwähnt, stehen die diversen Skandälchen nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Schauspieler, deretwegen er relevant ist und wären daher notfalls verzichtbar. Dem Menschen Semmelrogge gebührt aber mein Respekt dafür, dass er zu seiner Biografie steht.
Als ich den Artikel über Alexander Waibel begonnen habe, war das an relevanten unabhängigen Informationen über ihn, was öffentlich zugänglich war, im wesentlichen auf den Fernsehbericht bezogen, durch den er ja überhaupt erst einer breiteren Öffentlichkeit bekannt geworden war. Wie Du leicht sehen kannst, sind 3 der 6 Quellen, die nun im Artikel sind, aus der Zeit nach der Erstellung des Artikels. Nebenbei beruhen natürlich die meisten Dinge, die er seither erforscht hat, auf der damaligen "Grundlagenforschung", die wir heute nicht mehr erwähnen dürfen. -- Aspiriniks (Diskussion) 11:36, 3. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Unabhängig von der Frage, welche Details nun genau im Artikel stehen sollten: Die Auffassung, durch Weglassen von Informationen zu den auftragsfinanzierten Forschungsvorhaben entstünde ein „grob irreführender Artikel […], in dem alles wesentliche fehlt“, scheint mir doch eine recht einseitige Sicht zu verraten. Meinst du ernsthaft, Waibel habe außer diesen dubiosen Aufträgen nichts Wesentliches zustande gebracht oder seine gesamte Forschung sei im Wesentlichen geheimdienstfinanziert? --Jossi (Diskussion) 13:13, 3. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Seine Grundlagenforschung war so finanziert, und die treibende Kraft hinter der automatisierten Verarbeitung gesprochener Sprache war natürlich die IAPRA. Das Global Positioning System ist, wie im Artikel korrekt dargestellt, auch eine militärische Entwicklung, die heutigen Navigationssysteme sind nur ein Abfallprodukt davon. Genauso ging es bei der Grundlagenforschung zur Sprachverarbeitung auch nicht primär darum, Graupapageien den Einkauf in Online-Shops zu ermöglichen. -- Aspiriniks (Diskussion) 13:37, 3. Nov. 2018 (CET)Beantworten
„Er habe immer nur Grundlagenforschung betrieben, so Waibel weiter. Tatsächlich hat er von amerikanischen Regierungsorganisationen rund 250.000 Dollar für eines seiner Projekte erhalten und er sagt: „Ja, wir kennen natürlich die Leute alle in der amerikanischen Regierung, ja, aber wir haben nie classified research gemacht, das heißt immer öffentliche Forschung, die Sie von jeder öffentlichen Organisation runterladen können, diese Daten können Sie öffentlich beziehen.““ „Professor Waibel ist sich also bewusst, dass seine Forschung auch durch Geheimdienste genutzt wird, aber, er habe keine direkten Aufträge von ihnen erhalten und durchgeführt.“ https://www.deutschlandfunk.de/waibel-habe-keine-geheimforschung-fuer-nsa-betrieben.680.de.html?dram:article_id=260318 KIT-Forscher wehrt sich gegen Vorwürfe, Badische Neueste Nachrichten , 5. September 2013 --91.20.4.78 01:13, 26. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Systemhaus Waibel

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Hatte er Verbindungen dazu? --87.162.163.2 02:56, 3. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Sieht nicht so aus. Und falls doch - für was wäre das wichtig? Gehört hat es ihm jedenfalls augenscheinlich nicht. Gruß --Apraphul Disk WP:SNZ 09:30, 3. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Urteil Wikipedia

