Diskussion:Apotheke

Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Tusculum in Abschnitt Wortursprung
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Apotheke“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Verschieben von Fachspezifischen Teilen - wie geht das?

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Wäre es möglich bestimmte Teile des Artikels in eigene Artikel zu verschieben? Einige Absätze wie z.B. "Räumlichkeiten (Deutschland)", "Lagerungsvorschriften und Kennzeichnungen (Österreich" oder "Vorgeschriebenes Inventar in Deutschland" sind wohl kaum von allgemeinem Interesse. Ich kann und möchte diese jedoch auch nicht einfach löschen. Mein Vorschlag: Nennung im allgemeinen Text wie z.B. es gelten besondere Vorschriften für die Apothekenbetriebsräume (link), Lagerungsvorrschriften (link) und vorgeschriebenes Inventar (link) und Verfrachtung der Kapitel in eigene Beiträge wie z.B. "Apothekenbetriebsräume" etc. Keine Ahnung, wie dies technisch zu bewerkstelligen wäre... Shorafix 16:28, 14. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Du könntest sie in den Artikel Apothekenbetriebsordnung verschieben - also über "Seite bearbeiten" den Text ausschneiden, und dann genauso in den Artikel Apothekenbetriebsordnung einfügen.Zep 23:15, 31. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Nein, einfach ausschneiden und irgendwo anders einfügen, das geht nicht, dabei werden Urheberrechte missachtet. Zum Verschieben, Zusammenführen und Aufteilen von Artikeln bitte diese Hinweise beachten. Danke + Gruß --Rapober 12:44, 1. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Den Abschnitt mit den Lagerungsvorschriften habe ich verfasst. Geändert hat sich soweit ich sehen kann nichts daran. Ich gebe also hiermit mein Einverständnis zum Verschieben des Kapitels (und allen dazu notwendigen Schritten :-) Zep 17:04, 1. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Kannst Du das nicht selbst machen, lieber Zep. Ich meine der Abschnitt macht den eigentliche Artikel etwas ... "langweilig"?Shorafix 18:50, 23. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Fehler

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Der Artikel weist erhebliche Sachfehler auf, z.B.: Der Apothekenleiter darf sich nicht mehr als insgesamt 12 Wochen pro Jahr von einem Apotheker vertreten lassen. Eine auf vier Wochen begrenzte Vertretungserlaubnis besteht nur für Apothekerassistenten und Pharmazieingenieure (nicht signierter Beitrag von 145.254.94.109 (Diskussion) 15:08, 29. Jul. 2008 (CEST))Beantworten

Es ist richtig, die Vertretungsregelung ist etwas unklar dargestellt. Siehe dazu auch Apothekenpersonal. Konstruktive Kritik im Sinne einer mit Quellen belegten Überarbeitung ist immer gern gesehen. --Rapober 18:06, 29. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Das ist nicht nur missverständlich sondern falsch dargestellt: Gemäß § 2 Abs. 6 ApBetrO darf sich ein Apotheker nur ausnahmsweise und nach Anzeige bei der zuständigen Überwachungsbehörde maximal 4 Wochen im Jahr von einem Apothekerassistenen oder Pharmazieingenieur vertreten lassen. Ein Apotheker, der eine Filialapotheke betreibt oder ein Krankenhaus versorgt darf sich ausschließlich von einem Apotheker für insgesamt nicht länger als 3 Monate vertreten lassen. Die beaufsichtigende Behörde kann aus wichtigem Grund auch eine längere Vertretung genehmigen. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/apobetro_1987/gesamt.pdf Shorafix 16:53, 31. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Qualitätsprüfung von Fertigprodukten der Industrie als Aufgabe?

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Ich zitiere aus dem Artikel: "Durch die Errungenschaften der pharmazeutischen Industrie beginnt Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts eine Umstellung der deutschen Apotheke. Anstatt Arzneimittel selbst herzustellen, beschäftigt sich die Apotheke zunehmend mit der Prüfung der Qualität und Identität von Arzneimitteln und der Beratung rund um Arzneimittel." Das kann wohl nicht ernsthaft so gemeint sein, dass die Apotheke Qualitätsprüfung oder -kontrolle oder -management für die Industrie übernimmt. Die Prüfung dürfte sich doch auf eine mehr kaufmännische Wareneingangskontrolle beschränken (Richtigkeit nach Menge und Preis und Art der Ware, Übereinstimmung mit der Bestellung, keine Beschädigungen oder äußerlich erkennbaren Veränderungen, Haltbarkeitsdaten etc.). Frankenschüler--84.143.52.122 00:04, 26. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Du irrst Dich. Sämtliche Apotheken in Deutschland haben eine Prüfpflicht für Fertigarzneimittel (also z.B. Tablettenpackungen) in einem gewissen Umfang. Dadurch werden immer wieder Arzneimittelmängel aufgedeckt, die den Qualitätsprüfungen des Herstellers entgangen sind. Entscheidender ist allerdings die Prüfung auf Identität, Reinheit und Gehalt bei Rezeptursubstanzen und Rohstoffen, denn jede Apotheke stellt ja auch heutzutage Arzneimittel (z.B. individuelle Rezepturen) her. Die Prüfungen auf Gehalt und Reinheit findet allerdings seltener als zu früheren Zeiten in der Apotheke statt, sie sind häufig in das apothekereigene Zentrallabor (ZL) ausgelagert. Die Apotheke bestätigt zumeist nur noch die Identität des Rohstoffs als Bestätigung des ZL-Prüfzertifikats und ist hierfür mit einem nicht unbeachtlichen Labor ausgestattet. Grüße -- Omphalos Δ μ 20:19, 31. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Dazwischenquetsch. Absolut korrekt. Rechtsgrundlage für die Prüfpflicht der Apotheken in Deutschland sind §§ 11 (Ausgangsstoffe) und 12 (Fertigarzneimittel) Apothekenbetriebsordnung. Gruß --Rapober 13:19, 1. Feb. 2009 (CET)Beantworten
In Österreich müssen monatlich 10 zugelassene Arzneispezialitäten - also von der Industrie gefertigte Produkte - überprüft werden. Allerdings nur oberflächlich, zB. ob Tabletten in einem Blister zerbrochen sind, der Beipacktext in deutscher Sprache ist, und die Chargennummer auf der Kartonage mit der auf der primären Produktverpackung übereinstimmt. Genaueres wie die Überprüfung der Zusammensetzung wird nicht überprüft. Bei Mängeln wird die AGES verständigt. Arzneimittelrohstoffe müssen wie bereits von Omphalos erwähnt überprüft werden. Zep 22:37, 31. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Hirsch-Apotheke

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Warum heissen soviele Apotheken "Hirsch-Apotheke" ?--Basti80 01:58, 16. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

wahrscheinlich weil nicht alle Mohren-, Hof-, Engel- oder Rathaus-Apotheke heissen konnten...Shorafix 21:14, 23. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Wär schon ganz nett, wenn man die Anfrage etwas ernster nehmen würde. Es scheint ja im deutschsprachigen Raum traditionelle Apothekennamen zu geben. Vielleicht findet ja mal jemand eine Quelle, die erklärt, weshalb es so viele Rosen- aber fast keine Veilchenapotheken gibt. Das wäre dann einen eigenen Abschnitt wert.--Katakana-Peter (Diskussion) 11:02, 5. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Wie könnte ich das ernst nehmen? Das wäre so, wie wenn man einen Abschnitt unter "Apotheke" verlangen würde: "warum heissen soviel Apotheker in Deutschland Müller?". "Warum gibt es in Deutschland keine Bonsai Apotheke?" ,"Welchen Zusammenhang gibt es zwischen Ortsnamen und Apothekennamen?", "Gibt es zwischen Apotheken- und Zunftnamen einen Zusammenhang?" und "Warum hat noch keiner darüber in pharmazeutischer Geschichte promoviert?". Wäre das nicht auch einen eigenen Abschnitt oder sogar eine Dissertation wert? Shorafix (Diskussion) (14:47, 23. Nov. 2013 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten
Vielleicht ist beim heiligen Hubertus eine Spur zu finden. Es gibt ja auch sehr viele Hubertus-Apotheken. --Xavax (Diskussion) 00:18, 6. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Vielleicht hängt das mit wohlhabenden Hausbesitzern wie den Hirsch auf Gereuth zusammen. MfG, Georg Hügler (Diskussion) 15:43, 22. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Das hängt wahrscheinlich mit dem Hirsch als Symbol der Fruchtbarkeit, Stärke und Erneuerung zusammen. (sich regelmäßig erneuerndes Geweih....christliche Symbolik... Lebensbaum) MfG Archivmaus (nicht signierter Beitrag von 212.16.239.116 (Diskussion) 12:28, 13. Nov. 2019 (CET))Beantworten