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Warum wird eigentlich so vehement von der Adminfraktion verhindert das ein Urteil gegen die Wikipedia im Artikel auftaucht. https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Alexander_Waibel&oldid=182536051 https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Alexander_Waibel&oldid=182396593 --VeganeCannelloni (Diskussion) 15:26, 7. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Frage ich mich auch, ein Einfügen würde auf jeden Fall den Tatsachen etsprechen [1][2]. Relevanz für das Arbeiten einer wichtigen online Enzyklopädie jedenfall gegeben. Habitator terrae   15:40, 7. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Ich gehöre zwar nicht der „Adminfraktion“ an, sehe darin aber einfach keine Relevanz. Wichtige Stationen eines Lebens sind relevant. Wichtige Tätigkeiten sind relevant. Bestimmte Kritik ist auch relevant. Aber dass sich jemand selbst gegen eine bestimmte Darstellung seiner Tätigkeit erfolgreich gerichtlich zur Wehr gesetzt hat? Was spielt das für eine Rolle? Der Leser erfährt durch den Hinweis objektiv nichts, denn beanstandet wurde in dem Verfahren eine ganz konkrete Äußerung in einem ganz konkreten Medium und einem ganz konkreten Kontext. Der Erkenntnisgewinn in Hinblick auf die Person ist objektiv gleich null. (Wenn man sich durch diese Seite liest, könnte man freilich den Eindruck bekommen, dass bestimmte Nutzer gewillt zu sein scheinen, in die Tatsache, dass überhaupt gegen die Wikimedia Foundation geklagt wurde, eine gewisse Anrüchigkeit hineinzukonstruieren. Ein solcher Ansatz ist aber gewiss nicht neutral.) Die vorstehend behauptete Relevanz der Entscheidung für die Arbeit an Wikipedia mag bestehen, kann aber dahinstehen; denn Personenartikel sind nicht dafür da, Informationen zu sammeln, die für die Arbeit an Wikipedia relevant sind (Wikipedia-Autoren sind ohnehin regelmäßig merkwürdig geneigt, alles, was Wikipedia betrifft, ungemein wichtig zu finden). Abgesehen davon war, wie begründet, die Ergänzung im konkreten Fall auch orthographisch und grammatikalisch derart fehlerhaft – sie enthielt mehr als ein halbes Dutzend Fehler in zwei kurzen Sätzen –, dass ein Verbleib im Artikel nicht guten Gewissens hinnehmbar war. Warum man so etwas einfach wiederherstellt, erschließt sich mir schon von vornherein nicht. — Pajz (Kontakt) 16:18, 7. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Trotzdem könnte es mit vernünftigen Deutsch im Artikel erwähnt werden, da es eine starke Medienrezeption gab. Habitator terrae   16:27, 7. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Und das beweist, das es auch eine relativ großes Interresse am Wikipedia-Artikel oder an der Person selber gegeben hat. Habitator terrae   16:41, 7. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Das ist eventuell interessant für den Artikel Wikipedia, für den Personenartikel hier eher nicht. Kurzfristiges Rascheln bei den einschlägigen Medien und Blogs, das war's. Nur weil deWP-AutorInnen hier gerne ihren POV über diesen pöhsen deWP-Feind unterbringen wollen, ist das noch lange nicht artikelrelevant. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 17:30, 7. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Normalerweise findet jede Kleinigkeit, die ein bisschen Medienrezeption hervorgebracht in manchen Artikel einen Platz, also warum sollten wir das hier nicht Erwähnen? POV über WP-Sachen ist mMn so was, aber eine kleine Erwähnung des Vorgefallenen im Artikel nicht. Habitator terrae   17:45, 7. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Nicht nur waren Orthografie und Grammatik grauenhaft, der erste Satz war auch inhaltlich falsch. In dem Urteil werden konkrete Formulierungen untersagt, weil sie sich die Aussagen von FAKT zu eigen machen, obwohl Waibel widersprochen hat, und somit unbewiesene Tatsachenbehauptungen darstellen. Man darf ihn durchaus noch mit Überwachungsprogrammen der US-Geheimdienste in Verbindung bringen, muss dabei aber auf solche unbewiesenen Tatsachenbehauptungen verzichten bzw. sorgfältig formulieren, damit der Text nicht den Eindruck macht, er mache sich Behauptungen der Quellen zu eigen. --Gamba (Diskussion) 19:49, 7. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Das spricht ja aber nicht gegen die prinzielle Ergänzung, die natürlich anders aussehen sollte als die alten. Habitator terrae   19:58, 7. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Nach einem verlorenen Urteil sollte man nicht weiter den Konflikt anheizen und darüber in Wikipedia berichten. Dies provoziert unter Umständen weitere juristische Auseinandersetzungen. --KurtR (Diskussion) 21:03, 7. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Nein, das siehst du an Gambas Beitrag, außerdem soll ja nur, wie es andere Medien auch tun, über das Urteil, und das natürlich nur mit sorgfältig formulierten Aussagen, falls sie nicht aus der priviligierten Quelle (, dem Urteil stammen). Habitator terrae   21:07, 7. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Solltest Du es noch nicht gemerkt haben: Du stehst hier mit Deiner Position mehr oder minder alleine dar. Also lass dieses Diskutieren um des Diskutierens willen. Danke. --Tusculum (Diskussion) 21:15, 7. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Das Urteil halte ich an dieser Stelle auch für irrelevant. Man kann darüber diskutieren, ob man nochmal einen (besser formulierten) Anlauf zum Thema Forschung für Geheimdienste machen sollte. Ich habe mich mit den Berichten nicht näher befasst, doch das Urteil ist eben sicher nicht als genereller Maulkorb zu verstehen, wie der Edit suggerierte. --Gamba (Diskussion) 22:35, 7. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Ungeachtet, ob, wo und wie man dieses Urteil in der Wikipedia besprechen sollte, frage ich mich: wie wird für diesen Artikel sicher gestellt, dass die Behauptungen nicht wieder in den Artikel kommen? (In der Diskussion Bhutan–India relations wird das Urteil zu diesem Artikel hier erwähnt, darüber erst davon erfahren.) Leon (Diskussion) 11:42, 19. Dez. 2020 (CET)Beantworten