Weit unter Niveau

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Dieser Artikel ist weit unter Wikipedia-Niveau und spiegelt leider zahlreiche Partikularinteressen wider. Auch das Niveau der Beiträge ist zum größten weit unter "Pisa" Durchschnitt. Ich bin selbst Apotheker mit Premium (= Rezept) und Discountapotheken. Ich wüsste nicht, wass mich dazu motivieren könnte hier weiter zu arbeiten. Und trotzdem: "Could we start again please?" Möglicherweise würde eine mehr reglementierte Vorgehensweise ein besseres Ergebnis schaffen. Dann würde ich auch gerne wieder dazu im Sinne Fakten, Fakten, Fakten dazu beitragen. -- Shorafix 20:19, 8. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Bin doch mal wieder da gewesen und habe wenigstens den Begriff "Kettenverbot" oder ähnlich durch den korrekten Begriff "Fremdbesitzverbot" geändert. Natürlich gibt es "Apothekenketten" von bis zu 4 Apotheken, falls der oder die Inhaber in Form einer Personengesellschaft als Einzelkaufmann oder OHG bis zu 3 Filialen zu ihrer Hauptaptoheke betreiben. Ein "Fremdbesitzverbot" für Nichtapotheker oder Kapitalgesellschaften ist jedoch im Apothekengesetz festgeschrieben. Shorafix 18:57, 23. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

tja, Artikel sind in der WP immer darauf angewiesen, dass sich ein Fachkompetenter ihrer annimmt. Also Mut, auch zu rigorosen Schritten.--Uwe G. ¿⇔? RM 10:26, 4. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Vielen Dank für den Hinweise oder Wink mit dem Zaunpfahl. Leider ist dieser in diesem Artikel zwecklos. Da wird gnadenlos zurückgeschossen. Für mich liest sich der Artikel hier wie eine Mischung aus Grimms Märchen und einer Aufzählung von ermüdenden und kaum jemanden interessierenden Kleinigkeiten. Shorafix (Diskussion) (14:47, 23. Nov. 2013 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Räumliche Untergliederung einer Apotheke (historisch)

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Ich habe folgende räumliche Unterteilung in Erinnerung:

  • Offizin
  • Tinkturenkammer
  • (Rezeptur?)
  • Drogenkammer
  • Labor

Was gabs noch? War das "individuell" oder eine allgemeine Unterteilung?
Wer kann helfen? Danke --W.ewert (Diskussion) 15:02, 6. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Siehe →hier: u. a. Offizin, Material- und Kräuterkammer, Schneid- und Stosskammer, Labor --37.201.69.137 23:32, 6. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Die Apotheke in Österreich - Fehlinformation

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Im Artikel: "Der Abstand von Apothekenstandorten beträgt vom Gesetz vorgesehen mindestens 4 Kilometer, um die Überlebensfähigkeit und damit die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten zu gewährleisten."
Dann dürfte es die meisten Apotheken gar nicht geben - laut Apothekengesetz §10 wird keine Konzession erteilt, wenn
2. die Entfernung zwischen der in Aussicht genommenen Betriebsstätte der neu zu errichtenden öffentlichen Apotheke und der Betriebsstätte der nächstgelegenen bestehenden öffentlichen Apotheke weniger als 500 m beträgt oder
3. die Zahl der von der Betriebsstätte einer der umliegenden bestehenden öffentlichen Apotheken aus weiterhin zu versorgenden Personen sich in Folge der Neuerrichtung verringert und weniger als 5 500 betragen wird.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010169
Steht in Österreich gerade zur Diskussion, weil dieses Gesetz laut EU ihrer Niederlassungsfreiheit widerspricht. --Ruebsal (Diskussion) 00:17, 26. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Gesetzlicher Auftrag: ordnungsgemäss ist nicht ausreichend formulierend

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Die Apotheken haben auch nach Gesetz einen flächen- und vor Allem bedarfsdeckenden Versorgungsstand mit Medikamenten und Gesundheitsfördernden Mitteln aufrecht zu halten.

Die Ordnungswahrung hat dabei Nachrang. In diesem Sinne steht die zur Sicherstellung sogar über den Gesetzen, sie dürfte ohne weiteres Schmuggel betreiben wenn dieses notwendig wäre, als auch Besitzstandseingriffe vornehmen.

Dazu muss folgendes bekannt sein, aus Befähigung folgt in der Not der Beamtenstatus.

So ist das im Apothekengesetz formulierte Recht das die Herstellung aller Präparate auf Anfrage zulässt, auch ohne dieses Gesetz als Ausdruck der Billigkeitsabwägung bereits rechtskräftig gewesen.

Apotheken können also darauf hinweisen, dass sie verpflichtet sind, jederzeit Medikament bedarfgerecht herzustellen, um z.B. die Verblisterung durch SequenzPillen zu ersetzen. und damit die Abfolge der Medikation sicherzustellen. Und das exakt dieses die überordnungsgemässe Sicherstellungspflicht von ihnen verlangt.

--Bürger-Vidoc (nicht signierter Beitrag von 80.137.0.127 (Diskussion) 10:27, 1. Jan. 2017 (CET))Beantworten

Es gibt zwar Prioritäten bzw. so einer Art Rangfolge bei Gesetzen, aber "über den Gesetzen" steht da nichts. MfG, Georg Hügler (Diskussion) 11:23, 1. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Deutschlandlastig

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Einige Angaben im Abschnitt „Allgemeines“ beziehen sich nur auf Deutschland. Da es im Artikel ganz richtig Abschniite für Deutschland, Österreich, die Schweiz und andere Länder gibt, sollten die Angaben zum Apothekengesetz, zur Apothekenbetriebsordnung, den Vorschriften zur Regelung der Abgabepreise und der Arzneimittelpreisverordnung, die sich in der derzeitigen Form nur auf Deutschland beziehen, auch im Absatz „Die Apotheke in Deutschland“ untergebracht werden. Bekanntlich ist die „de.wikipedia.org“ keine Wikipedia für oder über Deutschland, sondern eine deutschsprachige Wikipedia. --Konrad Conrad (Diskussion) 19:49, 26. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Wäre es nicht sinnvoll, die ganzen Länderspezifischen Regelungen in eigene Artikel auszulagern? So das in diesem Artikel nur noch der allgemeine Teil übrig bleibt, der in allen Ländern identisch ist und zusätzlich Länderspezifische Artikel gibt, die dann eben:

heißen. Gruß kandschwar (Diskussion) 21:57, 23. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Ein Abschnitt zur Kritik am deutschen Apothekenwesen fehlt

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Ein Abschnitt zur Kritik am gesetzgeberisch-bürokratisch-überreglementierten und überteuerten und letztendlich verbraucherunfreundlichen, durch politische Lobbyarbeit verteidigten Privilegien und Pfründe schützenden deutschen Apothekenwesen fehlt. Mehr Markt und mehr Freiheit käme sowohl der Kostensenkung im Gesundheitswesen als auch den Vebrauchern zu Gute.--2003:C5:33D3:9C01:4C7F:3F5A:8211:302C 15:39, 21. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Meinungsäußerungen gehören auch nicht in eine Enzyklopädie.--Rollroboter (Diskussion) 22:22, 21. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Logo-Entwicklung für deutschsprachige Länder nur befriedigend dargestellt. Wie sah das Apotheken-Logo in DDR-Zeiten aus? Österreich und Schweiz fehlen ebenfalls.

Zur Situation in Polen....

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....könnte man schon auf Grundlage dieses Belegs (Dt. Apotheker-Zeitung) einen recht brauchbaren Abschnitt schreiben. --H7 („Darum auf zu den Tasten!“ …) 12:40, 1. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Wortursprung

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Der Ursprung des Wortes "ἀποθήκη" kommt nicht aus dem Altgriechischen sondern aus dem Neugriechischen. Das Wort ἀπο bedeutet übersetzt "von" und nicht "bis" oder "weg" wie im Artikel beschrieben.

Theofanelis --2A02:1388:4095:D74E:BCEB:5AFF:FE22:4E50 01:04, 11. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Deswegen begegnet das Wort ja auch bereits bei den neugriechischen Autoren Herodot, Thukydides, Lukian von Samosata und anderen:
--Tusculum (Diskussion) 09:05, 11. Aug. 2024 (CEST)Beantworten