Soll der Abschnitt:

== Urteil gegen Wikipedia Deutschland == Im November 2018 wurde bekannt das Waibel in einem Urteil am [[Landgericht Berlin]] erreicht hat das er seinem Wikipedia Artikel er nicht in Verbindung mit dem Überwachungsprogrammen der US-Geheimdienste gebracht werden darf. Dies stand Aufgrund eines Berichtes des [[Mitteldeutscher Rundfunk|MDR]] über seine Person im Artikel. <ref>[https://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-gegen-Wikipedia-Keine-rufschaedigende-Kritik-ohne-Recherche-4209610.html Urteil gegen Wikipedia: Keine rufschädigende Kritik ohne Recherche] auf [heise.de]</ref> <ref>[https://upload.wikimedia.org/wikipedia/foundation/1/14/Urteil_im_Fall_Waibel.pdf Urteil des Landgerichts Berlin] auf [wikimedia.org]</ref>

Im Artikel stehen oder nicht? --178.27.163.36 14:33, 21. Mai 2019 (CEST)Beantworten

3M: Nein. Aus den oben genannten Gründen. --Jossi (Diskussion) 19:36, 21. Mai 2019 (CEST)Beantworten

3M: Das Urteil ist kein wesentliches Ereignis in der Biographie und hat offenbar auch nur geringe Beachtung gefunden. Also nein. --Rudolph Buch (Diskussion) 23:58, 21. Mai 2019 (CEST)Beantworten

3M: Natürlich kommt es nicht rein. Dies ist ein billiger Versuch, die vom Gericht beanstandeten Passagen indirekt wieder in den Artikel zu bringen. --KurtR (Diskussion) 00:13, 22. Mai 2019 (CEST)Beantworten

3M: Das sollte nicht in diesem Artikel, sondern als allgemeine Regel diskutiert werden, auf die man in Fällen wie diesem in Zukunft verweisen kann: wie geht man mit solchen Artikeln um, welche Optionen sind unter welchen Nebenbedingungen die besten. Da kann stehen: solche Artikel extrem sparsam halten, nichts Unnötiges. Und/oder ein Balken auf die Diskussionsseite: keine Kritik, keine Auszeichnungen, nur die Knochen. Verweis auf den Streisand-Effekt als Selbstläufer, den man nicht noch extra auf Kosten der Foundation verstärken muss. In der allgemeinen Regel kann z.B. auch drinstehen: da diejenigen, die als Benutzer mit Klage drohen, gesperrt werden, bekommt natürlich auch jemand, der tatsächlich klagt, ein Editierverbot. --Hob (Diskussion) 06:21, 22. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Nicht mehr 3M, aber fast vier Jahre später....

...habe ich diesen Artikel (journalist.de) gelesen und wollte den aktuellen Sachstand dazu wissen. Etwas verwundert muss auch ich feststellen, dass hier nichts zu dem Urteil steht. Es soll ja angeblich ein "Meilenstein" in der Rechtsprechung gewesen sein. Also hätte ich erwartet, dass sowas auch im Artikel berücksichtigt wird. Ausreichend neutral verfassen wie bei journalist.de geschehen kann man es ja. --H7 („Darum auf zu den Tasten!“ …) 15:01, 14. Dez. 2023 (CET) Na gut, wenn das objektiv doch eine etwas andere Bedeutung hat als dort dargestellt, dann will ich nichts gesagt haben. --H7 („Darum auf zu den Tasten!“ …) 15:11, 14. Dez. 2023 (CET)Beantworten